Kläsi Thomas dipl. Finanzberater IAF thomas.klaesi@awd.ch Mobile 079 418 80 83 Privat 034 496 54 89...

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Kläsi Thomas

dipl. Finanzberater IAF

thomas.klaesi@awd.ch

Mobile 079 418 80 83

Privat 034 496 54 89

Sach- und Vermögensversicherungen

Sach- und Vermögensversicherungen

NUR DIE

HAFTPFLICHT–VERSICHERUNG IST OBLIGATORISCH!

Motorfahrzeug-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Haftpflicht-Versicherung

• Kasko-Versicherung

• Unfall-Versicherung

• Verkehrsrechtsschutz-Versicherung

• Pannen-Versicherung

Umfang

Verkaufsmodul

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Ist obligatorisch

• Sie zahlt dann, wenn der Halter oder ein anderer berechtigter Lenker fremde Sachen beschädigt und/oder einer Drittperson einen Körperschaden zufügt. Neben den Sach- und Personenschäden sind auch Vermögensschäden gedeckt, also beispielsweise der Lohnausfall oder die Invalidenrente der geschädigten Person.

• Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 100 Mio.

• Achtung Sachschäden der Halters oder seiner Familienangehörigen sind nicht versichert.

Haftpflicht-Versicherung allgemein

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• PrämieVerschiedenste Faktoren können Einfluss auf die Prämie haben. Dazu gehören z.B. Alter, Nationalität und Geschlecht des Lenkers, Datum der Führerprüfung, jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugtyp, Hubraum des Motors, Sicherheitseinrichtungen (ABS, Airbag, Wegfahrsperre), Garage, Zweck der Fahrten (privat, beruflich).

• GeltungsbereichDer Versicherungsschutz der MF- Haftpflicht gilt für Schadenereignisse in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und in den Staaten der internationalen Karte für Motorfahrzeuge (grüne Karte).

In Ländern ausserhalb dieses Geltungsbereiches müssen Fahrzeuge speziell versichert werden.

Haftpflicht-Versicherung allgemein

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Selbstbehalt• Die Selbstbehalte sind bei den meisten Gesellschaften wie folgt

geregelt:

Jugendliche bis Alter 25 1‘000.-

Neulenker über 25 Jahre die den Führerausweis

noch nicht 2 Jahre besitzen 500.-

Übrige Lenker 0.-

Haftpflicht-Versicherung allgemein

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Der Bonus ist ein Rabatt den der Kunde im Bezug auf die 100% Grundprämie erhält.

• Wer hingegen einen Unfall baut verliert den Bonus teilweise oder ganz und landet im Malus und zwar unabhängig davon ob der Schaden teuer war oder nicht. Wer im Malus ist zahlt entsprechend mehr als 100%

• Die maximale Malusstufe beträgt je nach Gesellschaft zwischen 140 bis 350%

• Pro Schadenfall erhöht sich die Prämie in der Regel um 4 oder 5 Stufen.

Das Bonus-Malus-System

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

Die Detail des Bonus-Malus-System HP

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Ist freiwillig auch für die Gesellschaften

• Schäden am eigenen Motorfahrzeug, die gegen den Willen des Versicherungsnehmers eintreten, lassen sich mit Hilfe der freiwilligen Kaskoversicherung abdecken. Dabei gilt:

Teilkasko + Kollisionskasko = Vollkasko

Kasko-Versicherung allgemein

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 0.-

• Unterliegt in der Regel keinem Bonus-Malus System

• Mögliche Deckungen:- Feuer, Brand, Blitz, Explosion, Kurzschluss

- Sturm über 75 km/h

- Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Lawinen, Schneedruck

- Schneerutsch

- Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch

- Diebstahl

- Glas (Windschutz- Seiten- Heck und Dachscheiben)

- böswillige Beschädigung, Kollision mit Tieren, Marderschaden

Teilkasko-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Abbrechen von Antennen • Abbrechen von Rückspiegeln • Abbrechen von Scheibenwischern • Abbrechen von Ziervorrichtungen • Zerstechen der Reifen • Leinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank • Evtl. Bemalen der Lackierung (z.B. Winterthur)

• Die Aufzählung gemäss AVB ist abschliessend.

• Nicht versichert ist das zerkratzen und verbeulen des Fahrzeuges.

