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§ 3 [DER VERTRAG] 1

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§ 3 [DER VERTRAG]

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2 Begriff und Funktion

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Begriff und Funktion

Vertrag C.F. von Savigny (1779-1861): Vertrag ist die Vereinigung mehrerer zu

einer übereinstimmenden Willenserklärung wodurch ihre Rechtsverhältnisse bestimmt werden

Einverständliche Regelung eines Rechtsverhältnisses (Musielak, 11. Aufl. 2009, Rn.87): Einigung auf der Basis korrespondierender Willenserklärungen (Angebot und Annahme)

BGHZ 149, 129: „Verträge kommen zustande durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen, in der Regel durch Angebot („Antrag“) und Annahme nach §§ 145 ff. BGB …“.

Richtigkeitsgewähr der Verträge? Privatautonomie

Vertragsfreiheit Erforderlichkeit von Korrektiven?

Informationasymmetrien Machtungleichgewicht

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4 Vertragsfreiheit

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Vertragsfreiheit

Fall Nr.1 [Die Hexe von Berkenbrück] R gegen B auf Kontoeröffnung

Kontrahierungszwang? Dafür: Bankverbindung als Mindeststandard angemessener

Lebensführung (OLG Dresden, WM 2002, 486)? Dagegen: Bankverbindung könnte im Rahmen staatlicher

Daseinsvorsorge auch die Sparkasse als juristische Person des öffentlichen Rechts bereitstellen!

LG Berlin, Urt. v. 24.04.03 [LS]: Eine Berliner Sparkasse, die gegenüber dem [Berliner Senat] eine Selbstverpflichtung zur Errichtung von Girokonten auf Guthabenbasis eingegangen ist, unterliegt einem unmittelbaren Kontrahierungszwang gegenüber Bankkunden. [Unzumutbarkeit?] [Das] Verhalten [des Klägers mag] nicht durch ein besonderes Maß an Diplomatie geprägt sein. Die Grenzen des Zumutbaren [überschreitet es] aber …nicht.

Ergebnis

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Vertragsfreiheit

Kontrahierungszwang BGH, NJW 2004, 1031 [Kündigung eines Kontos der

Republikaner durch die Postbank] „Politische“ Kündigung eines Girovertrags durch ein

ausschließlich staatlich beherrschtes Kreditinstitut verstößt gegen das Willkürverbot und ist gem.§ 134 nichtig!

[2a] Die Beklagte durfte die politische Zielrichtung nicht zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Das wäre ihr selbst dann verwehrt, wenn der Kläger …. Verfassungsfeindlich ausgerichtet wäre. Nach Art.21 Abs.2 Satz 2 GG entscheidet über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das BVerfG. Bis zu einer Entscheidung des BVerfG kann deshalb niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen.

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Vertragsfreiheit

Kontrahierungszwang Unmittelbarer Kontrahierungszwang

Energieversorgung (§ 17 EnWG) Personenbeförderung (§ 22 PBefG) Kranken- und Pflegeversicherung (§§ 193 Abs.5

VVG, 23 Abs.6 SGB XI) Mittelbarer Kontrahierungszwang

Delikt (§ 826) Kartellrecht (§§ 19 Abs.4 Nr.4, 20 Abs.2 GWB)

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§§ 145 ff.

Vertragsschluss

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9 Konventionelle Verträge

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10 Angebot

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Angebot

Empfangsbedürftige Willenserklärung, die für den Erklärenden verbindlich ist (§ 145) ist […] ausdrücklich oder konkludent?

Invitatio ad offerendum Fehlender Rechtsbindungswille des

Erklärenden. Begründung: Fehlerrisiko

Fehlerhafte Preisangabe in einem Inserat Kontrahierungsrisiko

Begrenzte Leistungsfähigkeit des Erklärenden

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Invitato ad offerendum

Fall Nr.2 [Eiskalt kalkuliert] K gegen M aus Kaufvertrag (§ 433 Abs.1)

auf Lieferung des Kühlschranks Kaufvertrag

Angebot des M durch die Anzeige Nein!

Angebot des K nach Betreten des Media-Marktes Ja!

Annahme des Angebots Nein!

Ergebnis

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13 Annahme

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Annahme

Empfangsbedürftige Willenserklärung, die für den Erklärenden verbindlich ist […] ausdrücklich oder konkludent

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Annahme

Fall Nr.3 [Evian] Liegt ein Kaufvertrag über eine Flasche Mineralwasser vor?

Angebot durch V Ja!

Annahme durch K Nein (§ 150 Abs.2)!

Angebot durch K Ja! (§ 150 Abs.2)

Annahme durch V Nein!

Angebot der K Ja!

Annahme durch V Nein!

Ergebnis Empörung der K ist unbegründet. K soll sich nicht so aufregen.

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Annahme

Fall Nr.4 [Das Hotel] Hotel gegen P auf Bezahlung der Hotelübernachtung?

