Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH...

Post on 06-Apr-2015

106 views 2 download

Transcript of Unternehmensteuerreform 2008 (Investitionsabzugsbetrag) Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH...

Unternehmensteuerreform 2008(Investitionsabzugsbetrag)Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH

Referent:Dipl. Betriebswirt (FH) Erwin EffnerStB, vBP, RB u. Ratinganalyst

1. Investitionsabzugsbetrag1.1 Kernaussage

Kernaussage(§ 7g EStG-E)

Rechtsnormvergleich zur Ansparabschreibung/zum Investitionsabzugsbetrag

Ansparabschreibung

(bis 31.12.2007)

Investitionsabzugsbetrag

Abzugsbetrag 154.000,00 EUR 200.000,00 EUR

begünstige Wirtschaftsgüter (nur) neue Wirtschaftsgüterneue und gebrauchte

Wirtschaftsgüter

Abzugsmöglichkeit vor Anschaffung/Herstellung

Ansparrücklagei. H. v. 40 % x AK/HK

Investitionsabzugsbetragi. H. v. 40 % x AK/HK

Abzugsmöglichkeit nach Anschaffung/Herstellung

Abzug, wennAnsparabschreibung nicht

gebildet wurde

Investitionsabzugsbetragi. H. v. 40 % der tatsächlichen

AK/HK

kein

(bis 01.01.2008)

1. Investitionsabzugsbetrag1.2 Bilanztechnische Behandlung

Bilanztechnische Behandlung

Bilanztechnische Behandlung

gesonderte Buchung

keine

außerbilanzielle Minderung bilanztechnische Probleme

keine

1. Investitionsabzugsbetrag1.3 Begünstigte Betriebe – Gewinneinkunftsarten/Rechtsformunabhängigkeit

Begünstigte Betriebe

1.

Gewinneinkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus L & F

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Rechtsformunabhängigkeit

2.

Einzelunternehmen

Mitunternehmerschaften

Kapitalgesellschaften

Gewinnermittlungsart

1. Investitionsabzugsbetrag1.4 Begünstigte Betriebe – Größenkriterien

Größenkriterien

1. 2. 3.

Gewerbetreibende/ selbständige Arbeit

+

Betriebsvermögens-vergleich

Betriebsvermögen nicht mehr als235.000,00 EUR

Land- undForstwirtschaft

Wirtschaftswertnicht mehr als

125.000,00 EUR

Gewerbetreibende/ selbständige Arbeit

+

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gewinnnicht mehr als

100.000,00 EUR

Investitions- abzugsbetrag

ohne

1. Investitionsabzugsbetrag1.5 Begünstigte Betriebe – Maßgebender Zeitpunkt

Maßgebender Zeitpunkt

1.

am Schluss des Wirtschaftsjahres

in dem der Anspruch auf Investitionsabzugsbetrag

erfolgt

2.

nachträgliche Änderungen

(= z. B. Betriebsprüfungen)

Rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung

1. Investitionsabzugsbetrag1.7 Prognoseentscheidung über das Investitionsverhalten –

Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen

Beispiel: Gemischt genutzter Pkw

Der Steuerpflichtige S möchte für seine Investitionsabsicht mittels Steuerstundung die Finanzierung sichern (= Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag).

Lösung:

Soweit S den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen möchte, ist die Investitionsabsicht innerhalb des Abzugswirtschaftsjahres schriftlich zu dokumentieren.

Das einzelne Wirtschaftsgut muss verwechslungsfrei zwischen Investitionsabzugsbetrag und tatsächlicher Anschaffung/Herstellung erkennbar sein.

Ein wiederholender Investitionsabzugsbetrag bleibt fraglich.

1. Investitionsabzugsbetrag1.8 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –

Einzureichende Unterlagen

Weitere Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag

1.

3-jähriger Investitionszeitraum

Konkretisierung der Investitionsabsicht

Bestellung/ Investitionsplan

kein(e)

2.

3-jähriger Investitionszeitraum

Einzureichenden Unterlagen

3.

