Post on 06-Apr-2015
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Stefan Walter, stefan@familywalter.de
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds
Aktuelles Vorhaben im Koalitionsvertrag CDU-SPD:
Pflegeversicherung: Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden
zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll.
Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds
Kritik der Bundesbank: Der Fonds wirkt nicht dauerhaft.
Die umfangreicheren Leistungen werden künftig die Finanzierungslasten im Zuge des demographischen Wandels vergrößern.
Der Aufbau einer Kapitalreserve verteilt zwar einen Teil dieser zusätzlichen Kosten auf heutige Beitragszahler.
Beitragszahler werden aber nur vorübergehend entlastet werden können. Nachdem Verzehr der Rücklage wird die vollständige
Finanzierungsverantwortung wieder auf den Schultern der künftigen Beitragszahler liegen.“
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Ausgaben der Pflegeversicherung nach Alter und Geschlecht
Pflegeleistungen werden vor allem im Alter, besonders von Frauen benötigt.
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2014
Die Finanzierung erfolgt v.a. durch die mittlere Generation (20-65 jährige).
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35 Personen
über 65
29 Personen
unter 20
Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0)
Personen
je Alter
in 1000
100 Personen im Alter von 20 – 65
kommen auf 64 Personen
unter 20 und über 65
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2040
2040 müssen im Verhältnis deutlich mehr Ältere versorgt werden
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Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0)
Personen
je Alter
in 1000
66 Personen
über 65
31 Personen
unter 20
100 Personen im Alter von 20 – 65
kommen auf 97 Personen
unter 20 und über 65
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2040 (Rente mit 67)
2040 müssen im Verhältnis deutlich mehr Ältere versorgt werden
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Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0)
Personen
je Alter
in 1000
58 Personen
über 67
29 Personen
unter 20
100 Personen im Alter von 20 – 67
kommen auf 87 Personen
unter 20 und über 67
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060
Die Belastung setzt sich bei niedriger Geburtenrate dauerhaft fort
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Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, W0 (Geburtenrate dauerhaft bei 1,4 Kindern, Wanderungssaldo 0)
Personen
je Alter
in 1000
64 Personenüber 67
29 Personen
unter 20
100 Personen im Alter von 20 – 67
kommen auf 93 Personen
unter 20 und über 67
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060
Belastung selbst bei optimistischer Annahme (Zuwanderung + Geburtenanstieg)
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Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, 3W2 (Geburtenhäufigkeit: 1,6 Kinder je Frau ab 2025, Lebenserwartung: Basisannahme, Wanderungssaldo: 200 000 ab 2020 )
Personen
je Alter
in 1000
53 Personenüber 67
33 Personen
unter 20
100 Personen im Alter von 20 – 67
kommen auf 86 Personen
unter 20 und über 67
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bevölkerung nach Alter im Jahr 2060
Gewisse Entlastung bei Babyboom – aber viele Familien tragen Kinderkosten
Seite 10
Quelle: 12. Bevölkerungsvoraussrechnung des Bundes, GR NBB (Geburtenhäufigkeit: 2,1 Kinder je Frau ab 2015, Lebenserwartung: Basisannahme, Wanderungssaldo: 100 000 ab 2014)
Personen
je Alter
in 1000
48 Personen
über 67
46 Personen
unter 20
100 Personen im Alter von 20 – 67
kommen auf 94 Personen
unter 20 und über 67
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bisheriges Umlagesystem:Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B)
mit Alter 40 mit Alter 80
Die Beiträge werden für die Elterngeneration gezahlt.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bisheriges Umlagesystem:Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B)
mit Alter 40 mit Alter 80
Die Pflege von Kinderlosen muss durch die Kinder anderer finanziert werden
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes nach Abzug sämtlicher staatlichen Leistungen generieren.
mit Alter 40 mit Alter 80
Die späteren Leistungen von Kindern werden in großen Umfang umverteilt.
