Patent- und Lizenzvertragsrecht Teil 1 ETHZ HS 2011 Einführung: Internationale Dimension und...

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Patent- und Lizenzvertragsrecht Teil 1

ETHZ HS 2011

Einführung: Internationale Dimension und praxisorientierte rechtliche AspekteDr. H. Laederach ©

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Schutztitel mit Wirkungen

Patent =

Schutztitel mit Bedingungen

Zeitlich geographisch- Schutzbeginn - Einzelstaat- Schutzdauer - Supranational

Patentfähigkeit Patentwürdigkeit In Kraft stehend- Erfindung im Sinne d. PatG. - gewerbliche Anwendbarkeit - Neuheit- gesetzl. Ausschlussgründe - Erfinderische Tätigkeit

Gerichtliche Durch- setzung Zivil- und Strafrecht

Offenbarung

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Inhaltsübersicht

Kurzer historischer Überblick

PVUe/PCT/TRIPS

Patentrechtsaspekte im Arbeitsalltag

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Historische Betrachtung1. Patentgesetz der Welt:

„Parte Veneziana“ (1474):

- Neuheit der Erfindung in Bezug auf Staatsgebiet Venedigs- Erfindung muss genügend offenbart werden- Schutzdauer 10 Jahre

(Vorbehalt auf Patenturkunde) - Strafe bei Patentverletzung: 100 Dukaten + Vernichtung der verletzenden Gegenstände

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Historische Betrachtung

Die „Parte Veneziana“ (1474) gilt auch heute noch als ein modernes und alle wichtigen Aspekte umfassendes Patentgesetz.

Fazit: Auf ihm fussen alle aktuellen Patentgesetze. Es lohnt sich, dieses zu kennen und zu verstehen.

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Historische Betrachtung

USA: 1. Kolonialpatente (Einzelstaaten)2. 1790 1. Patentgesetz3. Verfassungsklausel 1789 („The

Congess shall have the power..to promote the Progress of Science.. by securing for limited Times to Inventors the exclusive Right to their Discoveries..“

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Historische Betrachtung

4. Abschaffung der Patentprüfung (Überlastung der Minister!!), Wiedereinführung 1836.

5. Erster (gescheiterter) Versuch anlässlich der Patentharmonisierungskonferenz (ca. 1992), das „first to invent-Prinzip“ (fti) zugunsten des „first to file-Prinzips“ (ftf) einzuführen.(Noch heute: Gegensatz USA mit fti – Rest der Welt mit ftf)

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Historische Betrachtung

Globale Entwicklungen

- 1883 Pariser Verbandübereinkunft - 1970 Patentzusammenarbeitsvertrag- 1994 WTO/TRIPS

= Meilensteine zum modernen Patentsystem heutiger Prägung

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Pariser VerbandsübereinkunftOff. Englischer Wortlaut,

http://www.wipo.int/treaties/en/ip/paris/index.html

Vor 1883 Vielzahl nationaler (Klein-) Schutzsysteme für gewerbliches Eigentum.

Schutz für Nichtstaatsangehörige kaum zu erlangen.

Zunehmender grenzübergreifender Handel.

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Pariser VerbandsübereinkunftPatentanmeldungen in allen gewünschten Staaten mussten gleichzeitig erfolgen, ansonst Gefahr der neuheitsschädlichen Wirkung1883: Gründerstaaten:Belgien, Brasilien, El Salvador, Frankreich, Guatemala, Italien, Holland, Portugal, Serbien, Spanien, SchweizHeute:173 Unterzeichnerstaaten (15.10.2011) http://www.wipo.int/treaties/en/ip/paris/

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Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

Alle Mitgliedsländer bilden eine Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Patente - GebrauchsmusterMuster-/Modelle - HandelsmarkenDienstleistungsmarken - HandelsnamenHerkunftsangabenMissbrauchsverhinderung (unlauterer Wettb.)

