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Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke 1 Organisatorisches I • Sprechzeiten: Felix Probst: Di 13-14; Mi 14-15 Uhr, Zi 117 WiWi Email: [email protected] Alte PO: Stoffumfang identisch mit neuer PO • Skripten: Basisliteratur: Vorlesungsskript „Die öffentlichen Einnahmen“.

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Organisatorisches I

• Sprechzeiten:• Felix Probst: Di 13-14; Mi 14-15 Uhr, Zi 117 WiWi

Email: [email protected]

• Alte PO:• Stoffumfang identisch mit neuer PO

• Skripten:• Basisliteratur: Vorlesungsskript „Die öffentlichen

Einnahmen“.

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Organisatorisches II

• Empfohlene Lehrbücher: Brümmerhoff: „Finanzwissenschaft“ oder Blankart: „Öffentliche Finanzen in der Demokratie“.

• Folien sind am Tag nach der Übung unter www.wiwi.uni-passau.de/lehrstuehle/luedeke/downloads.htm abrufbar.

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Aufbau und Ablauf der Übung

• Grds.: Theoretische Erläuterungen, Übung am großen (fiktiven) Klausurfall.

• Heute: • Begrifflichkeiten• Kurze Zusammenfassung des relevanten

Prüfungsstoffes• Mini-Fallbeispiel zum Leistungsfähigkeitsprinzip

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Öffentliche Einnahmen?

• Grundkurs „Finanzminister“: Staatseinnahmen jeder Art werden betrachtet.

• Eigentlich geht es nur um die Einnahmenseite. Häufig kann aber eben nicht sinnvoll von der Ausgabenseite abstrahiert werden.

• Z.B. Mehrwertsteuer wird erhöht, um gleichzeitig den Steuerfreibetrag für Geringverdiener zu erhöhen.

• Bsp: Anwohner zahlen Beiträge für den Bau einer Autobahnausfahrt. Neue Steuer wird zur Senkung anderer Steuer verwendet.

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Allokationsbegriff I

• Def. Allokation: Zuteilung von Gütern und Faktoren auf Personen oder Produktionsprozesse im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz.

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Allokationsbegriff II

• Def. Allokation: Zuteilung von Gütern und Faktoren auf Personen oder Produktionsprozesse im Hinblick auf einen effizienten Ressourceneinsatz.

• Die Allokations-Tortilla; was zählt, ist die Größe des Kuchens

ZwiebelnKartoffelnEier

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Öffentliche Einnahmen und Distribution

• Def. Distribution: (Um)Verteilung

• Was zählt ist, wer welches (wie große) Stück vom Kuchen bekommt.

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Redistributionskosten

E

E = Ergebnis bei Egalitarismus

W = Laissez-faire LösungWN‘ = erreichbare Nutzenmöglichkeitskurve

N‘

U(Dr.

Allinger)

U(Probst)

N = Nirvana-Nutzenmöglichkeitskurve

N

RR = Rawls-Lösung

Allkokation und Distribution revisited I

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Allokation und Distribution revisited II

• Auch Allokation und Distribution können nicht immer getrennt voneinander betrachtet werden: Das Ausmaß an Distribution hat nämlich beim Vorliegen von (Re)Distributionskosten Auswirkungen auf die Größe des Kuchens.

• Redistributionskosten bestehen u.a. in negativen Anreizwirkungen, Steuererhebungs- und Geldverteilungskosten, dementsprechend auch Steuervermeidungskosten, Verzerrungen des Preissystems und ähnlichen Effekten, auf die jeweils noch eingegangen wird.

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Öffentliche Einnahmen und allokative Effizienz

• Allokative Effizienz in Bezug auf öffentliche

Einnahmen:

• Allokativ effizient sind öffentliche Einnahmen dann, wenn sie bei gegebenen (Steuer)aufkommen einen möglichst geringen Schaden anrichten.

• Schäden in Form von volkswirtschaftlichen Verlusten entstehen neben dem Verwaltungsaufwand in erster Linie durch die Verzerrung des Preissystems und die damit verbundenen Fehlallokationen.

• Ziel: Minimierung dieser sog. Excess burden.

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Öffentliche Einnahmen und Distribution

• In diesem zentralen Themenkomplex wird untersucht, wer durch eine Steuer oder Abgabe wie betroffen wird.

