Post on 15-Nov-2021
Tierärztliche Hochschule Hannover
Stärken-Schwächen-Analyse bei der Einführung der
risikoorientierten amtlichen Schlachttier-und
Fleischuntersuchung in einem mittelständischen
Schweineschlachthof
INAUGURAL – DISSERTATION
zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin
- Doctor medicinae veterinariae -
(Dr. med. vet.)
vorgelegt von
Martin Frettlöh
aus Siegen
Hannover 2012
Wissenschaftliche Betreuung: Univ.-Prof. Dr. Thomas Blaha
Außenstelle für Epidemiologie, Bakum
1. Gutachter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Blaha
2. Gutachter: Univ.-Prof. Dr. Günter Klein
Tag der mündlichen Prüfung: 08. Mai 2012
Den Schweinen,
weil sie uns alles geben
V
Inhalt
1 Einleitung ................................................................................................................................................... 1
2 Literatur ..................................................................................................................................................... 4
2.1 Entwicklung der Fleischhygiene ................................................................................. 4
2.1.1 Übersicht über die Geschichte der „Fleischbeschau“ .......................................... 4
2.2 Kritik an der traditionellen Fleischuntersuchung ...................................................... 10
2.2.1 Risikobasierte Ansätze ....................................................................................... 12
2.2.2 Organveränderungen als Indikatoren ................................................................. 14
2.2.3 „Alternative“ oder „Visuelle“ Fleischuntersuchung .......................................... 15
2.2.4 Ketteninformation .............................................................................................. 16
2.3 Europaweite Rechtssetzung ....................................................................................... 18
2.3.1 Die Schritte zur Umsetzung der VO 854 / 2004 (EG) in Deutschland .............. 20
3 Material und Methoden ..................................................................................................................... 25
3.1 Gründe für die Entscheidung zur Einführung der rSFU in der Fa. Manten sind: ..... 25
3.2 Rechtliche Grundlagen für die Einführung der rSFU ................................................ 26
3.3 Voraussetzung für Landwirte zur Lieferung in das System der rSFU ...................... 30
3.4 Informationsveranstaltung für Landwirte zur Teilnahme an dem System der
risikoorientgierten Schlachttier- und Fleischuntesuchung ................................................... 31
3.5 Algorithmus zur Bewertung der Befunde aus der rSFU ............................................ 32
3.5.1 Der Index für Landwirte: LAX .......................................................................... 36
3.5.2 Der Index für den Schlachthof: SCHLIX .......................................................... 38
3.5.3 Algorithmus zur Berechnung von LAX und SCHLIX ....................................... 39
3.6 Mathematische Erläuterung der Algorithmen ........................................................... 43
Schema zur Berechnung des LAX und SCHLIX ...................................................... 43
Berechnung des Index LAX ...................................................................................... 44
Berechnung des Index für Schlachthöfe SCHLIX .................................................... 44
VI
Darstellung der Index Berechnung in Ablaufgrafiken .............................................. 46
3.7 Interventionskonzept ................................................................................................. 49
3.7.1 Anweisungen zur flexiblen Anwendung der rSFU ............................................ 50
3.7.2 Anpassung der Bandleistung an nötige Untersuchungen ................................... 52
3.8 Permanente Überprüfung der Funktionalität des Systems der rSFU ......................... 55
3.8.1 Validierung ......................................................................................................... 55
3.8.2 Verifizierung ...................................................................................................... 56
Paralleluntersuchungen .............................................................................................. 56
Algorithmuskontrolle................................................................................................. 56
Amtliche Kontrollen in den Erzeugerbetrieben ......................................................... 57
Lenkungsgruppe ........................................................................................................ 58
3.9 Weitere Punkte zur Einführung des visuellen Teils der rSFU ................................... 58
Technische Voraussetzungen .................................................................................... 58
Mandibularlymphknoten ........................................................................................... 59
Herz ........................................................................................................................... 59
Salmonellenkategorie ................................................................................................ 60
4 Ergebnisse .............................................................................................................................................. 61
4.1 Die Zuverlässigkeit des EDV Systems und der Untersuchungen .............................. 62
4.1.1 Kommen die von den Untersuchenden erhobenen Daten auch wie Eingegeben in
der Datenbank an? ............................................................................................................. 62
4.1.2 Entsprechen LAX, SCHLIX und Schwelle dem gemeinsam erarbeiteten
Algorithmus? ..................................................................................................................... 64
4.1.3 Entsprechen die Daten des Handschriftlichen Untersuchungstagebuches der
täglich an das Veterinäramt versandten Excel Datei? ....................................................... 69
4.2 Die Gewichtung ......................................................................................................... 74
4.3 Der Algorithmus ........................................................................................................ 78
VII
4.4 Stabilität und Vorhersagefähigkeit von LAX und SCHLIX ..................................... 79
4.5 Logistik ...................................................................................................................... 82
4.6 Validierung der Daten durch das zuständige Veterinäramt ....................................... 85
Parallel Untersuchungen ............................................................................................... 85
Verifizierung der Befunddateneingabe ......................................................................... 86
4.7 Anweisungen ............................................................................................................. 88
5. Diskussion .............................................................................................................................................. 89
Schwächen: .................................................................................................................... 93
Stärken: .......................................................................................................................... 96
6. Zusammenfassung ............................................................................................................................... 99
7. Summary ...............................................................................................................................................102
8. Literaturverzeichnis .........................................................................................................................104
VIII
1
1 Einleitung
Auf Grundlage des Europäischen Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2000
und der daraus abgeleiteten Basisverordnung (EU) 178/2002 wurde im Jahr 2004 das so
genannte EU Hygienepaket mit den für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung relevanten
Verordnungen (EU) 852/2004, 853/2004, 854/2004 erlassen. Dieses Hygienepaket trat zum 1.
Januar 2006 in Kraft.
Durch die Neuordnung und Harmonisierung desjenigen Europäischen Rechtes, welches Art
und Umfang der Schlachttier- und Fleischuntersuchung regelt, fand in deutlichem Maße der
Gedanke der risikoorientierten Lebensmittelsicherheit Eingang in die Gesetzgebung. Eine
weitere wichtige Änderung im Unterschied zu den vorherigen Rechtsbestimmungen ist die
Hervorhebung der Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers bei der Sicherung der
Lebensmittelqualität, aber auch bei der Entscheidungsfindung zur Zweckbestimmung des
Fleisches.
Die Neuausrichtung der Gesetzgebung trägt dem Gedanken Rechnung, dass durch die
konsequente Anwendung des Ostertag’schen Modells zur Schlachttier- und
Fleischuntersuchung viele der damals zu bekämpfenden Krankheiten erfolgreich ausgerottet
wurden. Weiterhin sind zu den im 19. Jahrhundert bekannten Gefährdungen eine Reihe neuer
Gefahren hinzugekommen, die durch das konventionelle Modell der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung nicht oder nur unzureichend detektiert werden können. Hier sind
beispielsweise Rückstände von Pestiziden und von Antibiotika zu nennen. Nicht zuletzt
konnte durch viele wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen werden, dass die meisten
organisch-pathologischen Veränderungen an Schlachttieren auch ohne Palpation und Inzision
zu finden sind und dass durch das Palpieren und / oder Anschneiden der Lymphknoten in
jedem Schlachtkörper die Gefahr von Kreuzkontaminationen beträchtlich erhöht werden
kann. Im einschlägigen Sprachgebrauch hat sich für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchung ohne Palpation und Inzision der Begriff „visuelle Fleischuntersuchung“
eingebürgert.
Intention dieser Gesetzgebung ist die Abkehr vom starren Untersuchungsverfahren in der
gesamten Kette der Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und hin zu einer
2
bedarfsgerechten Untersuchung, die sich nach aktuellen Gefahren für das jeweilige
Lebensmittel und den Bedürfnissen der Konsumenten richtet.
Hier ist die Zusammenarbeit der Lebensmittelunternehmer in der Erzeugung und der
Schlachtung von Schweinen untereinander und mit den Überwachungsbehörden von
besonderer Bedeutung, um den gesundheitsrelevanten Datenfluss in einer integrierten
Prozesskette zum Nutzen aller Systemteilnehmer etablieren zu können.
Die vorliegende Arbeit baut gedanklich auf den Dissertationsschriften von Frau Dr. Pöcker
(SCHRUFF, 2004) und Frau Dr. Meemken (MEEMKEN, 2006) auf, in denen grundsätzliche
Entscheidungskriterien und Werkzeuge zur risikobasierten Untersuchung von Schlachttieren
erdacht und vorgestellt wurden.
Ziel der wissenschaftlichen Arbeit ist es, in einem mittelständischen Schlachthof das System
der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit der Möglichkeit zur
Durchführung einer rein visuellen Untersuchung einzuführen. Dabei sollen Stärken und
Schwächen des Systems beschrieben werden, um die Einführung der risikoorientierten
Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit der Genehmigung zur visuellen
Fleischuntersuchung (rSFU) auch an anderen Schlachthöfen zu erleichtern.
Aufgrund von „relevanten Lebensmittelketteninformationen“ sollen Lieferpartien von
Schlachtschweinen abhängig von dem zu erwartenden Lebensmittelsicherheitsrisiko und der
zu erwartenden Häufigkeit von Schlachtbefunden unterschiedlich intensiv untersucht werden.
Dazu wurde im Januar 2010 eine Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover, namentlich Herr Professor Dr. Thomas Blaha und Frau
Dr. Diana Meemken, dem Veterinäramt Kleve, der Erzeugergemeinschaft Rheinland und der
Firma Manten, Qualitätsfleisch vom Niederrhein, gegründet. Von der Firma Manten wird die
Firma Quh-Lab, Lebensmittelsicherheit, namentlich der Tierarzt Martin Frettlöh, mit der
Koordination, der Protokollierung und der allgemeinen Organisation des Projektes betraut.
Das Veterinäramt Kleve und die Firma Manten stellen jeweils einen Mitarbeiter ab, um
zusammen mit der Firma Quh-Lab eine Arbeitsgruppe zu bilden, innerhalb derer die
einzelnen Schritte zur Umsetzung der rSFU bearbeitet werden können. In unregelmäßigen
Abständen treffen sich Vertreter aller beteiligten Institutionen in einer Lenkungsgruppe um
die Fortschritte im Prozess der Einführung zu bewerten und die weiteren Schritte festzulegen.
3
Bei der Entwicklung und dem Betrieb des Systems der rSFU soll der
Lebensmittelunternehmer verstärkt in das System der Lebensmittelsicherheit eingebunden
werden und aktiv für die Bereitstellung der Information zur Lebensmittelkette sorgen. Aber
auch im Team, in dem strategische Entscheidungen für das System zur rSFU getroffen
werden, ist der Lebensmittelunternehmer vertreten.
Die amtlichen Tierärzte sollen einen weit größeren Spielraum für Entscheidungen zu dem
Umfang der durchzuführenden Schlachttier- und Fleischuntersuchung bekommen. Sie sollen
mit ausführlichen und gut strukturierten Daten der Lebensmittelkette und vorangegangenen
Untersuchungsergebnissen sowie einem Vorschlag der EDV zu dem Umfang des
Untersuchungsganges versorgt werden. Auf diese Weise sollen große Mengen an Daten
sinnvoll aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem soll das System mit einer Dynamik versehen werden, die es weiteren
Entwicklungen und der Einpassung in größere Datennetze anpassen kann.
4
2 Literatur
2.1 Entwicklung der Fleischhygiene
2.1.1 Übersicht über die Geschichte der „Fleischbeschau“
2.1.1.1 Fleischbeschau in der Antike
Es ist bekannt, dass man sich bereits im Altertum Gedanken zu den Auswirkungen des
Verzehrs von Fleisch gemacht hat. Die ältesten Darstellungen über Schlachtbräuche und das
Zerlegen von Tieren finden sich in altägyptischen Darstellungen, aus der Zeit von etwa 3200
vor Christus. Das Schwein galt als „unrein“ und die Schlachttiere wurden sorgfältig
ausgesucht. Man kann hier von Anfängen der Schlachttieruntersuchung sprechen. Die
Auswahl der Schlachttiere oblag vorzugsweise den Priestern (ZRENNER u. HAFFNER 1999;
ZENS 2008).
Den Juden war der Verzehr von Schweinefleisch verboten, vermutet wird als Begründung
eine im Vorderen Orient anzutreffende Häufung parasitärer Erkrankungen, möglicherweise
Trichinellose. Neben Schweinefleisch war auch der Verzehr von Hasen, Kaninchen und
Kamelen verboten (ZRENNER u. HAFFNER 1999).
Im antiken Griechenland wurden Schweinefleisch und das Blut der Schlachttiere verzehrt.
Auch das Haltbarmachen von Fleisch durch Salzen, Trocknen und Räuchern war üblich.
Im alten Rom gab es Regeln für die Vermarktung von Vieh, für die Entsorgung, für
Schlachthäuser und für das Metzgerhandwerk. Hier wurden die Fleischuntersuchung und die
Aufsicht über die Märkte nicht durch Priester, sondern von Beamten durchgeführt. Diese
hatten die Kontrolle über die Viehmärkte, die Läden, Garküchen und Lagerhäuser. Der
Verkauf unbeschauten Fleisches war verboten.
Den Moslems ist es im Koran verboten, Fleisch von Schweinen und verendeten Tieren sowie
Blut zu verzehren (ZRENNER u. HAFFNER 1999).
5
2.1.1.2 Entwicklung in Deutschland bis 1900
Das Metzgerhandwerk wurde in Deutschland im Jahr 1120 durch den Stiftungsbrief Freiburg /
Breisgau eingeführt (ZENS 2008).
Im 13./14. Jahrhundert gab es in Nürnberg Vorschriften über die Schlachttier- und
Fleischbeschau, finniges Fleisch, Fleisch unreifer oder toter Tiere, Fleischsortentrennung. Es
wurden Güte, Preiswürdigkeit, Maß und Gewicht obrigkeitlich geprüft. Im 14. Jahrhundert
gab es in Frankfurt Viehlebendbeschau, Fleischbeschau, Schlacht-/ Fleischhäuser, Freibänke,
Judenbänke, Fleischpreispolitik, Kontrollämter (ZENS 2008).
Die freie Reichsstadt Ulm errichtete 1350 einen öffentlichen Schlachthof mit
Benutzungszwang. Ein Sachverständiger des Rates der Stadt war mit der Untersuchung der
Schlachttiere und des Fleisches betraut. Insgesamt oblagen im Mittelalter die Fleischbeschau
und die damit verbundene Rechtssetzung den Städten. Deren Ziel war die Garantie für die
Qualität der Ware. Vorgeschrieben waren eine Lebend- und eine Fleischuntersuchung. Die
Untersuchungen bezogen sich auf die Qualität, Preiswürdigkeit sowie Maße und Gewichte.
Um Betrug und Verwechslungen vorzubeugen, durften die verschiedenen Fleischsorten nur
getrennt angeboten werden (ZRENNER u. HAFFNER 1999; ZENS 2008).
Das im 12. Jahrhundert entstandene Zunftmonopol wurde als Zwang empfunden und die
Schaffung freier Fleischmärkte, Freibänke (zunftfrei) führte zu einem Aufbrechen dieses
Zwanges (bayerische Landesfleischverordnung 1533). Die Metzger wurden von der
Fleischbeschau ausgeschlossen. Vom Jahr 1516 an galt in Bayern erstmalig eine allgemeine
Fleischbeschaupflicht (Herzog Wilhelm IV). Die Zünfte wurden 1548 durch Kaiser Karl V.
aufgelöst. 1591 verordnete Kurfürst Johann, Herzog von Brandenburg, dass in Berlin nur
noch in Schlachthäusern geschlachtet werden durfte (ZRENNER u. HAFFNER 1999).
Im 17. Jahrhundert verlor die Fleischbeschau infolge der Wirren des 30jährigen Krieges an
Bedeutung, jedoch wurden Befunde mittels Anschneiden oder Durchtasten erwähnt. In der
Metzgerordnung der Stadt Augsburg aus dem Jahr 1606 gab es erstmals Hygienevorschriften
in Bezug auf die Kleidung, die Fleischträger zu tragen hatten (ZENS 2008).
6
Das 18. Jahrhundert zeichnete sich mit Ausnahme der großen Städte durch eine weitgehende
Vernachlässigung der Fleischhygiene aus. Erwähnenswert ist hier, dass in Mecklenburg seit
1710 bei der Schlachtung krankheitsverdächtiger Tiere ein Arzt hinzugezogen werden musste.
Im Württembergischen Generalreskript über Viehseuchen wird im Jahr 1761 zum ersten Mal
der Tierarzt erwähnt. Im Jahr 1770 wurde in Wiesbaden verboten, Blut vor das Schlachthaus
zu schütten. Ab dem Jahr 1790 galt eine Anzeige- und Beschaupflicht für not- und
krankgeschlachtete Tiere mit Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefährdung für den
Verbraucher. Es ist eine Änderung der Sichtweise – weg von der wirtschaftlichen – hin zu
einer mehr hygienischen Betrachtungsweise.
Im 18. Jahrhundert erfolgte auch die Gründung der Tierarzneischulen: Wien 1765, Göttingen
1771, Dresden 1774, Gießen 1777, Hannover 1778, Leipzig 1780, Berlin und München 1790
(ZRENNER u. HAFFNER 1999; ZENS 2008).
Im 19. Jahrhundert ist in Deutschland ein Verfall der mittelalterlichen Qualitätsbeurteilung
festzustellen (Gewerbefreiheit, Aufhebung der Fleischtaxen). Es kam zu erheblichen
Landesunterschieden, zum Teil gab es ortspolizeiliche Regelungen.
In der im Jahr 1809 im Herzogtum Nassau erlassenen Beschauverordnung fanden sich
Vorschriften, die wir heute mit den Begriffen „Ergänzungsbeschau“ und „Notschlachtungen“
umschreiben würden. Später gab es zu dieser Verordnung Durchführungsvorschriften
hinsichtlich der Kontrolle der Metzger und der Sauberkeit der Arbeitsgeräte (ZENS 2008).
Insgesamt muss für das 19. Jahrhundert festgestellt werden, dass es in Deutschland keine
einheitlichen Regelungen gab. Während in manchen Ländern eine Lebenduntersuchung
ebenso vorgeschrieben war, wie die Untersuchung des Fleisches, fehlten solche Vorschriften
in anderen Ländern vollständig (ZRENNER u. HAFFNER 1999; ZENS 2008).
1868 erließ Preußen ein „Gesetz betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu
benutzender Schlachthäuser“, welches später als Reichsgesetz übernommen wurde. Der
Auslöser hierfür waren wohl zahlreiche Trichinellenepidemien gewesen. In Deutschland
steigt die Anzahl der öffentlichen Schlachthäuser von 12 auf etwa 900. Auch in den
europäischen Nachbarländern werden vermehrt öffentliche Schlachthäuser gebaut (ZENS
2008).
7
2.1.1.3 Entstehung einheitlicher Vorschriften in Deutschland
Die im 19. Jahrhundert stark zunehmende Zahl wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den
Gebieten der Parasitologie und der Mikrobiologie sowie die Erkenntnis der Übertragbarkeit
von Krankheitserregern auf den Menschen durch Fleisch, leiteten eine entscheidende Phase in
der Fleischhygiene ein.
Das 1879 erlassene „Reichsgesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln“
hatte keine durchgreifende Wirkung auf dem Sektor Fleisch. Daher wurde am 3.6.1900 das
maßgebliche, auf Robert von Ostertag zurückgehende „Reichsgesetz, betreffend die
Schlachtvieh- und Fleischbeschau“ erlassen, das 1903 in Kraft trat. Dieses Gesetz war
aufgrund wirtschaftlicher Zwänge und neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse Gegenstand
etlicher Änderungen und wurde mittels eines Änderungsgesetzes am 15.04.1937 in
„Fleischbeschaugesetz“ umbenannt. Da dieses Gesetz nur einen Rahmen vorgab, war es
erforderlich, die Einzelheiten über Ausführungsbestimmungen und Verordnungen zu regeln.
Zu nennen sind hier die Mindestanforderungen–Verordnung, die Isolierschlacht-Verordnung,
die Freibankfleisch-Verordnung, die Einfuhruntersuchungs-Verordnung und die Hilfskräfte-
Verordnung (GIESE 2000; ZRENNER u. HAFFNER 1999; ZENS 2008).
Das Gesetz hatte in erster Linie zum Ziel, die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden
durch den Verzehr von dazu nicht geeignetem Fleisch zu schützen. Es sollte auch vor
Manipulationen und Täuschungen schützen sowie der Erkennung und Bekämpfung von
Tierseuchen dienen. Darüber hinaus sollten inländische Interessen bei der Einfuhr von Fleisch
geschützt werden. Bis zur Einführung der “Frischfleischrichtlinie“ im Jahr 1964 blieben die
Vorschriften des Reichsfleischbeschaugesetzes, bis auf die Verankerung der obligatorischen
Trichinenbeschau für verschiedene Tierarten im Jahr 1937, weitgehend unverändert
(BARTELS 1962).
Nachdem das Reichsfleischbeschaugesetz 1903 in Kraft getreten war, wurde im Jahr 1906 die
Fleischuntersuchung in die tierärztliche Approbationsordnung als Prüfungsfach
aufgenommen.
8
2.1.1.4 Auswirkungen der europäischen Rechtssetzung auf die Fleischhygiene in
Deutschland
Dieses Gesetz bildete unter anderem die Grundlage für die EG- Richtlinie 64 / 433 „Frisches
Fleisch“ aus dem Jahr 1964. Von Bedeutung ist auch die 1965 erlassene
„Mindestanforderungen–Verordnung“, die den Warenverkehr mit Fleisch regelte, welches
nicht aus EWG–Ländern stammte. Diese Verordnung galt bis zum Jahr 1986, als das
„Fleischhygienegesetz“ als Umsetzung der Frischfleischrichtlinie und Nachfolger des
„Fleischbeschaugesetzes“ eingeführt wurde. Damit war der Begriff „Fleischbeschau“
Geschichte, er war durch den Begriff „Fleischhygiene“ ersetzt worden. So wurde auch im
Titel des Gesetzes deutlich, dass es Vorschriften für die hygienische Erzeugung von Fleisch
enthielt und sich nicht nur mit der „Fleischbeschau“ befasste. Gleichzeitig erlangten etliche
Richtlinien der EU für den Warenverkehr mit Fleisch Bedeutung (ZRENNER u. HAFFNER
1999).
Diese „moderne“ Gesetzgebung in der Fleischhygiene führte zur Einführung einer anderen
Sichtweise; hygienische Anforderungen waren im Gesetz und in den zugehörigen
Verordnungen festgelegt worden und nicht wie früher in den Ausführungsbestimmungen
„versteckt“. Die vertikale Gliederung der Vorschriften in Gesetz, Verordnung und
Durchführungsbestimmung charakterisierten diese Rechtsvorschriften (ZENS 2008).
1973 wurde mit der Novellierung des Fleischhygienegesetzes der Nationale
Rückstandskontrollplan eingeführt. Dieses Programm, in dem Proben in verschiedenen
Produktionsstufen vom Stall über den Schlachthof bis zur ersten Verarbeitungsstufe
untersucht werden, dient der Überwachung der Anwendung von Arzneimitteln an
Lebensmittel liefernden Tieren. Es wird seit 1989 in der Europäischen Union flächendeckend
nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt (PÜSCHNER 1975; BOROWKA et al. 1987).
Nur die kontinuierliche Überwachung kann eine Verbesserung der Rückstandssituation bei
Lebensmitteln vom Tier erzielen (BUNDESINSTITUT FÜR GESUNDHEITLICHEN
VERBRAUCHERSCHUTZ UND VETERINÄRMEDIZIN 1999).
9
2.1.1.5 Übergang zu einheitlichen europäischen Rechtsvorschriften
Die EG- Richtlinie 64/433 hatte die Grundlage für nationale Rechtsvorschriften gelegt, die
naturgemäß auf Grund der verschiedenen nationalen Gegebenheiten in jedem Mitgliedsstaat
einen anderen Charakter erhalten hatten. Im Jahr 2000 legte nun die KOMMISSION DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN das „Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit“ vor, in
dem neben der Einrichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde die Entstehung neuer
Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit angekündigt wurde. Diese Rechtsvorschriften
sollten einen für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen verbindlichen Charakter erhalten. Darin
enthalten sind weitere Vorschläge bezüglich einer verbesserten Transparenz und der
Information über die gesamte Entstehungskette der Lebensmittel. Erstmals wird hierin die
Urproduktion nach dem Prinzip: „Vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ in die
Lebensmittelkette und die damit verbundene Rechtssetzung einbezogen und die
Verantwortung der Lebensmittelunternehmer in der jeweiligen Produktionsstufe
herausgestellt. Darüber hinaus sind hier die Abkehr von detaillierten Vorschriften und
stattdessen eine Hinwendung zur Formulierung von Zielen erkennbar. Darüber hinaus wird
der Überlegung Rechnung getragen, dass die klassische Form der Fleischuntersuchung ihre
Aufgabe zur Tilgung der Tierseuchen weitestgehend erfüllt hatte (RINKENBURGER et al.
1987; EDWARDS et al. 1997). Die humanmedizinisch relevanten Krankheiten hingegen
können durch die klassische Fleischuntersuchung nicht hinlänglich sicher erkannt werden
(MOUSING 1997).
In der Folge wurde die „VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit“ erlassen. Hiermit war die Basis für das 2004 folgende
„Hygienepaket“ der Europäischen Union geschaffen. Alle Vorschriften dieses
Hygienepaketes sind EU- Verordnungen, gelten also mit Inkrafttreten unmittelbar für jeden
Bürger der EU, im Gegensatz zu den Richtlinien, die erst einer Umsetzung in nationales
Recht bedürfen. Die genannte „Basisverordnung“ fordert ein risikoorientiertes,
wissenschaftlich fundiertes, Lebensmittelsicherheitskonzept, welches die
10
Eigenverantwortlichkeit und Eigenkontrollen, inklusive Produkthaftung, der
Lebensmittelunternehmen beinhaltet. Der amtlichen Überwachungsbehörde obliegt die
Kontrolle der Kontrolle (HARTIG u. UNTERMANN 2004). Für die Durchführung der
amtlichen Kontrolltätigkeit werden Risikoanalysen gefordert, für deren Erstellung primär die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit verantwortlich zeichnet.
2.2 Kritik an der traditionellen Fleischuntersuchung
In den USA wurde die Einführung einer einheitlichen staatlichen Schlachttier- und
Fleischuntersuchung unter tierärztlicher Aufsicht und Überwachung gefordert. Insbesondere
im Handelsverkehr zwischen den Staaten der USA wurde das Fehlen der einheitlichen
Fleischuntersuchung als Mangel empfunden. Der Autor verspricht sich besondere Vorteile bei
der Bekämpfung von Tierkrankheiten durch die verbindliche Einführung solcher
Untersuchungen (SEXAUER 1965).
BÄCKSTRÖM (1973) stellte in einer Untersuchung Zusammenhänge zwischen
Managementfehlern und Haltungsformen und der Herdengesundheit von Schweinen fest.
Durch die geänderten Haltungsbedingungen der Schlachtschweine und die zunehmende
Belastung der Umwelt entstehen Probleme, die neue Ansätze und Methoden der
Fleischuntersuchung erfordern (GOODHAND 1983; KLINGER 1983).
Schon in den frühen 1970er Jahren haben sich REUTER und STOLLE (1974) mit der
Vorverlegung der Schlachttieruntersuchung in den Herkunftsbetrieb befasst. Sie kamen in
ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass mit den damals zur Verfügung stehenden
diagnostischen Methoden keine Vorteile hinsichtlich der frühen Erkennung fleischhygienisch
relevanter Befunde zu erzielen waren.
