Post on 05-Apr-2015
Mag. Jörg StadlerWichtige Steuertipps für Unternehmer vor dem Jahresende
Was können UnternehmerInnen vor dem 31.12.2009 zur Steuerreduktion noch tun?
05.11.2009 Mag. Jörg Stadler 2
Inhalte
1. Überblick Gewinnermittlung – Rechnungslegungspflicht nach dem UGB– Vergleich Einnahmen Ausgabenrechnung und Bilanzierung
2. Freibetrag für investierte Gewinne §10 EStG – Freibetrag für investierte Gewinne bis 2009– Gewinnfreibetrag ab Veranlagung 2010– Was bringt der FBiG an Steuereinsparung?
3. Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer
05.11.2009 3Mag. Jörg Stadler
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung • Zufluss- Abflussprinzip
• Gestaltungsmöglichkeit durch Verschiebung von Zahlungen
• Anlagenverzeichnis wird geführt• Einfacherer Jahresabschluss • Freibetrag für investierte
Gewinne § 10 EStG (bis 2009)• Keine Darstellung des Vermögens• Verlustvortrag nur für Verluste
der letzten drei Jahre
Bilanzierung
• Periodengerechte Gewinnermittlung
• Vorziehen von Gewinnen durch Aktivierung noch nicht abrechenbarer Leistungen
• Aktive und passive Abgrenzungen• Aufwendigerer Jahresabschluss
durch Bewertung Vermögen und Schulden
• Darstellung der Vermögenslage• Verlustvortrag unbegrenzt
möglich
05.11.2009 Mag. Jörg Stadler 4
Vergleich Gewinnermittlung
Rechnungslegungspflicht § 189 UGB
• Rechnungslegung = Führung einer doppelten Buchhaltung und Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
• Gilt für folgende Unternehmer: – Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)– GmbH & Co. KG– Alle anderen Unternehmer (ausgenommen freie Berufe, Land- und Forstwirte
und Unternehmer mit „Überschusseinkünften“), die Umsatzerlöse von mehr als € 400.000 erzielen
• Neu: Ministerialentwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes RÄG 2010– Anhebung Schwellenwert zur Rechnungslegungspflicht von 400.000 € auf
700.000 € Umsatzerlös pro Jahr angehoben Umstellung auf Einnahmen- Ausgabenrechnung prüfen
05.11.2009 5Mag. Jörg Stadler
Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG - gültig bis Veranlagung 2009
• Freibetrag bis zu 10% des Gewinns
• maximal 100.000 Euro pro Kalenderjahr
• Nur in Höhe der Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern– Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren– Wertpapiere nach § 14 Abs. 7 Z 4 EStG –Behaltefrist von 4 Jahren– Nicht für Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte
Wirtschaftsgüter
• Natürliche Personen– Gewinnermittlung nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung– Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit
• Darf zusätzlich zur Abschreibung geltend gemacht werden
05.11.2009 6Mag. Jörg Stadler
Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG - Berechnung
05.11.2009 7Mag. Jörg Stadler
Beispiel: Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von €150.000 und hat folgende (begünstigte) Investitionen getätigt:
Betrag € Steuer €
Laufender Gewinn 2009 150.000 65.235
Begünstigte Investitionen 2009 19.000
max. 10% des Gewinns berücksichtigen -15.000
Steuerpflichtiger Gewinn 135.000 57.735
Steuereinsparung 7.500
Berechnung:
Neu: Gewinnfreibetrag § 10 EStG - gültig ab Veranlagung 2010
• Freibetrag bis zu 13% des (laufenden) Gewinns
• Neu: Grundfreibetrag – bis 30.000 Euro Bemessungsgrundlage (13% = 3.900 Euro)– Investitionsunabhängig– Freie Zuordnung bei mehreren betrieblichen Einkünften
• Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bei Übersteigen der Bemessungsgrundlage von 30.000 Euro– Voraussetzung: Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter– Neu: ab 2010 sind auch Gebäude begünstigt
• Natürliche Personen und Personengesellschaften– Neu: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzierung– Neu: Grundfreibetrag bei Gewinnermittlung nach Pauschalierung
05.11.2009 8Mag. Jörg Stadler
Neu: Gewinnfreibetrag § 10 EStG – Vergleich
05.11.2009 9Mag. Jörg Stadler
Beispiel: Ein Unternehmer erzielt im Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von €150.000 und hat begünstigte Investitionen in Höhe von € 19.000 getätigt
2009€
2009Steuer
2010 €
2010 Steuer
Laufender Gewinn 2009 150.000 65.235 150.000 65.235
davon maximal in % 10% 13%
davon maximal in Euro 15.000 19.500
Begünstigte Investitionen 15.000 15.600
Grundfreibetrag bis 30.000 Euro - 3.900
Investitionsbedingter Freibetrag - 15.600
Freibetrag Gesamt -15.000 -19.500
Steuerpflichtiger Gewinn 135.000 57.735 130.500 55.485
Steuereinsparung 7.500 9.750
Welche Wertpapiere kaufen?
