TA Lärm - vdz-online.de · Bedeutung des Lärms Lärm, eine allgegenwärtige unerwünschte...

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TA Lärm – Grundlagen undAnwendung im Bereich Zement / Kalk

Fortbildungslehrgang fürImmissionsschutzbeauftragte

16.02.2016 in Düsseldorf

Dipl.-Ing. Andreas Wieczorek

AGENDA

1 Schalltechnische Grundlagen

2 Beurteilung nach TA-Lärm

3 Geräuschprognose

4 Gehörschutz

5 Zusammenfassung

2

Schall, Geräusch, Lärm…

Schall: elastodynamische Schwingungen und Wellen

– benötigen elastisches Medium (Masse-Feder-Prinzip)

Geräusch: Schall, der nicht vorwiegend zur Übertragung vonInformationen erzeugt wird, z.B. Maschinengeräusche,Fahrzeuggeräusche, Wohngeräusche etc.

Lärm: unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen,Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann

3

Bedeutung des Lärms

Lärm, eine allgegenwärtige unerwünschte Begleiterscheinung unserestechnischen Fortschritts:

wachsendes Verkehrsaufkommen

höhere Produktionsgeschwindigkeiten

– Verkehrslärm

– Industrielärm

belästigt, stört, beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, führt zuUnfallgefahren oder Gesundheitsschäden

4

Das Gehör

Wichtiges Kommunikationsorgan

Warnorgan

Hörfeld erstreckt sich ringsum

Frequenzbereiche:

– Infraschall: Frequenz < 16 Hz

– Hörschall: Frequenz 16 - 16.000 Hz

– Ultraschall: Frequenz > 16.000 Hz

5

Potentielle Lärmauswirkungen

chronische Gehörschäden

Kommunikationsstörungen

Stressreaktionen

Schlafstörungen

Belastung des Herz-Kreislauf-Systems

Verminderung der Belastungsfähigkeit

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Kenngrößen des Schalls

Schallleistung(Emission)

Schalldruck(Immission)

Transmission

7

Typische Lärmquellen

• Maschinen

• Fahrzeuge

• Industrieanlagen

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Einflussgrößen auf die Lautstärke

RichtwirkungGeometrie

Hindernisse(Häuser, Wälle etc.)

Vegetation undBodendämpfung

Witterung

Abstand und

Luftdämpfung

Emission Transmission Immission

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Beispiele

Kugelmühle (1m Abstand):

> 2.000.000 µPa

> 100 dB(A)

Kerze ausblasen:

500 µPa

28 dB(A)

10

Beispiele

Wald beiWindstille

Wohnraum

Büro

mittl. Straßenverkehr

Presslufthammer

Düsenflugzeug(Start in 100 m Entfernung)

Düsentriebwerk(25 m Entfernung)

Pop-Gruppe

Unterhaltung

Schlafzimmer

100 000 000

10 000 000

1 000 000

100 000

10 000

1 000

100

20

10

40

30

20

50

60

70

80

90

100

110

120

130

140 Schmerzgrenze

0 Hörgrenze

µPa

Schwerlastverkehr

Bibliothek

dB(A)

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Schallempfindung

Empfundene Lautstärke von Pegeldifferenzen

Differenz subjektive Empfindung

0 - 1 dB nicht wahrnehmbar

2 - 3 dB gerade wahrnehmbar

4 - 6 dB gut wahrnehmbar

8 - 10 dB Verdopplung

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Schallempfindung 2

13

A-Filter

Sprache

unter derHörschwelle

(20)

40 dB(A) bei 1 kHz80 dB(A) bei 31,5 Hz

Physikalische Kenngrößen 1

Schalldruckder durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem MediumFormelzeichen: p Einheit: Druck [Pa]

Schallleistungdie von einem schwingenden Objekt abgestrahlte LeistungFormelzeichen W Einheit: Leistung [W]

SchallschnelleAuslenkungsgeschwindigkeit der schwingenden PartikelFormelzeichen v Einheit: Geschwindigkeit [m/s]

Schallintensitätdie Flächenbezogene LeistungFormelzeichen I Einheit: Leistung/Fläche [W/m²]

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Physikalische Kenngrößen 2

Schalldruckder durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem Medium

Hüllflächenmaß

Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche

Schallleistungdie von einem schwingenden Objekt abgestrahlte Leistung

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Hüllflächenmaß

Hüllflächenmaß

Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche

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Aufgaben und Ziele von Geräuschmessungen

Emissionsmessung Immissionsmessung

Ziel

Kennwerte

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AGENDA

1 Schalltechnische Grundlagen

2 Beurteilung nach TA Lärm

3 Geräuschprognose

4 Gehörschutz

5 Zusammenfassung

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Beurteilung von Lärmeinwirkungen

Uhrzeitund

Zeitraum

Informations-gehalt

Ton- undImpulshaltigkeit

LautstärkeGenehmigungs-

bedingungen

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TA Lärm - Ziff. 1. Anwendungsbereich

Genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

Errichtung und Betrieb einer Anlage

Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage

Ausgenommen: Tagebaue, die nach Bergrecht genehmigt sind.

