10. Änderung des Flächennutzungsplans

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Markt Kastl Landkreis Amberg Ͳ Sulzbach 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Kastl - Süd II“ in Kastl Endfassung vom 07. Okt. 2021 Stand / redaktionelle Änderungen bis 05.10.2021 Im Auftrag des Markt Kastl: RENNER + HARTMANN CONSULT GMBH Ingenieurbüro für Bau- und Umwelttechnik Marienstraße 6, 92224 Amberg Tel.: 0 96 21 / 48 60 – 0 Fax: 0 96 21 / 48 60 – 49 [email protected] www.renner-consult.de Projekt-Nr. 06420-94

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Markt KastlLandkre i s Amberg Su l zbach

10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Kastl - Süd II“ in Kastl

Endfassung vom 07. Okt. 2021Stand / redaktionelle Änderungen bis 05.10.2021

Im Auftrag des Markt Kastl:

RENNER + HARTMANN CONSULT GMBH Ingenieurbüro für Bau- und Umwelttechnik

Marienstraße 6, 92224 Amberg Tel.: 0 96 21 / 48 60 – 0 Fax: 0 96 21 / 48 60 – 49

[email protected] www.renner-consult.de Projekt-Nr. 06420-94

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 102

Teil B – Änderung des Flächennutzungsplans

Das Inhaltsverzeichnis und das Abbildungsverzeichnis sind am Anfang des Textteils zum Bebauungsplan zu finden (bis zum Entwurf erfolgte die FNP-Änderung im Parallelverfahren).

5. Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans

Aufgrund von Änderungen (leichte Verschiebung der Erschließungsstraßentrasse im Bereich der Parzellen 39 bis 43) wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplans nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Da sich an der Änderung des Flächennutzungsplans nichts ändert wird diese nach der Abwägung unterschiedlicher Belange und der beschlussmäßigen Behandlung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen festgestellt.

Der vollständige Verfahrensvermerk ist auf dem Planblatt der Endfassung des Bauleit-plans zu finden.

Rechtsgrundlagen, Aufstellungsbeschluss, Verfahren Der Bauleitplan basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung:

BauGB (Baugesetzbuch) BauNVO (Baunutzungsverordnung) BayBO (Bayerische Bauordnung) PlanzV (Planzeichenverordnung) GaStellV (Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze) ROV (Raumordnungsverordnung) BayLplG (Bayerisches Landes-planungsgesetz) DSchG (Bayerisches Denkmalschutz-gesetz)

BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) BayNatSchG (Bayer. Naturschutz-gesetz) BIMSchG (Bundesimmissionsschutz-gesetz) 18. BIMSchV (18. Bundesimmissions-schutzverordnung) BBodSchG (Bundes-Bodenschutz-gesetz) BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) WHG (Wasserhaushaltsgesetz) BayWG (Bayerisches Wassergesetz)

Zur Deckung eines Teils des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen beabsichtigt der Markt Kastl ein weiteres Wohngebiet auszuweisen. Deshalb hat der Gemeinderat des Marktes Kastl am 05.11.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs-planes mit integrierter Grünordnung „Kastl - Süd II“ im Anschluss an ein vorhandenes Wohngebiet beschlossen (siehe auch Abgrenzung des Geltungsbereichs im Bebauungs-plan M 1:1.000). Es erfolgt die Ausweisung der Bauflächen als ein „Allgemeines Wohn-gebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die dafür erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls in dieser Sitzung beschlossen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) der Marktgemeinde Kastl ist das Gebiet nicht als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO dargestellt, sondern als „Flächen für Landwirtschaft“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB). Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen somit wesentlich von der Darstellung des Flächennutzungsplans ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB ist erforderlich. Aufgrund von Änderungen (leichte Verschiebung der Er-schließungsstraßentrasse im Bereich der Parzellen 39 bis 43) wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplans nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Da sich an der Änderung

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des Flächennutzungsplans nichts ändert wird diese nach der Abwägung unterschiedlicher Belange und der beschlussmäßigen Behandlung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen festgestellt.

Lage und verkehrliche Anbindung

Abbildung 34: Lage (Kartengrundlage: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas November 2020)

Das Baugebiet liegt am südlichen Ortsrand von Kastl, südlich des bestehenden Wohn-gebietes „Kastl Süd“. Zur B 299 im Norden sind es etwa 500 m, von dort besteht An-schluss an die Autobahnauffahrten Nr. 64 (AS Sulzbach-Rosenberg) in ca. 12 km Ent-fernung bzw. Nr. 65 (AS Amberg-West) in ca. 10 km Entfernung auf die A 6. Über die B 299 besteht eine gute Anbindung an die nächsten Oberzentren Neumarkt i. d. Opf. im Südwesten (ca. 22 km) sowie Amberg im Nordosten (ca. 20 km). Die nächste Einkaufsmöglichkeit und Bushaltestelle mit Anschluss nach Amberg bzw. Neumarkt liegen an der B 299 in ca. 750 m Entfernung.

Die Ortsmitte, und somit auch Kindergarten und Kirche, sind ca. 1,2 km entfernt und fußläufig gut erreichbar, die Grundschule befindet sich auf dem gegenüber liegenden „Klosterberg“ in ca. 1,00 km Entfernung.

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Änderungsbereich und Nutzungen

Abbildung 35: Geltungsbereich des Bebauungsplans und Änderungsbereich des FNP (graue Umrandung)

Im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) der Markt-gemeinde Kastl ist das Gebiet nicht als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO dar-gestellt, sondern als „Flächen für Landwirtschaft“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB). Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen somit wesentlich von der Dar-stellung des Flächennutzungsplans ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB ist erforderlich. Die Verfahrensvermerke sind auf der Ausfertigung des Bauleitplans (Planteil) zu finden.

Abbildung 36 (links): Ausschnitt (unmaßstäblich) aus dem FNP des Markt Kastl – rechts Neuplanung (FNP Flächennutzungs und Landschaftsplan: festgestellt am 04.03.1982, wirksam geworden am 24.09.1982)

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im wirksamen FNP/LP im Landschafts-schutzgebiet „Lauterachtal mit den Tälern des Hausener- und Utzenhofener Baches und das Juragebiet zwischen Kastl und Utzenhofen“ (LSG-00121.09). Die Herausnahme des Geltungsbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgte in einem getrennten Ver-fahren unter Erbringen einer strategischen Umweltprüfung (Landkreis Amberg-Sulzbach auf Antrag des Markt Kastl), die Gesamtfläche des LSG-Gebietes wird in vollem Umfang erhalten.

Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung, Alternativen Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die hohe Nachfrage nach Bauflächen für Einzelhausbebauung in der Marktgemeinde Kastl (siehe Bedarfsnachweis zur Änderung des Flächennutzungsplans), sowie die Verfügbarkeit der Flächen, im Anschluss an vor-handene Bebauung, mit guter Infrastruktur in der Gemeinde, mit guter Verkehrs-Anbindung (gute Erreichbarkeit von Arbeitsstätten).

Zielsetzung der Gemeinde ist es, mit dieser Bauleitplanung die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten, die Voraus-setzungen für die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und für Kosten sparendes Bauen zu schaffen. Jungen Familien soll ausreichend Baugrund zur Verfügung stehen: Der Abwanderung junger Bevölkerungsschichten soll entgegen gewirkt werden.

„(G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden“ [LEP 1.2.250]. „Die umfassende Stärkung des ländlichen Raums trägt zur Schaffung und zum Erhalt gleichwertiger Lebens und Arbeitsbedingungen in allenLandesteilen bei. Damit können auch der Entwicklungsdruck auf die Verdichtungsräume abgemildert und dieAbwanderungstendenz junger, gut ausgebildeter Menschen abgeschwächt werden“ [LEP zu 2.2.5 (B)].Auch wenn das LEP in der Begründung zu 1.2.1 hierzu schreibt „Baulandausweisungen sind zur Bewältigung des Einwohnerrückgangs grundsätzlich ungeeignet und können die negativen Folgen des demographischen Wandels sogar verstärken“ so hat die Gemeinde doch bisher die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll ist, dem Bedarf nachzukommen und hilft, die Auslastung von vorhandenen Einrichtungen wie Kindergarten und Schule zu erhalten.

Grundsätzlich sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

Herstellung gesunder Wohnverhältnisse. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum zur Eigentumsbildung auf einer, an

im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließenden, landwirtschaftlichen Fläche. Deckung der Wohnbedürfnisse von Familien und jungen Menschen vor Ort. Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte und der Belange der Anwohner im angrenzenden Baugebiet „Kastl Süd“. .

Wirtschaftliche Erschließung durch Anschluss an bereits vorhandene technische Infrastruktur und eine Verbesserung der verkehrlichen Anbindung vorhandener Wohngebiete.

Die Erschließung des Baugebietes ist möglich und eine schnelle Umsetzung der Bebauung vorgesehen.

Als Alternativen zur Ausweisung des Bebauungsplans „Kastl - Süd II“ in der vorliegenden Fassung wurden folgende Möglichkeiten geprüft:

Östlich des Johannesweges ist eine Fläche bereits im FNP als Wohnbau-Erweiterungs-fläche dargestellt (siehe Abbildung 6): Allerdings handelt es sich bei dieser Fläche um eine Nordhanglage im Schatten des Enzenbergs, der Eingriff in das Landschaftsbild wäre – wie überall in Kastl – nicht geringer als bei der bestehenden Planung, die Fläche liegt 50 https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/

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ebenso im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund der zahlreichen vorhandenen Hecken wäre der Eingriff in den Naturhaushalt hier größer. Die wünschenswerte Anbindung an die Utzenhofener Straße wäre kaum realisierbar.

Wie eben beschrieben, hätte eine Ent-wicklung der Wohnbebauung wie im FNP mit LP vorgesehen (am Nordhang), größere negative Auswirkungen auf die laut ABSP regional bedeutsamen (Hecken- …) Strukturen östlich der Johannesstraße, aber keine Vorteile in Hinsicht auf die anderen Umweltbelange. Die fehlende direkte Anbindung dieser Wohngebiete an die Gemeindeverbindungsstraße würde zu mehr Verkehr in bestehenden Wohn-gebieten führen.

Abbildung 37: Konflikt der ABSP Ziele mit der Entwicklung der Wohnbebauung wie im FNP mit LP vorgesehen.

Geprüft wurden neben der Schaffung von Wohnbebauung an anderer Stelle auch eine andere Erschließung / Anbindung der Fläche südlich des bestehenden Baugebietes Kastl - Süd an die Gemeindeverbindungsstraße, sowie ein Verzicht auf eine solche Anbindung.

Abbildung 38: Alternative ohne Anbindung an die GVS Abbildung 39: Alternative N mit nördlicher Anbindung an die GVS

Abbildung 40: Alternative S mit südlicher Anbindung an die GVS

Abbildung 41: Alternative M mit Anbindung an die GVS zwischen den beiden anderen Alternativen

Eine fehlende direkte Anbindung dieser Wohngebiete an die Gemeindeverbindungsstraße würde zu mehr Verkehr in bestehenden Wohngebieten führen.

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Die Alternativen mit Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße unterscheiden sich im Umfang der Beeinträchtigung der Heckenbereiche. Alternative „S“ spart diese aus, hat aber den größeren Einfluss auf das Landschaftsbild im Bereich südlich des Baugebietes.

Bei einem Verzicht auf eine Neuausweisung des Allgemeinen Wohngebietes und Belassen der Flächen im jetzigen Zustand (Nullvariante) würden die Flächen im Änderungsbereich in ihrer bisherigen Nutzung (vor allem Acker) erhalten bleiben. Die Gemeinde könnte der Aufgabe ihre Wohnfunktion zu stärken nicht nachkommen oder müsste auf weniger geeignete Flächen ausweichen. Flächenverbrauch und Versiegelung würden im ersten Fall unterbleiben.

Dem Vorrang der Innenentwicklung und weiterer Vorgaben der Landesplanung ent-sprechend wurde soweit möglich ausgeschlossen, dass vorhandene Potentiale der Innen-entwicklung und bessere gelegene Flächen zum jetzigen Zeitpunkt zur Bedarfsdeckung dienen können (siehe hierzu ausführlich Kapitel 5.6 und 5.4 ab Seite 105).