Auch in Skandinavien und in Neuseeland machte man sich Gedanken über die Effektivität der
herkömmlichen Fleischbeschau. Anfang der 1980er Jahre stellte BLACKMORE (1983) fest,
dass die traditionelle Fleischuntersuchung nicht geeignet sei, die häufigsten Infektionen oder
11
Intoxikationen durch Lebensmittel zuverlässig zu verhindern. Der Autor vertrat die Meinung,
dass weniger die tierärztliche Untersuchung der einzelnen Tierkörper im Vordergrund stehen
sollte, als vielmehr die Herkunft aus Herden, die frei sind von potentiell humanpathogenen
Keimen oder toxischen Stoffen. Das tierärztliche Personal sollte sich nach Meinung des
Autors weniger auf die Untersuchung der Tierkörper konzentrieren als auf das hygienische
Umfeld der Lebensmittelgewinnung ebenso wie auf die Sicherheit des Personals,
epidemiologische Studien und das Wohlbefinden der Tiere.
Zur gleichen Zeit stellt FELTMATE (1985) für Kanada fest, dass die bloße organoleptische
Methode der Fleischbeschau nicht mehr ausreicht, die Lebensmittelsicherheit zu garantieren.
Die Auswertung der bei der Schlachtung erhobenen Daten wurde als gute Möglichkeit
gesehen, Aufschluss über den Gesundheitsstaus einer ganzen Nation zu erhalten
(FELTMATE 1985). In Deutschland zeichnen sich im Rahmen der neuen, das
„Reichsfleischbeschaugesetz“ ersetzenden Rechtsetzung Ansätze sowohl für eine erleichterte
Fleischuntersuchung als auch für die Vorverlegung der Schlachttieruntersuchung in den
Erzeugerbetrieb ab (STOLLE 1986). Derselbe Autor stellte auch fest, dass das Ziel der
Fleischhygiene, den Verbraucher weitgehend vor Infektionen und Rückständen jeder Art, vor
qualitätsmäßiger Übervorteilung und vor unsachgemäßen Verarbeitungsprozessen zu
schützen, durch die klassische Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht mehr erreicht
werden kann.
Ähnliche Überlegungen wurden in Australien angestellt. Hier sind allerdings die Verhältnisse
aus klimatischen und geografischen Verhältnissen alles andere als einheitlich. Gleichwohl
wurde auch hier erkannt, dass die klassische Form der Fleischuntersuchung wenig zum
gesundheitlichen Verbraucherschutz beizutragen imstande ist (MC MAHON et al. 1987).
GROSSKLAUS et al. (1987) forderten nach wie vor die Durchführung der
Fleischuntersuchung als Einzeluntersuchung, ausgehend von dem Grundsatz, dass jedes
Schlachttier für sich individuellen Einflüssen unterliegt und auch entsprechend vorgeprägt ist.
Das heißt, dass auch bei Schlachttieren mit ähnlichem genetischem Potential und
vergleichbaren Umwelt- und Aufzuchtbedingungen mit unterschiedlichen Befunden
12
hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes gerechnet werden muss. Darüber hinaus beklagen die
Autoren, dass die Fleischuntersuchung unter wirtschaftlichem Druck zu einer
Vernachlässigung des Verbraucherschutzes führen könne. Dieselben Autoren kommen
ebenfalls zu dem Schluss, dass die Schlachttiere infolge ihres geringen Lebensalters nicht
mehr in der Lage sind, chronisch verlaufende Infektionskrankheiten mit pathologisch -
anatomischen Veränderungen zu entwickeln. Aus diesem Grund wird konstatiert, dass die
klassischen Instrumente des Untersuchungspersonals, Auge und Messer, nicht mehr
ausreichen, um alle potentiellen Gefahrenquellen zu erfassen und auszuschalten.
Auch BOROWKA et al. betrachten die Zunahme an Versandschlachtereien und die damit
verbundenen Änderungen in der Fleischuntersuchung kritisch und stellen in ihren
„Erläuterungen zum neuen Fleischhygienerecht“ fest, das zur korrekten Durchführung der
Fleischuntersuchung bestimmte Voraussetzungen unabdingbar sind. So erwähnen die
Autoren, dass bei den modernen Schlachtmethoden ebenso ausreichend Zeit für die
Untersuchung zur Verfügung stehen muss wie auch bei der meistens geteilt durchgeführten
Fleischuntersuchung ein ausreichender Sprech- und Sichtkontakt zwischen den Untersuchern
bestehen muss.
Anders als GROSSKLAUS et al. (1987) sehen SNIJDERS et al. (1989) nicht so sehr das
pathologische Bild des einzelnen Tieres im Fokus, sondern sie legten Wert auf Informationen
durch den Erzeuger der Schlachttiere. Nur wenn verlässliche Daten vom Erzeuger geliefert
und entsprechend gemeinsam mit am Schlachthof erhobenen Daten ausgewertet werden, kann
man Voraussagen in Bezug auf die Gesundheit von Schlachtpartien treffen.
2.2.1 Risikobasierte Ansätze
HATHAWAY und MC KENZIE kommen 1991 zu ähnlichen Ergebnissen wie
BLACKMORE (1983). Sie fordern eine Abkehr von der ständig wiederholten Prozedur der
herkömmlichen Fleischuntersuchung hin zu einer angemessenen, risikobasierten
13
Untersuchung auf Basis von Erkenntnissen aus den Herkunftsbeständen (HATHAWAY u.
MC KENZIE 1991).
Eine Studie von HARBERS et al. stellt bereits 1991 Vergleiche zwischen einer rein visuellen,
der traditionellen und einer intensiveren Fleischuntersuchung an. Die Autoren kommen zu
dem Ergebnis, dass insbesondere beim Vergleich zwischen der traditionellen Untersuchung
und der rein visuellen keine großen Unterschiede in Bezug auf die Befundauffindung
feststellbar sind. Aus diesem Grund empfehlen sie, der Fleischuntersuchung eine
Risikoanalyse vorausgehen zu lassen, anhand derer man die Lieferpartien mit höherem Risiko
einer genaueren Fleischuntersuchung unterwerfen kann (HARBERS et al. 1991a).
HATHAWAY (1991) stellt Methoden der Risikoanalyse vor, die Entscheidungen in
Verbindung mit Tiergesundheit und dem tierärztlichen Verbraucherschutz unterstützen
können.
Die Einführung eines Fleischuntersuchungs- Indexes, der auf der gewichteten Bedeutung der
bei der Fleischuntersuchung gefundenen relevanten Veränderungen beruhte, hat sich nicht als
Prognose–Instrument für die Vorhersage solcher Indizes bewährt. Dieser Index könnte
allerdings herangezogen werden, um die Herkunftsbestände einzustufen und bestimmten
Herkünften eine höhere Aufmerksamkeit bei der Fleischuntersuchung zu widmen
(HARBERS et. al. 1991b).
TIELEN (1991) kommt zu dem Ergebnis, dass durch integrierte Produktionsketten, in denen
Erkenntnisse stufenübergreifend weitergegeben werden, eine Verbesserung der
Tiergesundheit und damit eine Verringerung des Risikos von Zoonosen erreicht werden kann.
Hierzu ist erforderlich, dass alle Teilnehmer an einer solchen Produktionskette sich einiger
minimaler Forderungen der Tierhaltung und –Pflege zu unterwerfen haben.
Die Aussagekraft der Ergebnisse der Untersuchung einzelner Tiere nach den herkömmlichen
Methoden aus großen, relativ homogenen Beständen wird in Frage gestellt (MC KENZIE et
al. 1992).
14
2.2.2 Organveränderungen als Indikatoren
Wie wichtig die Gesundheit der Tiere im Hinblick auf den Verbraucherschutz ist, haben
FEHLHABER et al. in ihrem Beitrag dargestellt. Hier wurde nachgewiesen, dass bei
ausgedehnten Lungenveränderungen bei Schlachtschweinen ein erhöhtes Risiko der
Besiedlung der Muskulatur durch bakterielle Infektionserreger besteht. Darüber hinaus wird
durch die Erkrankung der Lungen die prämortale Belastung der Schlachttiere entscheidend
erhöht. Die Autoren folgern daraus, dass ein Zusammenhang zwischen prämortaler Belastung
der Tiere und dem Entstehen primärer bakterieller Besiedlung der Muskulatur besteht, die bei
der Fleischuntersuchung unerkannt bleibt (FEHLHABER et al. 1992).
In den Niederlanden führte die Einführung von so genannten „Quality Information Cards“,
die von Mästern ausgefüllt werden sollten und Informationen über den Gesundheitszustand
und die Medikamenten-Anwendung während der Mast enthielten, zu einer gewissen
Vorhersagbarkeit von Schlachtbefunden. Besonders galt dies für die Befunde „Arthritis“,
„Leber verworfen“ und „Lungenveränderungen“. Die Einführung solcher Karten wurde daher
empfohlen (HARBERS et. al. 1992b).
VON HAMMEL und BLAHA (1993) ermittelten signifikante Qualitätsunterschiede bei
Schlachtschweinen mit Lungenveränderungen gegenüber solchen ohne veränderte Lungen.
Die Schlachtkörpergewichte waren im Durchschnitt deutlich geringer, die
Handelsklasseneinstufung deutlich schlechter und der Anteil qualitätsgeminderten Fleisches
(pale, soft and exsudative, abgekürzt PSE) war bei den lungenkranken Schweinen höher.
Auf Grundlage von Artikel 17 der Frischfleischrichtlinie (RL 64/433/EWG) wurde 1993
von einer internationalen Arbeitsgruppe ein Vorschlag zur Modernisierung der
Fleischuntersuchung vorgelegt. Basis ist eine Vorselektion der Tiere im Herkunftsbestand.
Schlachtschweine, bei denen keine offensichtlichen Mängel festgestellt werden,
sollen einer visuellen Fleischuntersuchung unterzogen werden (SNIJDERS et
al. 1993).
15
BLAHA et al. (1994) halten die quantitative Erfassung der krankheitsbedingten
Organbefunde am Schlachthof für ein Messinstrument, das Aussagen zur Häufigkeit und
Schwere der in den einzelnen Schweinebeständen auftretenden Atemwegserkrankungen
zulässt. Die an den Lungen und an den serösen Häuten sowie an den Lebern festgestellten
Läsionen stehen hierbei im Vordergrund. Hierzu legt der Autor einen „Organbefundschlüssel“
vor, anhand dessen es möglich ist, die Organbefunde sowohl qualitativ als auch quantitativ zu
ermitteln. Dieses könnte zur Qualitätssicherung der Lebensmittelgewinnung ebenso beitragen
wie zur Verbesserung der Tiergesundheit und damit zur Leistung des Betriebes. Hierzu
müsste der Landwirt über die Ergebnisse der Organbefundung mit seinem Tierarzt
kommunizieren, der dann regulierend eingreifen kann (BLAHA 1994a; BLAHA et al. 1994;
BLAHA u. BLAHA, 1995).
2.2.3 „Alternative“ oder „Visuelle“ Fleischuntersuchung
Derselbe Autor äußerte sich zum EU-Projekt „Alternative Fleischuntersuchung“, indem er
Voraussetzungen und Bedingungen für die Zulassung von Lieferbetrieben in die genannte
Untersuchungsform vorschlägt. Unter anderem sieht er eine Vorselektion der lebenden Tiere
vor, in der die Tiere, von denen zu erwarten ist, dass sie einer intensiveren Untersuchung
bedürfen, von denen trennt, die „alternativ“, sprich berührungslos, ohne Inzision, untersucht
werden können (BLAHA 1994b).
Anders sieht dies FEHLHABER (1994), der die Fleischuntersuchung traditioneller Prägung
für nicht verzichtbar hält. Er vertritt die Meinung, dass mit der Untersuchung und Beurteilung
eines Tieres eine erhebliche Verantwortung verbunden ist. Das Fleisch eines Tieres wird von
vielen Menschen verzehrt, zum Teil sogar roh. Der Autor schreibt, dass seiner Meinung nach
die Bedeutung der pathologisch-anatomischen Befunde im Hinblick auf die
Qualitätssicherung zunehmen wird. Darüber hinaus ist die Fleischuntersuchung nach seiner
Meinung nach wie vor ein wichtiges Element der Tierseuchenprophylaxe.
16
Bedenken gegen die Einführung der vorwiegend visuellen Fleischuntersuchung hat auch
DAVID (1995), wenngleich aus anderen Gründen. Er sieht eine Verzerrung des Wettbewerbs
dergestalt voraus, dass seiner Meinung nach die Untersuchungen in die Erzeugerbetriebe
verlagert würden und hält es für unzumutbar, den Erzeugern die zu erwartenden Kosten
aufzuerlegen.
„Fleischuntersuchung – quo vadis?“ ist der Titel eines Artikels von GRAF (1996), der durch
die Einführung der Alternativen Fleischuntersuchung Gefahren für die Qualität der
Fleischuntersuchung ebenso voraussieht wie Gefahren für Tätigkeitsfelder des tierärztlichen
Berufsstandes. Auch MALLA (1995) hält die Einführung der Alternativen
Fleischuntersuchung im Hinblick auf den Verbraucherschutz für bedenklich.
2.2.4 Ketteninformation
Darüber hinaus fehlen in Deutschland aufgrund der heterogenen und verzweigten
Erzeugerstruktur die Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit einer alternativen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit einer ausschließlich visuellen Untersuchung am
Schlachtband, nämlich ein homogenes Tiermaterial mit sehr gutem Gesundheitszustand und
die Möglichkeit der Rückkopplung vom Vermarkter zum Erzeuger (REUTER 1995).
Im Gegensatz hierzu sieht BOLLWAHN (1995) Vorteile darin, dass der Landwirt als
Erzeuger der Schlachttiere als Lebensmittel–Erzeuger verstanden werden muss und daher
stärker als bisher in die Verantwortung genommen werden muss. Die straffe Reglementierung
der Gesundheitskontrollen im Rahmen der Alternativen Fleischuntersuchung geht weit über
das Maß der herkömmlichen „Lebenduntersuchung“ hinaus. Da es sich dabei jedoch um
Kontrollen zur Qualitätssicherung innerhalb eines anspruchsvollen, vielstufigen
Produktionsverfahrens handelt, ist der Aufwand gerechtfertigt. Die Aufgaben des Tierarztes
in diesem Verfahren basieren auf seiner Kompetenz als Sachverständiger in Fragen der
Produktion und Überwachung der vom Tier stammenden Lebensmittel und stellen insofern
17
auch eine vernünftige, erstrebenswerte Ergänzung seiner Tätigkeiten in der
Gesundheitsförderung der Schweinehaltung dar.
Eine gegenüberstellende Analyse zwischen der herkömmlichen und der Fleischuntersuchung
mit longitudinal orientierter Qualitätssicherung führt zu der Auffassung, dass die zukünftige
Fleischuntersuchung der herkömmlichen überlegen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass ein
funktionierendes longitudinal integriertes Qualitätssicherungssystem existiert (SMULDERS
et al. 1997). Dieselben Autoren sind der Auffassung, dass die Auswirkungen, die die
modernisierte Fleischuntersuchung auf die Tierärzteschaft haben wird, geografisch
unterschiedlich sein werden. So werden in den Niederlanden und in Großbritannien, wo
traditionell weniger Tierärzte als Fachassistenten die Untersuchungen vornehmen, mehr
Tierärzte gebraucht werden, während die Zahl der Tierärzte in anderen Ländern sinken wird.
Hier weisen die Autoren ausdrücklich darauf hin, dass es letzten Endes der fachliche
Kenntnisstand des Untersuchers ist, der den Ausschlag für eine Beschäftigung gibt. Die
tierärztlichen Ausbildungsstätten sollten sich dieser zukunftsträchtigen Aufgabe bewusst sein.
Üblicherweise wird den Erzeugerbetrieben, meist mit der Schlachttier- Abrechnung, eine
Befunddaten- Statistik übermittelt. Dieses stellt ein wesentliches Element der Steuerung der
Prozesse im Mastbetrieb dar, das zur Optimierung der Produktionsbedingungen und damit der
Tiergesundheit einen wertvollen Beitrag leistet. Damit kann auch die ökonomische
Leistungsfähigkeit bedeutend gesteigert werden. Dies ermöglicht den Mastbetrieben eine
frühzeitige Erkennung von subklinischen Gesundheitsproblemen und stellt somit eine gute
Möglichkeit zur Gesundheitsüberwachung der Schweinemastbestände dar (MÄHLMANN
1996).
BANDICK et al. (1997) führten eine Studie durch. Sie verglichen eine rein visuelle
Untersuchungsmethode mit der traditionellen Methode. Der Versuch umfasste mehr als
22.000 Mastschweine aus 63 Herkunftsbeständen, die in drei verschiedenen Schlachthöfen
geschlachtet wurden. Die amtlichen Untersucher stellten 164 verschiedene Befunde fest. Die
Befunde wurden schriftlich von Hand erfasst. Die errechnete Empfindlichkeit war für beide
Untersuchungstechniken niedrig. Die Schlussfolgerung der Autoren: „In Anbetracht aller
18
Gegebenheiten wird die optische [= visuelle] Untersuchung als einsetzbares Instrumentarium
für die Erkennung der derzeit auftretenden Mängel angesehen. Eine Beschränkung auf die
optische Methode wird nicht befürwortet. Empfohlen wird die Entbindung der
Untersuchungstechnik aus der Rechtsmittelbarkeit“.
2.3 Europaweite Rechtssetzung
Die „VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES
vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und
zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit“, die so genannte
„Basisverordnung“, sieht vor, dass von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft erlassene
Maßnahmen für Lebensmittel und Futtermittel in der Regel auf einer Risikoanalyse beruhen
sollten, es sei denn, dies ist angesichts der Umstände oder der Art der Maßnahme nicht
angebracht. Die Durchführung einer Risikoanalyse vor dem Erlass solcher Maßnahmen sollte
dazu beitragen, dass ungerechtfertigte Hemmnisse für den freien Verkehr mit Lebensmitteln
vermieden werden.
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES
vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung
von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs heißt es:
„Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der zur
Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen und zu analysieren und die dokumentierten
Ergebnisse dieser Prüfung und Analyse zu berücksichtigen“. Darüber hinaus sind in Anhang I
Abschnitt IV, Kapitel IV Buchstabe B zur Fleischuntersuchung bei Hausschweinen die
einzelnen Untersuchungsschritte aufgeführt, die anzuwenden sind. Unter Buchstabe B Ziffer 2
heißt es: „Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage epidemiologischer oder anderer
Daten des Betriebs entscheiden, dass Mastschweine, die seit dem Absetzen in kontrollierter
19
Haltung in integrierten Produktionssystemen gehalten wurden, in einigen oder allen der in
Nummer 1 genannten Fälle lediglich einer Besichtigung unterzogen werden“. Dies bedeutet,
dass alle Schweine, für die Ziffer 2 nicht zutrifft, einer Untersuchung unterzogen werden
müssen, die mindestens der herkömmlichen entspricht, wie unter Ziffer 1 aufgeführt
(SCHRUFF et al. 2007).
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist „Risiko“ als die Wahrscheinlichkeit definiert,
mit der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit eintritt (BLAHA 1999), oder ein positiver
Einfluss abwesend ist (EDWARDS et al. 1997). Das bedeutet, dass „Risiko“ das Potential für
die Realisation einer unerwünschten Konsequenz eines Ereignisses ist (HATHAWAY 1991).
Jede Festlegung eines Risikos beinhaltet einen Unsicherheitsfaktor (EDWARDS et al. 1997).
Risiko-Vermeidung ist die Aktion, mit der ein Risiko kontrolliert werden kann
(HATHAWAY 1991).
Die Überlegungen zur Einführung einer risikobasierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
führten nahezu zwangsläufig zum Nachdenken über Systeme, die die erforderlichen
Informationen aufbereiten, auswerten und anschließend dem amtlichen Tierarzt in einem
Entscheidungsmodell zur Verfügung stehen sollten. Hierzu gab es ein grenzüberschreitendes
Projekt (Grenzüberschreitende Integrierte Qualitätssicherung, GIQS), ein zwischen
Deutschland und den Niederlanden arbeitendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Ein
Ergebnis dieses Projektes war die Entwicklung des „GIQS Backbone“, einer Internet
gestützten Datenbank, die alle erforderlichen Informationen zur Lebensmittelkette enthielt
und den amtlichen Tierarzt bei den Entscheidungen unterstützte.
Es wurde ein System zur Erfassung der Daten erarbeitet, welches gleichermaßen zur
Verbesserung der Produktionsergebnisse bei der Ferkelerzeugung und der Mast sowie der
Beurteilung durch den amtlichen Tierarzt geeignet erschien. Die größten Schwierigkeiten
hierbei bestanden darin, die sehr heterogene Struktur der Wertschöpfungskette in einem
System zu vereinheitlichen (PÖCKER et al. 2003; PÖCKER et al. 2004; SCHULZE
ALTHOFF 2004).
20
2.3.1 Die Schritte zur Umsetzung der VO 854 / 2004 (EG) in Deutschland
Zur Durchführung einer sinnvollen risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
wird es notwendig sein, dass die Lebensmittelunternehmer über die gesamte
Wertschöpfungskette aktiv mitarbeiten (KLEIN et al. 2005).
Diesem Gedanken folgend, wurde ein „Entscheidungsmodell für die Zulassung von
Schlachtschweinen zur Schlachtung im Rahmen der risikoorientierten Fleischuntersuchung“
entwickelt. Im Entscheidungsmodell führt die risiko-basierte Entscheidung zu einer von drei
Stufen der Fleischuntersuchung, eine „traditionelle“, eine „visuelle“ und eine „gezielt
erweiterte“ Fleischuntersuchung. Die Autorin entwickelt hierzu ein Ampelsystem, mittels
dessen die Entscheidungen visualisiert werden können (SCHRUFF 2004).
Die Anwendung der neuen europäischen Verordnungen zog eine ganze Reihe von
Veränderungen im nationalen Recht nach sich. So mussten Rechtsvorschriften geändert oder
gestrichen werden und insbesondere neue Vorschriften zur Anwendung der neuen
europäischen Vorschriften erarbeitet werden (KOBELT 2005).
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigte sich intensiv mit der Risiko
basierten Lebensmittelüberwachung und stellte ein Modell zur Übertragung relevanter Daten
zwischen Schlachtbetrieb, amtlichem Tierarzt und Erzeugerbetrieb unter Darstellung der
Entscheidungen vor:
21
Abb. 1: Datenfluss Tiergesundheit (ELLERBROEK 2006)
Nach diesem Modell gibt der Schlachtbetrieb nach Prüfung der Unterlagen und der
Informationen zur Lebensmittelkette die betreffende Partie Mastschweine zur Schlachtung
frei. Diese Freigabe wird unter Prüfung der relevanten Daten durch den amtlichen Tierarzt
bestätigt und die Schweine unter Anwendung der Entscheidungskriterien für eine
entsprechende Untersuchungsform (visuell, traditionell, gezielt erweitert) freigegeben. Die bei
der Untersuchung erhobenen Daten werden in die Datenbank für den Tierbestand eingespeist
und stehen dem amtlichen Tierarzt ebenso zur Verfügung wie dem Erzeugerbetrieb und dem
Schlachthof (ELLERBROEK 2006).
Auch BLAHA et al. (2007) beschäftigen sich mit der „Gestaltung der
Lebensmittelketteninformation für die Umsetzung der risikoorientierten
Fleischuntersuchung“. Sie gehen auf die Erfordernis des Informationsaustausches zwischen
den an der Lebensmittel erzeugenden Kette Beteiligten ein und erläutern die Zielstellung der
risikoorientierten Fleischuntersuchung. Als messbare Parameter, die einen Rückschluss auf
die Tiergesundheit während der Mast zulassen, werden die Mortalität (euthanasierte plus
verendete Tiere gemessen als Mortalität in %) sowie der Antibiotikaverbrauch angesehen.
Daten
Tierbestand
Tierhalter
Hoftierarzt
Informationen
Schlachthof-
betreiber
Amtlicher
Tierarzt
Lieferpapiere
Entscheidung
visuelle FlU
Daten Fleisch-
untersuchung
Entscheidungskriterien
konventionelle
FlU
Übertragung relevanter Daten zum Mastbetrieb und zu den Schlachttieren
22
Hinsichtlich der Mortalität wird indessen im Gegensatz zu ursprünglichen Überlegungen, dass
eine besonders niedrige Mortalität während der Mast eine besonders gute Tiergesundheit und
damit besonders geringe Häufigkeiten von Schlachtbefunden bedeuten würde, ausgehend von
eigenen Untersuchungen, postuliert, dass erst eine Mortalitätsrate von über 5% mit einer
höheren Rate an Schlachtbefunden einhergeht.
Es wird auf die Entwicklung eines Tierbehandlungs-Index (TBI) eingegangen, der eine
Einschätzung der Morbidität der Mastgruppe anhand der antibakteriellen Behandlungen
indirekt gemessen wird. „Der TBI gibt die Anzahl von Tagen an, die durchschnittlich jedes
Tier einer Mastgruppe mit einer antimikrobiellen Substanz (oral oder parenteral) versorgt
wurde“.
TBI = Anzahl behandelter Tiere x Anzahl der Behandlungstage
Anzahl der Tiere in der Mastgruppe
Abschließend wird festgestellt, dass es noch einiger Maßnahmen bedarf, ehe sich die
Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es sich bei der „risikoorientierten Fleischuntersuchung“ um
ein komplexes, teilweise kompliziertes System handelt, dessen Einführung noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird.
Eine vergleichende Untersuchung zwischen dem Entscheidungsmodell mittels Ampelsystem
und den Grenzwerten in einem Entwurf zur AVV Lebensmittelhygiene (Stand 07.10.2005)
kommt zu dem Schluss, dass keines der beiden untersuchten Bewertungssysteme eine
befriedigende Bewertung von Lieferpartien unter den vorliegenden Bedingungen zulässt. Die
Autorin kommt zu dem Schluss, dass es vermutlich zur Entwicklung individueller,
ortsbezogener Bewertungssysteme kommen muss, die von einer umfangreichen Schulung
aller Beteiligten ebenso begleitet werden muss, wie der ständigen Verbesserung des Systems,
unter Einbeziehung der Behörden (MEEMKEN 2006).
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt WINDHAUS (2008), die in einer umfangreichen Erhebung
aufbereitete Informationen zur Lebensmittelkette ausgewertet hat. Die Autorin sieht ebenfalls
nur eine standortbezogene, individuelle Lösung als Erfolg versprechend an. Insbesondere die
23
beteiligten Landwirte müssen lernen, sich als Lebensmittelunternehmer zu verstehen und
entsprechend die für ihren Bereich zutreffenden Informationen offen und ehrlich mitzuteilen.
Im Jahr 2007 beschäftigte sich eine Sachverständigengruppe im Bundesinstitut für
Risikobewertung mit der Thematik und es wurden überwiegend Fragen zur praktischen
Umsetzung von Modellversuchen diskutiert. „Dabei sind im Zusammenhang mit der
risikoorientierten Fleischuntersuchung die Elemente der Risikobewertung (Identifizierung,
Charakterisierung, Abschätzung) zu berücksichtigen. Die Urproduktion ist als Bestandteil der
Lebensmittelkette anzusehen. Der Informationsfluss aus der Urproduktion muss gewährleistet
sein, erfasst und ausgewertet werden.
Für die Zulassung von Betrieben zur risikoorientierten Fleischuntersuchung sind
Entscheidungskriterien erforderlich. Zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit bei der
Gewinnung von Fleisch sind insbesondere die rechtlichen Anforderungen an ein integriertes
Produktionssystem einzuhalten“. In den Empfehlungen heißt es, dass bundeseinheitliche
Kriterien erforderlich sind und dass mögliche gesundheitlich relevante Gefahren in die
Kriterienvorschläge aufzunehmen sind. Weitere Pilotversuche sind erforderlich und die
Einbeziehung anderer Gremien in die Sachverständigenrunde wird empfohlen
(BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG 2007).
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1244/2007 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2007
regelt detailliert die Voraussetzungen, die zur Durchführung der berührungslosen (visuellen)
Fleischuntersuchung im Rahmen der risikoorientierten Fleischuntersuchung vorliegen
müssen.
In der Information Nr. 010/2008 des BfR vom 29. Januar 2008 wird noch einmal detailliert
und unter Einbeziehung der neuesten rechtlichen Vorschriften dargestellt, welche
Bedingungen zur Durchführung einer rein visuellen Fleischuntersuchung erforderlich sind,
damit diese Untersuchungsform einen Fortschritt gegenüber der herkömmlichen
Untersuchung darstellen kann (BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG 2008):
Aus dem Protokoll des Sachverständigengespräches im Bundesinstitut für Risikobewertung
vom Januar 2010 wird deutlich, „dass die an einem Standort gewonnenen Erkenntnisse in
24
angepasster Form offenbar auch auf andere Betriebe übertragbar sind und auch dort zur
Zulassung einer risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte führen werden“.
Von anderen Teilnehmern des Sachverständigengespräches wurde dieser Hinweis zum Anlass
genommen, auf eine bundeseinheitliche Praxis bei der Zulassung der risikobasierten
Fleischuntersuchung ohne Anschnitte hinzuarbeiten. Als wichtigste Schritte wurde von den
Beteiligten die Entwicklung und Validierung entsprechender Methoden für flankierende
Untersuchungen hinsichtlich Zoonoseerreger erachtet und auch die Durchführung von
Risikobewertungen zu den als relevant identifizierten Gefahren. Die ersatzweise
Wiedereinführung von Untersuchungsmethoden wie z.B. das Anschneiden von Lymphknoten
zur Detektion von Mycobacterium avium-Komplex–Erregern (MAC) wurde als nicht
zielführend eingeschätzt“.
Die Sachverständigen bewerteten ihre Erwartungen und Einschätzungen zur risikoorientierten
Fleischuntersuchung und sahen einen fortschreitenden Konsens in den Bedingungen der
Entwicklung der Einführung der risikoorientierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte und
Berührung.
So soll eine Auditierung im Rahmen des QS- Programms die Einhaltung der integrierten und
kontrollierten Haltung als Voraussetzung für eine Teilnahme an der risikoorientierten
Fleischuntersuchung ohne Anschnitte sicherstellen. Ein wichtiges Ziel der visuellen
Fleischuntersuchung besteht auch darin, auf Anschnitte und Palpationen zu verzichten, um
das Risiko für Fleisch durch bei der Untersuchung verursachte Kreuzkontaminationen mit
pathogenen Mikroorganismen zu verhindern, ohne die Lebensmittelsicherheit zu
vernachlässigen.
In diesem Zusammenhang kommt der Überwachung spezieller gesundheitlicher Aspekte
sowie der Entwicklung und Etablierung eines entsprechenden, praxisgerechten Auswertungs-
und Informationssystems eine besondere Bedeutung zu (BUNDESINSTITUT FÜR
RISIKOBEWERTUNG 2010).
25
3 Material und Methoden
3.1 Gründe für die Entscheidung zur Einführung der rSFU in der Fa. Manten sind:
Umsetzung des so genannten Hygienepaketes der EU von 2004
Erhöhung der Verbrauchersicherheit
Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit
höhere Integration der Informationen der Prozesskette
durch den Austausch, die Aufbereitung und die Rückmeldung relevanter Daten soll
der Stufe Landwirtschaft und Schlachtung die Möglichkeit zur Verbesserung ihrer
Prozesse gegeben werden
Die Lenkungsgruppe, ist zusammengesetzt aus: Diana Meemken und Thomas Blaha, beide
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Sylvia Heesen, Lutz Rauscher und Peter Schaap,
Veterinäramt Kleve, Heiner und Petra Manten, Firma Manten, Qualitätsfleisch von
Niederrhein und Martin Frettlöh, Quh-Lab. Sie orientierte sich bei der Strategie der
Umsetzung und den Schritten bis zur Einführung an dem Vorschlag eines Gesamtkonzeptes
zur Umsetzung der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung unter
Einbeziehung der visuellen Fleischuntersuchung MEEMKEN (2009):
Zuerst werden aus den geltenden rechtlichen Bestimmungen mit Auswirkungen auf
die rSFU alle Anforderungen an das Projekt zusammengetragen.
Die Voraussetzungen für Landwirte, in das System der rSFU zu liefern, werden
herausgearbeitet.
Die Zulassungskriterien für Landwirte zu Lieferung von lebenden Schweinen in das
System der rSFU werden festgelegt.
Es wird festgelegt, welche Informationen aus der Mast relevant für die rSFU sind, wie
diese Daten zum Schlachthof gelangen und in welcher Form sie dort aufbereitet
werden. Den Mästern wird die Möglichkeit geschaffen, diese Informationen zu
übermitteln.
26
Eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Landwirte gibt Auskunft und die
Möglichkeit für Fragen über die Auswirkungen, die Vorteile und die Pflichten die aus
der rSFU resultieren.
Das schon bestehende System zur Erfassung und datentechnischen Aufbereitung von
Befunden der Schlachttier- und Fleischuntersuchung am Schlachthof wird an die
Erfordernisse der rSFU angepasst.
Solche die Tiergesundheit beschreibenden Bewertungskriterien werden bestimmt und
relativ zueinander gewichtet.
Ein Interventionskonzept wird erstellt und in der Lenkungsgruppe verabschiedet.
Ein Konzept für Paralleluntersuchungen und Verifizierung wird erstellt und in der
Lenkungsgruppe verabschiedet.
Die technischen Voraussetzungen werden geschaffen, Eingaben und Auswertungen
werden getestet, während die SFU noch nach konventioneller Methode abläuft.
3.2 Rechtliche Grundlagen für die Einführung der rSFU
(aus den „Eckpunkten zur Einführung der Risiko basierten Fleischuntersuchung ohne
Anschnitte beim Mastschwein", Bundesinstitut für Risikobewertung (2009))
Fleischhygienerechtliche Grundlage für die Untersuchung von Schlachttieren ist die
Verordnung(EG) Nr. 854/2004 vom 29. April 2004 unter Berücksichtigung der
Verordnung(EG) Nr. 2074/2005 in der Fassung der VO (EG) Nr. 1244/2007 hinsichtlich
der Durchführungsmaßnahmen für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die zum
menschlichen Verzehr bestimmt sind, und zur Festlegung spezifischer Bestimmungen über
amtliche Kontrollen zur Fleischuntersuchung (ABl. EU Nr. L 281 S. 12).
Gemäß Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 kann
die zuständige Behörde beschließen, dass Mastschweine, die seit dem Absetzen in integrierten
Produktionssystemen in kontrollierter Haltung gehalten werden, lediglich einer Besichtigung
zu unterziehen sind.
Die Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in der Fassung der VO (EG) Nr. 1244/2007
präzisiert die Bestimmungen für eine risikoorientierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte
gemäß Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
27
dahingehend, dass die zuständige Behörde die Fleischuntersuchung bei Mastschweinen auf
eine Besichtigung beschränken kann, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Lebensmittelunternehmer stellt sicher, dass die Tiere unter kontrollierten Bedingungen
und in integrierten Produktionssystemen gehalten werden.
Der Lebensmittelunternehmer stellt Informationen zur Lebensmittelkette zur Verfügung.
Die zuständige Behörde überwacht eine Anzahl an ausgewählten Tieren regelmäßig
serologisch und/oder mikrobiologisch (oder ordnete diese Überwachung an). Dabei werden
solche Lebensmittelsicherheitsrisiken berücksichtigt, die bei lebenden Tieren bestehen und
auf der Ebene des Haltungsbetriebs relevant sind.
Voraussetzung für eine risikoorientierte Fleischuntersuchung ohne Anschneiden ist das
Vorliegen von Informationen zur Lebensmittelkette 24 Stunden vor der Schlachtung.
Lebensmittelketteninformationen können z.B. in Form einer Standarderklärung des Landwirts
mit Angaben zu verschiedenen Parametern wie Tiergesundheit und Rückstandsstatus
abgegeben werden.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in der Fassung der VO (EG) Nr. 1244/2007
spezifiziert die Bestimmungen für die amtlichen Kontrollen zur Fleischuntersuchung. Danach
gilt, dass unter kontrollierten Haltungsbedingungen und integrierten Produktionssystemen
eine Art der Tierhaltung zu verstehen ist, bei der der Lebensmittelunternehmer die folgenden
Kriterien erfüllen muss:
Alle Futtermittel werden von einer Einrichtung bezogen, die Futtermittel gemäß den
festgelegten Bestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 herstellt.
Raufutter oder Futterpflanzen werden gemäß den festgelegten Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 behandelt und nach Möglichkeit getrocknet und/oder
pelletiert.
Ein Rein-Raus-System wird so weit wie möglich angewandt.
Neu in den Bestand aufgenommene Tiere werden so lange isoliert gehalten, wie die
Veterinärdienste dies zur Verhinderung der Einschleppung von Krankheiten
vorschreiben.
Keines der Tiere hat Zugang zu Einrichtungen im Freien, es sei denn, der
Lebensmittelunternehmer kann der zuständigen Behörde durch eine Risikoanalyse
nachweisen, dass die Dauer, die Einrichtungen und die Umstände des Zugangs ins
28
Freie hinsichtlich der Einschleppung von Krankheiten in den Bestand keine Gefahr
darstellen.
Es liegen ausführliche Informationen über die Tiere von der Geburt bis zur
Schlachtung und über ihre Haltungsbedingungen gemäß Anhang II Abschnitt III der
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vor (Der Mastbetrieb verfügte über Aufzeichnungen,
aus denen die Herkunft des Tieres seit der Geburt lückenlos nachvollziehbar ist. Die
entsprechenden Daten können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.)
(Lebensmittelketteninformationen, siehe nächster Punkt).
Sofern die Tiere Einstreu erhalten, wird das Vorhandensein oder die Einschleppung
einer Krankheit durch entsprechende Behandlung des Einstreumaterials vermieden.
Das Betriebspersonal erfüllt die allgemeinen Hygienebestimmungen gemäß Anhang I
der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
Es sind Verfahren zur Kontrolle des Zugangs zu den betrieblichen Einrichtungen
vorhanden, in denen Tiere gehalten werden.
Der Haltungsbetrieb darf nicht über Einrichtungen für Touristen oder für Camping
verfügen, es sei denn, der Lebensmittelunternehmer kann der zuständigen Behörde
durch eine Risikoanalyse nachweisen, dass diese Einrichtungen ausreichend von den
Tierhaltungseinheiten getrennt sind, so dass ein unmittelbarer und mittelbarer Kontakt
zwischen Menschen und Tieren nicht möglich ist.
Die Tiere haben keinen Zugang zu Müllhalden oder Hausmüll.
Es ist ein Plan zur Bekämpfung von Schädlingen vorhanden.
Es wird keine Silage verfüttert, es sei denn, der Lebensmittelunternehmer kann der
zuständigen Behörde durch eine Risikoanalyse nachweisen, dass durch das
Futtermittel keine Risiken auf die Tiere übertragen werden.
Abwässer und Schlamm aus Kläranlagen werden nicht in Bereichen ausgebracht, die
den Tieren zugänglich sind, oder zur Düngung von Weideland verwendet, auf dem zur
Verfütterung bestimmte Pflanzen angebaut werden, es sei denn, diese werden in von
der zuständigen Behörde als zufriedenstellend betrachteter Weise ordnungsgemäß
behandelt.
Sofern die Erfordernisse für eine risikobasierte Fleischuntersuchung ohne Anschnitte nicht
vollständig vorliegen, müssen die betreffenden Tierkörper der konventionellen
29
Fleischuntersuchung zugeführt werden, die aus Adspektion, Palpation und Inzision
bestimmter Organe bzw. Organteile besteht.
Die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 in der Fassung der VO
(EG)Nr.1244/2004 gelten sinngemäß auch für Qualitätssicherungssysteme in den
benachbarten EU-Mitgliedstaaten (D-QS/ NL-IKB/ DK-QSG) im Rahmen einer
länderübergreifenden Kommunikation auf Ebene der kommunalen Behörden.
Grundsätzlich ist also vereinbart, dass die Konformität mit der VO (EG) 1244/2004 durch
eine geltende QS-Zertifizierung nachgewiesen wird. Wer ins Deutsche QS-System liefern
möchte, muss in der Datenbank der QS geführt sein. Dort ist nur geführt, wer die
Bedingungen der QS GmbH in Bonn in vollem Umfang erfüllt. Dies ist also das Kriterium zur
grundsätzlichen Zulassung in der System der rSFU (neben der Freilandabfrage): Nur Betriebe,
die in der QS Datenbank geführt werden, also ggf. auch Niederländische, Belgische, Dänische
und andere Schweine, dürfen in das QS-System liefern. Die Konformität mit der VO (EG)
1244/2004 gilt also mit der Listung in der QS Datenbank erfüllt.
Damit ist das System genügend dynamisch und übernimmt Aktualisierungen des QS-Bonn
Systems. Auch ist Schweinediskriminierung allein aufgrund von Herkunft ausgeschlossen.
VO (EG) 853/2004 Abschnitt III: Informationen zur Lebensmittelkette
Diese Informationen müssen dem Schlachtbetrieb mindestens 24 h vor Anlieferung der
lebenden Schweine vorliegen:
Gesundheitsstatus der Herkunftsregion der Schweine
der Gesundheitszustand der Tiere
Behandlungsdaten mit Tierarzneimitteln mit Wartezeiten größer Null innerhalb eines
Sicherheitszeitraums
lebensmittelsicherheitsrelevante Krankheiten der Tiere
Ergebnisse von Proben und Analysen mit Aussagen über den lebensmittelsicherheits-
relevanten Gesundheitsstatus der Tiere
Ergebnisse vorangegangener Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie
besonders die Berichte des amtlichen Tierarztes
30
Produktionsdaten, wenn diese das Auftreten einer Krankheit anzeigen können
Name und Anschrift des Bestandsbetreuenden Tierarztes
3.3 Voraussetzung für Landwirte zur Lieferung in das System der rSFU
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Landwirte die in das System der rSFU liefern
möchten, zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen müssen:
a. Sie müssen in Ihrem Betrieb Mindeststandards an Haltungsbedingungen und
Qualitätssicherung eingeführt und aufrechterhalten haben.
b. Sie müssen lebensmittelsicherheitsrelevante Informationen, zu deren Kenntnis sie
während der Mast gelangen, an die nächste Stufe der Lebensmittelkette weitertragen.
Zu a: die Einhaltung der Mindeststanderds und der Qualitätssicherung sind erforderlich, um
die Wahrscheinlichkeit des Eintrags von Krankheiten und deren Ausbreitung so gering wie
möglich zu halten und um so einen möglichst geringen Infektionsdruck in die
Lebensmittelkette und der möglicherweise reduzierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
gelangen zu lassen.
Alle die in der VO (EG) 1244/2007 genannten Punkte werden seit April 2009 durch die
Checklisten der QS-GmbH in Bonn sowie durch die Systeme IKB in den Niederlanden und
Certus in Belgien auf der Stufe Landwirtschaft geprüft. Eine gültige Zertifizierung nach
einem dieser Systeme deckt also die Voraussetzungen der VO (EG) 1244/2007 ab. Der
Schlachthof Manten, Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH prüft bereits seit 2007 jede
Nacht alle für den nächsten Tag bereits vorangemeldeten Lieferanten von Schweinen mithilfe
eines EDV Systems und der Internetdatenbank „Qualiproof“ der Firma QS-GmbH Bonn auf
ihre gültige QS-Zertifizierung. Die Zugehörigkeit zu IKB oder Certus bei Niederländischen
oder Belgischen Schweinen wird bei der Anlieferung mittels der beigebrachten Dokumente
abgesichert. Ebenso automatisch abgefragt wird die Information bezüglich einer möglichen
Freilandhaltung bei Schweinen. Diese führt nach der QS Prüfsystematik nicht automatisch
zum Entzug des Zertifikates, Freilandhaltung ist nach einem Beschluss der Lenkungsgruppe
aber zunächst Ausschlusskriterium für eine Zulassung für die visuelle Schlachttier- und
Fleischuntersuchung..
31
Zu b: die Mitteilung von lebensmittelsicherheitsrelevanten Informationen sind erforderlich,
um den rechtlichen Bestimmungen zu genügen, vor allem aber um dem amtlichen
Untersuchungspersonal am Schlachthof alle möglichen Informationen zur Einschätzung des
Gesundheitsstatus einer Partie Schlachtschweine zur Verfügung zu stellen. Als unabdingbare
Informationen für die rSFU werden die Angaben angesehen, die mit dem Formblatt der
Lebensmittelketteninformation mit den Schlachtschweinen zum Schlachthof gelangen. Auf
diesem schon seit längerem verwendeten Formblatt werden zusätzlich Informationen zum
Einsatz von Antibiotika und der Mortalitätsrate der letzen abgeschlossenen Mastpartie
abgefragt. Alle mit diesem Lieferschein zum Schlachtbetrieb gelangenden Informationen
werden unmittelbar von einem Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin der Firma Manten in ein EDV
System zu dem Datensatz des jeweiligen Landwirtes gefügt.
3.4 Informationsveranstaltung für Landwirte zur Teilnahme an dem System der
risikoorientgierten Schlachttier- und Fleischuntesuchung
Am 17. August 2010 führte die Firma Manten für alle betroffenen und interessierten
Landwirte und Händler eine Informationsveranstaltung zur geplanten Einführung der
risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch.
Professor Thomas Blaha von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover berichtete über
die gesetzlichen Bestimmungen und die Notwendigkeit einer risikoorientierten Schlachttier-
und Fleischuntersuchung. Ebenfalls beleuchtet wurden die Vorteile einer integrierten
Lebensmittelkette und der damit verbundene informativen Mehrwert für die Steuerung des
jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes.
Dr. Greshake von der Erzeugergemeinschaft Rheinland referierte über die
Berechnungsgrundlagen der Mortalität und des Antibiotikaeinsatzes und über die
Möglichkeiten der Datenübermittlung.
Dr. Lutz Rauscher vom Landkreis Kleve erläuterte den bisherigen und den geplanten
Untersuchungsgang mit den Möglichkeiten der gezielt erweiterten Untersuchung. Weiter gab
er detaillierte Informationen über die Rahmenbedingungen der risikoorientierten Schlachttier-
und Fleischuntersuchung für die Landwirte und Händler aus der Sicht der
32
Veterinärüberwachungsbehörde. Zuletzt wurde ein Pflichtenheft vorgestellt, welches
beteiligte Lebensmittelunternehmer und die amtlichen Kontrolleure umsetzen müssen, um das
Projekt zu einem Erfolg zu führen. Teil des Pflichtenheftes ist es, dass die Landwirte sich
damit einverstanden erklären, dass ihre Tiergesundheitsdaten auch von der
Kreisveterinärbehörde eingesehen werden können.
Herr Römer von der Firma QS GmbH referierte über das QS System im Verbund mit anderen
Europäischen Qualitätssicherungssystemen. Die Anerkennung von IKB und Certus durch QS
wurde bestätigt, ebenso wie die weitgehende und ausreichende Erfüllung der Anforderungen
der 1244/2007 durch QS, IKB und Certus.
Frau Petra Manten von der Firma Manten stellte die Lieferscheine mit den zusätzlichen
Angaben zum Antibiotikaeinsatz und zur Berechnung der Mortalitätsrate vor.
Zum Abschluss fasste Martin Frettlöh von Quh-Lab die Motivation für die Einführung der
risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung in diesen Punkten zusammen:
Erhöhung der Verbrauchersicherheit
Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit
geltende Gesetze in einem Schlachtbetrieb und damit einer Lebensmittelkette zur
Anwendung zu bringen
höhere Integration der Informationen der Prozesskette
durch den Austausch, die Aufbereitung und die Rückmeldung relevanter Daten sollen
der Stufe Landwirtschaft und Schlachtung die Möglichkeit zur Verbesserung ihrer
Prozesse geschaffen werden
3.5 Algorithmus zur Bewertung der Befunde aus der rSFU
Die zu untersuchenden fleischhygienisch- und tiergesundheitlich relevanten Merkmale
werden durch Verordnung (EU) 854/2004 vorgegeben. Im Rahmen dieses Projektes werden
sie herkunftsbestandsweise systematisch geordnet und katalogisiert.
Organoleptische Veränderungen wie Geschlechtsgeruch und/oder andere nicht
gesundheitsrelevante Veränderungen wie Kryptorchie werden innerhalb des Merkmalkatalogs
nicht erfasst.
33
Zu den während der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch das amtliche
Untersuchungspersonal erfassten Befunden kommen noch die Informationen aus der
Lebensmittelkette. Diese Informationen werden durch den Schlachthofbetreiber erfasst.
Um mit größtmöglichem Nutzen Informationen sammeln und auswerten zu können, soll dem
amtlichen Überwachungspersonal die Möglichkeit gegeben werden, sämtliche erhobenen
Befunde aus dem Merkmalkatalog in ein EDV System eingeben zu können.
So können die Daten zentral gesammelt und berechnet werden. Weiterhin können auf diese
Weise an den Eingabeterminals auch Informationen über zu erwartende Probleme mit
ankommenden Schweinen und direkte Anweisungen zur gezielt erweiterten Untersuchung
entweder aus dem System automatisch generiert oder durch den Dienststellenleiter, sowie
autorisierte amtliche Tierärzte gegeben werden.
Möglichkeiten zur Eingabe von Untersuchungsergebnissen in das EDV System bestehen bei:
Einkauf (Eingabe von Lieferscheinen durch Firma Manten)
Rampe und Rampencontainer (Eingabe von Befunden lebender Schweine und
Anweisungen durch amtl. Tierärzte)
Organband und Schlachthälftenband (Eingabe von Befunden der Organe und
Schlachthälften durch amtliche Fachassistenten und/oder amtliche Tierärzte)
Ausschleusband (Eingabe von Befunden von ausgeschleusten Schweinehälften und
Anweisungen durch amtliche Tierärzte)
Büro des Dienststellenleiters (Eingabe von Anweisungen durch Dienstellenleiter)
34
Tab. 1: Übersicht über Merkmale, deren Daten gesammelt werden.
Kriterium Art/ Ort der Erfassung Zeitpunkt der
Erfassung
Relevant für Steht zur Verfügung
bei
QS-Zugehörigkeit Einkauf bei
Anlieferung
Aktuelle
Lieferung
Betrieb/VetBand
Mortalität Lieferschein spätestens mit
Anlieferung
Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Antibiotika Einsatz Lieferschein spätestens mit
Anlieferung
Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Tetracyclineinsatz Lieferschein spätestens mit
Anlieferung
Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Schlachtgewicht Schlachtung-Waage Schlachtung Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Organbefundung
(Magen, Leber, Lunge,
Brust, Herz)
Schlachtung-VetBand Schlachtung Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Teilschäden
(Kotelett, Schinken,
Schulter,
Rippenkasten, Köpfe,
Schwarte)
Schlachtung-VetBand Schlachtung Folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
Transporttote Lebend-
/Fleischuntersuchung
vor/während
Schlachtung
Tierschutz Betrieb/VetBand
Schlagstriemen Lebend-
/Fleischuntersuchung
vor/während
Schlachtung
Tierschutz Betrieb/VetBand
Knochenbrüche Lebend-
/Fleischuntersuchung
vor/während
Schlachtung
Tierschutz Betrieb/VetBand
Anweisung zur
Untersuchungsart
Lebend-
/Fleischuntersuchung
vor/während
Schlachtung
Sofort und
folgende
Lieferungen
Betrieb/VetBand
mehr Information
siehe Punkt
Anmerkungen
Die in lila Farbe unterlegten Punkte haben Relevanz für den Tierschutz und gehen nicht in die
lebensmittelrelevante risikoorientierte Bewertung der Landwirte ein. Gleiches gilt für hellgrau
unterlegte Punkte, sie haben zur Zeit des Projektes nur Relevanz für den Drittland Export.
35
Abb. 2: Übersicht über Datenfluss im System der rSFU am Schlachthof
Alle pro Herkunftsbestand gesammelten und fortlaufend kumulierten Daten fließen in eine
Datenbank der Firma Manten, in der sie bestandsweise berechnet und an relevanten
Arbeitsplätzen wieder als aufbereitete und zusammengefasste Information ausgegeben werden
können.
Alle Rechtecke mit abgeknickter linker oberer Ecke stellen Arbeitsplätze dar; die rot
ausgefüllten sind Arbeitsplätze der amtlichen Überwachung, die hellblau gefüllten sind
Arbeitsplätze der Firma Manten.
Rechtecke über den Arbeitsplätzen stellen Informationen dar, die an diesen Bildschirmen
abzulesen sind, Rechtecke unter den Arbeitsplätzen zeigen Eingaben an, die an diesen
Arbeitsplätzen gemacht werden können.
Die blau umrandeten Kästchen zeigen allgemeine Informationen über die Lieferungen von
Schweinen die der Arbeitsplanung und der Personaleinteilung dienen.
36
Rechtecke mit gestrichelten Linien zeigen Befunde an, die wegen ihrer Tierschutzrelevanz
gesammelt und ausgewertet wurden. Diese Informationen sollen regelmäßig dem
Veterinäramt für die Überwachung, sowie den Landwirten zur Information zur Verfügung
gestellt werden, sie haben aber derzeit für die Einstufung der Betriebe hinsichtlich der rSFU
keine Bedeutung.
Rechtecke mit durchgezogenen schwarzen Linien stellen Merkmale dar, welche für die
Einteilung der Landwirte im Hinblick auf die von Ihnen angelieferten Schweine
durchzuführende Untersuchung wichtig sind.
3.5.1 Der Index für Landwirte: LAX
Bei der Berechnung der Daten eines Herkunftsbetriebes handelt es sich um eine retrospektive
Betrachtung. Das bedeutet, dass die Informationen, anhand derer die Art der Untersuchung
für eine aktuelle Lieferung von Schweinen festgelegt wurde, sich auf die Eingabe von Daten
innerhalb der letzten 6 Monate stützt. Also bestimmen jeweils mindestens zwei vergangene
Mastgruppen die Bewertung der aktuellen Mastgruppe. Nur die im Diagramm blau
umrandeten Daten zur Menge und Zeit einer Anlieferung beschreiben die aktuelle Gruppe und
liegen am Tag vor der Anlieferung einer Gruppe von Schweinen vor. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass die Informationen zur Entscheidung der Untersuchungsintensität, wie von
der VO (EG) 853/2004 vorgeschrieben, 24 Stunden vor Anlieferung einer Gruppe von
Schlachtschweinen dem Veterinäramt zur Personalplanung zur Verfügung steht.
Die Bewertung der angesprochenen Merkmale eines Mastbetriebes über einen jeweils
rollenden Zeitraum von 6 Monaten führt zu der Einteilung eines jeden Betriebes nach einem
Ampelsystem (angelehnt an SCHRUFF 2004). Wobei die Farbe „grün“ die generelle
Zulassung eines Betriebes für die visuelle Fleischuntersuchung anzeigt. Die Farbe „gelb“ lässt
die Tiere der betroffenen Betriebe zwar grundsätzlich noch direkt für die visuelle
Fleischuntersuchung zu, deutet aber auf Verschlechterungen oder Probleme hin, welche die
Betriebe bei Nichtbeseitigung aus dem visuellen Untersuchungsgang ausschließen kann, wenn
die Tendenz in Richtung Verschlechterung weiter geht. Die Farbe „Rot“ zeigt Betriebe an,
deren Schweine zwar noch zu dem System der rSFU gehören, aber gezielt erweitert
untersucht werden sollten. Die Entscheidung über die Art der Untersuchung, trifft der
37
Dienststellenleiter. Hier wird die Erfahrung zeigen, welche Form der Untersuchung für „rote“
Partien angemessen ist „Rosa“ zeigt solche Landwirte an, die nicht an dem System der rSFU
teilnehmen möchten. Oder teilnehmen möchten, aber noch nicht über ausreichend viele
Befunde verfügen.
Um diese Einteilung vornehmen zu können, wurde aus den erhobenen Befunden eines
Betriebes ein Index für den Herkunftsbestand errechnet. Dieser Index setzt sich aus den
kumulierten und gewichteten Einzelbefunden eines Zeitraumes von 6 Monaten zusammen,
bildet also ein dynamisches und anpassungsfähiges Bewertungskriterium für jeden Betrieb.