Studie der Bertelsmannstiftung 2014:Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand. Prof. Dr. Martin Werding, S.47
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Frei verfügbares Einkommen, nach Abzug des steuerlichen Existenzminimums bei jeweils 60.000 € brutto?
mit Alter 40 mit Alter 80
Auch bei gutem Einkommen zählt für Familien mit Kindern jeder Euro.
frei verfügbar pro Kopf /Jahr 25.348 11.253 6.020 3.379 1.806 814 79
Was bleibt bei 60.000 € brutto zum Leben?
frei verfügbar pro Kopf /Monat 2.112 938 501 281 150 67 6,50 frei verfügbar pro Kopf /Monat 2.112 938 501
frei verfügbar pro Kopf /Jahr 25.348 11.253 6.020
Quelle: Deutscher Familienverband, 2014, eigene Berechnungen.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Seite 15
Bundesverfassungsgerichtsurteil 03.04.2001
Grundsatz: Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.
Rdnr. 61 des Urteils: (...) Wird dieser generative Beitrag nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht, führt dies zu einer spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter im Pflegeversicherungssystem deren benachteiligende Wirkung auch innerhalb dieses Systems auszugleichen ist.
Rdnr. 70: Das Grundgesetz verpflichtet [den Gesetzgeber] dazu, beitragspflichtige Versicherte mit einem oder mehreren Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge relativ zu entlasten.
Rdnr. 71: Allerdings ist (der Gesetzgeber) von Verfassungs wegen verpflichtet, eine Lösung zu wählen, die Unterhaltsverpflichtete bereits ab dem ersten Kind relativ entlastet.
Eltern leisten durch die Erziehung ihrer Kinder einen zusätzlichen „generativen Beitrag“ zum Erhalt des Systems.
Wird dieser i.d.R. nicht mehr von allen erbracht muss die Belastung dadurch innerhalb des Systems ausgeglichen werden.
Versicherten mit einem oder mehreren Kindern müssen gegenüber Kinderlosen daher bei der Beitragsbemessung „relativ“ entlastet werden.
Eltern leisten einen doppelten Beitrag und müssen daher entlastet werden.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bisheriges Umlagesystem:Finanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B)
mit Alter 40 mit Alter 80
Aufgrund des Urteil wurde der Beitrag von Kinderlosen um 0,25% erhöht.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Seite 17
Umlagesystem mit familiengerechter RücklagenbildungFinanzierung eines Versicherten mit (A) und ohne Kinder (B)
mit Alter 40 mit Alter 80
Gerecht wäre jedoch den Mehrbeitrag von Kinderlosen anzusparen.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Folgerung für die aktuelle Planung der Regierung
Alternativ-Vorschlag zur Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Der Pflegevorsorgefonds sollte nicht durch eine pauschale Erhöhung von 0,1%,
sondern abhängig von der Kinderzahl finanziert werden. So sollte dafür vor allem der bereits existierenden Kinderlosenzuschlag verwendet werden
und zusätzlich abgestaffelte Beiträge von Personen mit einem Kind erhoben werden. Eine Umsetzung kann dabei so ausgestaltet werden, dass annährend gleichviel Mittel für
jetzige Pflegeleistungen und für Rücklagenbildung zur Verfügung stehen. Die innerhalb eines Jahres gebildeten Rücklagen werden jeweils 25 Jahre später aufgelöst.
Dadurch wird der Pflegevorsorgefonds dauerhaft wirksam.
Seite 18
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Bisheriger Beitrag in der PflegeversicherungKinderlosenzuschlag wird für Leistungen ausgegeben.
Seite 19
bisheriger Beitragssatz
in der Pflegeversicherung
2,3
2,62,45
2,30
2,05 2,052,05
2,30
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Geplante Beitragsatzerhöhung in der Pflegeversicherung:Auch Familien mit mehreren Kindern müssen Rücklagen bilden
Seite 20
geplante Änderung
nach Koalitionsvertrag
(blau =1,1 Mrd. für Rücklagen)
2,62,45
2,30 2,30
2,8
2,55 2,552,55
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Alternativvorschlag einer nachhaltigerenFinanzierung des Pflegevorsorgefonds
Seite 21
geplante Änderung
nach Koalitionsvertrag
(blau =1,1 Mrd. für Rücklagen)
Vorschlag einer gerechteren
Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
(= 1,1 Mrd. für Rücklagen)
2,8 2,82,65
2,52,55 2,552,55
2,5
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl
Erklärbarkeitkeine Kinder = keine späteren Beitragszahler, daher
Rücklagenbildung.