Inhalte und wichtigste Ziele des Bauleitplans Grundsätzlich sollen die bei 5.4 genannten Ziele umgesetzt werden.

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Bedarf und landesplanerische Überprüfung Hier folgt die Bedarfsermittlung einschließlich der „Erforderlichen Angaben“ angelehnt an die „Auslegungshilfe - Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“51.

5.6.1 Strukturdaten, Demographischer Wandel und seine Folgen

Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet im Demographie-Spiegel für Bayern52 (Seite 4) unter anderem „Berechnungen bis 2033“ für den Markt Kastl an.

Der Markt Kastl gehört zu den Bereichen Bayerns, die in der Grafik „Veränderung 2033 gegenüber 2019 in Prozent“ (Zeitraum 15 Jahre) in die Gruppe „-2,5 bis unter 2,5 % eingestuft werden (Seite 4 von 09371132.pdf). Dies ist eine positive Veränderung gegenüber den Einstufung im Demographie-Spiegel … bis 2031 Der Landkreis Amberg-Sulzbach insgesamt wurde in Bezug auf die Veränderung von 2039 gegenüber 2019 ebenfalls in die Kategorie „-7,5 bis unter -2,5“ eingestuft (Seite 4 des Demo-graphie-Spiegels Heft 553 62).

Abbildung 42: Datenblatt … Kastl aus „Demographie Spiegel für Bayern …“ (Seite 5 09371132.pdf).

Abbildung 43: Ausschnitt aus „Demographie Spiegel für Bayern“ … Berechnungen bis 2033 – roter Kreis: Kastl

51 Auslegungshilfe Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der Iandes

planerischen Überprüfung Stand: 07. Januar 2020 Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Landesplanungsbehörde http://www.landesentwicklung bayern.de/flaechenspar offensive/

52 Bayerisches Landesamt für Statistik: Demographie Spiegel für Bayern – Markt Kastl Berechnungen bis 2033 Aug. 2021 Bestellnr. A182CB 202151 Beiträge zur Statistik Bayerns, Heft 553 – „09371132.pdf“ https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/index.html

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Strukturdaten Markt Kastl, Landkreis Amberg Sulzbach

• Bevölkerung(Quelle: LfStat 53)

Abbildung 44: Bevölkerung ... Stichtage Siehe auch Aufstellung ab Seite 115.

• DurchschnittlicheHaushaltsgröße(Zahl der Haushaltsmitgliederinnerhalb eines Haushalts)

Der Zensus zur Volkszählung vom 09.05.2011 nennt für Kastl 54

953 Privathaushalte und eine Bevölkerung von 2.431 54; derstatistische Bericht A1200C 202043.pdf nennt für den 30.09.20202.500 Ew. 55; auf Basis der Angaben kann für 2011 als ortsspezifischer Wert in Kastl rund 2,55 Pers. / Wohnung errechnetwerden, aktuellere Zahlen liegen uns nicht vor, der aktuelle Wertist aber sicher um einiges geringer.

• Einstufung im ZentraleOrte System 56

Kartenausschnitt: Reg.plan 2009Karte 1

Kastl ist im Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (6) 57,Karte 1 Raumstruktur als Kleinzentrum dargestellt.

Amberg ist laut Regionalplan das Oberzentrum,Sulzbach Rosenberg ist als Mittelzentrum aufgeführt.

• Gebietskategorie gem. LEP

Kartenausschnitt LEP 2018 Anhang 2Strukturkarte

Im Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (6) 57, Karte 1Raumstruktur, ist Kastl als „Ländlicher Teilraum, dessenEntwicklung nachhaltig gestärkt werden soll“ eingestuft.

Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist Kastl in dieKategorie „Allgemeiner ländlicher Raum“ eingestuft.

53 LfStat: EEinwohnerzahl der Gemeinde (es sind die jeweils zum Jahresende bereinigten Zahlen des LfStat heranzuziehen)

Bevölkerung: Gemeinden, Stichtage (letzten 6) – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online/data?operation=ergebnistabelleUmfang&levelindex=2&levelid=1615457213571&downloadname=12411 001

54 SStatistik Kommunal Markt Kastl 2019 09371132.pdf– S. 6 – Privathaushalte: 953 https://www.statistik.bayern.de/ 55 Statistischer Bericht A1200C 202043.pdf – Einwohnerzahlen am 30. September 2020 Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke in

Bayern Basis: Zensus 2011 – S. – 56 Regionalplan 01.07.2007 Begründungskarte 2

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6 inhalt.htm 57 Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (6) http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6

inhalt.htm

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• Verkehrsanbindung desBaugebietes(siehe auch Abbildung 34 aufSeite 103)

Zur B 299 im Norden sind es etwa 500 m, von dort zum Stadtzentrum von Amberg sind es ca. 20 Kilometer, ins Stadtzentrumvon Neumarkt sind es ca. 26 km. Dort befinden sich auch dienächsten Bahnhöfe mit Zusteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen Richtung Nürnberg und Regensburg. Über die B 299besteht Anschluss an die Autobahnauffahrten Nr. 64 (ASSulzbach Rosenberg) in ca. 12 km Entfernung bzw. Nr. 65 (ASAmberg West) in ca. 10 km Entfernung auf die A 6.An der B 299 befinden sich Haltestellen der Buslinie AmbergNeumarkt.

• Wirtschaftliche Entwicklungsdynamik derGemeinde, des Landkreisesund der Region

In Kastl liegt der Schwerpunkt der Entwicklung nicht aufGewerbestandorte sondern im touristischen Bereich.Die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises und derRegion ist sehr positiv.

• Weitere Indikatoren Anbindung: Die Ortsmitte und somit Rathaus, Bushaltestellen, Kindergarten und Schule, Kirche, Arztpraxen undEinkaufsmöglichkeiten sind vom Baugebiet aus nicht nurmit dem KFZ sondern auch zu Fuß gut zu erreichen.Weitere Indikatoren u. a. zu Zielvorstellungen der Gemeinde und zur Siedlungsdichte: siehe auch ab Seite 117.

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5.6.2 Bestehende Flächenpotenziale in der planenden Gemeinde und Kommunale Strategie zur Aktivierung der vorhandenen Potenziale

„Der Markt Kastl besitzt in Kastl aktuell kein freies Baugrundstück für Wohnbebauung (nur Gewerbeflächen) mehr. Ein Grundstück ist zwar noch“ im Eigentum der Kommune – „hier liegen die Unterlagen zum Verkauf jedoch schon beim Notar. Über freie Flächen im Innenbereich“ verfügt der Markt Kastl nicht (Verwaltung des Markt Kastl, Mail vom 19.03.2021 8:25 Uhr). Für Baugrundstücke im Ortsteil Kastl haben sich zuletzt 87 Inter-essenten gemeldet (Stand 29.09.2021 – tel. Angaben der Verw. des Markt Kastl).

Potenziale der Innenentwicklung usw. den einzelnen Gemeindeteilen zuordenbar Hier wird im Folgenden nur der Ortsteil Kastl betrachtet, da Bauwillige nicht auf andere Gemeindeteile ohne zentrale Einrichtungen ausweichen können oder wollen.

Möglichkeiten der Nutzung leerstehender, ungenutzter und untergenutzter Gebäude

Das Ziel der Kommune ist es, die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Gebäude regel-mäßig zu überprüfen und die Vermittlung zu unterstützen. Auf der Internetseite des Markt Kastl https://www.kastl.de/ gibt es einen „Wohnungs- und Grundstücksmarkt“ um Interessenten auf verfügbare Grundstücke und Wohnungen aufmerksam zu machen.

(Quelle: Verwaltung Markt Kastl, Mail vom 10.03.2021)

Quelle: H

omepage des M

arkt Kastl

(https://ww

w.kastl.de/page_2_1.php am

11.03.2021):

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Möglichkeiten der Nachverdichtung bereits bebauter Flächen Nach aktuellem Kenntnisstand sind hier keine Potentiale vorhanden, die Kommune be-absichtigt jede Möglichkeit zu nutzen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Flächen, für die kein Bebauungsplan besteht

1. WA „09371_132_009_000 Hammernbauernleite“„Datum des Inkrafttretens: 30.11.1970“[Quelle: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/...]

Abbildung 45: Südlicher unbebauter Bereich des WA „09371_132_009_000 Hammernbauernleite“

Gründe, warum diese Fläche nicht zur Befriedigung des Wohnbedarfs geeignet ist:

Die Fläche südlich des bestehenden Ortsrandes ist nicht erschlossen und ist auf Grund der starken Verschattung nicht geeignet. „Der Marktgemeinderat hat sich mit den Flächen für die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebiets in derKlausurtagung vom 27.07.2019 befasst. Die im Flächennutzungsplan als WA gekennzeichnete Fläche wurdedurch den Marktgemeinderat ebenfalls diskutiert. Er ist zu folgendem Ergebnis gekommen (Auszug aus demSitzungsprotokoll):Erweiterung des Baugebiets an der Hammernbauernleite (östlich)Fl Nrn.: 638/2, 639/10, 639/9 und weitere der Gemarkung KastlEine Erweiterung des Baugebietes an der Hammernbauernleite in östliche Richtung, wie diese bereits imFlächennutzungsplan enthalten ist, schließt der Marktgemeinderat momentan aufgrund der starkenVerschattung der Grundstücke durch den umliegenden Wald aus“ [Quelle: Angaben der Verwaltung des MarktKastl mit Mail vom 21.03.2021].

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Abbildung 46: Im FNP dargestelltes MI Gebiet westlich der Utzenhofener Straße

Gründe, warum diese Fläche nicht zur Befriedigung des Wohnbedarfs geeignet ist:

„Die freien Baugrundstücke können überwiegen dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet und hiernachbebaut werden. Die Baulücken werden im Rahmen des Baulückenmanagements behandelt“ [Quelle: Angabender Verwaltung des Markt Kastl mit Mail vom 21.03.2021].Auf Grund der steilen Hanglage bleibt unklar, ob eine weitere Bebauung möglich ist.

Ausblick: Der Markt Kastl nimmt im Flächennutzungsplan dargestellt W-Flächen aus der Darstellung im FNP heraus. Siehe hierzu den Anhang zur Bedarfsbegründung.

Unbebaute Flächen, für die Baurecht besteht, sowie Baulücken, Brachen und Konversionsflächen im unbeplanten lnnenbereich

(siehe auch vorausgegangener Punkt) Die Marktgemeinde Kastl führt wiederholt Maßnahmen durch zur Aktivierung der im Innenbereich vorhandenen Flächen auf denen Baurecht besteht, sowie zur Förderung der Nutzung vorhandener Gebäude: Die letzte Erfassung der Baulücken und leerstehenden Gebäude im Innenbereich erfolgte durch Anschreiben Anfang 2021: Es wurden Grundstückseigentümer angeschrieben, und die Bereitschaft abgefragt, ob diese das Grundstück veräußern würden oder das leer-stehende Gebäude vermieten würden.

Von 39 angeschriebenen Grundstückseigentümern haben bis Anfang März 2021 vierzehn geantwortet. Im Folgenden Auszüge aus der Befragung (Quelle Verwaltung Markt Kastl, Mail vom 10.03.2021).

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Befragung (Quelle: Verwaltung Markt Kastl, Mail vom 10.03.2021)

5.6.3 Flächensparenden Bauweise

Grundsätzlich befürwortet der Markt Kastl flächensparende Bauweisen. Die Haupt-Nachfrage in Kastl bezieht sich allerdings auf Einfamilienhäuser mit eigenem Grundstück. Flächensparende Bauweisen sind seitens der Gemeinde grundsätzlich ge-wünscht, ist aber eher in Richtung Ortsmitte gewollt (Mehrfamilienhäuser, Reihenwinkel-häuser …): dem gewohnten Ortsbild entsprechend ist eine Abfolge sinnvoll von weniger dicht bebauten Grundstücken mit viel Grün (Einfamilienhäuser) am Ortsrand, hin zu dichterer Bebauung in Richtung Ortsmitte. Im aktuellen Bebauungsplan werden Bereiche vorgesehen, die auf Grund der Lage (Auswirkung auf das Landschaftsbild, weniger Beein-trächtigung angrenzender Bebauung) für Mehrfamilienhäuser geeignet sind, um auch flächensparende Bauweisen (Mehrfamilienhäuser) zu ermöglichen und um Wohnangebot für jungen Familien zu schaffen.

