12 Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Allende II
-
Upload
tom-schreiber-mda -
Category
Documents
-
view
212 -
download
0
description
Transcript of 12 Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Allende II
Tom Schreiber (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin [email protected] Abgeordnetenhaus von Berlin www.tom-schreiber.eu Preußischer Landtag Mobil: 0177 / 711 36 24 Niederkirchnerstraße 5 Büro: 030 / 232 522 96 10111 Berlin
12 Fragen vom 11.11.2012 („Runder Tisch Allende II“)
1. Stehen ausreichend Kitaplätze für die Flüchtlingskinder im Viertel Allende II zur
Verfügung? Wenn ja, wo? (Aufstellung nach Kitas erbeten)
2. Gibt es ausreichend Personal für die Kitabetreuung bzw. den entstehenden
Mehraufwand?
Antwort: Da derzeit noch nicht feststeht, wie viele Kinder in dem Bezirk unterkommen
werden, können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Selbstverständlich müssen auch die jetzt in schneller Folge entstehenden Unterkünfte in die
Bedarfsanalysen – insb. für den Kita- Bedarfsatlas – gemeldet und aufgenommen werden.
(Stand: 01.12.2014).
3. Wie viele zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer werden für die Willkommensklassen
im Bezirk eingestellt?
Antwort: In der gestrigen Bürgerversammlung wurde darauf hingewiesen, dass es vier
Lerngruppen an der Müggelschlößchen-Grundschule geben wird. Die Flatow-Oberschule
wird zwei „Willkommensklassen“ einrichten und möglicherweise wird ein Oberstufenzentrum
hinzugezogen. Zusätzliches Personal ist beantragt.
Flüchtlingskinder unterliegen grundsätzlich der Schulpflicht und sollen so schnell wie möglich
in einer regulären Schule unterrichtet werden. Grundsätzlich ist der Besuch der örtlichen
Schulen vorgesehen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre auch eine Beschulung in den
Einrichtungen möglich. Derzeit werden in jedem Bezirk die Kapazität der Schulen geprüft, um
bei Eintreffen der ersten Flüchtlingen entsprechend reagieren zu können. (Stand:
02.12.2014)
4. Welche Regelungen wird es bzgl. des Essensgeldes an den Schulen mit den
Willkommensklassen geben?
Antwort: Das Mittagessen ist ein wichtiger Faktor für die Integration in das Schulleben. Vor
diesem Hintergrund ist die Sicherstellung der Teilnahme vordergründig. Aktuell erfolgt die
Bewilligung des berlinpass – BuT durch die Bewilligungsstellen sehr zeitnah. Als BuT-
Tom Schreiber (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin [email protected] Abgeordnetenhaus von Berlin www.tom-schreiber.eu Preußischer Landtag Mobil: 0177 / 711 36 24 Niederkirchnerstraße 5 Büro: 030 / 232 522 96 10111 Berlin
Leistungsempfänger und Inhaber des berlinpass-BuT reduziert sich der Eigenanteil der
Eltern auf 1,00 € pro Mahlzeit/Tag, insgesamt ca. 18,00 bis 20,00 € pro Monat.
Für Grundschüler ist im Grundsatz eine weitere Entlastung bzw. Befreiung der Familien
durch die Härtefallregelung Mittagessen denkbar. Die Härtefallregelung Mittagessen ist aber
gesetzlich auf die Grundschule begrenzt. Dabei ist der Grundsatz der Einzelfallentscheidung
unumstößlich. Demnach muss die Härtefallregelung von jeder Familie beantragt werden. Mit
Hilfe der Härtefallregelung könnte der Eigenanteil der Eltern auf 0,00 € reduziert werden. Die
verantwortlichen bezirklichen Schul- und Jugendämter aber auch die Schulen sind über die
Beantragung und den Verwaltungsgang informiert.
Die task-Force der SenBJW hat die Empfehlung ausgesprochen, dass der Eigenanteil bei
der But-Leistung Mittagessen von 1,00 € pro Mahlzeit wegfällt. Diese Regelung ist nicht nur
auf den Personenkreis der zugewanderten Kinder aller Altersgruppen zu beschränken,
sondern sollte für alle BuT-Leistungsempfänger gelten. Als Ergebnis ist das Mittagessen für
alle Kinder mit einem berlinpass-BuT kostenlos. (Stand: 01.12.2014)
5. Wird die BVG veränderte Taktzeiten für die Busse anbieten? Welche Pläne liegen
hierzu vor?
Antwort: Diesbezüglich liegt bis heute keine Antwort vor. (Stand: 02.12.2014)
6. Wie viel SchulpsychologInnen werden für die traumatisierten Flüchtlingskinder
eingesetzt werden?
Antwort: Diesbezüglich liegt bis heute keine Antwort vor. (Stand: 02.12.2014)
7. Wie viele SozialarbeiterInnen werden vor Ort eingesetzt werden?
Antwort: Der zukünftige Heimbetreiber (Internationale Bund) teilte auf der
Bürgerversammlung mit, dass an dem Standort fünf Sozialarbeiterstellen, 1,75
Erzieherstellen und 2 Stellen für die Heimleitung und Stellvertretung geschaffen werden.
