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Punktuelle Vertiefung des
Wirtschaftsflächenkonzepts
für die Stadt Mülheim an der Ruhr
Dezember 2019
Wirtschaftsflächenkonzept
für den Kreis Unna
Entwurf 14.3.2015
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 2
Inhalt
Vorbemerkung ............................................................................................ 3
1. Zusammenfassung .............................................................................. 3
2. Ergänzende Informationen zu Gewerbesteuer, Erwerbstätigkeit
und Mindestsicherungsleistungen ....................................................... 5
2.1 Langzeitentwicklung der Gewerbesteuereinnahmen ......................... 5
2.2 Erweiterte Darstellung zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit .......... 6
2.3 Erweiterte Darstellung zur Entwicklung der
Mindestsicherungsleistungen ............................................................... 7
3. Zusätzliche Informationen .................................................................. 8
3.1 Entwicklung des Berufspendlerverhaltens ......................................... 8
3.2 Umwandlung von Gewerbe- und Industrieflächen für andere
Nutzungen ............................................................................................. 9
3.3 Betriebserweiterungsflächen ..............................................................10
3.4 Nutzungsdichte im Gewerbeflächenbestand ......................................11
4. Bewertung von im Gutachten nicht betrachteten Flächen ..............15
4.1 Erzweg Süd ..........................................................................................15
4.2 Gustavstraße .......................................................................................16
4.3 Liebigstraße .........................................................................................17
4.4 Schürfeld .............................................................................................17
5. Anregungen zum weiteren Verfahren ...............................................19
6. Tabellenverzeichnis ............................................................................21
7. Abbildungsverzeichnis ........................................................................21
Impressum .................................................................................................22
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 3
Vorbemerkung
Im Auftrag der Mülheim & Business GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft BFR- Büro
für Regionalanalyse (Dortmund) und GseProjekte- Büro für Regionalentwicklung
(Dinslaken) im Oktober 2019 das Wirtschaftsflächenkonzept für die Stadt
Mülheim an der Ruhr vorgelegt.
Im Rahmen der nunmehr erarbeiteten „punktuellen Vertiefung“ werden kritische
Fragen zum Wirtschaftsflächenkonzept beantwortet, weitere Informationen für
die Schärfung des Gesamtbildes hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
sowie der gewerblich-industriellen Flächensituation geliefert und Anregungen
zum weiteren Verfahren formuliert.
Vorab ist darüber hinaus festzuhalten, dass sich die Flächenknappheit in Mülheim
an der Ruhr insbesondere auf Unternehmen bezieht, die als „störendes Gewerbe“
eingestuft werden. Als prinzipiell „störend“ gelten nicht nur klassische
Industriebetriebe oder Logistikunternehmen, sondern beispielweise auch
Bäckereien, von denen aus Filialen beliefert werden (wegen des morgendlichen
Verkehrs und der Geruchsbelästigung), Schlossereien mit Arbeiten im
Außenraum oder Tischlereien mit Sägearbeiten im Freien.
1. Zusammenfassung
Im folgenden Kapitel 2 sind ergänzende Fakten zur Gewerbesteuer, der
Erwerbstätigkeit und den sozialen Mindestsicherungsleistungen dargestellt.
Bei den Gewerbesteuereinnahmen wurden im Wirtschaftsflächenkonzept die
Einnahmen von Mühlheim an der Ruhr und den Nachbarstädten im Zeitraum
2016-2018 gegenübergestellt. Zwischenzeitlich hat die IHK zu Essen eine
Analyse des Gewerbesteueraufkommens in Mülheim an der Ruhr und des
Durchschnitts aller Kommunen in NRW für den Zeitraum 2000-2018 erarbeitet.
Daraus ergibt sich, dass in der Langzeitbetrachtung die entsprechenden
Einnahmen in Mülheim an der Ruhr rückläufig, im Durchschnitt aller
Kommunen hingegen deutlich steigend sind (siehe Abschnitt 2.1).