Seite 22
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl
Faire BelastungPersonen mit wenigen Kindern haben ein höheres verfügbares
Einkommen.Kinderlose zahlen bereits einen Zuschlag und werden daher nicht
mehr belastet.
Seite 23
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl
Zweckgebundenheit verringert AbschaffungHöhere Zweckbindung reduziert die Gefahr einer Abschaffung.
Kinderlosenzuschlag wird aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils erhoben.
Im Urteil wurde zudem gefordert, die Beträge „relativ“ zu entlasten - bei Personen mit einem Kind oder Personen mit mehreren Kindern.
Seite 24
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl
Nachhaltigere WirkungDer Fonds wirkt durch die Staffelung der Beiträge nach Kinderzahl
dauerhaft. Höhe „reagiert“ automatisch auf ein Steigen oder Sinken der
Geburtenrate.
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Vorteile einer Finanzierung gestaffelt nach Kinderzahl
AusbaubarkeitPerspektivisch könnte der Betrag auf ein Niveau erhöht werden, das
zu einer ausreichenden Abmilderung der zukünftigen Beiträge führt.
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Verwendung der Rückstellungen
Auszahlung erfolgt jeweils 25 Jahre nach Einzahlung So wird der Effekt der fehlenden Kinder (als zukünftige Beitragzahler)
nachgebildet.
Dies hilft ein angemessenes Leistungsniveau zu halten und die nächste Generation finanziell nicht zu überfordern.
Seite 27 Seite 27
2015 20402016 2041
Einzahlung
1 Mrd.
Auszahlung
1 Mrd.
+ Zinsen
Auszahlung
1,1 Mrd.
+ Zinsen
Einzahlung
1,1 Mrd.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Pflegevorsorgefonds
Seite 28
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Anhang
Wissenschaftliches Beurteilung des Ansatzes Mögliche Rücklagenverwendung Beitragsauswirkung der Umsetzung Bundesverfassungsgerichtsurteil (ausführlich) Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes generieren. Belastung von Familien mit mehreren Kindern im Detail
Seite 29
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Wissenschaftliche Beurteilung des Ansatzes
Wissenschaftliches Institut der AOK - Prof. Rothgang zur Kapitaldeckung [Für die Einführung von Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung] gibt es mehrere
Vorschläge. Einfache Spar-Entspar-Modelle, die unter dem Stichwort „Demographiereserve“ diskutiert werden, haben insbesondere den Nachteil, dass sie nicht nachhaltig sind, da nach Abschluss der Entsparperiode erhebliche Beitragssatzsteigerungen anfallen. (...) Wenn eine ergänzende Kapitalfundierung erfolgen soll, ist daher zu überlegen, ob es andere, intelligentere Formen gibt. (...)
Vergleichsweise zielkonform lässt sich dagegen die Staffelung eines zusätzlichen Beitrags zum Aufbau eines Kapitalstocks nach der Kinderzahl begründen. Bei einem solchen können die verteilungspolitischen Zielsetzungen – einschließlich der intragenerativen Umverteilung – erfüllt werden und wird der Substitutionszusammenhang zwischen Real- und Humankapital unmittelbar berücksichtigt. Da dieser Mechanismus zudem auf Dauer eingeführt wird und es daher nicht zu einem bloßen Spar-Entspar-Prozess kommt, ist diese Variante in besonderem Ausmaß nachhaltig.
Die Ausarbeitung eines entsprechenden Modells wäre daher ein sinnvoller Beitrag zu der zu erwartenden Debatte um Finanzreform in der Pflegeversicherung. aus „Einführung von Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung“, Prof. Rothgang,
in „Fokus Pflegeversicherung“, Wissenschaftliches Institut der AOK, 2009 S. 119
Seite 30
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Wissenschaftliche Beurteilung des Ansatzes
Prof. Werding, Ruhr-Universität Bochum: „Die Rücklagen des neuen Pflegevorsorgefonds vor allem durch Verwendung des
Kinderlosenzuschlags sowie hälftig durch Personen mit einem Kind zu bilden, ist stimmig und führt zu einer nachhaltigeren und gerechten Finanzierung.
