WILLKOMMEN Förderangebote des AMS Feldbach, 10.2.2010.

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WILLKOMMEN

Förderangebote des AMSFeldbach, 10.2.2010

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Arbeits-suchende

Partner-Innen

Betriebe

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DAS WAR 2009 AMS Feldbach

Arbeit des AMS verdeutlichen - ArbeitssuchendeZugänge 2000: 5.900 (Frauen:2.141)Zugänge 2001: 6.974 (Frauen:2.226)Zugänge 2002 7.026 (Frauen:2.427)Zugänge 2003 6.943 (Frauen:2.356)Zugänge 2004 7.341 (Frauen:2.528)Zugänge 2005 7.833 (Frauen:2.743)Zugänge 2006 7.557 (Frauen:2.925)Zugänge 2007 7.330 (Frauen:2.716)Zugänge 2008 7.330 (Frauen:2.729)Zugänge 2009 7.945 (Frauen: 2.773)

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Arbeitsmarktpolitisches Ziele

Verhinderung der Verfestigung von Arbeitslosigkeit

Wir machen den Betroffenen Angebote zur Beratung, Schulung und Vermittlung, damit Arbeitslosigkeit auch in Krisenzeiten nicht länger dauert, als dies die Marktkräfte bedingen

Wir sichern die Einschaltung des AMS auch bei quantitativ schrumpfenden Stellenmarkt

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Voraussetzung f. alle Förderprodukte des AMS

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle (Wohnsitzprinzip)

Förderung ist das Ergebnis einer Betreuungsvereinbarung

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Betriebliche Förderungen

EB – Eingliederungsbeihilfe Aktion 4000 Aktion 6000 EBGA – Eingliederungsbeihilfe geschützte Arbeit LST – Lehrstellenförderung QFB – Qualifizierung für Beschäftigte

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EB -Eingliederungsbeihilfe

Förderbarer Personenkreis

Langzeitbeschäftigungslose = Hauptzielgruppe

d.s. Personen die über 1 Jahr beim AMS vorgemerkt sind

Wiedereinsteigerinnen

Ältere (Frauen u. Männer ab 45 Lj.)

Förderhöhe an Betriebe: für 3 Monate 50% (Feldbach)

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Eingliederungsbeihilfe -Land

Förderbarer Personenkreis Männer u.Frauen, nach Stmk. Behindertengesetz

die Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuß“ zuerkannt bekommen haben

Förderhöhe: max. 40% der Bemessungsgrundlage

Förderdauer: 18 Monate, Weiterförderung durch Land möglich

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Aktion 4000

Förderbarer Personenkreis:

Langzeitbeschäftigungslose u. v. Langzeitbeschäftigunslosigkeit bedrohte Personen(insbes. Gesundheitliche Einschränkungen, Alter, Betreuungspflichten sozial auffälliges Verhalten)

Förderbare Beschäftigungsträger: Vereine, Interessensgemeinschaften

Förderhöhe: 66,7% der BM

Förderdauer: max. 12 Monate, im Regelfall 3-6 Monate

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Aktion + 6000 (Sonderprogramm 2010)

Förderbarer PersonenkreisLangzeitarbeitslose, von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte Personen (Wiedereinsteigerinnen, gesundh. Einschränkungen, schlecht Qualifizierte, mangelnde betriebliche Praxis, ältere Arbeitslose

Förderhöhe: 50% der BM

Förderdauer: max. 6 Monate

Beschäftgungsträger: alle Arbeitgeber (Ausnahme Bund, AMS, politische Parteien)

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Praktische Berufsvorbereitung

Anerkannte Behinderte, bzw. Personen, die nach BSB anerkennbar wären mit Aussicht auf Stelle

3 Monate – Verlängerung mit Übernahmeerklärung auf 6 Monate

Benachteiligte Personen – max. 1 Monat

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QFB- Beschäftigtenschulung

Betriebliche Weiterbildung zur Sicherung des Arbeitsplatzes

Bis zu 66,6 % der Schulungskosten

Antragstellung und Bezahlung der Kurse durch Betriebe

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Integrative Berufsausbildung - IBA Förderbar: benachteiligte Jugendliche, die nicht in

der Lage sind eine reguläre Lehre zu absolvieren, Begleitung der Jugendlichen durch Berufsausbildungsassistenz

