LEHRPROBEN LEHRPROBENENTWURF...

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LEHRPROBEN

LEHRPROBENENTWURF

LEHRPROBENBESPRECHUNG

I) Lehrproben

Die Rechtsgrundlage:

LVO §10 Lehrproben

• (1) Die Studienreferendare haben in jedem

ihrer Fächer eine unbenotete und zwei

benotete Lehrproben zu halten. (…)

Die Lehrproben sollen in unterschiedlichen

Schulstufen stattfinden. (…)

• (2) Die Lehrproben finden in der Regel an

der Ausbildungsschule statt.

• (3) Die Themen der Lehrproben werden

von den Studienreferendaren im

Einvernehmen mit dem jeweiligen

Fachleiter und dem Fachlehrer der Klasse,

in der die Lehrprobe stattfinden soll,

ausgewählt. Kommt ein Einvernehmen

nicht zustande, bestimmt der Seminarleiter

das Thema.

• (4) Die Studienreferendare haben für jede

Lehrprobe einen schriftlichen Entwurf

vorzulegen.

• (5) An den Lehrproben nehmen der

Fachleiter sowie der Fachlehrer der

Klasse teil; der Seminarleiter nimmt

regelmäßig an Lehrproben jedes

Studienreferendars teil. Der Leiter der

Ausbildungsschule kann daran

teilnehmen. Studienreferendare, die die

Lehrbefähigung in dem betreffenden Fach

erwerben wollen, sollen bei den

Lehrproben und Besprechungen

anwesend sein, soweit keine wichtigen

Gründe entgegenstehen.

• (6) Die Lehrproben sind mit dem

Studienreferendar zu besprechen.• (7) Die Noten für die Lehrproben werden nach Anhörung

der in Absatz 5 Satz 1 und 2 genannten Teilnehmenden

von dem Seminarleiter auf Vorschlag des Fachleiters

gemäß § 22 festgesetzt; nimmt der Seminarleiter nicht

teil, setzt der Fachleiter die Note fest. Die Note wird dem

Studienreferendar bekanntgegeben.

• (8) Über die Besprechung und die

Notenfestsetzung fertigt der Fachleiter

eine Niederschrift an, die zu den

Ausbildungsakten genommen wird.

Doppelfunktion einer LehrprobeDokumentation des

Ausbildungsstandes

Die Lehrprobe zeigt,

in welchem Grade der Kandidat

zum jeweiligen Ausbildungs-

zeitpunkt in der Lage ist,

Unterricht selbstständig

• zu planen und vorzubereiten,

• durchzuführen und zu

gestalten,

• auszuwerten und zu

reflektieren.

Ausbildungsveranstaltung

Die Lehrprobe bietet

- für den Kandidaten nicht nur das

Einüben der Prüfungssituation,

sondern die Chance, einen

professionellen Umgang mit

Kritik zu erlernen.

- für alle Teilnehmer ein kriterien-

orientiertes und durch SV und FL

moderiertes Gespräch über

Unterricht, das Stärken und

Schwächen erfasst und im

Respekt vor dem Gegenüber

möglichst konstruktiv verläuft.

Lehrproben sollen stattfinden

• in unterschiedlichen Schulstufen, (Sek I und

Sek II, Grund- und Leistungskurs)

• in Klassen, die dem Referendar und der

Referendarin aus dem Ausbildungsunterricht

bekannt sind und

• nachdem der Referendar und die Referendarin

im entsprechenden Unterrichtsfach durch

selbstständigen oder angeleiteten Unterricht

Erfahrungen sammeln konnten.

Terminierung und Dauer

• Die Termine der Lehrproben sind vom Studienreferendar und der

Studienreferendarin rechtzeitig mit allen Beteiligten so zu

vereinbaren, dass die Lehrprobenbesprechung unmittelbar nach

dem Unterricht stattfinden kann.

• Die Dauer einer Ausbildungslehrprobe beträgt in der Regel 45

Minuten. In Ausnahmefällen (z.B. bei besonderen Themen oder

Arbeitsformen) kann der Seminarleiter im Einvernehmen mit den

anderen Beurteilern der Lehrprobe dem Referendar und der

Referendarin eine Arbeitszeit von 90 Minuten zubilligen.