Eine Umsetzung macht die Pflegeversicherung zukunftssicherer angesichts der demographischen Alterung und bewirkt daher einen Gewinn für die gesamte Bevölkerung.“ Prof. Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen
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Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Mögliche Rücklagenverwendung
Anlage über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Anlage des Pflegevorsorgefonds könnte v.a. in realwerterhaltende, mündelsichere Anleihen der KfW mit langjähriger Laufzeit investiert werden.
Die KfW fördert gemäß gesetzlichen Grundlagen die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebens- und Wirtschaftsbedingungen. z.B. in Form von Studienkrediten, Existenzförderung, Unterstützung des
Mittelstandes Somit wird durch die Rücklagenbildung auch die Leistungsfähigkeit der
nächsten Generation gezielt gestärkt
Seite 32
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Betragsmäßige Auswirkung – Variante 1
Seite 33
Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung
Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1%
~ 1,09 Mrd. Rücklagenbildung durch 0,3% für Kinderlose, 0,15% für Personen mit einem Kind
~ 1,15 Mrd. ca. + 0,06 Mrd.(+5,5% mehr Rücklagenbildung)
Kapitalrücklage
Kinderlosen-zuschlag von 0,25%
~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05%
~ 0,55 Mrd. ca. - 0,11 Mrd. (-0,4% der gesamten Einnahmen)
Leistungen
Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2%
~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant ~ 4,36 Mrd. - Leistungen (19% Steigerung)
2,8 2,8
2,65
2,502,55 2,55 2,55
2,50
Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Betragsmäßige Auswirkung – Variante 2
Seite 34
2,8 2,79
2,65
2,512,55 2,55 2,55
2,51
Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung
Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1%
~ 1,09 Mrd. Rücklagenbildung durch 0,28% für Kinderlose, 0,14% für Personen mit einem Kind
~ 1,07 Mrd. ca. -0,02 Mrd.(-1,8% weniger Rücklagen)
Kapitalrücklage
Kinderlosen-zuschlag von 0,25%
~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05%
~ 0,65 Mrd. ca. - 0,01 Mrd.(-0,04% der Einnahmen)
Leistungen
Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2%
~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant ~ 4,36 Mrd. - Leistungen (19% Steigerung)
Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Betragsmäßige Auswirkung – Variante 3
Seite 35
2,8 2,82,7
2,62,55 2,55 2,55
2,5
Bisherige Planung Alternative Differenz Verwendung
Rücklagenbildung durch pauschale Beitragssatzerhöhung von 0,1%
~ 1,09 Mrd. 0,3% für Kinderlose, 0,2% Personen 1 Kind0,1% Personen mit 2 Kindern
~ 1,59 Mrd. ca. + 0,49 Mrd.(+45% mehr Rücklagenbildung)
Kapitalrücklage
Kinderlosen-zuschlag von 0,25%
~ 0,66 Mrd. Erhöhung des allgemeinen Beitrags-satzes um 0,05%
~ 0,55 Mrd. ca. - 0,11 Mrd. (-0,4% der gesamten Einnahmen)
Leistungen
Leistungserhöhung: 2 Schritte um je 0,2%
~ 4,36 Mrd. Umsetzung wie geplant ~ 4,36 Mrd. - Leistungen (19% Steigerung)
Berechnung mit Daten des BMG, des Mikrozensus und einer Studie der Bertelsmannstiftung. Die Beträge stellen eine weitgehende Annäherung dar.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds Seite 36
Anhang: Bundesverfassungsgerichtsurteil
Bundesverfassungsgerichtsurteil 03.04.2001 – Grundsatz: Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder
der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.
