Patent- und Lizenzvertragsrecht Teil 1 ETHZ HS 2007 Einführung: Internationale Dimension und...

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Patent- und Lizenzvertragsrecht Teil 1

ETHZ HS 2007

Einführung: Internationale Dimension und praxisorientierte rechtliche AspekteDr. H. Laederach ©

Schutztitel mit Wirkungen

Patent =

Schutztitel mit Bedingungen

Zeitlich geographisch- Schutzbeginn - Einzelstaat- Schutzdauer - Supranational

Patentfähigkeit Patentwürdigkeit In Kraft stehend- Erfindung im Sinne d. PatG. - gewerbliche Anwendbarkeit - Neuheit- gesetzl. Ausschlussgründe - Erfinderische Tätigkeit

Gerichtliche Durch- setzung Zivil- und Strafrecht

Offenbarung

Inhaltsübersicht

Kurzer historischer Überblick

PVUe/PCT/TRIPS

Patentrechtsaspekte im Arbeitsalltag

Historische Betrachtung1. Patentgesetz der Welt:

„Parte Veneziana“ (1474):

- Neuheit der Erfindung in Bezug auf Staatsgebiet Venedigs- Erfindung muss genügend offenbart werden- Schutzdauer 10 Jahre

(Vorbehalt auf Patenturkunde) - Strafe bei Patentverletzung: 100 Dukaten + Vernichtung der verletzenden Gegenstände

Historische Betrachtung

Die „Parte Veneziana“ (1474) gilt auch heute noch als ein modernes und alle wichtigen Aspekte umfassendes Patentgesetz.

Fazit: Auf ihm fussen alle aktuellen Patentgesetze. Es lohnt sich, dieses zu kennen und zu verstehen.

Historische Betrachtung

USA: 1. Kolonialpatente (Einzelstaaten)2. 1790 1. Patentgesetz3. Verfassungsklausel 1789 („The

Congess shall have the power..to promote the Progress of Science.. by securing for limited Times to Inventors the exclusive Right to their Discoveries..“

Historische Betrachtung

4. Abschaffung der Patentprüfung (Überlastung der Minister!!), Wiedereinführung 1836.

5. Erster (gescheiterter) Versuch anlässlich der Patentharmonisierungskonferenz (ca. 1992), das „first to invent-Prinzip“ (fti) zugunsten des „first to file-Prinzips“ (ftf) einzuführen.(Noch heute: Gegensatz USA mit fti – Rest der Welt mit ftf)

Historische Betrachtung

Globale Entwicklungen

- 1883 Pariser Verbandübereinkunft - 1970 Patentzusammenarbeitsvertrag- 1994 WTO/TRIPS

= Meilensteine zum modernen Patentsystem heutiger Prägung

Pariser VerbandsübereinkunftOff. Englischer Wortlaut,

http://www.wipo.int/treaties/en/ip/paris/index.html

Vor 1883 Vielzahl nationaler (Klein-) Schutzsysteme für gewerbliches Eigentum.

Schutz für Nichtstaatsangehörige kaum zu erlangen.

Zunehmender grenzübergreifender Handel.

Pariser VerbandsübereinkunftPatentanmeldungen in allen gewünschten Staaten mussten gleichzeitig erfolgen, ansonst Gefahr der neuheitsschädlichen Wirkung1883: Gründerstaaten:Belgien, Brasilien, El Salvador, Frankreich, Guatemala, Italien, Holland, Portugal, Serbien, Spanien, SchweizHeute:171 Unterzeichnerstaaten (20.08.07) http://www.wipo.int/treaties/documents/english/word/d-paris.doc

Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

Alle Mitgliedsländer bilden eine Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Patente - GebrauchsmusterMuster-/Modelle - HandelsmarkenDienstleistungsmarken - HandelsnamenHerkunftsangabenMissbrauchsverhinderung (unlauterer Wettb.)

Art. 1 PVUe

Schutzsysteme des Geistigen Eigentums

Urheberrecht Gewerbliches Eigentumsrecht

PatenteMarken

Muster & Modelle

TopografienWettbewerbsrecht

(Unlauterer Wettbewerb)

Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

Inländerbehandlungsprinzip Bürger aller Mitgliedsstaaten sollen gleich behandelt und der ihnen gewährte Schutz soll gleich sein, wie wenn er ein Bürger des den Schutz gewährenden Staates wäre.