Böswillige Beschädigung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Deckt die Kollisionsschäden am eigenen Auto

• Ist vor allem bei neueren Fahrzeugen sehr empfehlenswert

• Unterliegt in der Regel einem Bonus-Malus System

• Der Selbstbehalt liegt in der Regel zwischen 300.- und 1000.-

Kollisionskasko-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

Die Detail des Bonus-Malus-System Kasko

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

Beispiel: Lenker und Mitfahrer

Invaliditätskapital Fr. 100000.-

Todesfallkapital Fr. 20000.-

Taggeld ab 1. Tag Fr. 20.- pro Tag

Spitaltaggeld Fr. 20.- pro Tag

Heilungskosten unbegrenzt 5 Jahre

(Es können auch nur einzelne Deckungen abgeschlossen werden)

• Macht Sinn beim regelmässigen transportieren von Kindern, Studenten, Hausfrauen oder Ausländern mit ungenügendem Versicherungsschutz

• Bei Autofahrer mit sehr viel km pro Jahr, da einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt

Unfall-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Die Rechtsschutzversicherung schützt den Mandanten gegen den finanziellen Schaden, der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht

• Die Versicherungssumme ist in der Regel bis zu einem Höchstbetrag von 250‘000.- pro Schadenfall garantiert

• Der Geltungsbereich ist normalerweise Schweiz und Europa (wenn weltweite Deckung, dann beschränkt z.B. auf 25‘000.-)

Verkehrsrechtsschutz-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Die Pannen-Versicherung wird auch Assistance oder Mobilitätsversicherung genannt

• Oft ist die Pannenhilfe in der Grunddeckung der Kaskoversicherung gedeckt

• Bei TCS Mitgliedern ist eine Pannenversicherung nicht mehr nötig

(Achtung TCS Grunddeckung nur CH und FL)

• Beim Kauf oder Leasing eines neuen Autos ist die Assistance oft für ca. 2 Jahre oder mehr geschenkt

Pannen-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Parkschadenversicherung

• Bonusschutz

• Grobfahrlässigkeit

• Nutzungsausfall

• Zeitwertzusatz

• Mitgeführte Sachen

• Glasbruch von Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten

Mögliche Zusatzversicherungen

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

Grobfahrlässigkeit

Fahrlässigkeit

Leicht

Grob

Absicht

Keine Kürzung Kürzung Keine Leistung

Das kann ja Mal passieren

So etwas darfNicht passieren

Vorsätzlich

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Beispiele von Grobfahrlässigkeit

• Alkohol und Drogen am Steuer• Nicht korrektes Sichern des Fahrzeuges• Exzessive Geschwindigkeit• Einschlafen am Steuer• Überfahren Rotlicht, Sicherheitslinie, Schutzinsel

• (Bei Alkohol mehr als 0.8 Promille und Drogen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz mehr)

Grobfahrlässigkeit

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

Zeitwertzusatz-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

• Kündigung per AblaufKündigungsfrist 3 Monate

• Teilschaden mit EntschädigungMeist innert 14 Tagen nach Bestätigung der Schadenszahlung

• Bei PrämienerhöhungKündigung meist bis zum letzten Tag vor Prämienverfall möglich

• Bei Fahrzeugwechsel

Kündigungsmöglichkeiten

Sach- und Vermögensversicherungen

• Beim Ausfüllen des Antrages: Fragen über allfällige Schäden oder Ausweisentzug immer wahrheitsgetreu ausfüllen

• Versicherung über die Eltern abschliessen, spart zwar Prämien, kann im Schadenfall aber teuer werden

• Einige Gesellschaften (z.B. die Winterthur oder Mobiliar) geben eine tiefere Bonusstufe nach besuchtem Verkehrskunde oder Schleuderkurs.

• Beim Künden der Unfallversicherung wird oft ein neuer Tarif gerechnetz.B. Winterthur

• Der Bonus wird meistens nach dem Prüfungsdatum ermittelt

• Bei Anhängern ist keine Haftpflichtversicherung nötig. Je nach Situation macht aber eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Sinn.

• Der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung gilt immer dem Lenker und nicht dem Halter

Zu beachten!

Motorfahrzeug-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

1. Verschiedene Offerten einholen

2. Schliessen Sie nur Verträge mit kurzen Laufzeiten ab

3. Bonusschutz macht nicht auf der untersten Stufe Sinn sondern vor allem bei Neulenkern mit 100%

4. Es ist nicht zwingend die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung bei der gleichen Gesellschaft abzuschliessen

Tipps!

Motorfahrzeug-Versicherung

Sach- und Vermögensversicherungen

Motorfahrzeug-Versicherung

- Preis- Frauen Rabat- Assistance Europa kostenlos mitversichert- Parkschadenversicherung bis Alter 10 möglich

- Rabat für Personen bis Alter 25- Assistance Europa kostenlos mitversichert- Rechtschutzversicherung für Vertragrecht gratis mitversichert

Empfohlene Gesellschaft!

- Assistance Schweiz kostenlos mitversichert- Maximale Bonusstufe Kollisionskasko 100%

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Notizen

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