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1 Stiften, aber wie Rechtliche und steuerliche Grundlagen der Stiftungserrichtung RA Evelin Manteuffel

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Stiften, aber wie

Rechtliche und steuerliche Grundlagen der

Stiftungserrichtung

RA Evelin Manteuffel

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Agenda

1.Anforderungen an die Stiftungssatzung

2.Steuerliche Behandlung der Stiftung

3.Steuervorteile für Stifter

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.1 Zivilrechtliche Anforderungen

1.2 Steuerrechtliche Anforderungen

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB

Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung

Name der Stiftung

Sitz der Stiftung

Zweck der Stiftung

Vermögen der Stiftung

Bildung des Vorstandes der Stiftung

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB

Praxistipp: Keep it simple

Anzahl und Größe der Stiftungsorgane

Besetzungsregelungen

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung, §§ 59, 60 AO

Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus

der Stiftungssatzung, dem Stiftungsgeschäft ….

ergibt,

welchen Zweck die Körperschaft verfolgt

dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 (AO) entspricht

dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird

und die tatsächliche Geschäftsführung diesen Satzungs-

bestimmungen entspricht, § 59 AO

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO

Praxistipp: Mustersatzung, Anlage 1 zu

§ 60 AO: verbindlich ab 1.1.09

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.2 steuerliche Anforderungen

Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO

Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO

Mildtätige Zwecke, § 53 AO

Kirchliche Zwecke, § 54 AO

selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar,

§ 57

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.2 steuerliche Anforderungen

Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO

Praxistipp: Alle in Aussicht genommenen steuerlichen Zwecke

In die Satzung aufnehmen

Aber Achtung:

Die Stiftung muss alle in der Satzung genannten Zwecke auch irgendwann verwirklichen

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung gegeben sind, § 60 AO

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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung

1.2 steuerliche Anforderungen

Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO

Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO

Mildtätige Zwecke, § 53 AO

Kirchliche Zwecke, § 54 AO

selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar,

§ 57

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1. Anforderungen and die Stiftungssatzung

Praxistipp: Förderstiftungsformulierung

Die Stiftung erfüllt diesen Auftrag auch durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von ……… für die Verwirklichung der Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder, soweit sie nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, indem sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO verwirklicht.

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2. Steuerliche Behandlung der Stiftung

Die Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung erfolgt erbschaft- und schenkungsteuerfrei, § 13 Nr. 16 ErbStG

Die Stiftung selbst ist steuerbegünstigt, §§ 5 Nr. 9 KStG, 3 Nr. 6 GewStG. Soweit sie in ihrem ideellen Bereich, d.h. im Bereich der Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke, tätig ist, fallen keine Ertragsteuern an

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3. Steuervorteile für Stifter

3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG,

9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG

Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an eine steuerbegünstigte Körperschaft können als Sonderausgaben abgezogen werden

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3. Steuervorteile für Stifter

3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG,

9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG

Der Sonderausgabenabzug gilt nicht unbeschränkt sondern nur in Höhe von bis zu

20 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte oder

4 v.T. der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

Aber: Möglichkeit des Spendenvortrags

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3. Steuervorteile für Stifter

3.2 Besonderer Spendenabzug bei Zuwendungen

in das Vermögen einer Stiftung, § 10 Abs. 1a EStG

Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung können bis zur Höhe von 1 Mio Euro zusätzlich abgezogen und nach Antrag des Zuwendenden auf insgesamt 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden

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Jahr Zahlung Abziehbar

2006 307.000 307.000

2007

2008 800.000 693.000

2009 0

2010 0

2011 0

2012 0

2013 0

2014 0

2015 0

2016

2017

Rest 107.000

107.000

10 Jahre

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3. Steuervorteile für Stifter

3.3 Erbschaftsteuerbefreiung , § 29 Abs. 1 Nr. 4

ErbStG

Wer sich entschließt, innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer das Ererbte oder das Geschenk in eine steuerbegünstigte Stiftung zu geben kann sich nachträglich von der Erbschaftsteuer befreien lassen