1 Individuelle Prämienverbilligung 2012 im Wallis «Medienorientierung» vom 19. Dezember 2011.
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Individuelle Prämienverbilligung Individuelle Prämienverbilligung 2012 im Wallis2012 im Wallis
«Medienorientierung» vom 19. Dezember 2011«Medienorientierung» vom 19. Dezember 2011
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Einige Zahlen zu den Subventionen 2012 :
• 192.3 Millionen Franken Gesamtbudget für die Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
• 8.3 Millionen Franken zusätzlich gegenüber 2011
• zirka 91 000 Subventionsberechtigte, davon 14 500 junge Erwachsene, unter denen 38 Millionen Franken aufgeteilt werden
• Neue kantonale Verordnung über die individuellen Prämienverbilligungen
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Anpassung der Walliser Gesetzgebung an die eidgenössischen Bestimmungen hinsichtlich des Datenaustausches zwischen Versicherern und kantonalen Behörden für Prämiensubventionierung wie auch der Beteiligung an ausstehenden KVG-Forderungen.
Neudefinition des Begriffs des massgebenden Einkommens, die ein Anrecht auf eine Subventionierung der Krankenversicherungsprämien (Einkommen aus Liegenschaften, Kapitalleistungen, …) bestimmt.
Präzisierung gewisser Regeln (ausländische Studenten oder solche, die ihre Ausbildung beendet haben, Sabbatjahr…).
Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung und die individuellen Prämienverbilligungen (kVIPV) vom 16. November 2011 :
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Bedingungen, um Prämienverbilligungen zu erhalten:
- im Wallis wohnhaft am 1. Januar 2012- bei einer im Sinne des KVG anerkannten Krankenversicherung versichert sein- die Bedingungen für die Bewilligung bezüglich finanziellen und familiären Verhältnissen erfüllen
Berücksichtigte Kinder und Jugendliche:
- Kinder bis zum 20. Altersjahr werden in die Ermittlung des Subventionsanspruchs der Eltern miteinbezogen. - Versicherte, die am 31. Dezember 2011 20 Jahre alt sind, werden individuell betrachtet. - Personen zwischen 18 und 20 Jahren, die einen anderen Wohnsitz als ihre Eltern haben, können eine individuelle Prämienverbilligung beantragen.
Anspruchsvoraussetzungen :
5
Das Recht auf finanzielle Unterstützung für 2012 wird auf Basis der Steuerveranlagung 2010 bestimmt:
Nettoeinkommen vor persönlichen Abzügen (Ziffer 24)+ 5% des neu eingeschätzten Nettovermögens + negative Einkommen aus Liegenschaften ./. Unterhaltsbeiträge, die aufgrund des Familienrechts oder einer Vereinbarung bezahlt wurden = massgebendes Einkommen
Kapitalleistungen werden in der Berechnung des massgebenden Einkommens berücksichtigt.
Im Ausland erworbene Einkommens- und Vermögenselemente werden in der Berechnung des massgebenden Einkommens berücksichtigt.
Berechnung des massgebenden Einkommens für ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung :
6
Für diese verschiedenen Fälle wird das massgebende Einkommen für die Bestimmung der Subventionen 2012 auf Basis der Steuererklärung 2011 geprüft.
Im Falle einer Änderung der familiären Verhältnisse im 2011 (Bsp.: Hochzeit, Geburt, Scheidung, Tod);
Wenn das massgebende Einkommen auf der Steuererklärung 2011 mehr als 30% von dem, was auf der Steuerveranlagung 2010 aufgeführt ist, abweicht;
Für Junge zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht denselben Wohnsitz haben wie ihre Eltern;
Für Personen mit Quellenbesteuerung (Aufenthaltsbewilligung B und L)
Sondergesuch :
7
Die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht im selben Haushalt (steuerlicher und gesetzlicher Wohnsitz) wie ihre Eltern leben, müssen ein individuelles Gesuch um Prämienverbilligung einreichen.
Junge Erwachsene zwischen 21 und 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden und denen eine Prämienverbilligung von weniger als 50 Prozent gewährt wird, können bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis zusätzliche finanzielle Unterstützung bis zu 50 Prozent der durchschnittlichen Referenzprämie beantragen.
Nach Beendigung ihrer Ausbildung müssen die Studenten (oder Lehrlinge) die Ausgleichskasse über die Veränderung ihrer wirtschaftlichen Situation informieren.
Studenten:
8
Einzig Empfänger/innen von AHV-/IV-Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeempfänger/innen erhalten eine vollumfängliche Subventionierung, dass heisst 100% der kantonalen Durchschnittsprämie.
