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Teil II:

Maßnahmen zum Bodenschutz

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Erläuterung folgender drei Sachfragen:

I. Warum keine „Patentlösung“ möglich ?

II. Warum eine größere Anzahl an Einzelmaßnahmen erforderlich ?

III. Warum eine zielführende Gesamtstrategie notwendig ?

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Ordnungshilfe 1

Bodenschutz durch Instrumente der Raumplanung

Die „Baulandtreppe“

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Bodensparen

Wissenschaft: Überzeugungsarbeit leisten

politische Entscheidungsträger: überzeugen

Verwaltung: taugliche Instrumente bereitstellen, „Rücken stärken“

Grundstückseigentümer bzw. Liegenschaftsverwerter: klare Regeln setzen

„Allgemeinheit“: Sensibilität für Bodenschutz entwickeln

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Der „Instrumentenkoffer“Ordnungshilfe 2

Bewusstsein schaffen Informations- und Bildungsinstrumente

Marktkräfte stimulierenmonetäre Instrumente (finanzielle Anreize und Sanktionen)

Schranken setzenordnungspolitische Instrumente (Ge- und Verbote)

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1. Grünland

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Kurzcharakteristik:

keine Bebauung binnen 5 - 10 Jahren gerechtfertigt

Herausforderung:

Status einer „ruhenden Baulandreserve“

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

1. Grünland

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- gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Zusammenhängen von Bodenschutz und anderen großen Zeitfragen (z.B. Klimaschutz, Energieversorgung, Verkehrsverminderung, eingeschränkte Finanzierungsspielräume der öff. Hand)

- Schaffung eines Wahrnehmungs- und Wertebewusstseins über die offene Kulturlandschaft (z.B. über Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen)

- Deklaratorisches Unterschutzstellen der stadtnahen Grünsysteme (z.B. Grünlanddeklaration, Biosphärenpark)

- Markierung der Siedlungskante

a) Informations- und Bildungsinstrumente

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- erhöhte Zuweisungen aus dem Finanzausgleich für Gemeinden mit geringem jährlichen Einwohnerverbrauch Pro-Kopf an Grünland für Siedlungs- und Verkehrszwecke

- Gewährung eines „Stadtbonus“ für die Wohnraumschaffung innerhalb des Stadtgebietes (z. B. 20.000 € im Land NRW)

- Einführung des Planwertausgleichs: Abschöpfung von Planungswertgewinnen und Weitergabe derselben an Grundstückseigentümer mit Planungswertverlusten1 m² Grünland 1-2 € 1 m² Bauland (periphere Region): 40-80 €1 m² Ackerland 3,5 € 1 m² Bauland (Stadtnähe): 75-90 €

b) Monetäre Instrumente

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- Selbstbindung des Gemeinderates an ein längerfristiges Umwidmungsmoratorium

- Vorgabe von verbindlichen Baulandreduktionszielen für einen bestimmten Zeitraum seitens der überörtlichen Planungsbehörde (Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes; 2002: 25 ha tägl., 2010: 12 ha tägl.)

- Übernahme der Eingriffsregelung nach §§ 18 bis 21 Deutsches Bundesnaturschutzgesetz, wonach erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt (z.B. die Neuversiegelung von Boden) adäquat ausgeglichen (z.B. durch Entsiegelung) oder durch Ersatzmaßnahmen (Kompensationszahlungen 23 €/m2 versiegelter Fläche in München, Ökokonto) ersetzt werden müssen

- größte Zurückhaltung bei der Bewilligung privilegierter Bauten im Grünland(nutzungsgebundene, weg- und leitungsgebundene und standortgebundene Bauten)

c) Ordnungspolitische Instrumente

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2. Bauerwartungsland

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Kurzcharakteristik:

„Kampfzone“ zwischen Baulandausweisung und Grünlanderhaltung

Herausforderung:

- Schutz vor überbordenden Umwidmungen- Unterbinden aktiver Bodenspekulation

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

2. Bauerwartungsland

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- „Erschließungskostennachweis“: vorauseilender Nachweis der Gemeinde an die Aufsichtsbehörde bzgl. der Folgekosten für die Erschließung nach Umwidmungen

- „Mindestversorgungsnachweis“: Nachweis der Gewährleistung von ÖV-Anbindung und Nahversorgung auf kurzem Weg

- verpflichtende Simulationen, die die künftige Bebauung des zur Umwidmung anstehenden Gebietes visualisieren

a) Informations- und Bildungsinstrumente

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- Gewährung von „Rückwidmungsprämien“ zur Reduktion der überdimensionierten Baulandreserven

- Gewährung einer markant höheren Wohnbauförderung für Bauvorhaben in Innerortslagen bzw. Stadtzentren

- Prüfung der Sinnhaftigkeit der Etablierung eines „Flächenzertifikathandels“

b) Monetäre Instrumente

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Zielfestlegung durch das Landz. B. 8 ha/Tg 2009

3 ha/Tg 2020 Zuteilung der Baulandkontingente an die Gemeinden (nach Einwohnerzahl) alle

fünf Jahre. Jede Gemeinde kann ihr Kontingent ausnützen.