Rdnr. 61 des Urteils: Wenn (...) ein soziales Leistungssystem ein Risiko abdecken soll, das vor allem die Altengeneration trifft, und seine Finanzierung so gestaltet ist, dass sie im Wesentlichen nur durch das Vorhandensein nachwachsender Generationen funktioniert, die jeweils im erwerbsfähigen Alter als Beitragszahler die mit den Versicherungsfällen der vorangegangenen Generationen entstehenden Kosten mittragen, dann ist für ein solches System nicht nur der Versicherungsbeitrag, sondern auch die Kindererziehungsleistung konstitutiv. Wird dieser generative Beitrag nicht mehr in der Regel von allen Versicherten erbracht, führt dies zu
einer spezifischen Belastung kindererziehender Versicherter im Pflegeversicherungssystem deren benachteiligende Wirkung auch innerhalb dieses Systems auszugleichen ist.
Rdnr. 70: Das Grundgesetz verpflichtet [den Gesetzgeber] dazu, beitragspflichtige Versicherte mit einem oder mehreren Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge relativ zu entlasten.
Rdnr. 71: Allerdings ist (der Gesetzgeber) von Verfassungs wegen verpflichtet, eine Lösung zu wählen, die Unterhaltsverpflichtete bereits ab dem ersten Kind relativ entlastet.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Fiskalischer Mehrbeitrag, den Eltern durch das Aufziehen eines Kindes generieren. Er wird nicht angemessen berücksichtigt.
Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung: Das Umlageverfahren auf dem Prüfstand. Prof. Dr. Martin Werding, Studie der Bertelsmannstiftung 2014. S.47
Seite 37
Die Leistungen, die Eltern für die zukünftige Finanzierbarkeit des Systems erbringen, werden nicht angemessen berück-sichtigt. Vielmehr werden die Erträge dieser Leistungen zu großen Teilen sozialisiert und umverteilt. Selbst nach Abzug der staatlichen familien-politischen Unterstützung wird durch das Aufziehen eines Kindes ein Mehrbeitrag von über 100.000 Euro generiert.
Unberücksichtigt bleibt in der Berechnung zum Beispiel noch die Tatsache, dass Kinder die Pflege ihrer Eltern mit wesentlich größerer Wahrscheinlichkeit mindestens teilweise selbst übernehmen. Die damit einhergehenden Ausgaben der Pflegeversicherung für ambulante Pflege und Pflegegeld fallen daher deutlich geringer aus als im Falle von kinderlosen pflegebedürftigen Personen, die häufiger eine stationäre Pflege benötigen.
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Belastung von Familien mit mehreren Kindern
Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens bei 30.000 € (2014) Vergleich, wenn bei gleichem Einkommen mehrere Personen ernährt werden müssen.
Familien ab 2 Kindern sind bei einem Facharbeiterlohn unterhalb des Existenzminimums.– Ursache: Bei den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Kinderzahl nicht berücksichtigt.
Quelle: Deutscher Familienverband, 2014
Seite 38
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto?
Zwar steigt das Nettoeinkommen mit steigender Kinderzahl an,....
Seite 39
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
... aber es müssen auch mehr Personen ernährt werden!
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto?
Seite 40
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Mehr als das Existenzminimum haben nur Familien mit bis zu einem Kind!
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 € brutto?
Seite 41
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 30.000 €/Jahr brutto?
Grund: Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen Kinderzahl bisher nicht
Seite 42
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto?
Auch bei höherem Einkommen steigt zwar das Netto mit der Kinderzahl.
Seite 43
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto?
Aber auch hier zeigt sich die starke Belastung von Familien mit Kindern.
Seite 44
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto?
Deren frei verfügbare Einkommen deutlich geringer ist.
Seite 45
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
„Horizontaler Vergleich“ je nach Kinderzahl: Welches Nettoeinkommen bleibt bei 60.000 €/Jahr brutto?
Eine pro Kopf-Betrachtung zeigt: für Mehrkind-Familien zählt jeder Euro.
Seite 46
Sozialgerechte Finanzierung des Pflegevorsorgefonds
Belastung von Familien mit mehreren Kindern
Horizontaler Vergleich des frei verfügbaren Einkommens bei 60.000 € (2014) Wieviel verbleibt vom Nettoeinkommen nach Abzug des steuerlichen Existenzminiums?
Auch bei höherem Einkommen bleibt bei mehren Kindern nichts mehr übrig!
Seite 47