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uni-VE 900 K
Attraktive Beiträge durch kostenbewusstes Verhalten!
Topschutz ECONOMY
uniVersa K
rankenversicherung a. G. – S
tand: 12.2012
uniVersa-MEHRWERT für Vermittler und Kunden
Quelle: Geschäftsbericht 2011 der uniVersa Krankenversicherung a.G. / Zahlenbericht der PKV 2011/2012
Konsequente Ausrichtung der Geschäftspolitik an Qualität und Nachhaltigkeit
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tand: 12.2012 – Chart 2
uniVersa-MEHRWERT für Vermittler und Kunden
Konsequente Ausrichtung der Geschäftspolitik an Qualität und Nachhaltigkeit
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tand: 12.2012 – Chart 3
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Produktpositionierung auf einen Blick
Erstklassiger Versicherungsschutz und attraktiver Beitragsvorteil
der kostenbewusstes Verhalten belohnt.
Highlights:
80 % Zahnersatz
Ein-/Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
Freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken
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tand: 12.2012 – Chart 4
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Die Zielgruppen
Kunden, die sich für einen herausragenden PKV-Schutz
interessieren – unter anderem mit 80 % für Zahnersatz sowie Einbett-
zimmer und Chefarzt im Krankenhaus – und durch kostenbewusstes
Verhalten aktiv zur Ausgabensenkung beitragen möchten.
Dies wird mit günstigeren Beiträgen belohnt!
uni-VE 900 K empfiehlt sich insbesondere für:
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tand: 12.2012 – Chart 5
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Brancheninitiative zur Qualitäts-sicherung der neuen Unisex-Tarife
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tand: 12.2012 – Chart 6
Alle Mindest- leistungen umgesetzt!
Krankenversicherung a. G.
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Herausragende ambulante Absicherung
Honorarhöhe auch über GOÄ-Höchstsätze bei med. Notwendigkeit
100 % für ärztliche Leistungen durch Ihren namentlich benannten Hausarzt,
ebenso durch Gynäkologen, Augen-, Kinder-, Not- und Bereitschaftsärzte
100 % für fachärztliche Leistungen bei Überweisung durch einen der o. g.
Ärzte, sonst 80 %. Wird für evtl. Folgebehandlungen eine Überweisung
vorgelegt, erhöht sich die Erstattung wieder auf 100 %
– ein Vorteil den nicht alle Versicherer bieten
80 % für ambulante Psychotherapie durch Ärzte oder Psychotherapeuten
– bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr
80 % für Heilpraktikerleistungen ohne Summenbegrenzung
– bis zum vergleichbaren Honorar für Ärzte
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tand: 12.2012 – Chart 7
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Herausragende ambulante Absicherung
100 % für Heilmittel bis 360 € je Person und Kalenderjahr, darüber zu 80 %
100 % für kleinere Hilfsmittel. Für weitere Hilfsmittel, die mehr als 180 € kosten,
werden bei kostenbewussten Verhalten (z. B. durch Kostenvoranschläge
oder Miete statt Kauf) ebenfalls 100 % erstattet, ansonsten 80 %. (offener
Hilfsmittelkatalog, ohne tarifliche Preis-/Leistungsverzeichnisse)
310 € für Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen
innerhalb von zwei Kalenderjahren
100 % Arznei- und Verbandmittel
100 % für Fahrten und Transporte in Notfällen, bei ärztlich attestierter Geh-
unfähigkeit und Fahrten zur Dialyse-, Chemo- oder Strahlenbehandlung
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tand: 12.2012 – Chart 8
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Herausragende ambulante Absicherung
100 % Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlicher Programme
ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände
100 % Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme
bis 500 € innerhalb von 2 Kalenderjahren
100 % Schutzimpfungen nach dem aktuellen Impfkalender der STIKO
100 % für den medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren
Rücktransport aus dem Ausland
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tand: 12.2012 – Chart 9
100 % für Geburtshilfe
80 % für ambulante Kurbehandlungen
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Attraktive Zahnleistungen
100 % Zahnprophylaxe
80 % Gnathologie (Funktionsanalytik und -therapie)
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ
– bei bestimmten Implantaterneuerungen und Weisheitszahnoperationen
bis zum 5fachen Satz der Gebührenordnung
100 % Zahnbehandlung – auch Inlays
80 % Zahnersatz ohne tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis – auch Implantate
100 % Kieferorthopädie – für Erwachsene und Kinder
Die Leistungshöchstsätze für Zahnleistungen sind in den ersten Jahren gestaffelt
– ab dem 8. Kalenderjahr stehen für jeweils drei Jahre 15.400 EUR zur Verfügung.