Einrichtung einer Flächenbörse durch das Land• Kommunen können ungenutzte Kontingente an Flächenbörse verkaufen;

benötigte Kontingente werden gekauft (Baulücken, Siedlungsbrachen).• Anreiz für Kommunen, Innentwicklung zu forcieren

Einrichtung eines Monitoringsystemslaufende Überprüfung der Zielerreichung und der Regeln des Handelssystems

Flächenzertifikatshandel

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- Unterbindung von Spekulationsabsichten durch bessere Verschränkung zwischen dem landwirtschaftlichen Grundverkehrsrecht und dem Raumplanungsrecht

- Entwicklung geeigneter Methoden zur Einbindung der Bodenqualität in Widmungsentscheidungen (Verknüpfung von quantitativem und qualitativem Bodenschutz)

- Einführung der Strategischen Umweltprüfung für sämtliche Umwidmungen von Grünland in Bauland ab einer bestimmten Größenordnung

c) Ordnungspolitische Instrumente

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3. Gewidmetes, noch unerschlossenes Bauland

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Kurzcharakteristik:

Planungsmehrwert wird schlagend

Herausforderung:- Schutz vor passiver Bodenspekulation- monetäre Ausgleichsmechanismen- zügige Erschließung

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

3. Gewidmetes, noch unerschlossenes Bauland

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- den privaten Vermögenswertgewinnen durch den Widmungsakt zu Bauland stehen keine adäquaten Verpflichtungen der NutznießerInnen gegenüber

- Privatisierung der Vermögenswertgewinne ↔ kostenintensive Erschließung von Bauland großteils durch die Öffentlichkeit

- kein angemessener Ausgleich zwischen „Planungsgewinnern“ und „Planungsverlierern“

a) Informations- und Bildungsinstrumente

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- Anhebung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für gewidmetes Bauland, Orientierung am Verkehrswert

- Einführung einer Baulandwidmungsumlage für Gemeinden

- keine Wohnbauförderung für den Neubau von EFH in (unversorgten) Streulagen

b) Monetäre Instrumente

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Steinbach an der Steyr

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Neues Wohnen im alten Kern: „Die drei Höfe“ Siedlungsentwicklung im unmittelbaren Nahbereich des Ortskerns vier Häuser mit jeweils fünf Wohnungen = maßvolle Verdichtung drei Höfe samt Kinderspielplatz; alles durchgrünt Ausnutzung der Topographie für Tiefgaragen gemeinschaftliche Nutzung von Waschräumen,

Kinderbetreuungsbereichen und allgemeinen Aufenthaltsräumen

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- gesetzliche Befristung der Baulandumwidmung als Gegenwirkung zur passiven Bodenspekulation

- Junktimierung der Flächenwidmungsplanung mit einem verbindlichen Zeitplan für die Realisierung der Erschließung und der Bebauung (Südtirol 3 - 9 Jahre)

- Befristung möglicher Entschädigungsforderungen bei Rückwidmungen von Bauland in Grünland (z. B. 10 Jahre)

c) Ordnungspolitische Instrumente

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4. Unbebautes, aber erschlossenes Bauland

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Kurzcharakteristik:

erschlossene Baulandbrachen („Millionengrab“)

Herausforderung:- zügige Mobilisierung des baureifen Baulandes- rasche Überwälzung der Erschließungskosten

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

4. Unbebautes, aber erschlossenes Bauland

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- Nutzung aller Dialogmöglichkeiten zwischen der Raumplanung und den stark ökologisch argumentierenden Fachrichtungen wie Landschaftsplanung, Naturschutz und Ökologie, um diese Seite des Bodenschutzes für sie nachvollziehbar zu machen

a) Informations- und Bildungsinstrumente

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- Einhebung der lagebedingten „wahren“ Kosten der Erschließung zum Zeitpunkt der Widmung von den Verursachern

- Einhebung einer „Neuerschließungsabgabe“ von Bauherren und Investoren, um das Bauen „auf der noch unerschlossenen grünen Wiese“ unattraktiver im Vergleich zu den erschlossenen Lagen zu machen

- Abschöpfung eines Teiles des erschließungsbedingten Mehrwertes von Liegenschaften zur Refinanzierung der Infrastruktur

b) Monetäre Instrumente

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- gesetzliche Junktimierung der Erschließung eines bereits gewidmeten Baugebiets mit einer „Realisierungsverpflichtung“

- Junktimierung der Erlassung eines Bebauungsplanes (mit dem Boden schonendes Bauen verbindlich angeordnet werden kann) mit einer Realisierungsverpflichtung

- Vergabe von Baurechten

c) Ordnungspolitische Instrumente

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Wohneinheiten/ha: 25Planungsgebiet: 5.591 m² Geschoßflächenzahl: 0,55

Quelle: Land Oberösterreich

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Quelle: Baurechtsaktion Niederösterreich