Zur Ausweitung der Vergleichsmöglichkeiten von Mülheim an der Ruhr mit
anderen Städten wurden darüber hinaus die Städte Bochum und
Gelsenkirchen in die vergleichenden Darstellungen zur Erwerbstätigkeit und zu
den sozialen Mindestsicherungsleistungen einbezogen. Im Ergebnis wird deutlich,
dass beide Städte im Zeitraum von 2010-2017 höhere Werte bei der
Erwerbstätigkeit und niedrigere Zuwachsraten bei den
Mindestsicherungsleistungen verzeichnen als die Stadt Mülheim an der Ruhr
(siehe Abschnitte 2.2/2.3).
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 4
In Kapitel 3 werden zusätzliche Informationen referiert, die das im Rahmen des
Wirtschaftsflächenkonzepts gelieferte Faktenpaket anreichern.
So ergibt eine Analyse des Berufspendlerverhaltens, dass sich die Zahl der
Auspendler im Zeitraum 2010-2018 um rund 13% erhöht hat, während die
Steigerung bei den Einpendlern nur rund 4,8% betrug. Diese Entwicklung
verläuft parallel zur derjenigen im Bereich Erwerbstätigkeit. Wenn anderswo
mehr Arbeitsplätze entstehen als in der Heimatstadt, steigt die Zahl der
Auspendler (siehe Abschnitt 3.1).
Abschnitt 3.2 zeigt, dass in Mülheim an der Ruhr wie in anderen Städten auch in
erheblichem Maße planerisch gesicherte, gewerblich-industrielle
Flächenpotentiale entwidmet und anderen Nutzungen zugeführt wurden. Im
Zeitraum 2005 bis 2013 waren dies im Saldo von Neu- und Entwidmung rund 32
ha.
Die Unternehmen in Mülheim an der Ruhr verfügen im Vergleich mit denjenigen
in anderen Städten nur über geringe Erweiterungsmöglichkeiten auf
eigenen Flächen. Das verdeutlicht die Zahlen des regionalen
Flächenmonitorings „ruhrFIS 2017“, die für Mülheim an der Ruhr mit 4,5 ha den
niedrigsten Wert aller kreisfreien Städte ausweisen (siehe Abschnitt 3.3).
Im Abschnitt 3.4 wird herausgearbeitet, dass die Nutzungsdichte auf den
Gewerbe- und Industrieflächen in Mülheim an der Ruhr besonders hoch ist;
mithin also allenfalls geringfügige Möglichkeiten für eine weitere
Verdichtung gegeben sind. So liegt die durchschnittliche
Flächeninanspruchnahme pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) in
allen GE-/GI-Gebieten der Metropole Ruhr bei 312 Qm. Im gesamten
Gewerbeflächenbestand der Stadt Mülheim an der Ruhr entfallen auf jeden SvB
durchschnittlich nur 257 Quadratmeter.
Im Rahmen von Kapitel 4 werden der Vollständigkeit halber die Flächen Erzweg
Süd, Gustavstraße, Liebigstraße und Schürfeld analysiert, die bei der Erarbeitung
des Wirtschaftsflächenkonzepts bewusst nicht berücksichtigt wurden, weil sie de
facto keinen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung des gewerblich-industriellen
Flächenangebotes leisten können.
Die wirtschaftliche Entwicklung in Mülheim an der Ruhr ist in den letzten Jahren
gegenüber vergleichbaren Kommunen zurückgefallen; das Angebot an tatsächlich
nutzbaren Gewerbeflächen ist gering. Vor diesem Hintergrund wird in Kapitel 5
angeregt, den Weg frei zu machen für Vorplanungen zu großräumigen, neu
auszuweisenden Flächenpotentialen – z.B. über entsprechende
städtebauliche Rahmenkonzepte.
