Gliederung des Vortrages 1.Historische Entwicklung 2.Situation EU 3.Wie sieht die Zukunft aus?

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Gliederung des Vortrages

1. Historische Entwicklung2. Situation EU3. Wie sieht die Zukunft

aus?

1900 bis 1945

Kriege zwischen europäischen Völkern bzw. Großmächten

Gebietserweiterungen durch Kriege bringen Unruhen

Feindschaft vor allem zwischen Deutschland und Frankreich

Zwei Weltkriege begannen in Europa

Bilanz der Weltkriege

1. Weltkrieg (1914 – 1918)

10 Millionen Tote20 Millionen

Verwundete6 Millionen

Kriegsgefangene

2. Weltkrieg (1939 – 1945)

60 Millionen Tote6 Millionen

Kriegsgefangene20 Millionen

Vertriebene

Wie kann Europa in Frieden leben?

Überlegungen von europäischen Staatsmännern:z.B. Winston Churchill(„Vereinigten Staaten von Europa“)

Schuman und Monnet: Gemeinsame Aufsicht über Kohle- und Stahlproduktion (Hauptressourcen für Rüstungsindustrie)

Schuman-Plan

von Jean Monnet ausgearbeitet

Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9.Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa(heute Europatag)

Inhalt des Schuman-Plans

Solidarität

Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland überwinden

Gemeinsame Aufsicht über die Kohle- und Stahlproduktion (später EGKS)

EGKS offen für alle Länder

Lebensstandard der Bevölkerung durch wirtschaftlichen Aufschwung heben

Beginn der Einigung Europas 1951: Gründung der

Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg

1957: Römische Verträge Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGW) und Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

60/70er Jahre

Zusammenschluss 1967 der drei Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG)

1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der EG bei

1979: erste direkte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

80er Jahre

1981: tritt Griechenland der EG bei

1986: Spanien und Portugal treten der EG bei

Ziel: politische Stabilität in diesen Ländern zu erreichen

Einheitliche Europäische Akte

1986: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (gemeinsamer Markt soll zwischen den Mitgliedsstaaten der EG geschaffen werden)

Vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr

90er Jahre

Einschneidende politische Veränderungen

Fall des Eisernen Vorhangs

Zerfall Sowjetunion

Viele Staaten werden selbständig

1. Januar 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei

Wichtige Verträge auf EU Ebene

Vertrag von Maastricht tritt am 1. November

1993 in Kraft EG wird zur EU (3

Säulen- Konstitution) Wirtschafts- und

Währungsunion (Euro) GASP Unionsbürgerschaft Zusammenarbeit in

den Bereichen Justiz und Inneres

Ausschuss der Regionen (AdR) wird gegründet

mehr Rechte für das Europäische Parlament (EP)

Vertrag von Amsterdam

1. Mai 1999 in Kraft getreten

mehr Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Stärkung des EP

Vertrag von Nizza

1. Februar 2003 in Kraft getreten

Anpassung der Institutionen und der Entscheidungsfindung (Stimmgewichtung im Rat)

Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung der Union um 6-12 neue Mitglieder

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern

verhandelt seit 1998 bzw. 2000 Erweiterungsvertrag abgeschlossen

am 16. April 2003Von allen neuen MS (10) und allen

alten MS (15) sowie dem EP ratifiziert

Beitritt am 1. Mai 2004

Erweiterung 2004

Ein Vergleich

EU-25USA

Japan

Fläche3.973.100

km²9.809.155

km²377.837 km²

Einwohner 454,2 Mio. 285,3 Mio. 127,0 Mio.

Quelle: Fischer Weltalmanach 2004

Organe der EU

EU Kommission

Rat der Europäischen Union

Europäisches Parlament

Gerichtshof

Rechnungshof

Kommission

25 Kommissionsmitglieder (Ein Kommissar pro Land)

vertritt europäische Interessen gegenüber den Mitgliedsstaaten (keine Weisungen von Mitgliedsstaaten)

„Hüterin der Verträge“ Vorlage von Gesetzesentwürfen führt die Gemeinschaftspolitik durch Vertritt EU nach außen

J.M. Barroso

Rat der Europäischen Union

vertritt die Interessen der Regierungen der Mitgliedstaaten

Zusammensetzung: die jeweiligen Fachminister des Landes (z.B. Innen-, Infrastruktur-, Landwirtschaftsminister)

Aufgaben: Beschlussorgan der Europapolitik

Europäisches Parlament

732 Abgeordnete (werden direkt in alle Mitgliedsstaaten gewählt)

Anzahl der Abgeordneten aufgrund der Bevölkerungsgröße eines Landes festgelegt (Österreich 18)

vertritt die Interessen der Bürger

Aufgaben: demokratische Kontrolle, Gesetzgebung

Gerichtshof

ein Richter pro Land

Aufgabe: Wahrung des Europarechts

Rechnungshof

ein Mitglied pro Land

Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU

Was brachte Ö der EU Beitritt?