Art. 2 PVUe

Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

PrioritätsfristJede Person, die in einem der Unionsstaaten eine gemäss jeweiligem nationalen Gesetz gültige Anmeldung für ein unter Art. 1 PVUe aufgelisteten Schutzsysteme macht, soll eine sog. Prioritätsfrist von 12 Monaten erhalten, während der er diese Anmeldung mit dem gleichen Erstanmeldedatum in einem andern Mitgliedsland rechtsgültig deponieren kann (Art. 4 PVUe)

PCT

Patent Cooperation Treaty (=off. Englischer Text, http://www.wipo.int/treaties/en/registration/pct/index.html

Heute:137 Unterzeichnerstaaten(Stand 20.08.2007)

(Mitgliedschaft für alle PVUe-Mitglieder offen)

PCT

Anmeldezahlen: 2006: 147‘400 (7,9% mehr als 2005)Daraus Einnahmen für WIPO:ca. 450 Mio Fr.

PCT Ausgangslage

Vor 1970: Eine Patentanmeldung musste in jedem Staat, in dem die Erfindung unter Schutz gestellt werden sollte, einzeln hinterlegt werden (mit oder ohne Nutzung der Priorität einer Erstanmeldung)

PCT: Folgen dieser Ausgangslage

Hohe Kosten (Übersetzungen), administra-tiver und zeitlicher Druck auf Anmelder, etc.

Doppelspurigkeiten, wie z.B.Jeder Staat prüft die Eingangsanforderungen des Patentgesuchs(Beinahe) Jeder Staat erstellt selbst eine kostenaufwendige Recherche zum Stand der Technik

Ziele des PCT

Zentralisierte Patentanmeldung in den Mitgliedstaa-ten über eine „Internationale Patentanmeldung“ mit freier Wahl der designierten Staaten) Jedes Patentamt der Mitgliedstaaten ist auch Anmeldeamt für eine Int. Anmeldung (zusätzlich auch Bureau der WIPO in Genf)Erstellen eines RecherchenberichtsPublikation der Anmeldung+ Recherchenbericht

Ziele des PCT

Vorläufiges Internationales Prüfverfahren (fak.)Zustellung der Patentgesuchsunterlagen an die Patentämter der designierten Staaten.Anbieten von Dienstleistungen

PCT ist kein Patenterteilungssystem, sondern liefert nur ein zentralisiertes

Anmeldeprozedere.

PCT: Entwicklung Anmeldezahlen

2006: 147‘500

PCT: Entwicklung Anmeldezahlen

PCT-Verfahren

Off. Sprachen: Chinesisch, English, Französisch, Deutsch, Japanisch, Russisch and Spanisch.

-Receiving Office: Formalprüfung, Senden einer Kopie an das International Bureau und einer zweiten Kopie an das Internationale Searching/Examination Office.

-Publikation: 18 Monate nach Erstanmeldedatum-Nationale Phase: 20 Monate oder 30 Monate (mit

Intern. Examination) nach Erstanmeldedatum

PCT-Verfahren

Eine gute Schilderung des PCT-Verfahrens finden Sie unter

http://www.wipo.int/pct/en/basic_facts/basic_facts.pdf

WTO-TRIPS (1994)Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

Basispunkte des Vertrages:http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/t_agm0_e.htm

Angemessener weltweiter IP-SchutzGewährleistete Durchsetzung der RechteBeilegung von Streitigkeiten zwischen WTO-MitgliedsstaatenÜbergangsbestimmungen

Anzahl Mitgliedsstaaten: 151 (20.08.07)

TRIPS (1994)Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

Minimalbestimmungen betreffend:

RegistrierrechtePatenteMuster und ModellMarken

Urheberrecht

Weitere Angaben zum TRIPS

Siehe file „Internationale Aspekte und Definition der Schutzinstrumente“

Ausblick

EU-GemeinschaftspatentGlobal Patent System

In den Blöcken Europa, Japan und USA sind folgende Bestrebungen im Gange oder schon umgesetzt:

.

AusblickGesetztes- oder Vertragsänderungen:

EPA: Software soll bedingungslos dem Patentschutz zugänglich sein (diese Forderung wurde am 6.7.05 durch Beschluss des Europäischen Parlamentes abgelehnt; mit der zugehörigen Richtlinie betr. computerimplementierter Erfindungen hätte europaweit eine Harmonisierung der Patentrechte erreicht werde sollen).

USA: Alles, was Menschen unter der Sonne an Nützlichem erfinden, soll schützbar sein;

Japan: Business methods per se nicht schützbar, mit Bezug zu Software jedoch schützbar.

Patentrecht im Arbeitsalltag

Patentanmeldezahlen:1999 2000 2002 2003 2004 2005

EPA 89‘318 100‘708 106‘243 162‘208 178‘597 193‘623

USA 288‘811 315‘015 345 732 366‘043 382‘139 384‘ 228

Japan 405‘655 436‘865 421‘732 413‘092 423‘ 081 Noch nicht publiziert

Betrachtungspunkte

Wie melde ich eine Erfindung zum Patent an?

Was beinhaltet ein Patentdokument?

Wie endet ein Patentschutz?