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5.6.4 Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen – Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs

Strukturdaten Markt Kastl, Landkreis Amberg SulzbachG r u n d l a g e n d a t e n d e s S t a t i s t i s c h e nL a n d e s a m t e s :B e v ö l k e r u n g :

Bevölkerungsstand** 58

(**: letzter veröffentlichter Stand 59 60) zum 31.12.2019: 2.502 Einwohner

Einwohnerentwicklung der Gde. der letzten 10 Jahre (2009 bis 2019): Zuwachs um 12 Ew.***

Bevölkerungsprognose für die Kommune für das Jahr 2029: 2.490 Einwohner(Quelle Demographie Spiegel für Bayern61 S. 5 Datenblatt 09376169 Markt Kastl – siehe auch Abbildung 42)

prognostizierter Einwohnerzuwachs / rückgang 2019 bis 2029: 12 Einwohner weniger***: Diese Entwicklung trotz hoher vorhandener Nachfrage liegt nach Einschätzung der Kommune auch amfehlenden Angebot an Bauplätzen und freien Wohnungen. Dies zeigt auch die im Vergleich positivere durchschnittliche Entwicklung in Nachbargemeinden wie Lauterhofen.

Bevölkerungsprognose für den gesamten Landkreis Amberg Sulzbach:Veränderung 2039 gegenüber 2019 (20 Jahre) in Prozent:„ 7,5 bis unter 2,5 „abnehmend““ Beiträge zur Statistik Bayerns, Heft 55362

Abnahme von 103.000 im Jahr 2019 auf 100.300 im Jahr 2039 (62 Seite 5)

58 Markt Kastl Daten der Marktgemeinde https://www.kastl.de/page_1_5.php „Einwohnerzahlen des bayerischen Landesamtes für

Statistik und Datenverarbeitung“ 59 LfStat: EEinwohnerzahl der Gemeinde (es sind die jeweils zum Jahresende bereinigten Zahlen des LfStat heranzuziehen)

Bevölkerung: Gemeinden, Stichtage (letzten 6) – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online/data?operation=ergebnistabelleUmfang&levelindex=2&levelid=1615457213571&downloadname=12411 001

60 Bevölkerung: Gemeinden, Stichtage (ab 1960, 10er Schritte) am 21.09.2020 https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online/data?operation=abruftabelleBearbeiten&levelindex=0&levelid=1600686425058&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&code=12411002&auswahltext=&nummer=5&variable=5&name=GEMEIN&werteabruf=Werteabruf

61 Beiträge zur Statistik Bayerns, Heft 550 Demographie Spiegel für Bayern Markt Kastl Berechnungen bis 2033 Aug. 2021 Bestellnr. A182CB 202151 Beiträge zur Statistik Bayerns, Heft 553 – „09371132.pdf“ https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/index.html

62 Beiträge zur Statistik Bayerns, Heft 553 www.statistik.bayern.de/demographie Hrsg. im Dezember 2020 Bestellnr. A182AB 202000 –Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2039 – Demographisches Profil für den Landkreis Amberg Sulzbach“ – „09371.pdf“ S. 4 bzw. S. 5

Kastl Kastl

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Wohnu n g e n :

Durchschnittliche Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder innerhalb eines Haushalts) 63

mittlere Haushaltsgröße in Bayern nach Angaben Stat. Landesamt: 2018: 2,0Der Zensus zur Volkszählung vom 09.05.2011 nennt für Kastl 64 953 Privathaushalte und eineBevölkerung von 2.431 64; der statistische Bericht A1200C 202043.pdf nennt für den 30.09.20202.500 Ew. 65; auf Basis der Angaben kann für 2011 als ortsspezifischer Wert in Kastl rund 2,55 Pers. /Wohnung errechnet werden, aktuellere Zahlen liegen uns nicht vor, der aktuelle Wert ist aber sicherum einiges geringer.das entspricht ca. 1.000 Wohnungen je 2.550 Einwohner (2011)das entspricht ca. 953 Wohnungen bei 2.431 Einwohner (2011)

W e i t e r e P r o g n o s e g r u n d l a g e n :Jährlicher Auflockerungsbedarf in %: 0,3 66 plus; Ersatzbedarf 67 für Abbruch, Sanierungoder Umnutzung bestehender Wohnbauflächen 0,2 % pro Jahr, zusammen 0,5 % pro Jahr

für 2011 bis 2019 (8 x 0,5) sind das zusammen 4,0 %,das entspricht 38 Haushalten (Wohnungen) zusätzlich (953 Wohnungen x 0,04=38 W.)2019: 991 Haushalte (953+38=991).

bei den Prognosezeitraum von 2019 bis 2029 sind das zusammen 5,0 % Auflockerungs undErsatzbedarf, das entspricht 50 Haushalten zusätzlich (991 Wohnungen x 0,05 = 50 W.).2029: 1.041 Haushalte (991+50=1.041) – ohne Berücksichtigung der Bevölk.entwicklung.

63 „ … Während vor 20 Jahren durchschnittlich noch 2,25 Personen in einem Haushalt lebten, sank die mittlere Haushaltsgröße nach Mit

teilung des Bayerischen Landesamts für Statistik im Jahr 2017 auf 2,03 Personen. Im langfristigen Trend zeichnet sich ein Rückgang der Mehrpersonenhaushalte mit drei oder mehr Personen ab, wohingegen vor allem Einpersonenhaushalte an Bedeutung gewannen. … Diese Zahlen verdeutlichen den anhaltenden Trend zu kleineren Haushalten. Im Jahr 1970 bestanden nur ein Viertel aller Haushalte aus nur einer Person und es lebten durchschnittlich noch 2,83 Personen in einem Haushalt. Seitdem hat sich der Anteil der Singlehaushalte um gut 17 Prozentpunkte auf rund 42 Prozent im Jahr 2017 erhöht …“ https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2018/pm176/index.html. „2040 wird voraussichtlich jeder vierte Mensch in Deutschland alleine wohnen … Die durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt ist bereits zwischen 1991 und 2018 von 2,3 auf 2,0 deutlich gesunken. Bis 2040 wird sie voraussichtlich weiter auf 1,9 Personen pro Haushalt abnehmen. … Die Gesamtzahl der Privathaushalte wird bis 2040 voraussichtlich am stärksten in Baden Württemberg und Bayern zunehmen (jeweils + 7 %)“ (Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 069 vom 2. März 2020 https://www.destatis.de/DE/...).

64 SStatistik Kommunal Markt Kastl 2019 09371132.pdf– S. 6 – Privathaushalte: 953 https://www.statistik.bayern.de/ 65 Statistischer Bericht A1200C 202043.pdf – Einwohnerzahlen am 30. September 2020 Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke in

Bayern Basis: Zensus 2011 – S. – 66 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2020 Flächenmanagement Datenbank 4.1 Hilfe und Anwendungshinweise S. 36 67 Der Ersatzbedarf an Gebäuden entsteht durch den Abgang von Bausubstanz aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen, wenn unter

Berücksichtigung des Denkmalschutzes die Modernisierung nicht zweckmäßig ist. Dieser Bedarf kann nur zum Teil an Ort und Stelle ersetzt werden, da der Ersatz der Funktion unter Berücksichtigung aktuellen Abstandsflächenrechts i.d.R. mit einer erhöhten Flächeninanspruchnahme einhergeht. Der Ersatzbedarf entspricht ca. 0,6 % des Bestands der Wohn und Mischbauflächen.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 117

B e d a r f a n W o h n b a u f l ä c h e n unter Heranziehung ortsüblicher Bebauungsdichten und gleichzeitiger Berücksichtigung anzustrebender flächensparender Bauweisen undErschließungsformen:

P r o g n o s e e r g e b n i s 68 f ü r d a s J a h r 2 0 2 9 :

Einwohner: Ab / Zunahme (2019 2029) 12 Ew.

Bedarf an Wohnungen 5 W. aus der Bevölkerungsentwicklung

zusätzlicher Bedarf an Wohnungen + 88 W. aus der Auflockerung / Ersatzbedarf

Insgesamt Bedarf an Wohnungen + 83 W. (88 W. – 5 W.)

Akt. Innenentwicklungspotential 0 W. (+83 W. 0 W. = +83 Wohnungen)

Rechnerischer Wohnlandbedarf: ca. +5 ha (+83 W. x 0,06 ha/W. = 4,98 ha)(+83 W. x 0,07 ha/W. = 5,81 ha)

Diese theoretische und (auf Grund unsicherer Grundlagen) ungenaue Bedarfsberechnung berücksichtigt aber nicht, dassder Bevölkerungszuwachs der Gemeinde so niedrig ausfällt, weil in den letzten Jahren trotz Nachfrage keine verfügbarenFlächen und Wohnungen auf dem Markt waren und Bauwillige zum Beispiel in Nachbargemeinden abwanderten. Vorhandenes Innenentwicklungspotential steht real nicht zur Verfügung (nur rein rechnerisch erfüllen zum Beispiel „Enkelgrundstücke“ den Bedarf, in der Realität bisher nicht, auch wenn weiter alle möglichen Anstrengungen unternommenwerden um diese Kapazitäten zu mobilisieren).

Der tatsächliche Bedarf wird durch alle Berechnungen und Abschätzungen nicht richtigwiedergegeben, wie die inzwischen 87 Bewerbungen* um Bauplätze im Ortsteil Kastlzeigen (*: Stand Ende September 2021 nach Angaben der Verwaltung). Inzwischen sindalle Baugrundstücke im Baugebiet Kastl Süd verkauft, alle mit Bauverpflichtung, wiebereits vorher (Stand: Juni 2021). Grundsätzlich sind auch in Zukunft Bauverpflichtungenvom Markt Kastl gewollt und vorgesehen – auch für die 44 Parzellen im neuen Baugebiet.

Weitere Indikatoren u. a. zu Zielvorstellungen der Gemeinde und zur Siedlungsdichte:

Der Markt Kastl will hier nicht mit Nachbargemeinden um Bauwerber konkurrierensondern vorrangig den lokalen Bedarf decken. Hierfür wurde beschlossen die Vergabenicht nach demWindhundsystem, sondern nach einem Punktesystem mit Bonus fürHeimische durchzuführen.

Die neue Polizeifachschule wurde bei der obigen Berechnung des Bedarfs nicht berücksichtigt. Die Befriedigung des hier zusätzlich entstehenden Wohnbedarfs ohne zusätzlichen Pendlerverkehr ist erstrebenswert.

68 Die zzu erwartenden Bevölkerungszuwächse ergeben sich nach den Vorgaben der Auslegungshilfe aus den Bevölkerungsvoraus

berechnungen des Landesamtes für Statistik. Entscheidend ist stets die Begründung des Bedarfs im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bemühungen zur lnnenentwicklung.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 118

Die Nachfrage bezieht sich ausdrücklich auf Kastl mit den hier vorhandenen zentralörtlichen Strukturen (Kleinzentrum zur Deckung des Grundbedarfs), nicht auf Utzenhofen. In Utzenhofen (vor der erzwungenen Gebietsreform eine eigene Gemeinde) wirdin dem Baugebiet der dortige örtliche Bedarf nach und nach befriedigt (bei Bedarfjeweils Erschließung eines Teilbereichs, die Grundstücke sind im Besitz der Kommune).

Im Bebauuungsplan „Kastl Süd II“ werden zusätzliche Anstrengungen zum Flächensparenunternommen:

Flächensparende Bauweisen, wie etwa Mehrfamilien / Miethäuser sind vorgesehen.

Die sonstigen Grundstücke sind für den ländlichen Raum verhältnismäßig klein.Das Baugebiet verfügt allerdings über einen hohen Anteil an öffentlichen und privatenGrünflächen, was bei Anrechnung des gesamten Geltungsbereichs im Vergleich zuanderen Baugebieten zu einem verzerrten Bild führt.

