Stolpersteine in der Betriebsübergabe

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Stolpersteine in der Betriebsübergabe. Steuerliche Gestaltungsüberlegungen für den Übergeber & Übernehmer – rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder 6.November 2009 Erich Wolf Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor. Grundsätze. - PowerPoint PPT Presentation

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Stolpersteine in der Betriebsübergabe

Steuerliche Gestaltungsüberlegungen

für den Übergeber & Übernehmer –

rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder

6.November 2009

Erich Wolf

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor

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Grundsätze

Asset-Deal oder Share-Deal (Kauf eines Betriebes oder Kauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft)

Einkommensteuer (Asset-Deal: § 24 iVm § 37 EStG oder Share Deal: § 31 EStG) oder

Körperschaftsteuer (Mutter-Tochter-Verhältnis)

Besteuerung nach ESt-Tarif oder 25‘% KöSt-Tarif

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Grundsätze

Besteuerung der stillen Reserven und

Firmenwerte (Goodwill)

Steuerliche Bemessungsgrundlagen: Buchwerte

(Bilanz des Betriebes) oder (steuerliche)

Anschaffungskosten (bei Unternehmensanteilen)

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Beispiel:Asset-Deal aus der Sicht des Veräußerers

Käufer Verkäufer

Unternehmen (Objekt)

Bilanz

Aktiva 10.000 Fremdkapital 3.000Eigenkapital 7.000

Vereinbarter Verkaufspreis: 15.000

(steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn): 8.000

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Asset-Deal beim Veräußerer als natürliche Person

Asset-Deal beim Veräußerer als natürlicher Person:

Steuerlicher Halbsatz bei Veräußerungen im EStG (§ 37 iVm § 24 EStG)

1. wenn Steuerpflichtiger gestorben,

2. oder erwerbsunfähig,

3. oder Vollendung 60. Lebensjahr und Einstellung der aktiven Erwerbstätigkeit zur Gänze (Ausnahme: aktive Bagatelleinkünfte) und

4. letzter entgeltlicher Erwerb vor 7 Jahre und Antrag ansonsten 3-Jahres-Verteilung oder Freibetrag € 7.300

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Gruppen-FirmenwertabschreibungBerechnung

1. Steuerliche Anschaffungskosten (Kaufpreis der Anteile)

2. abzüglich unternehmensrechtliches Eigenkapital (z.B. bei 50% Beteiligungserwerb 50%-iges Eigenkapital)

3. abzüglich stille Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen)

4. maximal: 50% des Kaufpreises

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Gestaltungsmodell Spaltung statt Verkauf

1. Schritt: (Nenn)Kapitalerhöhung eines Investors an einer GmbH

2. Schritt: Spaltung des Betriebes in eine neue GmbH („Betriebs-GmbH“), gleichzeitig: Anteilstausch (beides steuerneutral)

3. Schritt. Firmenwertabschreibung des Erwerbers in der Gruppe

4. Schritt: Investitionen bei der „Cash-box-GmbH“

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Gestaltungsmodell für KMU

Praxistipps:

gemischte entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen

ohne Erbschaft/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 (z.B.

Versorgungsrente des Seniors)

daher Familiensplitting der Einkünfte und Steuersparen bei der

Gewinnsteuer möglich (Fruchtgenuss statt Steuerverdruss)

Steuerbegünstigung für Abfertigung alt bei unentgeltlicher

Übertragung an den Dienstnehmer nicht zulässig (Ausnahme:

rechtzeitige Planung)

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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit

Wo können Sie alles und noch mehr nachlesen?

Wolf/Feuchtinger,

„Betriebsübertragungen kompakt“

LINDE Verlag, 2. Auflage, Wien 2007