Infoabend 07. Mai Hachedeschule Jens Heilmann Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und...

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Infoabend 07. Mai Hachedeschule

Jens HeilmannBeratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren AngehörigenLangebrücker Str. 823909 RatzeburgTel.: 0451/4002 57311Fax: 0451/ 4002 57319Mail: jens.heilmann@vorwerker-diakonie.de

Aufgaben der Beratungsstelle

• Unterstützung und Hilfe – beim Wohnen– In der Schule– bei der Arbeit– in der Freizeit

Grundsätzlich:- Orientierungshilfe im Sozialgesetzdschungel- Hilfe zu Recht und Behördenangelegenheiten

Welche Beratungsstelle macht für welches Anliegen Sinn?

• Sozialverband Deutschland (SoVD)• Sozialverband VdK• Bundesversicherungsanstalt• Bundesverband für körper- und

mehrfachbehinderte Menschen• Pflegestützpunkte• Servicestellen

Sozialverband Deutschland (SoVD)

• Interessensvertretung für Rentner, gesetzlich Krankenversicherte, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung, Transferleistungsabhängige– Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung,

Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld II (Hatz IV), Sozialhilfe, behindertenrechtliche Fragen

Sozialverband Deutschland (SoVD)

• Beraten wird derjenige, der Mitglied des SoVD ist– die Mitgliedschaft muss beantragt werden– Mitgliedsbeiträge:

- Einzelperson 5 Euro*- Partnerbeitrag 7,15 Euro*- Familienbeitrag 9,00 Euro*

*pro Monat

Sozialverband Deutschland (SoVD)

• Kontakt– Internet: www.sovd-sh.de

Kreis Hzgt. Lauenburg SoVD Kreisverband Hzgt. Lauenburg

Hauptstraße 8223879 MöllnTel: 04542/ 82 77 477

LübeckSoVD Kreisverband LübeckMoislinger Allee 1-323558 LübeckTel: 0451/ 58 19 18

Sozialverband VdK

• VDK = Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (damals)

• Heute: gleiches Angebot wie der SoVD– Mitgliedsbeitrag: 5,60 Euro pro Pers./ Monat

Sozialverband VdK

• Kontakt: www.vdk.de– Beratungsstellen in Itzehoe, Kiel u. Flensburg

Bundesversicherungsanstalt

• gliedert sich in die einzelnen Landesversicherungsanstalten – Hier: Deutsche Rentenversicherung Nord• berät in Rentenangelegenheiten• klärt Fragen zum Versicherungskonto• führt Beitragszahlung und Beitragserstattung durch• Klärt Fragen zur Versicherungspflicht von Selbständigen

Deutsche Rentenversicherung Nord

• Besonders interessant bei Personen mit einer Behinderung, die später eingetreten ist und eine Erwerbsminderung (teilweise oder voll) mit sich bringt

• Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Wartezeit– zw. 3 und 6 Std. = teilweise erwerbsgemindert– weniger als 3 Std. = voll erwerbsgemindert

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

• Selbsthilfeverband• Fachverband• Sozialpolitische Interessenvertretung• Trägerorganisation

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Mitgliedschaft erforderlich:

- 40 Euro pro Pers./ Jahr - Schüler/ Studenten 25 Euro pro Pers./ Jahr

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

• Hzgt. Lauenburg„Ich bin Wir“Verein für körper- und mehrfachbehinderte im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V.Hohenstein 9221039 EschenburgTel: 04152/ 87 77 93Internet: www.ibw-rz.de

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

• LübeckVerein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Lübeck e.V.Haler Ort 5b23568 LübeckTel: 0451/ 400 399 80Internet: www.ovkm-hl.de

Pflegestützpunkte

• Beratungsstellen im Bereich der Pflegeversicherung– unabhängige Beratung im Bereich Pflege- und

Krankenkassen – Beratung ist kostenlos, da nach § 92c SGB XI

vorgeschrieben für jeden Kreis oder kreisfreie Stadt

Pflegestützpunkte

• Beratung über:– Unterstützte Angebote (Haushaltshilfen, etc.)– Hilfsmittelversorgung– Wohnen im Alter– barrierefreies Wohnen– Häusl./ ambulante Pflege– Tagespflege/ Kurzzeitpflege/ Nachtpflege/

vollstationäre Pflege– Unterstützung bei Antragstellung und Widerspruch

Pflegestützpunkte

• Kontakt:Pflegestützpunkt MöllnWasserkrüger Weg 723879 MöllnTel: 04542/ 82 65 49Sprechzeiten: Montag - Freitag: 9:00 bis 12:00 UhrDienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt GeesthachtBogenstr. 721502 GeesthachtTel: 04152/ 80 57 95Sprechzeiten:Montag, Mittwoch u. Donnerstag8:30 bis 12:30 Uhr

