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Anteilsübertragungen einer Gemeinschaftspraxis 1 Anteilsübertragung Anteilsübertragung einer einer Gemeinschaftspraxis Gemeinschaftspraxis Gestaltungen und steuerliche Folgen 22.06.2009 StB Michael Pachner, Dortmund

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Anteilsübertragungen einer Gemeinschaftspraxis

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Anteilsübertragung einer Anteilsübertragung einer GemeinschaftspraxisGemeinschaftspraxis

Gestaltungen und steuerliche Folgen

22.06.2009

StB Michael Pachner, Dortmund

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Anteilsübertragungen einer Gemeinschaftspraxis

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Gliederung

1. Umfang des Gesellschaftsanteils

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

3. Fallbeispiele

4. Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

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1. Umfang des Gesellschaftsanteils

Gesamthandsbereich

Vermögen (Wirtschaftsgüter) und Schulden, die der Gemeinschaftspraxis gehören

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1. Umfang des Gesellschaftsanteils

Ergänzungsbereich

Vermögen (Wirtschaftsgüter), das der Gemeinschaftspraxis gehört, dessen individueller steuerlicher Wert für den einzelnen Gesellschafter aber von dem des Gesamthandsbereiches abweicht

(Steuerliche Korrekturposten, insbesondere beim Erwerb eines Praxisanteils)

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1. Umfang des Gesellschaftsanteils

Sonderbereich

Vermögen (Wirtschaftsgüter) & Schulden,

• die nicht allen, sondern nur einem oder mehreren Gesellschaftern gehören (Allein- oder Miteigentum)

• die der Gesellschaft dienenoder mit dem Gesellschaftsanteil in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

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Gliederung

1. Umfang des Gesellschaftsanteils

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

3. Fallbeispiele

4. Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

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2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

Gewinn aus der laufenden Tätigkeit einschließlich Übergang zur Bilanzierung

normale Besteuerung

Gewinn aus der Veräußerung

begünstigte Besteuerung(soweit Voraussetzungen vorliegen)

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2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

Steuerbegünstigungen

• Freibetrag

• Fünftelregelung

• ermäßigter Steuersatz

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2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

Voraussetzungen für die Steuer-begünstigungen (einmal im Leben)

•Vollendung 55. Lebensjahr oder dauernd berufsunfähig•Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven (Mehrwerte des Vermögens)•Einstellung der Tätigkeit für eine „gewisse Zeit“ im „örtlichen Wirkungskreis“

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Gliederung

1. Umfang des Gesellschaftsanteils

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

3. Fallbeispiele

4. Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

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3. Fallbeispiele

Verkauf eines gesamten Gemeinschafts-praxisanteils (bei gleich hohen Kapitalkonten)

•Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50%•Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€•Steuerlicher Buchwert 300 T€•Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€•Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

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3. Fallbeispiele

Dr. B• Veräußerungserlös 450

T€

-Buchwert Kapitalkonto 150 T€

Veräußerungsgewinn 300 T€

• Versteuerung im Jahr derVeräußerung, ggf. mitSteuerbegünstigung

Dr. C• Übernahme des Kapitalkontos

von Dr. B in Höhe von 150 T€• bezahlter Mehrwert (stille

Reserven 300 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst

• künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im– Gesamthandsbereich

(anteilige Abschreibung der Buchwerte)

– Ergänzungsbereich(Abschreibung der stillen Reserven)

Steuerliche Folgen

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3. Fallbeispiele

Verkauf eines gesamten Gemeinschafts-praxisanteils (bei unterschiedlichen Kapitalkonten)

•Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50%•Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€•Steuerlicher Buchwert 300 T€•Kapitalkonten Dr. A 200 T€ und Dr. B 100 T€•Dr. B verkauft Praxisanteil an Dr. C für 450 T€

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3. Fallbeispiele

Dr. B schuldet Dr. A einen Ausgleich des Kapital-kontos von 50 T€, da Dr. C ein Kapitalkonto von

150 T€ übernimmt

Für Dr. B und Dr. C ergeben sich keine abweichenden steuerlichen Folgen

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3. Fallbeispiele

Verkauf eines Teils eines Gemeinschafts-praxisanteils (Beitritt eines weiteren Gesellschafters)

•Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50%•Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€•Steuerlicher Buchwert 300 T€•Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€•Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt an Dr. A und Dr. B jeweils 150 T€•Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 %

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3. Fallbeispiele

Dr. A und B• Veräußerungserlös 150 T€

- Buchwert Kapitalkonto 50 T€

Veräußerungsgewinn 100 T€

• Versteuerung im Jahr der Veräußerung, ohneSteuerbegünstigung– nicht alle stille Reserven im

Geschäftsanteil werden aufgedeckt

– bisherige Tätigkeit wird fortgeführt

Dr. C• Dr. C übernimmt von den

Kapitalkonten von Dr. A und Dr. B insgesamt 100 T€

• bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst

• künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im– Gesamthandsbereich

(anteilige Abschreibung der Buchwerte)

– Ergänzungsbereich(Abschreibung der stillen Reserven)

Steuerliche Folgen

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3. Fallbeispiele

„Einbringung“ Gemeinschaftspraxis in neue „Gesellschaft“

• Gemeinschaftspraxis Dr. A und Dr. B zu je 50%

• Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€

• Steuerlicher Buchwert 300 T€

• Kapitalkonten Dr. A und Dr. B je 150 T€

• Dr. C tritt der Gemeinschaftspraxis bei und zahlt auf das Konto der GP 450 T€

• Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 33,33 %

• Kapitalkonten danach jeweils 250 T€

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3. Fallbeispiele

Dr. A und B• Übertragung stiller Reserven je

100 T€ auf Dr. C• keine sofortige Versteuerung

analog § 24 UmwStG, sondern• negativer Ergänzungsbereich• Auflösung entsprechend

Abschreibung von Dr. C

zeitlich gestreckte Versteuerung

Dr. C• Kapitalkonto von 250 T€• bezahlter Mehrwert (stille

Reserven 200 T€) wird im Ergänzungsbereich erfasst

• künftige Abschreibungen auf den Kaufpreis im– Gesamthandsbereich

(anteilige Abschreibung der Buchwerte)

– Ergänzungsbereich(Abschreibung der stillen Reserven)

Steuerliche Folgen

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3. Fallbeispiele

Abfindung mit Nachbesetzung wegen Todes eines Gesellschafters•Gemeinschaftspraxis Dr. A, Dr. B & Dr. C zu je 33,33 %•Wert der Praxis incl. Praxiswert 900 T€•Steuerlicher Buchwert 300 T€•Kapitalkonten Dr. A, Dr. B & Dr. C je 100 T€•Dr. C verstirbt, Anwachsung bei Dr. A & Dr. B•Beteiligung am Vermögen danach jeweils zu 50 %•Kapitalkonten danach jeweils 150 T€•Abfindungsanspruch der Erben von Dr. C 300 T€

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3. Fallbeispiele

Steuerliche Folgen Dr. C (Erben)

Veräußerungserlös (Abfindung) 300 T€

- Buchwert Kapitalkonto 100 T€

Veräußerungsgewinn 200 T€

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3. Fallbeispiele

Steuerliche Folgen Dr. A und B

• bezahlter Mehrwert (stille Reserven 200 T€) wird im Gesamthandsbereich erfasst (Aufstockung der Buchwerte) und erhöht die künftigen Abschreibungen

• Weiterveräußerung des durch Anwachsung erworbenen Praxisanteils durch Nachbesetzung (angenommener Kaufpreis 300 T€)

Entstehung eines nicht begünstigten Veräußerungs-gewinns bei Dr. A & Dr. B jeweils in folgender

Höhe:

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3. Fallbeispiele

Veräußerungserlös 150 T€

- Buchwert Kapitalkonto (1/3) 50 T€

- Aufstockung Buchwerte (1/3) 33 T€

Veräußerungsgewinn 67 T€

• Besteuerung ohne Steuerbegünstigung als laufender Gewinn

• Abschreibung der verbleibenden Aufstockung der Buchwerte bleibt erhalten

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3. Fallbeispiele

• Vermeidung der Versteuerung durch– Zahlung des Kaufpreises durch den Nachbesetzer in das

Vermögen der Gemeinschaftspraxis– gleichzeitiger Beitritt des Erwerbers in die Abfindungs-

verbindlichkeit– Kaufpreis fließt weiter an die Erben

• letztlich wird der Nachbesetzer so gestellt, als hätte er den Praxisanteil direkt von Dr. C erworben

• für Dr. A und Dr. B ergibt sich eine steuerliche Kompensation durch die analoge Anwendung des§ 24 UmwStG und die Aufstockung der Buchwerte

 

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Gliederung

1. Umfang des Gesellschaftsanteils

2. Grundzüge der Besteuerung bei Veräußerung eines Praxisanteils

3. Fallbeispiele

4. Exkurs: Abschreibung Vertragsarztzulassung

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

ProblemstellungNach § 103 Abs. 4 SGB V kann ein ausscheidender Arzt, der

seine Praxis in einem überversorgten Planungsbereich betreibt und diese veräußern möchte, beim Zulassungsausschuss der KV beantragen, den Vertragsarztsitz auszuschreiben. So wird für ihn eine wirtschaftliche Verwertung der Praxis oder zumindest der Zulassung möglich. Nach erfolgter Ausschreibung hat der Zulassungsausschuss einen Nachfolger auszuwählen. Dabei sind neben anderen Kriterien auch die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarztes angemessen zu berücksichtigen.

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Problemstellung§ 103 Abs. 4 SGB V bewirkt, dass der Kaufinteressent der

Praxis die öffentlich-rechtliche Zulassung erhalten kann und somit wirtschaftlich trotz Zulassungssperre erst der Praxiserwerb möglich wird. Der aufgebende Arzt könnte seine Praxis ohne diese Regelung wohl nicht veräußern, da ohne eine vertragsärztliche Zulassung eine wesentliche Grundlage für die Fortführung der Praxis durch den Erwerber fehlt.

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Stellt die Vertragsarztzulassung ein selbständiges immaterielles

Wirtschaftsgut dar und kann dieses abgeschrieben werden?

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Rechtssprechung & derzeitiger RechtsstandFG Niedersachsen vom 28.08.2004 – 13 K 412/01• Vertragsarztzulassung ist ein nicht abnutzbares immaterielles

Wirtschaftsgut

 FG Rheinland-Pfalz vom 09.04.2008 – 2 K 2649/07• Vertragsarztzulassung ist Bestandteil des immateriellen Wirtschafts-

gutes Praxiswert (wertbildender Faktor, keine eigenständige Bewertung)

• Revision beim BFH unter dem Az. VII R 13/08 (noch nicht entschieden)

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Auffassung der Finanzverwaltung(OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33)

• Vertragsarztzulassung ist eigenständiges nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

• Aufteilung des Kaufpreises im Verhältnis der Teilwerte (Anlagevermögen, Praxiswert, Zulassung)

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Auffassung der Finanzverwaltung(OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33)

Erwerb einer Praxis in der Absicht, nur die Kassen-zulassung zu erlangen

z.B. bei im vornherein beabsichtigter Verlegung der Praxis oder zur Aufnahme der Erwerbers als weiteren Gesellschafter in eine bestehende Gemeinschaftspraxis

Kaufpreis ist in vollem Umfang der Kassenzulassung zuzuordnen

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Auffassung der Finanzverwaltung(OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33)

Erwerb einer Praxis in einem nicht zulassungsbeschränkten Planungsbereich oder

Erwerb einer Praxis, für deren Arztgruppe offene Planungs-bereiche vorliegen

Vertragsarztzulassung ist kein Wert beizumessen

Wert des immateriellen Anlage-vermögens entfällt insgesamt auf

den (abschreibbaren) Praxiswert

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Auffassung der Finanzverwaltung(OFD Münster vom 11.02.2009, S 2170 – 152 – St 12 – 33)

Erwerb einer Praxis innerhalb eines zulassungs-beschränkten Planungsbereichs

aus dem Gesamtkaufpreis ist auch ein

Anteil für die Vertragsarztzulassungherauszurechnen

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Berechnungsbeispiel• immaterieller Vermögenswert der Praxis

(zutreffend lt. Kaufvertrag) 180.000 €

• Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen 270.000 €

• Umsatz aus IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten) 30.000 €

• Umsatz mit Privatpatienten 120.000 €

• Gesamtkosten der Praxis 300.000 €

• Gewinn der Praxis 120.000 €

• Anzahl der Kassenpatienten 1.600 €

• Anzahl der Privatpatienten 400 €

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis

• Anteil der Kassenpatienten 1600/2000 80%• Anteil der Privatpatienten 400/2000 20%

Bei den IGEL-Leistungen (auch mit den Kassenpatienten) wird unterstellt, dass diese den gleichen Ertrag wie die

Umsätze mit den Privatpatienten bringen.

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis

Gesamtkosten 300.000 €

- Kostenanteil Privatpatienten (20%) 60.000 €

- Kostenanteil IGEL-Leistungen mit Kassenpatienten 15.000 €

Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen 225.000 €

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis

Umsatz aus vertragsärztlichen Leistungen 270.000 €

- Kostenanteil der vertragsärztlichen Leistungen 225.000 €

Gewinn aus „Kassenpraxis“ 45.000 €

45.000€ X 180.000 / 120.000

Immaterieller Wert der „Kassenpraxis“ 67.500 €

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4. Exkurs: Abschreibung Vertrags-arztzulassung

Berechnung immaterieller Wert der Kassenarztpraxis

Da bei dem Erwerb einer gesamten Praxis sowohl der Patientenstamm übertragen wird als auch die

Vertragsarztzulassung auf den Erwerber übergeht, kann im Grundsatz unterstellt werden, dass beide Komponenten

zumindest gleichwertig nebeneinander stehen.

 

Wert der Vertragsarztzulassung daher max. 50%

33.750 €

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