Einkommensgrenzen für alleinstehende Personen :Einkommens-grenzen für die
Subventionierung 2011
Einkommens-grenzen für die
Subventionierung 2012
Subventions-ansatz in % der Referenzprämie
Einzelperson Fr. 19'700 Fr. 20'000 80%Fr. 22'200 Fr. 22'500 70%Fr. 24'700 Fr. 25'000 60%Fr. 27'200 Fr. 27'500 50%Fr. 29'700 Fr. 30'000 40%Fr. 32'200 Fr. 32'500 30%Fr. 34'700 Fr. 35'000 20%
Fr. 40'095 Fr. 40'500 80%Fr. 43'470 Fr. 43'875 70%Fr. 46'845 Fr. 47'250 60%Fr. 50'220 Fr. 50'625 50%Fr. 53'595 Fr. 54'000 40%Fr. 56'970 Fr. 57'375 30%Fr. 60'345 Fr. 60'750 20%
(für jedes zusätzliche Kind) Fr. 13’500 Fr. 13’500
Einzelperson mit einem Kind
9
Einzig Empfänger/innen von AHV-/IV-Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeempfänger/innen erhalten eine vollumfängliche Subventionierung, dass heisst 100% der kantonalen Durchschnittsprämie.
Einkommensgrenzen für Paare :Einkommens-grenzen für die
Subventionierung 2011
Einkommens-grenzen für die
Subventionierung 2012
Subventions-ansatz in % der Referenzprämie
Ehepaar ohne Kinder Fr. 29'550 Fr. 30'000 80%Fr. 33'300 Fr. 33'750 70%Fr. 37'050 Fr. 37'500 60%Fr. 40'800 Fr. 41'250 50%Fr. 44'550 Fr. 45'000 40%Fr. 48'300 Fr. 48'750 30%Fr. 52'050 Fr. 52'500 20%
Fr. 43'050 Fr. 43'500 80%Fr. 46'800 Fr. 47'250 70%Fr. 50'550 Fr. 51'000 60%Fr. 54'300 Fr. 54'750 50%Fr. 58'050 Fr. 58'500 40%Fr. 61'800 Fr. 62'250 30%Fr. 65'550 Fr. 66'000 20%
(für jedes zusätzliche Kind) Fr. 13’500 Fr. 13’500
Ehepaar mit einem Kind
10
Quelle : BAG
Durchschnittliche Prämie 2012 in der Romandie :Durchschnittliche Monatsprämie "Erwachsene" 2012
in der Romandie(Franchise 300, einschliesslich Unfallrisiko)
330
395419
463
404
359391
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
VS FR JU NE Romandie VD GE
+ 22.4%+ Fr 74
+ 40.3%+ Fr 133
11
Die Region 1 (die teurere) umfasst die meisten Gemeinden des Mittel- und Unterwallis.
Die Region 2 (die günstigere) umfasst alle Gemeinden des Oberwallis sowie gewisse Gemeinden des Bezirkes Siders (Anniviers, Mollens, Venthône) und gewisse Gemeinden des Bezirkes Hérens (Les Agettes, Evolène, Hérémence, Saint-Martin, Vex et Mont-Noble).
Zwei Prämienregionen im Wallis :
12
Region 1 Region 2
Erwachsene + junge Erw. Fr. 337.00 Fr. 314.00
Kinder (bis 18 Jahre)
Fr. 81.00 Fr. 76.00
Die Subventionssätze werden immer auf der Basis folgender Durchschnittsprämien angewendet:
Die Prämie eines zu 80% subventionierten Versicherten einer Krankenkasse, deren Prämie billiger als die Referenzprämie ist, kann unter Umständen zu 90 oder 100% subventioniert werden.
Die Subvention darf keinesfalls den effektiven Prämienbetrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übersteigen.
Durchschnittsprämien 2012 :
13
Subventionierung der Prämien 2012 im Wallis – Beispiele für die Region 1 :
Massgebendes MonatseinkommenAnspruch auf Subventionen
Prämie höher als der
Durchschnitt
Prämie tiefer als der
Durchschnitt
Prämie höher als der
Durchschnitt
Prämie tiefer als der
Durchschnitt
Prämie höher als der
Durchschnitt
Prämie tiefer als der
Durchschnitt
Prämie höher als der
Durchschnitt
Prämie tiefer als der
Durchschnitt
Monatsprämie 428.70 298.00 617.70 438.00 857.40 596.00 1046.40 736.00./. Monatssubventionen Netto Monatsprämien 327.60 196.90 268.40 88.70 655.20 393.80 628.40 318.00
Effektiver Subventionsatz 24% 34% 57% 80% 24% 34% 40% 57%
2'700.00 4'600.00 4'000.00 5'500.00
EinzelpersonAlleinerziehend mit 2 Kindern
EhepaarEhepaar
mit 2 Kindern
30% 70% 30% 50%
101.10 349.30 202.20 418.00
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Die Grafik zeigt die Zahl der Beiträge, die während eines Jahres zugeteilt wurden, unabhängig des Jahres der Subventionierung (Prinzip des Jahres der Beitragszahlung). So wird ein rückwirkender Beitrag für die Prämien 2010, der 2011 mitgeteilt wird, für das Jahr 2011 berücksichtigt.
