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OFFENE AUSSCHREIBUNG Referenz EACEA/2012/01 Bereitstellung von Dienstleistungen der zentralen Koordinierungsstelle für die Umsetzung von eTwinning und von Hilfsdiensten zur Unterstützung der EU- Maßnahmen für Schulen LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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OFFENE AUSSCHREIBUNG

Referenz EACEA/2012/01

Bereitstellung von Dienstleistungen der zentralen Koordinierungsstelle für die Umsetzung von

eTwinning und von Hilfsdiensten zur Unterstützung der EU-Maßnahmen für Schulen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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1. EINLEITUNG...................................................................................................................41.1. Allgemeine Informationen.....................................................................................41.2. Verwaltung der Ausschreibung und des Vertrags..............................................41.3. Vertragsdauer.........................................................................................................5

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR AUSSCHREIBUNGEN...............................52.1. Angebote..................................................................................................................52.2. Zahlungen...............................................................................................................62.3. Sicherheitsleistung für Vorauszahlungen............................................................62.4. Vertragsstrafen.......................................................................................................62.5. Bindefrist der Angebote.........................................................................................72.6. Preise.......................................................................................................................72.7. Gemeinsame Angebote/Konsortien......................................................................82.8. Unterauftragnehmer..............................................................................................92.9. Varianten................................................................................................................92.10. Datenschutz.............................................................................................................92.11. Kontaktstelle.........................................................................................................10

3. FACHLICHE SPEZIFIKATIONEN............................................................................103.1. Hintergrund des Vertrags...................................................................................103.2. Zielsetzungen des Vertrags und erwartete Ergebnisse.....................................13

3.2.1. Zielsetzungen des Vertrags..................................................................................133.2.2. Erwartete Ergebnisse..........................................................................................143.2.2.1. Zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning..................................................143.2.2.2. Unterstützung von EU-Maßnahmen für Schulen.............................................153.2.3. Richtzeitplan und zu erbringende Leistungen.....................................................15

3.3. Leistungen.............................................................................................................163.3.1. Zu berücksichtigendes geografisches Gebiet......................................................163.3.2. Zielgruppen.........................................................................................................163.3.3. Spezifische Tätigkeiten........................................................................................163.3.3.1. Zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning................................................163.3.3.2. Unterstützung von EU-Maßnahmen für Schulen...........................................43

3.4. Anforderungen.....................................................................................................483.4.1. Personal..............................................................................................................483.4.2. Vom Auftragnehmer bereitzustellende Ressourcen.............................................51

3.5. Ort..........................................................................................................................513.6. Berichte.................................................................................................................51

3.6.1. Bedingungen für Erstellung und Vorlage fachlicher Berichte............................513.6.2. Schlussbericht......................................................................................................52

3.7. Haushalt................................................................................................................522

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4. BEWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG.....................................................524.1. Ausschluss von Bietern........................................................................................534.2. Auswahl von Bietern............................................................................................55

4.2.1. Berufliche Leistungsfähigkeit..............................................................................554.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.............................................554.2.3. Fachliche Leistungsfähigkeit...............................................................................55

4.3. Bewertung der Angebote.....................................................................................564.3.1. Fachliche Bewertung...........................................................................................564.3.1.1. Allgemeine Qualität, Wirkung und Kreativität des Angebots und seine

Relevanz für die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung festgelegten Ziele und Ergebnisse (60 Punkte):................................................................57

4.3.1.2. Die Qualität und Angemessenheit der vorgeschlagenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, einschließlich der Eignung der Mitarbeiter für die vorgesehenen Aufgaben (40 Punkte):............................57

4.3.2. Finanzielle Bewertung.........................................................................................584.4. Zuschlagserteilung...............................................................................................58

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DES ZUSCHLAGS...595.1. Vertrag..................................................................................................................595.2. Keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe........................................................59

6. VERÖFFENTLICHUNG...............................................................................................59

7. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS................................................................59

8. PLAGIATE......................................................................................................................60

9. ANHÄNGE (WERDEN GESONDERT BEREITGESTELLT).................................60Anhang 1: Mustervertrag (zur Information).................................................................60Anhang 2: Informationen zum Bieter/Unterauftragnehmer (eine Ausfertigung ist

vom Bieter und ggf. von jedem der Unterauftragnehmer auszufüllen und zu unterzeichnen)......................................................................................................60

Anhang 3: Preis und Finanzplan (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen).......60Anhang 4: Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum

Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen)......................................................................................................60

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1. EINLEITUNG

1.1. Allgemeine Informationen

Die Kommission der Europäischen Union hat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 (ABl. L 11 vom 16. Januar 2003) die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA – im Folgenden „die Agentur“) für die Verwaltung der Maßnahmen der EU in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur eingerichtet. Die Aufgabe der Agentur besteht darin, bestimmte Aspekte von über 15 aus Mitteln der Europäischen Union geförderten Programmen und Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, aktive europäische Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung), Jugend, Audiovisuelles und Kultur zu verwalten.

Die Agentur ist für die wichtigsten Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Programme zuständig. Hierzu zählen die Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Auswahl von Projekten und die Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen, die Finanzverwaltung, die Projektüberwachung, die Kommunikation mit Begünstigten sowie Überprüfungen vor Ort.

Darüber hinaus gibt die Agentur über öffentliche Ausschreibungen Studien in Auftrag, die für die Programme in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Bürgerschaft relevant sind.

Die Agentur verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und hat ihren Sitz in Brüssel. Die Agentur beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für die Bereitstellung von Dienstleistungen der zentralen Koordinierungsstelle für die Umsetzung von eTwinning und von Hilfsdiensten zur Unterstützung der EU-Maßnahmen für Schulen.

Die erforderlichen Dienstleistungen sind in Abschnitt 3 dieser Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert.

1.2. Verwaltung der Ausschreibung und des Vertrags

Diese Ausschreibung wird von der Agentur in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission verwaltet. Die Hauptzuständigkeit für die strategische Ausrichtung und die Entwicklung der Aktion eTwinning im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen bzw. des künftigen Programms „Erasmus für alle“ liegt bei der Generaldirektion Bildung und Kultur1

der Europäischen Kommission. Die direkte Leitung des Ausschreibungsverfahrens und die daran anschließende Vertragsverwaltung werden der Agentur übertragen. Ein Lenkungsausschuss, der sich aus Vertretern der Agentur und der Kommission zusammensetzt, überprüft die Fortschritte zusammen mit dem Auftragnehmer, berät den Auftragnehmer bei der Umsetzung des Vertrags und legt die vorrangigen Prioritäten fest. Die Produkte und Ergebnisse gehen in das Eigentum der Europäischen Union über.