Funktionsbenennung des Wirtschaftsgutes

+

Höhe der voraussichtlichen AK/HK

bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder

Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres

Verbleiben in einer inländischen Betriebsstätte

+

+

90 %-ige betriebliche Nutzung

mindestens

1. Investitionsabzugsbetrag1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –

Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen

Schädliche Verwendung

rückwirkendVersagung des

Investitions-abzugsbetrags

sowie der Sonder-

abschreibung

Verkauf

Wirtschaftsgut im Jahr der

Anschaffung/ Herstellung

und im darauf folgenden Jahr

> 3 Monate vermietet/ verpachtet

Überführung in einen anderen Betrieb

Überführung in eine ausländische Betriebsstätte

Überführung in das Umlaufvermögen

Überführung in das Privatvermögen

1. Investitionsabzugsbetrag1.9 Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten –

Verstoß gegen die Verbleibensvoraussetzungen

Unschädliche Verwendung

Investitions-abzugsbetrag

sowie der Sonder-

abschreibung

Austausch wegen Mangel-haftigkeit gegen ein gleich – oderhöherwertiges Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgut im Jahr der

Anschaffung/ Herstellung und

im darauf folgenden Jahr

< 3 Monate vermietet/ verpachtet

Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Nutzungsüberlassung im Rahmen eines

Dienstverhältnisses

Nutzung in verschiedenen Betriebsstätten desselben

Betriebs

Ausscheiden auf Grund höherer Gewalt

1. Investitionsabzugsbetrag1.11 Höhe des Investitionsabzugsbetrages

Höchstbetrag 200.000,00 EUR

Doppelte Deckelung

1.

außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrags(= Wahlrecht je Wirtschaftsgut)

1,00 EUR bis40 %

voraussichtlichen AK/HK

maximal

2.

1. Investitionsabzugsbetrag1.12 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I

Beispiel: Tatsächliche AK/HK = Schätzung

Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.

Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.

Die Maschine schafft er im September 2009 zu den geplanten Anschaffungskosten von 80.000,00 EUR an.

Lösung:

Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinn-mindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.

Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.

Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen.

S darf im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe in Höhe von (40 % x 80.000,00 EUR =) 32.000,00 EUR abziehen.

Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.

1. Investitionsabzugsbetrag1.13 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II

Hinweis:

S kann neben der normalen linearen AfA auch die Sonderabschreibung (20 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) geltend machen.

Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.

Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

-32.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR

+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags 32.000,00 EUR

steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR

AK/HK des Wirtschaftsguts 80.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

(80.000,00 EUR x 40 % =) -32.000,00 EURfür die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 48.000,00 EUR

(80.000,00 EUR x 40 % =)

1. Investitionsabzugsbetrag1.14 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I

Beispiel: Tatsächliche AK/HK > Schätzung

Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.

Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.

Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 90.000,00 EUR an.

Lösung:

Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.

Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.

Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag (32.000,00 EUR) zu erhöhen.

S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (90.000,00 EUR x 40 % =) 36.000,00 EUR.

Allerdings ist gesetzlich höchstens der hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 32.000,00 EUR zulässig.

Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert und darüber hinaus der Gewinn gesenkt.

1. Investitionsabzugsbetrag1.15 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II

Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschafts-guts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.

Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

(90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 468.000,00 EUR

+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags + 32.000,00 EUR

steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR

AK/HK des Wirtschaftsguts 90.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

(90.000,00 EUR x 40 % = 36.000,00 EUR, höchstens 32.000,00 EUR) -32.000,00 EUR

für die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 58.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag1.16 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil I

Beispiel: Tatsächliche AK/HK < Schätzung

Der Steuerpflichtige S plant die Anschaffung einer Maschine mit einem geplanten Anschaffungspreis von 80.000,00 EUR.

Erstellt wird der Jahresabschluss zum 31.12.2008.

Die Maschine schafft er im September 2009 zu Anschaffungskosten in Höhe von 70.000,00 EUR an.

Lösung:

Bei Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 kann er einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag von (80.000,00 EUR x 40 % =) 32.000,00 EUR bilden.

Dieser wird dann außerbilanziell vom Gewinn abgezogen.

Durch die Anschaffung im Jahr 2009 ist bei Jahresabschlusserstellung der Gewinn außerbilanziell wieder um den im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag, maximal aber um 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (28.000,00 EUR) zu erhöhen.

S darf im Jahr der Anschaffung eine Betriebsausgabe in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Somit wird der Erhöhungsbetrag, welcher außerbilanziell hinzugerechnet wird, durch die Betriebsausgabe neutralisiert.