Servicestellen

• Im Rahmen der Behindertenhilfe gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Beratung und Unterstützung (§ 22 SGB IX) aller Träger – Klärung des individuellen Hilfebedarfs– Ermittlung des zuständigen Trägers– Antragstellung und Weiterleitung– soll auf die Einhaltung der vorgeschriebenen

Bearbeitungszeiten achten (laut § 14 SGB IX)

Servicestellen

Vorteil:- Kostenloses Beratungs- und Unterstützungs –

angebot

Nachteil:- Berater können meist nur etwas zu

rentenversicherungs-, krankenversicherungs –rechtlichen Fragen bearbeiten (da an die jeweiligen Träger gekoppelt)

Servicestellen

• Kontakt:Hzgt. LauenburgLVA SHMommsenstr. 1223843 Bad OldesloeTel: 04531/ 80 43-0

LübeckLVA SHZiegelstr. 150 23556 LübeckTel: 0451/ 485-2220

Servicestellen

Bundesversicherungsanstalt für AngestellteBreite Str. 4723552 LübeckTel: 0451/ 79 947-01

Betriebskrankenkasse Dräger & HanseMoislinger Allee 1-323558 LübeckTel: 0451/ 87 187-0

Wie regele ich Erbschaften?

• Wer erbt überhaupt etwas?– Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die eine

Erbschaft regeln:• die gesetzliche Erbfolge (ohne

Testament)• die Regelung über ein Testament

Wie regele ich Erbschaften?

• Die gesetzliche Erbfolge ist unterteilt in 3 Ordnungen

Wie regele ich Erbschaften?

1. Ordnung– Nur Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel, Urenkel)

2. Ordnung– Verwandte der 2. Ordnung können nur dann erben, wenn Verwandte

der 1. Ordnung nicht vorhanden sind– Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (Neffen und

Nichten)

3. Ordnung– hier sind auch nur dann betreffende Personenteile erbberechtigt,

insofern Personen aus der 2. Ordnung nicht vorhanden sind – Großeltern, Tanten, Onkel, Cousin, Cousine

Wie regele ich Erbschaften?

4. Ordnung– gleiche Erbfolge wie bei der 2. und 3. Ordnung– Urgroßeltern, Kindes und Kindeskinder

Besonderheit:– überlebende Ehe- oder Lebenspartnerpartner des Verstorbenen

erben neben den Personen der 2. Ordnung ¼ des jeweiligen Güterstands

– gegenüber den Großeltern aus der 3. Ordnung ½ des jeweils zustehenden Güterstands

– sind weder Personen aus der 1. oder der 2. Ordnung vorhanden, erbt der Ehe- bzw. Lebenspartner die ganze Erbschaft

Wie regele ich Erbschaften?

• Testament – grundsätzlich sinnvoll – die testamentarische Erbfolge steht vor der gesetzlichen Erbfolge

Ausnahme:– überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder und Kindeskinder können auf den sogenannten Pflichtteil bestehen (Geldzahlung in

der Höhe der Hälfte des Erbanteils)

Wie regele ich Erbschaften?

• Wann ist ein Testament gültig?

– es muss handschriftlich verfasst sein– mit Unterschrift (Vor- und Nachnahme ausgeschrieben)– Ort und Datum – bestenfalls ist dieses Dokument durch ein Notar aufgesetzt oder

beglaubigt – Personen zwischen 16 und 18 Jahren können nur mittels eines Notars ein

Testament aufsetzen – Ehe- bzw. Lebenspartner können auch ein gemeinsames Testament

aufsetzen, dieses muss beide Unterschriften enthalten

(Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin, April 2012)www.bmj.de

Gesetzliche Betreuung

• Grundsätzliches– Seit 1992 besteht das Betreuungsgesetz BtG), dieses

stärkt die Rechte der Betroffenen: diese dürfen seit dem nicht mehr entmündigt werden

– Betreuer darf nur eingesetzt werden, wenn Betroffener dieses einwilligt

– Betreuer darf nur Aufgaben übernehmen, die Betroffener nicht mehr selbst erledigen kann

– Betreuer hat die Wünsche des Betroffenen zu respektieren; sein Recht auf Selbstbestimmung zu achten

Gesetzliche Betreuung

• Aufgabengebiete einer Betreuung– Finanzen (z.B. Geltendmachung von

Einkommensansprüchen, Kostenregelung Wohnheim, Anträge Krankenkasse/ Sozialhilfe/Pflegekasse/Rente etc., Zahlungsverkehr, Schuldenregulierung, Steuererklärung)