*
Anzahl Subventionsbezüger/innen* :Entwicklung der Anzahl Bezüger von Subventionen für die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien im Wallis
von 1996 bis 2012
66
'95
8
83
'46
8 93
'96
1
90
'12
3
94
'46
3
96
'13
9
90
'97
2
96
'61
2
94
'89
7
91
'53
0
90
'44
9
91
'00
0
0
10'000
20'000
30'000
40'000
50'000
60'000
70'000
80'000
90'000
100'000
1996 1998 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
PrognosenQuelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis
15
Anzahl Begünstigte und gewährte Beiträge :Verteilung der Subventionen im Jahr 2011 im Wallis
nach Altersgruppen
14.5
38.2
16.8
12.3
14.815.7
13.2
8.96.9 7.2 6.5
5.4 5.2 4.53.2
1.8
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
0 - 18 19 - 25 26 - 30 31 - 35 36 - 40 41 - 45 46 - 50 51 - 55 56 - 60 61 - 65 66 - 70 71 - 75 76 - 80 81 - 85 86 - 90 > 90
In M
illio
ne
n F
ran
ke
n
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
Höhe der jährlichen gewährten Prämienverbilligungen in Franken Total Begünstigte
To
tal
Be
gü
nst
igte
Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis - Stand am 13.12.2011
16
Verfügbare Mittel : Finanzielle Mittel für die Subventionierung der
Krankenkassenprämien im Wallis von 1996-2012
93.6
110.8121.7
129.0 133.3145.2
153.1 157.0 159.9171.6
184.0192.3
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
1996 1998 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mil
lio
ne
n
+7.3%
+7.2%
+1.9%+2.5%
Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis Bundesamt für Gesundheit (BAG)
+4.5%
Budget
17
Anteil Subventionen an den Prämien im Wallis :
Bezahlte Prämien im Wallis, in Millionen Franken
325.8 337.1372.4
424.7473.6 503.4
522.4 536.6 539.0 567.6633.5
692.8713.6
121.727.2%
123.226.8%
129.025.7%
130.723.5%
133.322.0%
135.021.1%
145.221.7%
153.122.2%
157.022.6%
159.922.0%
171.621.3%
184.021.0%
192.321.2%
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1'000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mil
lio
nen
Subventionierte Prämien Nicht subventionierte Prämien
447.5 460.3501.4
555.4
606.9638.4
667.6689.7 696.0
727.5
805.1
876.8
Prognosen
Quelle : BAG / DGW
905.9
18
Subventionsberechtigte nach Kategorie im Wallis :
2011 im Wallis subventionsberechtigte Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder, in Prozent
22.5%
50.4%37.3%
77.5%62.7%
49.6%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Erwachsene (ab 26 Jahren) Junge Erwachsene (19-25Jahre)
Kinder (0-18 Jahre)
Subventioniert Nicht subventioniertQuelle : BAG / Ausgleichskasse des Kantons Wallis
19
Subventionsberechtigte nach Kategorie im Wallis :% der Subventionbezüger 2011 im Verhältnis zur
Walliser Bevölkerung nach Familiensituation
40.4%
70.8%79.1% 80.5%
0.0%
12.5%21.0%
37.0%
52.3%
59.6%
29.2%20.9% 19.5%
0.0%
87.5%79.0%
63.0%
47.7%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Einzelpersonohne Kind
Einzelpersonmit 1 Kind
Einzelpersonmit 2 Kindern
Einzelpersonmit 3 oder
mehr Kindern
Ehepaarohne Kind
Ehepaar mit 1Kind
Ehepaar mit 2Kindern
Ehepaar mit 3oder mehr
Kindern
Subventionsberechtigte Nicht Subventionsberechtigte
Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis - Stand am 01.12.2011
20
Verteilung der Subventionen im Wallis :Verteilung der Subventionen für die Verbilligung der
Krankenversicherungsprämien von 2000 bis 2011
11.0 12.4 14.2 16.6 18.8 20.6 22.6 23.9 25.4 26.4 28.6 31.28.5 9.7 9.5 8.1 8.7 10.0 11.25.9
10.0 11.6 8.7 8.4 8.010.5
103.1 103.8 106.7 105.1 103.5 100.0103.0
108.2 114.9 116.3124.5
131.1
4.4 4.6 5.7 7.0 8.53.3 2.4 2.5 2.1 2.5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Mil
lio
ne
n
Bezüger von Ergänzungsleistungen SozialhilfeempfängerVerlustschein ordentliche Subventionberechtigte
121.7 123.2129.1 130.7 133.3 135.0
145.2153.1
184.0
157.0 159.9171.6
Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis (Stand am 13.12.2011)
Provisorisch
21
Die Bezugsberechtigten werden automatisch anhand der Steuerdaten 2010 ermittelt.