Die Kommune führt ein vorbildliches Flächensparmanagement durch,so hat Kastl ein kostenlosesMietportal und führt auf der Homepage desMarktes kommunale und private Baugrundstücke auf.

Es wurde geprüft ob das Baugebiet auch kleiner oder in Bauabschnitten durchgeführtwerden kann. Dem steht entgegen: Zum einen die erforderliche Anbindung an die GVS, zumanderen die Wirtschaftlichkeit der Erschließung, sowie die Verfügbarkeit der Baugrundstücke sowie die Lage vorhandener Gehölzstrukturen, die möglichst nicht beseitigt werdensollen.

Der langfristige Rückgang der unter 18 Jährigen, sowie der Gruppe „18 bis unter 65“ bis 2031 zeigt,dass die Gemeinde gut daran tut, Wohnraum auch für Familien mit Kindern zur Verfügung zustellen, solange die momentane Nachfrage anhält. Wünschenswert wäre hier eine Verdichtungbesonders zentraler Bereiche auch mit Schaffung von Mietwohnungen – gerade hier hat dieGemeinde aber keinen Zugriff auf Flächen und Objekte.In Hinblick auf die bestehende Nachfrage gilt:Die Haupt Nachfrage bezieht sich auf Einfamilienhäuser mit eigenem Grundstück mit einer Größe ab600 m². Der Anteil an Ein Personen Haushalten nimmt auch in Kastl stark zu. Zudem wird in denBerechnungen nicht berücksichtigt, dass aktuell viele aus Kastl stammende Personen wiederzurückziehen möchten, wenn nur genug Bauplätze verfügbar wären.

Die verbleibenden noch nicht bebauten Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet (in Bebauungsplangebieten und sonstigen Flächen) sind fast ausschließlich im Privatbesitz und für die Gemeindenicht verfügbar. In Hinblick auf die bestehende Nachfrage gilt: Vorrang hat grundsätzlich die Ausschöpfung von Innenentwicklungspotentialen, soweit dies möglich ist.

Aussichten:Es erfolgt eine Darstellung von Wohnbauflächen (einschließlich Grünflächen) im FNP im Umfang vonca. 5,1 ha und aufgrund von Forderungen der Regierung der Oberpfalz (Basis Bedarfsberechnung aufGrund älterer ungünstiger Prognosedaten) erfolgt im Gegenzug die Herausnahme der FNPDarstellung von Wohnbauflächen an anderer Stelle (siehe „7. Anhang zur Bedarfsbegründung“).Der Markt Kastl kann den aktuellen Bedarf nach Baugrundstücken für Einzelhausbebauung imOrtsteil Kastl bei Verwirklichung des neuen Baugebietes angesichts der tatsächlichen Nachfragenicht erfüllen. Auch langfristig kann der tatsächlich vorhandene örtliche Bedarf am KleinzentrumKastl allein mit dieser Baugebietsausweisung durch die Marktgemeinde nicht gedeckt werden.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 119

5.6.5 Abschätzung der Folgekosten einer Bauleitplanung

Die Kosten werden im Wesentlichen auf die Bauplätze umgelegt.

Statt der Ermittlung der zu erwartenden Folgekosten mit dem „FolgekostenSchätzer“ des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/flaechensparen/folgekostenschaetzer/index.php) werden bei der gemeindlichen Abwägung die Informationen zu Erschließungskosten usw. aus der Erschließungsplanung und anderen Planungen berücksichtigt, dem Markt Kastl liegen zum Beispiel die Vereinbarungen zu den Kosten von Ökokontoflächen für den externen naturschutzrechtlichen Ausgleich vor.

Dazu wären zusätzliche Folgekosten hinzuzurechnen, wie für die Unterhaltung der Infra-struktur, und für die Pflege von Grünstrukturen. Als Erfahrungswert liegt vor: Ein Kanal hat eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren, eine Straße hat eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren. Bei aktuellen Bauausführungen sind dann aber keine vollständigen Er-neuerungen erforderlich. Grob kann hier gerechnet werden alle 25 Jahre fallen zusätzlich 25 % der Herstellungskosten an. Wobei die Unterhaltungs- und Ersatzkosten von den Nutzern zum Beispiel in der Regel direkt über Gebühren getragen werden (siehe ent-sprechende Satzungen).

Übergeordnete Planungen und Umgang mit den fachlich einschlägigen Grundsätzen der Raumordnung

Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). „Die Ziele (Z) des Landesentwicklungsprogramms sind von allen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß Art. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten. Die Grundsätze (G) enthalten Aussagen, die von allen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechtes gemäß Art. 3 BayLplG bei Abwägungs- und Er-messensentscheidungen zu berücksichtigen sind“ (LEP

69 S. 11). In der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans werden unter anderem die folgenden Ziele übergeordneter Planungen umgesetzt:

Landesentwicklungsprogramm Bayern Die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern

69 (LEP Stand 01.01.2020) wie die Erfordernis einer „nachhaltigen Siedlungsentwicklung“ oder die Ausweisung neuer Siedlungsflächen soll „in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten“ erfolgen werden wie im Umweltbericht und oben bei 5.4 beschrieben mit der vorliegenden Planung umgesetzt.

„(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zuerhalten ...“ „(G) Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellungund Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zurVersorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden“ (LEP 1.1.1 Z).

„(Z) Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung, zu beachten“ (LEP 1.2.1 Z, auchLEP 3.1 G). Diese Vorgaben werden hier im Kapitel 5.6 ab Seite 108 behandelt.„(G) Die Abwanderung der Bevölkerung soll insbesondere in denjenigen Teilräumen, die besonders

69 LEP https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/...

LEP Stand: 1. Januar 2020 https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungs programm/landesentwicklungsprogramm bayern stand 2020/ – Lesefassung Stand März 2021

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 120

vom demographischen Wandel betroffen sind, vermindert werden.(G) Hierzu sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Möglichkeitenzur Schaffung und zum Erhalt von dauerhaften und qualifizierten Arbeitsplätzen,zur Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge,zur Bewahrung und zum Ausbau eines attraktiven Arbeits und Lebensumfelds insbesondere für

Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten sowie für Familien und ältere Menschengenutzt werden“ (LEP 1.2.2).

„(G) Flächensparende Siedlungs und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden“ (LEP 3.1 G).

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung(Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügungstehen“ (LEP 3.2 Z). Diese Vorgaben werden hier im Kapitel 5.6 ab Seite 108 behandelt.

„Vermeidung von Zersiedelung“ „(G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden“ (LEP 3.3 G).

„Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot“„(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.Ausnahmen sind zulässig, wenn …“ (LEP 3.3 Z).

„(G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum desMenschen erhalten und entwickelt werden“ (LEP 7.1.1). „Natur und Landschaft sind unverzichtbareLebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur undLandschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichenLebensgrundlagen in insgesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehörtauch, beeinträchtigte Natur und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrundlage und als Erholungsraum wieder erfüllen können (…)“ (LEP zu 7.1.1 B).

„(Z) Ein zusammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten“ (LEP 7.1.6).

„Natürliche Ressourcen wie Bodenschätze, Wasser, Boden und Freiräume werden in erheblichem Umfang verbraucht bzw. in Anspruch genommen. Deshalb sollen bei allen raumbedeutsamen Planungenund Maßnahmen die Ressourcen nur in demMaße genutzt werden, wie es für das Allgemeinwohl verträglich ist. Dies bedeutet auch, dass unvermeidbare Eingriffe so ressourcenschonend wie möglicherfolgen“ (LEP zu 1.1.3 B).

Das geplante Wohngebiet ist eine Erweiterung vorhandener gewachsener Nutzungen (vorhandene Allgemeine Wohngebiete) und widerspricht diesen Vorgaben nicht.

Kastl gehört laut Anhang 2 zum LEP (Struktur-karte – Ausschnitt siehe rechts)70 in die Kategorie „Allgemeiner ländlicher Raum“ (senkrecht blau gestreift dargestellt).

Zum Landesentwicklungsprogramm siehe auch den Umweltbericht ab Seite 128.

Abbildung 47: Ausschnitt aus Anhang 2 zum LEP

70 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Stand 01.01.2020 – Abgrenzung der Teilräume Anhang 2 zum LEP (Strukturkarte)

https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungs programm/landesentwicklungs programm bayern stand2020/

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 121

Regionalplan Oberpfalz Nord (6) Im Regionalplan

71 für die Region Oberpfalz-Nord wird folgendes Ziel im Bereich „Siedlungsstruktur“ angestrebt: „Die Siedlungsentwicklung soll in allen Teilräumen der Region, soweit günstige Voraussetzungen gegeben sind, nachhaltig gestärkt und auf geeignete Siedlungseinheiten konzentriert werden.“ (Ziele B II 1.1).

„2.1 Bei Sanierungsmaßnahmen und der Planung neuer Siedlungsgebiete soll auf ge-wachsene Ortsbilder und charakteristische Siedlungsformen besondere Rücksicht ge-nommen und an die baulichen Qualitäten der in der Region vertretenen traditionellen Hauslandschaften angeknüpft werden“ (Ziele B II 2.1).

Abbildung 48: Regionalplan Ausschnitte aus der Karte 1 Raumstruktur

Im Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord72, Karte 1 Raumstruktur, ist der

Bereich um Kastl als „Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt

werden soll“ dargestellt.

Die Ortschaft Kastl ist als Kleinzentrum dargestellt. „Kleinzentren haben die Auf-

gabe, in Ergänzung der höherrangigen zentralen Orte die Deckung des Grund-

bedarfs in den Bereichen Versorgung, Arbeit und Dienst-leistung sowie Einzel-

handel flächendeckend zu gewähr-leisten“ (Regionalplan Oberpfalz Nord, A III

Zentrale Orte, Begründung, zu 1.1. Klein-zentren).

Im Zuge der vorgesehenen 29. Änderung des Regionalplans sind u.a. die ebenfalls

dargestellte „Entwicklungsachsen von über-regionaler Bedeutung“ aufgrund der An-

passungspflicht des Regionalplans an das LEP zur Streichung vorgesehen (siehe

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/landes_regionalplanung/dokumente/29.ae_raumstruktur_verordnungsentwur

f_f%C3%BCr_2.anhoerung.pdf)

Zu den folgenden Punkten siehe auch die Umweltberichte im Anhang zu den jeweiligen Bauleitplänen:

Gemäß Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“ des Regionalplans liegt der Änderungs-bereich in einem Landschaftsschutzgebiet (ausführlicher behandelt ab Seite 122).

71 Regionalplan Region Oberpfalz Nord (6) 2002 / 2018 Hrsg.: Regionaler Planungsverband Oberpfalz Nord

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/... 72 Regionalplan der Region Oberpfalz Nord (6) u.a. Karte 1 Raumstruktur „Ziele der Raumordnung und Landesplanung“

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html März 2020

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 122

In Bezug auf die „Ökologisch-funktionelle Raum-gliederung“ ist der Bereich in der Begründungs-karte 1 – Raumgliederung 72 als „Gebiet mit geringer Belastbarkeit (ohne Nutzung, naturnahe Nutzung)“ bzw. als „Gebiet mit mäßiger Belastbarkeit (klein-teilige Nutzung) gekennzeichnet.

Abbildung 49: Belastbarkeit (Regionalplan)

Grundsätze der Raumordnung als zu berücksichtigende Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayLplG: Die Land- und Forstwirtschaft soll gemäß Ziel B III 1 des Regionalplans 72 „erhalten und gestärkt werden“. Durch das Vorhaben kommt es zu einem Verlust an landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche, teilweise mit Ökolandbau, die nicht oder nur teilweise kompen-siert werden kann. Den Stellungnahmen der landwirtschaftlichen Fachstellen ist daher besondere Bedeutung beizumessen (siehe hierzu unter anderem Kapitel 3.6 ab Seite 40).

Schutzgebiete, amtlich kartierte Biotope Natura-2000-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Naturparks „Hirschwald“ (NP-00017).

Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Lauterachtal mit den Tälern des Hausener- und Utzenhofener Baches und das Juragebiet zwischen Kastl und Utzen-hofen“ (LSG-00121.09)73. Als Voraussetzung für eine Bebauungsplanaufstellung wurde daher die Änderung der Schutzgebiets-Verordnung (Herausnahme des Geltungsbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet) beantragt. Die Herausnahme aus dem Landschafts-schutzgebiet erfolgte in einem getrennten Verfahren unter Erbringen einer strategischen Umweltprüfung (Landkreis Amberg-Sulzbach auf Antrag des Markt Kastl), die Gesamt-fläche des LSG-Gebietes wird in vollem Umfang erhalten.

Im Geltungsbereich sind Biotope der Amtlichen Bayerischen Biotopkartierung zu finden (siehe Abbildung 9 auf Seite 51). Es handelt sich hierbei um „Gehölze und Ranken südlich und südöstlich Kastl“ (Teilflächen Biotop-Nr. 6636-0024). Entlang des bestehenden Wirtschaftsweges im Osten– außerhalb des Geltungsbereiches – ist eine weitere biotopkartierte Hecke dargestellt (Biotop-Nr. 6636-0024-002). Die bestehenden Strukturen sollen soweit möglich erhalten bleiben und werden durch eine Ortsrandeingrünung und weitere naturnahe Strukturen ergänzt. Im Geltungsbereich ist kein Bodendenkmal zu finden (siehe Abbildung 12 und Aus-führungen zur „Denkmalvermutung“ auf Seite 59). Eine Begehung nach den Vorgaben des BLfD fand statt, „die Freigabe aus denkmalfachlicher Sicht wird empfohlen“ (aus: Ergebnis der denkmalfachlichen Untersuchung - BLfD – E-2021-2046-1_0-1 vom 25.08.2021). 73 Bayern Atlas https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ Jan. 2021

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10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 123

Der Punkt „Verbotstatbestände im Hinblick auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die sonstigen, nach nationalem Recht streng geschützten Arten sowie die Europäischen Vogelarten“ wird im Umweltbericht zum Bebauungsplan, Kapitel 4.2.5 „Pflanzen …“ ab Seite 65ff abgehandelt.

Arten und Biotopschutzprogramm Amberg Sulzbach (ABSP) Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm Amberg-Sulzbach (ABSP, Hrsg. Bay. StMLU, März 2001) liegt der Geltungsbereich innerhalb des Schwerpunktgebietes „K – Lauterach-alb“ (siehe auch Umweltbericht zur FNP-Änderung – im Anhang).

Als Ziele und Maßnahmen werden im ABSP u. a. genannt:

„1. Naturschutzrechtliche Sicherung des Lauterachtals mit seinen Seitentälern als großflächiges Schutzgebiet mit Zonenkonzept: Sicherung der wertvollsten und großflächigsten Bereiche als Naturschutzgebiete, sonstiger sehr wertvoller Bereiche als Geschützte Landschaftsbestandteile (vgl. Karte 4, Abschn. 5.2). (…)

7. Erhaltung und Förderung des Verbunds von Trockenlebensräumen im Tal der Lauterach und ihrer Nebentäler (vgl. Karte 2.3, Abschn. 3.3.1 und 3.3.3) durch:

Konsequente Weiterführung des ABSP-Umsetzungsprojektes „Lauterachtal“

Fortführung der extensiven Beweidung besonders wertvoller Bereiche; Installierung eines langfristig trag-fähigen Beweidungskonzeptes im Rahmen eines Triftweidesystems; Verzicht auf Beweidung von Felsstandorten und echten Trockenrasen

Erhaltung und Optimierung auch kleiner Magerrasenreste als wertvolle Verbundelemente

Erhaltung wertvoller offener Felsstandorte (fallweise gezielte Felsfreistellung, ggf. Lenkung des Kletterbetriebs etc.)

Deutliche Reduzierung des Wacholders an Hängen mit dichten Beständen, z. B. an den Mühlhausener Hängen und am Küh-Berg

Etablierung von Pufferzonen um besonders wertvolle Einzelflächen und Flächenkomplexe

Unterlassung von Erstaufforstungen in sämtlichen Trockenlebensräumen mit landkreisbedeutsamen Artvorkommen, ggf. Entfernung störender jüngerer Aufforstungen (evtl. Rodungsgenehmigung erforderlich)

Vorrangige Vernetzung der naturschutzfachlich herausragenden Schwerpunktbereiche

Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Verbindungsstrukturen / Trittsteinen zur Dolomitkuppenalb um Illschwang und Weigendorf-Hirschbach-Königstein im Norden, zum Vilstal im Osten sowie den landesweit bedeutsamen Flächen im Landkreis Neumarkt i. d. Opf.

Erhaltung und Förderung der hohen Biotopvielfalt (z. B. Heckengebiete, Kalkscherbenäcker, Säume)

Erhaltung und Förderung artenreicher Waldränder und -säume, ggf. sukzessive Auflichtung angrenzender, dichter Kiefernwaldbereiche.

Bei Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen ist ein ausgeglichenes Verhältnis verschiedener Habitattypen zueinander - wie offene Bodenstellen, niedrigwüchsige, schwach und stark versaumende Flächen, aber auch verbuschte Bereiche und Einzelbäume - anzustreben.

(…)

10. Sicherung von Heckengebieten und Förderung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobst-beständen; bestandsgerechte Pflegemaßnahmen; ggf. Aufstellung von Pflege- und Entwicklungs-plänen“ (ABSP, Ziff. 4.7, S. 22ff.).

Im westlichen sowie im südöstlichen Geltungsbereich sind lokal bedeutsame ABSP-Flächen (B24.05, B24.06, B24.12) dargestellt. Östlich an den Geltungsbereich an-grenzend befindet sich eine regional bedeutsame ABSP-Fläche (B24.2), siehe auch Ab-bildung 53 auf Seite 130).

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10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 124

Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-schutzes bei der Ausarbeitung der Planung: Im Zuge der Ortsrandeingrünung und der Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan werden die genannten Ziele durch die Planung in Bezug auf Erhaltung und Förderung der hohen Biotopvielfalt, durch Schaffung weiterer Verbundelemente, Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Verbindungsstrukturen … unterstützt. Die regional bedeutsamen Strukturen „ABSP Nr. 24.2“ – östlich der Johannes-straße (siehe Abbildung rechts) und ihre mögliche Vernetzung - werden bei der Entwicklung der Wohnbebauung in Richtung Süden / Südwesten geschont – anders als bei der im wirksamen FNP vor-gesehenen Bebauung des Nordhangs.

Abbildung 50: Ausschnitt aus dem wirksamen FNP

Abbildung 51: Mögliche Vernetzungsachsen bei Wahl der beschriebenen Lösung

Städtebauliches Grundkonzept für Art und Maß der Nutzung, Ver und Entsorgung

Art und Maß der Nutzung werden im Bebauungsplan* behandelt (*: die Beteiligung zum geäbnderten Entwurf findet vom ), die Begründung für die Darstellung als Allgemeines Wohngebiet findet sich wie der Anlass der Planaufstellung oben unter „5.4 Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung, Alternativen“ ab Seite 105.

Die Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung sind sichergestellt (siehe auch hierzu den Bebauungsplan). Das Baugebiet soll so schnell wie möglich verwirklicht werden; die Finanzierung der Erschließung ist gesichert.

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse

Dieser Punkt wird in der Begründung zum Bebauungsplan* unter „Umweltbezogene Aus-wirkungen auf Mensch und Gesundheit“ behandelt. Es sind keine Gefährdungen zu erwarten (es „ist mit einer geringen Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch zu rechnen“).

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 125

Auswirkungen bei schweren Unfällen oder Katastrophen

Dieser Punkt wird in der Begründung zum Bebauungsplan* unter „Auswirkungen bei schweren Unfällen oder Katastrophen“ behandelt. Eine Anfälligkeit nach § 1 Absatz 6 Nr.7 j ist für das neue Baugebiet „Kastl - Süd II“ nicht zu erwarten. Um Auswirkungen aus dem Baugebiet heraus auf die Umwelt und aus den angrenzenden Flächen auf das Baugebiet zu vermeiden, wurden - soweit erforderlich - Maßnahmen und Festsetzungen zum Oberflächenwasser (auch zum Schutz vor wild abfließendem Wasser) getroffen.

Landschaftsplanung / Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Landschaftsplanung und naturschutzrechtlicher Ausgleich werden in der Begründung zum Bebauungsplan behandelt, ebenso die Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen dargelegten Da diese Änderung des Flächennutzungsplans keinen Eingriff bedeutet und ohne Bebauungsplan keine weiteren Eingriffe ermöglicht, erfolgt dies auf der Ebene des Bebauungsplans.

Planungsgrundlagen und natürliche Grundlagen, wie „Böden“, „Wasserhaushalt und Gewässer“, oder „Potenziell natürliche Vegetation“ werden wie die Biotope der bayerischen Biotopkartierung als Teil der Bestandsaufnahme und Beschreibung der Aus-gangssituation in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich behandelt.

5.11.1 Ausgleichs / Ersatzmaßnahmen / Vermeidungsmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, oder Vermeidungsmaßnahmen sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich, da diese Änderung des Flächen-nutzungsplans keinen Eingriff bedeutet und keine weiteren Eingriffe ermöglicht. Die Behandlung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung erfolgt auf der Ebene des Bebauungs-plans.

5.11.2 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten

Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ (ausführlich mit Hinweisen zu Schwierigkeiten und Kenntnislücken im Bebauungsplan mit Umweltbericht).

5.11.3 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Da die hier geplante Flächennutzungsplan-Änderung keine unmittelbaren Umwelt-Aus-wirkungen hat, kann auch keine Überwachung erfolgen. Auf der Ebene des Bebauungs-plans sind Aussagen zum Monitoring in der Begründung zu finden.

5.11.4 Auswirkungen der Flächennutzungsplan Änderung auf die Schutzgüter

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung erfolgt ausführlich in der Begründung des Be-

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 126

bauungsplans. Zusammenfassend wird dort festgestellt: Insgesamt ist das Vorhaben unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als umweltver-träglich anzusehen. Standorte mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter gibt es nicht, beziehungsweise stehen nicht zur Verfügung.

Anhang

Teil dieser Begründung ist der Umweltbericht zur Flächennutzungsplan-Änderung im Anhang, sowie der Anhang zur Bedarfsbegründung.

Aufgestellt 07. Okt. 2021, redaktionelle Änderungen bis 30.09.2021 RENNER + HARTMANNCONSULT GMBH Ingenieurbüro für Bau- und Umwelttechnik Marienstraße 6 - 92224 Amberg Tel.: 09621/4860-0 Fax: 09621/4860-49 Mail: [email protected] www.renner-consult.de Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Tiefel, Dipl.-Ing. (FH) Martina Kohl

(Datei: 3_4__6_7_BegründungenUmweltberichte_07Okt2021_0510.docx)

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 127

6. Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans

Nach § 2a BauGB ist auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans ein Umweltbericht als Bestandteil des Bauleitplans zu erstellen. „Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung“. Mit dem vorliegenden Umweltbericht wird den gesetzlichen Anforderungen nach Durch-führung einer sogenannten Umweltprüfung Rechnung getragen, welche die Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie der EU in nationales Recht darstellt. Die Bearbeitung des Umweltberichts erfolgt angelehnt an den Leitfaden „Der Umwelt-bericht in der Praxis“ des Bay StMUGV und der Obersten Baubehörde, ergänzte Fassung vom Januar 2007.

Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, Festsetzungen, Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Zur Deckung eines Teils des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen beabsichtigt der Markt Kastl ein weiteres Wohngebiet auszuweisen. Deshalb hat der Gemeinderat des Marktes Kastl am 05.11.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des qualifizierten Bebauungs-planes mit integrierter Grünordnung „Kastl - Süd II“ im Anschluss an ein vorhandenes Wohngebiet beschlossen (siehe auch Abgrenzung des Geltungsbereichs im Bebauungs-plan M 1:1.000). Es erfolgt die Ausweisung der Bauflächen als ein „Allgemeines Wohn-gebiet“ (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die dafür erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls in dieser Sitzung beschlossen.

