PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127 .

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PFLEGEFinanzen

Sozialsprengel VorderwaldCasemanagement

Langenegg, Bach 127www.sozialsprengel-vorderwald.at

Zuschuss Land Vorarlberg ÜbergangspflegeZuschuss BSA 24-h-Betreuung Urlaubsbett

Tagespflege

Erholungsurlaub (Rossbad)

stationäre HeimunterbringungPflegekarenz Pflegeteilzeit

Pflegegeld (Stufe 1-7)

Zuhause Heim

Kranken- und Pensionsversicherung

Pflegevertretung

PflegegeldPflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag *

Mehr als 65 Stunden 1 154,20 €

Mehr als 95 Stunden 2 284,30 €

Mehr als 120 Stunden 3 442,90 €

Mehr als 160 Stunden 4 664,30 €

Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5 902,30 €

Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist oder

6 1.260,00 €

Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7 1.655,80 €

€ 200 / Monat Antrag bei Bezirkshauptmannschaft

Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege

BezieherInnen von Pflegegeld mindestens Stufe 5

Angehörige oder Nachbarn erbringen die PflegeErlischt wenn 24-h Betreuung oder Heimunterbringung

Selbständige Personenbetreuerin € 275,- x 2

Unselbständige Personenbetreuerin € 550,- x 2

Pflegegeld

Antrag Sozialministeriumsservice (Bundessozialamt)

Betreuungskraft muss eine Form der Qualifizierung nachweisen (Heimhelfer)

Nicht Vermögen!Einkommensgrenze € 2.500 monatlich (+ € 400/600,- für

Unterhaltsverpflichtungen)

Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

ab Stufe 3 mit fachärztlichem Nachweis ab Stufe 5 ohne Nachweis Sonderförderung Land für Stufe 1+2 (Demenz)

Erholungsurlaub für pflegende AngehörigeKurhotel Rossbad

Pflege eines Angehörigen mind. Pflegestufe 3seit mind. 6 Monatenversichert bei VGKK, SVA, BVA, Selbstkostenbeitrag € 50,-

1 WocheVollpensionAnwendungen im Wert von € 150,-

"Pflegevertretung" - Zuwendung

zur Unterstützung pflegender Angehöriger

* Verhinderung wegen Krankheit, Urlaub oder wichtige andere Gründe

* mind. 1 und max. 4 Wochen pro Kalenderjahr

* mind. Pflegestufe 3, bei Demenz Pflegestufe 1* Einkommensgrenzen: Pflegestufe 1-5 € 2.000 (+ € 400/€ 600 pro Unterhaltsberechtigtem)

Pflegestufe 6-7 € 2.500

* Beantragung Sozialministeriumservice

* Förderung: Pflege- 1-3 € 1.200 6 € 2.000

stufe 4 € 1.400 7 € 2.200

5 € 1.600

* Für Minderjährige gilt: Pflegestufe 1 ab 4 Tagen

Krankenversicherung

für pflegende Angehörige

 beitragsfreie Mitversicherung

 mind. Pflegestufe 3

 Angehörige

 Für NICHT verwandte Personen besteht eine Mitversicherungsmöglichkeit wenn seit mind. 10 Monaten eine Hausgemeinschaft besteht und der Haushalt geführt wurde.

PensionsversicherungSelbstversicherung für pflegende Angehörige

 erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege

Weiterversicherung für pflegende Angehörige Ausscheiden aus Erwerb/Pflichtversicherung gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege

 Pflegestufe 3-7 nahe Angehörige Kosten trägt Bund

Pflegekarenz = Entfall des Einkommens

Pflegeteilzeit = Reduktion Arbeitszeit und -einkommenÄhnliche Regelung für Familienhospiz / -karenz oder -teilzeit

Ziel der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ist es, insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, den betroffenen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren.

ümind. Pflegestufe 3 (Ausnahme Minderjährige und Demenz)üschriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ümax. 3 Monate, 1x möglich (Ausnahme: Erhöhung Pflegegeld)üAnspruch auf PflegekarenzgeldüBeitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung

Kurzzeitpflege

Übergangspflege

Urlaub von der PflegeÜberganspflege: 28 Tage Urlaub von der Pflege: 42 Tage (aufs Jahr verteilt)Voraussetzung ist Wiederaufnahme in häusliche PflegeEigene Mittel: Pension (80%), Pflegegeld (10% Pflegestufe 3)

Barmittel über € 15.000,-Nicht Vermögen!Unterhaltspflichtige Angehörige müssen keinen Beitrag leisten!

Antrag bei Gemeinde an BH

Grundsätzlich ist ein Heimplatz selber zu bezahlen!

èPflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 3)

èEinkommen

èUnterhaltsanspruch gegenüber Ehegatte

èEinsatz des eigenen Vermögens

èZins von Schenkungen

Heim - stationäre Unterbringung

Vom Einkommens- und Vermögenseinsatz ausgenommen:

èSparbeträge bis € 10.000,-

èPension Sonderzahlungen (13.+14.)

è20 % Pension

è10 % Pflegegeld Stufe 3: € 44,29

èEigenheim wenn Ehepartner/Kinder/Enkel darin wohnen

èangesparte Pensionsvorsorge Ehepartner

èUnterhaltsanspruch Ex-Ehepartner

Unterhaltspflicht (BMS)

E Ehepartner E Eltern für minderjährige Kinder

Einkommen nicht VermögenVerjährungsfrist 3 JahreKostenersatz

Hilfeempfänger (Vermögen nicht aus Erwerb)Nachlass oder Erbenbei DarlehenVerjährungsfrist 10 Jahreunbefristet bei grundbücherlicher Sicherstellung

Antrag: Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS (früher Sozialhilfe)

Gemeinde

BezirkshauptmannschaftAbteilung Soziales

Antrag bei Gemeinde, Internet, Bezirkshauptmannschaft

Broschüren

Ende Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit! Sozialsprengel VorderwaldCasemanagement

Langenegg, Bach 127www.sozialsprengel-vorderwald.at