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10 | Politikbrief August 2010 Inhalt Editorial Öffentliche Auflage des SIL-Objektblattes Klimaschutz-Ziele Nachtflugsperre um eine Stunde verlängert Jeder dritte exportierte Franken fliegt Arrival Duty Free Editorial Seit dem Frühjahr 2010 tritt die Betreiberin des Flughafens Zürich nur noch unter ihrem offiziellen Namen «Flughafen Zürich AG» auf. Die ehemalige Marke «Unique» wurde im Jahr 2000 lanciert, um das neue börsenkotierte Unternehmen, welches auf dem Zusam- menschluss der Flughafen Immobiliengesellschaft (FIG) und der Flughafendirektion Zürich (FDZ) basierte, zu positionieren. Auch sollte damals das Zusammengehörigkeits- gefühl der Mitarbeitenden des jungen Unternehmens gestärkt werden. Zehn Jahre nach der Gründungsphase hat sich die Flughafenbetreiberin etabliert, und der Name «Unique» hat seine Dienste erfüllt. Ein neues Corporate Design hat den Wechsel der Marke visuell begleitet. Daher erscheint der Politikbrief ab jetzt ebenfalls in einem neuen Layout. Der Politikbrief wird Sie auch weiterhin mehrmals pro Jahr über politisch relevante The- men informieren. Wenn Sie den Politikbrief nicht mehr erhalten möchten, von der per Post zugestellten Papierausgabe auf die elektronische Variante umstellen möchten, sen- den Sie bitte eine kurze Nachricht an [email protected]. Nach wie vor sind zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwick- lung des Flughafens Zürich offen. Der SIL-Prozess geht mit der öffentlichen Auflage des Objektblattentwurfs und der Koordination mit den Richtplänen der betroffenen Kantone in eine nächste Runde. Die Erhaltung der mittel- und langfristigen Entwicklungsfähigkeit steht neben der Planungs- und Rechtssicherheit im Vordergrund. Für die künftige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist Luftfracht von gros- ser Bedeutung. Gemäss einer im April 2010 von der Universität St. Gallen veröffentlich- ten Studie wird ein Drittel der Waren, bezogen auf den Wert, auf dem Luftweg exportiert. Jeder dritte von der Schweiz ins Ausland exportierte Franken fliegt. Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen Passagier- und Luftfrachtverkehr. Die Bevölkerung im näheren Umkreis des Flughafens und die Umwelt profitieren von zwei kürzlich getroffenen Entscheiden. Auf dem Flughafen Zürich gilt seit 29. Juli 2010 eine um eine Stunde verlängerte Nachtflugsperre. Mit sieben Stunden hat der Flughafen Zürich die strengste Nachtflugsperre im Vergleich zu ähnlich grossen europäischen Flughäfen mit Hubfunktion. Hinsichtlich des Klimaschutzes hat sich die Flughafen Zürich AG ein ambitiöses Ziel gesetzt. Die CO2-Emissionen sollen bis ins Jahr 2020 auf 30’000 Tonnen gesenkt werden. Dies entspricht einer Senkung um 40% gegenüber dem Jahr 1991. Zum Schluss noch ein Hinweis auf das Arrival Duty Free. Der Gesetzesentwurf, der den Einkauf von abgabenfreien Waren auch an aus dem Ausland ankommende Passagiere auf schweizerischen Flughäfen ermöglichen soll, befindet sich derzeit in der Beratung durch den Nationalrat. Auf dem Flughafen Zürich ist alles bereit, um den ersten Arrival Duty Free-Shop in der Ankunftshalle zu eröffnen. Das Arrival Duty Free schafft neue Arbeits- plätze, verlagert Erträge aus Einkäufen im Ausland in die Schweiz und bietet den ankom- menden Passagieren ein hervorragendes Service-Angebot. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gesetz baldmöglichst in Kraft gesetzt wird. Foto: Flughafen Zürich AG

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10 | Politikbrief August 2010

InhaltEditorial

Öffentliche Auflage des SIL-Objektblattes

Klimaschutz-Ziele

Nachtflugsperre um eine Stunde verlängert

Jeder dritte exportierte Franken fliegt

Arrival Duty Free

EditorialSeit dem Frühjahr 2010 tritt die Betreiberin des Flughafens Zürich nur noch unter ihrem offiziellen Namen «Flughafen Zürich AG» auf. Die ehemalige Marke «Unique» wurde im Jahr 2000 lanciert, um das neue börsenkotierte Unternehmen, welches auf dem Zusam-menschluss der Flughafen Immobiliengesellschaft (FIG) und der Flughafendirektion Zürich (FDZ) basierte, zu positionieren. Auch sollte damals das Zusammengehörigkeits-gefühl der Mitarbeitenden des jungen Unternehmens gestärkt werden. Zehn Jahre nach der Gründungsphase hat sich die Flughafenbetreiberin etabliert, und der Name «Unique» hat seine Dienste erfüllt. Ein neues Corporate Design hat den Wechsel der Marke visuell begleitet. Daher erscheint der Politikbrief ab jetzt ebenfalls in einem neuen Layout.

Der Politikbrief wird Sie auch weiterhin mehrmals pro Jahr über politisch relevante The-men informieren. Wenn Sie den Politikbrief nicht mehr erhalten möchten, von der per Post zugestellten Papierausgabe auf die elektronische Variante umstellen möchten, sen-den Sie bitte eine kurze Nachricht an [email protected].

Nach wie vor sind zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwick-lung des Flughafens Zürich offen. Der SIL-Prozess geht mit der öffentlichen Auflage des Objektblatt entwurfs und der Koordination mit den Richtplänen der betroffenen Kantone in eine nächste Runde. Die Erhaltung der mittel- und langfristigen Entwicklungsfähigkeit steht neben der Planungs- und Rechtssicherheit im Vordergrund.

Für die künftige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist Luftfracht von gros-ser Bedeutung. Gemäss einer im April 2010 von der Universität St. Gallen veröffentlich-ten Studie wird ein Drittel der Waren, bezogen auf den Wert, auf dem Luftweg exportiert. Jeder dritte von der Schweiz ins Ausland exportierte Franken fliegt. Zudem besteht ein enger Zusammenhang zwischen Passagier- und Luftfrachtverkehr.

Die Bevölkerung im näheren Umkreis des Flughafens und die Umwelt profitieren von zwei kürzlich getroff enen Entscheiden. Auf dem Flug hafen Zürich gilt seit 29. Juli 2010 eine um eine Stunde verlängerte Nachtflugsperre. Mit sieben Stunden hat der Flughafen Zürich die strengste Nachtflugsperre im Vergleich zu ähnlich grossen europäischen Flughäfen mit Hubfunktion. Hinsichtlich des Klimaschutzes hat sich die Flughafen Zürich AG ein ambitiöses Ziel gesetzt. Die CO2-Emissionen sollen bis ins Jahr 2020 auf 30’000 Tonnen gesenkt werden. Dies entspricht einer Senkung um 40% gegenüber dem Jahr 1991.

Zum Schluss noch ein Hinweis auf das Arrival Duty Free. Der Gesetzesentwurf, der den Einkauf von abgabenfreien Waren auch an aus dem Ausland ankommende Passagiere auf schweizerischen Flughäfen ermöglichen soll, befindet sich derzeit in der Beratung durch den Nationalrat. Auf dem Flughafen Zürich ist alles bereit, um den ersten Arrival Duty Free-Shop in der Ankunftshalle zu eröffnen. Das Arrival Duty Free schafft neue Arbeits-plätze, verlagert Erträge aus Einkäufen im Ausland in die Schweiz und bietet den ankom-menden Passagieren ein hervorragendes Service-Angebot. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gesetz baldmöglichst in Kraft gesetzt wird.

