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Artenschutzgutachten zum Vorhaben auf dem Teilflurstück 290/2 in Amtsberg/OT Dittersdorf (Landkreis Erzgebirge) Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) – Bearbeiter: Dr. R. Spangenberg, Dipl.-Biol. Datum: 20.03.2020; mit redaktionellen Änderungen vom 06.04.2020 Auftraggeber: Ronny Tischer Theaterstraße 21 09111 Chemnitz Auftragnehmer: Hohensteiner Straße 45 09117 Chemnitz Tel.: 0371 28 38 000 Fax: 0371-91 85 57 11 mail: [email protected] Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs

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Artenschutzgutachten zum Vorhaben auf dem Teilflurstück 290/2 inAmtsberg/OT Dittersdorf (Landkreis Erzgebirge)

– Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) –

Bearbeiter: Dr. R. Spangenberg, Dipl.-Biol.

Datum: 20.03.2020; mit redaktionellen Änderungen vom 06.04.2020

Auftraggeber:Ronny TischerTheaterstraße 2109111 Chemnitz

Auftragnehmer:

Hohensteiner Straße 4509117 Chemnitz

Tel.: 0371 28 38 000Fax: 0371-91 85 57 11

mail: [email protected]

Ingenieurgruppe Chemnitz GbRDipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs

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„Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) – Teilflurstück 290/2 Dittersdorf“ S. 2

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR,* Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz,( 0371/ 28 38 000,6 0371/ 91 85 57 11,8 [email protected]

Inhaltsverzeichnis

1. Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................ 3

2. Gebiet............................................................................................................................ 4

3. Arten/Artenpotential ....................................................................................................... 5

3.1 Vögel ............................................................................................................................. 5

3.2 Fledermäuse.................................................................................................................. 7

3.3 Amphibien und Reptilien................................................................................................ 8

4. Risikoabschätzung......................................................................................................... 9

4.1 Vögel ............................................................................................................................. 9

4.2 Fledermäuse................................................................................................................ 10

4.3 Amphibien und Reptilien.............................................................................................. 11

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung ................................................................... 12

6. Fotodokumentation ...................................................................................................... 13

7. Literatur ....................................................................................................................... 19

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Kartografische Darstellung artenschutzrechtlich relevanter Strukturen im

Erfassungszeitraum 2019/2020

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1. Anlass und Aufgabenstellung

Mittels Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Bergstraße - Teilflurstück 290/2" soll die Vor-

aussetzung für eine Bebauung der ca. 1.000 m² großen Teilfläche des Flurstückes geschaf-

fen werden.

Entsprechend Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.10.2019 ist für das

geplante Vorhaben anhand einer artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung zu prüfen, ob

und wie sich das Vorhaben auf die im Gebiet vorkommenden Tierarten (Amphibien, Vögel,

Fledermäuse) auswirkt. In Ergänzung liegen zum geplanten Vorhaben Stellungnahmen des

NABU-Landesverband Sachsen e.V. (12.11.2019) sowie des BUND LV Sachsen e.V.

(04.11.2019) vor, die im Folgenden Beachtung finden.

Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (1.

Prüfschritt) mit folgenden Planungsinhalten:

‒ Ermittlung des prüfrelevanten Artenspektrums mittels zwei Begehungen des gesam-

ten Flurstücks 290/2, Erfassung des Habitatpotenzials sowie geeigneter Quartier-

strukturen

‒ Erfassung von Baumhöhlen und Nestern von Greif- und Großvögeln im laubfreien

Zustand der Gehölze

‒ Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Beurteilung werden auch Vor-

schläge zur Abwendung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem.

§ 44 BNatSchG gegeben (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, vorgezogene

Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen).

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2. Gebiet

Das ca. 0,6 ha große Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich in Ortsrandlage von Ditters-

dorf (Abb. 1). Naturräumlich ordnet sich die überplante Fläche in das Mittlere Erzgebirge mit

Kemtauer Zwönitz-Tal und Weißbacher Riedelgebiet ein. Südlich an das Flurstück 290/2

schließt sich dörfliche Wohnbebauung an. Ein Siedlungsbereich ist ebenso östlich der Berg-

straße gelegen im Übergang zu Grünland bzw. dem Gelände der Baumschule Dittersdorf.

