Post on 06-Apr-2015
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Klimaschutz-Lehrgang, Klimabündnis Modul 1: GrundlagenSt. Pölten, 22. September 2010
Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll
Christopher Lamport, BMLFUW
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Inhalt
Klimarahmenübereinkommen (UN-FCCC) und Kyoto-Protkoll Post-2012 Prozess Klima- und Energiepaket der EU Umsetzung in Österreich
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Das Klimarahmenübereinkommen
1992 am Erdgipfel in Rio angenommen 1994 in Kraft getreten Langfristiges Ziel der Konvention: Stabilisierung der
Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche Störung des Klimasystems vermieden wird.
Kurzfristiges Ziel: Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer auf dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000
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Das Kyoto-Protokoll (1997)
Reduktions-/Limitierungsziele für die Emissionen von 6 Treibhaus-gasen in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 für alle Industrieländer
Gase: Kohlendioxid, Methan, Lachgas, HFKW, PFKW, SF6
Industrieländer verpflichten sich zu Maßnahmen zur THG-Reduktion
Keine Limitierungsverpflichtungen für Entwicklungsländer
Inkrafttreten: Ratifikation durch 55 Parteien der Klimarahmen-konvention, die 55% der Emissionen der Industrieländer des Jahres 1990 abdecken
Ausstieg der USA: ca. 25% der globalen bzw. 36% der Industriestaaten-Emissionen!
Ratifikation durch Russland (17% der Industriestaatenemissionen) entscheidend, erfolgte im November 2004 - In Kraft getreten am 16. Februar 2005
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Kyoto Mechanismen
Internationaler Emissionshandel (IET): zwischen Staaten; Handel ab Festschreibung der „zugeteilten Menge“ (2007); Währung „Assigned Amount Units“ (AAU)
EU-internes Emissionshandelssystem für Anlagen (EU ETS) – ab 2008 verknüpft mit IET, 1 EU Allowance = 1 AAU
Joint Implementation: Projekte zwischen Industrieländern mit anrechenbaren Emissionsreduktionen 2008-2012, Währung „Emission Reduction Units“ (ERU)
Clean Development Mechanism: Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Reduktionen ab 2000 anrechenbar, Währung „Certified Emission Reductions“ (CER)
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KP-Ziele der Industrieländer 2008-2012 geg. 1990
Reduktionsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll
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EU-Lastenaufteilung 2008-2012
EU und alle EU15-MS haben Reduktionsziel von -8% Gemäß Artikel 4 Kyoto-Protokoll können Mitglieder einer
„regionalen Wirtschaftsintegrations-Organisation“ (EU) ihr Kyoto-Ziel völkerrechtlich verbindlich untereinander neu aufteilen
EU hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: EU-interne Lastenaufteilung (15 alte MS)
Wenn die gesamte Organisation ihr Ziel nicht erreicht „Haftung“ der EU und jener MS, die das „Scheitern“ verschuldet haben
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Verpflichtungen der EU-Länder 2008-2012
Reduktionsverpflichtungen gemäß EU-Aufgabenverteilung
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Einhaltungsregime
„Compliance Committee“ zuständig für Überprüfung der Einhaltung des Protokolls und Verhängung von Sanktionen
Bei Nichterfüllung der Reduktions- oder Limitierungsverpflichtung:
- zuviel emittierte Tonnen x 1,3 werden auf Verpflichtung in nächster Periode aufgeschlagen
- Ausschluss von Kyoto-Mechanismen- Compliance Action Plan
Darüber hinaus:- Gemeinschaftsrechtliche Verbindlichkeit- hohe politische Verbindlichkeit
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„Post 2012“ internationaler Verhandlungsprozess
Das Kyoto-Protokoll ist zwar grundsätzlich nicht zeitlich befristet, enthält momentan aber nur Zielverpflichtungen für Industrieländer für die Periode 2008-2012
Was folgt nach? Beibehaltung von Kyoto mit zusätzliche
Verpflichtungsperioden für Industriestaaten? (Von Entwicklungsländern bevorzugt, Widerstand USA, Russland…)
Völlig neues Klimaabkommen? Auch mit Verpflichtungen für Entwicklungsländern?