Beherbergungsvertrag Angebot durch P

Hinreichende Bestimmtheit? Inhalt muss im Antrag so bestimmt oder bestimbar (§§ 133, 157)

angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches „Ja!“ erfolgen kann: Ja!

Bedingtes Angebot (§ 158 Abs.1) Beherbergungsvertrag nur, wenn Termine wirklich stattfinden?

Nein! Annahme durch den Hotelbetreiber

Annahmeerklärung? Ja! Konkludente Annahme durch Eintragung in das Belegungsbuch.

Zugang der Annahmeerklärung Erforderlichkeit?

Nein (§ 151)!

Ergebnis

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Annahme

M

E

R

K

E

§ 151 Satz 1 [Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden] verzichtet nicht auf die Annahme, sondern nur auf die Empfangsbedürftigkeit! Die Annahmeerklärung muss nicht in

Richtung auf den Empfänger abgegeben werden und auch nicht zugehen!

Erforderlich ist bloß eine definive Bestätigung des Annahmewillens, der eindeutig nach außen hervorgetreten sein muss.

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Annahme

M

E

R

K

E

Fehlende Empfangsbedürftigkeit gem.

§ 151 Satz 1Verzicht Verkehrssitte

[…] ausdrücklich oder konkludent

[…] u.a. kurzfristiger Reservierung eines

Hotelzimmers, bei der Bitte um sofortige

Lieferung (RG 102, 370) und bei Übersendung unbestellter Waren

[…] u.a. im Versandhandel und bei

unentgeltlichen Angeboten

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Exkurs

E

X

K

U

R

S

Buchhändler B schickt K unaufgefordert ein aktuelles Lehrbuch. In dem Begleitbrief heißt es: […] habe gehört, dass Sie in Frankfurt (Oder) Jura studieren; gratuliere; anbei der Medicus für nur 24,- Euro; wenn Sie das Buch behalten wollen, brauchen Sie sich nicht eigens zu melden. Ich schicke Ihnen gelegentlich die Rechnung. K schreibt sofort seinen Namen in das Buch und nimmt es mit in den Hörsaal. Die Rechnung des B ignoriert er, bedankt sich aber höflich für die „freundliche Geste“.

Lösungshinweis: § 241a

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20 Faktische Verträge

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Faktische Verträge?

Hamburger Parkplatzfall HH gegen B auf Bezahlung der Parkgebühr

Lehre von den faktischen Vertragsverhältnissen Bewachungsvertrag, der „nicht auf einem Vertragsschluss, sondern nur

auf einer sozialen Leistungsverpflichtung“ beruht (Haupt). Entstehen des Bewachungsvertrags „im modernen Massenverkehr“ durch „sozialtypisches Verhalten“?

BGH NJW 1956, 319 Rechtsgeschäftslehre

Konkludentes Angebot Bereitstellung freier Parkplätze

Konkludente Annahme Inanspruchnahme des Parkplatzes Entgegengesetzte Erklärung gegenüber dem Parkplatzwächter ist

nach Treu und Glauben (§ 242) unbeachtlich Protestatio facto contraria non valet!

= Verbot des „venire contra factum proprium“ = Verbot des widersprüchlichen Verhaltens

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22 Internetauktionen

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Internetauktionen

Fall Nr.5 [3 … 2… 1 … Meins] K gegen B auf Lieferung aus Kaufvertrag (§ 433

Abs.1)? KV aufgrund von Gebot und Zuschlag (§156)?

Nein! KV aufgrund von Angebot und Annahme (§§ 145 ff.)?

Angebot Freischaltung der Angebotsseite durch B?

Invitatio ad offerendum? Nein! Angebot? Nein! Denn: KP steht noch nicht fest! Erklärung

ist nicht so formuliert, dass sie durch ein einfaches „Ja!“ angenommen werden könnte! (vgl. auch: § 5 IV AGB)

(Höchst-)Gebot des K? Ja!

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Internetauktionen

Annahme: Freischaltung durch B als konkludente (antizipierte) Annahme?

Objektiver Tatbestand Rechtsbindungswille

Freischaltung i.V.m. der Erklärung "Bereits zu diesem Zeitpunkt erkläre ich die Annahme des höchsten ... Kaufangebots"

Hinreichende Bestimmtheit? BGHZ 149, 129: Die Erklärung des B "richtete sich

[nicht] an eine ... konkret bezeichnete Person (ad incertam personam), genügte aber dem Bestimmtheitserfordernis, weil zweifelsfrei erkennbar war, mit welchem Auktionsteilnehmer B abschließen wollte, nämlich (nur) mit dem, der innerhalb des festgelegten Angebotszeitraums das Höchstgebot abgab."

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Internetauktionen

Annahme: Freischaltung durch B als konkludente (antizipierte) Annahme

Subjektiver Tatbestand Fehlendes Erklärungsbewusstsein

BGHZ 149, 129: Unerheblich ist, ob sich der B. ... des verbindlichen Charakters seiner Erklärung bewusst war. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins ... liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende - wie der B. - bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte.