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen dargelegten Ziele des Umweltschutzes, der Umweltbelange und ihre Berücksichtigung

Die im Regionalplan, LEP, im Landschaftsplan, sowie anderen Fachgesetzen und Fach-plänen dargelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung werden teilweise bei den Schutzgütern (ab Seite 133 bzw. 53ff) behandelt.

Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). In der vorliegenden Bauleitplanung werden unter anderem die folgenden Ziele übergeordneter Planungen umgesetzt:

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 128

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Nach § 1 Abs. 4 und 7 BauGB sind die Bauleitpläne der Kommunen den Zielen der Raum-ordnung anzupassen und bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Grundsätze der Raum-ordnung als öffentlicher Belang in der Abwägung zu berücksichtigen.

Im Landesentwicklungsprogramms Bayern

74 (LEP Stand 01.01.2020) werden unter anderem folgende Aussagen für die Bereiche „Siedlungsstruktur“, sowie „Natur und Land-schaft“ getroffen, die von Bedeutung für Umweltschutz / Umweltbelange sind (weitere in der Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung) und der vorliegenden Planung zu Grunde liegen:

Zum Thema Flächensparen … „(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgenausgerichtet werden.“ (Leitbild Siedlungsstruktur 3.1 G). „… Diese ist dann gewährleistet, wenn sich derUmfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung dergewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Dabei sind neben ökologischen, ökonomischen undsozialen auch baukulturelle Aspekte zu berücksichtigen …“ (LEP zu 3.1 B).

„(G) Flächensparende Siedlungs und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden“ (LEP 3.1).

„Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot“„(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.Ausnahmen sind zulässig, wenn …“ (LEP 3.3).

„(G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum desMenschen erhalten und entwickelt werden“ (LEP 7.1.1). „Natur und Landschaft sind unverzichtbareLebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur undLandschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichenLebensgrundlagen in insgesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehörtauch, beeinträchtigte Natur und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrundlage und als Erholungsraum wieder erfüllen können (…)“ (LEP zu 7.1.1 B).

Die Gemeinde Kastl gehört laut Anhang 2 zum LEP (Strukturkarte)

75 in die Kategorien „Allgemeiner ländlicher Raum“ (siehe auch Abbildung 47, Seite 120).

Das geplante Wohngebiet ist eine Erweiterung vorhandener gewachsener Nutzungen (vorhandene Allgemeine Wohngebiete) und widerspricht – soweit die vorgesehen Ver-meidungsmaßnahmen (Eingrünung …) umgesetzt werden - diesen Vorgaben nicht.

Regionalplan Region Oberpfalz Nord (6) Gemäß Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“ des Regionalplans liegt der Änderungs-bereich in einem Landschaftsschutzgebiet (ausführlich behandelt ab Seite 38, Seite 51 und ab Seite 122).

74 LEP https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/...

LEP Stand: 1. Januar 2020 https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungs programm/landesentwicklungsprogramm bayern stand 2020/ – Lesefassung Stand März 2021

75 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Stand 01.01.2020 – Abgrenzung der Teilräume Anhang 2 zum LEP (Strukturkarte) https://www.landesentwicklung bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs programm bayern stand2018/

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10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 129

In Bezug auf die „Ökologisch-funktionelle Raum-gliederung“ ist der Bereich in der Begründungs-karte 1 – Raumgliederung 72 als „Gebiet mit geringer Belastbarkeit (ohne Nutzung, naturnahe Nutzung)“ bzw. als „Gebiet mit mäßiger Belastbarkeit (klein-teilige Nutzung) gekennzeichnet.

Abbildung 52: Belastbarkeit (Regionalplan)

Grundsätze der Raumordnung als zu berücksichtigende Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayLplG: Die Land- und Forstwirtschaft soll gemäß Ziel B III 1 des Regionalplans 72 „erhalten und gestärkt werden“. Durch das Vorhaben kommt es zu einem Verlust an landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche, teilweise mit Ökolandbau, die nicht oder nur teilweise (siehe hierzu FNP-Änd.) kompensiert werden kann. Den Stellungnahmen der landwirtschaft-lichen Fachstellen ist daher besondere Bedeutung beizumessen (siehe hierzu unter anderem S. 133, sowie die Begründung zum Bebauungsplan Kapitel 3.6 ab Seite 40).

Schutzgebiete, Biotopkartierung, gesetzlich geschützte Biotope usw. Natura-2000-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Naturparks „Hirschwald“ (NP-00017).

Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Lauterachtal mit den Tälern des Hausener- und Utzenhofener Baches und das Juragebiet zwischen Kastl und Utzen-hofen“ (LSG-00121.09). Als Voraussetzung für eine Bebauungsplanaufstellung wurde daher die Änderung der Schutzgebiets-Verordnung (Herausnahme des Geltungsbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet) beantragt. Die Herausnahme aus dem Landschafts-schutzgebiet erfolgte in einem getrennten Verfahren unter Erbringen einer strategischen Umweltprüfung (Landkreis Amberg-Sulzbach auf Antrag des Markt Kastl), die Gesamt-fläche des LSG-Gebietes wird in vollem Umfang erhalten.

Im Geltungsbereich sind Biotope der Amtlichen Bayerischen Biotopkartierung zu finden (siehe Abbildung 9 auf Seite 51). Es handelt sich hierbei um „Gehölze und Ranken südlich und südöstlich Kastl“ (Teilflächen Biotop-Nr. 6636-0024). Entlang des bestehenden Wirtschaftsweges im Osten– außerhalb des Geltungsbereiches – ist eine weitere biotopkartierte Hecke dargestellt (Biotop-Nr. 6636-0024-002). Die bestehenden Strukturen sollen soweit möglich erhalten bleiben und werden durch eine Ortsrandeingrünung und weitere naturnahe Strukturen ergänzt.

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10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 130

Im Geltungsbereich ist kein Bodendenkmal zu finden (siehe Abbildung 12 und Aus-führungen zur „Denkmalvermutung“ auf Seite 59). Eine Begehung nach den Vorgaben des BLfD fand statt, „die Freigabe aus denkmalfachlicher Sicht wird empfohlen“ (aus: Ergebnis der denkmalfachlichen Untersuchung - BLfD – E-2021-2046-1_0-1 vom 25.08.2021).

Der Punkt „Verbotstatbestände im Hinblick auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die sonstigen, nach nationalem Recht streng geschützten Arten sowie die Europäischen Vogelarten“ wird im Umweltbericht zum Bebauungsplan, Kapitel 4.2.5 „Pflanzen …“ ab Seite 65ff abgehandelt.

Arten und Biotopschutzprogramm Amberg Sulzbach (ABSP) Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm Amberg-Sulzbach (ABSP, Hrsg. Bay. StMLU, März 2001) liegt der Geltungsbereich innerhalb des Schwerpunktgebietes „K – Lauterach-alb“.

Abbildung 53: ABSP Flächen, Luftbild aus FIS Natur Online (FINWeb), FIN Web FIS Natur Online LfU Bayern

Als Ziele und Maßnahmen werden im ABSP u. a. genannt:

„1. Naturschutzrechtliche Sicherung des Lauterachtals mit seinen Seitentälern als großflächiges Schutzgebiet mit Zonenkonzept: Sicherung der wertvollsten und großflächigsten Bereiche als Naturschutzgebiete, sonstiger sehr wertvoller Bereiche als Geschützte Landschaftsbestandteile (vgl. Karte 4, Abschn. 5.2). (…)

7. Erhaltung und Förderung des Verbunds von Trockenlebensräumen im Tal der Lauterach und ihrer Nebentäler (vgl. Karte 2.3, Abschn. 3.3.1 und 3.3.3) durch:

Konsequente Weiterführung des ABSP-Umsetzungsprojektes „Lauterachtal“

Fortführung der extensiven Beweidung besonders wertvoller Bereiche; Installierung eines langfristig tragfähigen Beweidungskonzeptes im Rahmen eines Triftweidesystems; Verzicht auf Beweidung von

ABSP Nr. 24.2, regional bedeutsam (Gehölze und Ranken südlich und südöstlich

Kastl)

ABSP Nr. 24.12, lokal bedeutsam

(Gehölze und Ranken südlich und südöstlich

Kastl)

ABSP Nr. 24.05, lokal bedeutsam

(Gehölze und Ranken südlich und südöstlich

Kastl)

ABSP Nr. 24.06, lokal bedeutsam

(Gehölze und Ranken südlich und südöstlich

Kastl)

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 131

Felsstandorten und echten Trockenrasen

Erhaltung und Optimierung auch kleiner Magerrasenreste als wertvolle Verbundelemente

Erhaltung wertvoller offener Felsstandorte (fallweise gezielte Felsfreistellung, ggf. Lenkung des Kletterbetriebs etc.)

Deutliche Reduzierung des Wacholders an Hängen mit dichten Beständen, z. B. an den Mühlhausener Hängen und am Küh-Berg

Etablierung von Pufferzonen um besonders wertvolle Einzelflächen und Flächenkomplexe

Unterlassung von Erstaufforstungen in sämtlichen Trockenlebensräumen mit landkreisbedeutsamen Artvorkommen, ggf. Entfernung störender jüngerer Aufforstungen (evtl. Rodungsgenehmigung erforderlich)

Vorrangige Vernetzung der naturschutzfachlich herausragenden Schwerpunktbereiche

Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Verbindungsstrukturen / Trittsteinen zur Dolomitkuppenalb um Illschwang und Weigendorf-Hirschbach-Königstein im Norden, zum Vilstal im Osten sowie den landesweit bedeutsamen Flächen im Landkreis Neumarkt i. d. Opf.

Erhaltung und Förderung der hohen Biotopvielfalt (z. B. Heckengebiete, Kalkscherbenäcker, Säume)

Erhaltung und Förderung artenreicher Waldränder und -säume, ggf. sukzessive Auflichtung angrenzender, dichter Kiefernwaldbereiche.

Bei Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen ist ein ausgeglichenes Verhältnis verschiedener Habitattypen zueinander - wie offene Bodenstellen, niedrigwüchsige, schwach und stark versaumende Flächen, aber auch verbuschte Bereiche und Einzelbäume - anzustreben.

(…)

10. Sicherung von Heckengebieten und Förderung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobst-beständen; bestandsgerechte Pflegemaßnahmen; ggf. Aufstellung von Pflege- und Entwicklungs-plänen.“ (ABSP, Ziff. 4.7, S. 22ff.)

Im westlichen sowie im südöstlichen Geltungsbereich sind lokal bedeutsame ABSP-Flächen (B24.05, B24.06, B24.12) dargestellt. Östlich an den Geltungsbereich an-grenzend befindet sich eine regional bedeutsame ABSP-Fläche (B24.2), siehe auch Ab-bildung 53 auf Seite 130).

Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes bei der Ausarbeitung der Planung: Im Zuge der Ortsrandeingrünung und der Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan werden die genannten Ziele durch die Planung in Bezug auf Erhaltung und Förderung der hohen Biotopvielfalt, durch Schaffung weiterer Verbundelemente, Erhaltung bzw. Wieder-herstellung von Verbindungsstrukturen … unterstützt. Die regional bedeutsamen Strukturen „ABSP Nr. 24.2“ – östlich der Johannesstraße (siehe Abbildung 51) und ihre mögliche Vernetzung - werden bei der Entwicklung der Wohnbebauung in Richtung Süden / Südwesten geschont – anders als bei der im rechts-wirksamen FNP vorgesehenen Bebauung des Nordhangs.

Landschaftsplan, sonstige (Fach ) Pläne Im gültigen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ist der Bereich im Wesentlichen als „Flächen für Landwirtschaft“ dargestellt – siehe hierzu auch Kapitel 5.3, diese Informa-tionen werden hier nicht noch einmal wiederholt.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 132

Baukultur, Denkmalschutz, Denkmalpflege , Orts und Landschaftsbild Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DschG) und Belange nach § 1 Absatz 6 Nr. 5 BauGB: Der Bayerische Denkmal-Atlas weist im Geltungsbereich keine bekannten Hinweise auf Bodendenkmäler aus 76. Unmittelbar südlich des Geltungs-bereichs ist ein Bodendenkmal (flächig rot) dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine „Mesolithische Freilandstation“ (D-3-6636-0029). Siehe hierzu auch Kap. „Schutz-gebiete …“ ab Seite 122, eine ausführ-lichere Behandlung erfolgt im Umwelt-bericht zum Bebauungsplan ab Seite 59.