1 http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/index_de.htm.4

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1.3. Vertragsdauer

Der zu vergebende Auftrag wird Gegenstand einer Vereinbarung gemäß dem in Anhang 1 enthaltenen Mustervertrag sein. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von einem Jahr vergeben und tritt an dem Datum in Kraft, an dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

Der Vertrag kann bis zu siebenmal für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat. Insgesamt ist so eine Vertragslaufzeit (im Folgenden „maximale Gesamtdauer“) von acht Jahren möglich.

Die jährliche Verlängerung des Vertrags erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens des neuen Programms „Erasmus für alle (2014-2020)“ im Jahr 2014 und der jährlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Die Agentur behält sich das Recht vor, ohne die vorherige Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung für zusätzliche Aufträge, die ähnliche Dienstleistungen beinhalten wie die Aufträge, die bereits vom Auftraggeber an erfolgreiche Bieter vergeben wurden, von einem Verhandlungsverfahren Gebrauch zu machen. Dieses Verfahren darf ausschließlich in den drei Jahren nach dem Abschluss des ursprünglichen Vertrags angewendet werden.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR AUSSCHREIBUNGEN

2.1. Angebote

Angebote müssen sämtliche Informationen und Unterlagen umfassen, die von der Agentur zur Bewertung der Angebote gemäß den in Abschnitt 4 beschriebenen Kriterien benötigt werden.

Sämtliche von Bietern eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Agentur über und werden vertraulich behandelt.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung von Angeboten anfallen, werden von der Agentur nicht erstattet.

Die Abgabe eines Angebots für eine von der Agentur veröffentlichte Ausschreibung beinhaltet Folgendes:

(a) die Annahme der in dieser Ausschreibung, in der Leistungsbeschreibung sowie im Mustervertrag (siehe Anhang 1) festgelegten Bedingungen;

(b) sofern zutreffend, den Verzicht auf die eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen durch den Bieter; das abgegebene Angebot ist für den Bieter, an den der Auftrag vergeben wird, für die Dauer des Vertrags bindend.

Das Angebot muss

(a) in dreifacher Ausführung vorgelegt werden: darunter ein Exemplar, das deutlich mit dem Vermerk „Original“ versehen ist, und zwei Kopien, die jeweils als „Kopie 1“ und „Kopie 2“ gekennzeichnet sind. „Kopie 2“ sollte nicht zusammengeheftet sein. Eine elektronische Ausfertigung (CD-ROM) sollte ebenfalls eingereicht werden;

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(b) die vom Bieter ausgefüllten und unterzeichneten Formulare in den Anhängen 2 bis 4 enthalten;

(c) ein vom Bieter oder von dem von ihm bevollmächtigten Vertreter unterzeichnetes Begleitschreiben umfassen;

(d) gut leserlich sein, so dass jegliche Zweifel in Bezug auf Wörter oder Zahlen ausgeschlossen sind;

(e) in zwei verschlossenen Umschlägen eingereicht werden (wie in der Ausschreibung festgelegt).

2.2. Zahlungen

Zahlungen werden wie folgt geleistet:

Vorauszahlung:

Nach Unterzeichnung des Vertrags durch die letzte Vertragspartei und nach dessen Zustellung an die Agentur erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Antrags auf Vorauszahlung bei der Agentur mit einer entsprechenden Rechnung sowie einer ordnungsgemäßen Sicherheitsleistung, die dem Vorauszahlungsbetrag entspricht, eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 50 % des im Vertrag vorgesehenen Gesamtbetrags.

Zahlung des Restbetrags:

Binnen 60 Tagen nach Abschluss der Aufgaben legt der Auftragnehmer der Kommission zum Zwecke der Zahlung des Restbetrags eine Rechnung sowie den Schlussbericht vor.

Nach Eingang des Schlussberichts verfügt die Agentur über eine Frist von 90 Tagen, um diesen abzulehnen oder ihn zu billigen und die Restzahlung zu leisten. Der Auftragnehmer verfügt über eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen Schlussbericht vorzulegen.

2.3. Sicherheitsleistung für Vorauszahlungen

Der Auftragnehmer legt eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit vor, die von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut (Bürge) über die Höhe der im Vertrag festgelegten Vorauszahlung ausgestellt wird. Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Dritten gestellt werden.

2.4. Vertragsstrafen

Unbeschadet der tatsächlichen oder potenziellen Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Vertrags sowie des Kündigungsrechts der Agentur kann die Agentur dem Auftragnehmer bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt (siehe Mustervertrag in Anhang 1) eine Vertragsstrafe pro Verzugstag auferlegen, die sich nach folgender Formel bestimmt: 0,3 x (V/d)

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Bei V handelt es sich um den in Artikel I.3.1 des Vertrags genannten Betrag;

bei d um die in Artikel I.2.3 des Vertrags genannte Dauer, angegeben in Tagen.

2.5. Bindefrist der Angebote

Angebote behalten für einen Zeitraum von neun Monaten ab dem Fristablauf für die Einreichung der Angebote ihre Gültigkeit.

2.6. Preise

Die Beträge in den von der Agentur vergebenen Aufträgen werden in Euro angegeben, und die von ihr geleisteten Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro. Die in den Angeboten enthaltenen Beträge sind folglich auch in Euro anzugeben. Angebote mit Beträgen, die nicht in Euro ausgedrückt sind, werden nicht berücksichtigt.

Für Bieter außerhalb der Eurozone können die angegebenen Preise nicht gemäß den Änderungen der Wechselkurse angepasst werden. Der Bieter bestimmt den Wechselkurs und trägt die Risiken oder profitiert von den Vorteilen, die durch Wechselkursänderungen entstehen können.

Der Bieter gibt nur den Preis für das erste Vertragsjahr an. Der angegebene Preis muss ein Festpreis sein und darf im ersten Vertragsjahr keinerlei Änderung erfahren. Ab dem zweiten Vertragsjahr kann der Preis gemäß Artikel I.3.3 des Mustervertrags geändert werden. Der Preis muss sämtliche Aufgaben abdecken, einschließlich aller vom Bieter im Zusammenhang mit der Ausführung der Aufgaben vorgesehenen Reise und Aufenthaltskosten. Diese Reise und Aufenthaltskosten werden nicht getrennt erstattet, selbst wenn die tatsächlichen Kosten von der ursprünglichen Schätzung des Bieters abweichen.

Die Preise müssen eindeutig angegeben sein, und alle Preisfestsetzungsfaktoren und Stückkosten müssen aufgeschlüsselt sein. Es müssen Festpreise angegeben werden, die alle Kosten (Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Schulung der Mitarbeiter des Auftragnehmers, unterstützende Ressourcen usw.) und Ausgaben (Leitung des Unternehmens, Sekretariat, Sozialversicherung, Gehälter, Reise und Bürokosten usw.) beinhalten, die direkt oder indirekt mit der Erbringung der Dienstleistungen verbunden sind.