• Im Rahmen sogenannter Inzidenzanalysen kann dann ermittelt werden, welche Auswirkungen eine Steuer auf dem Arbeits-, Güter- oder Kapitalmarkt haben wird.Ob also z.B. die Einführung oder Erhöhung einer Umsatzsteuer die Produzenten oder die Konsumenten letztlich mehr belastet und warum, wird in diesem Kapitel beleuchtet werden.

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Steuerlastverteilungsidee I:Das Äquivalenzprinzip

• Gemäß dem Äquivalenzprinzip sind öffentliche Einnahmen als Entgelt für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben anzusehen anzusehen und dementsprechend ausgestalten.

• Es soll also zahlen, wer:

• die Kosten verursacht oder• den Nutzen trägt (falls eine Zurechnung der Kosten

wie in der Realität häufig nicht ohne weiteres zurechenbar ist)

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Steuerlastverteilungsidee II: Das Leistungsfähigkeitsprinzip

• Das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle) besagt grob vereinfacht, dass jeder so viel zahlen soll, wie er kann.Besteuert wird also die Fähigkeit Steuerlasten zu tragen.

• Schwierigkeit: Operationalisieren der schwammigen Begriffe wie Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit.

• Ziel: Ableitung von Implikationen für ein „gerechtes“ Steuersystem, in dem sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit verwirklicht sind.

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Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ I

• Was bedeutet überhaupt Leistungsfähigkeit

• Verfügungsgewalt über Zahlungsmittel?

• Gesamte ökonomische Position (full wealth)?

• Soll- oder Istpositionen?

• Fähigkeit, Nutzeneinbußen durch die Besteuerung zu verkraften?

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Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ II

• Welche Indikatoren können als Indikatoren für die Leistungsfähigkeit dienen?

• Mögliche Bemessungsgrundlagen:

• Einkommen• Vermögen• Konsum• Kombinationen

• In Deutschland: Einkommen als Bedürfnisbefriedigungspotential (also: Abzug von Sonderlasten, Werbungskosten etc.)

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Operationalisierung von „Leistungsfähigkeit“ III

• Was soll die geeignete Bezugsperiode sein

• Jahr?

• Lebenszyklus?

• Horizontale Gerechtigkeit kann bei nichtproportionalen Tarifen vermutlich nur unter Verwendung einer Lebenszyklusperspektive erreicht werden.

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Miniaufgabe:

• Nehmen Sie aus finanzwissenschaftlicher Sicht Stellung zur jährlichen Steuerveranlagung und zum Ehegatten- bzw. Familiensplitting. Inwiefern spielt die Ausgestaltung des Steuertarifs für ihre Aussagen eine Rolle?

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Proportionaler Tarif ohne Freibeträge I

Y

t‘ • Zwei Individuen (Lebensdauer = 10 Jahre) haben ein identisches Lebenseinkommen von 100. Individuum I verdient (und versteuert) 1x100, Individuum II hingegen 5x20.

T

20 100

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Proportionaler Tarif ohne Freibeträge II

• Bei einem proportionalem Tarif ohne Freibeträge ist

das Gebot horizontaler Gerechtigkeit auch bei

jährlicher Besteuerung verwirklicht. Individuum 1

und Individuum 2 haben bei gleichem Einkommen

auch die gleiche Steuerlast zu tragen.

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Progressiver Tarif mit Freibeträgen I

t‘

Y

t‘

10020

T

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Progressiver Tarif mit Freibeträgen II

• Der Progressionseffekt und die Freibetragsregelungen führen dazu, dass c.p. ein „Einmalverdiener“ deutlich schlechter gestellt wird als jemand, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht.

• Durch die jährliche Steuerveranlagung wird mithin das Gebot horizontaler Gerechtigkeit verletzt.

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Ehegatten- und Familiensplitting

t‘

Y

t‘

10020

• Zwei Individuen haben ein identisches Einkommen von 100. Individuum I ist alleinstehend, Individuum zwei hat eine Frau und drei Kinder. Es besteht die Möglichkeit des Familiensplittings.

T

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Ehegatten- und Familiensplitting

• Bei einem progressiven Tarif mit Freibeträgen wird

der Familienvater einem Alleinstehenden

gegenüber klar bevorteilt.

• Stellt man auf das Individuum als Bezugseinheit der

Leistungsfähigkeit ab, ist horizontal ungerecht.

„Gerecht“ ist eine solche Behandlung, wenn man

die Familie als richtige Bezugseinheit ansieht.