(Stand: 02.12.2014)
Tom Schreiber (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin [email protected] Abgeordnetenhaus von Berlin www.tom-schreiber.eu Preußischer Landtag Mobil: 0177 / 711 36 24 Niederkirchnerstraße 5 Büro: 030 / 232 522 96 10111 Berlin
8. Werden Bäume auf dem vorgesehenen Gelände der Flüchtlingsunterbringung
gefällt? Wenn ja, wie viele?
Antwort: Pressemitteilung vom 14.11.2014 Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Auf dem Gelände der geplanten Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asyl suchende
Menschen in der Alfred-Randt-Straße 19 haben am heutigen Tage die Fällarbeiten der
Bäume begonnen. Für die gefällten Bäume (Wald-Kiefern, Stieleichen und Sandbirken)
müssen laut der erteilten Genehmigung Ersatzpflanzungen vorgenommen werden“.
Für 52 Bäume lag eine Fällgenehmigung vor, welche auch erteilt wurde. Als Ersatz wurde die
Anpflanzung von 51 Kiefern und 14 Laubbäumen festgesetzt. Die Standorte werden bis Ende
dieser Woche festgelegt. (Stand: 02.12.2014)
9. Warum kommt es zur "Containerlösung" im Allende II?
Antwort: Priorität hat nach wie vor die Bereitstellung geeigneter Bestandsimmobilien aus dem
Liegenschaftsfonds oder aus dem Fachvermögen der Bezirke für die Unterbringung der
Flüchtlinge. Wir verfolgen weiter verstärkt das Ziel, den Anteil der Unterkunftsplätze in
landeseigenen Immobilien deutlich zu erhöhen. Da dies aber nicht kurzfristig in
ausreichendem Umfang realisiert werden kann, wurde parallel mit dem Liegenschaftsfond
über landeseigene Grundstücke verhandelt. Der Liegenschaftsfonds hat dem LAGeSo
Grundstücke übergeben, auf denen die Wohncontainerdörfer nun entstehen. Damit können
neue Unterkünfte in verhältnismäßig kurzer Zeit geschaffen werden.
Das Land baut die Wohncontainerdörfer selbst, Bauherr ist das LAGeSo. Gegenüber
Umbauten von bestehenden Immobilen haben Wohncontainerdörfer mehrere Vorteile:
• schnellere Fertigstellung.
• Sie gehören dem Land Berlin.
• Sie entsprechen von Beginn an den Standards von Gemeinschaftsunterkünften.
An sechs Standorten sind Wohnanlagen mit insgesamt 2.400 Plätzen geplant. Davon sind
200 Plätze für die Wohnungslosenhilfe vorgesehen.
Tom Schreiber (SPD) Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin [email protected] Abgeordnetenhaus von Berlin www.tom-schreiber.eu Preußischer Landtag Mobil: 0177 / 711 36 24 Niederkirchnerstraße 5 Büro: 030 / 232 522 96 10111 Berlin
10. Auf welcher Grundlage wurde der Standort Allende II für die Unterbringung
ausgewählt?
11. Ist die Standortauswahl rechtlich anfechtbar?
Antwort: Als erstes Wohncontainerdorf wird die Gemeinschaftsunterkunft in der Alfred-Randt-
Str. im Bezirk Treptow-Köpenick für 400 Personen noch im Dezember eröffnet.
Nach Abklärung und Erfüllung aller fachlichen und planungsrechtlichen Fragen und
Voraussetzungen, wurde von SenStadtUm die Zustimmung erteilt. Die Bauvorbereitungen
vor Ort erfolgen seit dem 14.11.2014. Die Lieferung der ersten Wohncontainer findet
voraussichtlich am 20.11.2014 statt. Für die modularen Flüchtlingsunterkünfte werden jeweils
Zustimmungsverfahren gem. § 76 BauOBln durchgeführt. Die Zustimmung erteilt die oberste
Bauaufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
12. Welcher Standort zur Flüchtlingsunterbringung war ursprünglich geplant?
(Detaillierte Aufstellung des Vorgehens bei der Standortsuche erbeten.)
Antwort: Bei der Containervergabe handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne
öffentliche Vergabebekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 5 Nr. 4 VOB/A
(Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A). Das Verfahren entspricht den Regelungen
für die EU-Vergabe unter großer Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den
steigenden Flüchtlingszahlen und der Gefahrenabwehr für Leib und Leben der Flüchtlinge im
Hinblick auf die kalte Jahreszeit. Vom Liegenschaftsfonds wurden 20 Grundstücke
angeboten und geprüft, ob sie für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.
Hierzu mussten Kriterien, wie bauliche Fragen und Mindestgröße oder Erschließung
berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium war und ist die Nähe zu Schulen, Kitas und der
Anschluss an den ÖPNV (Straßenbahn oder Bus), sowie die medizinische Grundversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Schreiber, MdA
(0177 – 711 36 24)