Der Bieter muss im Formular „Preis und Finanzplan“ in Anhang 3 eine Aufstellung sämtlicher Preise (Schätzwerte) vorlegen. Dadurch soll der Agentur ermöglicht werden, zu beurteilen, wie realistisch das Angebot ist. Erhält der Bieter den Zuschlag, so ist nur der Gesamtpreis bindend.Der Bieter muss das ausgefüllte Formular „Preis und Finanzplan“ in Anhang 3 auf jeder Seite unterzeichnen. Die Unterzeichnung des Angebots bindet den Bieter gegenüber der Agentur.

Alle Preise sind ohne Steuern und sonstige Abgaben, einschließlich der Mehrwertsteuer, anzugeben. Gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ist die Union von allen Steuern und Abgaben, einschließlich der Mehrwertsteuer, befreit. Diese Kosten dürfen daher nicht in die Berechnung des Angebotspreises eingehen. Der Mehrwertsteuerbetrag ist gesondert auszuweisen, sofern der Bieter verpflichtet ist,

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die Mehrwertsteuer zu erheben. Die Mehrwertsteuer wird bei der Prüfung der Angebotspreise nicht berücksichtigt.

Durch die Unterzeichnung und die Abgabe eines Angebots versichert der Bieter oder bei Bietergemeinschaften, die aus zwei oder mehr Unternehmen bestehen, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Namen seines Unternehmens, dass

– die im Angebot angegebenen Preise unabhängig und ohne Absprache oder Kommunikation mit einem anderen Bieter oder Wettbewerber in Bezug auf irgendeinen der Punkte im Zusammenhang mit dem Preis festgelegt wurden;

– die im Angebot angegebenen Preise, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, nicht absichtlich vom Bieter direkt oder indirekt vor der Öffnung der Angebote einem anderen Bieter oder Wettbewerber mitgeteilt wurden oder werden;

– der Bieter nicht versucht hat und nicht versuchen wird, andere Personen dazu zu bewegen, ein Angebot abzugeben oder diese mit dem Ziel der Wettbewerbsbehinderung davon abzubringen, ein Angebot abzugeben.

2.7. Gemeinsame Angebote/Konsortien

Gemeinsame Angebote oder Angebote von Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern mit oder ohne Rechtspersönlichkeit werden akzeptiert. Die Art und die Organisation solcher Angebote bestimmen die Bieter selbst. Ein federführendes Unternehmen muss von allen anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig bezeichnet und benannt werden. Dieses Unternehmen verfügt über umfassende Entscheidungsgewalt und kann für die Gruppe und ihre Mitglieder bindende Entscheidungen treffen. Die Zusammensetzung und die Struktur der Bietergemeinschaft sowie die Verteilung der Aufgaben unter den Mitgliedern darf nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der Agentur geändert werden; diese kann nach Ermessen der Agentur verwehrt werden.

Im Falle der Zuschlagserteilung schließt die Agentur zum Schutz ihrer vertraglichen Interessen einen Vertrag mit dem federführenden Unternehmen, das von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist (die Vollmacht ist dem Angebot beizufügen). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften der Agentur gegenüber selbstschuldnerisch für die Erfüllung der Vertragsbestimmungen.

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jede von den Mitgliedern bevollmächtigte Person muss das in Anhang 2 enthaltene Formular mit Angaben zum Bieter ausfüllen. Sämtliche in diesem Formular genannten Begleitunterlagen sind ebenfalls beizulegen.

Jedes Mitglied muss dem Angebot eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts sowie Informationen zu den Auswahlkriterien beifügen (siehe Punkte 4.1 und 4.2).

In jedem Fall werden solche Angebote nicht anders behandelt als jede andere Art von Angebot und werden einzeln im Hinblick auf die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung festgelegten Bewertungs und Vergabekriterien geprüft.

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2.8. Unterauftragnehmer

Jede Absicht, einen Teil des Vertrags mit Hilfe von Unterauftragnehmern zu erfüllen, muss im Angebot eindeutig angegeben werden. Die Bieter müssen den Anteil des Auftrags angeben, den sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben möchten, mit Referenzen und der schriftlichen Zusage der vorgeschlagenen Unterauftragnehmer.

In jedem Fall übernimmt der Hauptauftragnehmer die alleinige Haftung für die Erfüllung des Vertrags.

2.9. Varianten

Die Bieter dürfen keine Angebote für nur einen Teil der ausgeschriebenen Dienstleistungen machen. Varianten sind nicht zulässig.

2.10. Datenschutz

Bei der Bearbeitung Ihrer Antwort auf die Ausschreibung werden auch personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Lebenslauf) erfasst und ausgewertet. Diese Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr bearbeitet. Sofern nicht anders angegeben, werden Ihre Antworten auf die Fragen und die angeforderten personenbezogenen Daten zur Bewertung des Angebots gemäß der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung benötigt und ausschließlich zu diesem Zweck unter der Verantwortung des Leiters des Referats P1 der Agentur verarbeitet.

Auf Antrag werden Ihnen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten mitgeteilt, und Sie können unrichtige oder unvollständige Angaben korrigieren. Dieser Antrag ist an den Leiter des Referats P1 der Agentur zu richten. Bei Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder im Fall eines Konflikts mit dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen (siehe oben) wenden. Darüber hinaus können Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse auch an den Datenschutzbeauftragten der EACEA wenden: [email protected]. Kann der Konflikt nicht durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten der EACEA beigelegt werden, können Sie jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einreichen.

Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Schutz der finanziellen Interessen der Union an die Aufsichtsinstanzen der EACEA (d. h. Europäische Kommission, Rechnungshof, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) usw.) sowie an die Organe der Strafrechtspflege (d. h. EU-Gerichte, Europäischer Bürgerbeauftragter usw.) weitergeleitet werden können.

Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname bei natürlichen Personen, Anschrift, Rechtsform, Registrierungsnummer sowie Name und Vorname der Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs oder Kontrollbefugnis bei juristischen Personen) werden vom Rechnungsführer der Kommission entweder nur im Frühwarnsystem oder sowohl im Frühwarnsystem als auch in

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der zentralen Ausschlussdatenbank erfasst, falls Sie sich in einer der Situationen befinden, die in den nachstehenden Dokumenten beschrieben sind:

Beschluss der Kommission (2008/969/EG, Euratom) vom 16. Dezember 2008 zum Frühwarnsystem (weitere Informationen siehe Schutz personenbezogener Daten bei der Gültigkeitsprüfung von Rechtspersönlichkeit und Bankverbindung2);

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1302/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 über die zentrale Ausschlussdatenbank (weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung zur zentralen Ausschlussdatenbank3)

Gemäß den vorstehend genannten Datenschutzerklärungen hat jede in der Datenbank erfasste Partei das Recht, beim Rechnungsführer der Europäischen Kommission Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu beantragen und diese gegebenenfalls berichtigen zu lassen.

