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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

Universität Basel WWZ HS 14

Dr. M. JegerWirtschaftsprüfung

V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

Inhalt

1. Wirtschaftsprüfung auf einen Blick

2. Spannungsfeld der Corporate Governance

3. Grundmodell und Aufbau der Prüfung

4. Das sichtbare Produkt : Der Vermerk zum Abschluss

5. Erwartungen / Expectation Gap

6. Umfeld der Wirtschaftsprüfung

7. Prüfungsstandards

8. Aktuelle Fragestellungen /Herausforderungen

9. Nutzen der Prüfung

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

Unternehmen und Unternehmensumfeld

Jahresrechnung des Unternehmens

Anwendung eines Regelwerks zur

Rechnungslegung

1. Wirtschaftsprüfung auf einen Blick

WIRTSCHAFTS-PRÜFER

Prüfung der Übereinstimmung der Jahresrechnung mit dem vorgegebenen Regelwerk gem. Prüfungsstandards unter Zugrundelegung des folgenden Prüfungsaufbaus:• Planung• Durchführung• Abschluss• Berichterstattung

Kontinuierliche Kommunikation und Analyseder Entwicklungen innerhalb des Unternehmens bzw. -Umfelds unter den nachfolgenden Zielsetzungen:• Definition des Auftrags• Verständnis über Unternehmen

Risikobeurteilung• Verständnis und Veränderung IKS• Erlangung Prüfungsnachweise• Berichterstattung an die

Unternehmensorgane, etc.

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2. Spannungsfeld der Corporate Governance (1) Anspruchsgruppen / Zielkonflikte inner- und ausserhalb einer

Unternehmung

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

Aktienmarkt Stakeholders

Inneres Dreieck

Äusseres Dreieck

Revision Management

Verwaltungsrat

2. Spannungsfeld der Corporate Governance (2)

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

2. Spannungsfeld der Corporate Governance (3)

GV

VR

Delegierter

Präsident Erteilung Vermerk

OR 698ff.

OR 707 ff.Unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (OR 716 a)

OR 716 b (Organisationsreglement)

Wahl

Delegation

Wahl

GL/Direktion

Revisions-stelle

OR 727 ff.

Organisation einer AG (OR)

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

3. Grundmodell der Abschlussprüfung

VergleichsprozessSoll-Objekt Ist-Objekt

Abweichung?

Urteil

Berichterstattung/Kommunikation

Beurteilungsprozess

- Gesetzliche Normen- Standards- Ziele

Jahresrechnung einer AG

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

Typische Schritte der Prüfungsplanung

Ausarbeitung Prüfungsstrategie

3. Aufbau bzw. Ablauf der Prüfung (Phase 1)

Prüfungsvorbereitung

Annahme bzw. Definition Auftrag

Festlegung Prüfprogramm

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

3. Aufbau bzw. Ablauf der Prüfung (Phase 2)

Typische Schritte der Prüfungsdurchführung

Aussagebezogene Prüfungen

Funktionsprüfungen

Prüfungsumfang und Auswahlverfahren

Analytische Prüfungen Einzelfallprüfungen

Aufbauprüfungen Wirksamkeitsprüfungen

Lückenlose Prüfung Stichprobenweise Prüfung

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

3. Aufbau bzw. Ablauf der Prüfung (Phase 3)

Typische Schritte des Prüfungsabschlusses

Beurteilung der Fortführungsfähigkeit

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Abschliessende Beurteilung der Prüfungsfeststellungen

Konsistenz Informationen in Geschäftsberichten / anderen Dokumenten

Berichterstattung über die Prüfung

Bericht an den Verwaltungsrat /

Prüfungsausschuss

Bericht an die Generalversammlung

Bericht an die Geschäftsleitung

(Management Letter)

Erklärungen der Unternehmensleitung (Vollständigkeitserklärung)

Durchsicht der Prüfungsdokumentation

Übersichten entwickelt in Anlehnung an: HWP, 2009, S. 109ff. & Kartscher/Rossi/Suter, 2013, S.74ff.