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 5
Auf diesem Weg können im Planungsprozess kritische Punkte geklärt und
divergierende Interessen abgeglichen werden. Primäres Ziel sollte es sein,
mindestens den seitens der Regionalplanung definierten zusätzlichen Bedarf von
88 ha abzudecken und frühzeitig in die weitere Vorbereitung des Regionalplans
Ruhr einzubringen.
2. Ergänzende Informationen zu Gewerbesteuer,
Erwerbstätigkeit und Mindestsicherungsleistungen
In diesem Kapitel werden zusätzliche Informationen zu den entsprechenden
Darstellungen im Wirtschaftsflächenkonzept geliefert, die erweiterte
Möglichkeiten zum Vergleich der Stadt Mülheim an der Ruhr mit anderen
Kommunen bzw. der Gesamtheit aller Kommunen in NRW bieten.
2.1 Langzeitentwicklung der Gewerbesteuereinnahmen
Die nachfolgende Tabelle 1 ergänzt die entsprechende Darstellung zu Mülheim an
der Ruhr und den benachbarten Städten im Wirtschaftsflächenkonzept. Sie
zeichnet die prozentuale Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens in Mülheim
an der Ruhr gegenüber dem Durchschnitt aller Kommunen im Land Nordrhein-
Westfalen für die Jahre 2000-2018 nach.
Nach den aktuellen Berechnungen der IHK zu Essen sind die Werte der Stadt
Mülheim an der Ruhr in diesem Zeitraum erheblich gegenüber dem
Landesdurchschnitt zurückgefallen. So ist zum Beispiel für die Jahre 2010-
2018 in Mülheim an der Ruhr ein Rückgang von rund 29% je Einwohner
zu verzeichnen; für alle Kommunen in NRW ergab sich in diesem
Zeitraum ein durchschnittliches Plus von rund 60% pro Einwohner.
In absoluten Zahlen lag das Gewerbesteueraufkommen pro Einwohner im Jahr
2018 bei rund 466 € und damit nach zwischenzeitlich deutlich höheren Werten in
etwa auf dem Niveau des Jahres 2000 (469 €). Demgegenüber hat sich der
Durchschnittswert für alle Kommunen im gleichen Zeitraum von 385 € auf 710 €
erhöht.
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 6
Tabelle 1: Gewerbesteueraufkommen 2000-2018; Vergleich mit NRW
Gewerbesteueraufkommen 2000 - 2018
Mülheim an der Ruhr Nordrhein-Westfalen
Gesamt- aufkommen
Je Einwohner Gesamt-
aufkommen Je Einwohner
Veränderung in %
Veränderung in %
Veränderung in %
Veränderung in %
2018/2000 -1,2 -0,6 +83,5 +84,4
2018/2005 -7,0 -8,3 +59,5 +60,6
2018/2010 -27,9 -29,2 +42,1 +41,4
2018/2015 -32,2 -33,6 +22,2 +20,5
Quelle: IT.NRW und Berechnungen der IHK zu Essen
2.2 Erweiterte Darstellung zur Entwicklung der
Erwerbstätigkeit
Wie im Wirtschaftsflächenkonzept dargestellt, hat die Zahl der Erwerbstätigen in
Mülheim an der Ruhr zwischen 2010 und 2017 lediglich um rund 0,4%
zugenommen; dies ist die absolut niedrigste Steigerungsrate gegenüber dem
Vergleichspanel aus strukturell und/oder größenmäßig vergleichbaren Städten.
In Tabelle 2 wurde im unteren Bereich die bisherige Darstellung um die Städte
Bochum und Gelsenkirchen ergänzt. Auch diese beiden Städte weisen im
Zeitraum von 2010 bis 2017 in sowohl absoluten Zahlen als auch beim
prozentualen Wert höhere Steigerungsraten auf als die Stadt Mülheim an der
Ruhr.