2.11. Kontaktstelle

Die einzige Kontaktstelle, an die sich der Bieter während der Einreichungsfrist wenden darf, ist die auf dem Begleitschreiben zur vorliegenden Ausschreibung angegebene Stelle. Bieter sind aufgefordert, ihre Fragen schriftlich an die folgende funktionsbezogene Mailbox zu senden:

[email protected]

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht zulässig, Fragen telefonisch zu klären.

3. FACHLICHE SPEZIFIKATIONEN

3.1. Hintergrund des Vertrags

Im März 2002 forderte der Europäische Rat von Barcelona die Kommission auf, eine Durchführbarkeitsstudie zur Ermittlung möglicher Lösungen für die Unterstützung von Sekundarschulen beim Aufbau oder bei der Entwicklung einer Partnerschaft mit einer europäischen Partnerschule mit Hilfe des Internets durchzuführen. Die Kommission legte dem Europäischen Rat von Sevilla im Juni 2002 einen Bericht über die Nutzung des Internets zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen europäischen Sekundarschulen vor.

„Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der Lehrerbildung“ (eTwinning) wurde daraufhin als Aktion für Primar und Sekundarschulen in das Programm „eLearning 2004-2006“ integriert. Ziel der Aktion war die Stärkung und Entwicklung der Vernetzung von Schulen über ein europaweites Schulpartnerschaftsprogramm, mit dessen Hilfe alle europäischen Schulen pädagogische Partnerschaften mit einer anderen europäischen Schule aufbauen können.

Die Aktion eTwinning wurde offiziell im Januar 2005 gestartet. Seitdem hat sie sich zu einer wichtigen Schulaktion in Europa entwickelt, mit Tausenden von Projekten und mehr als 160   000 4 für die Teilnahme registrierten Lehrern.

2 http://ec.europa.eu/budget/library/contracts_grants/info_contracts/privacy_statement_de.pdf.

3 http://ec.europa.eu/budget/library/sound_fin_mgt/privacy_statement_ced_en.pdf.10

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Die Aktion „eTwinning“ ist nun Teil von Comenius5, dem Sektorprogramm für Schulen unter dem Programm für lebenslanges Lernen6 (LLP). Die aktuelle Rechtsgrundlage ist Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens.

eTwinning7 steht aktuell ausschließlich Lehrern und anderem schulischen Personal an vorschulischen Einrichtungen bis zu Schulen der Sekundarstufe II offen. Die Aktion bietet ihnen vier wesentliche Leistungsarten:

Ideen, Beratung und eine sichere Online-Umgebung zum Planen und Durchführen pädagogischer Projekte mit Partnern aus anderen europäischen Ländern;

Bildung von Berufsnetzwerken in einem europäischen Kontext, einschließlich der Schaffung von Werkzeugen zum Ermitteln von Partnern für eTwinning-Projekte und Comenius-Partnerschaften, Foren und Wissensgemeinschaften (Communities of Practice, wie „Lehrerzimmer“ und „eTwinning-Gruppen“);

Weiterbildungsmöglichkeiten, und zwar sowohl in Form von Präsenzschulungen („Workshops für die berufliche Weiterentwicklung“, nationale, bilaterale und multilaterale Seminare) als auch online („Lernveranstaltungen“, Kurse für eTwinning-Botschafter8, Betreuung und Peer-Learning-Aktivitäten);

Anerkennung in Form nationaler und europäischer Qualitätssiegel und Preise.

Die Unterstützung für die teilnehmenden Lehrer erfolgt auf nationaler und europäischer Ebene.

Auf nationaler Ebene haben die Bildungsministerien Organisationen bestimmt, die die Aufgabe der nationalen Koordinierungsstellen (National Support Services, NSS)9 übernehmen. Die NSS sind insbesondere dafür zuständig, das eTwinning in ihrem Land zu bekannt zu machen, Lehrer bei der Einrichtung und Durchführung ihrer Projekte zu unterstützen, Schulen für die erfolgreiche Teilnahme an eTwinning-Projekten zu belohnen, spezifische Schulungsmaßnahmen für Lehrer zu organisieren und sicherzustellen, dass sich das eTwinning entsprechend den individuellen Bedürfnissen lokaler Schulen entwickelt. Hierfür erhalten sie von der Europäischen Kommission eine Finanzhilfe in Höhe von 80 % ihrer Betriebskosten. Berichte zu den NSS sind unter diesem Link10 zu finden.

4 Siehe Statistiken unter: http://www.etwinning.net/de/pub/news/press_corner/statistics.cfm.

5 http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/comenius_de.htm.

6 http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc78_de.htm.

7 http://www.etwinning.net/de/pub/index.htm.

8 „eTwinning-Botschafter“ sind erfahrene eTwinning-Mitarbeiter, die auf lokaler und nationaler Ebene tätig sind, um andere Lehrer zu unterstützen und das eTwinning bekannter zu machen. Die Botschafter werden von den jeweiligen nationalen Koordinierungsstellen ernannt.

9 http://www.etwinning.net/de/pub/get_support/help.htm.

10 http://eacea.ec.europa.eu/llp/project_reports/project_reports_comenius_en.php.11

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Auf europäischer Ebene ist die zentrale Koordinierungsstelle (Central Support Service, CSS)11 primär für die eTwinning-Plattform zuständig, eine durchgängig mehrsprachige12 Website mit Werkzeugen und Diensten, über die die Lehrer sich registrieren, Partnerschulen suchen und zusammenarbeiten können. Die zentrale Koordinierungsstelle spielt zudem eine aktive Rolle bei der strategischen Entwicklung des eTwinning, stellt pädagogische und technische Helpdesk-Dienste bereit, organisiert spezifische Schulungsmaßnahmen für Lehrer13 zum Thema eTwinning und koordiniert (gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der EACEA14) das Netz der nationalen Koordinierungsstellen.

Die Europäische Kommission verhandelt aktuell über die partielle Beteiligung bestimmter europäischer Nachbarländer am eTwinning. Dies betrifft Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine, Belarus kommt möglicherweise zu einem späteren Zeitraum hinzu) sowie Ägypten und Tunesien. Die zentrale Koordinierungsstelle erarbeitet im Rahmen eines gesonderten Vertrags gegenwärtig eine Unterplattform für diese Länder, die auch in Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen wird. Von der Europäischen Kommission mitfinanzierte Partner-Unterstützungsagenturen (Partner Support Agencies, PSAs) übernehmen hierbei ähnliche Aufgaben wie die nationalen Koordinierungsstellen.

