Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank ... · genutzter, unbeheizter Flächen...

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Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Herzlich Willkommen!

April 2015

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Förderbank des Freistaates Sachsen

Anstalt öffentlichen Rechts

Bewilligungsstelle in der Wohnungsbauförderung, Wirtschafts- und Technologieförderung,

Kommunalfinanzierung, (Infrastruktur und Städtebau), bei der Förderung von Umwelt- und

Klimaschutzzielen, ...

verschiedene Zielgruppen Abteilungen der SAB

Förderung in Sachsen aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen sowie Bund (KfW), EU

(u.a. ESF)

Überblick der Fördermöglichkeiten

1. Wohnbauförderung

2. Infrastruktur- und Städtebauförderung

1. Wohnbauförderung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Was wird gefördert?

Neubau Erwerb Sanierung

/Umnutzung

SAB-Baufinanzierung

Landeswohnungs-

bauprogramme

Darlehen

KfW-Darlehen SAB-Förderergänzungs-

darlehen

Wie wird gefördert?

Förderung über

Darlehen mit Sonderkonditionen hinsichtlich

Zinssatz, Zinsbindungsfrist,

Laufzeit,

Sondertilgungsmöglichkeiten

Sicherheiten

Antragsprüfung stets unter

Förderaspekt: Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Vorhabens

Bankaspekt: Sicherheiten /Beleihungswert

Bonität /Wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers

Nachhaltige Tragfähigkeit des Vorhabens muss gegeben sein!

Selbst-

nutzer

Private

Vermieter

Sanierung

Um-

nutzung

Neu-

Bau

Wohneigentum

(KfW /SN)

X

Energetische

Sanierung (SN) X X X X

Mehrgenerationen-

wohnen (SN)

X X X X

Energieeffizient

Sanieren (KfW)

X X X X

Altersgerecht

Umbauen (KfW)

X X X X

Energieeffizient

Bauen (KfW)

X X X X

Sächsische Landeswohnungsbauprogramme

Gemäß Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für:

Wohneigentum (Selbstnutzer)

Mehrgenerationenwohnen (Selbstnutzer und Vermieter)

Energetische Sanierung (Selbstnutzer und Vermieter)

Übergreifende Konditionen /Voraussetzungen:

Lage in vorgegebener Gebietskulisse /Gemeindebestätigung erforderlich

(integrierte Lage /Übereinstimmung mit demografischen und wohnungspolitischen

Zielen; bei Neubau nur Lückenschluss; bei Neubau auf Freiflächen zusätzlich

Zustimmung des SMI)

Sollzinssatz 1,00% p.a. fest für 25 Jahre, anfängliche Tilgung 3,70% p.a.

Bestätigungen durch Sachverständige

Tilgungszuschuss bis zu 1.000 EUR für nachgewiesene Kosten /Ausgaben der

technischen und wirtschaftlichen Baubetreuung und –beratung

Antrag über SAB;

Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn (vor Kaufvertragsabschluss /vor Vergabe)

Gebietskulisse

50 km

Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH

Grundzentrum

Keine Zentralfunktion

Mittelzentrum

Oberzentrum

Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010

50 km

Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH

Grundzentrum

Keine Zentralfunktion

Mittelzentrum

Oberzentrum

Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010

Gebietskulisse

Richtlinie Wohneigentum

Bestandserwerb mit Um- und Ausbau oder Sanierung, Neubau (mind. KfW 55)

– Selbstnutzer –

Kombination aus:

1. KfW-Wohneigentumsprogramm in Höhe von 50.000 €

mit 0,50% SAB-Zinsverbilligung

2. Öffentliches Darlehen „Wohneigentum /Innerstädtisch Wohnen“

50.000 € pro Haushalt

35.000 € je Kind im Haushalt oder Einliegerwohnung

Richtlinie Mehrgenerationenwohnen

Barrierereduzierende Maßnahmen (mindestens 3 aus vorgegebener Liste)

z.B. bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Anpassen von Türen und Entfernen

von Schwellen, Schaffung geeigneter Zugänge zur Wohnung, Anbau geeigneter Aufzuganlagen,

Anbau /Erweiterung von Balkonen, Schaffung von Rollstuhl- bzw. Kinderwagenstellplätzen

-> Bestätigung durch Architekt /Bau-Ing.

