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1 · 2019Arbeitsblatt
© 2019 Westermann Gruppe
Politische Organe der EUÜberblick – Zusammenarbeit der EU-Organe
•• Arbeitsauftrag 1 •• Vervollständigen Sie mithilfe des nachfolgenden Infotextes das Schaubild über die Zusammen-arbeit und die Abhängigkeiten der EU-Organe (Vertrag von Lissabon, vereinfacht).
Das Volk der EU wählt Abgeordnete in das Europäische Parlament. Dieses hat als Legislative u. a. drei wichtige Aufgaben: Kontrolle der Exekutive (Regierung), Beschluss des Haushaltes und Ver-abschiedung von Gesetzen. Als zweites Organ der Legislative wirkt der Ministerrat. Je nach Sach-gebiet vertreten dort die Fachminister der Mitgliedstaaten deren Interessen. In der Regel müssen beide Organe für ein Gesetz stimmen, um es verbindlich werden zu lassen. Die EU-Kommission übt die exekutive Gewalt aus. Die Regierungen der Staaten bestimmen deren Mitglieder. Sie schlägt Gesetze vor, setzt diese als Regierung um und überwacht deren Einhaltung. Eventuell klagt sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat bei Vergehen. Auch Bürger können dort klagen. Beim Gipfeltreffen der Regierungschefs (Europäischer Rat) werden u. a. Leitlinien für die Zukunft vereinbart.
(Treffen der Regie-rungschefs der
Mitgliedsstaaten)
Europäische
Grundsatz- entscheidungen und Leitlinien
Regierungen der Mitgliedsstaaten
Entscheid: Gesetze Haushalt
bestimmen
LEGISLATIVE EXEKUTIVE JUDIKATIVE
Klage
Kontrolle
WahlVolk der EU
Gesetzes-
Lösungsblatt1 · 2019
© 2019 Westermann Gruppe
Politische Organe der EUÜberblick – Zusammenarbeit der EU-Organe
•• Lösungsvorschlag zu Arbeitsauftrag 1, Seite 1 •• Vervollständigen Sie mithilfe des nachfolgenden Infotextes das Schaubild über die Zusammen-arbeit und die Abhängigkeiten der EU-Organe (Vertrag von Lissabon, vereinfacht).
Das Volk der EU wählt Abgeordnete in das Europäische Parlament. Dieses hat als Legislative u. a. drei wichtige Aufgaben: Kontrolle der Exekutive (Regierung), Beschluss des Haushaltes und Ver-abschiedung von Gesetzen. Als zweites Organ der Legislative wirkt der Ministerrat. Je nach Sach-gebiet vertreten dort die Fachminister der Mitgliedstaaten deren Interessen. In der Regel müssen beide Organe für ein Gesetz stimmen, um es verbindlich werden zu lassen. Die EU-Kommission übt die exekutive Gewalt aus. Die Regierungen der Staaten bestimmen deren Mitglieder. Sie schlägt Gesetze vor, setzt diese als Regierung um und überwacht deren Einhaltung. Eventuell klagt sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat bei Vergehen. Auch Bürger können dort klagen. Beim Gipfeltreffen der Regierungschefs (Europäischer Rat) werden u. a. Leitlinien für die Zukunft vereinbart.
Europäischer Rat(Treffen der Regie-
rungschefs der Mitgliedsstaaten)
Ministerrat (Rat der EU)
Europäisches Parlament
Europäischer Gerichtshof
Europäische Kommission
Grundsatz- entscheidungen und Leitlinien
Regierungen der Mitgliedsstaaten
Entscheid: Gesetze Haushalt
bestimmen Mitglieder
LEGISLATIVE EXEKUTIVE JUDIKATIVE
Klage
Kontrolle
Wahl
Volk der EU
entsenden Fachminister
Bürger klagen
Gesetzes- vorschlag