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Rechtliche GrundlagenRechtliche Grundlagen

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§§§§ ÜbersichtÜbersicht

Normen/Rechtsordnung Rechtsfähigkeit, Rechtssubjekte Geschäftsfähigkeit Willenserklärungen Rechtsgeschäfte Besitz/Eigentum

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§§§§

Normen:Normen:

Normen/RechtsordnungNormen/Rechtsordnung

Sittliche Normen Rechtsnormen = Rechtsordnung

Privatrecht Öffentliches Recht

Bürgerliches Recht

Handelsrecht

...

Steuerrecht

Strafrecht

Verwaltungsrecht

...

allgemein anerkannte als verbindlich geltende Regeln

Arbeitsrecht

...

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§§§§

RechtsfähigkeitRechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Natürliche Personen:Natürliche Personen: alle Menschen

Juristische Personen:Juristische Personen:

des Privatrechts Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen

...

des öffentlichen Rechts Körperschaften, Anstalten, öffentliche Stiftungen

...

Rechtsfähigkeit, RechtssubjekteRechtsfähigkeit, Rechtssubjekte

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§§§§

Geschäftsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Geschäftsunfähigkeit Kinder unter 7 Jahre

wegen Geisteserkrankung entmündigte

beschränkte Geschäftsfähigkeit Kinder/Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren

unbeschränkte Geschäftsfähigkeit natürliche Personen ab 18 Jahre

juristische Personen

GeschäftsfähigkeitGeschäftsfähigkeit

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§§§§

Willenserklärung: Willenserklärung: Äußerung eines Willens mit dem eine bestimmte Rechtswirkung/Rechtsfolge erzielt werden soll.

mündlich

schriftlich

durch schlüssiges Verhalten (konkludentes Verhalten)

Formvorschriften für bestimmte Willenserklärungen Gesetzliche Schriftform (Kündigung, Verbraucherdarlehen)

Öffentliche Beglaubigung (Ausschlagung einer Erbschaft, Antrag auf Eintragung in das Handelsregister)

Notarielle Beurkundung (Grundstückskauf)

WillenserklärungenWillenserklärungen

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§§§§ RechtsgeschäfteRechtsgeschäfte

einseitige zweiseitige

einseitigverpflichtende

Schenkung

Rechtsgeschäfte

empfangs-bedürftige

Kündigung

Mahnung

zweiseitigverpflichtende

Kaufvertrag

Dienstvertrag

...

nichtempfangs-

bedürftige

Testament

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§§§§

Nichtigkeit Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen

keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt Geschäftsfähigen

bei Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit

gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten

Verstoß gegen eine gesetzliches Verbot

Sittenwidrigkeit

Scheingeschäft

Scherzgeschäft

RechtsgeschäfteRechtsgeschäfte

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§§§§

Anfechtbarkeit Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Irrtum

Übermittlungsfehler

arglistige Täuschung

widerrechtliche Drohung

RechtsgeschäfteRechtsgeschäfte

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§§§§

Besitz Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache.

EigentumEigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann über die Sache nach belieben verfügen, solange er die Rechte anderer nicht verletzt.

Besitz/EigentumBesitz/Eigentum

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§§§§ EndeEnde

Vielen Dank für eure/Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit

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§§§§