Öffentliches Darlehen,

max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn

auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden;

max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben

► Barrierefreier Umbau bzw. Schaffung /Umnutzung

barrierefreier Wohnungen in einem bestehenden Gebäude nach DIN 18040-2

min. 5.000 €, max. 12.900 €, je barrierefrei nutzbarer Wohneinheit oder

max. 5.000 € je barrierefreiem Sanitärraum sowie max. 6.300 € je barrierefreiem Geschoss,

Richtlinie Energetische Sanierung

Verbesserung Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Verbesserung der

Effizienz der Energienutzung (Heizungsaustausch), Nutzung erneuerbarer

Energien, Verbesserung Einbruchschutz, keine PV-Anlagen

Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden

(einschl. Umnutzung) auf der Basis einer energetischen Bewertung

Überschreitung der Anforderungen des § 9 der Energieeinsparverordnung

(EnEV) -> Bestätigung durch Sachverständigen gem. § 21 EnEV

Öffentliches Darlehen,

max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn

auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden

max. 90% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben

Förderprogramme der KfW

Wohneigentum (124)

Energieeffizient Bauen (153)

Energieeffizient Sanieren (151/152/430)

Altersgerecht Umbauen (159/455)

Grundsätzlich ebenfalls mit Bestätigung durch Sachverständige,

bei Förderung Energetischer Maßnahmen online gem. KfW-Liste

Keine spezielle Gebietskulisse

Kombination mit den Landeswohnungsbauprogrammen

des Freistaates Sachsen möglich; Prüfung erfolgt am konkreten Vorhaben

KfW-Programm – Wohneigentumsprogramm 124

Darlehenshöhe : max. 50.000 EUR je Wohneinheit

Laufzeit: bis zu 35 Jahren

Zinsbindung: 10 Jahre

Zins: SAB-Zinsverbilligung 10 Jahre um 0,50%

KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153)

- Neubau -

Neubau von Wohngebäuden als KfW-

Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach

der gültigen EnEV

Umnutzung bisher nicht wohnwirtschaftlich

genutzter, unbeheizter Flächen zum KfW-

Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach

der gültigen EnEV

Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je

Wohneinheit

Tilgungszuschuss von 5% bzw. 10% des

Darlehensbetrags (max. 50.000 EUR)

Energiesparende Maßnahmen an bestehenden

Wohngebäuden oder Umnutzung beheizter

Flächen

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen

EnEV)

- 75.000 EUR je Wohneinheit

- Tilgungszuschuss von 7,5% bis 22,5%

Sanierung Einzelmaßnahmen

- 50.000 EUR je Wohneinheit

Zuschuss (431) für die qualifizierte

Baubegleitung durch einen Sachverständigen in

Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,

maximal 4.000 EUR

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) – Darlehensvariante

Investitionen zur Energieeinsparung

Neues Bild, da

das

vorhergehende

zu „verpixelt“ !

Energiesparende Maßnahmen an

bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen

EnEV)

- Zuschuss 10% – 25% der

Investitionskosten

Sanierung Einzelmaßnahmen

- Zuschuss 10% der Investitionskosten

Zuschuss (431) für die qualifizierte

Baubegleitung durch einen Sachverständigen in

Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,

maximal 4.000 EUR

Beantragung direkt bei der KfW

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (430)

- Zuschussvariante - Investitionen zur Energieeinsparung

Neues Bild, da

das

vorhergehende

zu „verpixelt“ !

KfW-Programm - Altersgerecht Umbauen (159/455)

Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnimmobilien / im

Wohnumfeld gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW, z. B.:

- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

- Eingangsbereich und Wohnungszugang

- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme

- Maßnahmen an Sanitärräumen

- Überwindung von Niveauunterschieden/ Barrieren

- Anpassung der Raumgeometrie

- Sicherheit, Orientierung und Kommunikation

Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je Wohneinheit

Alternativ Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen an

bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern von 8% bis 10%,

maximal 4.000 EUR bzw. 5.000 EUR pro Wohneinheit

Beantragung direkt bei der KfW

2. Infrastruktur- und Städtebauförderung

KfW-Programme – Kommunale und soziale Infrastruktur

IKK und IKU Barrierearme Stadt (233 u. 234)

Förderung von Investitionen in barrierefreie /-arme Umgestaltung der

kommunalen und sozialen Infrastruktur

gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW

IKK /233: Kommunen

IKU /234: Kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften,

gemeinnützige Unternehmen, Kirchen

Zinsverbilligte Darlehen bis max. in Höhe der förderfähigen Kosten

für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen Infrastruktur

und an bestehenden Verkehrsanlagen

tagesaktueller Förderzinssatz (IKK);

bonitätsabhängiger Förderzinssatz (IKU)

Beantragung über KfW direkt (IKK) bzw. über Hausbank (IKU)