Der Index für Landwirte wird im Folgenden „LAX“ für LAndwirtschaftsindeX genannt.
Damit ist der LAX die statistisch durchschnittliche Häufigkeit von Veränderungen pro
Schwein der in den letzten 6 Monaten vom jeweiligen Betrieb gelieferten Schweine. Der LAX
ist also ein dynamisch sich verändernder Index, der die Gesundheit von Schweinebeständen
anhand festgelegter Kriterien und Gewichtung dieser Kriterien untereinander beschreibt.
3.5.1.1 Landwirte mit erster Lieferung
Durch die normale Fluktuation und die Ausweitung der Schlachtung bei der Firma Manten,
werden immer wieder Schweine angeliefert, zu deren Herkunftsbestand keine Daten
vorliegen. Eine Bewertung mittels eines LAX ist in diesem Fall nicht möglich. Diese
Bestände werden bei der ersten Anlieferung im EDV System der Firma Manten farblich
gekennzeichnet, um ihren besonderen Status kenntlich zu machen. Um aber auch diese
Bestände rasch innerhalb des Systems zur rSFU bewerten zu können, wird folgendes
Vorgehen akzeptiert:
1. Der Landwirt legt einen Datensatz vom vorher belieferten Schlachthof über die
Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchung innerhalb der letzten 6 Monate
vor.
2. Zur Häufigkeit der Anlieferung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten enthalten
die Eckpunkte des Bundesinstitutes für Risikobwertung keine genauen Vorgaben. Es
wird vereinbart, dass die 6-Monatsfrist als erfüllt anzusehen ist, wenn innerhalb von 6
Monaten mindestens zwei Lieferungen eines Mästers stattgefunden haben
38
3.5.2 Der Index für den Schlachthof: SCHLIX
Der oben beschriebene Index für jeden einzelnen Landwirt musste nun noch in ein Verhältnis
zu dem Durchschnitt aller gewichteten Befunde des Schlachtbetriebes aus dem selben
Zeitraum gebracht werden, um sie relativ zueinander und relativ zum Schlachtbetrieb
beurteilen zu können.
Aus den kumulierten und gewichteten Einzelbefunden aller Schlachtschweinepartien die in
einem Zeitraum von 6 Monaten an den Schlachthof angeliefert werden, wird ein Gesamtindex
für den Schlachthof berechnet, im Folgenden „SCHLIX“ für SCHLachthofIndeXgenannt. Da
die Kriterien und ihre Gewichtung vor Beginn der tatsächlichen rSFU festgelegt werden, ist
anhand dieses Index für den Schlachthof die Gesamtentwicklung des Schlachtbetriebes im
Bezug auf die festgelegten Kriterien hinsichtlich der visuellen Untersuchung laufend zu
beurteilen. Wird das gleiche Index-System mit den gleichen Merkmalen und Gewichtungen
noch an anderen Schlachthöfen installiert, wäre sogar ein Kreis- Landes- oder gar
bundesweiter Vergleich der verbraucher-und tiergesundheitsrelevanten Merkmale möglich.
Auf das lokale System bezogen wird anhand des SCHLIX die Grenze (Schwelle) festgelegt,
bis zu der davon ausgegangen werden kann, das Betriebe deren LAX nicht höher als diese
Schwelle ist, innerhalb der rSFU visuell oder ggf. erweitert untersucht werden können. Zur
Verdeutlichung ein Beispiel: Der SCHLIX, eine dimensionslose Zahl, liegt zum Beispiel bei
70. Die Lenkungsgruppe, die das System der rSFU regelmäßig fachlich begleitet, bestimmt,
aufgrund des generellen Tiergesundheitsniveaus der an Manten angelieferten Bestände, dass
zum Beispiel 80% der von Landwirten in das System der rSFU gelieferten Tiere visuell oder
erweitert untersucht werden dürfen. Das EDV System sortiert die Landwirte nach dem
Kriterium LAX absteigend vom Besten zum Schlechtesten und summiert die Anzahl der
Schweine. An der Stelle, an der 80% der gesamt gelieferten Schweine erreicht sind, wird eine
Grenze (Schwelle) gezogen und der dortige LAX festgestellt. Die Schweine aus den
Betrieben, die mindestens den so bestimmen LAX haben, dürfen direkt visuell untersucht
werden, es sei denn, die amtlichen Tierärzte oder der Dienstellenleiter entscheiden anders.
Auf diese Wiese bleibt das System sehr dynamisch und Verbesserungen des Schlachthofes
und damit des SCHLIX haben automatisch eine höhere Schwelle für Landwirte zur Folge,
was eine ständige Verbesserung des gesamten Systems zur Folge hat.
39
3.5.3 Algorithmus zur Berechnung von LAX und SCHLIX
Ziel der Einführung der rSFU war neben der Umsetzung des aktuellen Rechtes und der
Verbesserung des Verbraucherschutzes auch ein Zugewinn an Tiergesundheits- und
Tierschutzqualität. Mit diesem gedanklichen Hintergrund werden die Merkmale, welche in
die EDV-Struktur des rSFU-Systems eingegeben werden, in der Lenkungsgruppe festgelegt
und gewichtet. Dafür wurde ein Algorithmus erstellt, nachdem die Merkmale in eine
Einteilung für die anliefernden Landwirte, den LAX, münden.
In die Gruppe der relevanten Merkmale werden also solche aufgenommen,
die durch geltendes Recht vorgegeben sind,
die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz haben und
jene mit Aussagekraft zur Tiergesundheit und zum Tierschutz
Durch die Lenkungsgruppe wird zudem, wie oben erwähnt, jedem ausgewählten Merkmal
eine Gewichtung zugeteilt. Die Skala für diese Gewichtung reicht von 1 (weniger wichtig) bis
10 (sehr wichtig). Die höchste Gewichtung erhalten jene Punkte, die große Bedeutung sowohl
für den Verbraucherschutz und die Tiergesundheit (Tiergesundheit als direkte oder indirekte
Ursache für Lebensmittelsicherheit) haben. In die Skala darunter kommen Merkmale mit
Auswirkungen nur auf den Verbraucherschutz, gefolgt von jenen mit Relevanz nur für die
Tiergesundheit und schließlich die Punkte, die nur wenig Einfluss auf Lebensmittelsicherheit
oder Tiergesundheit haben.
Eine Übersicht über die Merkmale und ihre durch die Lenkungsgruppe festgelegte
40
Tab. 2: Übersicht Schäden und Gewichtung
Schadens
Gruppe Bezeichnung
Schadens
Nr. Schadensbezeichnung vis. relevant
Gewichtung
relativ
1 Organe 7 Leber verworfen x 2
1 Organe 20 Herz verworfen x 6
1 Organe 21 Lunge 10%-30% ver. x 5
1 Organe 23 Brustf.10%-30% ver. x 5
1 Organe 24 voller Magen
1 Organe 28 Lunge üb.30% ver. x 6
1 Organe 29 Brustfell üb.30% ver. x 6
200 Kotelett 201 Kot.verworf./blutig x 4
200 Kotelett 202 Kot.verworf./Nekrosen x 6
200 Kotelett 203 Kot.verworf./Maschinenschaden
200 Kotelett 204 Kot.verworf./eitrig x 8
200 Kotelett 205 Kot.verworf./sonstiges für katalog
300 Schinken 301 Schi.verworf./blutig x 4
300 Schinken 302 Schi.verworf./Nektrosen x 6
300 Schinken 303 Schi.verworf./Maschinenschaden
300 Schinken 304 Schi.verworf./eitrig x 8
300 Schinken 305 Schi.verworf./sonstiges für katalog
400 Schulter 401 Schult.verworf./blutig x 4
400 Schulter 402 Schult.verworf./Nekrosen x 6
400 Schulter 403 Schult.verworf./Maschinenschaden
400 Schulter 404 Schult.verworf./eitrig x 8
400 Schulter 405 Schult.verworf./sonstiges für katalog
500 Schwarte 501 Schw. Dermatitis x 6
500 Schwarte 503 Schw.verworf./Brüh.
1800 Rippenkasten 1801 Rippenkasten/blutig x 4
1800 Rippenkasten 1802 Rippenkasten/Nekrosen x 6
1800 Rippenkasten 1803 Rippenkasten/Maschinenschaden
1800 Rippenkasten 1804 Rippenkasten/eitrig x 8
1800 Rippenkasten 1805 Rippenkasten/sonstiges für katalog
2000 Eber 1 Binneneber
2000 Eber 27 Zwitter
3000 untauglich 101 Untaug./PSE
3000 untauglich 102 Untaug./Mycobac. x 10
3000 untauglich 103 Untaug./mult. Absz. x 10
3000 untauglich 104 Untaug./Rotl. x 10
3000 untauglich 105 Untaug./Polyarth. x 10
3000 untauglich 106 Untaug./Geruch
3000 untauglich 107 Untaug./Kontamination
3000 untauglich 108 Untaug./Abweichungen 854/2004a-u x 10
4000 Tierschutz 800 Kümmerer x 10
4000 Tierschutz 9001 Beißer Schwanz/Ohr x 10
4000 Tierschutz 9010 Schlagstriemen
4000 Tierschutz 9020 anderes für katalog
8000 beschlagn. etc. 4 beschlagn.
Merkmale mit Auswirkung auf den Tierschutz werden nicht gewichtet und fließen damit
zunächst nicht in die Berechnung des LAX mit ein. Sie werden aber gesammelt und dem
Landwirt mitgeteilt. Außerdem dienen diese Informationen dem zuständigen Veterinäramt als
41
unterstützende Information für die risikoorientierte Überprüfung der Landwirte. Siehe hierzu
auch den Punkt Verifizierung.
Aus der Festlegung und Gewichtung dieser Merkmale berechnet das EDV System den Index
für die Landwirte (LAX) und den Index für den Schlachthof (SCHLIX).
3.5.3.1 Mathematische Vorgehensweise zur Berechnung des LAX
Normierung der Gewichtung
Die Gewichtung jedes Merkmals wird durch die Summe aller Gewichtungen dividiert.
So wird erreicht, dass der LAX nur innerhalb fester Grenzen liegen kann und auch in
diesen Grenzen bleibt, wenn die Gewichtungen geändert, oder einzelne Merkmale
hinzugefügt oder geändert werden.
Berechnung für die einzelnen Merkmale
Die Anzahl der Befunde eines Merkmals (also zum Beispiel 10 verworfene Lebern
einer Gruppe von Mastschweinen von einem Mäster) wird mit der normierten
Gewichtung dieses Merkmals multipliziert.
Summierung der Befunde
Die Ergebnisse aller Produkte der Mastgruppe eines Landwirtes werden summiert
Relativierung
Die summierten Produkte werden durch die Anzahl der insgesamt in diesem
Durchgang gelieferten Schweine dividiert und mit einem Faktor multipliziert der den
LAX als Zahl zwischen 0 und 100 darstellt.
3.5.3.2 Mathematische Vorgehensweise zur Berechnung des Index für den Schlachthof,
(SCHLIX)
Alle Landwirtschaftlichen Indices werden addiert und durch die damit erfassten Schweine,
also alle in den vergangenen 6 Monaten gelieferten Schweine, dividiert und mit dem selben
Faktor multipliziert, um wie beim LAX, eine Zahl zwischen 0 und 100 zu erhalten.
42
Genauere Erklärungen finden sich dazu in dem Kapitel: Mathematische Erläuterungen der
Algorithmen.
43
3.6 Mathematische Erläuterung der Algorithmen
Schema zur Berechnung des LAX und SCHLIX
Abb. 3: Schema Berechnung LAX und SCHLIX
44
Berechnung des Index LAX
Kriterium: ein den Gesundheitszustand eines Schweins beschreibendes Merkmal
Gewichtung: mathematischer Ausdruck für die Relevanz eines Kriteriums für die Bewertung
der Qualität der Schweine
Befund: Anteilswert (in %) der Schweine von einem Hof, die im Kriterium fehlerhaft sind.
Zuerst soll für jede Lieferung die Stückzahl der Schweine je Kriterium ermittelt werden.
Da die Kriterien unterschiedlich bedeutend sind, werden sie gewichtet, indem man sie mit
normierten Gewichtungen multipliziert.
Die Gewichtungen sind per Division durch ihre Summe normiert, denn die eingetragenen
Werte sind oft größer als 1, aber nie kleiner, daher käme man später auf Werte über 100%.
Jetzt sollen die Stückzahlen der Schweine je Befund (gewichtet) summiert werden, sofern sie
vom gleichen Betrieb kommen.
Das Ergebnis ist die die Stückzahl aller auffälligen Schweine, die von einem Betrieb
kommen, wobei die unterschiedliche Bedeutung der Auffälligkeiten berücksichtigt wird. Teilt
man nun durch die Stückzahl aller aus diesem Betrieb kommenden Schweine, so erhält man
den Anteil auffälliger Schweine aus diesem Betrieb, und zwar in %. Diesen Anteil heißt LAX.
Berechnung des Index für Schlachthöfe SCHLIX
Kriterium: ein den Gesundheitszustand eines Schweins beschreibendes Merkmal
Gewichtung: mathematischer Ausdruck für die Relevanz eines Kriteriums für die Bewertung
der Qualität der Schweine
Befund: Anteilswert (in %) der Schweine von einem Hof, die im Kriterium fehlerhaft sind
Zuerst soll für jede Lieferung die Stückzahl der Schweine je Kriterium ermittelt werden.
Da die Kriterien unterschiedlich bedeutend sind, werden sie gewichtet, indem man sie mit
Gewichtungen multipliziert.
Die Gewichtungen sind per Division durch ihre Summe normiert, denn die eingetragenen
Werte sind oft größer als 1, aber nie kleiner, daher käme man später auf Werte über 100%.
Jetzt sollen die Stückzahlen der Schweine je Befund (gewichtet) summiert werden, diesmal
über alle Betriebe und Lieferungen, sofern ausreichend neu.
45
Nun haben wir die Stückzahl aller auffälligen Schweine neueren Lieferdatums, wobei die
unterschiedliche Bedeutung der Auffälligkeiten berücksichtigt wird.
Teilt man nun durch die Stückzahl aller neu gelieferten Schweine, so erhält man den Anteil
auffälliger Schweine an allen an diesen Schlachthof gelieferten Schweinen, und zwar in %.
Das Ergebnis heißt SCHLIX.
Aus dem LAX, dem SCHLIX und dem zunächst frei bestimmten Grenzwert (Schwelle)
ergeben sich die direkt für die visuelle FU zugelassenen Landwirte. Eine Erklärung
bieten die folgenden Abbildungen.
Schweine von Landwirten mit einem LAX unter der „Schwelle“ sind zunächst direkt zur
visuellen FU zugelassen, Landwirte mit Schweinen über der „Schwelle“ sind auf Grund ihres
potentiell höheren Risikos von Erkrankungen zunächst nicht direkt zur visuellen FU
zugelassen und unterliegen einer gezielt erweiterten Untersuchung.
46
Darstellung der Index Berechnung in Ablaufgrafiken
Abb. 4: Erläuterung zum Algorithmus 1. Teil
47
Abb. 5: Erläuterung zum Algorithmus 2. Teil
48
Abb. 6: Erläuterung zum Algorithmus 3. Teil
49
Wie beschrieben sind LAX und SCHLIX das kumulierte gewichtete rollende Mittel der
bewerteten Kriterien und sind durch die Schwelle dynamisch anzupassen.
3.7 Interventionskonzept
Das vorgestellte System beschreibt eine weitgehend automatisierte und risikoorientierte
Einteilung der Schlachtschweine-Partien anhand festgelegter Merkmale und den Befunden
der amtlichen Untersuchung. Auf diese Weise soll aufwandsneutral ein deutlicher Zugewinn
an Informationsfluss betreffend die Schlachtkohorten, im Vergleich zur konventionellen
Untersuchung, erreicht werden.
Dem amtlichen Untersuchungspersonal wird mit diesem Konzept die Grundlage und
Hilfestellung für einen erheblich erweiterten Spielraum an Entscheidungsfindungen und
Möglichkeiten zur Untersuchung zur Verfügung gestellt.
Intention der rSFU ist es, die in VO (EG) 854/2004, Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel IV,
Buchstabe B Nummer 2 genannten Vorrausetzungen wo nötig zu schaffen, mindestens aber
zu dokumentieren um die Schlachtkörper der genannten Besichtigung, oder einer gezielt
erweiterten Untersuchung zu unterziehen um die pathologisch-anatomischen Veränderungen
an Schlachtschweinen zu entdecken, nicht aber den kompletten Untersuchungsgang nach VO
(EG) 854/2004, Anhang I, Abschnitt IV, Kapitel IV, Buchstabe B Nummer 1 mit Palpationen
und Inzisionen durch zu führen.
Alle sonstigen Schritte oder für nötig erachteten Untersuchungen aber, die zur
Tauglichkeitsbeurteilung eines Schweineschlachtkörpers nötig sind, müssen weiterhin
durchgeführt werden.
Als Beispiele zur Verdeutlichung sind hier zu nennen:
Abszesse oder andere untaugliche Teile eines Schlachtkörpers entfernen
Untersuchungen innerhalb des visuellen Systems, die zur Abklärung von
pathologisch-anatomischen Veränderungen notwendig sind, etwa das Anschneiden
50
von Lungen oder Lebern, wenn das amtliche Untersuchungspersonal dies für nötig
erachtet.
Das System der rSFU soll die Möglichkeit eröffnen, solche Untersuchungen und sonstige
Tätigkeiten durchzuführen, die das amtliche Untersuchungspersonal als angemessen erachtet
und solche Untersuchungen und sonstige Tätigkeiten nicht mehr durchzuführen, die zur
Entscheidungsfindung „Tauglich“ und „Untauglich“ nicht notwendig sind. Die Indexierung
der Schlachtkohorten dient dabei als Hilfestellung zur Voreinschätzung der notwendigen
Untersuchungen.
Da es zum Zeitpunkt der Konzepterstellung noch nicht absehbar war, in wieweit die
Vorhersagen des Indexsystems zutreffend sind und daher möglicherweise Schwankungen im
Arbeitsaufwand des amtlichen Untersuchungspersonals pro Schlachtkohorte auftreten werden,
wurde ein Katalog von Handlungsalternativen, das sogenannte Interventionskonzept,
zusammengestellt, mit dessen Hilfe flexibel auf kurzfristige Änderungen im
Untersuchungsaufwand reagiert werden kann.
Im Folgenden werden diese Werkzeuge vorgestellt und ausführlich beschrieben.
3.7.1 Anweisungen zur flexiblen Anwendung der rSFU
Dem amtlichen Untersuchungspersonal muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die vom
System berechneten Einteilungen und vorgeschlagene Untersuchungen zu bewerten und zu
ergänzen.
Wesentliches Element der rSFU ist die visuelle FU. Das Spektrum der rSFU reicht von der
Möglichkeit, Schlachtkörper und Organe adspektorisch auf pathologisch anatomische
Veränderungen und Hinweise auf Krankheiten zu untersuchen, bis zur Durchführung auch
jeder anderen verfügbaren und für notwendig erachteten Untersuchung.
Dazu soll besonders den mit der Untersuchung beauftragten Tierärzten die Möglichkeit
geschaffen werden, schnell Anweisungen zu einer erweiterten Untersuchung einzelner oder
ganzer Lieferpartien von Schweinen an die ausführenden Stellen weiterleiten zu können.
51
Um diese Notwendigkeit in die Tat umzusetzen, wird den mit der Untersuchung beauftragten
amtlichen Tierärzten das Werkzeug „Anweisung“ bei der Eingabe der Daten zur Verfügung
gestellt.
Für die Eingabe und auch die Anzeige der Anweisungen werden die Eingabeterminals, die
ausschließlich den Tierärzten zur Verfügung stehen, genutzt.
Dies sind folgende Terminals (vergleiche Abb. 2):
Büro des Dienststellenleiters
Terminal im Einkaufsbüro
Terminal des amtlichen Tierarztes am Ausschleusband
Zu einer Anlieferpartie kann ein amtlicher Tierarzt an jedem der drei Terminals eine
Anweisung im Feld „Bemerkung/Anweisung“ schreiben. Das Datenfeld dieser Partie wird
dann blau unterlegt. An jedem der drei Terminals leuchtet daraufhin im Startbildschirm ein
blaues Feld mit der Aufschrift „Anweisung“ auf, sobald die Schweine an der Position
Darmbohrer vorüber gelaufen sind. Dies dient als Hinweis, die Übersicht der Anlieferer
anzusehen um Partien zu bemerken, zu denen Anweisungen hinterlegt worden sind.
Eingeben kann man Anweisungen nur, wenn man sich bei der Anmeldung als Tierarzt mit
einem Kennwort am System autorisiert hat. Die betroffene Stelle (meist die amtlichen
Tierärzte an den Untersuchungsstellen in der Schlachthalle) muss den Erhalt der Anweisung
durch Anklicken eines Kontrollbuttons quittieren. Die Meldungen werden erst vom
Bildschirm gelöscht, wenn der Adressat durch Anklicken des entsprechenden Button das
Lesen des Text quittiert hat. Der Datensatz bleibt aber im System erhalten, beispielsweise für
spätere Auswertungen. Die Anweisungen können auch dazu dienen, nur auf bestimmte
Tatsachen hinzuweisen. Etwa vermehrte Auffälligkeiten an Herzbeuteln bei den Schweinen
eines Landwirtes in der Vergangenheit.
Auf diese Weise wird dem Untersuchungsgang ein weiterer dynamischer und
risikoorientierter Aspekt zugefügt. Nicht zuletzt wird die Stellung der Tierärzte als
Entscheidungs- und Verantwortungsträger an dem Schlachthof durch diese Möglichkeit
wesentlich gestärkt
52
Weiterhin werden die Anweisungen in der Datenbank gespeichert und können durch ihre
Auswertung bei den zukünftigen Sitzungen der Lenkungsgruppe zur Verbesserung des
dynamischen Systems der rSFU dienen.
Voraussetzung ist, dass alle 3 Terminals zu einer „Überblick“-Ansicht wechseln können, auf
der sie alle Anlieferer des Tages sehen können. Auf diese Weise dient das Interventionsmodul
„Anweisungen“ auch zur persönlichen Arbeitsplanung der Tierärzte.
3.7.2 Anpassung der Bandleistung an nötige Untersuchungen
Dieses Konzept beschreibt die einzuleitenden Maßnahmen, sollte eine für die visuelle
Untersuchung angemeldete Gruppe Schweine gezielt erweitert untersucht werden müssen.
Es gibt zwei Positionen, an denen festgestellt werden kann, dass entgegen einer
ursprünglichen Planung, eigentlich „visuell“ zu untersuchende Schweine erweitert untersucht
werden müssen.
Im Stall, weil irrtümlich nicht für die visuelle FU zugelassene Schweine für die
Schlachttier- und Fleischuntersuchung geliefert wurden, Lieferscheine fehlen oder die
Schlachttieruntersuchung einen schlechten Gesundheitszustand zeigt, oder weil der
Gesundheitszustand der angelieferten Schweine generell stark von dem Erwarteten
abweicht.
Am Schlachtband, wenn an dem geöffneten Tierkörper Hinweise vorliegen, die eine
erweiterte Untersuchung mit Palpation und/ oder Anschnitten nötig machen.
Grundlegende logistische Überlegungen:
Angelieferte Gruppen von Schweinen sind in der Regel nicht größer als 150 Tiere.
Auf einen LKW passen max. 200 Schweine.
Zwischen Stall und Untersuchungsterminal passen etwa 120 Tiere auf das
Schlachtband.
Zumindest in den ersten Monaten des Projektes werden an einem Tag wahrscheinlich
visuell und gezielt erweitert zu untersuchende Schweine hintereinander geschlachtet.
Grundsätzlich bestimmt der Dienststellenleiter das Maß der durchzuführenden
Untersuchung. Weicht eine Gruppe Schweine also von dem erwarteten Zustand ab,
53
oder die Ampelfarbe zeigt „gelb“ oder „rot“ an, kann er risikoorientiert über die Art
und Intensität der Untersuchung entscheiden. (Siehe Punkt „Anweisungen“)
Ein durch die eingestellte Rinderschlachtung freigewordenes Kühlhaus wird
umfunktioniert. So kann eine Wand in dem bisherigen Innereienkühlraum eingebaut
werden, die vorderen 5 Rohrbahnen mit einem Käfig ausgestattet, und das Kühlhaus
so als erweitertes Ausschleusband genutzt werden.
Im Zuge der Umstellung der Untersuchung werden alle Schlachthälften, bei denen
maßgebliche Abweichungen gefunden werden, auf das Ausschleusband geleitet.
Hälften mit wenigen Abweichungen werden auf dem bisherigen Weg direkt am Band
bearbeitet, oder sie werden zügig zu der amtlichen Abschlussuntersuchung am
Ausschleusband geleitet. Schlachtkörper mit aufwändig zu bearbeitenden Schäden
werden in das oben erwähnte, neu zur Verfügung stehende Kühlhaus geleitet, dort ggf.
nachbearbeitet und dann zu der amtlichen Abschlussuntersuchung geleitet. Die
Entscheidung über den Weg der Schlachtkörper obliegt dem amtlichen
Untersuchungspersonal.
Auf diese Weise werden alle Schlachtkörper mit maßgeblichen Abweichungen zu der
Abschlussuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt geleitet. Kleinere Mängel können, wie
bisher, direkt am Schlachtband behoben werden. Entweder von dem amtlichen
Untersuchungspersonal selber, oder unter der Aufsicht der amtlichen Tierärzte und
Fachassistenten vom Personal des Schlachthofbetreibers.
3.7.2.1 Anpassung an die Bandgeschwindigkeit
Wird die Notwendigkeit zur gezielt erweiterten Untersuchung, oder der von der VO (EU)
853/2004 vorgeschriebenen, konventionellen Untersuchung bei der Anlieferung oder im Stall
festgestellt, oder erst bei der Fleischuntersuchung und die Gruppe ist größer als 150
Schweine, werden die lebenden Schweine im Stall behalten. Dort verbleiben sie bis sie am
Ende des Schlachttages bei langsamerer Bandgeschwindigkeit geschlachtet werden können.
54
Der Anlieferungsstall besteht aus sieben Buchten mit einer Gesamtkapazität von 460 Plätzen.
Die maximale Größe einer eventuell zu verbleibenden Schweinepartie kann ca. 200 Tiere
umfassen. Sollte oben beschriebener Fall eintreten, ist also ein erheblicher Stallanteil
blockiert, was zu Verzögerungen im Abladefluss führen würde. Da pro Stunde 340 Schweine
geschlachtet werden können, somit auch 340 Stallplätze pro Stunde wieder frei werden, wird
sich die Problematik in einem beherrschbaren Rahmen halten und steuerbar bleiben. Die
entstehenden zusätzlichen Wartezeiten werden keine tierschutzrechtliche Relevanz erreichen.
3.7.2.2 Anpassung der Bandgeschwindigkeit
Am Schlachtband werden pathologische Befunde festgestellt, die eine Umstellung von rein
visueller zu erweiterter Fleischuntersuchung erforderlich machen.
Der amtliche Tierarzt bestimmt, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, die
Bandgeschwindigkeit, bei der das vorhandene Personal die nötige Fleischuntersuchung
korrekt ausüben kann. Dazu ist es erforderlich, die technischen Voraussetzungen für eine
schnelle, genaue und unproblematische Einstellung der Bandgeschwindigkeit zu schaffen.
Diese Dynamik muss jedoch quantifiziert und mit Eckdaten versehen werden.
Daher wird in der Schlachthalle eine Anzeige angebracht, welche die aktuelle
Bandgeschwindigkeit anzeigt. Es wird immer ein gemittelter Wert der letzten 60 Minuten
angezeigt.
Zurzeit sind als Richtwerte in der AVV LmH nur die Mindestuntersuchungszeiten bei der
konventionellen Untersuchung festgelegt (für Schweine 50 Sekunden). Dies führt zu
folgenden Zahlen:
Befindet sich in der Schlachtung ein Tierarzt und vier amtliche Fachassistenten, beträgt die
maximal erlaubte stündliche Schlachtleistung 340 Schweine. Für diese Zahl liegt auch die
aktuelle Genehmigung der zuständigen Kreisbehörde vor.
Bei der Besetzung mit einem Tierarzt und drei amtlichen Fachassistenten dürfen nach
konventioneller Untersuchungsart 272 Schweine in der Stunde geschlachtet und untersucht
werden. Das entspricht in beiden Modellen 68 Schweinen pro Stunde und Untersucher.
Gesetzliche Regelungen der Untersuchungszeiten für die visuelle und gezielt erweiterte
Untersuchung liegen im gegenwärtig gültigen Regelwerk nicht vor.
55
Die Bandgeschwindigkeit für die rSFU wird entsprechend den Erfordernissen für eine
Garantie der höchstmöglichen Lebensmittelsicherheit in Absprache mit dem Betriebsleiter
vom amtlichen Tierarzt festgelegt. Sofern dies technisch möglich ist.
Bei derzeit nicht vorhersehbaren Havarien wird der Krisenstab der Firma Manten in
Absprache mit dem Dienststellenleiter Entscheidungen treffen.
Details und eventuelle Alternativen können nur durch Erfahrung in der Testphase gefunden
und geregelt werden.
3.8 Permanente Überprüfung der Funktionalität des Systems der rSFU
Nach SCHRUFF (2004) sind die meisten anatomisch-pathologischen Veränderungen an den
Schlachtkörpern auch durch adspektorische Untersuchung zu erkennen. Der dynamisch-
risikoorientierte Ansatz sollte zu sehr viel gezielteren Untersuchungen führen als das
bisherige konventionelle System zur SFU. Doch handelt es sich ebenso zweifelsfrei auch um
ein zunächst noch experimentelles System. So muss als Mindestanforderung sichergestellt
werden, dass mit der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung mindestens das
Sicherheitsniveau der bisherigen konventionellen Untersuchung erreicht wird.
Das dazu berücksichtigte Konzept zur permanenten Überprüfung der Funktionalität des
Systems der rSFU beinhaltet mehrere Stufen:
3.8.1 Validierung
Bis durch das Konzept der Validierung ausreichend sicher gestellt wurde, dass alle Systeme
funktionieren und von den Anwendern verstanden und genutzt werden; die vorgegebenen
LAX, SCHLIX und Schwellenwerte ausreichend stabil und doch ausreichend dynamisch sind
und auch passende Aussagen treffen; die Interventionssysteme funktionieren; die
Datengrundlage genügend groß ist, wird die konventionelle Untersuchung nach bisherigem
Muster durchgeführt. Die Zeit wird zum Üben und Abgleichen der Daten unter allen
Beteiligten benutzt. Alle verstellbaren Parameter werden in dieser Zeit mindestens monatlich
56
durch die Arbeitsgruppe justiert, um sich einem Optimum annähern zu können. Die
Validierungsphase ist bis Ende Januar 2012 geplant.
3.8.2 Verifizierung
Paralleluntersuchungen
Paralleluntersuchungen sind Untersuchungen, auch Teiluntersuchungen, die ohne
Zeitverzögerung während der Schlachtung durch den Dienststellenleiter, einen Vertreter des
Dienstellenleiters oder durch einen von der Lenkungsgruppe benannten Sachverständigen
durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Teil/- Untersuchungen werden mit den bei der
rSFU erhobenen Befunden abgeglichen. Bis die Lenkungsgruppe eine andere Entscheidung
trifft, werden zur Absicherung des Funktionierens der Einstufung von Lieferpartien für die
visuellen Untersuchungen täglich 25 - 30 komplette Schlachtkörper samt Innereien jeweils
eines Mästers konventionell nachuntersucht.
Bis die Lenkungsgruppe anders entscheidet gilt:
Die Untersuchung erfolgt durch den Dienststellenleiter, dem auch die Dokumentation und der
Abgleich der Daten mit den Untersuchungen aus der visuellen Untersuchung obliegt. Der
Dienststellenleiter berichtet auf dem Dienstweg innerhalb der Behörde, vor allem auch an die
Lenkungsgruppe.
Der Stichprobenumfang kann im Ermessen des Dienstellenleiters jederzeit geändert werden.
Dem übergeordnet kann der Umfangsrahmen der Stichproben auch von der Lenkungsgruppe
geändert werden. Die Durchführung dieses Punktes obliegt allein dem zuständigen
Veterinäramt.
Algorithmuskontrolle
Dem zuständigen Veterinäramt wird jeden Tag (oder in einem von der Behörde festgelegten
Intervall) eine oder mehrere Exceltabellen zugesandt, in denen die täglichen erhobenen
Befunde, also die relevanten Daten der rSFU, gespeichert sind. Die Tabelle kann für
57
statistische Auswertungen genutzt werden. Weiterhin wird dem zuständigen Veterinäramt der
in der EDV der Firma Manten genutzte Algorithmus zur gewichteten Bewertung der
relevanten Merkmale in einer ausführbaren Excelversion zur Verfügung gestellt, damit das
Veterinäramt selber, oder ein von der Behörde beauftragter Sachverständiger, die Berechnung
des LAX und des SCHLIX anhand von Stichproben oder im Gesamtumfang nachvollziehen
kann. Zurzeit werden die Werte einmal wöchentlich durch das Veterinäramt verifiziert. Das
Intervall ist grundsätzlich dynamisch und wird von der Lenkungsgruppe festgelegt.
Amtliche Kontrollen in den Erzeugerbetrieben
(aus: Verifizierungsverfahren zur Überprüfung der QS-Anforderungen in den
landwirtschaftlichen Betrieben, Kreis Kleve, untere Veterinärbehörde, MB-5.1-19, Stand: 11-
02-07 Version: 01)
Für die Zulassung zur risikoorientierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte müssen
Mastschweine gemäß Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B der VO (EG) 854/2004 seit
dem Absetzen in integrierten Produktionssystemen in kontrollierter Haltung gehalten werden.
Die VO (EG) 2074/2005 in der Fassung der VO (EG) 1244/2007 präzisiert diese Vorgaben.
Die Bedingungen der VO (EG) 1244/2007 sind erfüllt, wenn der Landwirt an einem
Qualitätssicherungssystem (QS- oder betriebliches Qualitätssystem mit entsprechenden
Anforderungen) teilnimmt.
Nach den Eckpunkten des Bundesinstitutes für Risikobewertung zur Einführung der
risikobasierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte beim Mastschwein hat seitens der
amtlichen Überwachung eine stichprobenartige Überprüfung der einem
Qualitätssicherungssystem angeschlossenen Betriebe auf Einhaltung der kontrollierten
Haltungsbedingungen stattzufinden. Nach den Vorgaben des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW sind jährlich 10 % der
Mastbetriebe zu kontrollieren.
58
Diese Kontrollen werden auf Betriebe im Kreis Kleve sowie der Nachbarkreise verteilt. Zur
Durchführung der Kontrollen ist die Checkliste Verifizierung QS-Anforderungen in
landwirtschaftlichen Betrieben (Formblatt FB-5.1-23 aus dem Qualitätsmanagement Systems
des Veterinäramtes Kleve) zu verwenden. Der Zugang von Tieren zu Einrichtungen im Freien
ist dabei als KO-Kriterium im Hinblick auf die RFSU zu bewerten.
Anmerkung: Die stichprobenartigen Untersuchungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch
die Veterinärbehörde können auf Grundlage der durch die rSFU zur Verfügung gestellten
Informationen risikoorientiert vornehmlich in offensichtlichen Problembetrieben durchgeführt
werden.
Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe trifft sich in von ihr selbst festgelegten Intervallen mit von ihr selbst
festgelegter Zusammensetzung, mindestens aber mit verhandlungsfähigen Vertretern der
Firma Manten, des Veterinäramtes Kleve, der Firma Quh-Lab und ggf. der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover, um Teilaspekte oder das gesamte System der rSFU zu
beleuchten und ggf. anzupassen oder auch zeitweise außer Kraft zu setzen.
3.9 Weitere Punkte zur Einführung des visuellen Teils der rSFU
Technische Voraussetzungen
Die technischen Voraussetzungen für die Dateneingabe und Berechnung sowie für die
Interventionskonzepte müssen installiert sein und in ausreichender, sicherer Weise
funktionieren und hinreichend verlässliche Daten liefern, damit die zuständige Behörde einer
visuellen Untersuchung zustimmen kann. Änderungen an der Eingabe oder Datenstruktur sind
aber in einem dynamischen System ständig möglich und vorgesehen, müssen aber in der
Lenkungsgruppe beschlossen werden.
59
Mandibularlymphknoten
Mit Datum vom 30.11.2009 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahme
zum Vorkommen von Mycobacterium avium ssp. avium bei Mastschweinen als ein mögliches
Risiko für die Lebensmittelsicherheit und der Untersuchung auf das Vorkommen von
Mycobacterium avium ssp. avium im Rahmen einer Risiko basierten Fleischuntersuchung
ohne Anschnitte abgegeben. Danach ist bekannt, dass bei Schweinen gegenwärtig
hauptsächlich Infektionen des Mycobacterium avium-Komplexes (MAC) (hierzu zählen unter
anderem Mycobacterium avium ssp. avium) nachgewiesen werden. Eine abschließende
Bewertung der Frage, welches Risiko dieser Umstand für die Lebensmittelsicherheit darstellt,
konnte das Bundesinstitut für Risikobewertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht treffen.
Nach Aussage des Bundesinstitutes für Risikobewertung ist ferner bekannt, dass sich bei
Schweinen Infektionen des Mycobacterium avium-Komplex (MAC) am häufigsten in den
Lnn. mandibulares manifestieren. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird
durch die Fa. Manten sichergestellt, dass die lnn. mandibulares entfernt werden. Bei der Fa.
Manten tritt die Besonderheit auf, dass der Kopf als Ganzes abgesetzt und in einem
Kopfzerlegebetrieb weiter bearbeitet wird. Hier werden die Lnn. mandibulares entfernt.
Erfolgt im Einzelfall eine Vermarktung von Schweinen auf anderem Wege, werden die
Lymphknoten von Mitarbeitern der Fa. Manten entfernt. Darüber hinaus werden
Veränderungen an den Lnn. manidbulares bei der Fleischuntersuchung erfasst.
In der visuellen Fleischuntersuchung werden die Lymphknoten am Kopf von der amtlichen
Überwachung nur im Rahmen der Nachuntersuchung angeschnitten.
Herz
In der visuellen Fleischuntersuchung wird das Herz in der Regel nicht geöffnet. Verbleibt in
den Herzkammern koaguliertes Blut, kann das Organ schneller verderben. Aus diesem Grund
werden nicht geöffnete Herzen von einem Mitarbeiter der Firma Manten geöffnet um als
taugliche Lebensmittel zu gelten.
60
Salmonellenkategorie
Die aktuelle Salmonellenkategorie der landwirtschaftlichen Betriebe hat keine Auswirkungen
auf die Zulassung zur risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Das Verfahren der visuellen Fleischuntersuchung ist geeignet, durch weniger Berührung der
Schlachtkörper, die Gefahr der Kreuzkontamination drastisch zu senken. Denn lebende
Salmonellen befinden sich vornehmlich in den Lymphkonten der Tiere, die bei der visuellen
Untersuchung ja nicht mehr angeschnitten werden. Salmonellennester auf der äußeren Haut
werden durch die Flammstufen effektiv reduziert.
Weiterhin stellt der LAX einen viel umfassenderen Status der Tiergesundheit dar, als der
Status von Salmonellenantikörpern. Das System der LAX Bildung sollte in einem späteren
Schritt noch um den Katalogeintrag „Salmonellen Status“ ergänzt werden. Besonderen Sinn
macht das aber nur bei einem serologischen Nachweis von Salmonellen Antigen in den
Schweinen.
Zunächst erscheint das System der visuellen SU ein geeigneteres
Salmonellenbekämpfungsprogramm zu sein als die Festlegung der Schlachtreihenfolge gemäß
dem Salmonellenstatus. Daher ist es erklärtes Ziel, Gerade Kategorie III Schweine visuell zu
untersuchen. Selbstverständlich nur im Rahmen der LAX Vorgaben.
Verifiziert wird diese Maßnahme durch das normale Salmonellenmonitoring des
Schlachthofes. Außerdem wird angeregt, in einem weiterführenden Projekt den Verlauf der
Salmonellenkategorisierung der landwirtschaftlichen Betriebe die an dem System der RSFU
teilnehmen, zu beleuchten.
61
4 Ergebnisse
Im Zeitraum 1. Juli 2011 bis 30. September 2011 wurde die unter Material und Methoden
beschriebene Einführung der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung am
Schlachthof Manten erprobt.
In diesem Zeitraum wurden in dem Betrieb 179.143 Schweine geschlachtet. Alle
Untersuchungsergebnisse dieser Schweine wurden von amtlichem Untersuchungspersonal in
das Datensystem der Firma Manten eingegeben und standen somit der Verifizierung dieses
Projektes und seiner Parameter zur Verfügung. Für alle Anlieferer wurde der LAX berechnet
und aus allen Daten zusammen wurde der SCHLIX für den Schlachthof berechnet. Weiter
wurde eine Schwelle festgelegt um etwa 80% der angelieferten Schweine direkt in das System
der visuellen Fleischuntersuchung zu integrieren.
Als besonders wichtiges Instrument wurde den kontrollierenden amtlichen Tierärzten die
Möglichkeit gegeben, Anweisungen über festgestellte Probleme und empfohlene
Untersuchungen zwischen den verschiedenen Positionen in der ante- und der postmortem -
Untersuchung zu kommunizieren. Diese Anweisungen können die amtlichen Tierärzte und
der Dienststellenleiter untereinander austauschen. Die besprochenen räumlichen und
technischen Voraussetzungen wurden hergestellt.
Die Anzeige der Schlachtgeschwindigkeit wurde an dem Bildschirm am Schlachthälftenband
eingerichtet. In das Innereienkühlhaus wurde eine räumliche Trennung gebaut, um mittels der
in diesem Kühlhaus vorhandenen Rohrbahnen das Ausschleusband zu erweitern und
gleichzeitig die Anforderungen zum Export in die Russische Föderation zu erfüllen.
Die Exceldateien mit den Informationen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden
täglich an das Veterinäramt verschickt. Weiter wurde dem Veterinäramt ein Excelprogramm
zur Verfügung gestellt, um die in der Firma Manten errechneten Indices zu validieren.
In der Testphase sollten auf der Datenbasis von annähernd 200.000 geschlachteten Schweinen
die Aussagefähigkeit und Stabilität des LAX, des SCHLIX und der Schwelle getestet
werden. Weiterhin sollen in der Testphase die Logistik der Anlieferung der Schlachtschweine
und die Vergleichbarkeit der Untersuchungen getestet werden.
62
4.1 Die Zuverlässigkeit des EDV Systems und der Untersuchungen
Durch die gesamte Zeit der Arbeit an diesem Projekt gab es Unstimmigkeiten, weil immer
wieder beobachtet wurde, dass zu vielen untersuchten Tieren keine, oder nur unvollständige
Datensätze vorliegen. Da für das System der risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung die Erfassung und Auswertung dieser Daten von besonderer Bedeutung
ist, war es wichtig zu sehen, ob die Elektronische Datenverarbeitung Mängel aufweist, oder
ob einige der erhobenen Befunde von dem amtlichen Untersuchungspersonal gar nicht in die
Eingabesysteme eingetragen werden.
Bevor auf die Ergebnisse der Gewichtung und des Algorithmus im Einzelnen eingegangen
werden kann, musste geklärt werden, ob das EDV-System die Daten zuverlässig erfassen und
bearbeiten kann.
Nach Abschluss der Vorbereitungen und viel Üben mit der Eingabe der Daten durch das
amtliche Untersuchungspersonal wurde am 1. Juli 2011 eine 3- monatige Testphase
begonnen.
Innerhalb dieser Zeit wurde auf verschiedene Weise die Zuverlässigkeit des EDV-Systems
getestet.
4.1.1 Kommen die von den Untersuchenden erhobenen Daten auch wie Eingegeben in
der Datenbank an?
Zuerst wird untersucht, ob die am Schlachtband durch das amtliche Untersuchungspersonal
eingegebene Befunde in der Datenbank des EDV Systems ankommen.
Dazu werden an drei willkürlich ausgesuchten Zeitpunkten während der Schlachtung jeweils
die Befunde von Herz und Lunge von 100 Schlachtschweinen mitgeschrieben. Davon wurden
weder die amtlichen Untersucher, noch Vertreter der Firma Manten informiert.
63
Die handschriftlich mitgeschrieben Daten werden dann mit den Informationen aus der
Datenbank abgeglichen.
Zur Berechnung der Fehlerquote werden die Fehler (falsche oder gar keine Eingaben) mit 100
multipliziert und durch die Anzahl der Eingaben dividiert.
Ziel ist eine Fehlerquote unter 5%
Tab. 3: Auswertung der Wiederfindung von Daten nach der Eingabe.
Datum Erste
Schlacht-
nummer
Letzte
Schlacht-
nummer
Anzahl Eingabe
Leber
EDV
Leber
Eingabe
Herz
EDV
Herz
Keine
Eingabe
Fehler
in
Prozent
18.08
2011
7527 7627 100 70 72 19 20 3 6,0
23.08.
2011
3836 3936 100 8 8 11 12 1 2,0
29.08
2011
174 274 100 32 34 9 12 1 6,0
Auswertung 300 110 114 39 44 5 4,76%
Es zeigt sich, dass die an den Terminals eingegeben Daten in der Datenbank gut wieder zu
finden sind. Die einzelnen Abweichungen sind wohl zum größten Teil Fehler bei dem
Versuch, die Systemeingaben parallel mit der Hand zu protokollieren. Auch mit diesen
Abweichungen ist die Fehlerquote unter dem Zielwert von 5%, also akzeptabel.
Auffallend ist, dass während der Beobachtung bei nur wenigen Schlachttierkörpern keine
Informationen eingegeben werden, in der Datenbank aber abhängig von Tag und Untersucher
für bis zu 20% der Tiere keine oder unvollständige Daten vorliegen. Es scheint sehr stark an
der Person des Untersuchers zu liegen, wenn Organbefundungsdaten fehlen.
64
4.1.2 Entsprechen LAX, SCHLIX und Schwelle dem gemeinsam erarbeiteten
Algorithmus?
In der Lenkungsgruppe zur Einführung der risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung wurde ein Algorithmus zur Berechnung der Indices LAX und SCHLIX
festgelegt. Entwickelt und getestet wurde das Berechnungsmodell in Excel. Nach
Fertigstellung wurde die Formel in die Delphi basierte Datenbank der Firma Manten
übernommen.
Um sicher zu gehen, dass die in Delphi programmierte Formel die Transformation
überstanden hat und keine anderen Werte als die Excelformel wiedergibt, werden zum
Stichtag 17. August 2011 die Formeln in Excel und dem Delphi System der Firma Manten
verglichen.
Dazu werden von 10 ausgesuchten Landwirten die Befunddaten der 6 Monate vor dem 17.
August in Excel exportiert um mit der ursprünglichen Formel die Werte für LAX und
SCHLIX nachzurechnen. Dann wurden die mit Excel errechneten LAX und SCHLIX Werte
mit den Indices verglichen, die von der Manten- EDV ausgegeben werden. Auch hier war es
Ziel, unterhalb einer Fehlerquote von 5% zu bleiben.
Tabelle 4 zeigt den Vergleich der beiden Algorithmen in Excel und dem Delphi- System der
Firma Manten.
65
Landwirt Nr. Landw.1 Landw.2 Landw. 3 Landw.4 Landw.5 Landw.6 Landw.7 Landw.8 Landw.9 Landw.10
Parameter für Bewertung:
Schadens- nummer
Gewichtung relativ
Normierung Manten
Bewertung
0,98 0,55 1,54 0,50 1,78 2,21 0,65 0,68 0,32 1,05
LAX mit
Norm.
0,97 0,57 1,59 0,46 1,75 2,29 0,66 0,70 0,32 1,14
Magen 24 0 0
Anzahl pro
Schaden #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV
Leber 7 2 0,0112359551 6,191 3,097 0,820 0,101 2,281 2,494 1,000 0,707 0,357 0,404
Lunge (10% - 30%) 21 5 0,0280898876 0,560 1,794 0,112 0,168 0,532 0,335 0,979 0,926 0,472 0,281
Lunge (über 30%) 28 6 0,0337078652 2,020 6,471 0,606 0,875 5,998 7,551 4,345 4,548 2,527 1,887
Brust (10% - 30%) 23 5 0,0280898876 0,140 0,365 0,084 0,027 0,112 0,505 0,139 0,168 0,080 0,083
Brust (über 30%) 29 6 0,0337078652 0,739 1,750 0,101 0,370 2,594 6,537 0,707 1,213 0,505 0,740
Herz 20 6 0,0337078652 1,718 2,257 0,404 0,370 5,020 2,966 2,188 2,691 2,117 1,145
Kotelett: blutig 201 4 0,0224719101 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,021 0,021 0,021 0,000 0,000
Kotelett: nekrotisch 202 6 0,0337078652 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,031 0,000 0,000 0,000 0,000
Kotelett: eitrig 204 8 0,0449438202 0,000 0,169 0,000 0,000 0,087 0,000 0,000 0,043 0,082 0,000
Schinken: blutig 301 4 0,0224719101 0,246 0,491 0,000 0,022 0,043 0,157 0,111 0,043 0,018 0,022
Schinken nekrotisch 302 6 0,0337078652 0,067 0,599 0,000 0,000 0,168 0,132 0,166 0,202 0,000 0,033
Schinken: eitrig 304 8 0,0449438202 0,314 1,750 0,044 0,044 0,673 0,042 0,173 0,270 0,036 0,224
Schulter: blutig 401 4 0,0224719101 0,000 0,015 0,000 0,000 0,000 0,044 0,000 0,000 0,000 0,022
Schulter: nekrotisch 402 6 0,0337078652 0,000 0,058 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
Schulter: eitrig 404 8 0,0449438202 0,000 0,491 0,000 0,000 0,087 0,000 0,132 0,177 0,036 0,000
Schwarte: Dermatitis 501 6 0,0337078652 0,000 0,058 0,000 0,067 0,031 0,031 0,062 0,000 0,000 0,033
Rippenkasten: blutig 1801 4 0,0224719101 0,000 0,000 0,000 0,000 0,021 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
Rippenkasten: nekrotisch 1802 6 0,0337078652 0,000 0,023 0,000 0,000 0,000 0,031 0,031 0,000 0,000 0,000
Rippenkasten: eitrig 1804 8 0,0449438202 0,045 0,077 0,000 0,000 0,087 0,402 0,042 0,085 0,036 0,000
untauglich: Mycobac. 102 10 0,0561797753 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
untauglich: mult. Absz. 103 10 0,0561797753 0,000 0,038 0,000 0,000 0,000 0,052 0,000 0,000 0,046 0,000
untauglich: Rotl. 104 10 0,0561797753 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
untauglich: Polyarth. 105 10 0,0561797753 0,056 0,038 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
untauglich: 854/2004a-u 108 10 0,0561797753 0,000 0,000 0,000 0,000 0,051 0,000 0,052 0,000 0,000 0,000
Kümmerer 9030 10 0,0561797753 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000
Beißer 9001 10 0,0561797753 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,159 0,000
Summe 178 1
Summe Schw.
ges. 1246 3416 137 443 1018 931 1542 1578 2026 429
Trefferquote 100,95 96,14 97,16 108,31 101,89 96,46 98,77 96,72 100,16 92,39
Fehlerquote 0,95 3,86 2,84 8,31 1,89 3,54 1,23 3,28 0,16 7,61
Tab. 4: Vergleich, ob die Indices der Befunde, berechnet mit dem vereinbarten Algorithmus die gleichen Werte ergeben wie von der Mantensoftware berechnet. Ziel ist eine Fehlerquote
bis zu 5%. Im getesteten Fall gibt es zwar Abweichungen teilweise über 5%, die Ampelbewertung stimmt aber in allen Fällen überein.
66
In der Tabelle sind alle Berechnungsschritte zur Berechnung des LAX aufgeführt. Die
zugrundeliegenden Schadensnummern mit der jeweiligen Gewichtung und ihrer Normierung.
Dann die Anzahl der Schweine jeden Landwirtes mit den einzelnen Schäden multipliziert mit
der normierten Gewichtung. Die Schäden aufsummiert und dividiert durch die Gesamtzahl
der pro Landwirt gelieferten Schweine. Dieses Ergebnis multipliziert mit 100 ergibt den LAX.
Durch die Gewichtung des Merkmals „Magen“ mit „0“ wird die Anzahl Schweine mit diesem
Befund durch „0“ dividiert, da dies eine mathematisch unzulässige Aktion ist, wird hier der
Wert „#NV“ zurück gegeben. Diese Zellen werden in der weiteren Berechnung nicht mehr
berücksichtigt.
Im Einzelnen beschrieben werden die dick umrandeten Zellen.
Die oberen hervorgehobenen Zellen zeigen den Vergleich des Landwirtschaftlichen Index
LAX. Verglichen werden die Indices von 10 verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben,
errechnet von Excel und Delphi. Die Zeilen mit der „Manten Bewertung“ wurden am aktuell
bewerteten Tag aus dem Manten System, also der Delphi Umgebung, abgeschrieben, die
Werte in der Zeile „LAX mit Norm.“ sind die mit dem Excelalgorithmus errechneten Werte.
In den unteren dick umrandeten Zellen sind die aus diesen Werten errechneten Fehlerquoten,
also die Abweichungen voneinander. Sie liegen meist unterhalb der angestrebten 5%. An zwei
Positionen liegen sie zwar darüber, die Ampelbewertung ist aber dennoch überall
übereinstimmend.
Die Abweichungen resultieren vermutlich aus unterschiedlichen Nachkommakürzungen und
der Tatsache, dass in der EDV der Firma Manten die Anzahl der Schweine mit einem
Schaden immer erst in Prozent umgerechnet werden, um dann weiter berechnet zu werden.
Einige der im Katalog aufgeführten Schäden wurden bei annähernd 200.000 untersuchten
Schweinen gar nicht eingegeben. Diese Tatsache ist für spätere Korrekturen sowie für
geplante Schulungsmaßnahmen von Bedeutung. Noch nicht eingegebene Schäden sind
insbesondere neue, durch die Lenkungsgruppe vergebene Schäden. Angezeigt werden diese
fehlenden Eingaben durch die Werte „0,000“ in der Tabelle.
67
Weiterhin wurde getestet, ob auch die Berechnung des SCHLIX innerhalb des Delphi
Systems mit den vereinbarten Algorithmen der Lenkungsgruppe übereinstimmt.
Dazu wurden ebenfalls am 17. August 2011 die Daten der innerhalb von sechs Monaten vor
diesem Datum geschlachteten Schweine aus der EDV der Firma Manten in eine Exceldatei
exportiert, um hier mit dem vereinbarten Algorithmus die Werte aus dem Delphisystem
abzugleichen.
Im Zeitraum vom 18. Februar bis zum 17. August 2011 wurden in der Firma Manten 324.567
Schweine geschlachtet. Bei diesen Schweinen wurden in 110.348 Fällen Befunde eingegeben
Pro Schwein können mehrere Befunde eingeben werden.
Tabelle 5 zeigt eine Übersicht über die gefundenen Schäden und vergleicht die Ergebnisse der
Manten Software mit der Rechnung nach dem vereinbarten Algorithmus.
Auch hier ist das Ziel eine Fehlerquote von 5% nicht zu überschreiten.