Tabelle 2: Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt; vergleichbare Städte plus
Bochum und Gelsenkirchen
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt 2010 - 2017 – vergleichbare Städte
Stadt
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt
2010
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt
2017 Veränderung
im Vergleich
2010-2017 in
1000 in
1000 in %
Hamm 79,6 82,5 3,52 Kassel 144,6 154,2 6,23
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 7
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt 2010 - 2017 – vergleichbare Städte
Stadt
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt
2010
Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt
2017 Veränderung
im Vergleich
2010-2017 in
1000 in
1000 in %
Leverkusen 80,1 82,3 2,67 Ludwigshafen am Rhein 113,8 127,2 10,53 Mönchengladbach 124,2 135,8 8,54
Mülheim an der Ruhr 81 81,3 0,37 Oberhausen 90,8 93,8 3,20 Oldenburg 108,2 116,0 6,72 Osnabrück 117,6 128,9 8,77 Potsdam 110,2 112,4 1,96 Solingen 69,2 73,0 5,21 Durchschnitt 5,67
Bochum 180.9 186,0 2,74
Gelsenkirchen 112,2 113,6 1,23
Quelle: IT.NRW
2.3 Erweiterte Darstellung zur Entwicklung der
Mindestsicherungsleistungen
Wie im vorigen Abschnitt wurden auch am Fuß von Tabelle 3 zusätzlich zu den
bisherigen Vergleichskommunen die Städte Bochum und Gelsenkirchen
aufgenommen. Deren Steigerungsraten sind im Zeitraum 2010 bis 2017
ebenfalls überdurchschnittlich, die Zunahmen liegt jedoch mit rund 18,7% in
Bochum und 19,6% in Gelsenkirchen unterhalb des Wertes für Mülheim an der
Ruhr (rund 22,8%).
Tabelle 3: Mindestsicherungsleistungen im Jahresdurchschnitt; vergleichbare
Städte plus Bochum und Gelsenkirchen
Stadt
Empfänger von
sozialen
Mindestsicherungs-
leistungen 2010
Empfänger von sozialen
Mindestsicherungs-
leistungen 2017
Veränderung
im Vergleich
2010-2017 Anzahl Anzahl In %
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 8
Stadt
Empfänger von
sozialen
Mindestsicherungs-
leistungen 2010
Empfänger von sozialen
Mindestsicherungs-
leistungen 2017
Veränderung
im Vergleich
2010-2017 Anzahl Anzahl In %
Hamm 22.464 23.917 6,08
Kassel 27.387 31.481 13,00
Leverkusen 16.572 21.217 21,89
Ludwigshafen am Rhein
21.437 25.069 14,49
Mönchenglad-bach
40.304 47.191 14,59
Mülheim an der Ruhr
20.414 26.430 22,76
Oberhausen 28.156 34.244 17,78
Oldenburg 19.290 22.025 12,42
Osnabrück 18.947 21.957 13,71
Potsdam 16.109 16.781 4,00
Saarbrücken 29.142 34.521 15,58
Solingen 16.148 18.943 14,75
Durchschnitt 14,13
Bochum 43.628 53.651 18,68
Gelsenkirchen 47.541 59.132 19.60 Quelle: IT.NRW
3. Zusätzliche Informationen
Kapitel 3 liefert über das vorliegende Wirtschaftsflächenkonzept hinausgehende
Informationen zur Entwicklung des Pendlerverhaltens und zur Situation im
gewerblich-industriellen Flächenbestand in der Stadt Mülheim an der Ruhr.
3.1 Entwicklung des Berufspendlerverhaltens
Tabelle 4 zeigt die Entwicklung des Pendlerverhaltens in Mülheim an der Ruhr für
den Zeitraum von Mitte 2010 bis Mitte 2018. Anders als noch im Jahr 2010 lag
2018 die Zahl der Berufsauspendler höher als die der Berufseinpendler.