Bei Unfällen gelten keine Höchstsätze.
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tand: 12.2012 – Chart 10
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Top-Absicherung im Krankenhaus
Honorarhöhe auch über GOÄ-Höchstsätze bei med. Notwendigkeit
– „Kapazitäten-Operationen“ sogar bis zum 5fachen Satz
Freie Krankenhaus-Wahl – auch Privatkliniken –
100 % der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen
100 % für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
100 % Chefarztbehandlung und Belegarzthonorare im Rahmen der GOÄ
100 % Hin- und Rücktransport zum und vom nächstgelegenen, geeigneten
Krankenhaus – auch im Rettungshubschrauber
100 % für Anschlussheilbehandlungen, wenn kein gesetzlicher Rehaträger in
Anspruch genommen werden kann
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tand: 12.2012 – Chart 11
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Branchenweit führendes Tarifwechselrecht
Flexibilität in allen Lebensphasen – der Umstieg auf günstigere
Tarife bzw. höhere Selbstbeteiligungen ist problemlos möglich.
Alle Wechselmöglichkeiten des Unisex-Tarifangebotes stehen
Ihnen offen – aus heutiger Sicht sind dies 182 Wechseloptionen.
Sie können ihr Recht jederzeit in Anspruch nehmen – ein Leben lang.
Von 182 Möglichkeiten können 174 direkt und ohne neue
Gesundheitsfragen gewählt werden. Bei den übrigen 8 Fällen haben wir
unsere Fragen auf ein Minimum verkürzt.
Die Risikoeinstufung bei Vertragsbeginn wird zu Ihrem unumstößlichen
Recht. So gilt zum Beispiel bei einem Wechsel in Tarife mit vergleichbarem
oder niedrigerem Versicherungsschutz immer folgende Regel:
„Kein Risikozuschlag für Kunden, die auch bisher keinen bezahlt haben.“
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tand: 12.2012 – Chart 12
Topschutz ECONOMY – Tarifstufe uni-VE 900 K
Beratungsunterlagen
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tand: 12.2012 – Chart 13
Anlage
Produktrelaunch Tarifstufe uni-VE 900 K Alle Leistungsverbesserungen gegenüber der bisherigen Bisex-Tarifstufe VE 900 K
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tand: 12.2012 – Chart 14
Brancheninitiative zur Qualitäts-sicherung der neuen Unisex-Tarife
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Hilfsmittel
Öffnung des Hilfsmittelkataloges sowie Einschluss Kosten für Unterweisung und Wartung
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 1.1
Leistungen des Versicherers
1. Ambulante Heilbehandlung
1.1 Erstattet werden die Aufwendungen für
…
- kleinere Hilfsmittel.
Das sind:
Blutzuckermessgerät,
Bruchbänder,
Bandagen,
Einlagen,
Leibbinden und
Kompressionsstrümpfe.
…
- weitere Hilfsmittel einmal innerhalb eines Kalenderjahres.
Hierzu gehören z.B.:
orthopädische Schuhe,
Hörhilfe (elektronisches Hörgerät),
Heimdialysegerät bei Nierenversagen,
Körperersatzstücke,
Krankenfahrstuhl,
elektronische Sprechhilfe nach Kehlkopfoperationen,
Blindenhund,
Haarersatz (Toupets bzw. Perücken) bei entstellenden Unfall-,
Bestrahlungs- oder Operationsnarben,
Gehapparat (Rollator, Deltarad, Gehgestell),
Gehstützen,
Stützapparate einschließlich Liegeschalen,
Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation
und künstlichem Herzklappenersatz,
lebenserhaltende Hilfsmittel.
