Post on 05-Oct-2020
Kontakt:Bettina HöfnerLeiterin Neue Medien DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.Hahnstraße 7060528 Frankfurt/Main
Tel. +49 69 401 276-541Fax +49 69 401 276-599E-Mail b.hoefner@ddv.de
www.specials.ddv.de
Abmeldung:Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach und bei Nichterschei-nen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich jederzeit kostenfrei benannt werden.
Stornierung:Der DDV behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und ggf. Ersatztermine anzubieten. Falls die Ver-anstaltung kurzfristig aus unvorhersehbaren und nicht im Ein-flussbereich des DDV liegenden Gründen storniert werden muss, erhalten Sie unverzüglich Nachricht und wir erstatten bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Teilnahmegebühr:EUR 149,– zzgl. MwSt. für DDV-MitgliederEUR 299,– zzgl. MwSt. für Nicht-MitgliederIn den Teilnahmegebühren enthalten sind Vor-trag, Tagungsunterlagen und -getränke, sowie die Verpflegung während der Kaffeepause.
Anmeldung:Bitte melden Sie sich mit umseitigen Formular an oder online unter www.specials.ddv.deDie Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhal-ten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und Rech-nung.
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Neuregelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit in der Dialogmarketing-BrancheDonnerstag, 9. März 2017 in Frankfurt/Main
www.specials.ddv.de
Zum 1. April 2017 treten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und anderen Gesetzen in Kraft, die gerade bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern im Bereich Call- und Customer-Service oder Face-to-Face erhebliche Auswirkungen haben können. Das DDV-Special gibt einen umfassen-den Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen und kompetente Hilfe-stellung für die betriebliche Praxis.
Erstmals legt der Gesetzgeber in § 611 a BGB eine Definition des „Arbeitneh-mers“ vor, die weitreichende Auswir-kungen haben wird. Dies betrifft nicht nur die Zusammenarbeit mit „freiberufli-chen Mitarbeitern“, sondern kann auch auf die Beauftragung von Call- und Customer-Service-Centern Auswirkun-gen haben. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang:
•AbgrenzungzwischenfreiemMitar-beiter und Arbeitnehmer
•WannistvoneinerArbeitnehmerüberlassung auszugehen?
•WelcheRegelungensindbeieinerArbeitnehmerüberlassung zu beach-
ten (z. B. Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Vorratserlaubnis)?
•WelcheAuswirkungenergebensich bei der Vertragsgestaltung zwischen Dialogmarketing-Dienstleister und Auftraggeber?
•MöglicheSanktionen:Bußgelder,Zustandekommen eines Arbeitsver-hältnisses
•OrganisatorischeAuswirkungen
Angesichts drastischer Sanktionen bei missbräuchlicher Gestaltung (Bußgel-der bis 300.000 Euro, Zustandekom-men von Arbeitsverhältnissen mit Mitar-beitern des Dienstleisters) sollten sich sowohl Auftraggeber wie Auftragneh-mer von Dialogmarketing-Dienstleistun-gen (z. B. Call- und Customer-Services, Face-to-Face, Agenturdienstleistungen) mit den Neuregelungen und möglichen Auswirkungen vertraut machen. Ziel des Workshops ist es zudem, exemp-larisch an typischen Konstellationen der Teilnehmer(branchen)Optionenzurrechtskonformen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und der Auftrag-geberbeziehung aufzuzeigen.
DDV-SpecialReform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Neuregelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit in der Dialogmarketing-Branche
Donnerstag, 9. März 201714.00 Uhr bis ca. 17.00 UhrRegionalverband FrankfurtRheinMainPoststraße 1660329 Frankfurt am Main
RA Michael Niermann
ist Seniorpartner der Sozietät
TIGGES Rechtsanwälte. Als
Fachanwalt für Arbeitsrecht
betreut er überwiegend
mittelständische Unterneh-
men und deren Führungsper-
sonen. Hierbei erstreckt sich seine Tätigkeit auf
alle Fragen im Bereich des Arbeitsrechts, vom
ersten Einstellungsgespräch bis zur Verhandlung
von Beendigungsvereinbarungen. In der Bera-
tungs- und Prozessführungstätigkeit deckt er alle
Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeits-
rechts ab. Ein aktueller Schwerpunkt seiner
Beratungstätigkeit sind Fragestellungen im
Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetz (AÜG).
DDV-SPECIAL
an Bettina Höfner
DDV-Special
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes –Neuregelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit in der Dialogmarketing-Branche
Donnerstag, 9. März 2017 in Frankfurt/Main
14.00 bis ca. 17.00 Uhr
Hiermit melden wir verbindlich den nachfolgenden Teilnehmer für die Veranstaltung an:
09.03.2017 in Frankfurt/Main
Wir sind DDV-Mitglied: Ja Nein
Unsere Mitgliedsnr. im DDV
Der Teilnahmebetrag von EUR 149,– (für DDV-Mitglieder)/EUR 299,– (für Nicht-Mitglieder) zzgl. MwSt. pro Teilnehmer wird von uns nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung überwiesen.
Mich interessieren insbesondere folgende Punkte:
*Ja, ich möchte den DDV-Newsletter mit aktuellen News aus der Branche kostenfrei abonnieren.
FAX +49 69 401 276-599oder online unter
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