68
Schadens- nummer
Gewichtung relativ
Normierung Summe Abweichungen multipliziert
mit
Normierung
24 0 0,0000000 0 0
7 2 0,0112360 34253 384,8651685
21 5 0,0280899 5985 168,1179775
28 6 0,0337079 28207 950,7977528
23 5 0,0280899 3996 112,247191
29 6 0,0337079 15499 522,4382022
20 6 0,0337079 16604 559,6853933
201 4 0,0224719 83 1,865168539
202 6 0,0337079 8 0,269662921
204 8 0,0449438 137 6,157303371
301 4 0,0224719 1140 25,61797753
302 6 0,0337079 739 24,91011236
304 8 0,0449438 1720 77,30337079
401 4 0,0224719 70 1,573033708
402 6 0,0337079 164 5,528089888
404 8 0,0449438 514 23,1011236
501 6 0,0337079 171 5,764044944
1801 4 0,0224719 5 0,112359551
1802 6 0,0337079 72 2,426966292
1804 8 0,0449438 531 23,86516854
102 10 0,0561798 0 0
103 10 0,0561798 141 7,921348315
104 10 0,0561798 2 0,112359551
105 10 0,0561798 153 8,595505618
108 10 0,0561798 66 3,707865169
9030 10 0,0561798 1 0,056179775
9001 10 0,0561798 87 4,887640449
Anzahl Schlachtungen: 324567 Gesamtsumme (cross check): 324567
Anzahl Schäden: 110348 Summe Schäden (cross check): 110348
SCHLIX Manten: 0,95 SCHLIX errechnet: 0,910253866
Fehlerquote: 4,366488861
Alle Befunde aus einem Zeitraum von 6 Monaten wurden mit der vereinbarten normierten
Gewichtung multipliziert. Wiederum ergab sich eine Abweichung von der Berechnung nach
Tab. 5: Vergleich der Indices für den Schlachthof,
SCHLIX die Fehlerquote liegt unterhalb 5%
69
dem vereinbarten Algorithmus. Diese war aber unterhalb 5% und damit akzeptabel. Auch hier
kommen als Gründe für diese Abweichungen Rundungsunterschiede und die Umrechnung der
Anzahl der Befunde in Prozente in Frage.
4.1.3 Entsprechen die Daten des Handschriftlichen Untersuchungstagebuches der
täglich an das Veterinäramt versandten Excel Datei?
An zwei Positionen werden täglich handschriftlich Untersuchungsbefunde durch das amtliche
Untersuchungspersonal erfasst:
Rampe der Lebendviehanlieferung
Ausschleusband
Die hier erfassten Befunde werden dann von einem Mitarbeiter der Überwachungsbehörde im
Büro des Dienststellenleiters in eine Datenbank der Kreisbehörde übertragen.
Die handschriftlich erfassten Daten werden aber am Ort der Erfassung ohnehin schon in das
EDV-System der Firma Manten eingegeben. Sie werden also zurzeit dreifach erfasst.
Seit Beginn der Testphase des Systems der rSFU werden täglich alle amtlich erfassten
Befunde in 4 Exceltabellen zusammengefasst und dem Veterinäramt per Email zugeschickt.
In diesen Tabellen sind auch alle erforderlichen Daten enthalten, um den LAX und den
SCHLIX zu errechnen, also um die Berechnungen der Firma Manten zu verifizieren. Es galt
nun in der Testphase sicherzustellen, dass die versandten Daten auch tatsächlich den erfassten
Befunden entsprechen.
Dazu wurden an 2 Tagen die handschriftlich erfassten Befunde mit den Daten der
Exceltabellen verglichen. Auch hier galt es, eine Fehlerquoten von unter 5% zu belegen um
die Daten genügend sicher zu haben.
Exemplarisch ist in den Tabellen 6 und 7 je ein Vergleichstest vom 14. September 2011 und
vom 28. September 2011 aufgeführt.
70
Autofom Nr. Schaden Nr. Bez. Betrieb lfd.Vet.Nr. Veterinär Bemerkung Anweisung Schaden kg Tagebuch # Übereinstimmung Anmerkung
4848 301 Schi.verworf./blutig 2,76052E+14 1 6 4 1 ja 5411 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 2 6 3 2 nein ist 4969 und Schulter 5029 301 Schi.verworf./blutig 2,76052E+14 3 6 3 3 ja 5045 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 4 11 3 4 ja 5466 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 5 11 3 5 nein ist 5051 5214 304 Schi.verworf./eitrig 2,76056E+14 6 11 3 6 nein die #6 ist 5411 5436 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 7 11 +3kg Schulter 3 8 nein daten von 8 5452 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 8 11 3 7 nein ist #7, aber daten von 8 5521 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 9 11 3 9 ja 5539 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 10 11 3 10 ja 5773 201 Kot.verworf./blutig 2,76056E+14 11 11 Fraktur 3 11 ja 5795 301 Schi.verworf./blutig 5,28528E+14 12 11 Fraktur 1 12 ja 5803 600 beschlagnahmt 5,28528E+14 13 11 eitrige Pericarditis, Leber u.Milz verändert 0 13 ja 5807 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 14 11 3 14 ja 5880 204 Kot.verworf./eitrig 5,28528E+14 15 11 + Rippenkasten,eitrig+Kopf:Kontamination 20 15 ja 5886 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 16 11 3 16 ja 6024 201 Kot.verworf./blutig 2,76052E+14 17 11 Fraktur 3 17 ja 6132 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 18 11 2 18 ja 6155 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 19 11 3 19 ja 6300 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 20 11 3 20 nein ist 6236 6257 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 21 11 3 21 ja 6265 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 23 11 incl. Schul.eitrig,jebeids. 10 23 ja 6258 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 24 11 3 22 nein ist #22, #25 und #26
fehlen 6290 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 25 11 4 25 ja 6284 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 26 11 3 24 info excel sagt 26, ist aber 24 6316 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 27 11 3 27 ja 6321 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 28 11 3 28 ja 6326 304 Schi.verworf./eitrig 5,28528E+14 29 11 3 29 ja 6441 201 Kot.verworf./blutig 5,28528E+14 30 11 Fraktur 3 30 ja 6487 201 Kot.verworf./blutig 5,28528E+14 31 11 Fraktur 3 31 info 31 und 32 vertauscht 6465 201 Kot.verworf./blutig 5,28528E+14 32 11 Fraktur 3 32 info 31 und 32 vertauscht 6489 301 Schi.verworf./blutig 5,28528E+14 33 11 Fraktur 3 33 ja 6493 201 Kot.verworf./blutig 5,28528E+14 34 11 beids. 6 34 ja 6521 301 Schi.verworf./blutig 5,28528E+14 35 11 Fraktur 3 35 ja 6598 304 Schi.verworf./eitrig 5,6E+13 36 11 2 36 ja 6617 304 Schi.verworf./eitrig 5,6E+13 37 11 3 37 ja 5804 600 beschlagnahmt 5,28528E+14 38 11 Eber, Geruchsabweichung 0 38 nein ist nummer 6802 6877 304 Schi.verworf./eitrig 2,76052E+14 39 11 10 39 info schulter und rippen fehlen
Summe: 38 26 Summe richtige
Fehlerquote 31,58 %
Tab. 6: Daten aus dem elektronischen Untersuchungstagebuch vom 14. September 2011 Verglichen werden die Eingaben am Ausschleusband, welche in die Datenbank fließen,
mit den handschriftlich notierten Untersuchungsergebnissen. Das Instrument gilt als wirksam, wenn die Fehlerquote unter 5% liegt.
71
Autofom
Nr.
Schaden
Nr. Bez. Betrieb
lfd.
Vet.Nr.
Vet-
erinaer Bemerkung
An-
weisung
Schaden
kg
Tagebuch
#
Über-
einstimmung Anmerkung
5050 502 Schw.verworf./sonst. 276051540280006 0 2 Bisswunden 3
5056 21 Lunge 10%-30% ver. 276051540280006 0 2 0
5063 28 Lunge üb.30% ver. 276051540280006 0 2 0
5065 21 Lunge 10%-30% ver. 276051540280006 0 2 0
5066 28 Lunge üb.30% ver. 276051540280006 0 2 0
5067 28 Lunge üb.30% ver. 276051540280006 0 2 0
5070 999 Keine Organdaten erfasst 276051540280006 0 2 0
5075 21 Lunge 10%-30% ver. 276051540280006 0 2 0
5076 999 Keine Organdaten erfasst 276051540280006 0 2 0
5082 20 Herz verworfen 276051540280006 0 2 0
5107 502 Schw.verworf./sonst. 276051540280005 1 1 Bisswunden 3 1 ja
5283 304 Schi.verworf./eitrig 276051540602313 2 3 3 2 ja
5284 304 Schi.verworf./eitrig 276051540602313 3 3 5 3 ja
5286 304 Schi.verworf./eitrig 276051540602313 4 3 3 4 ja
5290 404 Schult.verworf./eitrig 276051540602313 5 3 Schu beids.+Schi,3kg,entzündet 11 5 ja
5293 105 Untaug./Polyarth. 276051540602313 6 3 0 6 ja
5306 105 Untaug./Polyarth. 276051540602313 7 3 0 7 ja
5310 304 Schi.verworf./eitrig 276051540240835 8 3 beids, 7 8 ja
5335 304 Schi.verworf./eitrig 276051540240835 9 3 incl. Rippen,eitrig,2kg 5 9 ja
5371 600 beschlagnahmt 276051540240835 10 3 Anämie, Hepatomegalie 0 10 ja
5430 304 Schi.verworf./eitrig 11 3 3 11 ja
5446 401 Schult.verworf./blutig 276051700242446 12 3 Fraktur 3 12 ja
5477 301 Schi.verworf./blutig 276051700242446 13 3 15 13 ja
5693 301 Schi.verworf./blutig 276051660280004 14 3 3 14 ja
5276 600 beschlagnahmt 276051540602313 15 3 PSE 0 15 ja
5989 1804 Rippenkasten/eitrig 528528001628759 16 3 6 16 info
Zahlendreher, im
Tagebuch 5988
5992 204 Kot.verworf./eitrig 528528001628759 17 3 beids. 12 17 ja
6009 304 Schi.verworf./eitrig 528528001628759 18 3 3 18 ja
6012 304 Schi.verworf./eitrig 528528001628759 19 3 incl. Schul,eitrig2kg 20 19 ja
6015 204 Kot.verworf./eitrig 528528001628759 20 3 7 20 ja
6030 103 Untaug./mult. Absz. 528528001628759 21 3 0 21 ja
6052 304 Schi.verworf./eitrig 276051540281040 22 3 3 22 ja
6110 404 Schult.verworf./eitrig 276051540120215 23 3 2 23 info Bemerkung Fraktur fehlt
6143 304 Schi.verworf./eitrig 276051540280983 24 3 15 24 ja
6177 204 Kot.verworf./eitrig 276051540321301 25 3 4 25 ja
6204 304 Schi.verworf./eitrig 276051540321301 26 3 3 26 ja
6253 304 Schi.verworf./eitrig 276051540562128 27 3 3 27 ja
Tabelle 7, Daten aus dem elektronischen Untersuchungstagebuch vom 28. September
2011
72
6409 204 Kot.verworf./eitrig 276051540642378 28 3 3 28 ja
6432 301 Schi.verworf./blutig 276051540481785 29 3 incl Schul.eitrig,2kg+Filet, Farbabweichung 18 29 ja
6440 1804 Rippenkasten/eitrig 276051540642378 30 3 beids. 3 30 ja
6489 600 beschlagnahmt 276051540560089 31 3 Ikterus, Splenomegalie 0 31 ja
6509 304 Schi.verworf./eitrig 276051540560089 32 3 beids. 8 32 ja
6564 1804 Rippenkasten/eitrig 276051540560089 33 3 3 33 ja
6651 304 Schi.verworf./eitrig 528528001692572 34 3 3 34 ja
6708 304 Schi.verworf./eitrig 528528001692572 35 3 eids. 6 35 ja
6726 303 Schi.verworf./Maschinensch. 528528001692572 36 3 3 36 ja
6733 304 Schi.verworf./eitrig 528528001692572 37 3 3 37 ja
6746 301 Schi.verworf./blutig 528528001692572 38 3 beids. 30 38 ja
6787 404 Schult.verworf./eitrig 528528001692572 39 3 2 39 ja
6790 303 Schi.verworf./Maschinensch. 528528001692572 40 3 Fraktur 3 40 ja
6813 304 Schi.verworf./eitrig 528528000300470 41 3 incl.Kotel.blutig,3kg 6 41 ja
6915 204 Kot.verworf./eitrig 528528000300470 42 3 3 42 ja
6942 304 Schi.verworf./eitrig 528528000300470 43 3 4 43 ja
6950 201 Kot.verworf./blutig 528528000300470 44 3 beids. 6 44 ja
7082 405 Schult.verworf./sonstiges 056000030190007 45 2 re VB Absz. 3 45 ja
7105 305 Schi.verworf./sonstiges 056000030190007 46 2 li HB blutig 3 46 ja
7168 600 beschlagnahmt 056000030190007 47 2 Gelbsucht++Leberentzdg. 0 47 ja
5988 601 diverse Schäden 528528001628759 0 16 eiterrippenkasten 6 16 nein
ist laufende Nr. 16, falsche
Eingabe, doppelt
7226 503 Schw.verworf./Brüh. 276051540563761 48 2 beide Schinken verbrüht 36 48 ja
7227 503 Schw.verworf./Brüh. 276051540563761 49 2 komplett verbrüht 105 49 ja
7278 100 Untaug. 276051540120215 50 2 komplett verbrüht 0 50 ja
7305 101 Untaug./PSE 276051540563761 51 2 PSE +++ 0 51 ja
7332 101 Untaug./PSE 528528001692572 52 2 PSE +++ 0 52 ja
7437 305 Schi.verworf./sonstiges 528528001468214 53 2 li HB sulzig 3 53 ja
7450 504 Kopf verworf. 528528001468214 54 2 Eiter Kopf 5 54 ja
7510 305 Schi.verworf./sonstiges 528528001468214 55 2 re HB sulzig 3 55 ja
7431 305 Schi.verworf./sonstiges 528528001468214 56 2 Absz. re HB 3 56 ja
Summe
gesamt: 57
Sume falsch: 1
Summe
richtige: 54
Fehlerquote: 1,75 %
73
Die weiß unterlegten Felder enthalten die Daten die an einem Tag am Ausschleusband
angefallen sind. Die farbig unterlegten Felder zeigen die handschriftlich erfassten und zur
Kontrolle in diese Exceldateien eingetragenen Daten. Dabei fällt besonders am 14. September
eine sehr große Anzahl an Abweichungen auf. Die Fehlerquote liegt bei 31,58%.
Bei den vorangegangenen Untersuchungen des Systems konnte aber gezeigt werden, dass die
Eingaben an den Terminals der Manten-EDV auch in der Datenbank ankommen.
Bei näherer Betrachtung der Exceldatei wird dann klar, dass es sich um Eingabefehler des
amtlichen Untersuchungspersonals handelt. Meist sind die Daten korrekt erfasst, jedoch dem
falschen Tier, aber wiederum dem richtigen Landwirt zugeordnet. Die Ursache dieser Fehler
wurde deutlich, als sich bei Beobachtungen am Band zeigte, dass die Befunde handschriftlich
meist zugleich mit den Untersuchungen am Tierkörper erfasst wurden, am Eingabebildschirm
aber oft erst, nachdem die Schlachtkörper auf dem Schlachtband weiter gefahren sind. In
dieser Zeit war der Bildschirm auf die folgenden Tierkörper umgesprungen und die Befunde
wurden nicht mehr für das betroffenen Schwein erfasst, sondern dem folgenden Tierkörper
(und damit einer falschen Schlachtnummer) zugeordnet. In den allermeisten Fällen wurden
die Daten aber trotz dieses Fehlers dem richtigen Anlieferer zugeordnet, denn die
Schlachtkörper gehören ja meist zu größeren Gruppen, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr
groß ist, die Daten zumindest dem richtigen Landwirt zu zu ordnen. Für die Berechnung des
LAX und erst recht für die Berechnung des SCHLIX spielen diese Fehler daher keine Rolle.
Jedoch ist die Gefahr insgesamt zu groß, die Daten einem falschen Landwirt zuzuordnen.
Bei den ausgewerteten Befunden vom 28. September fand sich nur ein echten Fehler. Der
amtliche Tierarzt hat diesen Fehler aber schon am Band bemerkt und versucht, ihn zu
korrigieren. Bei Tagebuchnummer 16 ist ein Zahlendreher zu sehen, offensichtlich wurde
versucht, zu einem späteren Zeitpunkt, zwischen den Tagebuchnummern 47 und 48, die
Werte korrigiert einzugeben. Dabei wurde auch das richitge Einsenderkennzeichen gewählt,
so dass die Daten dem richtigen Einsender zugeordnet wurden. Aber auf diese Weise wurden
dem Einsender Daten doppelt zugeordnet. Dennoch liegt an diesem Tag und bei diesem
Untersucher die Fehlerquote sehr deutlich unter 5%.
Bei den Auswertungen vom 28. Septmber ist jedoch über der Tagebuchnummer ein Teil der
Eingaben vom Innereienband in die Tabelle vom Ausschleusband gerutscht. Das ist für die
richtige Auswertung kein Problem, denn das Tool zur Validierung rechnet solche doppelten
74
Eingaben heraus, dennoch muss überprüft werden, ob die Erstellung der täglichen
Exceltabellen aus dem Delphisystem nicht sauberer gemacht werden kann.
Ein sehr wichtiger Befund dieser beiden Auswertungen ist, dass die Höhe der Fehlerquote
sehr stark vom jeweiligen Untersucher abhängt.
4.2 Die Gewichtung
Einer der Grundgedanken dieser Arbeit ist es, vor allem aus den
lebensmittelsicherheitsrelevanten Merkmalen eines Mastbetriebes eine objektive Einstufung
des Gesundheitsstatus der Schweine zu ermitteln. Dieser Status soll einen Vergleich mit
anderen Betrieben und eine auswertbare Entwicklung über die Zeit ermöglichen.
Dazu wurde von der Lenkungsgruppe zunächst ein Katalog erstellt, der die bewertbaren
Kriterien aus der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und aus der
Lebensmittelketteninformation zusammen trägt. Diese Kriterien wurden dann nach ihrer
Relevanz für den Gesundheitsstatus der Schweine gewichtet, um in den Algorithmus zur
Berechnung einzugehen.
75
Folgende untersuchte Parameter fließen in die Bewertung des Gesundheitsstatus der lebenden
Schweine ein:
Magen
Leber
Lunge (10% - 30%)
Lunge (über 30%)
Brust (10% - 30%)
Brust (über 30%)
Herz
Kotelett: blutig
Kotelett: nekrotisch
Kotelett: eitrig
Schinken: blutig
Schinken nekrotisch
Schinken: eitrig
Schulter: blutig
Schulter: nekrotisch
Schulter: eitrig
Schwarte: Dermatitis
Rippenkasten: blutig
Rippenkasten: nekrotisch
Rippenkasten: eitrig
untauglich: Mycobac.
untauglich: mult. Absz.
untauglich: Rotl.
untauglich: Polyarth.
untauglich: 854/2004a-u
Kümmerer
Beißer
76
Tab. 8: Einteilung der Gewichtung
Parameter für Bewertung:
Gewichtung relativ
Magen 0
Leber 2
Lunge (10% - 30%) 5
Lunge (über 30%) 6
Brust (10% - 30%) 5
Brust (über 30%) 6
Herz 6
Kotelett: blutig 4
Kotelett: nekrotisch 6
Kotelett: eitrig 8
Schinken: blutig 4
Schinken nekrotisch 6
Schinken: eitrig 8
Schulter: blutig 4
Schulter: nekrotisch 6
Schulter: eitrig 8
Schwarte: Dermatitis 6
Rippenkasten: blutig 4
Rippenkasten: nekrotisch 6
Rippenkasten: eitrig 8
untauglich: Mycobac. 10
untauglich: mult. Absz. 10
untauglich: Rotl. 10
untauglich: Polyarth. 10
untauglich: 854/2004a-u 10
Kümmerer 10
Beißer 10
Die höchsten Werte ergeben sich aus der kombinierten Gefahr für Mensch- und
Tiergesundheit, die mittleren Werte geben die Relevanz entweder für Verbraucherschutz oder
Tierschutz wieder. So ist zum Beispiel die Lungenbeurteilung ein Kriterium mit Aussage über
die Tiergesundheit und sagt viel über die Haltungsbedingungen aus. Die niedrigen Werte
haben Bedeutung allein für eine erleichterte Schlachthygiene. So zum Beispiel der
Magenfüllungsgrad.
77
Die „1“ bei dem Kriterium „untauglich“ ergibt sich, weil dieser Wert bei deutschen
Schlachthöfen kaum Varianz aufweist.
Weitere Kriterien wie „Schlagstriemen“ oder „Knochenbrüche“ sollen erfasst und an
Landwirte gemeldet werden, diese Kriterien haben aber zunächst keinen Einfluss auf die
Zulassung zur VSFU.
Weitere Gedankengrundlagen für Organbefundungen:
Leber ist für Sicherheit nicht sehr relevant, da die gefundenen Veränderungen an der
Leber selten systemische Relevanz haben
Herz: Hintergrund für Veränderungen am Herzen sind meist sehr schlimme
Krankheiten, die Relevanz für die Tiergesundheit hier sehr hoch.
Brust: Auch Veränderungen im Brustraum deuten auf systemische Krankheiten, sind
aber klinisch weniger relevant als Veränderungen am Herz, und der Aufwand,
Veränderungen im Brustraum zu entfernen, ist größer
Magen: ohne ausschlaggebende Relevanz, Landwirt soll unmittelbar informiert
werden.
Teilschäden:
o Eiter ist am schlimmsten, da er noch flüssig ist und auf ein noch andauerndes
klinisches Bild hinweist
o Nekrose ist weniger schlimm, da sie auf häufig schon abgeschlossene
Pathologien deutet
o Blut am wenigsten schlimm, da es auf einen Prozess hindeutet, der im Zuge
der Schlachtung aufgetreten ist.
Über die Informative Verarbeitung des Kriteriums „Transporttod“ wird in einem späteren
Entwicklungsschritt entschieden.
78
4.3 Der Algorithmus
In vorangegangenen Arbeiten (SCHRUFF 2004 und MEEMKEN 2006) wurden Parameter
festgelegt, welche die Gesundheit von Schweinen beschreiben. Weiter wurden Grenzwerte zu
diesen Parametern evaluiert, deren Überschreitung einen Ausschluss der folgenden
Schlachtpartie aus dem visuellen System nach sich zog.
Dargestellt wurden diese Überschreitungen in einem Ampelsystem.
In der Arbeit von MEEMKEN 2006 wurde dieses Ampelsystem anhand von reellen
Schlachtpartien getestet. Dabei zeigte sich eine sehr große Fehlerquote in der
Vorhersagefähigkeit der Modelle bei Berücksichtigung einzelner Parameter. Wurden
Anlieferer aufgrund der Überschreitung nur eines Grenzwertes einer Partie für die
darauffolgende Lieferung aus dem visuellen System ausgeschlossen, lag die Fehlerquote (zu
Unrecht ausgeschlossene Schlachtpartien) bei über 70%. Erst die Berücksichtigung mehrerer
Parameter ließ die Fehlerwahrscheinlichkeit sinken und damit die Vorhersagefähigkeit
steigen. Dies gilt aber nur für den Ausschluss aus der visuellen Untersuchung.
Aus den Ergebnissen der Arbeit von MEEMKEN (2006) lässt sich aber zumindest eine
gewisse Kontinuität in den Extremen ableiten:
Mäster deren Schweine nur auf Grund der Überschreitung in einem Punkt konventionell
untersucht werden müssen, werden mit den nächsten Lieferungen oft zu Unrecht gesperrt. So
kann man hier mit einiger Sicherheit von Ausreißern sprechen. Bei Betrieben, deren Schweine
aber in vier oder mehr Merkmalen Überschreitungen der Grenzwerte zeigen, weisen bei der
nächsten Lieferung ihrer Schweine zu nahezu 100% auch wieder mehrere Überschreitungen
der Grenzwerte in den Merkmalen auf. Diese Tatsache ist ein deutlicher Hinweis, dass
Mastbetriebe in den Kriterien zur Bewertung der Tiergesundheit selten große Sprünge von
einem Mastdurchgang zum nächsten zeigen. Probleme scheinen also nicht innerhalb von 6
Monaten plötzlich aufzutauchen oder zu verschwinden. Ebenso wichtig ist die Erkenntnis,
dass diese Probleme der Tiergesundheit bei den amtlichen Untersuchungen, trotz aller
Heterogenität, auch wiedergefunden werden.
Diese Erkenntnisse waren grundlegend für die generelle Umsetzbarkeit eines mathematischen
Modells zur Vorhersage des Gesundheitszustandes von Mastschweinen. Denn erst wenn
bekannt ist, dass eine Eigenschaft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersagbar und
79
wiederauffindbar ist, kann man über statistische Modelle nachdenken, die eben diese Leistung
erfüllen. Wichtigster Hinweis zur Bestätigung dieser Annahme ist die Auswertung von
Doppelbefunden bei MEEMKEN 2006, bei denen der Salmonellenstatus eines der beiden
betrachteten Merkmale ist. Denn der Salmonellenstatus verändert sich in allen bekannten
Deutschen Mastbetrieben nur langsam.
Aus diesem Grund wurden die gesundheitsbeschreibenden Merkmale gewichtet und zu einem
Index, dem LAX zusammengefasst mit dem Ziel, eine bessere Vorhersagefähigkeit des
Systems zu erreichen.
4.4 Stabilität und Vorhersagefähigkeit von LAX und SCHLIX
Nachdem die Gewichtungen festgelegt wurden, der Algorithmus in die EDV der Firma
Manten übernommen wurde, die Schwellen vereinbart und die Transformation des
Algorithmus in das EDV-System der Firma Manten verifiziert wurden, galt es, die Stabilität
und Vorhersagefähigkeit der Indices zu bewerten.
Dazu wurden exemplarisch die LAXe von 27 Betrieben über einen maximalen Zeitraum von
6 Monaten errechnet und grafisch mit den vereinbarten Schwellen in eine Tabelle
übernommen. Von jedem Mastbetrieb wurden an jedem Anliefertag der aktuelle LAX auf
Grundlage jeweils 6 Monate zurückreichender Daten errechnet. Abbildung 7 zeigt von den 27
ausgewerteten Landwirten nur 5, um die Übersicht nicht zu erschweren. In der digitalen
Ausgabe dieser Arbeit sind die 27 Mastbetriebe per Mausklick anzuwählen und werden dann
in die Grafik übernommen. So ist ein individueller Vergleich möglich.
80
0
0,5
1
1,5
2
2,5
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
Biedemann GmbH
Dufhaus, Peter
Dyckers, Norber
Schlaghecken
Schmitz, Wolfga
Schwelle gelb
Schwelle rot
Abb. 7: der Verlauf des LAX von 5 Landwirten. Wichtig zu beachten, der Zeitstrahl läuft von rechts nach links. Die 24 ist zeigt also die ältesten Daten, die 1 die jüngsten.
Zeit in Wochen
LAX
Landwirt 5 Landwirt 5 Landwirt 5
Landwirt 1
Landwirt 2
Landwirt 3
Landwirt 5
Landwirt 4
81
In der Abb.7 ist die Entwicklung des LAX über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu
sehen. Jede Veränderung der Steigung zeigt eine Lieferung an.
Deutlich zu sehen ist, dass es nur Graphen mit langsam sich verändernder Steigung gibt und
es von Lieferung zu Lieferung keinen Sprung von mehr als 0,2 Punkte im LAX gibt. Diese
Tatsache deutet auf einen relativ stabilen Verlauf der Entwicklung hin. Die größte Steigung
aller ausgewerteten Mastbetriebe findet sich bei Landwirt 2, brauner Graph, dessen LAX
innerhalb von 3 Lieferungen um 0,2 Punkte steigt.
Auf der anderen Seite ist aber auch eine Entwicklung bei jedem Landwirt zu sehen. Landwirt
3, mit dem dunkelgrünen Graphen, zeigt eine deutliche Verbesserung von nahe an der roten
Schwelle bis unter die gelbe Schwelle.
Landwirt 4 mit dem hellgrünen Graphen zeigt eine drastische Verschlechterung des Index,
hier scheinen Hinweise auf Beratungsbedarf vorzuliegen.