1. Investitionsabzugsbetrag1.17 Anschaffungs- und Herstellungsfälle Teil II

Hinweis:

S kann sowohl die 20 %-ige Sonderabschreibung als auch die Normalabschreibung geltend machen.

Gleichzeitig ändert sich die Bemessungsgrundlage für die AfA dieses Wirtschaftsguts um die in Abzug gebrachten Betriebsausgaben.

Gewinn (vorläufig) 500.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

(70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EURSteuerbilanzgewinn 472.000,00 EUR

+ außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags(32.000,00 EUR, aber max. 40 % x 70.000,00 EUR =) + 28.000,00 EUR

steuerlich maßgebendes Ergebnis 500.000,00 EUR

AK/HK des Wirtschaftsguts 70.000,00 EUR./. Betriebsausgaben

(70.000,00 EUR x 40 % =) -28.000,00 EURfür die AfA maßgebliche Bemessungsgrundlage 42.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag1.18 Anschaffungs- und Herstellungsfälle

Der verbleibende, nicht wieder hinzugerechnete Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR ist fortzuführen.

Werden im verbleibenden Investitionszeitraum (2 Jahre ab Bildung des Investitionsabzugsbetrag; hier: bis Ende 2010) keine nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu diesem Wirtschaftsgut getätigt, ist der verbleibende Betrag rückwirkend, gewinnerhöhend, außerbilanziell aufzulösen.

1. Investitionsabzugsbetrag1.19 Rückwirkende Versagung des Investitionsabzugsbetrages

Auswirkungen der Auflösung

1. Rückgängigmachung:

Außerbilanzieller Abzug des Investitionsabzugsbetrages

Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Verringerung der Bemessungsgrundlage für die planmäßige AfA

Außerbilanzielle Hinzurechnung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung

2. Verzinsung:

Verzinsung in Höhe von 0,5 % je Monat

Karenzzeit von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer (§ 233a Abs. 1 AO)

1. Investitionsabzugsbetrag1.20 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigte Wirtschaftsgüter

neu oder gebraucht

beweglich

Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

1. Investitionsabzugsbetrag1.21 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen

Voraussetzungen der Sonderabschreibungen

Erfüllung der Größenmerkmale im Vorjahr der Anschaffung1.

2. (fast) ausschließliche Nutzung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte

1. Investitionsabzugsbetrag1.22 Anwendungsfall/Beispiel + Lösung

Bilanzposten-entwicklung

Auflösung: Investitionsabzugsbetrag

geplante AK/HK 100.000,00 EUR

Investitionsabzugsbetrag 40 % -40.000,00 EUR

außerbilanzielle Hinzurechnung

Abschreibung: Sonderabschreibung

Anschaffungskosten (Wj. 2009) 100.000,00 EUR

gewinnmindernde Absetzung:

(100.000,00 EUR x 40 % =) 40 % -40.000,00 EUR

verbleibende Anschaffungskosten 60.000,00 EUR

Sonderabschreibung 20 % -12.000,00 EUR

lineare AfA 20 % -12.000,00 EUR

Buchwert zum 31.12. 36.000,00 EUR

Ergebnisveränderungen

-12.000,00 EUR

-24.000,00 EUR

Gewinnaus-wirkungen

40.000,00 EUR

-40.000,00 EUR

-12.000,00 EUR

1. Investitionsabzugsbetrag1.23 Zeitliche Anwendung

Zeitliche Anwendung

vor 2008

(§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG-E)

ab 2008

vor 2008

Auflösung wegen Nicht-Verbleib im inländischen

Betriebsvermögen

Auflösung beiNicht-Investition

Auflösung bei Investition und Betriebsausgabe (40 %)

(Absatz 2)

Investitionsabzugsbetrag und Größenmerkmale

Ergänzungen für Personengesellschaften

und Gemeinschaften

Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach

Absatz 5

Sonderabschreibung (20 %)

Ende des Wirtschaftsjahres

Tag nach der

Verkündung

Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts

nach dem 31.12.2007

Ende des Wirtschaftsjahres

Tag nach derVerkündung

(§ 7g Abs. 5 und 6 EStG-E)

(Absatz 3)

(Absatz 4)

(Absatz 5)

(Absatz 6)

(Absatz 7) (§ 7g Abs. 7 EStG-E)

(Absatz 1)

Bitte stellen Sie Ihre Fragen

???