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Karin Erhard
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Betriebliche Antworten auf die Wirtschaftskrise
Karin Erhard
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Beschäftigungssicherungsmaßnahmen:
Die Nutzung flexibler Arbeitszeitregelungen im Rahmen der Betriebsvereinbarung (Abbau von Arbeitszeitkonten), ggf. Inanspruchnahme von Urlaubsansprüchen
Die Nutzung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (Beantragung von Kurzarbeitergeld)
Die Nutzung von tariflichen Öffnungsklauseln
Zielsetzung: Vermeidung von Kündigungen und Absicherung der Einkommen!
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Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
Bestehende Arbeitszeitkonten müssen vor Einführung von Kurzarbeit nicht aufgelöst werden:
Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit im Rahmen von 50 Stunden.
Freistellungszwecke vor der Altersrente, Qualifizierung, Pflege- und Elternzeiten.
Zur Vermeidung von Inanspruchnahme von Saisonkurzarbeitergeld im Rahmen von 150 Stunden.
10% der Jahresarbeitszeit ohne Mehrarbeit übersteigen.
Länger als ein Jahr unverändert bestanden haben.
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Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
Der Betrieb muss vor der Einführung von Kurzarbeit darlegen, dass alle Möglichkeiten der Flexibilisierung tatsächlich ausgeschöpft wurden!
Aber:
Kein Einsatz von Urlaub entgegen der Urlaubsplanung der Arbeitnehmer
Keine Negativsalden
Keine Veränderung bestehender Arbeitszeitvereinbarungen
Keine Anwendung einer tariflichen Öffnungsklausel!
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Auch während der Krise gelten unsere Grundsätze zur Anwendung von Öffnungsklauseln!
Öffnungsklauseln stellen eine Maßnahme zur Standort und Beschäftigungspolitik dar.
Die Anwendung von Öffnungsklauseln ist immer eine Einzelfallentscheidung und auf eine bestimmte Dauer begrenzt.
Öffnungsklauseln können nur dort zur Anwendung kommen, wo nicht gleichzeitig kurz gearbeitet wird.
e, durch Aus- und Fortbildung Der Mensch muss wieder das Maß aller Dinge sein
Beschäftigungssicherung durch tarifliche Öffnungsklauseln:
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Konjunkturpaket II
Gesetzliche Änderung zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird auf Basis der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit vorgenommen, sofern durch eine kollektivrechtliche Beschäftigungsvereinbarung eine vorübergehende Änderung der Arbeitszeit getroffen wird.
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Grundzüge der betriebliche Handlungs-optionen:
Das frühzeitige Einbeziehen und die rechtzeitige Information des Betriebsrates ist in der aktuellen Situation besonders wichtig.
Kritische Probleme müssen zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt werden. Nur dann sind die gesamten Handlungsmöglichkeiten noch offen und können ggf. ohne Personalmaßnahmen gelöst werden.
Auch die Belegschaft sollte in jeder Phase regelmäßig informiert und über die Lage des Betriebes einbezogen werden.
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Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Einführung von Kurzarbeit:
Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit folgenden Regelungen:
Anlass, Beginn und Dauer, betroffene Arbeitnehmer, Ausfalltage, Information des Betriebsrates und der Belegschaft, Vergütung, Mehrarbeit, Urlaub, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, Qualifizierung, etc.
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Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Kurzarbeit:
Qualifizierung während Kurzarbeit:Während der Dauer der Kurzarbeit sollten
Arbeitsausfälle möglichst sinnvoll im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für bedarfsgerechte und betriebsbezogene Qualifizierung genutzt werden.
Die Qualifizierung kann über die Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, die Durchführung wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
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Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Kurzarbeit:
Qualifizierung während Kurzarbeit: Die Bundesagentur beteiligt sich an Weiterbildungskosten.
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer im Unternehmen leistet:
Kostenübernahme für un- und angelernte Arbeitnehmer zum Nachholen eines Berufabschlusses / für Arbeitnehmer, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine freigestellte, bezahlte Weiterbildung für un- und angelernte Arbeitnehmer
Übernahme der Weiterbildungskosten für Beschäftige ab dem 45.Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen.
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Besondere Fragestellungen:
Ungleichmäßige Verteilung der durch die Kurzarbeit ausfallenden Arbeitszeit
Auswirkungen auf den bestehenden Schichtplan /
Freischichten, Bringschichten
Möglichst gleichmäßige Verteilung und gleichmäßige Auswirkungen
Betriebliche Regelung empfehlenswert!
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Besondere Fragestellungen:
Krankheit und Kurzarbeit
Kurzarbeit und Altersteilzeit
Kurzarbeit und SFN Zuschläge
Altersfreizeiten
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Karin ErhardIG BCEVorstandsbereich Tarifpolitik - Humanisierung – Finanzen
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