Zunahme von Exporten und Importen: gleichberechtigter Zugang zum Binnenmarkt

Wegfall von Grenzkontrollen: Ö Firmen ersparensich 500 Mio. bis 1 Milliarde €/Jahr

Erhalt von Fördergeldern:- regionale Entwicklung

(1995-1999: 1,62 Milliarden €2000-2006: 1,9 Milliarden €)

- Landwirtschaft:Allein nach EU Bericht für NÖ 2002: fast

90 Mill. €.Äußerung von Herrn LR Sobotka und

Frau LR Mikl- Leitner: „Für einen Beitrags-Euro erhält NÖ 3 zurück.“Quelle: Mag. Christian Mandl in conturen2.2004

Volksabstimmung 12. Juni 1994:66,64 % waren dafür Beitritt 1. Januar 1995

Was brachte Ö der EU-Beitritt?

Investitionen in Österreich37,32 Milliarden € vom Ausland in Ö31,23 Milliarden € von Ö im Ausland

Bildungsprogramme, Möglichkeit Auslandsaufenthalte von Schülern und Studenten(1992/93: 900 österr. Studenten;2000/01: 3000 österr. Studenten)

Teilnahme an Forschungsprojekten (4. und 5. Rahmenprogramm) Gesamtvolumen der Projekte: 2,33 Milliarden €

WWU: Budgetkonsolidierung, niedrige Inflationsraten, Euro

von durchschnittlich 0,42 Prozent. Das bedeute, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) heuer um sechs Milliarden Euro höher ausfallen werde als ohne EU-Beitritt. Fischler: „Die EU bringt also Arbeitsplätze!“ Fischler bedauerte, dass es immer noch ein Identifikationsproblem zwischen den Menschen und der EU gebe. Das

Ausmaß der Europaskepsis in

Österreich sei Besorgnis erregend. In

diesem Zusammenhang kritisierte er,

dass die positiven wirtschaftlichen

Effekte der EU sowie der Erweiterung

in der „Milchmädchenrechnung“ über

die Nettozahlungen überhaupt nicht

auftauchten. Der gesamtwirtschaftliche Nettonutzen sei höher als die Differenz zwischen den Einzahlungen nach und den Rückflüssen aus Brüssel.

Österreich profitiert voll von EU-Erweiterung

Fischler kritisiert die „Milchmädchenrechnungen“ ohne Berücksichtigung der positiven wirtschaftlichen

EU-EffekteOhne EU stünde Österreich heute viel schlechter da! Auf diesen Punkt lässt sich die Bilanz des mit 1. November nach zehn Jahren aus dem Amt scheidenden EU-Agrarkommissars Franz Fischler bringen. Seiner Einschätzung zufolge sind die Österreicher sogar die Hauptprofiteure der EU-Erweiterung am 1. Mai. Schon jetzt zeige sich hier zu Lande ein „deutlicher Wohlstandseffekt“. Mit einem Anteil von zwei Prozent der Bevölkerung bestreiten die Österreicher neun Prozent des EU-Handels mit den neuen Mitgliedern, so Fischler gestern in seiner Wiener Bilanz-Pressekonferenz. Der österreichischen Wirtschaft bringe das Ja zu Europa ein zusätzliches Wirtschaftswachstum Quelle: Neues Volksblatt vom 13. Oktober 2004

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass kein zusätzliches Entgelt für Telefonrechnungen mit Einzelgesprächsnachweisen erhoben zu werden braucht. Mit dem Urteil ist der Gerichtshof der Argumentation der Europäischen Kommission gefolgt und hat die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Damit „wurde ein bedeutender Präzedenzfall in Bezug auf den

Universaldienst beim Sprachtelefondienst geschafften. Man hat danach

das Recht, die Anrufe, für die man bezahlt, auch einzeln nachvollziehen

zu können, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen.“, erklärte

Olli Rehn, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft.

„Wenn Betreiber weitere Details für ein zusätzliches Entgelt anbieten

möchten – und die Kunden dafür zahlen - dann liegt das natürlich

ganz bei ihnen“, fügte er hinzu.

Österreich hatte zuvor argumentiert, dass Teilnehmern kein höherer Detaillierungsgrad zu angemessenen Tarifen angeboten werden könne, da die in der Richtlinie 98/10/EG enthaltenen Bestimmungen über den Einzelgesprächsnachweis dem Datenschutz unterliegen. Diese Argumentation wies der Gerichtshof zurück.

In seinem Urteil räumt der Gerichtshof ein, dass in den Bestimmungen über Einzelgebührennachweise nicht genau festgelegt sei, welche Informationen die Grundform, des Einzelgebührennachweises notwendigerweise enthalten muss. Er stellt jedoch fest, dass es den Teilnehmern in Österreich nicht möglich ist, innerhalb der Tarifzone die einzelnen Anrufe zu identifizieren und zu überprüfen.

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher

Quelle: Europadirekt – Pressenachrichten 22. Oktober 2004

Was bringt eine Verfassung für Europa?