2 Ausbildungsmöglichkeiten

Verlängerte Lehrzeit

Teilqualifizierung (Wechsel ist möglich)

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IBA

Verlängerte Lehrzeit Lehrvertrag max. 2 Jahre verlängerte Lehrzeit Abschluß mit LAP Förderhöhe: max. €302 für max. 3 Jahre

Teilqualifizierung Werden nur bestimmte Teile eines Berufsbildes

vermittelt, Dauer 1-3 Jahre, Abschlußprüfung Förderhöhe: max. €302 für max. 2 Jahre

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Weitere Förderungen f. Betriebe

Förderung für 1 Personen Unternehmen Kurzarbeit Qualifizierungsberatung f. Betriebe Flexibilitätsberatung f. Betriebe Bildungskarenz – Plus – bis 30.6.2010 Lehrstellenförderung ältere Jgdl, Mädchen in nicht

traditionellen Berufen Stiftungen

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Individualbeihilfen für Arbeitssuchende

Arbeitssuchenden steht neben Information, Beratung, Betreuung durch das AMS eine Fülle an Fördermöglichkeiten zur Verfügung

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DLU – Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Höhe - ALG oder NH

jedoch: mind. € 8 – unter 18 Jahre mind. € 13 – Teilzeitkursen mind. € 18,50 – Vollzeitkursen derzeit DLU – Bonus € 3 bzw. € 6 für Vollzeitqualifizierungen möglich

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KNK – Fahrtkosten / Unterkunftskosten

billigstes öffentliches Massenverkehrsmittel - Monatskarte

bei Gehbehinderungen auch höhere Beihilfen möglich

Ersatz einer notwendigen Unterkunft am Schulungsort

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KK - Kurskosten

100 % der anfallenden Kosten für externe Kurse

Auszahlung im Nachhinein, vor Kursbeginn – Betreuungsplan mit AMS!

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VOR - Vorstellbeihilfe

Online-Ticket (ÖBB Businesscard) Kostenersatz bei Fahrten mit Privat-PKW Ersatz für Übernachtungen möglich (€ 55,--) mindestens 30 km in eine Richtung

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ENT – Entfernungsbeihilfe bei Lehrlingen und lehrähnlichen Ausbildungen

mindestens 30 km in eine Richtung brutto unter € 2000,-- Selbstbehalt - € 67,-- max. Beihilfe - € 264,-- mtl. Förderzeitraum je 52 Wochen –

verlängerbar auf die gesamte Ausbildungsdauer

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KBH - Kinderbetreuungsbeihilfe

Einkommensgrenze € 2000,-- bzw. € 2912,-- für Ehepaare oder LG (bei einem Kind)

50 – 90 % der Betreuungskosten Förderzeitraum – je 26 Wochen

max. 156 Wochen pro Kind Förderung sowohl für Beschäftigungs- und

Ausbildungszeiten (AMS geförderte Kurse) möglich

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KOMB - Kombilohnbeihilfe

Personen über 50 Jahre WiedereinsteigerInnen Behinderte nach dem BEinstG oder

Landesbehindertengesetz, Begünstigbare Behinderte

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KOMB - Kombilohnbeihilfe

Entlohnung höher als € 650,00 und höchstens € 1.700,00.

Förderzeitraum max. 1 Jahr ab Beschäftigungsbeginn

bei Teilzeit (16 WoStd. und mehr): mtl. € 150,-- bei Vollzeit (ab 35 WoStd.):

– bis € 1.500,-- mtl. € 300,-- – Ab € 1.500,-- mtl. € 150,--

Arbeitsaufnahme bis spätestens 30.06.2010

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2. Arbeitsmarkt

Beschäftigungsgesellschaften Sozialökonomische Betriebe

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ARBEIT

Man schimpft nur solange auf die Arbeit, bis man keine mehr hat.”Sinclair Lewis (1885-1951), amerik. Romancier u. Gesellschaftskritiker

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VIELE INFORMATIONEN

Informationen finden Sie unter www.ams.at

Tel. 03152/4388

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IHR AMS FELDBACH