FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008.

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FORMMARKE

T. Kandasamy und A. Felser

Lizenz- und Patentrecht II

FS2008

Inhaltsverzeichnis

1. Marke Definition Markentypen

2. Formmarke Allgemeine Definition Unterteilung Ausschlussgründe

3. Präzenzstreitfälle Lego-Fall 3-Kopfrasierer-Fall

Was ist eine Marke?

Zeichen zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen von Unternehmen(Art. 1 Abs. 2 MSchG)

Zweck:- Waren individualisieren (von anderen Waren unterscheiden)- Verbraucher ermöglichen, Produkt in der Menge des Angebots wieder zu erkennen

Marktypen?

ALINGHI• Wortmarke

• Bild

• Farben (gelb für die Post)

• Kombinierte Marken: z.B. Wort und Bild

• Ton (MIGROS-Melodie)

• Form

•…

Was ist eine Formmarke?

dreidimensionales Zeichen(Art.1 Abs.2 MSchG)

Unterteilung der Formmarke…

… im weiteren SinnVom Objekt der Kennzeichnung unabhängigz.B. Mercedes-Stern an Ware angebracht

… im engeren SinnKennzeichnende Formgebung der Ware selbstz.B. dreieckige Form der Tobleroneod. Verpackung der WC-ENTE

Stefan Maeder
Vielleicht: "Marke kann von Ware ohne funktionsverlust zumindest gedanklich getrennt werden""Unabhängig" finde ich nicht so gut, da sie ja trotzdem mit der Ware verbunden ist, d.h. der Mercedes-Stern ist ja am Auto angebracht...

Ausschlussgründe

Zeichen, die Gemeingut sind

z.B. elementare geometrische Formen

Ausnahme: Verkehrsdurchsetzung

Zeichen, die irreführend sind bezüglich Qualität, geograph. Herkunft

Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung und guten Sitten verstossen

Ausschlussgründe

Formen, die das Wesen der Ware ausmachen

z.B. runder Fussball

Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwenig sind

z.B. Spitze eines Kreuzschraubenziehers

Lego-Fall (Schweiz)

BGE 129 III 514, Urteil vom 2. Juli 2003

- 1993/95 Markeneintrag für diverse Spielbausteine der Firma Lego System S/A beim IGE

- Klage der Firma Mega Bloks Inc. beim Handelsgericht Zürich: wollen Aufhebung der Formmarke „Lego-Stein“

- Urteil 2002: Formmarke Lego-Stein wird nichtig erklärtGrund: Form macht Wesen der Ware aus

Lego-Fall

2003 Eidgenössische Berufung: BGer muss Schutzausschlussgründe überprüfen

Ergebnis:Lego-Form macht nicht Wesen der Ware aus (gegeneinander fixierbar)Lego-Form nicht technisch notwendig (zur Erziehlung der Klemmwirkung andere technische Ausgestaltungen möglich)

-> Rückweisung an die Voristanz:Prüfung auf Verkehrsdurchsetzung notwendig

3-Kopfrasierer Fall (EU)

EuGH, Urteil vom 18.6.2002, Rs. C-299/99 1966 entwickelt Philips einen neuen Rasierapparat 1985 Philips registriert seine Formmarke (UK) 1995 Remington: führt einen Rasierapparat mit

ähnlichen Formgebung auf dem Markt ein

Philips reicht Klage gegen Remington ein Ungültigkeit der Formmarke von Philips

3-Kopfrasierer Fall (EU)

2000 Remington: neuer Rasierapparat mit einem kleinen Unterschied zu Philips

Philips klagte und verlor wieder

2002 EuGH hat Standard festgelegt um Formmarken zu registrieren ABER: Europäische Länder müssen im

Fall Philips/Remington ihren eigenen Regeln folgen

Entscheide von europäischen Ländern im Fall Philips/Remington

CH: Nichtigkeit der Formmarke UK: Nichtigkeit der Formmarke FR: Noch Kein Entscheid SP: Noch kein Entscheid IT: Noch kein Entscheid

Fragen / Diskussion