Foto: Flughafen Zürich AG

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Politikbrief | August 2010

Öffentliche Auflage des SIL-Objektblattes für den Flughafen ZürichDer Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt für jeden Flugplatz den Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung und die Rahmenbedingungen für den Betrieb fest. Zudem bildet der SIL die Grundlage für die Planung, die Bauten und den Betrieb eines Flugplatzes, insbeson-dere für die Konzession und das Betriebsreglement. Der SIL schafft Rechts- und Planungssicherheit und ist langfristig ausgelegt, im Fall des Flughafens Zürich bis ins Jahr 2030. Vom 23. August bis 29. Oktober 2010 führt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Vernehmlassung zum Objektblattentwurf des SIL durch.

Fünfjähriger Koordinationsprozess abgeschlossenAm 2. Februar 2010 hat das BAZL den Schluss bericht zum Koordinationsprozess SIL für den Flughafen Zürich veröffentlicht. Im Rahmen des fünfjährigen Koordina-tionsprozesses sind in einem analytischen Verfahren sämtliche technisch mach-baren Betriebsformen für den Flughafen Zürich umfassend geprüft und breit disku-tiert worden. An den technischen Arbeiten waren Vertreter des Kantons Zürich, der Flughafen Zürich AG, der Flugsicherung Skyguide, des Bundesamts für Zivilluft-fahrt (BAZL), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Raum-entwicklung (ARE) sowie der Luftwaffe beteiligt. An den Koordinationsgesprächen vertreten waren die in ihrer Raum planung betroffenen Nachbar kantone Aargau und Schaffhausen. Die weiteren Nachbar-kantone Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Zug sowie das deutsche Bundesministe-rium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung wurden regelmässig informiert und konsultiert.

Öffentliche Auflage des ObjektblattentwurfsGestützt auf den Schlussbericht zum Koor-dinationsprozess SIL, hat das BAZL den Entwurf für das Objektblatt erstellt. Dieser Entwurf wird vom 23. August bis 29. Okto-ber 2010 parallel zu den Richtplänen der betroffenen Kantone Aargau und Zürich öffentlich auf gelegt. Die Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richt-pläne durch den Bundes rat ist für das Jahr 2012 geplant.

Objektblattentwurf enthält drei BetriebsvariantenBereits am 15. Dezember 2009 hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bekannt gegeben, alle drei verbleibenden Betriebsvarianten («E optimiert», «E DVO» und «J optimiert») ins Objektblatt aufzu-nehmen. Variante «E optimiert» basiert auf dem bestehenden Pisten system, rich-tet sich grundsätzlich nach dem Flug-betrieb vor dem Jahr 2001 aus und setzt daher eine Lockerung der derzeit gel-tenden Anflugbeschränkungen im süd-deutschen Luftraum voraus. Variante «E DVO» berücksichtigt die Sperrzeiten im süddeutschen Luftraum gemäss aktueller Durchführungsverordnung (DVO) und ent-spricht dem heutigen Flugbetrieb. Variante «J optimiert» beinhaltet phasenweise Nord- und Ostanflüge und basiert auf der Verlängerung der Piste 10/28. Variante «J optimiert» ist nicht mit der DVO kompati-bel und erfordert daher eine neue, rechts-sichere Vereinbarung für die Nutzung des süddeutschen Luftraumes im Zusammen-hang mit dem Betrieb am Flughafen Zürich. Mit allen drei Betriebsvarianten können maximal ca. 350’000 Flugbewegungen pro Jahr abgewickelt werden.

Foto: Flughafen Zürich AG

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Politikbrief | August 2010

Flughafen Zürich AG empfiehlt Variante «J optimiert»Variante «J optimiert» besteht, wie erwähnt, aus einer Kombination von Nord- und Ostanflügen. Während der Anflug-wellen sind in der Regel Landungen von Norden vorgesehen, während der Abflug-wellen Landungen von Osten. Die Flug-hafen Zürich AG spricht sich für diese Variante aus. Sie schneidet beim Tages-lärm deutlich besser ab. Dies entspricht den Unternehmensgrundsätzen, wonach möglichst wenige Personen von Fluglärm betroffen sein sollen.

Raumplanerische Sicherung einer ParallelpisteKeine der im SIL-Objektblattentwurf ent-haltenen Betriebsvarianten kann die für den Flughafen Zürich prognostizierte Nachfrage abdecken. Bis zu 12% der Passa giere müssen bis zum Jahr 2030 auf andere Flughäfen ausweichen. Die Befriedi-gung der prognostizierten Nachfrage wäre nur durch die Drehung der Piste 16/34 paral lel zur Piste 14/32 möglich. Beide Pis-ten könnten in diesem Fall relativ unabhän-gig genutzt werden. Diese Option für die langfristige Zukunft sollte raum planerisch gesichert und im SIL-Objektblatt berück-sichtigt werden.

Priorisierung gegenüber Waffenplatz Kloten-Bülach und LuftwaffeDer Flughafen Zürich wird von der Flug-gesellschaft SWISS als Drehkreuz genutzt und ist somit der bedeutendste Flug hafen der Schweiz. Der Perimeter rund um den Flughafen ist jedoch knapp bemessen. Im SIL ist daher eine Erweiterung des Perime-ters auf das Gelände des Waffen platzes Kloten-Bülach vorgesehen. Dies erfor-dert die Anpassung des Sachplans Mili-tär (SPM). Wenn der Flughafen Zürich seine führende Rolle auch weiterhin wahr-nehmen soll, muss ihm zudem im Hinblick auf die An- und Abflugverfahren gegen-über dem Flugplatz Dübendorf und dem Trainingsraum Säntis Vorrang eingeräumt werden.

Ersatzstandorte für die Flüge der «General Aviation»Mittel- bis langfristig wird die Kapazität des Flughafens Zürich nicht mehr für die Abwicklung aller Luftverkehrsarten aus-reichen, so dass in Zukunft für die Flüge

der «General Aviation» Alternativstand-orte gesucht werden müssen. Um dies zu ermöglichen, ist in den SIL-Objektblättern für die Flugplätze in den Kantonen Zürich und Aargau zu regeln, dass diese eine gewisse Entlastungsfunktion für den Flug-hafen Zürich zu übernehmen haben.

Flughafen hervorragend durch öffentlichen Verkehr erschlossenAm Flughafen Zürich reisen gemäss der im März 2010 veröffentlichten Modal-split-Erhebung 46.3% der Passagiere, Besucher und Beschäftigten mit öffent-lichen Verkehrsmitteln an. Die Rahmen-konzession zur 5. Bauetappe schreibt einen Modalsplit von 42% vor. Mit dem Wert von 46.3% wird die Auflage der Rahmen-konzession somit deutlich überschritten. Der erfreuliche Modalsplit-Wert ist einer-seits auf die hervorragende Erschlies-sung des Flughafens durch Bahn, Bus und Glattal bahn zurückzuführen. Andererseits haben gezielte Förderungsmassnahmen dazu geführt, dass Angestellte vermehrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Trotz dieser erfreulichen Ent-wicklung fordert der Sachplan Infrastruk-tur Luftfahrt die weitere Erhöhung des ÖV-Anteils um 2% bis zum Jahr 2020 und um 4% bis zum Jahr 2030. Dies lehnt die Flug-hafen Zürich AG ab, da die Steigerungen nur mit drastischen Massnahmen zu errei-chen sind.

Blick auf den Flughafen von Norden.Foto: Flughafen Zürich AG

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Die Heizzentrale am Flughafen Zürich.Foto: Flughafen Zürich AG

Flughafen Zürich AG legt Klimaschutz-Ziele festDer weltweite Luftverkehr verursacht einen vergleichsweise geringen Anteil von 2 Prozent der globalen von Menschen verur-sachten CO2-Emissionen. Als Flughafenbetreiberin ist die Flughafen Zürich AG Teil des Systems Luftverkehr und setzt sich für dessen klimaschonende Entwicklung ein, auch wenn sie nur für rund 10 Prozent der CO2-Emissionen des Flughafensystems Zürich verantwortlich ist.