Richtlinie Investive Förderung von Einrichtungen

der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Bau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt von

Einrichtungen für behinderte Menschen

Förderung von:

– Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

– Wohnstätten mit Tagesstruktur, einschl. Außenwohngruppen

– Förder- und Betreuungsbereiche

– Einrichtungen zur Förderung von Teilhabe und Integration

– Werkstätten

– Maßnahmen des barrierefreien Bauens bis 100.000 €

bei öffentlich zugänglichen, bestehenden Gebäuden

Antragsteller /Empfänger:

Träger und Eigentümer

(bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens auch der Eigentümer)

Investive Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe

für behinderte Menschen

Höhe:

Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung bis zu 80 %, bei überregionalen Einrichtungen bis zu

90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderfähige Kosten: Kostengruppen 300 – 500, 700 und 600 nach DIN 276

Voraussetzungen /Bedingungen (u. a.):

Beteiligung Landkreis /kreisfreie Stadt in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

(außer bei überregionalen Einrichtungen)

Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen

Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren

Bedarfsbestätigungen /Zustimmungen durch Landkreis /kreisfreie Stadt, Kommunaler

Sozialverband, bei Werkstätten zusätzlich auch Bundesagentur für Arbeit

Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber

Zuständige Stelle /Beantragung über:

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB); Bereich Infrastruktur /Städtebau

Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

(Kleine) Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im

Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ebenso Gastronomie

Antragsteller /Empfänger:

Landkreise und kreisfreie Städte (Erstempfänger); reichen die Zuwendung an

Letztempfänger (Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung) weiter

Höhe:

bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 25.000,00 €.

Beantragung:

jährlich bis zum 31. Januar durch die Erstempfänger bei der

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, Bereich Infrastruktur /Städtebau

Ausreichung durch Erstempfänger in öffentlich rechtlicher Form an die

Letztempfänger; ggfs. unter Setzung eigener Schwerpunkte/Prioritäten

Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

Voraussetzungen /Bedingungen:

Bestandsgebäude

Kommunale Gebäude und Einrichtungen werden nur ausnahmsweise, bei freiwilligen Angeboten,

gefördert:

(Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken,

Museen, Sportstätten, Freibäder …)

Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen

Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren

Jährliche Neuentscheidung über die Förderung

(kein fortlaufendes Programm; -> Mittel für 2016 im Landeshaushalt eingestellt)

Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus

Förderung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer städtebaulichen Funktionen

Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP)

Die Soziale Stadt (SSP)

Kleine Städte und Gemeinden (KSP)

Landesprogramm Rückbau Wohngebäude

Rückbau und Aufwertung (SUO)

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)

Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)

I. d. R. je 1/3 Fördermittel (Zuschüsse) von Bund und Freistaat an die Kommunen für Maßnahmen

im Fördergebiet

Bewilligt 2015: Insgesamt 142,5 Mio. € Bundes- und Landesmittel für den Zeitraum 2015 - 2019

Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus

Förderung privater Eigentümer bzw. Investoren gemäß den städtebaulichen

Zielsetzungen über Verträge mit der jeweiligen Kommune

Grundlage: Städtebauliche Entwicklungskonzepte der Kommunen

Beantragung bei der SAB durch jeweilige Kommune

(Fördergebiete, Schwerpunkt- und Einzelmaßnahmen /2015 bereits erfolgt)

Jährliche Untersetzung /Anpassung /Berichterstattung

Infoveranstaltungen für geladene Kommunen

durch das Sächsische Staatsministerium des Innern:

4. Mai 2015 für die Region Chemnitz

5. Mai 2015 für die Regionen Dresden und Leipzig

Ort: Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, Pirnaische Straße 9 in Dresden

Internet: www.sab.sachsen.de

Persönliche Informationsvermittlung durch die SAB

Kundencenter Dresden

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Telefon: 0351 4910-0

Kundencenter Leipzig

Universitätsstraße 16

04109 Leipzig

Telefon: 0341 355959-0

Kundencenter Chemnitz

Am Rathaus 2

09111 Chemnitz

0371 495995-0

Regionalbüro Torgau

Schlossstraße 27

04860 Torgau

Telefon: 03421 758-7700

Regionalbüro Plauen

Bahnhofstraße 46-48

08523 Plauen

Telefon: 03741 392-3730

Regionalbüro Annaberg-Buchholz

Adam-Ries-Straße 16

09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 145-300

Regionalbüro Görlitz

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9090

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Telefon: 0351 4910 4920

www.sab.sachsen.de