§ 5 STELLVERTRETUNG 1. Abgrenzung: Vertreter vs. Bote Eigene Willenserklärung des V. 2.
Gemeinschaftspraxis Dr. med. Astrid und Hartmut Roos Fachärzte für Allgemeinmedizin...
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GemeinschaftspraxisDr. med. Astrid und Hartmut RoosFachärzte für Allgemeinmedizin
Patientenverfügung
Ist eine persönliche Willenserklärung, mit der Sie heute schon Ihre Behandlungswünsche für eine bestimmte Krankheitssituation festlegen können.
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Diese Erklärung wird wichtig in Behandlungssituationen, in denen Sie nicht mehr ansprechbar sind oder für Sie eine so komplexe Entscheidung eine Überforderung bedeuten würde.
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Für wen ist die Patientenverfügung?
•Ihren Bevollmächtigten•Ihren Arzt•Ihr Behandlungsteam
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Dann wissen Ihr Arzt und Ihr Bevollmächtigter wie Sie behandelt werden möchten und auf welche Behandlung sie verzichten wollen.
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Warum?
Die Patientenverfügung bringt für Sie selbst, für Ihre Bevollmächtigten
und für Ihren Arzt eine Klärung und damit eine deutliche Erleichterung.
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nicht einfach ?!
Jetzt schon Gedanken über Krankheit und Sterben ?
Unbehagen?
Ja - weil wir es nicht voraus sehen können, was die Zukunft bringt.
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3 Todesursachen
1. Plötzlich und unerwartet
2. Fortschreitende Tumorerkrankung
3. Allmählicher Abbau aller Körperfunktionen incl. Entwicklung einer Demenz,
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Was sollten Sie bedenken? ? I
- Aktuelle Lebens- und
Krankheitssituation
- Eigene Wertvorstellung und Lebenseinstellung
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? II
Was ist Ihnen wichtig im Umgang mit Krankheit, Leiden und Tod ?Welche Erfahrung haben Sie damit gemacht?Was fanden Sie gut?Was möchten Sie auf gar keinen Fall erleben?
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? III
Welche Rolle spielt in Ihnen der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen? –
Können Sie Hilfe annehmen und zulassen? –
Reden Sie darüber?
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? IV
Gibt es viele „unerledigte“ Dinge oder Aufgaben in Ihrem Leben?
Welche Rolle spielen für Sie Glauben und Spiritualität?
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Sterbebegleitung ?
In den letzten Jahren hat sich viel Positives getan.
Es gibt z.B.
den ärztlichen Palliativdienst und den ambulanten Hospizdienst.
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Sterbebegleitung II
Können Sie sich vorstellen, einen anderen Menschen beim Sterben zu begleiten?
Oder selbst den Dienst für sich in Anspruch zu nehmen?
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Keine Willensbildung möglich:
1. Unmittelbarer Sterbeprozess
2. Im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit
3. Nach einer Gehirnschädigung
4. Fortgeschrittener Hirnabbauprozess (Demenz)
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Behandlungswünsche und Behandlungsausschlüsse
-Linderung von Schmerzen, Übelkeit, Angst, Unruhe und Atemnot-Bewußtseinsdämpfende Mittel-Begleitung durch Ihre Vertrauten / Seelsorger / Hospizdienst-in vertrauter Umgebung
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Abhängigkeit – Verzicht ?
Nehmen Sie für ein möglichst langes Leben auch Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf?
Verzichten Sie auf eine Behandlung und damit evtl. auf ein Weiterleben ?
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Lebenserhaltende Maßnahmen I
-Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
-Wiederbelebung
-künstliche Beatmung
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Lebenserhaltende Maßnahmen II
-Gabe von Blutprodukten
-Dialyse
-Antibiotika
-Krankenhauseinweisung
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Problem
Die Patientenverfügung kann nicht alle denkbaren Situationen abdecken.
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Mutmaßlicher Wille
Reden Sie über Ihre Wünsche, Erfahrungen und Wertvorstellungen
mit Ihren Angehörigen, Bevollmächtigten und Ihrem Hausarzt
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3 goldene Regeln
Für gute Entscheidungen am Lebensende
Einfach und wirkungsvoll:
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1. Reden
2. Reden
3. Reden
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