Www.dbj.at Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben Dr Christian Dorda DORDA BRUGGER JORDIS,...

Post on 05-Apr-2015

106 views 4 download

Transcript of Www.dbj.at Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben Dr Christian Dorda DORDA BRUGGER JORDIS,...

www.dbj.at

Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben

Dr Christian DordaDORDA BRUGGER JORDIS, Rechtsanwälte, Wien

4. Österreichischer Kongress für Familienunternehmen: "Unternehmensübergaben und ihre Konsequenzen"

10. Mai 2006

2www.dbj.at

Ausgangslage

Gründer-Generation/Nachfolger-Generation

Alter, Gesundheit , persönl Lebensplanung des Übergebers

Situation in der Familie Situation im Unternehmen Rechtliches Thema – emotionales

Thema

3www.dbj.at

ÜBERSICHT Bestandsaufnahme Planung: die Struktur Beratung: die Details Durchführung

4www.dbj.at

BESTANDSAUFNAHME

Betriebswirtschaftlich, rechtlich, steuerlich Verknüpfung mit der Erbregelung Bestandsaufnahme "Familie"

– Eigene Lebensplanung– Welche Erben sind geeignet?

Aktive Mitarbeit? Versorgung? Ehepartner

5www.dbj.at

BESTANDSAUFNAHME

Bestandsaufnahme "Unternehmen"– Finanzierung des Unternehmens (aktuelle

Finanzlage; Ertragslage; Investitions- und Kapitalbedarf)

– Humankapital: Familienfremde Führungskräfte vorhanden?

– Rechtsform; bestehende Haftungen Bestandsaufnahme "Marktlage"

– Branche: Geschäftsaussichten; Konkurrenzsituation Expansion (Europa? global?) oder Reduktion

6www.dbj.at

PLANUNG: die Struktur Wen bei Planung einbeziehen?

– Firmeninterne Ratgeber– Firmenexterne Berater: Rechtsanwalt, Steuerberater,

Unternehmensberater, Bank Verknüpfung von Erbregelung und

Gesellschaftsebene– Erbrecht: Testament, gesetzliche Erbregel; Pflichtteil– Gesellschaftsebene: Gesellschaftsvertrag;

Syndikatsvertrag; Privatstiftung– Berufung nach Fähigkeiten: Unternehmensbeteiligung,

reine Versorgung, Geschäftsführung Einschränkungen bereits im Gesellschaftsvertrag

möglich

7www.dbj.at

PLANUNG: die Struktur

Berufung nach Familienstämmen- Eigentum: Gefahr der Zersplitterung

- Gemeinsamer Vertreter- Aufgriffsrecht- Absicherung durch Vinkulierung, Vorkaufsrecht,

Treuhänder- Erben-Zwischenholding

- Willensbildung: Syndizierung– Kontrolle, Vetorechte, Genehmigung von ao Geschäften; – Ausschluss

8www.dbj.at

PLANUNG: die Struktur

Privatstiftung– Wann sinnvoll? (Höhe des Vermögens; Langfristige

Bindung; Veräußerungsabsicht?)

– Mindestregelungen; häufige Regelungen Hereinnahme Familienfremder

9www.dbj.at

PLANUNG: die Struktur

Strategischer Partner; Finanzpartner- Dauer; "Exit"- Geschäftsführung- Willensbildung (Entscheidung; Veto; Information)- Gewinnausschüttung- Übertragungsbeschränkungen; Vorkaufsrecht;

Mitverkaufsrecht, Mitverkaufsverpflichtung

10www.dbj.at

PLANUNG: die Struktur

Wachsender Markt institutioneller alternativer Unternehmensfinanzierungen

- Private Equity/Venture Capital- Mezzaninfinanzierungen- Unternehmensanleihe- Kommanditbeteiligung; stille Beteiligung

Vorbehalt nicht-betriebsnotwendiger Immobilien

11www.dbj.at

RECHTLICHE BERATUNG: die Details

Vertragsentwürfe; Aufzeigen/Vermeiden von "Fallen"

Share- oder Asset-Übertragung (Einfluss auf Steuer!)

Bestehende Haftungen: Freistellen des Übergebers– Bank(en) rechtzeitig einbeziehen!

Arbeitsrecht– Fortdauer auch bei Asset-Übertragung: das

AVRAG

12www.dbj.at

RECHTLICHE BERATUNG: die Details

Mietrecht– Falle: "entscheidende Änderung der

rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten" Auch bei der Share-Übertragung Auch bei der Übertragung auf

Privatstiftung

13www.dbj.at

RECHTLICHE BERATUNG: die Details

Umwelt-Haftungen– Verursacher-Haftung– Subsidiär: Haftung des jeweiligen

Liegenschaftseigentümers– Technische Untersuchungen sinnvoll

Öffentliche Förderungen

14www.dbj.at

DURCHFÜHRUNG

Zu Lebzeiten, von Todes wegen Kombination von Übergabevertrag und Testament Beim Verkauf an Familienfremde

– Bedingungen – Zahlung des Kaufpreis– Gewährleistung– Konkurrenz- und Abwerbeverbot

Fortdauernde Mitarbeit des Übergebers– Als Mitgeschäftsführer, im Beirat, im Aufsichtsrat, als

Konsulent Kosten

15www.dbj.at

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte, Wien