Ein rechtliches Dokument

Legt den Handlungsspielraum der Union fest

Vereinheitlichung

Charta der Grundrechte

Mehr Transparenz in der Arbeit der Union

Mehr Effizienz

Mehr Legitimität

Vom Konvent zur Verfassung

KONVENT

Regierungs-Konferenz

DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004

2000 2001

Verfassungsentwurf

Arbeitsgrundlage für

die RK

FORUM

ERKLÄRUNG

VON

LAEKEN

ERKLÄRUNG

VON

NIZZA

Nationale Debatten

Von der Verabschiedung der Verfassung bis zu ihrem Inkrafttreten

RK

2004 2005 2006

VERFASSUNG

EP

WAHLEN

NEUE Kommission

1/11/04

Ratifizierung

durch die

Mitgliedstaaten

Unterzeichnung durch

die Staats-oder

Regierungschefs

DURCH NATIONALES

PARLAMENT

DURCH REFERENDUM

INKRAFTTRETENNov. 2006?

1. MAI

EUR - 25

Werte der EU

Achtung der Freiheit

Demokratie

Rechtsstaatlichkeit

Menschenwürde, Menschenrechte

Pluralismus

Toleranz, Gerechtigkeit

Solidarität und Nichtdiskriminierung

Ziele der EU

Frieden, Werte und das Wohlergehen der Völker fördern

Raum der Freiheit, Sicherheit der Bürger

nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz)

Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen

Überblick über die Zuständigkeiten Ausschließliche

Zuständigkeit

Geteilte Zuständigkeit

Unterstützungs-, Koordinierungsmaßnahmen

Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Nur die EU Gesetzgeber

EU und Mitgliedsstaaten Gesetzgeber

EU hat keine Harmonisierungs-befugnisse

Bereiche mit ausschließlicher Zuständigkeit der Union

Währungspolitik

Handelspolitik

Zollunion

Wettbewerbsregeln für Binnenmarkt

Bereiche mit geteilter Zuständigkeit

Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts

Landwirtschaft und Fischerei

Verkehr und transeuropäische Netze

Energie

Sozialpolitik

Umwelt

Verbraucherschutz

Rechtsinstrumente

Gesetz

Rahmengesetz

Verordnung

Beschluss

Empfehlung

Stellungnahme

• Gesetzgebungs-akte

• Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter

Rechtlich bindend

Wie kommen EU-Gesetze zustande?

Die Kommission berät und schlägt einen EU Rechtsakt vor.

Rat und das Europäische Parlament werden gesetzgeberisch tätig

Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss nehmen Stellung

Entscheidungsfindung im Rat

Ab 1. November 2009Einstimmigkeit: vor allem in den

Bereichen der Außenpolitik und Steuerpolitik

qualifizierte Mehrheit: übliche Abstimmung im Rat; wenn 55 % der Staaten, mindestens 15 Staaten die gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen

Veto möglich: min. 4 Staaten

Außenpolitisches Handeln der EU

eigener Außenminister wird vom Ministerrat ernannt

Koordination mit den Mitgliedsstaaten beim außenpolitischen Handeln gegenüber Drittstaaten

Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen

Aufbau eines diplomatischen Dienstes

Internationale Abkommen verhandeln entweder Kommission oder Außenminister

Sicherheitspolitik

Schrittweiser Aufbau der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik (ESVP)

„Solidaritätsklausel“ zwischen Mitgliedsstaaten (z.B. Terroranschlag)

Charta der Grundrechte

Ein Teil der VerfassungCharta von einem eigenen

Konvent ausgearbeitet (1999-2000) worden

Bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte für die EU Bürger

Überblick über die Organe der EU

EUROPÄISCHES

PARLAMENT

EUROPÄISCHE

KOMMISSION

PRÄSIDENT

MINISTERRAT

PRÄSIDENT

EUROPÄISCHER RAT

PRÄSIDENT

PRÄSIDENT

Außenminister

• Vizepräsident der Kommission

• Präsident des Rates für Auswärtige

Angelegenheiten

750 Abgeordnete

Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident

neu

Alle Mitgliedstaaten (25)25 -> 2/3 der Mitgliedstaaten

Änderungen bei den Organen

KOMMISSIONBis 2014 pro Land ein Kommissar. Ab

2014 zwei Drittel der Länder stellen einen Kommissar (Rotationsprinzip)

PARLAMENTBei Gesetzgebung wichtiger

geworden750 Sitze

EUROPÄISCHER RAT als eigenes Organ

Eigener Präsident: Wahl für 2,5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich) mittels qualifizierter Mehrheit; kein nationalstaatliches Amt

MINISTERRATBei Beratungen und

Abstimmungen tagt Rat öffentlich

Rumänien: Verhandlungen im Gange(Beitritt 2007?)

Bulgarien: Verhandlungen abgeschlossen(Beitritt 2007?)

Fyrom ?(Mazedonien)

Beitrittsansuchen gestellt: Schweiz und Kroatien (Verhandlungsbeginn 2005?)

Türkei ?

„Traum – IDEAL“

Alle Menschen sollen in einem angemessenen Wohlstand leben können

Ein friedvolles, sozial ausgewogenes, freies Europa ( Welt)

Keine Kriege innen und außen