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tand: 12.2012 – Chart 15
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
ambulante Psychotherapie
Entfall der Leistungshöchstsätze, Erstattung von bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 1.2
Leistungen des Versicherers
1. Ambulante Heilbehandlung
1.2 Leistungsvoraussetzungen bei ambulanter Psychotherapie
…
1.2.3 Leistungshöchstsatz Erstattungsfähig bei ambulanter Psychotherapie
sind insgesamt bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Die gesamten erstattungsfähigen Aufwendungen bei ambulanter
Psychotherapie werden in den ersten fünf Kalenderjahren insgesamt
auf einen Betrag von 2.600 EUR begrenzt.
Ab dem sechsten Kalenderjahr beträgt der Leistungshöchstsatz für
jeweils drei Kalenderjahre zusammen 2.600 EUR. Hierbei werden die
erstattungsfähigen Kosten für ambulante Psychotherapie des
Kalenderjahres, in dem die Behandlung stattfand und die
erstattungsfähigen Kosten der beiden vorhergehenden Kalenderjahre
zusammengerechnet.
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tand: 12.2012 – Chart 16
Brancheninitiative zur Qualitäts-sicherung der neuen Unisex-Tarife
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Entwöhnungs-behandlungen
Einschluss von bis zu 3 Entwöhnungs-behandlungen (ohne Nikotinsucht) während der Vertragslaufzeit mit vorheriger Zusage, wenn kein anderer Leistungsträger leistungspflichtig ist. Ambulant max. 6 Monate, stationär max. 3 Monate Dauer, jeweils zu 70 %.
Auszug aus Teil II Tarifbedingungen (TB/KK): § 5 (1.2)
Der Versicherungsschutz
§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht
(1) Keine Leistungspflicht besteht
…
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich
deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich
Entziehungskuren;
(1.2) Abweichend von § 5 (1) b) sind in der Krankheitskostenvollversicherung,
bei der die Beiträge für die Tarife für ambulante und stationäre
Heilbehandlung geschlechtsunabhängig erhoben werden, die
Aufwendungen für die Behandlung von stoffgebundenen
Abhängigkeitserkrankungen (Suchterkrankungen) mit Ausnahme von
Nikotinsucht nach folgenden Maßgaben erstattungsfähig:
- Ein Anspruch besteht für insgesamt bis zu drei Entwöhnungsbehand-
lungen während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages,
- hinsichtlich der Entwöhnungsbehandlung kann kein gesetzlicher
Rehabilitationsträger oder sonstige Leistungserbringer in Anspruch
genommen werden,
- die Aufwendungen für eine Entwöhnungsbehandlung im ambulanten
Rahmen sind bis zu einer Dauer von sechs Monaten erstattungsfähig,
- die Aufwendungen für eine Entwöhnungsbehandlung im stationären
Rahmen sind bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattungsfähig.
Erstattungsfähig sind dabei die allgemeinen Krankenhausleistungen
(ohne Wahlleistungen) in Krankenhäusern, die der Bundespflege-
satzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen,
- der Versicherer hat vor Beginn der Behandlung eine schriftliche
Leistungszusage erteilt,
- die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 70 % erstattet.
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tand: 12.2012 – Chart 17
Brancheninitiative zur Qualitäts-sicherung der neuen Unisex-Tarife
Weitere AVB-Verbesserungen
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Primärarzt-/ Hausarztprinzip
Angleichung des Erstattungsprinzips an die Produktlinie intro|Privat. Sobald eine Überweisung des Primär-/Hausarztes vorliegt, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für Behandlungen durch Fachärzte von 80 % auf 100 %.
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 10.1
Leistungen des Versicherers
10 Leistungsbesonderheiten der Tarifstufe uni-
VE 900 K
10.1 Der Erstattungsprozentsatz für ambulante Heilbehandlung beträgt:
a) 100 % für Untersuchung, Behandlung, Geburtshilfe, Labor- und
Röntgendiagnostik durch Ärzte, Blutdialyse, Strahlenbe-
handlung und Wegegeld gemäß 1.1, wenn die (Erst-)
Behandlung in Deutschland durch einen Primärarzt erfolgt
(Primärarztprinzip). Als Primärarzt gelten ausschließlich der
- Hausarzt (Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin bzw.
Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt, - sofern
er keinejeweils ohne weitere Facharztbezeichnung führt),
- praktischen Arzt ohne Facharztbezeichnung,
- Augenarzt,
- Frauenarzt,
- Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, (z. B.
Kinderkardiologie, Neonatologie),
- Notarzt oder,
- Bereitschaftsarzt.
100 % wenn die Heilbehandlung zwar durch einen nicht als Primärarzt
geltenden Facharzt erfolgt, diese aber zuvor von einem
Primärarzt veranlasst wurde (Überweisung).
Die Überweisung durch den Primärarzt ist dem Versicherer
zusammen mit der Facharztrechnung vorzulegen.
Bei Behandlungen durch einen Not- oder Bereitschaftsarzt muss
aus der Rechnung hervorgehen, dass es sich um eine Behand-
lung im Rahmen eines Not- bzw. Bereitschaftsdienstes handelt.
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tand: 12.2012 – Chart 18
Weitere AVB-Verbesserungen
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Fahrten und Transporte
Med. notwendiger Hin- und Rück-transport sowie Fahrtkosten auch bei ärztlich attestierter Gehunfähigkeit sowie zu einer Dialyse-, Chemo- oder Strahlenbehandlung.
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 1.1
Leistungen des Versicherers
1. Ambulante Heilbehandlung
1.1 Erstattet werden die Aufwendungen für
…
- Notfalltransporte bis zu zweimal je VersicherungsfallFahrten und
Transporte in Notfällen und bei ärztlich attestierter Gehunfähigkeit
zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung geeigneten Arzt
bzw. Heilpraktiker oder zur ambulanten Behandlung in das
nächsterreichbare und für die Heilbehandlung geeignete Krankenhaus,
…
- Erstattungsfähig sind der medizinisch notwendige Hin- und
Rücktransport zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder
Strahlenbehandlung, wenn der Versicherer vor Beginn des Transports
eine schriftliche Zusage erteilt hat.
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tand: 12.2012 – Chart 19
Weitere AVB-Verbesserungen
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Arznei- und Verbandmittel
Erhöhung des Erstattungsprozent-satzes generell auf 100 %.
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 10.1
Leistungen des Versicherers
10 Leistungsbesonderheiten der Tarifstufe uni-
VE 900 K
10.1 Der Erstattungsprozentsatz für ambulante Heilbehandlung beträgt:
…
e)8100 % für Arzneien und Verbandmittel. bis zu einer Höhe von
2.000 EUR je Person und Kalenderjahr und zu
100 % für darüber hinaus gehende Aufwendungen für Arzneien
und Verbandmittel.
100 % für Arzneimittel, die im Versandhandel (z. B. bei elektronischer
Bestellung im Internet) aus einer Apotheke (Versandapotheke)
bezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer
dem Bezug der Arzneimittel über die Versandapotheke schriftlich
zugestimmt hat und dass der Arzneimittelversand nach den
gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, insbesondere die Apotheke
die Berechtigung zum Versand von Arzneimitteln hat.
Versand- und Verpackungskosten für Arzneimittel gehören nicht
zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.
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tand: 12.2012 – Chart 20
Internetapotheke
Entfall des notwendigen Bezugs über Versand- oder Internetapotheke für 100 % Erstattung.
Weitere AVB-Verbesserungen
Leistungsverbesserungen in der Tarifstufe uni-VE 900 K
Krankenrücktransport aus dem Ausland
Erweiterung: Erstattungsfähig ist bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt der medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Rücktransport.
Auszug aus Teil III Tarife: uni-VE / Punkt 4.1
Leistungen des Versicherers
4 Krankenrücktransport aus dem Ausland 4.1 Bei akut eingetretenen Krankheiten und Unfällen während eines
vorübergehenden Auslandsaufenthaltes sind die Kosten eines
medizinisch notwendigensinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren
Krankenrücktransportes einschließlich der Aufwendungen für eine
Begleitperson nach folgenden Regelungen erstattungsfähig.
…
4.4 Die medizinische Notwendigkeit für den Krankenrücktransport besteht,
wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine
ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch
eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Dies muss durch ein vor
Beginn des Krankenrücktransportes ausgestelltes ärztliches Attest
nachgewiesen werden.
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tand: 12.2012 – Chart 21