• (Prüfungslehrproben dauern generell 45 Minuten)

1.KONZEPTION( = der schriftliche Entwurf)

2.DURCHFÜHRUNG(= der Unterricht des Kandidaten auf der Grundlage des Entwurfs)

3.REFLEXION(= Stellungnahme und Reaktion des Kandidaten im Rahmen der Besprechung des Unterrichts [§10 Abs. 5 und 6], deren Niederschrift zu den Ausbildungsakten genommen wird [§ 10 Abs. 8])

Bestandteile einer Lehrprobe

II) Lehrprobenentwurf

Abgabe des Entwurfs• Am letzten Werktag vor der LP muss der LPE bis

12.00 Uhr vorliegen,

- selten analog: Abgabe im Sekretariat in dreifacher Ausfertigung (1 für Fachleiter, 1 unterschriebenes Exemplar, 1 für die Seminarvertretung)

- in der Regel digital:per Mail an Fachleiter und Seminar tdsdaun@t-online.de; Papierexemplar unterschrieben vor LP an Seminarvertretung

• Bereitstellung für Mitreferendare, für Fachlehrer und Ausbildungsleiter ebenfalls am Vortag

Der Aufbau des Lehrprobenentwurfes

Deckblatt

1. Lernziele /Zielsetzung/ Intentionen/ thematische Schwerpunkte

2. Unterrichtsvoraussetzungen

- allgemeine

- besondere

3. Didaktische Analyse

4. Methodische Planung

5. Geplanter Stundenverlauf

6. Geplantes Tafelbild

7. Literatur

8. Anhang: Texte, Materialien, Arbeitsblätter (auch eine ausgefüllte Version)

9. Sitzplan

zu 0. Deckblatt

Amtsbezeichnungen (Kolleginnen erhalten ein ´ hinter der Amtsbezeichnung)

• OStD Oberstudiendirektor

( = Schulleiter, Seminarleiter)

• StD Studiendirektor

(= TDSL, Fachleiter)

• OStR Oberstudienrat

• StR Studienrat

• StA Studienassessor

• LiB Lehrer im Beschäftigungsverhältnis

• zu 1, 3, 4 vgl. HR der jeweiligen AS

zu 2 Unterrichtsvoraussetzungen

a) allgemeine:

• Umfang und Dauer der eigenen Unterrichtstätigkeit in der Klasse/im Kurs;

• Bild der Klasse/des Kurses, ihre/seine Sozialstruktur: Entwicklungsstand, Größe,

Verhältnis Jungen und Mädchen; keine ausführliche Charakteristik, keine

namentliche Erwähnung und Beschreibung aller Schülerinnen und Schüler, sondern

nur planungsrelevante Besonderheiten, z.B. zur Leistungsfähigkeit, zur

Leistungsbereitschaft, zur Motivations- und Interessenlage, zum Arbeitsklima;

• Kompetenzen als Instrument der Diagnostik nutzen!

• eingeführte Arbeitsformen und Arbeitstechniken;

b) besondere:

• die stofflich-inhaltlichen Lernvoraussetzungen, knappe Skizzierung der

Unterrichtsreihe

• Angaben zur Stellung der Einzelstunde innerhalb der Gesamtreihe (Interdependenz)

sowie zur Weiterführung der Reihe;

• Hausaufgabe für die Lehrprobenstunde ( Vorentlastung der Stunde!).

zu 5. Geplanter Stundenverlauf

Tabellarische Form

Phase Inhalt/

Unterrichts-

gegenstand

LZZ U-Form Medien Zeit

zu 6. Geplantes Tafelbild

• Skizze

• nicht zu umfangreich, sondern das

Wesentliche strukturiert darstellend

• Bei der Umsetzung den Formulierungen

der Schüler/innen den Vorzug vor den

eigenen geben.

zu 7. Literatur

• Im Literaturverzeichnis muss alle für die

Stunde benutzte Literatur (auch Internet-

Adressen) angegeben werden.

• Achten Sie darauf, fachwissenschaftlich

angemessene Literatur zu verwenden.

zu 8. Anhang

• Fügen Sie dem Entwurf die unbearbeite-

ten (!) Materialien (Kopien der Texte,

Schulbuchseiten, Arbeitsblätter usw.), die

Sie einsetzen werden, und die erwarteten

Ergebnisse/Lösungen bei.

zu 9. Sitzplan

• Sitzplan aus der Perspektive des Beobachters

beifügen (nur Vornamen) :

Pult

Beobachter/innen

• Dafür sorgen, dass die Schüler/innen auf den

angegebenen Plätzen sitzen!