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

4. Das sichtbare Produkt: Der Vermerk (1)

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Beispiel AG, Basel

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Beispiel AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang für das am 31.12.2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.

A

B

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4. Das sichtbare Produkt: Der Vermerk (2)

Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31.12.2013 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Revisionsstelle AG

Partner Manager

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte

Leitender Revisor

Basel, 05. März 2014

B

C

D

E

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

4. Das sichtbare Produkt: Der Vermerk (3)

Vermerk der Revisionsstelle im Syngenta Geschäftsbericht 2013:

Vermerk zur Konzernrechnung

Vermerk zur Jahresrechnung der

Holding-Gesellschaft

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Wirtschaftsprüfung HS14 V2. Einführung in die Wirtschaftsprüfung

5. Erwartungen / Expectation Gap (1)

Die Öffentlichkeit erwartet, dass der Prüfer bestätigt, dass:

Die finanzielle und wirtschaftliche Lage eines Unternehmens geprüft wurde,

die Jahresrechnung richtig ist,

die Gesellschaft fortgeführt wird,

keine deliktischen Handlungen stattgefunden haben,

die Gesellschaft kompetent geführt wurde,

eine lückenlose Prüfung stattgefunden hat,

die Geschäftsgrundsätze und Leitbilder ökologisch und sozialverträglich sind.

Wo liegt der Expectation Gap?

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5. Erwartungen / Expectation Gap (2)

Abweichung zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit und der effektiven Leistung des Prüfers => Expectation Gap.

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5. Erwartungen / Expectation Gap (3)

Quelle: DiPiazza, S. A., Eccles, R. G.: Building Public Trust – The Future of Corporate Reporting, S. 11

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6. Umfeld der Wirtschaftsprüfung

Schweiz: Treuhand-Kammer Akademie für Wirtschaftsprüfung Publikationen (Der Schweizer Treuhänder, Schriftenreihe der

Treuhand-Kammer, u.a.) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss

GAAP FER) u.a.

International: International Federation of Accountants (IFAC ) International Accounting Standards Board (IASB / IASC) Weitere nationale Organisationen (z.B. AICPA, ICAEW, IDW) u.a.

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7. Prüfungsstandards

Das Gesetz enthält keine Prüfungsstandards

International Standards on Auditing (ISA) International anerkannte Grundsätze zur Abschlussprüfung Anwendungspflicht der IFAC-Mitglieder IFAC Handbook Bedeutung im Zusammenhang mit den International Financial

Reporting Standards (IFRS)

Schweizerische Prüfungsstandards (PS) ISA an schweizerische Gegebenheiten angepasst (z.B. rechtliche

Folgen bei Überschuldung) Ergänzungen und Erläuterungen zu den ISA

Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) Nachschlagewerk für die Bereiche Buchführung, Rechnungslegung

und Revision Hilfsmittel für die Aus- und Weiterbildung von Berufsangehörigen

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8. Aktuelle Fragestellungen/Herausforderungen

Weitreichende Reform durch die Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen Regulierung der Abschlussprüfung (Grünbuch)?

Zunehmende Prüfungsanforderungen durch die Regulatoren (RAB, PCAOB)

Prüfung vs. Beratung Potential für mögliche Interessenskonflikte (Thema Unabhängigkeit)?

Vereinheitlichung der Accounting Standards (vgl. Konvergenzprojekte von IASB und FASB)

Neues Rechnungslegungsrecht in der Schweiz und seine erstmalige Anwendung für Abschlüsse nach dem 15. Dezember 2013

Bedeutung, Umfang und Grenzen der finanziellen Berichterstattung

Haftung der Revisionsstelle, etc.

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9. Nutzen der Prüfung

Erhöhung von Transparenz und Klarheit und damit Verbesserung der Qualität des Jahresabschlusses

Sicherheit (Assurance) für Aktionäre, Steuerbehörden und andere Anspruchsgruppen

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftstandorts (rechtliche Sicherheit und Vertrauen)

Erkennen von Verbesserungspotential in Prozessen als Nebenprodukt (Sicherheit / Effizienz)

Wissensverbreitung und Ausbildung durch die weltweite Vernetzung des Berufsstandes.