Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen...

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Stiften: schwer,aber nicht schwierig.Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung

Annette Enzmann

Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln

Bonn am 01.12.2007

2 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ihre Stiftung – Vorüberlegungen und Entscheidungen

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Ablauf des Verfahrens

3 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung?

• Was?- Gemeinnützige Zwecke

• Wen?- Empfänger

• Wie?- Kapitalstiftung (fördernd)

- Anstaltsstiftung (operativ)

4 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen?

- Vermögensarten

- Mindesthöhe

5 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

•Der Vorstand

•Das Kuratorium

•Geschäftsführer

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

•Weitere Organe- (Fach-)Beiräte

- Stifterforum, Stifterversammlung (Bürgerstiftungen)

- Fachausschüsse

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

... und der Stifter?

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Stifter Stiftung

Vermögen

Stiftungs-aufsicht

Anerkennung

Satzung

(Stifterwille)

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Stifter

VORSTAND

Stiftung

KURATORIUM

Entscheidung

Kontrolle

10 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stifterwille Autonomie

Stifter

Stiftungs-aufsicht

(Grund-)Rechte (Grund-)Rechte

VORSTAND

Stiftung

KURATORIUM

Garantie

Garantie

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Name der Stiftung

Sitz der Stiftung

Stiftungszweck

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsvermögen

• Erhaltung des Stiftungsvermögens

• Vermögensanlage

• Verwendung der Erträge und Zuwendungen

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Zahl und Benennung der Organe (mindestens: Vorstand)

• Zahl (ggfs. Mindest-, Höchstzahl) ihrer Mitglieder

• Vetretungsbefugnisse (Einzel-, Gemeinschaftsvertretung)

• Amtszeit, Wiederwahlmöglichkeit

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Berufung der Organmitglieder

- Kooptation

- Wahl durch ein anderes Stiftungsorgan

- Bestellung durch andere juristische Person

- "geborene" Mitglieder

• Abberufung von Organmitgliedern

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Aufgaben und Rechte des Vorstands, ggfs. der übrigen Organe

• Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Vergütung

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Regelungen über Beschlüsse, Sitzungsregularien

• oder: Geschäftsordnung für die Organe

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Satzungsänderungen

• "einfache" Satzungsänderungen

• Änderung des Stiftungszwecks

Zusammenschluss mit anderen Stiftungen

Auflösung der Stiftung

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Zuständige Behörde

Beratung

Beteiligung anderer Behörden

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Antrag und Unterlagen

• Stiftungsgeschäft

• Stiftungssatzung

• bei juristischen Personen ...

• Kapitalnachweis

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Anerkennung

Veröffentlichung

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Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Noch Fragen, bitte!

www.bezreg-koeln.nrw.de/stiftungen