– Gesundheitssorge (Arztwahl, Zustimmung zu therap. Maßnahmen/ OP‘s)

Gesetzliche Betreuung

– Wohnungsangelegenheiten (Suche/ Erhalt einer Wohnung, Anfechtung Räumungsklage)

– Aufenthaltsbestimmung (Festlegung des Lebensmittelpunktes, Regelungen bei Selbstgefährdung z.B. im Straßenverkehr bei Orientierungslosigkeit)

– Zustimmung zum Freiheitsentzug (nur bei der Gefahr, das Betreuter sich selbst oder andere schwer verletzt oder tötet)

Gesetzliche Betreuung

• Wie entsteht eine Betreuung?– Betroffene können selbst Antrag stellen– Dritte können eine Betreuung anregen– Zuständig ist immer das Betreuungsgericht (dieses ist

Teil des jeweils zuständigen Amtsgerichtes)– Betroffener muss seinen Willen bekunden (Ausnahme:

er ist aufgr. seines geistigen Zustandes dazu nicht in der Lage)

– Betreuung wird zunächst für ein halbes Jahr eingerichtet, dann überprüft, und ggfs. Für weitere sieben Jahre eingerichtet

Gesetzliche Betreuung

• Wer wird Betreuer?– Wunsch und Wahlrecht des Betroffenen ist

Voraussetzung– Angehörige– Mitarbeiter der Betreuungsbehörde– Ehrenamtliche Betreuer– Berufsbetreuer– Rechtsanwälte

Gesetzliche Betreuung

• Umfang der Betreuung– Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht

festgelegt und stehen im Betreuerausweis– Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bleibt

grundsätzlich erhalten, es sei denn es wird gerichtlich eine Geschäftsunfähigkeit fesgestellt

Gesetzliche Betreuung

• Wie wird ein Betreuter vor Missbrauch beschützt?– Ein Betreuer muss jährlich dem Vormundschaftsgericht

ein Jahresbericht überreichen– Zudem muss er Kontoführungen,

Vermögensverzeichnisse offen legen– Beschwerden von Betroffenen oder Angehörigen

können beim Gericht eingereicht werden, diesen muss das Gericht nachgehen

– Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, sich an Betreuungsbehörden oder/und Vereine zu wenden

Gesetzliche Betreuung

• AdressenHzgt. Lauenburg

Betreuungsverein für den Kreis Hzgt. Lauenburg e.V.Hamburger Str. 121493 Schwarzenbek

LübeckVerein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.Pleskowstr. 1b23564 Lüebck

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung

• Ihr Gynäkologe des Vertrauens• Beratungsstellen im Kreis Hzgt. Lauenburg

Diakonisches Werk Hzgt. Lauenburg Petri ForumAm Markt 723909 RatzeburgTel: 04541/ 889351

Adolf-Hoeltich-StiftWasserkrüger Weg 723879 MöllnTel: siehe Ratzeburg

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung

Ernst-Barlach-Platz 921493 SchwarzenbekTel: 04151/ 7504

/ 5165

Hohler Weg 221481 LauenburgTel: 04153/ 59 82 55

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung

pro familia AhrensburgGroße Str. 28-3022926 AhrensburgTel: 04102/ 32 96 6

pro familia Bad OldesloeMühlenstr. 2223843 Bad OldesloeTel: 04531/ 67 32 3

pro familia GeesthachtRudolf-Messerschmidt-Str. 821502 GeesthachtTel: 04152/ 72 92 4

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung

• Beratungsstellen in Lübeckpro familia LübeckDr.-Julius-Leber-Str. 923552 LüebckTel: 0451/ 62 33 09

donum vitae LübeckGroße Burgstr. 5123552 LübeclTel: 0451/ 79 88 419

0173- 60 11 318

Möglichkeiten der Beratung zur Schwangerschaftsverhütung

Caritasverband LübeckFegefeuer 223552 LübeckTel: 0451/ 79 94 601

Frauen- und Familienberatung der Humanistischen UnionHansestr. 2423558 LübeckTel: 0451/ 81 933

Gemeindediakonie Lübeck e.V.Hüxterdamm 1823552 LübeckTel: 0451/ 79 32 29

Wohnmöglichkeiten im Kreis

• Zuständiges Amt

Kreis Hzgt. LauenburgFachdienst Eingliederungs-und Gesundheitshilfe Barlachstr. 423909 Ratzeburg

Wohnmöglichkeiten im Kreis

Hansestadt Lübeck

Bereich Soziale SicherungBehindertenhilfeVerwaltungszentrum MühlentorKronsforder Allee 2-623560 Lübeck

...das war‘s...

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen

guten Heimweg!!!