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5. Bebautes Bauland

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Kurzcharakteristik:

Raumplanung geht von Bestandsschutz aus und fokussiert so Außenentwicklung

Herausforderung:- Umgestaltung bestehender Siedlungsräume

• Vermeidung von Leerständen• Förderung von Nachverdichtungen• Klimaschutz im Siedlungsbestand

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

5. Bebautes Bauland

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- Führung von Baulückenkatastern, in denen unbebaute, geringfügig bebaute, falsch genutzte oder übergroße Grundstücke verzeichnet sind zur Sensibilisierung der Bevölkerung

- Konzentration des „experimentellen Städtebaus“ auf die Aufwertung der bereits bebauten Gebiete

a) Informations- und Bildungsinstrumente

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz

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- Umschichtung der Wohnbauförderung vom Neubau an der Siedlungsperipherie auf die Sanierung des Altbestandes in Innenlagen

- Förderung von Nachverdichtungen und Wohnumfeldverbesserungen innerhalb schon bebauter Gebiete

- Förderung einer klimafreundlichen Freiraumgestaltung (z. B. Ausschüttung von Geldern für Entsiegelungen, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen)

b) Monetäre Instrumente

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Quelle: Wiener Umweltanwaltschaft

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- verpflichtende Einführung von „Innenentwicklungsplänen“, mittels derer die Aufwertung von bereits bebauten Gebieten planerisch vorbereitet und koordiniert werden

- verbindliche Vorschreibung von CO2-Reduktionszielen von Seiten des Staates, die auch über Maßnahmen der örtlichen Raumplanung zu erreichen sind

- verbindliche Kompensation jeder Neuversiegelung durch Entsiegelung aliquoter Flächen in Innenlagen

c) Ordnungspolitische Instrumente

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6. Brachgefallenes bebautes Bauland

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Kurzcharakteristik:

Vorantreiben der Außenentwicklung erhöht die Gefahr von Unter- bzw. Nichtnutzung sowie von Preisverfall bestehender Bausubstanz

Herausforderung:

- Flächenrecycling- geordneter Rückzug

Lösungsansätze:

a) Informations- und Bildungsinstrumente

b) Monetäre Instrumente

c) Ordnungspolitische Instrumente

6. Brachgefallenes bebautes Bauland

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- Erstellung von Brachflächenkatastern, in denen nicht genutzte bzw. unternutzte Brachflächen samt möglichen Altlasten systematisch erfasst und über das Internet für die Nachnutzung vermarktet werden

- Förderung von Modellvorhaben für Energieeffizienz und klimaschonendem und klimanagepasstem Bauen auf großflächigen Brachen (z. B. Bahn-, Industrie- und Kasernenareale)

a) Informations- und Bildungsinstrumente

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Donauuniversität und Fachhochschule Krems

ehemalige Tabakfabrik SteinGrundstücksgröße 3,5 haLage Stadtzentrumkeine Altlastenrelevanzsehr gute Verkehrsanbindung

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- Errichtung eines „Altlastensanierungsfonds“ zur Absicherung der finanziellen Restrisiken von Investoren auf Altlastenverdachtsflächen

- Begründung von Leerstandsmanagements auf kleinregionaler Ebene und in größeren Städten (Vermittlungstätigkeiten, finanzielle Anreize zur Wiedernutzung leerstehender Objekte)

- Errichtung eines Fonds, der dazu dienen soll, langfristig volkswirtschaftlich zu kostspielige bzw. zu gefährdete Extremstandorte abzusiedeln und die Wiederansiedlung in Gunstlagen zu unterstützen

b) Monetäre Instrumente

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- Etablierung eines Instrumentariums analog zur „Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme“ (§ 136 BauGB Deutschland)

- Herausbildung eines adäquaten Planungsinstrumentariums für den „geordneten Rückbau“ als neue Planungsaufgabe

c) Ordnungspolitische Instrumente

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Resümee

Örtliche Raumplanung ist Schlüsselkompetenz im quantitativen Bodenschutz

ist (noch) zu stark auf „grüne Wiese“ fixiert zusätzlicher Bodenverbrauch ist nicht zukunftsfähig raumbeanspruchende Bedürfnisse sind auf Siedlungsbestand zu konzentrieren

(„brownfield-Strategie“) es gibt über 60 Vorschläge zur Modifikation der Bodenschutzinstrumente,

diese reichen von- Überdenken der Zuständigkeiten- Modifikation des Rechtsrahmens- Umbau der Förderungen- Änderung der Entwicklungsstrategienbis zu - Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins

Einzelmaßnahmen sind zu einer zielführenden Gesamtstrategie zusammenzuführen

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Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur

Institut für Raumplanung und ländliche Neuordnung

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerlind Weber

Peter Jordanstr. 82, A-1190 Wien

Tel.: +43 1 47654 - 5352, Fax: +43 1 47654 - 5353

gerlind.weber@boku.ac.at

http://www.rali.boku.ac.at/irub.html

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !