Einen schönen guten Morgen! zum Thema „Rund um den Landessportbund NRW“
1 1 Referent LSB-Sportschule 1 Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung Bild-Quelle:...
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LSB-Sportschule 1Referent
Landessportbund Berlin e. V.
Organisation & Versicherung
Bild-Quelle: Landessportbund Berlin
LSB-Sportschule 2Referent
Gliederung
• Sportorganisation
• Beschäftigungsformen
• Versicherung
• Haftung
• Aufsichtspflicht
• Rechtsfragenspiel
LSB-Sportschule 3Referent
Sportorganisation
Struktur des Deutschen Olympischen Sportbundes (Grobraster)
90.000 Vereine
27 Mio. Sportler
2,7 Mio. Ehrenamtliche
Stadt-, Kreis-, Bezirks-Sportbünde Sport-AG‘s
Stadt-, Kreis-, Bezirksfach-verbände
LSB
Landesfach-verbände
Spitzen-verbände
Verbände mit besonderer Aufgabenstellung
Verbände für Wissenschaft und Bildung
Förderverbände
DOSB
Basis Region / Bezirk Landesebene Bundesebene
LSB-Sportschule 4Referent
Sportorganisation
Aufgaben des Landessportbundes:
- Öffentlichkeitsarbeit - Sport und Wissenschaft
- Sportstätten - Landestrainer
- Zuschussgeber - Versicherungsschutz
- Sportabzeichen - Sportjugend
- Breitenssport/Spitzensport - Bildung/Erziehung
LSB-Sportschule 5Referent
Sportorganisation
Ein Verein ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder
juristischer Personen für längere Zeit zu einem ge-meinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisatorischen Willensbindung unterworfen hat.
(vgl. Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) §2 (1))
Gesetzliche Grundlage:
- GG (Art. 9 (1))
- BGB (Art. §§ 21-79)
- Vereinsgesetz (§1 (1), § 2 (1))
Vereinsorgane:
Vorstand(BGB § 26 (1))
Mitgliederversammlung
LSB-Sportschule 6Referent
Beschäftigungsformen
Ehrenamtliche Mitarbeiter
„Übungsleiterfreibetrag“(bis 175 € / Monat = 2.100 € / Jahr)
angestellt / abhängig beschäftigta) 400 € / Monat (auch 400 € + 175 €)b) über 575 € / Monat
freie Mitarbeiter / Selbstständigea) 400 € / Monat (auch
400 € + 175 €)b) über 575 € / Monat
LSB-Sportschule 7Referent
Versicherung
Landessportbund Berlin
Versicherung
Unfallversicherung Haftpflichtversicherung
ÜL/Trainer NICHT Vereinsmitglied:
< 2100 €/Jahr über DOSB bei VBG
> 2100 €/Jahr über Verein bei VBG
ÜL/Trainer NICHT Vereinsmitglied:
KEIN Haftpflichtversicherungsschutz
Empfehlung einer eigenen Trainerhaftpflichtversicherung
ÜL/Trainer IST Vereinsmitglied:
… zusätzlich über
LSB-Versicherung bei der „Feuersozietät Berlin-Brandenburg“
ÜL/Trainer IST Vereinsmitglied:
LSB-Versicherung
LSB-Sportschule 8Referent
Versicherung
Unfallversicherung für:
- aktive/passive Mitglieder bei satzungsgemäßen Veranstaltungen im In-/Ausland
- Direkten Hin- und Rückweg von Wettkampf- und Übungsstätte
- Teilnahme an anderen sportlichen Veranstaltungen/Sportarten
- Schieds-/Kampf- und Zielrichter bei Tätigkeit für LSB
- Vom Verein angeordnete, unendgeldliche Arbeitseinsätze
- Nichtmitglieder für 4 Wochen Probetraining bei ÜL (keine Wege)
- Zahnschäden (bis 250 €) und Brillenschäden (bis 50 €)
- Nichtmitglieder als beauftragte Helfer bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder als beauftragter Begleiter von Kinder und Jugendlichen
- Nichtmitglieder bei einmaligen, angemeldeten(!) Veranstaltungen (keine Wege)
LSB-Sportschule 9Referent
Versicherung
Im Falle eines (Un-)falles…
- entsprechende Schadensanzeige ausfüllen
- innerhalb von vier Tagen zum Arzt
- Anspruch von Invaliditätsentschädigung innerhalb von 15 Monaten nach Unfall mit ärztlichem Attest anzumelden
- Todesfall innerhalb von 48 Stunden der „Feuersozietät Berlin-Brandenburg“ anzeigen und Hinterbliebenen unterzeichnete Sport-Unfall-Schadenanzeige einreichen
LSB-Sportschule 10Referent
Versicherung
Haftpflichtversichert sind zum Beispiel…
- (Vorstands-) Mitglieder bei satzungsgemäßer Tätigkeit
- für den Verein tätige Arbeitnehmer
- Nichtmitglieder als Begleiter von Ki./Ju. bei Veranstaltungen
- Begleiter von Sportlern des Behindertensportverbandes
- Schlüsselverlust (2.500 €)
- Verein als Ausrichter satzungsgemäßer Veranstaltungen
- Benutzung vereinseigener oder privater Segel-, Ruder- und Paddelboote
(nur im Wettkampf bzw. organisiertem Training)
- Benutzung fremder Sportanlagen und Einrichtungen
- …
LSB-Sportschule 11Referent
Haftung
Der vom Verein beauftragte ÜL/Trainer ist Erfüllungsgehilfe, damit
geht bei einer Unfallklage der Anspruch an den Verein. Bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. einer unangemessenen Übung)
kann sie direkt an den ÜL/Trainer gerichtet werden.
Der Verein hat bei einem fahrlässig oder vorsätzlich verursachten
Schaden (z.B. Tätigung einer Anschaffung ohne Auftrag) nach §823
BGB, einen „Rückgriffsanspruch“ gegenüber dem ÜL/Trainer und
kann Schadensersatzanspruch geltend machen.
LSB-Sportschule 12Referent
Anwesenheitspflicht
Der ÜL/Trainer steht neben der Trainingszeit auch für eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit in der Aufsichtspflicht.
• Minderjährige dürfen nicht zu Schaden kommen.
• Dritten darf keinen Schaden zugefügt werden.
• Wo befinden sich die zu beaufsichtigten Minderjährigen?
• Was tun die zu beaufsichtigten Minderjährigen?
• Gefahrenquellen müssen erkannt und behoben werden.
LSB-Sportschule 13Referent
Rechtsfragenspiel
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LSB-Sportschule 14Referent
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!