Verbindlichkeitsgrad? Abschluss der Verhandlungen war bis zur COP15 in
Kopenhagen im Dezember 2009 angestrebt – gescheitert!
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EU Position im internationalen Prozess
Übergeordnetes Ziel: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° über vorindustriellem Niveau.
In den internationalen Verhandlungen sollte ein Reduktionsziel von -30% bis 2020 für entwickelte Länder festgelegt werden (vs. 1990) – bis 2050 müsste auf minus 80-95% gegangen werden
EU ist zu -30% bereit, wenn es vergleichbare Anstrengungen aller entwickelten Länder und Beiträge der wirtschaftlich weiter entwickelten Entwicklungsländer gibt
Feste unabhängige Verpflichtung: mindestens -20% bis 2020 in der EU 27 (Energie- und Klimapaket)
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Das Konferenzgeschehen in Kopenhagen
Zunächst Hoffnung, dass zumindest substanzielle politische Einigung noch möglich
Extrem hoher Erwartungsdruck, angespannte Atmosphäre überall zu spüren
Verhandlungen bereits in der ersten Woche knapp vor dem Stillstand, viele ungelöste Probleme für (Premier)Minister
Völliger Stillstand der offiziellen Verhandlungen in der zweiten Woche, zahlreiche informelle Diskussionen hinter verschlossenen Türen
Ausarbeiten eines „Copenhagen Accord“ durch eine kleine Gruppe von Staaten (u.a. Brasilien, China, EU, Indien, Südafrika, USA)
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Der Copenhagen Accord
Von einem rechtsverbindlichen Abkommen weit entfernt – unverbindliche politische Absichtserklärung
Enthält keinen klaren Prozess, um zu einem derartigen Abkommen zu kommen
Keine mittel- und langfristigen Emissionsreduktionsziele, weder global noch national
Aufgrund massiver Widerstände einiger (nicht involvierter) Staaten letztlich nur „zur Kenntnis genommen“
Umsetzung des Copenhagen Accord? (Noch) keine breite Unterstützung, Widerstände gegen den Accord werden wohl nicht von selbst verschwinden
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Positive Aspekte des Copenhagen Accords
Copenhagen Accord einziges greifbares Ergebnis der Konferenz
Enthält Bekenntnis zum 2°C-Ziel, anerkennt Rolle der Vermeidung tropischer Entwaldung (REDD+)
Nationalberichte der Entwicklungsländer alle zwei Jahre (Überprüfbarkeit!)
Finanzierungszusagen von Industrieländern: Bis zu 30 Mrd. US$ für 2010 bis 2012, Ziel von 100 Mrd. US$ pro Jahr in 2020
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Wie geht es 2010 weiter?
Bis 31. Jänner 2010: Staaten reichten nationale Emissionsreduktionsziele und -maßnahmen beim Klimasekretariat ein, Sekretariat befüllte die 2 Tabellen
Fortsetzung der Arbeiten in den beiden Verhandlungssträngen AWG-LCA und AWG-KP (Mandate in Kopenhagen verlängert bzw. bestätigt), Verhandlungstexte „gerettet“
Zusätzliches Expertentreffen 9. – 11. April in Bonn, um prozedurale Fragen zu diskutieren
Reguläres UN-Expertentreffen im Juni in Bonn
Weitere UN-Treffen im Herbst
Nächste Klimakonferenz (COP16) im Dezember in Cancun (Mexiko)
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Klima- und Energiepaket der EU
Zumindest -20% Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 Zielaufteilung zwischen MS in nicht-Handels-Sektoren („Effort
Sharing“) Emissionshandel: revidierte Richtlinie für Perioden ab 2013
(zusätzliche Sektoren - u.a. chem. Industrie, Flugverkehr, harmonisierte Zuteilungsregeln, EU-weite Emissionsobergrenze)
Richtlinie Erneuerbare Energien (20% bis 2020) Richtlinie Carbon Capture & Storage
Paket wurde im Dezember 2008 zwischen Rat und Europ. Parlament ausverhandelt. Umsetzung in Vorbereitung.