Da zur Berechnung des SCHLIX zu jeder Zeit etwa 400.000 Schweine mit steigender
Tendenz zu Grunde liegen, verändert sich dieser Wert pro Woche momentan um maximal
0,01 Punkte. Die Schwelle bleibt also damit auch sehr konstant.
Der SCHLIX wird mit jeder Lieferung neu berechnet, streng genommen ist es mathematisch
nicht völlig korrekt, die Schwelle „gelb“ und „rot“ als eine Gerade darzustellen. Da aber von
Lieferung zu Lieferung immer nur minimale Veränderungen der Schwelle auftreten, die im
Vergleich zu den LAXen grafisch ohnehin kaum darzustellen ist, wird das vereinfachte
Modell der Geraden gewählt. Dies macht auch die Beurteilung durch das amtliche
Untersuchungspersonal einfacher, ohne es falsch zu machen. Bei der dem Veterinäramt zur
Verfügung gestellten Excel Datei können die Schwelle für die Auswertungen ohne weiteres
dem Lieferaktuellen SCHLIX angepasst werden.
Mit beiden Indizes ist also eine ausreichende Stabilität und Vorhersagbarkeit gewährleistet,
aber auch Entwicklungen hin zu mehr Tiergesundheit oder sich abzeichnende Probleme
lassen sich gut erkennen.
82
4.5 Logistik
Während der Testphase übt die Firma Manten die Logistik der Schlachtung, die sich als ein
großes Problem in der Umsetzung der risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung herausgestellt hat. Zwar sind alle Schweine liefernden Betriebe bekannt
und eingestuft, auch ist die Planung der Anlieferzeiten im Groben bis zum Mittag des der
Schlachtung vorangehenden Tages möglich, so dass der Dienststellenleiter den Einsatz des
amtlichen Untersuchungspersonals mit hinreichend Vorlauf klären kann. Doch noch immer
kommt es vor, dass zum Beispiel Händler nicht die angekündigte Partie Schlachtschweine
liefern, sondern kurzfristig tauschen und statt einer zur visuellen Untersuchung zugelassenen
Kohorte von Schweinen eine „rote“ Partie ankommt, die gezielt erweitert untersucht werden
muss.
Dieses Problem hält sich in den Auswirkungen aber noch in Grenzen und wird im Laufe der
Zeit durch Kommunikations- und Informationsaustausch immer geringer werden. Das zeigte
schon die Testphase. Händler müssen noch mehr Informationen über den Status der
Mastschweine bekommen, damit sie gezielter liefern können und eine „grüne“ Partie durch
eine andere „grüne“ ersetzen können. Außerdem wird zu Beginn der Einführung der rSFU
jeden Tag „visuell“ und dann „gezielt erweitert“ nacheinander geschlachtet. Der
ursprüngliche Plan sah zwar „visuelle“ und „gezielt erweiterte“ Tage vor, doch ist das derzeit
noch nicht umsetzbar.
Kommt eine Partie gezielt erweitert zu untersuchender Schweine zu den Zeiten, in denen noch
nach dem visuellen Modus untersucht wird, müssen die Schweine mit der Abladung noch
warten, bis die Untersuchung im visuellen Modus beendet ist. Diese Maßnahmen entfalten
mit der Zeit die erhoffte erzieherische Wirkung. Diese Logistik bleibt aber ein Problem, das
nur der Einkauf der Firma Manten mit viel Diplomatie und Augenmaß beherrschen kann.
Ein weiteres Problem ist zum jetzigen Zeitpunkt noch der Fakt, daß viele Landwirte die
zusätzlichen Informationen auf dem Formblatt zur Lebensmittelketteninformation verweigern
und daher nicht im visuellen Teil der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
teilnehmen können.
Auch hier hilft auf lange Sicht nur Diplomatie und Augenmaß in der Abteilung Einkauf.
83
Zur Unterstützung wurde zusammen mit Prof. Blaha von der Stiftung Tieräztliche Hochschule
Hannover ein Flyer entworfen, der im Einkauf ausgelegt wird und den Landwirten und
Händlern die Vorteile der Teilnahme am System der visuellen Schlachttier- und
Fleischuntersuchung verdeutlichen soll.
84
Abb. 8: Der Flyer zur Auslage im Verkauf der Firma Manten.
85
4.6 Validierung der Daten durch das zuständige Veterinäramt
Parallel Untersuchungen
Der Dienststellenleiter der Untersuchungsstelle des Veterinäramtes Kleve bei der Firma
Manten hat die Aufgabe bekommen, innerhalb der 3 monatigen Testphase jeden Tag 25 der
visuell untersuchten Schlachtkörper gemäß den Vorgaben der VO (EG) 854/2004 nach zu
untersuchen. So soll sichergestellt werden, dass die visuelle Untersuchung geeignet ist, alle
nach konventionellem Untersuchungsverfahren gefundenen pathologisch-anatomischen
Veränderungen auch mit der visuellen Fleischuntersuchung zu finden. Mitte März 2012
werden die folgenden Daten der Lenkungsgruppe vorgelegt.
Tab. 9: Paralleluntersuchungen durch den Dienststellenleiter
Verifizierung der visuellen FU-Befunde im Rahmen der RFSU bei Manten
Datum Einsendekennzeichen Autofom-
Nr.
Befund nach
visueller US
Ergebnis der
Nachuntersuchung
durch
Dienststellenleiter
Feb 12
01.02.2012 4930-4957 o.b.B. keine Abweichung
02.02.2012 WES 52XXX 7940-7969 o.b.B. keine Abweichung
03.02.2012 KLE 16XXX 9571-9598 o.b.B. keine Abweichung
04.02.2012 WES 40XXX 11935-11966 o.b.B. keine Abweichung
07.02.2012 BOR 04XXX 4016-4034 o.b.B. keine Abweichung
08.02.2012 NLXXX 7214-7244 o.b.B. keine Abweichung
09.02.2012 NLXXX 8923-8948 o.b.B. keine Abweichung
10.02.2012 2LXXX 10647-10679 o.b.B. keine Abweichung
11.02.2012 VIE 120XXX 12677-12704 o.b.B. keine Abweichung
13.02.2012 KLE 56XXX 428-454 o.b.B. keine Abweichung
14.02.2012 KLE 120XXX 4042-4067 o.b.B. keine Abweichung
15.02.2012 UN 09XXX 7591-7620 o.b.B. keine Abweichung
16.02.2012 VIE 120XXX 8504-8539 o.b.B. keine Abweichung
17.02.2012 WES 40XXX 10562-10591 o.b.B. keine Abweichung
20.02.2012 KLE 280XXX 1051-1076 o.b.B. keine Abweichung
86
21.02.2012 KLE 240XXX 3707-3740 o.b.B. keine Abweichung
22.02.2012 WES 401XXX 5982-6021 o.b.B. keine Abweichung
23.02.2012 PB 406XXX 10013-10034 o.b.B. keine Abweichung
24.02.2012 WES 0400XXX 10838-10868 o.b.B. keine Abweichung
25.02.2012 NE 280XXX 13282-13315 o.b.B. keine Abweichung
27.02.2012 KLE 1200XXX 329-361 o.b.B. keine Abweichung
28.02.2012 WES 0120XXX 4930-4955 o.b.B. keine Abweichung
29.02.2012 BOR 280XXX 6381-6414 o.b.B. keine Abweichung
Mrz 12
02.03.2012 KLE 32XXX 12279-12318 o.b.B. keine Abweichung
03.03.2012 KLE 642XXX 13620-13655 o.b.B. keine Abweichung
05.03.2012 BOT 000XXX 2144-2172 o.b.B. keine Abweichung
08.03.2012 KLE 605XXX 9239-9254 o.b.B. keine Abweichung
09.03.2012 KLE 120XXX 10125-10156 o.b.B. keine Abweichung
12.03.2012 KLE 160XXX 46388 o.b.B. keine Abweichung
13.03.2012 BOR 04XXX 3185-3217 o.b.B. keine Abweichung
14.03.2012 UN 0126XXX 7703-7733 o.b.B. keine Abweichung
19.03.2012 WES 2409XXX 1896-1922 o.b.B. keine Abweichung
20.03.2012 BOR 484XXX 5153-5183 o.b.B. keine Abweichung
Fehlerquote: 0%
Zu erkennen ist, dass die Befunde der visuellen Fleischuntersuchung in keiner Weise von der
auf das konventionelle Maß erweiterten Untersuchung abweichen.
Verifizierung der Befunddateneingabe
Zur Verifizierung der Berechnung von LAX und SCHLIX werden dem Veterinäramt täglich 4
Exceldateien zugesandt, welche die gesamten Untersuchungsbefunde des Tages enthalten.
Damit die Kontrollbehörde die Berechnungen des LAX und des SCHLIX verifizieren kann,
wurde ihr ein Exceltool übergeben, mit dem sie die Daten der täglichen 4 Exceldateien
einlesen, und in einer eigenen Datenbank ablegen können. Der LAX aller Mastbetriebe wird
durch das Tool errechnet, ebenso der SCHLIX.
87
Neben der Verifizierung der Berechnungen der Manten- EDV hat die Untersuchungsbehörde
so auch die Möglichkeit, ein eigenes Ranking der Landwirte des Kreises Kleve zu erstellen
und die Kontrollen bei diesen Landwirten entsprechend anzupassen.
Es handelt sich bei dem zur Verfügung gestellten Tool um eine Exceltabelle in der Version
Excel 2010, alle Passwörter sind dem Kreis bekannt, auch die Funktionalität wurde den
zuständigen Mitarbeitern des Kreises erläutert. Auf diese Weise kann das Programm
angepasst und erweitert werden, um mehr Informationen aus den vorhandenen Daten zu
gewinnen. Diese Anpassungen können Informatiker des Kreises Kleve selbstständig
durchführen, oder von der erstellenden Firma Quh-Lab durchführen lassen.
LAndwirtschaftlicherIndeX Version 0.03 Login:
Admin-Funktionen Daten importieren
allgemeine
Funktionen
Daten auswerten
Abb. 9:der Umfang des Programms zur Validierung von LAX und SCHLIX durch das Veterinäramt
88
4.7 Anweisungen
Die Funktion der Anweisungen ist eingeführt, funktioniert und ist auch archiviert. Wie
vereinbart, können an den Untersuchungsstellen Rampe und Ausschleusband, sowie im Büro
des Dienststellenleiters Anweisungen für die amtlichen Tierärzte geschrieben und gelesen
werden.
89
5. Diskussion
Wie die vorliegende Arbeit zeigt, ist es auch unter Feldbedingungen möglich, eine
risikoorientierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchzuführen, bei der die
Verbrauchersicherheit nicht nachteilig beeinflusst wird, sondern durch höhere Integration der
Prozesskette sogar deutlich gestärkt wird.
Alle bisherigen Arbeiten haben durch die jeweilige Gewichtungsmethodik nur sehr geringe
Zahlen an Schlachtschweinen für die risikoorientierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung
zugelassen. Das liegt vorwiegend darin begründet, dass innerhalb des Ampelsystems jede
Abweichung für sich und als Ausschlusskriterium für die RFU gewertet wurde. Nur für die
Organbefundungen wurde ein Index gebildet. Ein Ausschluss aus dem System erfolgte immer
bereits dann, wenn einer der vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten wurde.
Vorausgegangene Untersuchungen zeigen, dass die Bewertung anhand nur eines Merkmals zu
falschen Ausschlüssen aus der visuellen Fleischuntersuchung führt. Falsch bedeutet in dem
Fall, dass die Vorhersage einen Ausschluss nahe legt, die tatsächliche Kohorte von
Mastschweinen nach den angelegten Bewertungskriterien aber visuell zu untersuchen
gewesen wäre.
Durch die hier vorgestellte Untersuchung wird auch klar, dass die Entscheidungen immer
dann genauer wurden, wenn sich mehrere Werte außerhalb der festgelegten Grenzen
befanden. Je mehr Punkte also in die Bewertung einfließen, desto genauer wird die
Bewertung. Diesem Gedanken trägt ein Gesamtindex, wie er hier zur Anwendung kam,
Rechnung.
Als wichtiger Unterschied zu den bisherigen Versuchen ist das als relatives Modell
aufgebaute Bewertungssystem zu nennen. Das bedeutet, dass jeweils die besten 80% (oder
eine vom Lenkungsteam festgelegte Menge) direkt zu der visuellen Fleischuntersuchung
zugelassen werden.
Im Unterschied zu früheren Untersuchungen wird in der vorliegenden Arbeit deutlich, dass
durch das ständig angepasste System nicht nur örtlich abgegrenzt Lösungen für die
risikoorientierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung möglich sind. Im Gegenteil, durch
90
eine steigende Zahl von Teilnehmern können immer besser werdende, allgemein gültige
Regeln für das risikobasierte Vorgehen entstehen.
Weiterhin wird von der strengen Unterscheidung visuell- konventionell Abstand genommen,
vielmehr wird ein System angestrebt, in dem die risikoorientierte Schlachttier- und
Fleischuntersuchung mit einem visuellen Anteil praktiziert wird.
Selbstverständlich sind einem solchen System Schwächen und Stärken zu eigen. Sind die
Schwächen erkannt und stellen sich Lösungswege für solche Schwächen dar, können sich
solche Schwachpunkte durchaus in Stärken verwandeln. Zur Analyse der Schwächen und
Stärken wurde eine abgewandelte SWOT- Analyse nach Mintzberg angewendet
(MINTZBERG, 1994).
Tab. 10: Übersicht SWOT Analyse nach Mintzberg
Stärken (strengths) Schwächen
(Weaknesses)
Lösungsansatz (Opportunities
and Threats
rSFU im vorliegenden System
möglich
Deutliche Verbesserung der
Verbrauchersicherheit
höhere Schlachtzahlen bei
gleich bleibendem
Untersuchungspersonal möglich
Verbesserung der
Allgemeingültigkeit
logistische Schlachtung
kann zu langen
Wartezeiten führen
Weiterentwicklung eines
Katalogs für "gezielt erweitert"
bessere Ausnutzung der
Personalressourcen, z. B. bei
Trichinenuntersuchung
Einteilung amtlichen
Personals zu inflexibel
bessere Einteilung des
Personals (Liegen lassen nicht
so dringender Arbeiten bis nach
der Fleisch Untersuchung,
Ersatz durch Dienststellenleiter,
amtl. Tierarzt oder
Trichinenuntersucher)
Erziehung der Landwirte zu Schlechte Qualität der Bonus - Malussystem für "gute"
91
Stärken (strengths) Schwächen
(Weaknesses)
Lösungsansatz (Opportunities
and Threats
"Lebensmittelunternehmern" Daten von Landwirten und "schlechte"
landwirtschaftliche Betriebe
bessere Einsetzbarkeit des
amtlichen Personals, auch in
anderen Schlachtbetrieben
ungleiche Beurteilung
ansonsten gleicher
Befunde
Schulung
größere Betriebe haben
erfahrungsgemäß homogenere
Partien von Schlachtschweinen
unterschiedliche
Lieferzeiträume (> 6
Monate)
nur größere Lieferanten in das
System zulassen, oder schulen
und neue Möglichkeiten der
Datenübermittlung nutzen
größere Gelassenheit bei der
Untersuchung durch bessere
Ressourcennutzung
Forderung des Vet.-
Amtes nach später
Entscheidung auf Basis
der gerade erhobenen
Befunde
bessere Nutzung des
Ausschleusbandes und spätere
Nachbeurteilung
Gewöhnung an schematisierte,
vorgegebene Masken und
Eingabedaten, nicht mehr
Verwendung "eigener Prosa"
Unterschiede zwischen
schriftlich erhobenen
und mittels Touchscreen
dokumentierter Daten
Schulung
mangelnde Offenheit
des Systems
Einbeziehung mehrerer
Schlachtbetriebe und Landwirte
sowie Einführung einer
Internetdatenbank
eigenes EDV - System der
Firma
Manipulationen
möglich, Fehlersuche
schwierig
Daten werden durch
Verifizierungsprogramm im
Veterinäramt verifiziert.
Einfach Überprüfbarkeit
anhand von Stichproben
Verbesserung des Dialoges mit
der Erzeugergemeinschaft
Verbesserung des Dialoges mit
dem Veterinäramt
Verbesserung der
Kommunikation zwischen
Schlachtbetrieb, Veterinäramt,
92
Stärken (strengths) Schwächen
(Weaknesses)
Lösungsansatz (Opportunities
and Threats
Erzeugerring und Wissenschaft
Zahl der zertifizierten Betrieb
steigt an.
Voraussetzung ist
Systemteilnahme an QS,
IKB oder Certus
Werben für mehr Teilnahme an
derartigen Systemen
Auch Zahl der Betriebe welche
die erforderlichen Daten per
Lieferschein an den
Schlachtbetrieb übermitteln
steigt an
Förderung einer "integrierten
Datenbank"
schlechter
Informationsfluss
Schulung, hier insbesondere der
Landwirte
Verbesserung der
Allgemeingültigkeit
keine klare Abgrenzung
zwischen konventionell,
visuell und gezielt
erweitert
Katalog entwickeln
gute Kommunikation der
amtlichen TÄ untereinander
besseres Verständnis für
Pathologie seitens der aFA
schlechte
Kommunikation
zwischen aFA
untereinander und
zwischen aFA und amtl.
TÄ
Schulung
Verbesserung des
Verständnisses, Ausräumen von
Vorurteilen
skeptische Einstellung
der amtlichen
Fachassistenten
Schulung
Verbesserung des gegenseitigen
Verständnisses
geringe Flexibilität der
Veterinärbehörde
Dialog weiter verbessern
Förderung einer "integrierten
Datenbank"
Datenübermittlung in
Papierform
(Lieferschein)
Einführung einer Internet
basierten Datenbank
Förderung eines offenen, allen
Seiten förderlichen Dialoges
Problembehandlung
durch das Veterinäramt
zu undifferenziert,
mehr Offenheit auch von der
amtlichen Seite
93
Stärken (strengths) Schwächen
(Weaknesses)
Lösungsansatz (Opportunities
and Threats
eigene Probleme werden
ignoriert
Förderung einer "integrierten
Datenbank"
Lieferanten mit einer
ersten Lieferung an den
Betrieb
Einführung einer Internet
basierten Datenbank
Förderung einer "integrierten
Datenbank"
Einführung der
Forderung eines
Datenblattes mit
vorhergehenden
Befunden
Einführung einer Internet
basierten Datenbank
Stärkung der Verantwortung der
Tierärzte und damit Stärkung
der Stellung der Tierärzte
Mangelnde Bereitschaft
der Tierärzte, neue
Verantwortungen
anzunehmen
Seminare, Schulung, Aufnahme
in Studienlehrpläne
Schwächen:
Zurzeit erfolgt die Schlachtung der Tiere logistisch, das heißt, dass zuerst die rein
visuell zu untersuchenden Schweine geschlachtet werden, während die konventionell
zu untersuchenden Tiere im Wartestall liegen. Dieses kann zu längeren Liegezeiten im
Wartestall führen. Als Lösung für diesen Schwachpunkt bietet sich die Einführung
und gezielte Weiterentwicklung eines Schemas für einen Katalog von gezielt
erweiterten Untersuchungen an, die die allgemeine Gültigkeit für die risikoorientierte
Schlachttier- und Fleischuntersuchung erlangen könnte.
Die Qualität der von den Landwirten übermittelten Daten lässt erheblich zu wünschen
übrig. In vielen Fällen sind die Formblätter für die Lebensmittelketten- Information
nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllt. Hier könnte ein Bonus – Malus – System
für „gute“ und „schlechte“ Datenübermittlung die Landwirte erziehen, ihre Rolle als
94
Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung 178/2002 besser anzunehmen und
sich als solche zu verstehen.
Eine weitere erhebliche Schwäche ist der schlechte Informationsfluss. Die
Lieferscheine sind informativ zu träge, zu nichtssagend und zu schwierig und nur mit
hohem Personalaufwand auszuwerten. Diese Daten sollten über eine internetbasierte
Datenbank, analog dem „GIQS Backbone“, verfügbar sein. Nur auf diese Weise
erscheint eine sinnvolle Datenbearbeitung im Vorfeld der Schlachtung möglich. Dies
würde auch ermöglichen, Tiere derjenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die zum
ersten Mal an diesen Schlachtbetrieb liefern, in das System einzubeziehen, was beim
derzeitigen System nicht möglich ist, weil keinerlei Daten vorliegen.
Unterschiedliche Zeiträume und Intervalle zwischen den Lieferungen von Partien
eines Betriebes und damit auch der Intervalle, in denen die Daten anfallen, führen zu
Unschärfen in der Einstufung einzelner Partien. Bei Landwirten mit kleineren
Mastgruppen kann es dazu kommen, dass zwei Lieferungen weiter auseinander liegen
als 6 Monate. Dies führt dazu, dass eine Einstufung auf der Basis historischer Daten
schwerer möglich ist. Dies hat die Überlegung zur Folge, ob nicht zunächst die
Betriebe, die aufgrund ihrer geringen Größe nur in größeren Zeitabständen
Schlachtschweine abliefern können, von der Teilnahme am System der direkten
visuellen Fleischuntersuchung ausgeschlossen bzw. vorläufig zurückgestellt werden
sollten. Dieser Punkt befindet sich noch in der Überarbeitung und wird mit einem
weitergehenden, Internet basierten Ansatz hinfällig.
Eine Vergleichbarkeit der Daten der Organbefundung ist nicht gegeben; Untersucher
sehen oft gleiche Befunde unterschiedlich und so entsteht ein uneinheitliches Bild.
Hier müssten verstärkt laufende Schulungsmaßnahmen der Behörde für die Veterinäre
und amtliches Fachpersonal zu einer Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der
Befundbeurteilungen führen. Dies würde die Einsetzbarkeit des Personals auch an
anderen Schlachtbetrieben derselben zuständigen Behörde erleichtern.
Eine ganz klare Schwäche ist die Unwägbarkeit des amtlichen Personaleinsatzes durch
das Veterinäramt; hier ist erhebliches Verbesserungspotential vorhanden. Eine
Forderung des Veterinäramtes bestand darin, noch bei der Schlachttieruntersuchung,
oder sogar noch bei der Fleischuntersuchung eine Entscheidung über die Teilnahme /
95
Nichtteilnahme an der visuellen Fleischuntersuchung fällen zu können. Dies scheiterte
allein schon an mangelnder Personalstärke; das für die konventionelle Untersuchung
erforderliche Mehr an Personal steht ja nicht „in Lauerstellung“. Die vorgeschlagene
Hinzuziehung von Personal aus dem Trichinenlabor oder des Dienststellenleiters
erwies sich als nicht praktikabel, weil diese Personen andere Aufgaben zu erfüllen
hatten. Hier müsste eine bessere Arbeits- und Personalorganisation einsetzen, die es
ermöglicht, weniger dringende Arbeiten zunächst hintanzustellen, um eine zügige
Durchführung der Fleischuntersuchung zu gewährleisten. Denkbar wäre der zeitweise
Einsatz entsprechend ausgebildeten Betriebspersonals im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Einsatzmöglichkeiten. Oder der Einsatz des amtlichen Tierarztes am
Schlachtband, der sonst nur am Ausschleuseband steht. Ausgeschleuste
Schlachtkörper könnten durch das verlängerte Ausschleuseband später nach untersucht
werden.
Die stark von der Person des Nutzers (Untersuchers) abhängigen Fehler bei Eingaben
führen zu Daten, die nicht vergleichbar sind. Es war wiederholt festzustellen, dass auf
Papier dokumentierte Daten erheblich von EDV- basiert dokumentierten abwichen.
Als Ursache wurde erkannt, dass zeitliche Überschneidungen im Schlacht- bzw.
Untersuchungsablauf zu Ungenauigkeiten führten. Diese Problematik wird sich nach
einer gewissen Eingewöhnungszeit, wenn die Mitarbeiter gelernt haben, der EDV zu
vertrauen, erledigt haben.
Mangelnde Offenheit des Systems, um den Algorithmus regelmäßig überprüfen zu
können.
Bekanntermaßen werden die Forderungen der VO 1244/2007 EG nur durch deutsche,
niederländische und belgische QS- ähnliche Systeme erfüllt. Systeme wie QS, IKB
und Certus haben einen solchen Ansatz für die Durchführung der rSFU erst möglich
gemacht. Die Teilnahme an einem derartigen System muss daher als
Grundvoraussetzung für die Zulassung zur risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung angesehen werden.
Große Diskussionen gibt es noch wegen der Abstufungen der Untersuchungen
(konventionell, gezielt erweitert oder visuell). Die amtliche Überwachung wird (um
„auf der sicheren Seite“ zu bleiben) immer eher mehr als weniger untersuchen. Eine
96
risikobasierte Untersuchung ist daher zurzeit noch schwer zu realisieren. Ein Grund
hierfür ist auch der bislang ungelöste Personaleinsatz.
Es konnte festgestellt werden, dass die Kommunikation zwischen den amtlichen
Fachassistenten und den amtlichen Tierärzten starke Defizite aufweist. Während die
amtlichen Tierärzte der Einführung der risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung eher aufgeschlossen gegenüberstehen, ist bei den amtlichen
Fachassistenten eine eher skeptische Einstellung gegenüber allen Neuerungen
feststellbar. Hier ist verstärkte Schulung und Aufklärung dringend nötig.
Schulung und Aufklärung würde auch dazu beitragen, die geringe Flexibilität der
Veterinärbehörde zu verbessern. Die der Behörde zuzurechnenden Defizite werden
dort eher verdrängt als offen kommuniziert und verbessert.
Stärken:
Die Verbrauchersicherheit wird mit dem vorgestellten System deutlich gestärkt.
Das beschriebene System eröffnet weiterhin die Möglichkeit, auch
Tierschutzrechtliche Aspekte besser zu erfassen und auszuwerten.
Sehr wichtig erscheint die deutliche Stärkung der fachlichen
Entscheidungsmöglichkeiten der amtlichen Tierärzte und des Dienstellenleiters. Damit
können diese Personen ihre hohe Fachliche Eignung besonders gut zur Wahrung der
Verbrauchersicherheit und des Tierschutzes einbringen. Denn Sie können über das
Maß der durchzuführenden Untersuchung aufgrund einer Risikobewertung, ihrer
Ausbildung und Erfahrung entscheiden und sind nicht an starre Vorgaben gebunden.
Sie können untersuchen, was sie für nötig erachten und nicht, was Ihnen vorgegeben
wird. Diese Eigenschaft kann die Stellung der Tierärzte bei der Gewinnung sicherer
Lebensmittel deutlich stärken, muss sich aber auch in einer zielgerichteten Aus-und
Weiterbildung wiederfinden.
Ein betriebseigenes EDV-System eröffnet Möglichkeiten des Experimentierens mit
Daten und Verifizierung der Belastbarkeit. Allerdings gestaltet sich die Fehlersuche in
einem solchen System schwierig. Darüber hinaus besteht eine gewisse Gefahr von
Möglichkeiten zur Manipulation.
97
Durch die Einführung des Systems nach der vorliegenden Arbeit sind höhere
Schlachtzahlen möglich, als in den Systemen der vorausgegangenen Arbeiten bei
gleichem Personaleinsatz und gestiegener Verbrauchersicherheit.
Die Entscheidungsgewalt der amtlichen Tierärzte wird durch die Einführung von
Anweisungen deutlich gestärkt; es wird möglich, unabhängig von starren Vorgaben
der gesetzlichen Vorschriften fachlich basierte Untersuchungsschritte einzuleiten.
Die Einführung eines Kataloges für die Einteilung der Kategorien „gezielt erweiterte
Untersuchung“ und „visuelle Untersuchung“ würde betriebsübergreifend,
insbesondere für die Untersuchungspersonen, die hinsichtlich ihrer Entscheidungen
unsicher sind, Gültigkeit erlangen und wäre ein großer Fortschritt für die
Vergleichbarkeit der Befunde, auch Schlachtbetrieb – übergreifend.