Gemäss den Steuerveranlagungen 2010, welche von der kantonalen Steuerverwaltung bereits mitgeteilt wurden, werden ungefähr 75% der Bezugsberechtigten auf den 1. Januar 2012 eine Prämienverbilligung erhalten.
Personen ohne Steuerveranlagung 2010 werden laufend über ihren Subventionsanspruch informiert, nachdem die Steuereinschätzung durch die kantonale Steuerverwaltung erfolgt ist.
Mitteilung des Subventionsanspruchs für 2012 :
22
Die Subventionierten werden anhand der Steuerdaten automatisch ermittelt. Subventionsberechtigte, welche im Steuerregister aufgeführt sind, erhalten den Subventions-anspruch im Februar 2012 persönlich zugestellt.
Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, die 2011 subventionsberechtigt waren, erhalten im Laufe des Monats Januar 2012 einen Erneuerungsantrag zugestellt.
Mitteilung des Subventionsanspruchs :
23
Die Versicherten, welche 2011 Subventionen erhalten haben, die Krankenversicherung per 1. Januar 2012 nicht wechseln und für das Jahr 2012 Anrecht auf Subventionen haben, werden im Laufe des Monats Februar 2012 eine Bestätigung des Subventionsanspruches für das Jahr 2012 erhalten.
Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Versicherte, welche 2011 Subventionen erhalten und ihre Krankenkasse nicht gewechselt haben :
24
Neue Subventionsberechtigte und Subventionsbezüger 2011, welche die Krankenversicherung gewechselt haben, erhalten im Laufe des Monats Februar 2012 eine Bestätigung des Subventionsanspruchs für das Jahr 2012.
Sie müssen anschliessend eine Kopie ihrer Krankenkassen-Police 2012 an die Kantonale Ausgleichskasse senden, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.
Neue Subventionsberechtigte und Bezüger 2011, welche die Krankenkasse gewechselt haben :
25
Die Personen, welche im Steuerregister nicht aufgeführt sind (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B, L, N oder F), müssen für das Jahr 2012 ein persönliches Subventionsgesuch einreichen. Das entsprechende Formular kann bei der Kantonalen Ausgleichskasse bezogen werden. Diese Gesuche müssen bis spätestens am 31. Dezember 2012 bei der Kantonalen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für Personen mit Quellenbesteuerung entspricht das Einkommen 80% des besteuerten Bruttoeinkommens des Vorjahres oder des laufenden Jahres zuzüglich der massgebenden Vermögenselemente.
Zur Bestimmung des Subventionsanrechts werden ebenfalls die Gattin und die Kinder mitberücksichtigt, vorausgesetzt, dass diese zusammen mit dem Familienoberhaupt im Wallis wohnhaft sind.
Quellenbesteuerung :
26
Personen, die glauben, die Bedingungen des Subventions-anspruchs zu erfüllen, insbesondere durch Änderung des Zivilstandes oder durch die Geburt von Kindern im Jahr 2011, die bis Ende März 2012 keinen Subventionsentscheid erhalten haben, müssen bis spätestens am 31. Dezember 2012 bei der Kantonalen Ausgleichskasse ein persönliches Gesuch einreichen.
Personen, die aufgrund von Änderungen des Zivilstandes, Tod oder anderen wichtigen Änderungen in ihrem Einkommen (Student hat sein Studium beendet) kein Anrecht mehr auf Prämienverbilligungen für 2012 haben, müssen dies bis spätestens dem 31. Dezember 2012 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis mitteilen.
Spezialfälle :
27
- Die Prämienverbilligung ist ein RECHT, welches es den weniger begünstigten Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Hilfe bei der Bezahlung ihrer Krankenkassen-prämien zu erhalten.
- 2012 werden die Einkommensgrenzen angepasst.
- 192.3 Millionen Franken dienen 2012 der Prämien-verbilligung für ca. 30% der Walliser Bevölkerung.
- Bei der Wahl des Krankenversicherers kann man erhebliche Ersparnisse erzielen, auch wenn man Subventionen bezieht.
Schlussfolgerungen :