Art. 1 PVUe

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Schutzsysteme des Geistigen Eigentums

Urheberrecht Gewerbliches Eigentumsrecht

PatenteMarken

Muster & Modelle

TopografienWettbewerbsrecht

(Unlauterer Wettbewerb)

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Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

Inländerbehandlungsprinzip Bürger aller Mitgliedsstaaten sollen gleich behandelt und der ihnen gewährte Schutz soll gleich sein, wie wenn er ein Bürger des den Schutz gewährenden Staates wäre.

Art. 2 PVUe

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Ziele der Pariser Verbandsübereinkunft

PrioritätsfristJede Person, die in einem der Unionsstaaten eine gemäss jeweiligem nationalen Gesetz gültige Anmeldung für ein unter Art. 1 PVUe aufgelisteten Schutzsysteme macht, soll eine sog. Prioritätsfrist von 12 Monaten erhalten, während der er diese Anmeldung mit dem gleichen Erstanmeldedatum in einem andern Mitgliedsland rechtsgültig deponieren kann (Art. 4 PVUe)

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PCT

Patent Cooperation Treaty (=off. Englischer Text, http://www.wipo.int/treaties/en/registration/pct/

Heute:144 Unterzeichnerstaaten(Stand 15.10.2011)

(Mitgliedschaft für alle PVUe-Mitglieder offen)

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PCT

Anmeldezahlen: 2006: 147‘400 (7,9% mehr als 2005)2007: 158‘400 (7,5% mehr als 2006)Daraus Einnahmen für WIPO:ca. 450 Mio Fr.

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PCT Ausgangslage

Vor 1970: Eine Patentanmeldung musste in jedem Staat, in dem die Erfindung unter Schutz gestellt werden sollte, einzeln hinterlegt werden (mit oder ohne Nutzung der Priorität einer Erstanmeldung)

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PCT: Folgen dieser Ausgangslage

Hohe Kosten (Übersetzungen), administra-tiver und zeitlicher Druck auf Anmelder, etc.

Doppelspurigkeiten, wie z.B.Jeder Staat prüft die Eingangsanforderungen des Patentgesuchs(Beinahe) Jeder Staat erstellt selbst eine kostenaufwendige Recherche zum Stand der Technik

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Ziele des PCT

Zentralisierte Patentanmeldung in den Mitgliedstaa-ten über eine „Internationale Patentanmeldung“ mit freier Wahl der designierten Staaten) Jedes Patentamt der Mitgliedstaaten ist auch Anmeldeamt für eine Int. Anmeldung (zusätzlich auch das sog. Int. Bureau der WIPO in Genf)Erstellen eines RecherchenberichtsPublikation der Anmeldung+ Recherchenbericht

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Ziele des PCT

Vorläufiges Internationales Prüfverfahren (fak.)Zustellung der Patentgesuchsunterlagen an die Patentämter der designierten Staaten.Anbieten von Dienstleistungen

PCT ist kein Patenterteilungssystem, sondern liefert nur ein zentralisiertes

Anmeldeprozedere.

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PCT: Entwicklung Anmeldezahlen

2008: 163‘600

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PCT-Verfahren

Off. Sprachen: Chinesisch, English, Französisch, Deutsch, Japanisch, Russisch and Spanisch.

-Receiving Office: Formalprüfung, Senden einer Kopie an das International Bureau und einer zweiten Kopie an das Internationale Searching/Examination Office.

-Publikation: 18 Monate nach Erstanmeldedatum-Nationale Phase: 20 Monate oder 30 Monate (mit

Intern. Examination) nach Erstanmeldedatum

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PCT-Verfahren

Eine gute Schilderung des PCT-Verfahrens finden Sie unter

http://www.wipo.int/pct/en/

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WTO-TRIPS (1994)Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

Basispunkte des Vertrages:http://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/t_agm0_e.htm

Angemessener weltweiter IP-SchutzGewährleistete Durchsetzung der RechteBeilegung von Streitigkeiten zwischen WTO-MitgliedsstaatenÜbergangsbestimmungen

Anzahl Mitgliedsstaaten: 153 (15.10.2011)

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TRIPS (1994)Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

Minimalbestimmungen betreffend:

RegistrierrechtePatenteMuster und ModellMarken

Urheberrecht

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Weitere Angaben zum TRIPS

Siehe file „Internationale Aspekte und Definition der Schutzinstrumente“

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Ausblick

EU-GemeinschaftspatentGlobal Patent System

In den Blöcken Europa, Japan und USA sind folgende Bestrebungen im Gange oder schon umgesetzt:

.

