Sitz der Kanzlei: Reichenberger Str.12 33449 Langenberg Telefon: 05248-823236 Fax: 0321-21446236...

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Sitz der Kanzlei:Reichenberger Str.1233449 Langenberg

Telefon: 05248-823236Fax: 0321-21446236

E-Mail: kanzleivonzons@gmx.de

Kanzlei von Zons

Langenberg, Kreis Gütersloh

Wir als ein modernes Dienstleistungsunternehmen bieten unseren Mandanten kompetente Leistungen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Unsere besonderen Schwerpunkte liegen im Familienrecht, Insolvenz-, Bank- und Kreditrecht.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch, sofern Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten. Wir folgen dabei ganz der Philosophie Euripides:

„Wo Gesetze aufgezeichnet sind, genießt der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht“

Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen deutschlandweit.

Herzlich Willkommen

Inhaltsverzeichnis

KanzleiRechtsanwältinMitarbeiterRechtsgebieteKontaktImpressumAdministrationHaftungsausschluss

Einblick in unsere Kanzlei

Empfangsbereich

Besprechungsraum

Vereinigte Kräfte sind selbst bei Schwachen noch wirksam.

Homer, (8. Jh. v. Chr.)

Rechtsanwältin & BüroleitungFrau Christine von Zons geb. 01.07.1968 in Frankfurt am

Main

Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Bielefeld

ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld

Referendariat am LandgerichtHanau, seit 1999 selbständige Rechtsanwältin

Fremdsprachen: Französisch, Englisch

Anastasia Becker Belinda Heuken

• Sekretariat, Buchhaltung• Fremdsprache: Englisch,• Russisch

• Sekretariat, Internet- und Medienpräsenz

• Fremdsprache: Englisch

Anna-Lena Cumani Isabelle Savic

• Sekretariat, Personalwesen• Fremdsprache: Englisch

• Sekretariat• Fremdsprache: Französisch, Serbisch

Rechtsgebiete

ArbeitsrechtBank- und KreditrechtErbrechtFamilienrechtInsolvenzrechtInternetrechtMietrechtZivil- und Vertragsrecht

Kündigungsschutz

Abfindungen

Urlaubsansprüche

Gleitzone

Arbeitsrecht

Kredite, Darlehnsverträge, etc.

Verwertung

Kapitalanlagerecht

Fragen zur Kreditsicherung

Bürgschaften

Grundschuld- und

Hypothekensicherheiten

Projektfinanzierung

Bank- und Kreditrecht

Testament

Vermächtnis

Pflichtteil

Erbausschlagung

Erbrecht

Scheidungen

Unterhalt

Zugewinnausgleich

Sorgerecht

Umgangsrecht

Betreuungsrecht

Vormundschaften

Familienrecht

Abwehr von Unternehmensinsolvenz

Bankrecht in der Insolvenz

Bauträgerinsolvenz

Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

Strafrecht in der Insolvenz

Entwicklung

außergerichtlicher

Sanierungskonzepte

Umschuldung

Schuldenbereinigung zur

Insolvenzabwendung

Insolvenzanmeldung

Insolvenzanträge

Abwicklung von Privatinsolvenzen

Schuldnerberatung

Außergerichtliche

Schuldenbereinigung

gerichtliche Insolvenzanträge zur

Restschuldbefreiung

Insolvenzrecht

Abmahnungen

Widerrufsfrist

Markenrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen

Internetrecht

Mietvertragsgestaltung

Mieterhöhungen

Mietforderungen

Kündigungen

Räumungsklagen

Mietrecht

Gestaltung, Prüfung und

Abwicklung von Kaufverträgen

Werkverträgen

Werklieferungsverträgen

Grundstücksverträgen

Handelsverträgen etc.

Zivil- und Vertragsrecht

Impressum

Administration

Informationen gemäß § 6 TDG

Verantwortliche Redakteurin und Webmasterin für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internet-Inhalte sowie für die Administration der Domain ist: Rechtsanwältin Christine von Zons (USt-IdNr. 347/5311/1227)          

Layout, Kanzlei Bilder, Texte: Belinda Heuken Musik: incompetech Kevin MacLeoad

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die: 

Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, DeutschlandTel.: 02381/985000, Fax: 02381/985050E-Mail  mailto:info@rak.hamm.deInternet http://www.rak-hamm.de/

  Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt(wältin)

wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) erworben.Die für den Berufsstand der Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie u.a. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer:

  http://www.brak.de/

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Laut einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 12.09.1999 (AZ-3120 85/99) hat man durch das Anbringen eines Links dessen Inhalt ggf. mit zu verantworten. Dies kann man nur dadurch verhindern, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der Links distanziert.

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