In ihrem Vorschlag für das neue EU-Programm Erasmus für alle15 für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport im Zeitraum 2014-2020 hat die Europäische Kommission die Rolle des eTwinning weiter ausgebaut und erachtet es als Grundlage für die gesamte Zusammenarbeit der Schulen in Europa. Folgende Innovationen sind hierbei vorgesehen:

– eine solidere Plattform für die Zusammenarbeit von Schulen;

– Einbindung der eTwinning-Plattform in ein neues, benutzerfreundliches Portal zur Schulbildung in Europa;

– spezifische Umgebungen für die Zusammenarbeit von Entscheidungsträgern in der Schulpolitik und anderen Interessengruppen;

– ein externer Bereich, in dem Lehrer Kontakte knüpfen und mit Lehrern aus anderen Teilen der Welt zusammenarbeiten können;

– eine beträchtliche Erweiterung der Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung für Lehrer.

Diese Funktionen werden im zweiten Halbjahr 2013 erarbeitet, damit sie rechtzeitig zum Beginn des Programms „Erasmus für alle“ im Jahr 2014 zur Verfügung stehen.

11 http://www.etwinning.net/de/pub/discover/support_services.htm.

12 Verfügbar auf Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.13 http://www.etwinning.net/de/pub/progress/european_workshops.htm.

14 http://eacea.ec.europa.eu/index_de.php.

15 http://ec.europa.eu/education/erasmus-for-all/index_de.htm.12

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3.2. Zielsetzungen des Vertrags und erwartete Ergebnisse

3.2.1. Zielsetzungen des Vertrags

Die allgemeinen Zielsetzungen dieses Vertrags sind:

– Verbesserung der Wirksamkeit und Transparenz der EU-Politik und der EU-Maßnahmen für Schulen;

– Unterstützung und Weiterentwicklung von Netzwerken für Schulen und Lehrer in Europa;

– Förderung innovativer Methoden für die Zusammenarbeit und Übertragung qualitativer Bildungsansätze;

– Förderung der Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten von Lehrern;

– Steigerung der Sichtbarkeit bewährter und innovativer Praktiken, die im Kontext der EU-Maßnahmen für Schulen erarbeitet wurden.

Der Vertrag verfolgt die beiden folgenden spezifischen Ziele:

(1) Zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning:

Bereitstellung verbesserter und erweiterter Dienstleistungen für die Umsetzung von eTwinning.

(2) Unterstützung von EU-Maßnahmen für Schulen :

Unterstützung und Verbesserung der Transparenz der EU-Politik und der EU-Maßnahmen für Schulen und Vereinfachung der Zusammenarbeit der betreffenden Interessengruppen. Dies umfasst die Entwicklung, Verwaltung und Wartung eines Webportals, das als zentraler Einstiegspunkt für Lehrer, Schulen, Sachverständige und weitere Akteure im Umfeld der schulischen Bildung dienen und es ihnen ermöglichen soll, Zugang zu relevanten Informationen zur EU-Politik sowie zu Maßnahmen für Schulen und spezifischen Interaktionsbereichen zu erhalten.

3.2.2. Erwartete Ergebnisse

Die Bieter sind verpflichtet, sich für das Erreichen der nachstehend genannten erwarteten Ergebnisse einzusetzen. Die Bieter müssen angeben, mit welchen konkreten Maßnahmen sie die erwarteten Ergebnisse zu erreichen beabsichtigen, wie sie den Erfolg ihrer Maßnahmen bewerten wollen (Indikatoren) und welche Ziele sie erreichen wollen (Zielsetzungen).

3.2.2.1. Zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning

– Durchgängige Bereitstellung der Dienstleistungen der eTwinning-Plattform (mindestens 99,5 % der Betriebszeit);

13

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– wesentliche Steigerung der Anzahl der Besucher des eTwinning-Portals und der aktiven Nutzer der eTwinning-Plattform16;

– eine wesentliche Steigerung der Beteiligung von Schulen an Projekten und anderen eTwinning-Aktivitäten; eine verbesserte, hoch integrierte und gut funktionierende, leicht zugängliche und skalierbare eTwinning-Plattform mit einer nutzerorientierten Ausrichtung;

– ein benutzerfreundlicher Bereich auf der eTwinning-Plattform, der der Einbindung von Lehrern, Ausbildern und Lehramtsstudenten in das eTwinning dient;

– ein gesonderter Bereich auf der eTwinning-Plattform, der der Vereinfachung der Interaktion und Zusammenarbeit von Schulen aus Ländern, die am Programm für lebenslanges Lernen oder an „Erasmus für alle“17 teilnehmen, mit Schulen aus anderen Ländern dient;

– wirksame Koordinierung des eTwinning-Unterstützungsnetzes (nationale Koordinierungsstellen für eTwinning);

– eine gut funktionierende und zielgerichtete Weboberfläche, die den nationalen Koordinierungsstellen eine einfache Verwaltung von eTwinning auf Landesebene sowie die Berichterstattung über ihre Aktivitäten ermöglicht;

– eine gut funktionierende und zielgerichtete Weboberfläche, die es dem Lenkungsausschuss (siehe Punkt 20) ermöglicht, Aktivitäten zu verfolgen, die auf europäischer und nationaler Ebene durchgeführt werden, sowie die relevanten Daten in Echtzeit abzurufen;

– hoher Grad der Zufriedenheit mit den Schulungs und Helpdesk-Diensten, die die zentrale Koordinierungsstelle den Mitarbeitern der nationalen eTwinning-Koordinierungsstellen bereitstellt;

– gut moderierte eTwinning-Onlinegemeinschaften;

– gut konzipierte und wirksam umgesetzte Kommunikations und Werbeaktivitäten;

– kontinuierliche Bereitstellung und Ausbau der Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung für Lehrer durch eTwinning;

– hohe Transparenz für bewährte Praktiken im Bereich des eTwinning;

– ein effizientes System zur Anerkennung und Belohnung von Lehrern für die erfolgreiche Teilnahme an eTwinning-Aktivitäten;

– einschlägige und direkt verfügbare Überwachungsdaten zur Aufnahme und zu den Auswirkungen von eTwinning;

– ein hoher Standard an redaktioneller und sprachlicher Qualität von Online und Druckveröffentlichungen zu eTwinning;

– ein hoher Zufriedenheitsgrad der Schulen mit eTwinning, einschließlich der eTwinning-Plattform und anderer Dienstleistungen der zentralen Koordinierungsstelle.