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 9
Insgesamt hat sich im Betrachtungszeitraum zwar die Anzahl der Einpendler
um 2.015, diejenige der Auspendler jedoch um 5.735 erhöht.
Das entspricht Steigerungsraten von rund 4,8% bei den Einpendlern und
13% bei den Berufsauspendlern. Diese Entwicklung verläuft parallel zu den
im Abschnitt 1.2 dargestellten, vergleichsweise niedrigen Zuwachsraten bei der
Erwerbstätigkeit. Zwar hat die Stadt Mülheim an der Ruhr laut IT. NRW im
gleichen Zeitraum auch gut 3.000 Einwohner hinzugewonnen. Diese Zahl auf
kann jedoch nicht auf Berufspendler umgerechnet werden, weil darin in
erheblichem Maße nicht erwerbstätige Personen (Familienangehörige, Rentner,
Geflüchtete etc.) enthalten sind.
Tabelle 4: Entwicklung des Pendlerverhaltens 2010-2018
2010 2018
Differenz 2010-2018
Veränderung 2010-2018
Anzahl Anzahl Anzahl In %
Berufseinpendler 39.836 41.851 2.015 4,81
Berufsauspendler 38.242 43.977 5.735 13,04
Quelle: IT.NRW
3.2 Umwandlung von Gewerbe- und Industrieflächen für
andere Nutzungen
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Gesamtgröße der genutzten und
planerisch gesicherten Gewerbe- und Industrieflächen in der Metropole Ruhr in
den letzten 15 Jahren erheblich verringert hat. Einerseits wurden neue Flächen in
erheblicher Größenordnung ausgewiesen, andererseits jedoch in weit größerem
Umfang ursprünglich als GE- oder GI gesicherte Flächen für andere Nutzungen in
Anspruch genommen.
Eine detaillierte Untersuchung dazu haben die Verfasser dieser Studie im Jahr
2015 im Rahmen des Marktberichts zur Phase III des „Gewerblichen
Flächenmanagements Ruhr“ (Business Metropole Ruhr GmbH) vorgelegt.
In Mülheim an der Ruhr wurden im Zeitraum von 2005 bis 2013 zwar rund 11 ha
neu für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen, parallel dazu allerdings rund 43 ha
an ehemals für gewerbliche Nutzungen gesicherte Flächen entwidmet (Vgl.
Tabelle 5)
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 10
In der Summe ergibt sich für den genannten Zeitraum ein Verlust von rund 32
ha an gewerblich-industriellen Bauflächen. Diese Entwicklung dauert an; ein
aktuelles Beispiel dafür ist die Neunutzung des Lindgens-Areals.
Quelle: Marktbericht III zum Gewerblichen Flächenmanagement Ruhr; Essen 2015
3.3 Betriebserweiterungsflächen
Die Gesamtgröße der betriebsgebundenen Reserveflächen wurde durch den
Regionalverband Ruhr im Jahr 2017 im Rahmen des mit den Kommunen
abgestimmten regionalen Flächenmonitorings „ruhrFIS“ erfasst.
Für alle 11 kreisfreien Städte wurde dabei eine Gesamtsumme von rund 442 ha
errechnet. Auf die Stadt Mülheim an der Ruhr entfallen davon ausweislich Tabelle
Tabelle 5: Entwidmung von Gewerbe- und Sondergebieten in der Metropole Ruhr
2005-2013
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 11
6 insgesamt 4,5 ha, das entspricht rund 1% aller Reserveflächen. Die
ortsansässigen Unternehmen verfügen also über die weitaus geringsten
Möglichkeiten zur Erweiterung ihrer Betriebsflächen auf eigenem
Gelände. Auch die ebenfalls über ruhrFIS vorgenommene Erfassung von
Baulücken im Gewerbeflächenbestand weist für Mülheim an der Ruhr keine
besonderen Bewegungsmöglichkeiten auf.