Abbildung 54: Bodendenkmale

Das Orts- und Landschaftsbild wird ausführlich im Kapitel „Schutzgut Landschaft / Er-holung“ des Bebauungsplans ab Seite 75 behandelt und in diesem Umweltbericht kurz ab Seite 134 behandelt.

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

Planungsgrundlagen und natürliche Grundlagen, wie „Böden“, „Wasserhaushalt und Gewässer“, oder „Potenziell natürliche Vegetation“ werden ausführlich im Umweltbericht zum Bebauungsplan als Teil der Bestandsaufnahme und Beschreibung der Ausgangs-situation bei den Schutzgütern behandelt. Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine Auswirkungen auf die Schutzgüter, welche über die im Umweltbericht zum Bebauungs-plan dargestellten hinausgehen oder der Flächennutzungsplan-Änderung entgegenstehen würden.

76 Bayerischer DENKMAL ATLAS (geoportal.bayern.de/bayernatlas klassik und https://geoportal.bayern.de/bayernatlas) Dezember 2020

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 133

Auswirkungen der Flächennutzungsplan Änderung auf die Schutzgüter

Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine Auswirkungen auf die Schutzgüter, die über die im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellten hinausgehen. Zusammenfassend wird dort festgestellt: Insgesamt ist das Vorhaben unter Berücksichtigung der Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen als umweltverträglich anzusehen. Standorte mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter gibt es nicht, beziehungsweise stehen nicht zur Verfügung. Im Folgenden die tabellarische Zusammenfassung (aus dem Bebauungs-plan):

Gesamtplan Auswirkung (siehe auch „Leitfaden zur …“ SUP Langfassung, Seite 39)

Bewertung Beitrag zur Erreichung des Umweltzieles / Eingriffserheblichkeit

Schutzgut + Ziele Erläuterung zur Bewertung der einzelnen Kriterien und Festlegungen

Schutzgebiete und objekte

Landschaftsschutzgebiet(LSG), Natura 2000Gebiete, … Wasserschutzgebiete …

Neben dem Landschaftsschutzgebiet ist voraussichtlich kein weiteresSchutzgebiet oder –objekt betroffen. Im vorliegenden Fall spricht ausden oben und in der vorausgegangenen SUP genannten Gründen allesdafür, dass eine Änderung der Schutzgebiets Verordnung für das LSGzulässig ist. Die Gesamtfläche des LSG Gebietes bleibt in vollemUmfang erhalten.

Bodendenkmale sind zuerhalten

? Betroffenheit aufgrund der Nähe zu einem Bodendenkmal („Denkmalvermutung“) geprüft. Bei Einhalten der gesetzlichen Vorgaben ist keineBeeinträchtigung zu erwarten. Die Freigabe aus denkmalfachlicherSicht wird empfohlen“ (BLfD – E 2021 2046 1_0 1 vom 25.08.2021).

Boden / Fläche

Sparsamer Umgang mitGrund und Boden

( ) Alle geprüften Standorte führen zu Flächenversiegelungen in einemUmfang von insgesamt ca. 2 ha und wirken sich besonders negativ aufdas Ziel den Flächenverbrauch zu minimieren aus. Die Versiegelung,sowie der Verlust landwirtschaftlicher Flächen sind nicht ausgleichbar,aber alternativlos, wenn den Wohnbedürfnissen der Bevölkerungnachgekommen werden soll.

Erhalt der Bodenfunktionen,Minimierung derVersiegelung

Bei Einhalten der gesetzlichen Vorgaben ist über Versiegelung undFlächenverbrauch hinaus keine Beeinträchtigung zu erwarten.Durch Festsetzungen sind die Versiegelungen zu minimieren.Durch Aufgabe der großflächigen Bewirtschaftung ohne Dauerbewuchsist eine Verringerung der Erosion zu erwarten.

Klima und Luft

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, SaubereFrischluft in allen Bereichen

bisDie Funktion als Teil eines lokalen Kaltluftentstehungsgebietes im nichtverdichten Raum geht verloren. Eine Beeinflussung der SchutzgüterLuft und Klima durch Versiegelung und Emissionen ist nicht zuvermeiden.Anders als bei der alternativen Fläche am Nordhang kann hier eineklimaschonende Nutzung der Sonnenenergie erfolgen.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 134

Wasser

Grundwasserschutzbzw. wasserwirtschaftlicherVorsorgegrundsatz des § 1 WHG

( ) Verringerte Grundwasserneubildung durch Versiegelung, aber soweitmöglich Versickerung und Rückhaltung vor Ort.

Schutz vor Gefahren durchwild abfließendes Wasser

Im Zuge der Erschließungsplanung ist dies zu prüfen und Gefahren sindzu minimieren. Grundlegende Überlegungen werden bereits in derBauleitplanung berücksichtigt.

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

Erhaltung und Förderung desVerbunds von naturnahenLebensräumen

+ Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der hohen Biotopvielfalt,durch Schaffung weiterer Verbundelemente, Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Verbindungsstrukturen sind vorgesehen.

Erhalt und Entwicklung derbiologischen Vielfalt /Artenschutz

( ) Verlust von teilweise ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen,keine Flächen mit komplexem ökologischen Wirkungsgefüge betroffen.Voraussichtlich werden keine Verbotstatbestände hervorgerufen.Schutzgebiete und –objekte sind nicht betroffen.

Verwendung von gebietseigenen Gehölzen bzw.Saatgut

Wird im Bebauungsplan festgesetzt und ist bei Ausschreibung usw. zubeachten.

Landschaft / Erholung

Schutz des Orts undLandschaftsbildes

Beeinträchtigungen des Orts und Landschaftsbildes durch Baukörpersoll minimiert werden: (Ortsrand ) Eingrünung ist vorgesehen.

Bereiche, die optisch durchBaugebiete beeinflusstwerden mögl. klein halten.

[ ]Keine Fläche ohne Fernwirkung in Kastl verfügbar.[ : Alternative Flächen am Nordhang (wie im FNP vorgesehen) hätteneine größere Auswirkung als das hier geplante Baugebiet.]

Mensch / menschliche Gesundheit, Kultur und Sachgüter

Einhaltung von Grenzwertender Luftschadstoffbelastung

Der kritische Bereich in Nähe zur Pferdehaltung wird als Ausgleichsfläche festgesetzt um einen ausreichenden Mindestabstand zurWohnnutzung zu sichern.

Erholung / Schutz derErholungsmöglichkeiten

Verlust eines Teils der siedlungsnahen Freiflächen, Neuschaffung undAusbau von Grünachsen und Wegebeziehungen.

Verlust landwirtschaftl. Fl. ( ) Siehe oben bei Schutzgut Boden / Fläche

Sonstiges

Wechselwirkungen zwischenden Schutzgütern

Es entstehen keine erheblichen zusätzlichen Belastungen durchWechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Auswirkungen bei schwerenUnfällen oder Katastrophen

Es sind keine zusätzlichen Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit dernach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälleoder Katastrophen zu erwarten.

links: Schutzgut + Ziele rechts: Erläuterung zur Bewertung der einzelnen Kriterien und Festlegungen

mittig: Bewertung Beitrag zur Erreichung des Umweltzieles / Eingriffserheblichkeit

Tabelle 3 – Bewertung Gesamtplan Auswirkung

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 135

(Siehe auch die Erläuterungen hierzu auf Seite 93).

Alternative Planungsmöglichkeiten Als Alternativen zur Ausweisung des Bebauungsplans „Kastl - Süd II“ in der vorliegenden Fassung wurden folgende Möglichkeiten geprüft:

Östlich des Johannesweges ist eine Fläche bereits im FNP als Wohnbau-Erweiterungs-fläche dargestellt (siehe Abbildung 6): Allerdings handelt es sich bei dieser Fläche um eine Nordhanglage im Schatten des Enzenbergs, der Eingriff in das Landschaftsbild wäre – wie überall in Kastl – nicht geringer als bei der bestehenden Planung, die Fläche liegt ebenso im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund der zahlreichen vorhandenen Hecken wäre der Eingriff in den Naturhaushalt hier größer. Die wünschenswerte Anbindung an die Utzenhofener Straße wäre kaum realisierbar.

Wie eben beschrieben, hätte eine Ent-wicklung der Wohnbebauung wie im FNP mit LP vorgesehen (am Nordhang), größere negative Auswirkungen auf die laut ABSP regional bedeutsamen (Hecken- …) Strukturen östlich der Johannesstraße, aber keine Vorteile in Hinsicht auf die anderen Umweltbelange. Die fehlende direkte Anbindung dieser Wohngebiete an die Gemeindeverbindungsstraße würde zu mehr Verkehr in bestehenden Wohn-gebieten führen.

Abbildung 55: Konflikt der ABSP Ziele mit der Entwicklung der Wohnbebauung wie im FNP mit LP vorgesehen.

Geprüft wurden neben der Schaffung von Wohnbebauung an anderer Stelle auch eine andere Erschließung / Anbindung der Fläche südlich des bestehenden Baugebietes Kastl - Süd an die Gemeindeverbindungsstraße, sowie ein Verzicht auf eine solche Anbindung.

Dem Vorrang der Innenentwicklung und weiterer Vorgaben der Landesplanung ent-sprechend wurde im Vorfeld ausgeschlossen, dass vorhandene Potentiale der Innen-entwicklung und bessere gelegene Flächen zum jetzigen Zeitpunkt zur Bedarfsdeckung dienen können (siehe hierzu ausführlich Kapitel 5.4 ab Seite 105).

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 136

Ausgleichs / Ersatzmaßnahmen / Vermeidungsmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder Vermeidungsmaßnahmen sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich, da diese Änderung des Flächen-nutzungs- und Landschaftsplans keinen Eingriff bedeutet und keine weiteren Eingriffe ermöglicht.

Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten

Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ (ausführlich mit Hinweisen zu Schwierigkeiten und Kenntnislücken im Umweltbericht zum Bebauungs-plan, zusammengefasst ab S. 133). Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplans. Dies hat keine Auswirkungen auf die Flächen-nutzungsplan-Änderung und wird hier nicht noch einmal wiederholt.

Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Da diese geplante Flächennutzungsplan-Änderung keine unmittelbaren Umwelt-Aus-wirkungen hat, kann auch keine Überwachung erfolgen. Auf der Ebene des Bebauungs-plans sind Aussagen zum Monitoring in der Begründung und im Umweltbericht zu finden.

Allgemeinverständliche Zusammenfassung Das Bauleitplanvorhaben „Allgemeines Wohngebiet Kastl Süd II“ liegt wie große Teile des Gemeindegebietes des Markt Kastl und große Teile des Ortes Kastl innerhalb eines Land-schaftsschutzgebietes. Auf Grund geänderter gesetzlicher Vorgaben darf ein Bebauungs-plan nicht in einem Landschaftsschutzgebiet aufgestellt werden. Da die Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Kastl sehr hoch ist, will der Gemeinderat - den Vorgaben der Regional- und Landesplanung entsprechend - die Grundlagen für eine bedarfsge-rechte Bereitstellung von Wohnraum schaffen. Deshalb wurde die Genehmigung der Herausnahme des Planungsgebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt (hierfür werden Ersatzflächen an anderer Stelle ausgewiesen) und inzwischen erteilt. Um das Ver-fahren rechtssicher zu machen, wurde eine sogenannte „Strategische Umwelt-prüfung“ (SUP) durchgeführt. Im Zuge des Bauleitplan-Verfahrens ist eine Umwelt-prüfung durch das Baugesetzbuch vorgeschrieben, deren Inhalte zu einem hohen Grad mit der in der SUP erarbeiteten Umweltprüfung übereinstimmen. Deren Ergebnisse sind in der Abwägung unterschiedlicher Belange zu beachten (§ 2 Abs. 4 BauGB und Anlage 1 zum BauGB).