16 Daten über die Anzahl der Besucher sind auf der folgenden Website verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/2012/call_tenders_01_2012_en.php.

17 Ab dem Jahr 2014 vorbehaltlich der endgültigen Annahme des Programms „Erasmus für alle“.14

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3.2.2.2. Unterstützung von EU-Maßnahmen für Schulen

– Ein benutzerfreundliches, gut konzipiertes und sorgfältig gewartetes europäisches Portal zur Schulbildung in mehreren Sprachen, das Folgendes bietet:

– hohe Transparenz der EU-Politik und EU-Maßnahmen für Schulen;

– ein hoher Standard an redaktioneller und sprachlicher Qualität von Inhalten;

– wirksame Koordination und Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die an der Entwicklung der EU-Schulpolitik und der Umsetzung des Programms für lebenslanges Lernen sowie des Programms „Erasmus für alle“ beteiligt sind (relevante Dienststellen in der GD EAC, den nationalen Agenturen und der EACEA);

– wirksame Verbreitung bewährter und innovativer Praktiken, die im Kontext der EU-Maßnahmen für Schulen erarbeitet wurden;

– gut konzipierte und wirksame Werbeaktivitäten, um Nutzer für das Portal für Schulbildung zu interessieren und sie als registrierte Nutzer dort zu halten;

– eine gut konzipierte und aktuelle Online-Zusammenarbeit für politische Entscheidungsträger und Partner in großen multilateralen Strategieprojekten im Bereich der schulischen Bildung.

3.2.3. Richtzeitplan und zu erbringende Leistungen

Voraussichtlicher Beginn ist der 1. Juli 2013. Der tatsächliche Beginn erfolgt nach Inkrafttreten des Vertrags. Der Durchführungszeitraum beträgt zunächst 12 Monate.

15

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3.3. Leistungen

3.3.1. Zu berücksichtigendes geografisches Gebiet

Alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Kroatien; des Weiteren Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei, die Schweiz und die westlichen Balkanstaaten18 vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Erklärung über die Teilnahme dieser Länder am Programm „Erasmus für alle“.

3.3.2. Zielgruppen

Politische Entscheidungsträger und Sachverständige auf dem Gebiet der Schulbildung; Ausbildungseinrichtungen für Lehrer, Lehrer, Schulleiter und andere Mitarbeiter an Schulen, interessierte Kreise der Öffentlichkeit, nationale Agenturen im Rahmen der Programme für lebenslanges Lernen und „Erasmus für alle“ sowie nationale Koordinierungsstellen für eTwinning.

3.3.3. Spezifische Tätigkeiten

3.3.3.1. Zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning

In seiner Rolle als zentrale Koordinierungsstelle für eTwinning übernimmt der Auftragnehmer die folgenden Aufgaben, die im Einzelnen in den nachstehenden Abschnitten näher beschrieben sind und die die Mindestanforderungen festlegen, die im Rahmen des Vertrags erfüllt werden müssen:

– A) Koordinierung und Moderation des eTwinning-Unterstützungsnetzes (siehe „Koordinierung des eTwinning-Unterstützungsnetzes“);

– B) Entwicklung, Erweiterung, Verwaltung und Wartung der eTwinning-Plattform (siehe „eTwinning-Plattform“);

– C) Vereinfachung, Moderation und Verwaltung der Online-Gemeinschaften (siehe „Community Management“);

– D) Bereitstellung von Dienstleistungen, die der beruflichen Weiterentwicklung von Lehrern dienen (siehe „Berufliche Weiterentwicklung von Lehrern“);

– E) Werbung für eTwinning und Förderung der entsprechenden Transparenz (siehe „Kommunikation und Werbung“);

– F) Bereitstellung pädagogischer Unterstützung und Überwachung der Entwicklung und der Auswirkungen von eTwinning (siehe „Allgemeine Überwachung und pädagogische Lenkung des eTwinning“).

Die Mindestanforderungen und einige Verfahren zur Erbringung dieser Dienste sind nachfolgend angegeben, Bieter können jedoch gern eigene Ideen und Verfahren sowie eventuelle zusätzliche Dienste vorschlagen, die ihrer Ansicht nach für die erfolgreiche Entwicklung von eTwinning erforderlich sind.

18 Albanien, Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien16

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Um den Vergleich der Angebote zu erleichtern, sollten diese zusätzlichen Dienste, sofern sie nicht durch die Mindestanforderungen abgedeckt sind, gegebenenfalls im Formular für den Finanzplan deutlich getrennt aufgeführt werden. Bei der finanziellen Bewertung des Angebots werden diese Dienste nicht berücksichtigt.

Um ein besseres Verständnis der im Rahmen dieser Ausschreibung verlangten Dienste sowie der Art und Weise zu erhalten, in der einige Dienste bisher erbracht wurden, sollten die Bieter sich das aktuelle eTwinning-Portal19 sowie diese Website20 ansehen; diese Seite enthält Links zu den Zusammenfassungen der Abschlussberichte der zentralen Koordinierungsstelle, zu einer technischen Beschreibung der aktuellen Plattform sowie zu Empfehlungen einer unabhängigen Studie zur Bedienbarkeit und zu technischen Szenarios für die Zukunft. Über diese Website kann der Bieter zu eingeschränkt verfügbaren Bereichen der Plattform navigieren.

A) Koordinierung des eTwinning-UnterstützungsnetzesDie zentrale Koordinierungsstelle koordiniert das Netz der nationalen Koordinierungsstellen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der EACEA.

Dies umfasst die folgenden Aufgaben:

– täglicher Kontakt und Informationsaustausch mit den Mitarbeitern der nationalen Koordinierungsstellen;

– Planung, Organisation, Veranstaltung und Moderation der regelmäßigen gemeinsamen Treffen der zentralen Koordinierungsstelle und der nationalen Koordinierungsstellen in Brüssel (mindestens zweimal jährlich); dies beinhaltet die Erstellung der Tagesordnung und den Vorsitz der Treffen;

– Planung, Organisation, Veranstaltung und Moderation der persönlichen Treffen sowie der Online-Zusammenkünfte der gemeinsamen Arbeitsgruppen und der Taskforces der zentralen Koordinierungsstelle und der nationalen Koordinierungsstellen (als Anhaltspunkt: gegenwärtig gibt es drei Arbeitsgruppen: zu europäischen und nationalen eTwinning-Portalen, zu Kommunikation und Netzwerkbildung sowie zu pädagogischen Themen; jede Arbeitsgruppe trifft sich dreimal jährlich);

– Bereitstellung und Moderation einer Gemeinschaftsplattform für die Mitglieder des Unterstützungsnetzes, die über die Arbeitsoberfläche für die nationalen Koordinierungsstellen zugänglich ist (siehe „B) eTwinning-Plattform“, nächster Abschnitt), für den Informationsaustausch, für Diskussionen über Fragen von allgemeinem Interesse und für allgemeine Zusammenarbeit;

– Beitrag zur Schulung neuer Mitarbeiter der nationalen Koordinierungsstellen, insbesondere beim Beitritt eines neuen Landes zum eTwinning;

– Erfassung und Verbreitung von bewährten Praktiken der nationalen Koordinierungsstellen.