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AusblickGesetztes- oder Vertragsänderungen:

EPA: Software soll bedingungslos dem Patentschutz zugänglich sein (diese Forderung wurde am 6.7.05 durch Beschluss des Europäischen Parlamentes abgelehnt; mit der zugehörigen Richtlinie betr. computerimplementierter Erfindungen hätte europaweit eine Harmonisierung der Patentrechte erreicht werde sollen; am 12.05.2010 bestätigte die Grosse Beschwerdekammer des EPA mit dem Entscheid G 3/08 die bisherige Beurteilungspraxis der Beschwerdekammern (Abgrenzung gegenüber nicht-technischen Erfindungen)).

EU: Die EU-Kommission hat im Mai 2011 die Schaffung eines EU-Patentgerichtssystems vorgestellt, an dem alle EU-Staaten ohne Italien und Spanien teilnehmen sollen. Entgegen ersten Aeusserungen dürfen daran aber keine EU-externen Staaten (u.a. Schweiz) teilnehmen.

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AusblickGesetztes- oder Vertragsänderungen:

USA: Alles, was Menschen unter der Sonne an Nützlichem erfinden, soll schützbar sein;

Japan: Business methods per se nicht schützbar, mit Bezug zu Software jedoch schützbar.

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Patentrecht im Arbeitsalltag

Patentanmeldezahlen:

2000 2002 2005 2007 2010 2011

EPA 165‘084 164‘144 197‘540 222‘572 235‘029 243‘000

USA 315‘015 356,493 417,508 484,955 520,277

Japan 436‘865 421‘732 427‘078 396‘291 344‘598

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Patentrecht im Arbeitsalltag

Patentanmeldungen zu Patenterteilungen:

2005 2007 2010 2011

EPA 197‘54053‘255 (27%)

222‘57254‘700 (25%)

235‘02958‘108 (25%)

243‘00062‘117 (26%)

USA 417,508 157,718 (38%)

484,955 182,899 (38%)

520,277 244,341 (47%)

Japan 427‘078 396‘291146‘383 (37%)

344‘598205‘652 (60%)

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Betrachtungspunkte

Wie melde ich eine Erfindung zum Patent an?

Was beinhaltet ein Patentdokument?

Wie endet ein Patentschutz?

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Das Anmeldeverfahren

Ziel: Ein in CH gültiges Patent erwirken.Heutige Wahlmöglichkeiten:

Nationales PatentEuropäisches Patent ( 38 Staaten +3 Erstreckungsstaaten)PCT-Patentanmeldung (142 Staaten)

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Der Anmeldetag

Poststempel oder Eingang beim Amt legt den Beginn des begehrten Patent-schutzes fest.

Achtung: Da ein Kriterium für die Gültigkeit des Patentes die Neuheit ist, darf vor der Patentanmeldung die darin definierte Erfindung nirgends publik gemacht werden.