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Luftverkehr und Klimawandel
Gegenwärtiger Beitrag des Luftverkehrs zu den CO2-Emissionen beträgt global etwa 2%, in der EU etwa 3%; der Zuwachs ist jedoch deutlich rascher als in anderen Sektoren.
Emissionen aus internationalem Flugverkehr unterliegen dzt. nicht dem Verpflichtungsregime des Kyoto-Protokolls
Neue EU-Richtlinie 2008/101/EG sieht die Einbeziehung des Flugverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem ab 2012 vor
EU tritt weiters für die Berücksichtigung des Flugverkehrs in ein internationales Klima-Regime ab 2013 ein (globale Zielsetzung für den gesamten Sektor)
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Treibhausgasemissionen Österreichs 1990-2008
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Emissionsentwicklung nach Sektoren
Landwirtschaft 9 %
Quelle: UMWELTBUNDESAMT (2009)
Raumwärme und sonstiger Kleinverbrauch 13 %
Energieaufbringung 16,0 %
Abfallwirtschaft 2 %
Verkehr 28 %
Industrie und produzierendes
Gewerbe 29 %
Sonstige Emissionen 1 %
Fluorierte Gase 2 %
–2 –4 0 2 4 6 8 10 12
Industrie
Verkehr
Energieaufbringung
Raumwärme und sonstiger Kleinverbrauch
Landwirtschaft
Abfallwirtschaft
Fluorierte Gase
Sonstige
Mio. t CO2-Äquivalente
Anteil der Sektoren an den gesamten THG-Emissionen
Änderung der Emissionen zwischen 1990 und 2007
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Maßnahmen gem. Klimastrategie (2007) zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2008-2012
Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebestand durch Verdreifachung der thermischen Sanierungsrate (2008-2012)
Forcierung des Niedrigenergie- und Passivhausstandards im Neubau
Steigerung des Anteils alternativer Kraftstoffe auf 10% bis 2010
Mineralölsteuer-Anhebung 07/2007 – Beitrag zur Reduktion des Tanktourismus;
Weitere steuerliche Lenkungsmaßnahmen im Verkehr (insb. CO2- Differenzierung der NOVA)
Klima- und Energiefonds mit Dotierung von 500 Mio Euro 2007-2010
Österreichisches JI/CDM-Programm: Ankaufs von Emissionsreduktions-einheiten aus Projekten im Ausland (9 Mio t CO2 p.a.).
Zuteilungsplan für den Emissionshandel 2008-2012: Reduktion der Emissionen von Energieerzeugung und Industrie um rd. 10% im Vergleich zu 2005/2006
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Das Klimaziel Österreichs gemäß EU-Klima- und Energiepaket 2020
Entscheidung des Europ. Parlaments und des Rates über die Aufteilung der Anstrengungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen („Effort Sharing Decision“)
- Reduktion bis 2020 in Sektoren außerhalb des Emissionshandels im EU-Durchschnitt: -10% gegenüber 2005
- Anteil Österreichs: -16% gegenüber 2005 Richtlinie des Europ. Parlaments und des Rates über den EU-
Emissionshandel ab 2013- EU-weites Emissions-cap von -21% bis 2020 gegenüber 2005- Keine Aufteilung der Verpflichtung zwischen Mitgliedstaaten!
In beiden Sektoren (ETS u. non-ETS) lineare Zielpfade 2013-2020
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Zielerreichung durch Bund und Länder 2013-2020
Klimaschutzgesetz???
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
christopher.lamport@lebensministerium.at
01-51522-1724