Die Bieter können gerne eigene Vorschläge hinsichtlich der Koordinierung des eTwinning-Unterstützungsnetzes unterbreiten, einschließlich alternativer und/oder zusätzlicher Dienste.

19 http://www.etwinning.net/de/pub/index.htm.

20 http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/2012/call_tenders_01_2012_en.php.17

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B) eTwinning-Plattform

Die eTwinning-Plattform21 ist eine zentrale Einrichtung des eTwinning. Über diese Plattform können sich Lehrer in einer sicheren virtuellen kooperativen Umgebung über diese Initiative und ihren Nutzen informieren, sich für die Teilnahme registrieren, mit anderen Lehrern in einer professionellen Umgebung kommunizieren, sich an Schulungsmaßnahmen für Lehrer beteiligen, Ressourcen, Ideen und Erfahrungen austauschen, nach Projektideen und beispielen suchen, geeignete Partner finden sowie mit ihren Schülern kommunizieren, die Zusammenarbeit planen und Projekte mit ihnen umsetzen. Darüber hinaus verfügt diese Plattform über eingeschränkt zugängliche Arbeitsbereiche für den Lenkungsausschuss (siehe Abschnitt 1.2 – Verwaltung der Ausschreibung) und für das eTwinning-Unterstützungsnetz (siehe Abschnitt 3.2.2.1.) mit spezifischen Werkzeugen und Anwendungen für die Verwaltung und Überwachung. Eine detaillierte technische Beschreibung der Plattform ist auf dieser Website22 zu finden. Die Plattform setzt sich gegenwärtig aus den folgenden Komponenten zusammen:

– einem öffentlichen Teil (eTwinning-Portal), in dem sich alle Interessierten über eTwinning und seinen Nutzen informieren können und in dem bewährte Praktiken und Projektideen präsentiert werden; Lehrer haben hier die Möglichkeit, sich für das eTwinning zu registrieren;

– einer sozialen Webumgebung für registrierte Benutzer (Arbeitsplatz für registrierte Nutzer), in der Lehrer eigene Profile anlegen und verwalten können, über ein entsprechendes Werkzeug sowie über Foren zur Partnersuche unter den registrierten Lehrern nach Partnern suchen und über ein internes Nachrichtensystem mit ihnen kommunizieren können, Online-Diskussionen starten und/oder sich daran beteiligen (Lehrerzimmer) können, ihre Projekte verwalten und Ressourcen für den Unterricht hoch und herunterladen können;

– einem Bereich für die berufliche Weiterentwicklung von Lehrern (eTwinning Learning Lab), in dem die Benutzer an Lernveranstaltungen und Online-Kursen teilnehmen können;

– Bereichen für die Zusammenarbeit in registrierten Projekten (TwinSpaces), d. h. private und gesicherte Bereiche, in denen Projektpartner (Lehrer und Schüler) miteinander kommunizieren und Ressourcen gemeinsam nutzen können und in denen Groupware und andere Werkzeuge für eine verbesserte Zusammenarbeit bereitstehen;

– einem Arbeitsbereich mit Groupware für strukturierte und moderierte Wissensgemeinschaften (eTwinning-Gruppen), einschließlich eines spezifischen Gemeinschaftsbereichs für das eTwinning-Unterstützungsnetz;

– einer besonderen Arbeitsoberfläche für die nationalen Koordinierungsstellen (NSS Desktop), auf der sie Daten über Schulen in ihren Ländern verwalten, den Fortschritt von Projekten verfolgen, Beiträge für das Qualitätssiegel und für Wettbewerbe verwalten können;

– einer besonderen Arbeitsoberfläche mit Überwachungswerkzeugen für den Lenkungsausschuss (eTwinning SteerCom Desktop).

21 http://www.etwinning.net/de/pub/index.htm.

22 http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/2012/call_tenders_01_2012_en.php.18

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Die folgenden Merkmale sollen in den nächsten Monaten erarbeitet werden, sind jedoch nicht Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen:

– eine Arbeitsoberfläche für die Partner-Unterstützungsagenturen der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Mittelmeerländer (PSA Desktop), ähnlich der Arbeitsoberfläche für die nationalen Koordinierungsstellen;

– eine spezielle Umgebung in englischer, russischer und arabischer Sprache mit angepassten Rollen für Lehrer in Ländern der Östlichen Partnerschaft und in den südlichen Mittelmeerländern (geplant).

Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die aktuelle Plattform zu verbessern, zu aktualisieren, und weiterzuentwickeln oder sie durch eine andere Plattform zu ersetzen, damit dem Hauptzweck, nämlich der Vereinfachung der Netzwerkbildung für Schulen, der Beteiligung von Lehrern und Schülern an Kooperationsprojekten sowie der beruflichen Weiterentwicklung von Lehrern in Europa optimal Rechnung getragen wird. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Plattform hinsichtlich einer besseren Integration sowie einer höheren Flexibilität, Benutzerfreundlichkeit und Skalierbarkeit. Dabei müssen der Umgang mit den deutlich steigenden Besucherzahlen und die Integration künftiger relevanter Entwicklungen bei den sozialen und semantischen Web-Werkzeugen optimiert werden. Überdies ist der Auftragnehmer für die Einrichtung, die Verwaltung und den Betrieb der Plattform zuständig. Die Bieter können sich zu Referenzzwecken die Empfehlungen der unabhängigen Studie zu den technischen Szenarien zur Entwicklung der Plattform ansehen, die auf dieser Website23 einsehbar sind.

Die Beschreibung der verschiedenen erforderlichen Komponenten der Plattform ist im Folgenden aufgeführt. Das Angebot sollte sich auf diese Komponenten sowie auf die Hauptfunktionen der aktuellen Plattform beziehen und konkrete Verbesserungsvorschläge und/oder alternative Lösungsansätze sowie Vorschläge für Weiterentwicklungen enthalten. Anhand einer Bedarfsanalyse sollten zudem neue Funktionen und Dienstleistungen ermittelt werden, die den Nutzern zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Grundlagen sowie der Ansatz in Bezug auf diese Verbesserungen, alternative Lösungen, Weiterentwicklungen und neue Funktionen sind ein wesentlicher Bestandteil des Angebots sowie ein zentrales Element für den Vergleich der Qualität der verschiedenen Angebote.