Otto Petra Franz Roswitha Kevin Lara

Jupp Heinz Chantal Mandy Toby Vivien

B E O B A C H T E R

Umfang des LP-Entwurfs

• „Es besteht kein Anlass, von der alten

Rothschen Konzentrationsregel abzugehen,

die Kürze als Hinweis auf intensive

Beschäftigung mit dem Gegenstand verstand.

Ihr zufolge kann man als Umfang eines

Stundenentwurfs in aller Regel 5-7 Seiten

annehmen, nicht gerechnet Folienkopien,

Unterrichtsmaterialien und Tafelbild.“ (G.Hoos)

Zwei Schlussworte zum Verhältnis von

Konzeption und Durchführung

(G.Hoos)

„Orientieren Sie sich am Entwurf, aber

reagieren Sie flexibel auf die konkrete

Unterrichtssituation.“

„Der Kandidat, der in der Stunde von

seiner vorbedachten Planung abweicht,

hat zunächst die „Vermutung der

Flexibilität seines Handelns“ für sich.“

Lehrproben sind Unterricht für die Schüler,

nicht für die Lehrprobenteilnehmer.

• Es geht also nicht um Plan(-über-)erfüllung.

• Deshalb soll der Lehrer und die Lehrerin von der Planung

abweichen, sobald sie das als im Hinblick auf Schüler,

Ziele oder andere Unterrichtsfaktoren sinnvoll erkennen.

• Freilich sollte sich der Referendar und die Referendarin

um eine realistische und präzise Planung bemühen.

Maßstab für die Angemessenheit bleibt, ob im Unterricht

Sinnvolles und Zielbezogenes betrieben wurde;

Beliebiges oder bloß Spontanes kann nicht an seine

Stelle treten.

• Pointiert formuliert:

„Der Referendar und die Referendarin,

die in der Stunde von ihrer vorbedachten

Planung abweichen, haben zunächst die

„Vermutung der Flexibilität ihres Handelns“

für sich.

III) Lehrprobenbesprechung

Die Lehrprobenbesprechung

• Stellungnahme des Kandidaten

• Stundenbesprechung

• Zusammenfassung => „Lernaufgabe“

• (bei benoteten LP) aus der

Notenberatung, -festsetzung und -

eröffnung (LVO § 10/7).

Die Reflexion oder

Stellungnahme des Kandidaten

Aspekte (für den Anfang):

• Wiedergabe des spontanen Eindrucks vom Unterricht

• Was war gewollt?

• Was wurde erreicht?

• Wie hat sich die Lerngruppe gezeigt?

• Wenn ich die Stunde noch einmal zu halten hätte, würde ich …

Die Stellungnahme ist notwendigerweise ausschnitthaft.

Die Stundenbesprechung I

„Gespräch über Unterricht“

- auf der Basis des Lehrprobenentwurfes, der

also von allen Teilnehmern zu lesen ist

- anfangs gestützt auf Beobachtungsaufträge,

die der Fachleiter vor der Lehrprobe verteilt

- kriterienorientierte und von SV und FL

moderierte, vor allem aber konstruktive

Besprechung

Die Stundenbesprechung II

• Weil nie alle Aspekte angesprochen werden können, darf nicht auf eine

bestimmte Wertung von nicht berücksichtigten Aspekten oder Einzelheiten

geschlossen werden. Besprechung und Note sollen jedoch schlüssig sein.

• Zwischen den Besprechungen verschiedener Stunden besteht

grundsätzlich kein systematischer Zusammenhang. Trotzdem kann dem/der

Referendar/in im Rahmen der Unterrichtskritik eine Rückmeldung über

seine/ihre Entwicklung gegeben werden.

• Da die Niederschrift kein Stenogramm ist, ist sie nicht frei von

Informationsverlusten. Sie kann Inhalte und Tenor der Unterrichtskritik nur

ausschnitthaft wiedergeben. Die Niederschrift enthält bei benoteten

Lehrproben auch das Ergebnis der Lehrprobe.

• Es erscheint sinnvoll, dass das Fachseminar zu einem späteren Termin

noch einmal auf (Teile von) Entwurf und Stundengestaltung eingeht.

Das entscheidende JUNKTIM

Professionalität

angemessene Anwendung

transparenter Kriterien

Rollenklarheit

Formulieren von/

Umgang mit Kritik

Respekt (SL/FL - R)

und Kollegialität (R - R)

non sub formula,

sed ex aequo et bono

Wer spricht was an/ aus?

Tonlage