Die Gebietskulisse im Westen ist gekennzeichnet durch einzelne freistehende Häuser um-

geben von einem vielfältig strukturiertem Gehölzbestand. Zu den prägenden Landschafts-

elementen im Untersuchungsgebiet zählen ein alter, mehrreihiger Baumbestand besonders

entlang der Ost- und Südgrenze bestehend u.a. aus Berg-Ahorn, Gemeiner Fichte, Blaufich-

te, Thuja, Rotbuche, Hainbuche, Gemeiner Esche und Kirsche. Auf ca. Höhe August-Bebel-

Straße 2 ist eine Esche mit einer Buntspecht-Höhle (Höhe: 18 m, Exposition: Südost) be-

merkenswert. Im östlichen Ausläufer des Flurstücks stocken zwei morsche Hochstubben.

Der westliche sowie zentrale Bereich wird von einer strukturarmen Wiesenfläche gebildet. Im

südlichen Abschnitt umgibt ein vielfältiger strukturierter Gehölzbestand zwei Bachläufe sowie

einen kleinen Teich. Ebenda wurde ein Vogelnistkasten sowie eine Erle mit 2 Buntspecht-

Höhlen (Höhlenbaum geschützt nach § 21 SächsNatSch i.V.m. § 30 BNatSchG) dokumen-

tiert.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (blau) im Ortsteil Dittersdorf. Kartengrundlage: Teile diesDokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern und werden hierin mitderen Genehmigung verwendet. Copyright © 2020 AdV-WMS-DE-SN-DTK-Produkt-Color:„https://geodienste.sachsen.de/wms_geosn_dtk-p-color/guest?“. Esri und dessen Lizenzgeber. AlleRechte vorbehalten.

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3. Arten/Artenpotential

3.1 VögelZur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurden am 15.11.2019 (7°C,

bedeckt, Wind 11 km/h SW) und 27.02.2020 (0.5°C, leicht bewölkt, Wind 20 km/h W) und

damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln sowie außerhalb saisonaler Hauptaktivitätszeit von

Amphibien, Reptilien und Fledermäusen Vorortbegehungen durchgeführt. Dabei wurden im

UG bzw. angrenzend folgende Arten nachgewiesen:Tab. 1: Artnachweise Vögel im Flurstück-Nr. 290/2 im Erfassungszeitraum 2020.

Art mit Anzahl und VerhaltenArtenschutz

StatusVögel

SchutzBNatSchG

RLS(Vögel=2015)

RLD(Vögel=2015)

VS-RLVorhabens-/Ergänzungs-

flächeangrenz.Gebiet

Amsel(Turdus merula)2 Ind. warnend

--- b.g. --- --- --- BV BV

Blaumeise(Cyanistes caeruleus)1 Ind. warnend

--- b.g. --- --- --- BV BV

Buchfink(Fringilla coelebs)1 Ind. sing.

--- b.g. --- --- --- BV BV

Buntspecht(Dendrocopus major)indirekter Nachweis durchHöhlen in Esche und Erle

--- b.g. --- --- --- BV BV

Erlenzeisig(Spinus spinus) --- b.g. --- --- --- R BV

Gartenbaumläufer(Certhia brachydactyla)1 Ind. sing.

--- b.g. --- --- --- BV BV

Grünspecht(Picus viridis)1 Ind ruf. südl./außerhalbErgänzungsfläche

h.a.B s.g. --- --- --- NG BV

Kernbeißer(Coccothraustescoccothraustes)1 Ind. ruf.

--- b.g. --- --- --- BV BV

Kleiber(Sitta europaea)1 Ind ruf.

--- b.g. --- --- --- BV BV

Kohlmeise(Parus major)3 Ind. Nahrungssuche

--- b.g. --- --- --- BV BV

Rabenkrähe(Corvus corone)1 Ind. Nahrungssuche

--- b.g. --- --- --- BV BV

Star(Sturnus vulgaris)1 Ind. sing. vor Höhle

--- b.g. --- 3 --- BV BV

Stieglitz(Carduelis carduelis) --- b.g. --- --- --- BV BV

Wacholderdrossel(Turdus pilaris)1 Ind. warnend

--- b.g. --- --- --- BV BV

Zaunkönig(Troglodytes troglodytes)1 Ind. sing.

--- b.g. --- --- --- BV BV

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Zeichenerklärung: ArtenschutzB = Brutvogel h.a.B. = Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung

BV = Brutverdacht(gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", BlischkeLfULG 2016)

NG = NahrungsgastVogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung sind fetthervorgehoben.

R = rastend (Durchzug)Schutz BNatSchG

s.g. = streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. b.g. = besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG.

RLS RLD = Rote Liste Sachsen = Rote Liste DeutschlandGefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdetV = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, keine Gefährdungskategorie)

VS-RL = I = Art nach Anhang 1 EU-Vogelschutzrichtlinie

Nomenklatur der Artnamen der Vögel nach Barthel et al. (2018)

Im Zuge der o.g. Begehungen wurde die Brutzeit 2020 nicht abgedeckt, sodass die Erfas-

sung keiner vollständigen Revierkartierung gleichgestellt werden kann (z.B. aufgrund saiso-

naler bzw. tageszeitlicher Abwesenheiten). Kleinvogelnester sowie Nester von Greifvögeln

und Krähen im Plangebiet aus vorangegangen Brutsaisons wurden nicht festgestellt. Die

Aufnahme lässt aber Rückschlüsse auf das mögliche Arteninventar zu. Aufgrund o.g. Nach-

weise von stichprobenartigem Charakter und der Ausstattung des Untersuchungsgebiets

(strukturierter Gehölzbestand; Umfeld: umfangreicher, waldähnlicher Gehölzbestand, Sied-

lungsgebiet mit dörflicher Wohnbebauung und Wohngärten) sind jedoch folgende (weitere)

Arten als Brutvögel/ folgende Habitatfunktionen zu prognostizieren:

Bewohner von künstlichen Niststätten und Baumhöhlen:Als potentielle Brutvögel des im UG dokumentierten Nistkastens bzw. der Baumhöh-

len/morschen Hochstubben sind des Weiteren zu nennen: Gartenrotschwanz (Phoenicurus

phoenicurus) und Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca).

Bewohner von Gehölzbeständen (Bäume, Hecken, Gebüsche, Grünflächen)Als potentielle Brutvögel in den Gehölzbereichen bzw. an strukturierten Grünflächen sind

ergänzend u.a. anzunehmen: Singdrossel (Turdus philomelos), Rotkehlchen (Erithacus ru-

becula), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Grünfink

(Chloris chloris), Goldammer (Emberiza citrinella), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla),

Ringeltaube (Columba palumbus). Die vielfältig strukturierten Gehölzflächen sind als geeig-

netes Nahrungshabitat o.g. Vogelarten zu bewerten.

Unter der im Erfassungszeitraum dokumentierten Avifauna ist auf den Grünspecht als poten-

zielle Brutvogelart mit dem Status „streng geschützt“ und „hervorgehobener artenschutz-

rechtlicher Bedeutung“ gesondert einzugehen. Unter Berücksichtigung der Lokalisierung von

Rufnachweisen außerhalb des Vorhabenbereichs und der artspezifischen pessimalen Habi-

tat-Ausstattung der Ergänzungsfläche ist eine Besiedlung dieser zum vorliegenden Stand

nicht zu prognostizieren.

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3.2 Fledermäuse

Die o.g. wertvollen Gehölzbestände im Plangebiet mit Specht-Höhlen und morschen Hoch-

stubben sind als potenzielle Sommer-/Zwischen-/Paarungs-/Ganzjahresquartiere von baum-

bewohnenden Fledermausarten (z.B. Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Abendseg-

ler Nyctalus noctula) einzustufen. Die vielfältig strukturierten Gehölze mit Insekten anlocken-

den Unterholz etc. sind als geeignetes Nahrungs-/Jagdhabitat für verschiedene Fledermaus-

arten zu bewerten. Die beiden Hochstuben sind darüber hinaus auch für totholzbewohnende

Insekten von Relevanz.

Das Vorhabensgebiet wurde bezüglich der „relevanten Multifunktionsräume für Fledermäu-

se“ im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz (Planungsverband Region Chemnitz,

2015) geprüft (Anlage 1) geprüft. Die Recherche ergab, dass sich das Flurstück im Nordos-

ten und Südwesten in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Karte 13,

Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz) befindet.

Der das UG umgebende hohe, alte Baumbestand ist als Leitlinie für strukturgebunden flie-

gende Fledermausarten (wie z.B. Langohren, Bart- und Mopsfledermäuse) einzustufen. Wei-

terhin ist die Baumreihe prinzipiell geeignet in Querrichtung, die Funktion eines natürlichen

"hop-over" zu erfüllen. Dies bedeutet, das strukturgebunden fliegende Fledermausarten die

Straße an dieser Stelle in relativ großer Höhe überqueren und auf diese Weise nicht in den

Verkehrsraum gelangen.

Eine gezielte Erfassung von Fledermäusen (z.B. Transekt-Begehung, akustische Dokumen-

tation, Einsatz eines Video-Endoskops zum Ausleuchten geeigneter Strukturen, Einsatz von

Mulmgreifer in Baumhöhlen) fand im Rahmen der Begehung nicht statt.

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3.3 Amphibien und Reptilien

Nachweise von Amphibien und Reptilien konnten zum Zeitpunkt der o.g. Begehungen nicht

erbracht werden (beachte ggf. saisonale Abwesenheiten). Potentiell geeignete aquatische

Habitate (z.B. für Erdkröte Bufo bufo, Grasfrosch Rana temporaria, Bergmolch Ichthyosaura

alpestris) finden sich im Süden des Flurstücks in Form eines Kleinteichs sowie einem Bach-

lauf mit Kolken.

Die umliegenden Laubwald- und gartenähnlichen Flächen des Flurstücks - u.a. mit Struktu-

ren wie Haufwerken aus geschnitten Ästen, Baumstubben, Stämmen und Bauziegeln - sind

als angrenzende terrestrische Lebensräume der Arten geeignet.

Aufgrund der Biotopausstattung mit Verzahnung von strukturierten Gehölzbeständen mit

dichtem Unterwuchs sowie vegetationsarmen besonnten Freiflächen ist unter den Reptilien

die Waldeidechse (Zootoca vivipara) als potenzielle vorkommende Art nicht auszuschließen.

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4. Risikoabschätzung

Entsprechend der noch nicht abschließend feststehenden Baufelder, Zuwegungen, Erschlie-

ßungswege etc. wird zur Reduktion des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials (auf ein

nicht vermeidbares Minimum) aus fachgutachterlicher Sicht eine lediglich teilweise Bebau-

ung des Geltungsbereichs, mit Erhaltung der wertvollen Strukturen empfohlen!

4.1 Vögel

Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden:

· Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zer-

störung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der beson-

ders geschützten Arten) z.B. durch:

o Beseitigung künstlicher Nisthilfen: Nistkasten im Süden des Flurstücks

o Fällung von Gehölzen-/Gehölzgruppen mit Baumhöhlen und Spalten: Höh-

lenbaum im Süden des UG, Baum mit 1 Buntspecht-Höhle, 2 Hochstubben

· Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild leben-

der Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng ge-

schützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf-

zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.B. durch:

o Beseitigung der o.g. Quartiere während der Brut- und Fortpflanzungszeit

o Entzug essentieller Nahrungshabitate (strukturierter Unterwuchs in den

Randbereichen) durch großflächige Vegetationsbeseitigung (z.B. durch groß-

flächige Umwandlung in reine Rasenflächen oder Versiegelung), welches zu

Brutaufgabe führen kann

Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte ver-

mieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet:

· Der in Anlage 1 markierte Altbaumbestand (insbesondere im Bereich der relevanten

Multifunktionsräume für Fledermäuse) inkl. Esche mit Buntspecht-Höhle, Höhlen-

baum, Nistkasten, sowie den beiden Hochstubben sollte von Eingriffen frei und zur

Erhaltung festgesetzt werden.

· Beseitigung von Gehölzen/Nistkästen (soweit unvermeidbar) von Oktober bis Febru-

ar außerhalb der Brutzeit von Vögeln

· Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind in Ab-

stimmung mit dem SG Naturschutz/Landwirtschaft des LRA Erzgebirge in Anzahl

und Qualität entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen (FCS-

Maßnahmen): Anbringung von Ersatzquartieren, Pflanzung von Vogelnährgehölzen

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4.2 Fledermäuse

Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden:

· Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zer-

störung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der beson-

ders geschützten Arten) z.B. durch:

o Fällung von Gehölzen-/Gehölzgruppen mit Baumhöhlen und Spalten: Höh-

lenbaum im Süden des UG, Baum mit 1 Buntspecht-Höhle, 2 Hochstubben

· Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild leben-

der Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng ge-

schützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf-

zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.B. durch:

o Beseitigung der o.g. Quartiere während der Wochenstubenzeit/Winterruhe

o Entzug essentieller Nahrungshabitate (strukturierter Unterwuchs in den

Randbereichen) durch großflächige Vegetationsbeseitigung (z.B. durch groß-

flächige Umwandlung in reine Rasenflächen oder Versiegelung)

o Erhöhung des Kollisionspotentials / Tötungsrisikos durch Veränderung der

bestehenden Baumreihen mit Leitlinienfunktion im Zusammenhang mit be-

nachbarter Straße

Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte ver-

mieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet:

· Der in Anlage 1 markierte Altbaumbestand (insbesondere im Bereich der relevanten

Multifunktionsräume für Fledermäuse) inkl. Esche mit Buntspecht-Höhle, Höhlen-

baum, sowie den beiden Hochstubben sollte von Eingriffen frei und zur Erhaltung

festgesetzt werden.

· Bei (unvermeidbarer) Fällung/Beseitigung von Quartieren in Gehölzen Einsetzen ei-

ner ökologischen Baubegleitung (ökoBB): Diese kontrolliert während der Fäl-

lung/Rodung die entsprechenden potenziellen Quartiere auf Besatz und siedelt be-

darfsweise (überwinternde) Fledermäuse im räumlich-funktionalen Zusammenhang

um.

· Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind in Ab-

stimmung mit dem SG Naturschutz/Landwirtschaft des LRA Erzgebirge in Anzahl

und Qualität entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen (FCS-

Maßnahmen): Anbringung von Ersatzquartieren, Pflanzung von Insekten anlocken-

den Gehölzen/krautigen Pflanzen

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4.3 Amphibien und Reptilien

Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden:

· Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zer-

störung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der beson-

ders geschützten Arten) z.B. durch:

o Beseitigung terrestrischer/aquatischer Habitate

· Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1–2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild leben-

der Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng ge-

schützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf-

zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.B. durch:

o Beseitigung o.g. Habitate bei währender Winterruhe bzw. Reproduktionszeit

Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte ver-

mieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet:

· Erhaltung der wesentlichen o.g. Habitatstrukturen von Amphibien und Reptilien

· konstruktiver Amphibienschutz an geplanter Bebauung (v.a. Vermeidung bzw. kon-

struktive Sicherung von Absturzfallen wie Lichtschächten, außenliegenden Keller-

treppen, ...)

· bauzeitlicher Amphibienschutz (Sicherung der Baugruben vor Absturz einzelner Ind.)

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5. Zusammenfassung und SchlussfolgerungMittels Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Bergstraße - Teilflurstück 290/2" soll die Vor-

aussetzung für eine Bebauung der ca. 1.000 m² großen Teilfläche des Flurstückes geschaf-

fen werden.

Entsprechend Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.10.2019 ist für das

geplante Vorhaben anhand einer artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung zu prüfen, ob

und wie sich das Vorhaben auf die im Gebiet vorkommenden Tierarten (Amphibien, Vögel,

Fledermäuse) auswirkt. In Ergänzung liegen zum geplanten Vorhaben Stellungnahmen des

NABU-Landesverband Sachsen e.V. (12.11.2019) sowie des BUND LV Sachsen e.V.

(04.11.2019) vor, die im Folgenden Beachtung finden.

Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurden am 15.11.2019 und

27.02.2020 und damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln sowie außerhalb saisonaler Haupt-

aktivitätszeit von Amphibien, Reptilien und Fledermäusen Vorortbegehungen durchgeführt.

Entsprechend der noch nicht abschließend feststehenden Baufelder, Zuwegungen, Erschlie-

ßungswege etc. wird zur Reduktion des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials (auf ein

nicht vermeidbares Minimum) aus fachgutachterlicher Sicht eine lediglich teilweise Bebau-

ung des Geltungsbereichs empfohlen.

Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind geeignet artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

zu vermeiden (vgl. Anlage 1):

- Erhaltung der vorhandenen Höhlenbäume und Hochstubben (->Vögel, Fledermäuse,

totholzbewohnende Insekten)

- Erhaltung / Ausgliederung der artenschutzrechtlich relevanten Komplexfläche aus ter-

restrischen und aquatischen Lebensräumen (->Vögel, Fledermäuse, Amphibien)

- Funktionale Erhaltung der straßenbegleitenden Baumreihe mit Altbäumen (-> v.a. Fle-

dermäuse)

- keine dauerhafte Beleuchtung des rückwärtigen Bereiches (Komplex- und Wiesenflä-

che), Lampen müssen so gestaltet sein, dass der Lichtkegel nur begrenzte Bereiche wie

Zufahrt, Gehwege und Vorplatz beleuchtet (möglichst mit Bewegungsmelder) und eine

Abstrahlung in die freie Landschaft und Reflektionen von Gebäudewänden vermieden

werden (->Fledermäuse)

- Festlegung einer maximalen Baufeldgrenze zur Erhaltung eines ausreichenden Ange-

botes an strukturierten Nahrungsflächen (->Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien)

- konstruktiver und bauzeitlicher Amphibienschutz an geplanter Bebauung

Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit für das geplante Vorhaben „Bergstraße - Teil-flurstück 290/2“ kann aus gutachterlicher Sicht, bei Umsetzung des Maßnahmekon-zeptes erreicht werden.Die Erforderlichkeit weitergehender Erfassungen / Prüfungsschritte sollte, unter Be-rücksichtigung der geplanten Bebauung, mit der zuständigen Unteren Naturschutzbe-hörde abgestimmt werden.

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„Relevanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) – Teilflurstück 290/2 Dittersdorf“ S. 13

igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR,* Hohensteiner Straße 45, 09117 Chemnitz,( 0371/ 28 38 000,6 0371/ 91 85 57 11,8 [email protected]

6. Fotodokumentation

Foto 1: NO-Grenze des UG an der Bergstraße mit altem erhaltenswerten Baumbestand, 15.11.2020.

Foto 2: Wiesenflächen im NO der überplanten Fläche, 15.11.2020.

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Fotos 3–4: Hochstubben (Totholz) im Osten des Flurstücks mit Höhlungen als potentielles Quartier fürbaumbewohnende Fledermausarten, Höhlenbrüter bzw. gehölzbewohnende Insektenarten,25.11.2019.

Foto 5: Blick von Nord auf ein Haufwerk von Ästen und Zweigen als potentieller Landquartier von Am-phibienarten, 25.11.2019.

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Foto 6: Baumreihe entlang der Südost-Grenze des Flurstücks, 27.02.2020.

Foto 7: Esche mit Buntspecht-Höhle an der Südost-Grenze des UG, 27.02.2020. Exp. NO

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Foto 8: Nistkasten im Süden des Flurstücks, 27.02.2020.

Foto 9: Singender Star vor Buntspecht-Höhle in Höhlenbaum im Süden des UG, 27.02.2020.

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Foto 10: Blick von Ost Richtung West über das Offenland im Flurstück, 27.02.2020.

Foto 11: Blick von West Richtung Ost über das Offenland im Flurstück, 27.02.2020.

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Foto 12: Blick von Nord auf den teilweise verrohrten Bachlauf im Flurstück mit Kolk als potentiellesLaichhabitat von Amphibienarten, 27.02.2020.

Foto 13: Kleinteich im Südwesten des Flurstücks als potentielles Laichhabitat von Amphibienarten,27.02.2020.

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7. Literatur

Barthel PH, Bezzel E, Krüger T, Päckert M, Steinheimer FD (2018): Artenliste der Vögel Deutschlands2018 – Aktualisierung und Änderung. Vogelwarte 56, 205–224.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) (2017). Tabelle „In Sachsen auftretendeVogelarten 2.0“.

Grüneberg C, Bauer HG, Haupt H, Hüppopp O, Ryslavy T, Südbeck P (2015): Rote Liste der Brutvö-gel Deutschlands – 5. Fassung, 30. November 2015. Ber. Vogelschutz 52, 19–67.

Zöphel U, Trapp H, Warnke-Grüttner R (2015): Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens – Kurzfassung(Dezember 2015) Version 1.0. Landesamt für Umwelt, Landwirschaft und Geologie, Abteilung 6Naturschutz, Landschaftspflege, 33 S.