Verantwortung mittragenIn der gegenwärtigen Klimadebatte sind verschiedenste nationale und globale Interessen im Spiel. So befindet sich das Schweizerische CO2-Gesetz aus dem Jahr 2000 derzeit in der Revision und weitere Emissionsreduktionsverpflichtungen wer-den erwartet. Im internationalen Umfeld hat die Klimakonferenz von Kopenhagen im Dezember 2009 die politischen Gren-zen des Willens aufgezeigt. Trotz des eher geringen Beitrags sowohl der internatio-nalen Luftfahrt als auch des Flughafens Zürich zur Klimaveränderung nimmt die Flughafen Zürich AG ihre Verantwortung wahr und hat eine entsprechende Klima-position definiert, welche die weitere Sen-kung der Emissionen beinhaltet.

Beachtliche Erfolge in der VergangenheitDie Flughafen Zürich AG ist bereits auf gutem Weg: Trotz Verkehrszunahme und Ausbauten konnte sie ihren CO2-Aus-stoss in den letzten Jahrzehnten stetig sen-ken: 1991 verursachte die Flughafen Zürich

AG mit ihren direkten Emissionsquellen knapp 50’000 Tonnen CO2. Dieser Wert konnte bis heute auf 35’000 Tonnen redu-ziert werden (–30%). Damit wurde die gesetzliche Vorgabe von –10% zwischen 1990 und 2010 deutlich übertroffen. Die Emis sionsquellen der Flughafen Zürich AG beinhalten Fahrzeug- und Maschinen-park, Wärme- und Kälteversorgungen, Notstrom anlagen sowie den Elektrizitäts-bezug, wobei über 80 Prozent der CO2-Emissionen der Flughafen Zürich AG auf die Heizzentrale entfallen.

Ehrgeizige Reduktionsziele beschlossenUnter Berücksichtigung von rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen sollen die von der Flughafen Zürich AG verursachten CO2-Emissionen weiter sin-ken. Die Flughafenbetreiberin hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2020 eine weitere Senkung des CO2-Ausstosses auf 30’000 Tonnen (–40% gegenüber 1991) und bis ins Jahr 2030 auf 20’000 Tonnen zu errei-chen (–60%). Dazu werden die Gebäude-sanierungsprogramme entschlossen weitergeführt und konsequent verbrauchs-arme Maschinen und Fahrzeuge beschafft. Längerfristig werden alternative Möglich-keiten zur Energieerzeugung am Flug hafen geprüft.

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Politikbrief | August 2010

Nachtflugsperre seit Juli 2010 noch strenger.Foto: Flughafen Zürich AG

Nachtflugsperre wurde um eine Stunde verlängertDie Nachtflugsperre am Flughafen Zürich wurde per 29. Juli 2010 um eine Stunde verlängert. Neu gilt eine Nachtruhe von 23.00 Uhr (plus einer halben Stunde für Verspätungsabbau) bis 6.00 Uhr. Der Flughafen Zürich hat nun die strengste Nachtflug-sperre im Vergleich zu ähnlich grossen europäischen Flughäfen mit Hubfunktion.

Vorläufiges Betriebsreglement wird teilweise umgesetztDas Bundesgericht hat im April 2010 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum vorläufigen Betriebsreglement für umsetz-bar erklärt, obwohl zu einzelnen Fragen, insbesondere der flexiblen Pistennutzung, beim Gericht noch Beschwerden hän-gig sind. Die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre erfolgte per 29. Juli 2010.

Höhere Lebensqualität für die FlughafenanwohnerMit der im Dezember 2003 im Rahmen des vorläufigen Betriebsreglements bean-tragten Verlängerung der Nachtflugsperre trägt die Flughafen Zürich AG dem Ruhe-bedürfnis der Flughafenanwohner Rech-nung. Der Flughafen Zürich hat nun die strengste Nachtflugsperre im Vergleich zu ähnlich grossen europäischen Flug-häfen mit Hubfunktion. Die Umsetzung der neuen Regelung führt den grössten Flug-hafen der Schweiz und die Fluggesellschaf-ten, die ihn bedienen, jedoch an die Grenze des betrieblich Möglichen. Insbesondere für die Hub-Fluggesellschaft SWISS, aber auch für andere Fluggesellschaften, haben die Tagesrandstunden eine sehr grosse Bedeutung. Bereits kleinste Störungen im Betrieb können dazu führen, dass Flüge annulliert und Umsteigeverbindungen nicht mehr garantiert werden können.

