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Thema:

Zukunft des Transfer – von Österreich lernen?

Referent: Siegfried Backes, PersonalTransfer GmbH

transfer-impulse

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P e r s o n a lT r a n s fe r G m b H B e r l in

P e rs o n a le n tw ic k lu n g

O u tp la c e m e n tb e ra tu n g

T ra n s fe rp ro je k te

F a c h k rä f te re c ru it in g

M o b ili tä ts m a n a g e m e n t

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Wir

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s

wir sind Dienstleister für Unternehmen im Strukturwandel und für die vom Strukturwandel im Unternehmen betroffenen Mitarbeiter

wir erschließen für die betroffenen Mitarbeiter tragfähige berufliche Neuorientierungen

seit 1998 haben wir mehrere tausend Personen aus über 130 Unternehmen erfolgreich im Transfermanagement unterstützt und dabei über 120 Existenzgründungen initiiert und nachhaltig begleitet

wir arbeiten in einem bundesweiten Qualitätsnetzwerk mit Partnerorganisationen zusammen: regional verankert – bundesweit vernetzt; wir sind zertifiziert nach EN ISO 9001 – 2000; Mitglied im BVTB

wir sind bundesweit als Experten im Beschäftigtentransfer geschätzt – QM-Beratung im Beschäftigtentransfer; Buchveröffentlichung, aktive PR

Geschäftsbereich „Transfer“

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8 Thesen zum Lern-Vergleich

1. Eine gute Transferarbeit braucht stabile Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und verbindliche Spielräume für die Umsetzer.

• stabile Förderkulisse, förderbegründende Tatbestände und Anpassungszwang

• in Österreich über Jahre hinweg stabiles Fördergerüst für die Arbeitsstiftungen

• In Deutschland in den letzten 10 Jahren 6 Gesetzesänderungen oder Änderungen der Durchführungsbestimmungen

Hartz, Opel, Schneider und die Folgen – und heute ?

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2. Eine gute Transferarbeit braucht stabile Rahmenbedingungen und verbindliche Handlungsoptionen für die Beteiligten

Transferentscheidungen sind unter verschiedenen Optionen zu treffen in einer für den Betroffenen schwierigen Situation. Vor- und Nachteile müssen klar benennbar und bezifferbar sein.

In Österreich gibt es eine Unsicherheit durch die Bundesrichtlinie wegen der erst späten Zustimmung des AMS im Zuwendungsbescheid zum Antrag des Stiftungseintrittes.

In Deutschland stabile Rechtsgrundlage mit Unsicherheiten:Zumutbarkeitsregelung, Qualifizierungszuständigkeit, ESF Finanzierung,Doppelbetreuung, nicht homogen qualifizierte MA der BA.

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3. Mehr und passgenaue Qualifizierung führen zu höherer Reintegration

• In Österreich ist das Vertrauen in die vermittlungsfördernde Wirkung einer Höherqualifizierung ungebrochen und wird auch Beitrag zum Fachkräfterecruiting gesehen.

•In Deutschland orientiert sich die Qualifizierung und auch die Ablehnung an einem vermeintlich schnellerem Vermittlungserfolg.

durchnittl. Verweildauer in Österreich 18 Monate (mögl. 4 Jahre) – Reintegrationsquote zw. 80-90% Finanzierung über Unternehmen und ESF-Fixum

In Deutschland ist eine bestimmte Mindestsumme gefordert, Höhe unbekannt, ESF-Kofi unsicher und überbürokratisiert.

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4. Vermittlung in neue Berufsfelder unterstützt Strukturwandel und entspannt Fachkräfteprobleme

• In Österreich stärkere Orientierung auf neue, andere Berufsfelder mit folgenden Zielen:

•Offensives Gestalten des Strukturwandels•Soziale Abfederung•Entlastung von Fachkräfteengpässen•Berufliche Aufwärtsmobilität

•In Deutschland werden diese Aspekte zwar benannt, die Bedeutung mangels Qualifizierungszeit und Geld ist jedoch marginal.

•Mögliche Lehren: sichere Qualifizierungsmittel, ggf. übergreifende miteinander verbundene Qualifizierungsstrategien (TG-SGB III – Instrumente), längere TG-Laufzeiten für Schlechtqualifizierte.

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5. Engagement der Sozialpartner für „ihr“ Instrument ist die Voraussetzung für den Erhalt

• In Österreich und in Deutschland sind die Transferinstrumente keine reine Arbeitsmarktinstrumente, sondern auch Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialplanverhandlungen.

•Imagegewinn, sozialer Frieden, Prozesskostenvermeidung

•Dennoch sind die Details in der Umsetzung in Ö und D so kompliziert, dass es wenig Lobbyisten gibt, die sich so gut mit der Materie auskennen, dass sie massiv behördlich aufgebaute Erschwernisse kritisieren könnten.

•Sollte es wie in Deutchland dann doch hin und wieder geschehen, wird dies seitens der Politik auch schon einmal mit dem Begriff der Meinungsäußerung der Beutegemeinschaft diffamiert.

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6. Mehr Spielräume in der Umsetzung durch Einbeziehung von Unternehmen in die Finanzierung

• In Österreich finanziert der AMS das sog. Schulungs-Arbeitslosengeld aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung

•Die Unternehmen stocken das Arbeitslosengeld mit Stipendien auf.

•Die Landesregierungen steuern Mittel unterschiedlicher Höhe zumeist für Qualifizierungen dazu. In besonderen Notlagen werden Regie- und andere lfd. Kosten übernommen.

•Bei der Stahlstiftung Voest-Alpine beteiligen sich die Arbeitnehmer durch einen vorab einbezogenen Solidarbeitrag.

•Problem Deutschland: außer dem TKUG ist nichts sicher.

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7. Zusätzliche Handlungsspielräume in Insolvenzfällen durch Länderengagement

• In Österreich können durch die Länder sog. Insolvenzstiftungen übernommen und finanziert werden.

• Länder übernehmen personenanzahlbemessene Zuschüsse, die neben Qualifizierungsaufwendungen auch Regiekosten abdecken sollen. Auch kann der AMS in diesen Fällen zusätzliche Mittel (Qualifizierungen)

•Vorteile gegenüber D:- keine Abhängigkeit von Insolvenzmasse oder Haltung des Insolvenzverwalters- Keine prekäre Vorfinanzierung durch Massekredite- keine gesetzl. Beschränkung der Sozialplanmittel in der Insolvenz- ausreichendes Qualifizierungsbudget, das nicht durch die Insolvenzmasse begrenzt ist.

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8. Kooperation mit der Arbeitsverwaltung – Arbeitsteilung statt Doppelbetreuung

• In Österreich gibt es eine relativ klare Arbeitsteilung zw. AMS und Stiftungen. Im Vorfeld des Übertritts hat der AMS eine zeitlich befristete Option von Vermittlungsversuchen. Schlägt dies fehl und erfolgt der Übertritt in die Stiftung, befindet sich der „Stiftling“ – trotz seines Status als Arbeitsloser – bis zum Austritt vollständig in der Obhut der Stiftung. Die konkrete Maßnahmeplanung wird eingangs bilateral zwischen Stiftung und AMS vereinbart.

•In Deutschland schreibt der Gesetzgeber eine Doppelbetreuung von AA und TG vor, ohne dass eine Arbeitsteilung eindeutig definiert ist. Dies führt zu erheblichen Reibungsverlusten, oft auf dem Rücken der TG-Mitarbeiter.

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