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Gültigkeit des Anmeldetages

Die Erfindung ist in der .. Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann (Art. 83 EPUe)Nichtigkeitsgrund: Wenn der Gegenstand des ... Patentes über den Inhalt der Anmeldung in der eingereichten Fassung hinausgeht (Art. 138 EPUe)

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Patenterteilungsverfahren

CH: Gesuch wird geprüft (primär nur Offen-barung, d.h. keine Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit) und nach ca. 2-3 Jahren* entweder das Patent erteilt und die Patentschrift publiziert oder das Gesuch zurückgewiesen.* Beschleunigung möglich; ungeprüfte Anmeldung nach 18 M publiziert

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PatenterteilungsverfahrenEPA:

Erstellen des RecherchenberichtsPublikation der ungeprüften Anmeldung zusammen mit RecherchenberichtPrüfungsantrag innert 6 Monaten nach PublikationPrüfung des Gesuchs (Neuheit, ET)Erteilung des Patentes oder ZW(Schutzgewährung durch benannte Mitgliedstaaten)

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Mitgliedsstaaten der EPOhttp://www.epo.org/about-us/epo/member-states_de.html

Z. Zeit 38 MitgliedsstaatenAT Österreich BE Belgien CH SchweizCY Zypern DE Deutschland DK

DänemarkES Spanien FI Finnland FR FrankreichTR Türkei BG Bulgarien CZ TschechienGR GriechenlandIE Irland IT ItalienLI Liechtenstein LU Luxemburg MC MonacoNL Niederlande PT Portugal SE SchwedenGB England EE Estland SK SlowakeiHU Ungarn PL Polen RO RumänienSI Slowenien LV Lettland HR KroatienIS Island LT Litauen LV LettlandMT Malta NO Norwegen SM San Marino

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Erstreckungsstaaten der EPO

Z. Zeit 3 Erstreckungsstaaten, auf die die Schutzwirkung der EP-Patentanmeldungen und EP-Patente erstreckt werden kann

AL AlbanienBA Bosnien und HerzegowinaRS Serbien

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Berechtigte Beitrittskandidaten(Art. 166 EPUe)

AL AlbanienRS Serbien

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Patenterteilungsverfahren EPA 2

Innerhalb 9 Monaten nach Erteilung hat jedermann das Recht, Einspruch gegen die Erteilung beim EPA einzulegen.

Gegen alle Entscheidungen des EPA können diejenigen, die am Verfahren, das zur Entscheidung führte, beteiligt waren, Beschwerde beim EPA erheben.

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PatenterteilungsverfahrenPCT:

Erstellen des RecherchenberichtsPublikation der ungeprüften Anmeldung zusammen mit RecherchenberichtEv. Prüfung des Gesuchs (Neuheit, ET)Weiterleitung des Gesuchs an die designierten Staaten zur (weiteren) Prüfung und ErteilungSchutzgewährung oder ZW durch jeden designierten Staat

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Das Patentdokument

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Rot = Amtlicher Eintrag

Grün = Bibliograf. Teil

Blau = Titel + Technische

Zusammen- fassung

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Grau = Patentansprüche

Rot = Stand der Technik

Gelb = Aufgabe

Hellblau = Lösung (Theorie)

Grün = Figurenlegende

Rosa = Ausführungs- beispiel(e)

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Neuheitsprüfung

Nur Patentansprüche werden geprüftVergleich mit jeweils nur einem Dokument, das bei der Recherche gefunden wurdeNeuheit wird verneint, wenn in dem zum Vergleich herangezogenen Dokument alle Merkmale des betrachteten Patentanspruchs vorliegen

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Prüfung der erfinderischen Tätigkeit

Nur Patentansprüche werden geprüftVergleich mit der Gesamtheit der Dokumente, die bei der Recherche gefunden wurdenET wird verneint, wenn in den zum Vergleich herangezogenen Dokumenten alle Merkmale des betrachteten Patentanspruchs vorliegen und deren Kombination dem Fachmann zum Anmeldezeitpunkt „nahelagen“ (keine rückblickende Beurteilung zulässig!)

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Erlöschen des Patentschutzes

Nach Ablauf der 20 Jahre seit AnmeldedatumWenn der Inhaber vorher darauf verzichtetWenn eine fällige Jahresgebühr nicht bezahlt wirdWenn ein Gericht oder die Einspruchsabteilung des EPA das Patent für nichtig erklärt

Hinweis: Konsultieren Sie des amtl. Register hinsichtlich Bestand eines Patentes.