• Schuldverschreibungen inländischer oder in der EU ansässiger Schuldner
• Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich (Bundesschätze) oder Mitgliedsstaaten der EU
• Investmentfonds, die in diese Papiere investieren• Immobilienfonds
Kursrisiko und Kosten beachten!Reden Sie mit Ihrer Bank!Behaltefrist von 4 Jahren beachten!
05.11.2009 10Mag. Jörg Stadler
Rendite Wertpapier - Freibetrag für investierte Gewinne § 10 EStG (bis 2009)
05.11.2009 11Mag. Jörg Stadler
Beispiel: Gewinn in Höhe von € 70.000 (Steuerprogression 50%); Kauf § 14 (5) EStG Wertpapiere um € 6.000 mit 4% Ertrag
Laufender Gewinn 2009 70.000
davon maximal 10% 7.000
Kauf Wertpapier 6.000
Steuerersparnis durch Kauf Wertpapier 50% -3.000
„tatsächliche“ Anschaffungskosten Wertpapier (abzüglich Steuerersparnis)
3.000
Tilgung nach 4 Jahren 6.000
Rendite Wertpapier abzüglich KEST 3%
Gesamtrendite Wertpapier p.a. 22,48%
Steuerbelastungsvergleich Investitionsfreibetrag § 10 EStG (bis 2009)
05.11.2009 12Mag. Jörg Stadler
Steuerbelastungsvergleich Gewinnfreibetrag § 10 EStG (ab 2010)
05.11.2009 13Mag. Jörg Stadler
Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern
05.11.2009 14Mag. Jörg Stadler
Kapitalgesellschaft
• Pensionszusagen können unter Beachtung der Voraussetzung des § 14 Abs. 7 EStG mit steuerlicher Wirksamkeit auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gemacht werden
• Rückstellung sind verdeckte Ausschüttungen wenn Pensionszusage einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht erteilt worden wäre Fremdvergleich
• Indizien für Fremdvergleich– Anwartschaftszeitraum entspricht üblicher Firmenpension, mindestens 7 Jahre– Qualifikation des GF steht auf Grund der Absolvierung einer Probezeit fest– Voraussichtliche Ertragsentwicklung erlaubt Pensionszusage– Kein Entgegenstehen betrieblicher Besonderheiten
Personengesellschaft
• Pensionszusagen sind als Gewinnverteilungsabreden anzusehen und dürfen den Gewinn nicht beeinflussen keine Rückstellung für künftige Pensionsleistung
Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern Kap.Ges.
05.11.2009 15Mag. Jörg Stadler
Beteiligung max. 25% Beteiligung über 25%
Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohnsteuerabzug)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Firmenpension stellt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar, wenn der Begünstigte in den letzten 10 Jahren vor Pensions-antritt länger als 5 Jahre wesentlich beteiligt war
Betriebspensionsgesetz unterliegt dem BPG unterliegt nicht dem BPG
Voraussetzung Pensionszusage
rechtsverbindlich,nicht jederzeit widerruflich, Gleichbehandlungsgrundsatz
schriftlich, rechtsverbindlich, unwiderruflich
Rentenform § 14 Abs. 7 EStG
- direkte Leistungszusagen in Rentenform- Option: einmalige Abfindung anstatt lebenslanger Rente
Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern
05.11.2009 16Mag. Jörg Stadler
Direkte Leistungszusage
• einzige betriebliche Vorsorgeart für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung > 25 %
• Legaler Transfer von Firmen- in PrivatvermögenOptimierung der persönlichen Altersvorsorge aus betrieblicher und privater Sicht
• Zusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich erfolgenWiderruf der Zusage nur unter bestimmten Voraussetzungen (Fortbetrieb des Unternehmens gefährdet, wirtschaftliche Notlage,....)
• Zusage muss in Rentenform gegeben werden • Fremdvergleich muss gegeben sein • Finanzierung über Versicherung möglich
– Prämienzahlung ist steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe– Steuerbelastung erst bei Auszahlung der Pension
Betriebliche Altersvorsorge beiGesellschafter-Geschäftsführern
05.11.2009 17Mag. Jörg Stadler
Abfertigungsvorsorge
• Eintritt vor 1.1.2003• Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung• Schriftliche und rechtsverbindliche Zusage• Anrechnung von Vordienstzeiten möglich • Steuerrechtlich und unternehmensrechtlich verbessertes Bilanzbild durch
Auslagerung– steuerliche Rückstellungen werden aufgelöst – der Abfertigungsanspruch wird direkt von der MVK oder Versicherung
ausbezahlt
05.11.2009 Mag. Jörg Stadler 18
KPS SteuerberaterKlingerstraße 92353 Guntramsdorfwww.kps-partner.atTel: 02236/506220
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mag. Jörg Stadler