Tabelle 6: Betriebsgebundene Reserven und Baulücken im Bestand 2017
Stadt
Betriebs- gebundene Reserven
2017
Baulücken im Gewerbeflächen-
bestand 2017
in ha in ha Bochum 32,6 2,4 Bottrop 11,4 0,6 Dortmund 67,5 3,2 Duisburg 128,0 1,7 Essen 27,4 0,7 Gelsenkirchen 88,5 0,9
Hagen 29,2 0,2 Hamm 29,8 0,2 Herne 10,8 0,2 Mülheim an der Ruhr
4,5 0,7
Oberhausen 12,4 0,2 Summe 442,1 11,0
Quelle: Regionalverband Ruhr; ruhrFIS 2017
3.4 Nutzungsdichte im Gewerbeflächenbestand
Nach den Ergebnissen der Phase IV des Gewerblichen Flächenmanagements Ruhr
(Abschlussbericht GFM IV; Business Metropole Ruhr GmbH) mit
Beschäftigungsdaten zum 31.12.2017 liegt der durchschnittliche Flächenbedarf
pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) in der Metropole Ruhr über
alle GE/GI-Gebiete hinweg bei 321 Quadratmetern und in schwerindustriell
geprägten Bereichen bei 490 Qm pro SvB.
Im gesamten Gewerbeflächenbestand der Stadt Mülheim an der Ruhr entfallen
auf jeden SvB 257 Quadratmeter (7.470.000 Qm zu 29.065 SvB). Die
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 12
Gewerbe- und Industriegebiete werden also überdurchschnittlich
intensiv genutzt; eine Nachverdichtung ist daher grundsätzlich kaum
möglich.
Dazu im Folgenden drei Beispiele:
3.4.1 Gewerbegebiete Heißen-West und -Ost
Zum 31.12.2017 waren im Gewerbegebiet Heißen-West auf 36 ha insgesamt
2.197 SvB tätig. Das entspricht 164 Qm pro SvB. In Heißen-Ost waren zum
gleichen Zeitpunkt 1.296 SvB auf rund 30 ha genutzter Fläche erfasst. Das
entspricht 229 Qm pro SvB.
Abbildung 1: Gewerbegebiete Heißen West und Ost
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 13
3.4.2 Rhein-Ruhr-Hafen
Im Rhein-Ruhr-Hafen waren zum 31.12.2017 insgesamt 11.848 SvB auf 158 ha
tätig; das entspricht 134 Qm pro SvB.
Neben dem Technologiepark Dortmund war der Rhein-Ruhr-Hafen zudem das
beschäftigungsstärkste GE/GI-Gebiet in der Metropole Ruhr.
Abbildung 2: Rhein-Ruhr-Hafen
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 14
3.4.3 Industrie- und Gewerbepark Mannesmann
Im schwerindustriell geprägten Industrie- und Gewerbepark Mannesmann gab es
zum 31.12.2017 insgesamt 3.468 SvB, die auf einer Fläche von 159 ha tätig
waren. Das entspricht 460 Qm pro SvB. Dieser Wert liegt unterhalb des
Durchschnittswertes für schwerindustriell geprägte Flächen.
Abbildung 3: Industrie- und Gewerbepark Mannesmann
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 15
4. Bewertung von im Gutachten nicht betrachteten
Flächen
Insgesamt vier bislang als Potentiale eingeschätzte Flächen wurden in das
Wirtschaftsflächenkonzept nicht einbezogen, weil die Analyse der
Rahmenbedingungen ergeben hat, dass diese Areale gar nicht oder nur
mit erheblichen Einschränkungen gewerblich nutzbar gemacht werden
könnten – sie also de Facto keinen wirksamen Beitrag zur Lösung des
Gewerbeflächenproblems der Stadt Mülheim an der Ruhr leisten.
Die Flächen sind im Folgenden einzeln dargestellt:
4.1 Erzweg Süd
Die rund 4 ha umfassende Fläche ist durch vorhandenes Gewerbe und
kleinteilige, betriebsgebundene Reserveflächen vollständig genutzt.