Keine Ausnahmebewilligungen dank hervor ragender Kooperation der Flug-hafenpartnerIn der ersten Woche nach Einführung der verlängerten Nachtsperre wurde keine Ausnahmebewilligung beansprucht. Dank hervorragender Kooperation und Zusam-menarbeit aller am Flugprozess beteiligten Partner ist es gelungen, den Flug betrieb so zu optimieren, dass Verspätungen am Flughafen Zürich trotz der neuen Flug-betriebszeiten möglichst gering gehal-ten werden konnten. Trotzdem kam es zu Annullationen von Flügen und verpassten Anschlussverbindungen.

Flexibilisierung der Pistennutzung notwendigDie verlängerte Nachtflugsperre verkürzt die Betriebszeit um eine Stunde. Um die operationellen Auswirkungen zu kom- pensieren, hat die Flughafen Zürich AG zusammen mit der verlängerten Nachtruhe die flexiblere Nutzung der Ost-West Piste 10/28 in den Tagesrandstunden von 6.00 bis 7.00 Uhr und von 21.00 bis 22.00 Uhr beantragt. In diesen Zeiträumen sollen vor allem Starts nach Westen zugelassen wer-den. Die Nutzung der Hauptabflugpiste ist heute zu diesen Zeiten nicht möglich. Die Verlängerung der Nachtflugsperre wurde von der Flughafen Zürich AG zusammen mit der Flexibilisierung der Pistennutzung mit dem Einverständnis des Kantons Zürich beim BAZL beantragt und von letz-terem bewilligt. Gegen die Flexibilisierung wurden jedoch mehrere Beschwerden erhoben. Das Bundesgericht wird über die Pistennutzung noch zu entscheiden haben.

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Politikbrief | August 2010

Jeder dritte exportierte Franken fliegtGemäss den Ergebnissen einer am 27. April 2010 von der Universität St. Gallen veröffentlichten Studie hat die Luftfracht eine erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Luftfracht trägt massgeblich zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Zudem ist sie ein elementarer und alltäglicher Bestandteil der Schweizer Wertschöpfungsketten.

Luftfracht ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches HandelnDie am 27. April 2010 veröffentlichte Stu-die «Luftfracht als Wettbewerbsfaktor des Wirtschaftsstandortes Schweiz» stützt sich im Wesentlichen auf die Angaben von 217 Industrie-, Handels- und Logistikunter-nehmen in der Schweiz. Sie wurden aus-führlich zur Bedeutung der Luftfracht für ihre Geschäftstätigkeit befragt. Für 70% der Unternehmen ist die Abwicklung von Luftfracht über Schweizer Flughäfen eine Grundvoraussetzung für ihre wirtschaft-liche Tätigkeit.

Jeder dritte exportierte Franken fliegtObwohl eine weit grössere Menge an Gütern die Schweiz mit anderen Verkehrs-trägern (Strasse, Schiene, Wasserweg) verlässt, wird – bezogen auf den Wert der Waren – 1⁄3 auf dem Luftweg expor-tiert, d.h. jeder dritte exportierte Fran-ken fliegt. Luftfrachtsendungen sind also in der Regel äusserst hochwertige Güter.

Die Luftfracht bindet die aussenhandels-orientierte Schweiz an internationale Wertschöpfungsketten an und sichert der produzierenden Wirtschaft den Zugang zu den globa len Absatzmärkten. Luftfracht-transporte über die schweizerischen Flug-häfen ermöglichen nicht nur den grossen Produzenten, sondern insbesondere auch regional verankerten mittelständischen produzierenden Unternehmen, internatio-nale Kundenaufträge schnell, zuverlässig und sicher auszuführen.

Luftfracht sichert 200’000 Arbeitsplätze in der Schweiz25’000 Arbeitsplätze in Industrie, Han-del und Logistik hängen direkt von der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfracht in der Schweiz ab. Weitere 163’000 Arbeits-plätze in Industrie und Handel wären von Standortverlagerungen ins Ausland betroffen, sollte die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Luftfracht in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein.

