STÄDTISCHES GYMNASIUM BERGKAMEN: DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT Im einzelnen...

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STÄDTISCHES GYMNASIUM BERGKAMEN:

DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT

Im einzelnen gliedert sich dieses Fördermodell für die Jgst. 5 u. 6 in folgende Phasen:

1.) BEOBACHTUNG

In den ersten 8 Wochen des Unterrichts der Jahrgangsstufe 5 stellen diagnostische Aspekte hinsichtlich

- der Fachkompetenz - des Arbeitsverhaltens und - des Sozialverhaltens

einen unterrichtlichen Schwerpunkt dar. Hieran sind alle FachlehrerInnen beteiligt.

2.) ERFASSUNG DES INDIVIDUELLEN LERNENTWICKLUNGSSTANDES

Dreimal im Schuljahr wird eine schriftliche Erhebung durchgeführt :

Erfassung von - Lernentwicklungsstand - besondere Begabungen - Verhaltensauffälligkeiten

auf dem Erprobungsstufenbogen.

Stärken-Schwächen Darstellung obligatorisch für Deutsch, Englisch, Mathematik u. die Zweite Fremdsprache.

Berücksichtigung folgender Bereiche nach Bedarf: - naturwissenschaftliche Fächer - gesellschaftswissenschaftliche Fächer - musisch-künstlerischer Bereich - Sport

Termin: Schriftliche Erfassung bis zu den Erprobunsstufenkonferenzen im Herbst (Oktober/November) bzw. Frühjahr (März/April).

3.) DURCHFÜHRUNG DER KONFERENZEN

Auf dieser schriftlichen Grundlage finden im ersten und zweiten Halbjahr die Erprobungsstufenkonferenzen statt:

- Leiten der Dienstbesprechung des Klassenkollegiums durch den Erprobungsstufenkoordinator und den Klassenlehrern - Beschließen von Förderbedarf für einzelne SchülerInnen. - Ableiten entsprechender Fördermaßnahmen, z.B.:

- Teilnahme am Förderband/Förderunterricht - Hausaufgabenhilfe - Differenzierung im Unterricht/Zusatzaufgaben/offene Unterrichtsformen.

- außerschulische Hilfe (Beratungssysteme)

4.) INFORMATION AN ELTERN UND SCHÜLER

- Eltern und Schülerinnen werden über die beschlossene Fördermaßnahme in einem Anschreiben informiert. - der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des Erprobungsstufenkoordinators

WOZU DIENT DIESES FÖRDERMODELL?

- DOKUMENTATION der individuellen LERNAUSGANGSLAGE und LERNENTWICKLUNG der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern.

- verbindliche DOKUMENTATION von STÄRKEN und SCHWÄCHEN. - GRUNDLGAGE DES DIALOGS

- in den Konferenzen. - mit den Eltern auf Elternsprechtagen und ggf. mit der Schülerin oder dem Schüler. - zwischen Fachlehrer und Förderlehrer (verbindliche Absprachen bei extrem versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern).

- VERBINDLICHE ABSTIMMUNG von Unterrichtsschwerpunkten, Differenzierung im Unterricht und außerunterrichtlichen Förderangeboten.