Die flexiblere Nutzung von Personalressourcen führt zu reibungsloseren Abläufen
ebenso wie zur besseren Einsetzbarkeit des Personals, sowohl auf der amtlichen als
auch auf der betrieblichen Seite.
Die Einführung eines Bonus – Malus – Systems für die Landwirte führt zu einem
wesentlich verbesserten Verständnis der Landwirte für ihre Rolle als
Lebensmittelunternehmer.
Die bessere Ausnutzung des gut gestalteten und sehr aufnahmefähigen
Ausschleusbandes führt einerseits zu höherer Flexibilität des amtlichen
Untersuchungspersonals und andererseits durch den Zeitgewinn zu einer größeren
Gelassenheit im Hinblick auf Entscheidungen.
Durch den Zwang, an einem der Qualitätssysteme wie IKB, Certus oder Q+S
teilnehmen zu müssen, wird die Zahl der durch solche Systeme zertifizierten
landwirtschaftlichen Betriebe steigen.
Die Etablierung einer internetgestützten Datenbank, etwa wie der „GIQS Backbone“
hätte eine deutliche Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen
Stufen der Erzeugung zur Folge und würde insgesamt die Anwendung des Systems
erleichtern.
Auf Initiative der Erzeugergemeinschaft Rheinland schafft die Fa. Manten die
Möglichkeit für Landwirte ebenso wie für die Erzeugergemeinschaft, über das Internet
Einblick in die gesundheitsbezogenen Daten der jeweiligen Betriebe, einschließlich
98
des LAX, zu nehmen. Selbstverständlich ist dieser Internet – Zugang
passwortgeschützt und steht nur Berechtigten zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit mit dem Erzeugerring gestaltete sich sehr fruchtbar und hat das
Projekt gefördert.
Der durch das Projekt entstandene Dialog zwischen Betrieb, Erzeugern, Veterinär Amt
und Wissenschaft hat die Zusammenarbeit insgesamt deutlich verbessert. Die weitere
Intensivierung von Schulungen und Informationen fördert die Offenheit der
Beteiligten untereinander.
Als nächster Schritt wäre zu erwägen, zwei Schlachthöfe gemeinsam in eine solche
Untersuchung zu nehmen. Denkbar wären die Firmen Manten und Tummel, dort könnten
Schritte für die Einführung einer internetbasierten, gemeinsame genutzten, neutralen
Datenbank vorgenommen werden.
Das System muss dynamisch auf neue Möglichkeiten und Anforderungen reagieren können.
Etwa neue Gefährdungen, eine verbesserte EDV, verbesserte Serologie. Hier könnte ein neues
Projekt, möglicherweise mit einer neuen Dissertation, entstehen. Gleichzeitig könnte man
einen Katalog von Untersuchungen bei gegebenen Anweisungen zu erarbeiten und so die
Risikoorientierung auf neue Füße stellen.
99
6. Zusammenfassung
Martin Frettlöh
Stärken – Schwächen – Analyse bei der Einführung der risikoorientierten amtlichen
Schlachttier- und Fleischuntersuchung in einem mittelständischen Schweineschlachthof
Gemäß dem Vorschlag von Robert von Ostertag wurde in Deutschland vor mehr als 100
Jahren eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung eingeführt. Die konsequente
Anwendung dieser Untersuchung hat sehr erfolgreich dabei geholfen, Tierseuchen und
gefährliche Zoonosen in Deutschland ganz oder beinahe komplett zu tilgen.
In den letzten Jahrzenten häufen sich jedoch in der Wissenschaft die Vorschläge, den starr
vorgegebenen Untersuchungsgang dynamisch an neue Gefährdungs- und Nachweispotentiale
anzupassen.
Auch die Europäische Gesetzgebung hat mit der „Basisverordnung“ VO (EG) Nr. 178/2002
und dem darauf aufbauenden „Hygienepaket“ mit den für die amtliche Schlachttier- und
Fleischuntersuchung von Schweinen relevanten Verordnungen (EG) Nr. 852/2004,
853/2004 und 854/2004 ein radikal neues Lebensmittelsicherheitskonzept entwickelt und zur
Geltung gebracht. Damit werden moderne Formen der Kommunikation und elektronischen
Datenverarbeitung, ein stark verändertes Gefährdungspotential für den Verbraucherschutz und
neue Nachweismethoden von gefährlichen Stoffen und Mikroorganismen in die Möglichkeit
umgesetzt, von der konventionellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung abzuweichen und
eine risikoorientierte Form der Untersuchung am Schlachthof umzusetzen.
Die ab dem 01.01.2006 in Kraft getretene Neuordnung der Europäischen Lebensmittelpolitik
überträgt außerdem den Lebensmittelunternehmen eine größere Mitverantwortung für sichere
Lebensmittel.
Somit besteht nun die Möglichkeit, die Sicherheit der Verbraucher in einem gemeinsamen
Projekt aus amtlicher Überwachung und privat gesteuerter Datenverarbeitung deutlich zu
erhöhen und dynamisch neuen Gefahren und Möglichkeiten der Erkennung und Bekämpfung
dieser Gefahren anzupassen.
100
Demnach kann der Lebensmittelunternehmer relevante Informationen der Lebensmittelkette
von den Stellen zusammenfügen wo sie anfallen, nämlich in den landwirtschaftlichen
Erzeugerbetrieben und bei der Untersuchung am Schlachthof, diese Daten aufbereiten und
dem amtlichen Untersuchungspersonal zur Verfügung stellen.
Das amtliche Untersuchungspersonal kann auf Grundlage dieser Daten sowie der Befunde der
aktuell zu untersuchenden Partie von Schlachtschweinen die beste Untersuchungsmethode
auswählen, die angebracht scheint. Die Möglichkeiten der Untersuchung reichen von der
visuellen bis zur gezielt erweiterten Untersuchung.
Am Schlachthof der Firma Manten wurde in einer public-privat Partnership mit
wissenschaftlicher Unterstützung durch Professor Thomas Blaha und Dr. Diana Meemken
von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, und Martin Frettlöh von Quh-Lab ein
Projekt für die Umsetzung der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
entwickelt und eingeführt. Grundlagen dafür waren besonders das von SCHRUFF (2004)
entwickelte Bewertungssystem von Lebensmittelketteninformationen und die Untersuchung
von Bewertungssystemen für Lebensmittelketteninformation von MEEMKEN (2006).
Ergebnis der vorliegenden Arbeit ist ein funktionierendes und amtlich zugelassenes System
einer risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung, bei dem für jeden
landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieb ein Index für die Tiergesundheit (LAX) errechnet wird
und der Erzeugerbetrieb mit diesem LAX in 3 verschiedenen Risikoklassen eingeteilt wird.
Diese Risikoeinschätzung die sich aus den Lebensmitelketteninformationen und den
Ergebnissen der voran gegangenen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zusammensetzt,
hilft dem amtlichen Untersuchungspersonal bei der Entscheidung über die für die Tiere dieser
Lieferpartie anzuwendende Untersuchungsmethode.
Schlussfolgernd wird nahegelegt, die Entwicklung der risikoorientierten Schlachttier- und
Fleischuntersuchung weiter zu treiben.
Es sollte eine wissenschaftlich erstellte amtliche Risikoanalyse des jeweiligen
Schlachtbetriebes geben.
Daten aus den Erzeugerbetrieben und den Schlachthöfen sollten in einer Internet basierten
Datenbank zusammen fließen und von dort auch den relevanten Stellen zur Verfügung gestellt
werden. Die sehr starren Vorgaben der Behörden zum Personaleinsatz sollten überdacht
101
werden. Tierärzte, amtliche oder Amtstierärzte sollten Ihre neue, wichtige Rolle bei dem
Schutz und der Weiterentwicklung der Verbrauchersicherheit erkennen und annehmen und ihr
Berufsbild aktiv neu gestalten. Veterinärämter sollten die neue Rolle der Schlachthöfe und
Erzeugerbetriebe als Lebensmittelunternehmer anerkennen und diese Partner bei der Wahrung
von Verbraucher- und Tierschutzbelangen ebenso fördern wie auch Leistung und Kooperation
einfordern.
102
7. Summary
Martin Frettlöh
Analysis of Strengths and Weaknesses of the Introduction of a Risk–Based Official
Ante- and Post-mortem Inspection of Slaughter Pigs at a Medium Sized Pig
Slaughterhouse
In accordance with the suggestions of Robert von Ostertag, an official ante- and post-mortem
inspection was introduced in Germany more than 100 years ago. The consistent application of
this inspection contributed very successfully to abatement or even eradication of animal
diseases and zoonotic diseases in Germany.
However, in recent decades scientists came up with new proposals to dynamically adapt the
strictly preset inspection procedures to new danger potentials and new examination methods.
European legislation developed a radically changed food safety concept by introducing and
putting into effect the „base regulation“ (EU) 178/2002, followed by the regulations (EU)
852/2004, 853/2004 and 854/2004, the so called „Hygiene Package“. All these prescriptions
are relevant with respect to the official ante- and post-mortem inspection of pigs. By this new
legislation, modern forms of communication and modern electronic data processing allow
deviating from the conventional methods of official ante- and post-mortem inspection at the
slaughterhouse and the use of new, risk-based techniques. This takes into account the
significantly changed danger potential for the consumer as well as new examination methods.
This new European legislation came into force on January 1st, 2006 and assigns a higher
responsibility for food safety to the food business operator.
Consequently there now is the chance for the introduction of a common project between
official supervision and privately controlled data processing, by which consumer safety can
be enhanced significantly and at the same time the system can be adapted dynamically to new
methods of identification and controlling of the new dangers.
Thus the food business operator can assemble the relevant food chain information from those
places where they originate from, i.e. the agricultural holdings and the meat inspection at the
slaughterhouse. These data can be edited and made available to the official inspection staff.
103
As a result of this, the official veterinarian can choose the adequate inspection method for the
lot of pigs currently to be examined on basis of this information as well as on the inspection
findings. The range of different inspection methods reaches from visual examination to
specifically enhanced methods.
Under scientific support by Professor Thomas Blaha and Dr. Diana Meemken from the
„Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover“ (veterinary school at Hannover) and Martin
Frettlöh from Quh- Lab, a project for the implementation of a risk- based ante- and post-
mortem inspection was launched at the slaughterhouse of the Manten company in a private –
public partnership. Basis for this were especially the valuation system for food chain
information, developed by SCHRUFF (2004), and the study on valuation systems for food
chain information by MEEMKEN (2006).
Result of the present research is a functioning and officially approved system of risk- based
ante- and post-mortem inspection of slaughter pigs. In this paper, a dynamic index for animal
health is developed for each agricultural holding (LAX), by means of which the holding is
graded in one of three risk categories.
This risk assessment, resulting from food chain information and the results of previous meat
inspections, helps the official veterinarian with his decision on the appropriate examination
method to be used on the current lot of slaughter pigs.
As a conclusion it is suggested that the development of risk-based ante- and post-mortem
inspection should be continued. There should be a scientifically prepared risk analysis for
each individual slaughterhouse.
Data from the agricultural holdings as well as from the abattoirs should coalesce in a web-
based database and by this way made available to the relevant authority. The very inflexible
standards of personnel placement on the official side should be reconsidered. Veterinary
officers as well as official veterinarians should recognize their new role in the development of
protection and safety of the consumer and actively mould the outline of their profession.
Veterinary offices should acknowledge the new role of both slaughter houses and agricultural
holdings as food business operators and on one hand encourage these partners in protecting
the requirements of both animal welfare and consumer protection and on the other hand,
demand performance and co-operation.
104
8. Literaturverzeichnis
BANDICK, N., R. FRIES und A. KOBE (1997):
Vergleichende Untersuchung zur Aussagekraft der amtlichen Schlachttier- und
Fleischuntersuchungstechnik und einer alternativen Erhebungstechnik an
Schlachtschweinen im niederrheinischen Raum.
Bonn, Rhein.-Friedr.-Wilh.-Universität, Bericht
BARTELS, H. (1962):
Bedingen Wandlungen in der Aufgabenstellung der Fleischhygiene eine im
Grundsatz neue Gestaltung des Fleischbeschaugesetzes?
In: 5. DVG Kongress, Verlag Paul Parey, S. 302-311
BÄCKSTRÖM, L. (1973):
Environment and animal health in pig production; a field study of incidences and
correlations.
Acta. Vet. Scand. Suppl. 41, 1-240
BLACKMORE, D.K. (1983):
A new approach to meat inspection.
Nord. Vet. Med. 35, 184-189
BLAHA, T., (1994a):
Erfassung von Schlachttierbefunden für die Qualitätssicherung bei .der
Schweinefleischproduktion.
Dtsch. Tierärztl. Wschr., 101, 264-267
BLAHA, T. (1994b):
Informationen zum EU-Projekt „alternative Fleischuntersuchung“ - Voraussetzungen
und Bedingungen.
105
Dtsch. Tierärztebl. 42, 1024-1025
BLAHA, T. (1999):
Epidemiology and quality assurance application to food safety.
Prev. Vet. Med. 39, 81-92
BLAHA, T., E. gr. BEILAGE und J. HARMS (1994):
Erfassung pathologisch-anatomischer Organbefunde am Schlachthof. 4. Mitt.:
Quantifizierung der Organbefunde als Indikator für die Tiergesundheit von
Schweinebeständen und erste Ergebnisse.
Fleischwirtsch. 74, 427-429
BLAHA, T. und M.-L. BLAHA (1995):
VET special: Qualitätssicherung in der Schweinefleischerzeugung – Tiergesundheit,
Bestandsbetreuung und Tierschutz. Gustav Fischer Verlag Jena, Stuttgart
BLAHA, T., D. MEEMKEN, G. KLEIN (2007):
Vorschläge zur Gestaltung der Lebensmittelketteninformationen für die Umsetzung
der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Rundsch. Fleischhyg. und Lebensmittelüberw. Juli 2007, 58. Jahrgang, 254-261
BOLLWAHN, W. (1995):
Informationen zum EU-Projekt “alternative Fleischuntersuchung”.
Rundsch. Fleischhyg. Lebensmittelüberw. 47 (3), 51-54
BOROWKA, H.J., J. CHAUMET und D. PREIBISCH (1987):
Erläuterungen zum Fleischhygienerecht.
Fleischwirtschaft 67, S. 806-810
BUNDESINSTITUT FÜR GESUNDHEITLICHEN VERBRAUCHERSCHUTZ UND
VETERINÄRMEDIZIN (BgVV) (1999):
106
10 Jahre Rückstandskontrollplan.
Pressedienst, 17/1999
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG (2007):
Einführung einer risikoorientierten Fleischuntersuchung bei Mastschweinen
Kurzprotokoll eines Sachverständigengesprächs im BfR am 15. November 2007
http://www.bfr.bund.de/cm/208/einfuehrung_einer_risikoorientierten_fleischuntersuchung_be
i_mastschweinen.pdf
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG (2008):
Einführung einer risikoorientierten Fleischuntersuchung bei Mastschweinen
Information Nr. 010/2008 des BfR vom 29. Januar 2008
http://www.bfr.bund.de/cm/343/risikoorientierte_fleischuntersuchung_soll_schweinefleisch_s
icherer_machen.pdf
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG (2009) Eckpunkte zur Einführung der
Risiko basierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte beim Mastschwein
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG (2010):
Einführung einer risikoorientierten Fleischuntersuchung bei Mastschweinen
Protokoll des Bundesinstitut für Risikobewertung vom 18. Januar 2010
http://www.bfr.bund.de/cm/343/sachverstaendigengespraech_zeigt_fortschritte_bei_der_umse
tzung_der_risikobasierten_fleischuntersuchung.pdf
DAVID, H. (1995):
Alternative Fleischuntersuchunng.
Prakt. Tierarzt 75, 1066
EDWARDS, D. S., A.M. JOHNSTON und G.C. MEAD (1997):
Meat inspection: an overview of present practices and future trends.
107
Vet. J. 154, S. 135-147
ELLERBROEK, L. (2006):
Risiko basierte Lebensmittelüberwachung am Beispiel der visuellen Fleischuntersuchung, der
Probennahme und der Betriebsprüfung.
Bundesinstitut für Risikobewertung.
Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit, Luzern, 27.04.2006.
FEHLHABER, K., E. STRYCZEK u. H. SCHÜPPEL (1992):
Untersuchungen zur lebensmittelhygienischen Bedeutung von Lungenveränderungen bei
Schlachtschweinen - Beitrag zum Problem der Entstehung primärer bakterieller
Kontamination des Fleisches.
Fleischwirtsch. 72, 778-784
FEHLHABER, K. (1994):
Fleischuntersuchung noch zeitgemäß?
Fleischwirtsch. 74, 583
FELTMATE, T.E. (1985):
The Modern Role of Meat Inspection and Food Hygiene.
Can. Vet. J. 26, 29-33
GIESE, C. (2000):
Reichsgesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni
1900 – ein Meilenstein in der Geschichte der Fleischhygiene.
In. Fleischuntersuchung und Verbraucherschutz - Klassische Konzepte und
neue Ansätze, BGVV Heft 05/2000, L. Ellerbroek (Hrsg.)
GOODHAND, RH. (1983):
The future role of meat inspection in the field of meat hygiene.
J.R. Soc. HEALTH 103, S. 11-15
108
GRAF, K. (1996):
Fleischuntersuchung - Quo vadis? Ist das Alternative Fleischuntersuchungssystem
(AFUS) wirklich eine Alternative?
Dtsch. Tierärztebl. 7, 622-624
HAMMEL, M. L. von und T. BLAHA (1993):
Erfassung pathologisch-anatomischer Organbefunde am Schlachthof; 3. Zusammenhänge
zwischen der Tiergesundheit und der Schlachtkörperqualität beim Schwein.
Fleischwirtsch. 73, 1427-1430
HARBERS, A.H.M., J.F.M. SMEETS, J.A.J. FABER, J.M.A. SNIJDERS und J.G. van
LOGTESTIJN (1991a):
A comparative study into procedures for post mortem inspection for finishing
pigs.
J. Fd. Prot. 55, 620-626
HARBERS, A.H.M., J.F.M. SMEETS und J.M.A. SNIJDERS (1991b):
Predictability of post mortem abnormalities in shipments of slaughter pigs as an aid for meat
inspection.
Vet. Quart. 13, 74-80
HARBERS, A.H.M., A.R.W. ELBERS, A.J. GEELEN, P.G.M. RAMBAGS und J.M.A.
SNIJDERS (1992a):
Preselection of finishing pigs on the farms as an aid for meat inspection.
Vet. Quart. 14, 46-50
HARBERS, A.H.M., J.M.A. SNIJDERS, J.F.M. SMEETS, G.H.M. BLOCKS and J.G.
van LOGTESTIJN (1992b):
Use of information from pig finishing herds for meat inspection purposes.
Vet. Quart. 14, 41-45
109
HARTIG, U. und F. UNTERMANN (2004):
Das neue europäische Lebensmittelrecht.
Fleischwirtsch. 84 (4), 152-156
HATHAWAY, S.C. (1991):
The application of risk assessment methods in making veterinary public health
and animal health decisions.
Rev. Sci. Tech. 10, 215-31
HATHAWAY, S.C. und A.I. MC KENZIE (1991):
Postmortem meat inspection programs; separating science and tradition.
J. Fd. Prot. 54, 471-475
KLEIN, KÜHNE, LHAFI (2005):
Zum Untersuchungsgang in der amtlichen Fleischuntersuchung nach der
Fleischhygiene-Verordnung und der VO (EG) 854/2004.
Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung,
57. Jahrgang, Heft Nr. 4/2005, 75-80
KLINGER, L. (1983):
New Trend in Meat Hygiene.
Ref. Veterinar. 40, S. 107-115
KOBELT, H. (2005):
Das neue Lebensmittelrecht der Gemeinschaft – Nationale Durchführungsverordnungen zu
den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 und 854/2004
46. Tagung des Arbeitsgebiets Lebensmittelhygiene der Deutschen Veterinärmedizinischen
Gesellschaft, Garmisch –Partenkirchen, 2005
110
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN: (2000) Weißbuch für
Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission vom 12. 01.2000
MÄHLMANN, B. (1996):
Zum Informationsgehalt von Organbefunden von Schlachtschweinen für
epidemiologische Erhebungen über den Gesundheitsstatus von Mastschweinebeständen.
Hannover, Tierärztl. Hochsch., Diss.
MALLA, K.E.S. (1995):
Gegenrede zur alternativen Fleischuntersuchung.
Dtsch. Tierärztebl. 1, 13
MC KENZIE, A.I. und S.C. HATHAWAY (1992):
The risk assesment approach to post mortem meat inspection
In: 3rd World Congr. of Foodborne Infections and Intoxication Vol. II, in Berlin,
Proc.
MC MAHON, J., S.KAHN, R. BATEY, J.G. MURRAY, D. MOO und C. SLOAN (1987):
Revised post-mortem inspection procedures for cattle and pigs slaughtered at
Australianabattoirs.
Austr. Vet. J. 64, S. 183-187
MEEMKEN, D. (2006):
Untersuchung von Bewertungssystemen für Lebensmittelketteninformationen zur Nutzung im
Rahmen der risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Schlachtschweinen
Hannover, Tierärztl. Hochsch., Diss.
MINTZBERG, H. (1994):
The Rise and Fall of Strategic Planning
In: The Free Press, New York, 1994, S. 36
111
MOUSING, J. (1997):
Organoleptic meat inspection – a hazard based approach.
In: Final Report of the Ruwenberg Conference, Niederlande 1997
PÖCKER, C., G. SCHULZE ALTHOFF, B. PETERSEN und T. BLAHA (2003):
Neue Chancen nutzen - Ein Informations- und Entscheidungsmodell für die Zulassung von
Schlachtschweinen zur „modernisierten Fleischuntersuchung“.
In: 44. Arbeitstagung Lebensmittelhygiene der DVG, Garmisch-Partenkirchen
2003, Proc.
PÖCKER, C., G. SCHULZE ALTHOFF, B. PETERSEN und T. BLAHA (2004):
„Risikoorientierte Fleischuntersuchung“ - Ein Informations- und Entscheidungsmodell.
Fleischwirtschaft 84 (3), 114-116
PÜSCHNER, J. (1975):
Wichtige Änderungen und Ergänzungen zum deutschen Fleischbeschaugesetz.
Tierärztl. Prax. 3, S. 9-14
REUTER, G. (1995):
Alternative Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schweinen - vom Gesundheitsstatus
sowie von der Erzeuger- und Vermarktungsstruktur - bei uns vertretbar?
Dtsch. Tierärztebl. 43, 414-415
REUTER G. und A. STOLLE (1974):
Vorverlegung der Schlachttieruntersuchung in die Herkunftsbestände
Berl. Münch. Tierärztl. Wochenschr. 87, 312-316
RINKENBURGER, K., D. GROSSKLAUS und L. Richter (1987):
Zum Schlachtbetriebswesen unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes
Fleischwirtschaft 67, S. 1268-1273
112
SCHULZE ALTHOFF, G. (2004):
Informationsmanagement in Netzwerken und Ketten der Schweinefleischerzeugung –
Herausforderungen, Möglichkeiten, Grenzen.
In: Herrman J. (Hrsg.):Qualitätsmanagement – Anspruch und Wirklichkeit.
Berichte zum Qualitätsmanagement, Band 6/2004 Shaker Verlag, Aachen
SCHULZE ALTHOFF, G. (2006):
Stufenkonzept zum Aufbauüberbetrieblicher Informationssysteme für das Qualitäts- und
Gesundheitsmanagement in Wertschöpfungsketten der Fleischwirtschaft
Bonn, Universität, Diss.
SCHRUFF, C. (2004):
Entwicklung eines Entscheidungsmodells für die Zulassung von Mastschweinen zur
Schlachtung im Rahmen der risikoorientierten Fleischuntersuchung.
Hannover, Tierärztl. Hochsch., Diss.
SCHRUFF, C., OKOS, J. und BLAHA, T. (2007):
Entwicklungsarbeiten für die risikoorientierte Fleischuntersuchung
GIQS Grenzüberschreitende Integrierte Qualitätssicherung e.V.
Online: pdfhttp://www.tiho-hannover.de/einricht/bakum/forschung/giqs
SEXAUER, R.C. (1965):
Why state meat inspection?
J. Am. Vet. Med. Assoc. 147, S. 1580-1583
SMULDERS, F.J.M. und P. PAULSEN (1997):
Reform der Fleischuntersuchung und warum? oder: Vorgefasste Meinungen, Wissenschaft
und die Leistungsfähigkeit des gegenwärtigen Fleischuntersuchungssystems gegenüber
zukünftigen Systemen.
Wien. Tierärztl. Monatsschr. 84, 280-287
113
SNIJDERS, J.M.A., J.F.M. SMEETS, A.H.M. HARBERS und J.G. van LOGTESTIJN
(1989):
Entwicklung der Fleischuntersuchung bei Schlachtschweinen.
Fleischwirtsch. 69, 1578-1480
SNIJDERS, J.M.A., J. MOUSING, J.-P. le DANTEC, J.M.P. den HARTOG, J.M. de
KRUIJF, J.V. PETERSEN, J. PREDOIU, H. SCHOUWENBURG, R.
WEIDMANN und E. WEISE (1993):
The implementation of an alternative veterinary, mandatory meat inspection System
for fattening pigs in slaughterhouses in the EC. Part A: a discription for the proposed,
alternative system and its requirements.
Arbeitsgruppe zur Modernisierung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen auf
einem internationalen Treffen, 22.-23.04.1993 in Braedstrup, Dänemark
STOLLE, A. (1986):
Das neue Fleischhygienerecht mit dem Untersuchungsschwerpunkt im Herkunftsbestand.
Fleischwirtsch. 66, 1228-1235
TIELEN, M.J.M. (1991):
System der integrierten Qualitätskontrolle für Mastschweine in den Niederlanden.
Tierzucht 45, 490-492
Verordnung über die hygienischen Anforderungen und amtlichen Untersuchungen beim
Verkehr mit Fleisch (Fleischhygiene- Verordnung - FlHV) vom 30.10.1986
VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 28. Januar 2002
VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES
vom 29. April 2004
114
VERORDNUNG (EG) Nr. 1244/2007 DER KOMMISSION
Windhaus, A. (2008):
Fleischhygienerechtliche Bewertung von Lebensmittelketteninformationen als
Entscheidungsgrundlage für die risikoorientierte Fleischuntersuchung
Hannover, Tierärztl. Hochsch., Diss.
ZENS: (2008)
Vorlesung Gießen Sommersemester 2008 Fleischhygiene „Geschichte“
ZRENNER und HAFFNER: (1999)
Lehrbuch für Fleischkontrolleure, S. 4 -9 Enke Verlag, Stuttgart
115
Danksagung:
Viele Menschen haben Dank für Ihre Unterstützung und Hilfe verdient.
Insbesondere danke ich:
Prof. Dr. Thomas Blaha für die Überlassung des Themas, die außerordentlich konstruktive
Zusammenarbeit, die tolle und diskussionsfreudige Unterstützung in der Lenkungsgruppe und
den einfallsreichen und immer freundlichen Optimismus, der diesen Menschen auszeichnet.
Dr. Diana Meemken für die freundschaftliche Verbundenheit sowie die konstruktive und
engagierte Unterstützung.
Frau Dr. Sylvia Heesen, Dr. Lutz Rauscher und Dr. Peter Schaap vom Veterinäramt Kleve für
die offene und zielorientierte Zusammenarbeit.
Heiner und Petra Manten sowie dem gesamten Team der Firma Heinrich Manten,
Qualitätsfleisch vom Niederrhein GmbH, für die herausragende Unterstützung bei der
Abfassung der Arbeit, und die Zurverfügungstellung des Betriebes als Experimentierfeld
sowie die sehr gute technische Unterstützung.
Dr. Andreas von Breitenbuch für die Korrekturen und wertvollen Hinweise.
Den Muffins für die Sicherstellung der körperlichen und seelischen Integrität.
Zu guter Letzt danke ich auch meinen Katzen, die alle Probleme und Selbstzweifel mit
Schnurren vertreiben.