Luftfracht beeinflusst die Frequenz der PassagierflügeEin weiteres wichtiges Ergebnis der Stu-die ist, dass die Luftfracht aus der Schweiz fast ausschliesslich in den Laderäumen von Passagierflügen transportiert wird. Auf-grund der gegenseitigen Abhängigkeit wären viele Passagierflüge im Mittel- und Langstreckensegment ohne die Zuladung von Luftfrachtsendungen nicht kosten-deckend durchführbar oder aber aufgrund des dann zu bezahlenden Ticketpreises nicht konkurrenzfähig. Die Luftfracht trägt einen nicht unerheblichen Teil zur Gesamt-rentabilität einer Strecke bei und ermög-licht ein breites und dichtes Angebot an Lang- und Mittelstreckenflügen für Passa-giere.

Die Paletten müssen gut gesichert werden.Foto: Flughafen Zürich AG

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Politikbrief | August 2010

Bereit für den Flug!Foto: Flughafen Zürich AG

Investitionen für die Zukunft61% der Versender und 44% der Empfän-ger von Luftfracht erwarten bis zum Jahr 2030 eine substanzielle Zunahme ihrer Transporte über Schweizer Flughäfen. Die Mehrheit der Unternehmen ist mit der aktuellen Infrastruktur und den angebo-tenen Dienstleistungen an den Schweizer Flughäfen zufrieden. Die Geschwindigkeit der Warenübergabe, die Erreichbarkeit der Flughäfen und das Zusammenspiel in der Luftfrachtkette werden für die Schweiz im Vergleich zum europäischen Ausland bes-ser beurteilt. Hingegen wird das Angebot an Direktflügen, die Frequenz der Flüge, die Verfügbarkeit von reinen Frachtflugzeugen sowie die Öffnungszeiten der Zollstellen der europäischen Vergleichsflughäfen bes-ser beurteilt als die der schweizerischen Flughäfen.

Weiterentwicklung der Infrastruktur gewünschtDie befragten Unternehmen wünschen eine Weiterentwicklung der Infrastruk-tur an den schweizerischen Flughäfen zur Verbesserung der Abfertigung von Luft-fracht zu Spitzenzeiten sowie die Erweite-rung der Kapazitäten für den Import tem-peratursensibler Fracht und den Export von Wertfracht. Vermindert sich die Leistungs-fähigkeit der Schweizer Luftfracht, droht

als Folge nicht nur der Abfluss von hoch-wertigen Arbeitskräften, sondern auch die Verschlechterung der Lebensqualität wei-ter Bevölkerungsteile.

Nachfragegerechte Entwicklung der FlughäfenAufgrund der gegenseitigen Abhängig-keit von Passagier- und Luftfracht verkehr müssen sich die Flughäfen nachfrage-gerecht entwickeln können.

Knapp 350’000 Tonnen Luftfracht am Flughafen ZürichDer Flughafen Zürich hat im Jahr 2009 knapp 344’415 Tonnen Luftfracht abge-wickelt. Er ist der aufkommensstärkste Frachtflughafen der Schweiz und zählt bezogen auf die Luftfracht zu den Top 15 der europäischen Flughäfen. Der Flughafen Zürich stellt den Fluggesellschaften und den Logistikunternehmen eine qualitativ hochwertige Infrastruktur zur Verfügung, damit die Luftfracht sicher, schnell und effizient abgewickelt werden kann.

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Politikbrief | August 2010

Impressum

Redaktion:Flughafen Zürich AG

Druck:www.bmdruck.ch

© Flughafen Zürich AGPostfach, CH-8058 Zürich-Flughafen

[email protected]

Arrival Duty Free auf schweizerischen FlughäfenDer Entwurf des Bundesgesetzes über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen wird derzeit vom Nationalrat behandelt. Das Gesetz, welches aufgrund einer Motion von Nationalrat Hans Kaufmann erarbeitet wurde, soll den Einkauf von abgabenfreien Waren auch an aus dem Zollausland ankommende Passagiere ermöglichen. Aufgrund der äusserst positiven volkswirtschaftlichen Effekte des Arrival Duty Free empfiehlt die Flughafen Zürich AG, die Vorlage anzunehmen, damit das Gesetz baldmöglichst in Kraft gesetzt werden kann.