In den vorliegenden Umweltberichten (nach § 14g UVPG) zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung sind dargestellt: Welche Umweltauswirkungen hat die Bauleitplanung und die für die Bauleitplanung

erforderliche Änderung der Schutzgebiets-Verordnung, sowie die Alternativen zur Planung auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Wie wurde die Prüfung durchgeführt.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 137

Das geplante Baugebiet „Kastl - Süd II“ liegt am südlichen Ortsrand von Kastl südlich des bestehenden Wohngebietes „Kastl Süd“. Da die Johannesstraße - die einzige Anbindung des Baugebietes „Kastl-Süd“ - sehr steil und zudem überlastet ist, ist eine direkte An-bindung des neuen Baugebietes an die GVS Kastl-Utzenhofen geplant. Dadurch wird die Erreichbarkeit bei Notfällen, sowie die Zufahrt für Müllabfuhr, Möbelwagen usw. des neuen Baugebietes und somit der angrenzenden Baugebiete gesichert. Die Neuplanung sieht die Schaffung von ca. 44 Bauplätzen vor. Da im Bebauungsplan die Baugrenzen für Bereiche festgesetzt werden, die Parzellengrenzen der einzelnen Baugrundstücke aber nicht, kann die Planung dem Bedarf entsprechend bis zur Fertigstellung der Er-schließungsplanung angepasst werden.

Die Vorgaben der Regional- und Landesplanung sowie Ziele des Umweltschutzes nicht nur aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen werden im laufenden Verfahren und in der Bauleitplanung berücksichtigt.

Hier könnte eine ganze Liste an Umweltproblemen aufgezählt werden, die großräumig deswegen vorliegen, weil das Landschaftsschutzgebiet seit Ausweisung weite Teile des Gemeindegebietes einschließlich des Hauptortes und anderer Siedlungsteile umfasst, was zwangsläufig zu Konflikten zwischen Schutzziel und Nutzungen führt. Die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes sind in dieser Hinsicht durch das Vorhaben nicht mehr be-einträchtigt als durch im Schutzgebiet bereits bestehende Nutzungen.

Kleinräumig betrachtet gilt: Ein Teil der Flächen wird durch einen Bio-Landwirt bewirt-schaftet, allerdings relativ intensiv mit großen Schlaggrößen und somit vergleichsweise wenig Lebensraumvielfalt und wenig positiven Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Noch mehr gelten diese Vorbelastungen in Bezug auf Landschaftsbild und die Lebens-raumvielfalt für die konventionell bewirtschafteten Flächen. Als Vorbelastung für das Landschaftsbild (zum Beispiel aus Richtung Klosterburg und Klosterberg) muss die Bebauung des Nordhangs am Lauterachtal genannt werden.

Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt, um auszuschließen dass geschützte und bedrohte Arten, durch die Maß-nahmen in Folge der Bauleitplanung gefährdet werden (es sollen keine „Verbotstat-bestände“ eintreten. „Eine nachhaltige Beeinträchtigung der lokalen Populationen ist“ durch den Bau des Allgemeinen Wohngebietes „Kastl - Süd II“ „nicht zu erwarten“ (saP TREPESCH ). Voraussetzung hierfür ist, dass die vom Gutachter vorgegeben Maßnahmen (zur Vermeidung …) durchgeführt werden.

Bei einem Verzicht auf eine Neuausweisung des Allgemeinen Wohngebietes und Belassen der Flächen im jetzigen Zustand (Nullvariante / „Prognose-Nullfall“) würden die Flächen im Geltungs- / Änderungsbereich in ihrer bisherigen Nutzung (überwiegend Acker) und dem bisherigen Umweltzustand erhalten bleiben. Die Gemeinde könnte der Aufgabe, ihre Wohnfunktion zu stärken nicht nachkommen oder müsste – soweit überhaupt möglich - auf weniger geeignete Flächen ausweichen. Flächenverbrauch und Versiegelung würden an dieser Stelle unterbleiben, möglicherweise aber an anderer Stelle stattfinden. Eine Wohngebietsausweisung an anderer Stelle zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs wäre ebenfalls nur unter Änderung der Schutzgebiets-Verordnung möglich (siehe hierzu oben) und hätte dort nicht weniger Eingriffe zur Folge.

Siehe auch die Aufstellung der Gesamtplan-Auswirkungen zu den Schutzgütern im Text-teil zum Bebauungsplan ab Seite 95.

Im Bebauungsplan „Kastl - Süd II“ werden Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen festgesetzt, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, wird der Ein-griff erfasst, sowie der Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen und -maßnahmen er-mittelt. Als Ausgleich für Eingriffe in das Landschaftsbild und als Vermeidungsmaßnahme werden neben einer randlichen Eingrünung weitere Ausgleichsflächen, wie die Fläche mit der extensiven Streuobstwiese im Norden festgesetzt. Die Grünfläche im Süden (mit Spielplatz) ist von Gehölzbestände umgeben, welche zu erhalten und ergänzen sind. Der verbleibende Ausgleichsbedarf, der im Geltungsbereich nicht gedeckt werden kann,

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 138

wird durch die Festsetzung von externen Ausgleichs-Flächen im gleichen Naturraum, im Gemeindegebiet Kastl erfüllt.

Zum Grundwasserstand kann nur vermutet werden, dass hohe Grundwasserabstände vorliegen.

Die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes (LSG) sind durch das Vorhaben nicht be-einträchtigt, die Gesamtfläche des LSG-Gebietes wird in vollem Umfang erhalten, eine besondere Empfindlichkeit der Schutzgüter in Bezug auf die zu erwartenden Eingriffe liegt bei Beachten der Vorgaben für die Eingrünung (Vermeidungsmaßnahmen) nicht vor.

Insgesamt ist das Vorhaben unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungs-maßnahmen als umweltverträglich anzusehen. Standorte mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter gibt es nicht, beziehungsweise stehen nicht zur Verfügung.

Referenzliste der Quellen Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden – nach Anlage 1 Abs. 3 d BauGB.

Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem - Bay. Landesamt für Umwelt - https://www.abudis.bayern.de/

Bayerischer DENKMAL-ATLAS - www.geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/- Dez. 2020 BLFD - Ergebnis der denkmalfachlichen Untersuchung – E-2021-2046-1_0-1 vom 25.08.2021 Bayern-Atlas - https://geoportal.bayern.de/bayernatlas - bis Jan. 2021. Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe zur Biotopwertliste - Verbale

Kurzbeschreibungen; Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU) Juli 2014 Bayerischer Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und

Landschaft“ (ergänzte Fassung vom Januar 2003) Bodenfunktionskarten des LfU im Umwelt-Atlas Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt

https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de u. A.

Übersichtsbodenkarte von Bayern 1:25.000 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ Dez. 2020 FIS-Natur Online - Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz - FIN-WEB (Online-Viewer) -

http://fisnat.bayern.de/finweb/ und https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm - Dez. 2020

Flächennutzungs- und Landschaftsplan Markt Kastl, beschlossen am 04.03.1982, wirksam geworden am 24.09.1982

Geologische Karte von Bayern 1:500.000 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/... – Dez. 2020. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Stand 01.01.2020 – Abgrenzung der Teilräume -

Anhang 2 zum LEP (Strukturkarte) - https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 1.9.2013 - https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/...

Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jan. 2012

Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung), Forschungsvorhaben 206 13 100 im Auftrag des Umweltbundesamtes, März 2010, Umweltbundesamt / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Anmerkung: auf Basis der alten Fassung des UVPG https://dejure.org/gesetze/UVPG_a.F./14g.html usw.

Der Umweltbericht in der Praxis - Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung - ergänzte Fassung , Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, 1. Auflage, Dezember 2005, 2. Auflage, Januar 2007

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG - UMWELTBERICHT ZUR BEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 139

Luftbild - Quelle: amtliche Luftbilder in digitaler Form Markt Kastl 2020 Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord (6)

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6-inhalt.htm - u.a. Karte 1 Raumstruktur „Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ Stand: 15.12.2009

Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord (6) mit Text und Karten http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6-inhalt.htm

Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 29.06.2020 an die höheren Naturschutzbehörden zum Vorlagebeschluss des BVerwG vom 04.05.2020 (4 CN 4.18) zur SUP-Pflicht im Gebietsschutz.

UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist. www.gesetze im internet.de

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensa-tionsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2013 - 517)

Geländehöhen, Höhenangaben: Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/... und eigene Vermessung des Büros RENNER+HARTMANN Consult GmbH im Jahr 2020 und 2021; sowie DGM 2 des Vermessungsamtes

Aufgestellt 07. Okt. 2021, redaktionelle Änderungen bis 30.09.2021 RENNER + HARTMANNCONSULT GMBH Ingenieurbüro für Bau- und Umwelttechnik Marienstraße 6 - 92224 Amberg Tel.: 09621/4860-0 Fax: 09621/4860-49 Mail: [email protected] Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH) Hans-Jürgen Tiefel + Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. (FH) Martina Kohl

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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNG – ANHANG ZUR BEDARFSBEGRÜNDUNG

10. FNP-Änderung („Kastl - Süd II“) - Endfassung vom 07. Okt. 2021 - Textteil Seite 141

7. Anhang zur Bedarfsbegründung Um das Ziel zu erreichen, im Zuge der neuen WA-Darstellung im Bereich Kastl Süd II (mit ca. 5,05 ha) maximal ca. 0,9 ha zusätzliche Wohnbauflächen * neu darzustellen, werden folgende Maßnahmen ergriffen und durch Beschlüsse des Marktgemeinderats um-gesetzt:

a) Herausnahme (FNP-Änderung) aus der FNP-Darstellung als Wohngebiet von Flächen nördlich Utzenhofen ca. 1,7 ha Gebiet „WA 2“ an der Straße „Sandberg“.

Abbildung 56: Lage der Fläche nördlich Utzenhofen (Ausschnitt aus der neuesten Änderung des FNP)

b) Herausnahme (Aufhebung des schwebend unwirksamen Feststellungsbeschluss zur Änderung) aus der FNP-Darstellung als Wohngebiet von Flächen in Pfaffenhofen Gebiet: „3.A Pfaffenhofen, Schneiderberg (WA)“ – siehe Beschluss des Marktgemeinde-rats vom 01.07.2021.

c) Herausnahme (Aufhebung des schwebend unwirksamen Feststellungs-beschluss zur Änderung) aus der FNP-Darstellung als Wohngebiet von Flächen in Kastl Gebiet: „3.J Kastl – Hammerbauernleite (WA)“ – siehe Beschluss des Markt-gemeinderats vom 01.07.2021.

Wie in der Begründung zum FNP dar-gelegt, ist dieser Bereich auf Grund der Nordhanglage und des hohen Anteils an Heckenbiotopen nicht für Bebauung geeignet (siehe auch Abbildung 45 auf Seite 112).

Abbildung 57: Lage der Fläche (Ausschnitt aus dem wirksamen FNP – Stand: vor Aufhebung des Feststellungsbeschlusses am 01.07.2021 )

Im diesem Bereich „Kastl Hammerbauerleite“ gilt: Die FNP-Darstellung hat Unschärfen. Durch die Herausnahme einer Teilfläche werden faktisch viel größere Flächen als Wohn-baufläche herausgenommen. Von der Gesamtfläche im Bebauungsplan Hammerbauer-leite I sind Teilflächen zwar genehmigter Bebauungsplan, aber nicht erschlossen und nicht erschließbar, wenn die aus der Darstellung im wirksamen FNP herausgenommenen Wohnbau-Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen.

*: Inzwischen liegen neue Daten und Prognosen des Bayerischen Landesamts für Statistik vor (Demographie-Spiegel für Bayern), die Berechnung wurde auf dieser Basis überarbeitet und ein Bedarf von ca. 5 bis 6 ha ermittelt. Dieses neue Ergebnis stimmt mehr mit der tatsächlichen örtlichen Nachfrage überein. Angesichts der Herausnahmen aus der Darstellung im FNP und der neueren Bedarfszahlen sollte es eigentlich möglich sein, den weiteren Bedarf in Zukunft im erforderlichen Ausmaß nachzukommen.

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