Ergebnis

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Internetauktionen

Nichtigkeit des Kaufvertrags? Irrtumsanfechtung (§§119 ff.)?

Nein! Inhaltsirrtum (vermeintliche Unverbindlichkeit der

Freischaltung) nicht auszuschließen, aber abwegig!

Ergebnis

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27 Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Begriff (§ 305 Abs.1) und Funktion

Rationalisierung Rechtsgestaltung in eigenem Interesse

Kontrolle anhand der §§ 305 ff. […] insb.: § 307 Abs.1 [Unangemessene

Beanchteiligung?]

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle

gem. §§ 305 ff.  Anwendungsbereich

Eröffnung des Anwendungsbereichs AGB (§§ 305 Abs.1, 310 Abs.3 Nr.1 und 2)?

Einschränkungen des Anwendungsbereichs

§ 310 Abs.1, 2 und 4

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gem. §§

305 ff. Einbeziehungskontrolle

Einbeziehung im Regelfall (§ 305 Abs.2) oder im Voraus (§ 305 Abs.3) oder in besonderen Fällen (§ 305a) oder unter Unternehmen u.ä. (§ 310 Abs.1, 145 ff.)

Keine Einbeziehung überraschender Klauseln (§ 305c Abs.1)

Beispiel: Enthält der Kaufvertrag über ein Fahrrad eine (versteckte) Klausel, die den Käufer verpflichtet, das Fahrrad alle sechs Monate (kostenpflichtig) warten zu lassen und andernfalls eine Konventionalstrafe in Höhe von 5,- Euro zu zahlen, so ist die Klausel ungewöhnlich und überraschend.

Unwirksamkeit individualabredewidriger Klauseln (§ 305b)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhaltskontrolle

Kontrollfähigkeit (§ 307 Abs.3 Satz 2)

Kontrollmaßstab Inhaltskontrolle anhand der §§ 308 f. Inhaltskontrolle anhand der Generalklausel

Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 Satz 2) Regelbeispiele (§§ 307 Abs.2) § 307 Abs.1 Satz 1

Rechtsfolgen Beachte: Keine geltungserhaltende Reduktion!

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32 Verbraucherverträge

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Verbraucherverträge

Verbraucherverträge Haustürgeschäfte (§§ 312 f.)

§ 312 Abs.1 Satz 1 Fernabsatzverträge (§§ 312b ff.)

§§ 312b Abs.1, 312d Abs.1 Time-Sharing-Verträge (§§ 481 ff.)

§ 485 Abs.1 Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.)

§ 495 Abs.1

Widerrufsrecht gem. § 355 ff.

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34 Haustürgeschäfte

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Lösungsskizze§ 488 I 2 (Hauptverbindlichkeit)

B-Bank K, L und M

§§ 765 I, 488 I 2R

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Lösungshinweise Reihenfolge der Ereignisse

30.09.2004 Bürgschaftsvertrag 10.03.2005 Fälligstellung des Darlehens 15.04.2005 Entdeckung und Belehrung

(Einwurf in den Briefkasten) 10.05.2005 Rückkehr des R aus dem

Urlaub 11.05.2005 Kenntnisnahme von der

Belehrung 12.05.2005 Inanspruchnahme aus der

Bürgschaft & Widerruf der Bürgschaft

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Bürgschaftsvertrag

Angebot Annahme

Schriftliche Bürgschaftserklärung (§ 766 S.1)

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Widerruf des Bürgschaftsvertrags gem. §§

312 Abs.1, 355, 357? Widerrufsgrund (§ 312 Abs.1)

R als Verbraucher (§ 13) Bürgschaft ist nicht Teil der selbständigen

(frei-)beruflichen Tätigkeit des R Bank als Unternehmerin (§ 14)

Kreditvergabe und -absicherung als gewerbliche Bankgeschäfte

Bürgschaft als entgeltliche Leistung?

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Widerrufsgrund (§ 312 Abs.1)

Widerrufsrecht des Bürgen?BGH, NJW 2006, 845

Bürgschaft ist entgeltlich.Es kommt allein darauf an, ob der Bürger Verbraucher ist und die Bürgschaft in einer Haustürsituation begründet wurde.Verbrauchereigenschaft des Hauptschuldners oder eine auf ihn bezogene Haustürsituation sind nicht maßgeblich!

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Fall Nr.6 [Die Bürgschaft I]

Bank gegen R auf Bezahlung gem. §§ 765 Abs.1, 488 Abs.1 Satz 2 Widerruf des Bürgschaftsvertrags gem. §§ 312 Abs.1, 355,

357? Widerrufserklärung

Form (§§ 355 Abs.1 Satz 2, 126b) Frist (§ 355)

Fristbeginn §§ 355 Abs.2 Satz 1, 130 Abs.1 (analog), 187 Abs.1 17.04.2005

Dauer § 355 Abs.2 Satz 3 (Monatsfrist)

Fristende 16.05.2005

Ergebnis Ergebnis