Repetitorium Finanzrecht – KöSt Gunter Mayr. Besteuerung von Gesellschaften (Auszug)

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RepetitoriumFinanzrecht – KöSt Gunter Mayr

Besteuerung von Gesellschaften(Auszug)

Besteuerung von Gesellschaften

• „natürliche Personen“–Einzelunternehmer, Gesellschafter von PG

–unterliegen der ESt• „jurist. Personen“ bzw. Körperschaften

(zB KapGes)–unterliegen der KöSt

• Dualismus der Unternehmensbesteuerung

Personengesellschaften

• unterliegen als solche nicht der ESt–kein Steuersubjekt

• Gewinn: den Gesellschafter direkt zugerechnet (§ 23 Z 2)

• Personenvereinigungen mit betriebl. Einkünften:–Gesellschafter als Mitunternehmer–Mitunternehmer:

- wie Unternehmer, aber Mitunternehmer

Mitunternehmer

• § 23 Z 2 EStG–OG, KG–zudem: atyp. Stille, GesBR, EWIV–nicht: echte stille Gesellschaft

• Mitunternehmer tragen Unternehmerrisiko:

•Beteiligung am Gewinn/Verlust•stillen Reserven/Firmenwert•Haftung für Schulden

+ Unternehmerinitiative

Körperschaften

• Körperschaften/Kap.Ges.–eigene Steuersubjekte

• Gesellschaft – Gesellschafter–getrennt zu erfassende Steuersubjekte

–Trennungsprinzip

KStG

persönliche Steuerpflicht:–juristische Personen des privaten Rechts

GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen

–Betriebe gewerblicher Art von KöRs

–nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

StRef 2005: Gruppenbesteuerung• steuersystematische Einordnung einer

Gruppenbesteuerung/Organschaft– Grundsatz: Individualbesteuerung– Ausnahme:

• Gruppenbesteuerung/Organschaft• auch keine Zusammenveranlagung von Ehegatten

• warum Reform in Österreich?– bisherige Organschaft: nicht mehr zeitgemäß (RFH)

• wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung• Ergebnisabführungsvertrag• nicht europarechtskonform

Konzept

Gruppenbesteuerung:–Ebenenzurechnung

- Ergebnis/Einkommensvereinigung

–nur mehr: finanzielle Verbindung von über 50%

–neu: ausländische Gruppenmitglieder- anders zB: deutsche Organschaft

Konzept: Zurechnung

Beispiel:

GT

A1

A2

A3

Beispiel:

zB:

Gruppenträger

Gruppenmitglied

kein GM

Österreich

Gruppenbildung

außerhalb der Gruppe

ausländische Gruppenmitglieder

ausländische Verluste:• Umrechnung auf österreichisches Steuerrecht• „Nachversteuerung“

– bei Verlustverwertung im Ausland

– bei Ausscheiden aus der Gruppe (außer bei Liquidation und Insolvenz)

• steuerpolitischer Hintergrund:– attraktiver Standort + europarechtskonform

Firmenwertabschreibung

• warum?• abschreibbarer Firmenwert:

– bis zu 50% der AK

– verteilt auf 15 Jahre

– abgeschafft mit AbgÄG 2014

Privatstiftungen

Gesamtbesteuerungskonzept von Privatstiftungen:

– Eingangsbesteuerung

– laufende Besteuerung

– Ausgangsbesteuerung

Besteuerung von Privatstiftungen3 Ebenen

PS