Abbildung 4: Erzweg Süd (rote Markierung)
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 16
4.2 Gustavstraße
Das rund 1,5 ha große Areal ist im RFNP als Wohnbaufläche dargestellt. Eine
gewerbliche Nutzung ist wegen möglicher Konflikte mit der umliegenden
Wohnbebauung allenfalls für störungsfreies Gewerbe geeignet.
Abbildung 5: Gustavstraße
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 17
4.3 Liebigstraße
Das gesamte Areal umfasst rund 5 ha. Davon entfallen rund 1,2 ha auf die
nördlich gelegene ehemalige Bahnfläche und rund 3.8 ha auf die Tengelmann-
Fläche.
Auf Grund von umliegenden Wohnnutzungen und ortsdurchfahrtsgebundener
Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist die Tengelmann-Fläche im
Wesentlichen als Bürostandort oder auch für Wohnen geeignet.
Auf der ehemaligen Bahnfläche ist wegen des Sukzessionsbewuchses,
Aufbereitungsbedarfs und denkmalrechtlichen Fragen mit hohem
Mobilisierungsaufwand zu rechnen. Darüber hinaus soll eine Anbindung der
Gesamtfläche an den RS 1 geschaffen werden. Für eine gewerbliche Nutzung
würden sich auch ohne diese Rahmenbedingungen nur bedingt sinnvolle
gewerbliche Grundstückszuschnitte ergeben.
Abbildung 6: Liebigstraße
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
4.4 Schürfeld
Die rund 5,4 ha umfassende Fläche verfügt über eine sehr gute Anbindung an
das überörtliche Straßennetz. Allerdings besteht innerhalb der Fläche eine stärke
Hanglage. Die in Abbildung 8 dargestellten Farblinien verdeutlichen, dass auf der
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 18
Fläche ein Höhenunterschied von bis zu 11 Metern besteht. Damit würde sich bei
einer gewerblichen Nutzung ein erheblicher Aufbereitungsaufwand ergeben, der
voraussichtlich nicht rentierlich wäre und zudem zu ungünstigen
Grundstückszuschnitten führen würde.
Abbildung 7: Schürfeld
Quelle: Kartengrundlage © Regionalverband Ruhr/GeoBasis NRW; Darstellung nach
eigenen Berechnungen
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 19
Abbildung 8: Schürfeld - Höhendarstellung
Quelle: Digitales Flächenmodell NRW (DGM)
5. Anregungen zum weiteren Verfahren
Die Stadt Mülheim an der Ruhr verfügt derzeit nur über rund 6 ha an gewerblich-
industriellen Bauflächen, die zudem mit erheblichen Nutzungsrestriktionen
belastet sind. Bei einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von rund 5
ha pro Jahr beträgt die rechnerische Reichweite der planerisch gesicherten
Flächen rund 1,2 Jahre. Damit können schon aktuell nicht einmal mehr die
zahlreichen Anfragen aus der heimischen Wirtschaft bedient werden.
Die Unternehmen in Mülheim an der Ruhr verfügen nur über geringe
Erweiterungsflächen auf eigenen Grundstücken. Die Gewerbe- und
Industrieflächen im Bestand werden sehr intensiv genutzt. Eine theoretisch
vorstellbare Nachverdichtung ist also praktisch kaum möglich. Anders als in
anderen Städten der Metropole Ruhr gibt es auch keine industriellen
Brachflächen, die neu genutzt werden könnten. Und selbst wenn solche Flächen
in absehbarer Zeit entstehen würden, dann würde deren Neuaufbereitung
wiederum mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, einen systematischen, langfristig
angelegten Gesamtansatz zur Aktivierung gewerblich-industrieller
Bauflächen zu verfolgen.
