Post on 17-Sep-2018
Begräbniskosten-VersicherungGerade weil wir nicht gerne daran denken,
ist es ein sicheres Gefühl zu wissen,dass für den Fall des Ablebens alles geregelt ist.
Bereits jetzt
an später denken
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Bereits jetzt an später denken!
Heute aktiv leben heißt auch verantwortungsvoll an Morgen zu denken! Vertrauen Sie deshalb auf die jahrelange Erfahrung der Kärntner Landesversicherung – gerade auch bei diesem sensiblen Thema.
Für weitere Informationen sowie ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Ihr per-sönlicher Berater jederzeit gerne zur Verfügung.
Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit9020 Klagenfurt am Wörthersee · Domgasse 21 · Tel. 0463/5818-0 · Fax 0463/5818/600 · E-Mail: anfragen@klv.at · DVR: 0027511 · FN: 97361 d · LG Klagenfurt
Heute aktiv leben heißt auch verantwortungsvoll an Morgen zu denken. Aber der Gedanke an
das eigene Ableben ist natürlich schwer. Trotzdem – vielleicht aber auch gerade deshalb – ist es
den meisten Menschen wichtig, schon frühzeitig vorzusorgen. Sie wollen die eigene Familie
vor der möglichen fi nanziellen Belastung durch hohe Beerdigungskosten schützen. Mit der
Begräbniskosten-Versicherung der Kärntner Landesversicherung können Sie bereits heute
alles regeln.
Die Zukunft geregelt
Eine Beerdigung kostet heute im Schnitt etwa € 7.000,-. Diese Kosten können für eine Familie
eine große Belastung darstellen. Durch Abschluss einer Begräbniskosten-Versicherung nehmen
Sie Ihren Angehörigen diese fi nanzielle Sorge ab. Die monatlichen Zahlungen hängen dabei
vom Eintrittsalter ab.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile wird beim Ableben des Versicherten ausbezahlt
Im Ablebensfall während der ersten drei Versicherungsjahre werden anstelle der Versicherungssumme die eingezahlten Prämien (ohne Versicherungssteuer) ausgezahlt
Erfolgt das Ableben infolge eines Unfalles, so wird die gesamte Versicherungssumme auch innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre inklusive der Gewinnanteile ausgezahlt
Im Erlebensfall, bei Erreichen des 85. Lebensjahres des Versicherungsnehmers, wird die gesamte Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile ausbezahlt
Die Beiträge sind bis zum Ableben des Versicherten, längstens bis zum Ende des 85. Lebensjahres, zu entrichten
Dieser Folder ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Das Basisinformationsblatt (gem. Verordnung EU Nr. 1286/2014), welches Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung stellt, können Sie auf unserer Website www.klv.at unter dem Punkt „Service“ herunterladen. Diese kurze schriftliche Produktinformation ersetzt nicht die fachgerechte Beratung und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung.