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© NA beim BIBB Das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen Innovationstransferprojekte LEONARDO DA VINCI 2009 finanzielle Abwicklung Die vorliegende Dokumentation wurde vom der Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) in Bonn erstellt und geringfügig für die Bedürfnisse in der Deutschsprachige Gemeinschaft geändert.

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© NA beim BIBB

Das EU-BildungsprogrammLebenslanges Lernen

Innovationstransferprojekte LEONARDO DA VINCI 2009finanzielle Abwicklung

Die vorliegende Dokumentation wurde vom der Nationalagentur beim Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) in Bonn erstellt und geringfügig für die Bedürfnisse

in der Deutschsprachige Gemeinschaft geändert.

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Rechtsvorschriften

Rangfolge der Dokumente im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:

1) Der Beschluss Nr. 1720/2006/EC über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens

2) Die offizielle Bekanntmachung des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen EAC/61/2006,veröffentlicht im Amtsblatt 2006/C313/14

3) Der Text der Ausschreibung

4) Der „Leitfaden für Antragsteller“

5) Die „Antragsformulare“

Diese Vorschriften gelten gleichermaßen für Ihre Partner

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Administrative Hinweise

Änderung der Vereinbarung nur durch schriftliche Zusatzvereinbarung

Vereinbarung zwischen Koordinator und den Partnern

Es sollen gleiche Rechte und Pflichten für Partner gelten

Verpflichtung zur Dokumentation des Fortschritts und der Ergebnisse des Projekts in der Datenbank ADAM (www.adam-europe.eu)

Berichterstattung und Zulieferung sämtlicher Unterlagen (auch die der Partner) im Verantwortungs-bereich desVertragnehmers

Die Finanzhilfe kann auf keinen Fall den ursprünglichbeantragten Betrag übersteigen

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Abrechnung der Ausgaben

Konform dem Arbeitsprogramm, Tatsächlich verauslagt

Im Zeitraum des Projektes angefallen

Betreffen die Länder der Partnerschaft

Nur Ausgaben der aktiven Partner

Tatsächliche Ausgaben (keine kalkulatorische)

Belegbar / Nachweisbar

In der Buchhaltung erfasst

Transparent/Wirtschaftlich/Sparsam

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Abrechnung der Ausgaben

Die Ausgaben müssen im Einzelnen belegt und „spitz“ abgerechnet werden werden

Die Reisekosten werden nach Abrechnungsvorschriften des jeweiligen Partners/Landes abgerechnet (z. B. Bundesreisekostengesetz, etc.)

Die Tagessätze sind in Höhe bis zu den vorgegebenen Höchstsätzen förderfähig

Auftragsvergabe betrifft nur einen begrenzten Teil der Maßnahme (höchstens 30% d. Gesamtbudgets)

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Personalkosten Personalkosten auf Grundlage des tatsächlichen Tagesgehalts der

Einzelnen

Personalkosten direkt abzuleiten aus Personalbuchhaltung

Nachweis über die Tagessätze für das Personal

Aufschlüsselung der Tagessätze

z. B. durch:

o Lohnzettel

o Personalbuchhaltungsunterlagen

o Übersicht der geleisteten

Arbeitsstunden für das Projekt

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Prüfungen durch NA

Die NA hat das Recht und ist verpflichtet folgende Prüfungen

durchzuführen:

on the Spot check (ad hoc Besuch)

Belegprüfung in den Büros der NA

Audit Vorort

Systemaudit

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Häufig gestellte Fragen

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ADAM (Advanced Data and Archiving Management System)

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ADAM (Advanced Data and Archiving Management System)

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Agentur für Europäische Bildungsprogramme VoGJoseph GanserKoordinatorPostfach 72Gospertstraße 14700 Eupen Tel.: 0032 87 789 624Fax: 0032 87 560 444E-Mail: [email protected] Webseite: http.//www.aebp.be

Kontakt

http://www.ADAM-europe.eu

http://www.aebp.de