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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen

Schädliche Umwelteinwirkungen: Art, Ausmaß, Dauer der Geräusche;

erhebliche Nachteile und Belästigungen

Einwirkungsbereich: weniger als 10 dB(A) unter IRW oderGeräuschspitzen die IRW erreichen

Maßgeblicher Immissionsort: Ort für den die Geräuschbeurteilungvorgenommen wird; Ort im Einwirkungsbereich bei dem am ehesten mit

einer Überschreitung des IRW zu rechnen ist

IRW = Immissionsrichtwert

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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen

Vorbelastung LV; Geräuschimmissionen von allen Anlagen für die die TA Lärm gilt,

ohne Beitrag der zu beurteilenden Anlage

Zusatzbelastung LZ; Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage

Gesamtbelastung LG; Immissionsbeitrag aller TA-Lärm-Anlagen (LG = LV + LZ)

Fremdgeräusche; alle Geräusche die nicht von einer nach TA-Lärm zu

beurteilenden Anlage ausgehen

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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen

Beurteilung eines Anlagengeräusches:

nicht durch Vergleich Messwert IRW

sondern durch Vergleich Beurteilungspegel Lr IRW

Lr = Messwert (Mittelungspegel) + Zuschläge - Abschläge

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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)

Mittelungspegel LA,eq (aus dem Pegel-Zeit-Verlauf der Messung)

+ Impulszuschlag KI

+ Ton- und Informationszuschlag KT

+ Ruhezeitenzuschlag KR

- meteorologische Korrektur Cmet

Tj =Teilzeiten

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TA Lärm – Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)- Ziff. A.1.4 Beurteilungspegel Lr

Pegelzuschläge für KR (Ruhezeiten):

Für allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kurgebiete (nicht fürIndustrie-, Gewerbe- und Mischgebiete) müssen dem Mittelungspegelfür folgende Zeiten (erhöhte Störwirkung) 6 dB zugeschlagen werden:

Werktage: 06.00 - 07.00 Uhr20.00 - 22.00 Uhr

Sonn- und Feiertage: 06.00 - 09.00 Uhr13.00 - 15.00 Uhr20.00 - 22.00 Uhr

LAeq + 1,9 dB(A)

LAeq + 3,6 dB(A)

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Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT

Bei Vorliegen eines Einzeltones ist jenach Hörbarkeit bzw. Hervortreten einZuschlag KT zum Mittelungspegel LAeq

durch den Gutachter zu vergeben.

LAeq + 3 dB(A)

oder

LAeq + 6 dB(A)

(je nach Auffälligkeit, zur objektivierung kannder Zuschlag auch nach DIN 45681berechnet werden)

Einzelton bei 340 Hz

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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)

Gebietsbezogene Immissionsrichtwerte

Gebietsausweisung IRW (Tag / Nacht)

Industriegebiet 70 / 70 dB(A)

Gewerbegebiet 65 / 50 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiet 60 / 45 dB(A)

Allgemeines Wohngebiet 55 / 40 dB(A)

Reines Wohngebiet 50 / 35 dB(A)

Kurgebiet 45 / 35 dB(A)

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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)

Beurteilungszeiten:

IRW sind auf folgende Zeiten bezogen:

tags: 06.00 - 22.00 Uhr, 16 h

nachts: 22.00 - 06.00 Uhr, 8 h (hiervon die lauteste Stunde)

Nachtzeit kann um eine 1 h hinausgeschoben oder vorverlegt werden, z. B. aus

betrieblichen Notwendigkeiten (z.B. 21:00 - 05:00 Uhr)

Eine achtstündige Nachtruhe ist sicherzustellen

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TA Lärm – Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)

Messabschlag bei Überwachungsmessungen:

Bei der Überwachung der Einhaltung der IRW durch Messung ist bei dem

Vergleich mit den IRW ein um 3 dB(A) verminderter Beurteilungspegel

heranzuziehen

Kein Abschlag bei

Prognose von Geräuschimmissionen

Messung der Vorbelastung

Messungen die zur Bestätigung von Prognosen dienen

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Wesentliche Beurteilungskriterien der TA Lärm

Der Immissionsbeitrag einer Anlage (z.B. ein gesamtes Zementwerk) ist nicht

relevant, wenn die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um mindestens 6

dB(A) unterschreitet (TA Lärm, Ziffer 3.2.1)