Das Anmeldeverfahren

Ziel: Ein in CH gültiges Patent erwirken.

Heutige Wahlmöglichkeiten:

Nationales PatentEuropäisches Patent ( 32 Staaten)PCT-Patentanmeldung (137 Staaten)

Der Anmeldetag

Poststempel oder Eingang beim Amt legt den Beginn des begehrten Patent-schutzes fest.

Achtung: Da ein Kriterium für die Gültigkeit des Patentes die Neuheit ist, darf vor der Patentanmeldung die darin definierte Erfindung nirgends publik gemacht werden.

Gültigkeit des Anmeldetages

Die Erfindung ist in der .. Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann (Art. 83 EPUe)Nichtigkeitsgrund: Wenn der Gegenstand des ... Patentes über den Inhalt der Anmeldung in der eingereichten Fassung hinausgeht (Art. 138 EPUe)

Patenterteilungsverfahren

CH: Gesuch wird geprüft (primär nur Offen-barung, d.h. keine Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit) und nach ca. 2-3 Jahren entweder das Patent erteilt und die Patentschrift publiziert oder das Gesuch zurückgewiesen.

Patenterteilungsverfahren

EPA:Erstellen des RecherchenberichtsPublikation der ungeprüften Anmeldung zusammen mit RecherchenberichtPrüfung des Gesuchs (Neuheit, ET)Erteilung des Patentes oder ZW(Schutzgewährung durch benannte Mitgliedstaaten)

Mitgliedsstaaten der EPOZ. Zeit 32 MitgliedsstaatenAT Österreich BE Belgien CH SchweizCY Zypern DE Deutschland DK DänemarkES Spanien FI Finnland FR FrankreichTR Türkei BG Bulgarien CZ

TschechienGR Griechenland IE Irland IT ItalienLI Liechtenstein LU Luxemburg MC MonacoNL Niederlande PT Portugal SE SchwedenGB England EE Estland SK SlowakeiHU Ungarn PL Polen RO RumänienSI Slowenien LV Lettland LT Litauen

Erstreckungsstaaten der EPO

Z. Zeit 5 Erstreckungsstaaten, auf die die Schutzwirkung der EP-Patentanmeldungen und EP-Patente erstreckt werden kann

AL AlbanienBA Bosnien und HerzegowinaMK MazedonienYU Serbien und MontenegroHR Kroatien

Berechtigte Beitrittskandidaten(Art. 166 EPUe)

Z. Zeit nur Norwegen

Patenterteilungsverfahren EPA 2

Innerhalb 9 Monaten nach Erteilung hat jedermann das Recht, Einspruch gegen die Erteilung beim EPA einzulegen.

Gegen alle Entscheidungen des EPA können diejenigen, die am Verfahren, das zur Entscheidung führte, beteiligt waren, Beschwerde beim EPA erheben.

PatenterteilungsverfahrenPCT:

Erstellen des RecherchenberichtsPublikation der ungeprüften Anmeldung zusammen mit RecherchenberichtEv. Prüfung des Gesuchs (Neuheit, ET)Weiterleitung des Gesuchs an die designierten Staaten zur (weiteren) Prüfung und ErteilungSchutzgewährung oder ZW durch jeden designierten Staat

Das Patentdokument

Rot = Amtlicher Eintrag

Grün = Bibliograf. Teil

Blau = Titel + Technische

Zusammen- fassung

Grau = Patentansprüche

Rot = Stand der Technik

Gelb = Aufgabe

Hellblau = Lösung (Theorie)

Grün = Figurenlegende

Rosa = Ausführungs- beispiel(e)

Neuheitsprüfung

Nur Patentansprüche werden geprüftVergleich mit jeweils nur einem Dokument, das bei der Recherche gefunden wurdeNeuheit wird verneint, wenn in dem zum Vergleich herangezogenen Dokument alle Merkmale des betrachteten Patentanspruchs vorliegen

Prüfung der erfinderischen Tätigkeit

Nur Patentansprüche werden geprüftVergleich mit der Gesamtheit der Dokumente, die bei der Recherche gefunden wurdenET wird verneint, wenn in den zum Vergleich herangezogenen Dokumenten alle Merkmale des betrachteten Patentanspruchs vorliegen und deren Kombination dem Fachmann zum Anmeldezeitpunkt „nahelagen“ (keine rückblickende Beurteilung zulässig!)

Erlöschen des Patentschutzes

Nach Ablauf der 20 Jahre seit AnmeldedatumWenn der Inhaber vorher darauf verzichtetWenn eine fällige Jahresgebühr nicht bezahlt wirdWenn ein Gericht oder die Einspruchsabteilung des EPA das Patent für nichtig erklärt

Hinweis: Konsultieren Sie des amtl. Register hinsichtlich Bestand eines Patentes.