Arrival Duty Free ist wirtschaftlich sinnvoll und generiert neue ArbeitsplätzeDer Einkauf von abgabenfreien Waren ist, wie beispielsweise erfolgreich auf den Flughäfen Oslo (Norwegen) und Reykjavik (Island) praktiziert, auch für die Schweiz volkswirtschaftlich sinnvoll. Einkäufe, die derzeit noch vor dem Abflug im Ausland getätigt werden, können in die Schweiz verlagert werden. Nach Einführung des neuen Gesetzes können in der Schweiz mindestens 60–80 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies ist in der heutigen Zeit von grösster Bedeutung. Zudem kön-nen mit Arrival Duty Free auf den schwei-zerischen Flughäfen Mehrerträge in Höhe von 50 bis 60 Mio. CHF pro Jahr gene-riert werden, wovon rund ein Drittel den Flug hafenbetreibern zugutekommt. Die Flug häfen benötigen diese Einnahmen dringend, um die hochwertigen Flughafen-infrastrukturen zu refinanzieren. Den Flug-häfen muss zugestanden werden, sich bie-tende Marktchancen auch realisieren zu dürfen. Aufgrund zusätzlicher Steuer-einnahmen profitieren auch die Standort-kantone von den Mehrerträgen der Flug-häfen.

Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz wird gestärktDer Wirtschafts- und Tourismusstand-ort Schweiz wird durch das neue, attrak-tive Angebot für aus dem Ausland ankom-mende Passagiere weiter gestärkt. Passagiere müssen die zollfreien Waren nicht bereits beim Abflug einkaufen, durch die aufwändigen Sicherheitskontrollen bringen und mit sich tragen. Letztlich redu-ziert dies die Menge und das Gewicht des an Bord des Flugzeugs mitgenommenen Gepäcks, was aus ökologischen Gründen sinnvoll ist.

Nur einkaufsberechtigte Personen kaufen abgabenfrei einDie schweizerischen Flughäfen haben gemeinsam mit den verantwortlichen Sektionen der Eidg. Zollverwaltung die Voraus setzungen evaluiert, unter wel-chen die Gruppen der einkaufsberech-tigten Personen gesteuert werden kön-nen. Durch geeignete Massnahmen wird sicher gestellt, dass nur einkaufsberech-tigte Personen und keine Passagiere von ankommenden Inlandflügen oder Flug-hafenangestellte abgabenfrei einkaufen.

Keine Benachteiligung des schweizerischen DetailhandelsEine Benachteiligung des schweizeri-schen Detailhandels ist nicht zu erwarten. Die bestehenden Freimengen für die Ein-fuhr von Alkohol und Tabak werden bei-behalten. Bei den übrigen Produkten wird weiter hin die Wertfreigrenze von 300 CHF pro Person gelten. Diese Wert freigrenze gilt für sämtliche Waren, die beim Abflug im Ausland, im Flugzeug oder im Arrival Duty Free-Shop getätigt und in die Schweiz eingeführt werden. Im Vergleich zu den grossen Mengen an zoll- und abgaben-freien Waren, die von Personen mit Wohn-sitz in der Schweiz im angrenzenden Aus-land eingekauft werden, sind die Mengen, welche künftig in den Arrival Duty Free-Shops auf Flughäfen eingekauft wer-den können, gering. Der Kauf erfolgt als Ersatz der Einkäufe im Ausland und nicht als Ersatz für Einkäufe im Detailhandel der Schweiz.

Arrival Duty Free mit EU-Recht vereinbarAuch wenn die EU das Arrival Duty Free nicht kennt, gibt es kein Abkommen zwi-schen der Schweiz und der EU, mit dem sich der abgabenfreie Einkauf von Waren bei der Ankunft aus dem Zollausland nicht vereinbaren lässt.