Liegen die von einer Teilanlage verursachten Geräusche um mehr als 10 dB(A)

unterhalb des Immissionsrichtwertes so befindet sich der entsprechende

Immissionsort nicht mehr im Einwirkungsbereich der Anlage (TA Lärm, Ziffer

2.2)

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TA Lärm – Ziff. 7.4. Besondere Regelungen fürVerkehrsgeräusche

Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken:

Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und

Ausfahrt sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen

Sonstige Fahrzeuggeräusche sind Vorbelastung

Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen sind gesondert zuberücksichtigen (16. BImSchV)

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TA Lärm – Ziff. 7.4. Besondere Regelungen fürVerkehrsgeräusche

Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen:

Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen

Verkehrsflächen (Abstand bis zu 500 m von Werksgrenze) sollendurch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglichvermindert werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

- Lr für Verkehrsgeräusche um min. 3 dB(A) erhöht wird,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

- IGW der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten

werden

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Pegel-Zeit-Verlauf einer Immissionsmessung

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AGENDA

1 Schalltechnische Grundlagen

2 Beurteilung nach TA-Lärm

3 Geräuschprognose

4 Gehörschutz

5 Zusammenfassung

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Grundlegend gilt…

Eine Genehmigung … ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass dievon der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichenUmwelteinwirkungen hervorrufen können. (3.1a TA Lärm)

An die insoweit im Genehmigungsverfahren vorzunehmendeprognostische Einschätzung einer Einhaltung der Zumutbarkeitskriterien… sind soweit hohe Anforderungen zu stellen, als sie in jedem Fall „ausder sicheren Seite“ liegen muss. (OVG Münster, 2003)

Der Betreiber trägt die Beweislast, dass seine neue Anlage dieGeräuschimmissionswerte einhält!

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Anforderungen an eine Geräuschprognose

Eine Geräuschprognose muss in jedem Fall nachvollziehbar undkontrollierbar sein. Dafür ist im Bericht anzugeben:

Detaillierte Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung

Prognosemittel (Emissionsdaten, Software, Schalldämmmaße,…)

Durchführung der Prognose

Qualität der Prognose (Zuverlässigkeit der Eingangsdaten,Sicherheitszuschläge und Abschätzung der Unsicherheit aufgrundvon Erfahrungswerten)

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Lärmprognose 1

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Lärmprognose 2

Zementwerk

Steinbruch

Eingangsdaten:- Produktion- Topographie- Arbeitsmaschinen- Einsatzorte, -zeiten

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AGENDA

1 Schalltechnische Grundlagen

2 Beurteilung nach TA-Lärm

3 Geräuschprognose

4 Gehörschutz

5 Zusammenfassung

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Schalldruckpegel in der Nähe von Lärmquellen

Bei Raumpegeln ab 85 dB(A) istein Bereich als Lärmbereich mitder Pflicht zum Tragen vonGehörschutz zu kennzeichnen.

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Beispiele persönlicher Gehörschutzmittel

Kapselgehörschutz

Gehörschutzstöpsel

Gehörschutz-Otoplastik

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Lärmexpositionspegel

Die zulässige, tägliche Schallbelastung für eine 8-stündigeArbeitsschicht ist auf 85 dB(A) festgelegt.

Die aufgeführten Lärmgrenzwerte setzen voraus, dass sich das Gehöraußerhalb der Arbeitszeit erholen kann. Das bedeutet, dass derSchallpegel in der Freizeit unter 70 dB(A) bleibt.

Quelle:

42

Beispiel Mühlengebäude:Maximale Aufenthalts-dauer ohne Gehörschutz:

40 Sekunden

Zeitweilige Vertäubung nach Lärmeinwirkung

Quelle:

Vertäubung:vorübergehendeSchwerhörigkeit infolgeLärmschädigung durchstarken Schall

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AGENDA

1 Schalltechnische Grundlagen

2 Beurteilung nach TA-Lärm

3 Geräuschprognose

4 Gehörschutz

5 Zusammenfassung

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Lärm

Gesetzlich geregelter Bereich: BImSchG / TA Lärm

– Lärmprognose (für Genehmigungsverfahren, UVV)

– Immissionsmessungen Vorbelastungsmessungen nach Abschluß von Bauvorhaben bei behördlichen Auflagen bei Nachbarschaftsbeschwerden …

Privatrechtlichter Bereich:

– Lärmprognose (zu Minderungsmaßnahmen)

– Emissionsmessungen an Quellen (Schallleistungspegel)

– Immissionsmessungen (z.B. als Präventivmaßnahme)

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Erschütterungen

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Durchführung von Messungen und Bewertung von Spreng-erschütterungen nach geltenden Vorschriften

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

47

Haben Sie noch Fragen?