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 20
Die meisten der bislang in Erwägung gezogenen zusätzlichen Flächen sind dafür
allerdings gar nicht oder nur bedingt geeignet. So sind beispielweise
Ausweisungen für „nicht störendes Gewerbe“ kaum zielführend, weil damit viele
Wirtschaftszweige von vorneherein ausgeschlossen werden. Außerdem ist es
nicht sinnvoll, neue Flächen auszuweisen, die auf Grund des Flächenzuschnitts,
der Topografie oder der Straßenanbindung nur unzureichende Voraussetzungen
bieten.
Deshalb sollten im Rahmen des Gesamtansatzes zur Aktivierung gewerblich-
industrieller Bauflächen
die planerische Sicherung und Verfügbarmachung der beiden kurzfristig
realisierbaren Flächen Oberheidstraße und Blücherstraße vorangetrieben
und parallel dazu über entsprechende Voruntersuchungen und
städtebauliche Rahmenkonzepte die Aktivierung von großflächigen,
potentiell für alle Wirtschaftszweige geeigneten Arealen (wie im
Wirtschaftsflächenkonzept benannt) zur langfristigen Sicherung eines
quantitativ wie qualitativ ausreichenden Flächenangebots vorangetrieben
werden.
Über die städtebaulichen Rahmenkonzepte können unter Einbeziehung
der Öffentlichkeit grundsätzliche Gegebenheiten und Anforderungen zu
Fragen der Umwelt, des Verkehrs, der räumlichen Einbindung, des
Flächenzuschnitts etc. geklärt werden. Primäres Ziel in diesem Prozess sollte
es sein, die seitens der Regionalplanung ermittelten 88 ha an zusätzlichen
gewerblich-industriellen Bauflächen abzudecken und zügig in das
Regionalplanverfahren einzubringen. Darüber hinaus bleibt es sinnvoll, für
potentielle Großinvestitionen die Möglichkeiten zur Bereitstellung eines
„Regionalen Kooperationsstandortes“ mit einer Gesamtfläche von mehr als 20 ha
abzuprüfen.
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 21
6. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gewerbesteueraufkommen 2000-2018; Vergleich mit NRW ......................... 6
Tabelle 2: Erwerbstätige im Jahresdurchschnitt; vergleichbare Städte plus Bochum und
Gelsenkirchen ....................................................................................... 6
Tabelle 3: Mindestsicherungsleistungen im Jahresdurchschnitt; vergleichbare Städte plus
Bochum und Gelsenkirchen ................................................................... 7
Tabelle 4: Entwicklung des Pendlerverhaltens 2010-2018 ........................................... 9
Tabelle 5: Entwidmung von Gewerbe- und Sondergebieten in der Metropole Ruhr 2005-
2013 ...................................................................................................10
Tabelle 6: Betriebsgebundene Reserven und Baulücken im Bestand 2017 ....................11
7. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gewerbegebiete Heißen West und Ost ..................................................12
Abbildung 2: Rhein-Ruhr-Hafen ..............................................................................13
Abbildung 3: Industrie- und Gewerbepark Mannesmann ............................................14
Abbildung 4: Erzweg Süd (rote Markierung) .............................................................15
Abbildung 5: Gustavstraße ....................................................................................16
Abbildung 6: Liebigstraße ......................................................................................17
Abbildung 7: Schürfeld ..........................................................................................18
Abbildung 8: Schürfeld - Höhendarstellung ..............................................................19
Punktuelle Vertiefung des Wirtschaftsflächenkonzepts Mülheim an der Ruhr Seite 22
Impressum
Auftraggeber
Mülheim & Business GmbH
Wiesenstraße 35
45473 Mülheim an der Ruhr
Gutachter
GseProjekte – Büro für Regionalentwicklung
Gerhard Seltmann, Yasemin Veziroglu
Grabenstraße 59
46537 Dinslaken
BFR – Büro für Regionalanalyse
Jochen Weiand
Hörder Rathausstraße 15
44263 Dortmund