Das Angebot sollte einen Vorschlag für die allgemeine Architektur und die Funktionen der geplanten Plattform, eine ausführliche Beschreibung der Hauptfunktionen und der verschiedenen Werkzeuge sowie einen Zeitplan für deren Entwicklung umfassen.

Allgemeine und technische Bestimmungen

1. Hosting2. Übernahme und Übergabe des Inhalts und der Daten3. Bedienbarkeit4. Zugänglichkeit5. Leistung6. Datenverkehr7. Prototyperstellung und Tests

23 http://eacea.ec.europa.eu/about/call_tenders/2012/call_tenders_01_2012_en.php.19

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8. Mehrsprachigkeit und Übersetzung9. Registrierung, Datenbanken, Nutzerprofile und Datenschutz10. Rechte des geistigen Eigentums11. Privatsphäre und Datenschutz12. Helpdesk13. Plattformaktualisierungen und erweiterungen14. Qualitätssicherung und kontrolle15. Komponenten der Plattform16. Öffentliches Portal17. Arbeitsoberfläche für registrierte Nutzer18. Kooperationsplattform für Projektpartner (TwinSpace)19. Arbeitsoberfläche für nationale Koordinierungsstellen20. Arbeitsoberfläche für den Lenkungsausschuss

1. Hosting

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Hosting der eTwinning-Plattform in einer sicheren Umgebung erfolgt.

Die Plattform muss an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr (365 Tage im Jahr) verfügbar sein und ordnungsgemäß überwacht werden. Die zugrundeliegenden Datenbanken, Verzeichnisse, Middleware und Werkzeuge müssen mit modernster Technologie gegen böswillige Zugriffe, Viren, die Verbreitung von Würmern und andere Internetbedrohungen geschützt sein.

Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für die ständige Verfügbarkeit der Website sowie für die Sicherheit, Sicherung und Kontinuität der Informationen und der Dienste zu sorgen. Dazu gehört unter anderem die Notwendigkeit, regelmäßige Sicherungskopien der Website zu erstellen, um nach Systemstörungen eine rasche Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei minimalem Datenverlust zu gewährleisten. Der Bieter hat deutlich zu beschreiben, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Website gegen Angriffe und Schäden abzusichern. Zudem ist klar anzugeben, welches Maß an Verfügbarkeit er für die Plattform anbieten kann, wie die garantierten maximalen Zeitvorgaben zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach einem Systemausfall lauten und wie er beabsichtigt, eine solche Verfügbarkeit zu messen und zu überwachen.

Der Grad der Überwachung sowie Informationen zur Häufigkeit der Datensicherung, zur Wiederherstellungszeit nach einem Systemausfall, zur Antwortzeit sowie zur Verfügbarkeit sind in einem vom Bieter vorzulegenden Entwurf für eine Dienstgütevereinbarung festzulegen. Diese Vereinbarung ist von der EACEA bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Vertrags zu genehmigen.

Spezifische Kosten für das Hosting sind im Formular für den Finanzplan im Anhang gesondert auszuweisen.

2. Übernahme und Übergabe des Inhalts und der Daten20

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Der erfolgreiche Bieter muss in enger Zusammenarbeit mit dem gegenwärtigen Auftragnehmer die reibungslose Übernahme des Inhalts und der Daten der aktuellen Plattform ohne Funktionsunterbrechung der Aktion gewährleisten. Dazu kann es erforderlich sein, den aktuellen Vertrag für eine bestimmte Übergangszeit zu verlängern, höchstens jedoch für sechs Monate nach der Unterzeichnung des neuen Vertrags, der im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (EACEA/2012/01) vergeben wird. Dieser Übergangszeitraum soll es dem neuen Auftragnehmer ermöglichen, die Plattform und alle diesbezüglichen Daten und Hauptfunktionen ohne Schwierigkeiten zu übernehmen oder einzurichten. In jedem Fall muss die Plattform jedoch ab Januar 2014 vollständig einsatzbereit sein.

Bieter müssen berücksichtigen, dass während der maximalen Gesamtdauer des Vertrags eine Entscheidung getroffen werden kann, die Plattform in europa.eu (EUROPA), das offizielle Portal der Einrichtungen der Europäischen Union, oder in die Website der EACEA zu integrieren und das Hosting im Datenzentrum der Europäischen Kommission zu betreiben. In diesem Fall oder spätestens am Ende der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer die reibungslose Übergabe aller auf der Plattform enthaltenen Daten sowie der erforderlichen technischen Werkzeuge, der gesamten technischen Dokumentation und anderer Materialien, die zur Einrichtung und zum Betrieb der Plattform erforderlich sind, in einem Industriestandard an die EACEA oder eine von ihr benannte Stelle gewährleisten. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die für die Übergabe der Plattform erforderlichen Schulungen bereitstellen.

Während der maximalen Gesamtdauer des Vertrags muss der Auftragnehmer für die EACEA die vollständige und aktuelle Dokumentation zur Plattform und all ihren Komponenten bereithalten.

Um die Übergabe der Plattform zu erleichtern, müssen die Bieter den Leitfaden für Informationsanbieter (Information Providers Guide)24 konsultieren, der einen Überblick über die redaktionellen, technischen und grafischen Anforderungen der Website EUROPA gibt.

3. Bedienbarkeit

Die Benutzerfreundlichkeit und die Bedienbarkeit müssen wichtige Faktoren für die Gestaltung und Entwicklung der Plattform sein. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Navigation, die Sprachvorgaben, die Informationen und das Interaktionsdesign verständlich sind und kein Hindernis für die vollständige Teilnahme am eTwinning darstellen. Die Werkzeuge sollten so intuitiv und so einfach wie möglich zu verwenden und zu erlernen sein. Den Nutzern sollte die erforderliche Kontexthilfe bereitgestellt werden, damit ihnen eine reibungslose Interaktion mit der Plattform möglich ist. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der Tatsache gelten, dass die Vertrautheit des Zielpublikums mit IKT-Werkzeugen stark unterschiedlich ausgeprägt ist. Der Bieter hat daher anzugeben, mit welchen Maßnahmen er eine optimale Bedienbarkeit aller Plattformdienste gewährleisten will. Dazu zählen:

– die regelmäßige Durchführung von Prüfungen der Bedienbarkeit und von Feedbackerhebungen bei potenziellen und tatsächlichen Nutzern, um so deren Erwartungen besser zu verstehen, herauszufinden, wie sie die Plattform wahrnehmen und nutzen und um Probleme bei der Nutzung festzustellen und ggf. die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu treffen. Insbesondere sollten im Vorfeld der Einführung einer neuen Plattform oder vor

24 http://ec.europa.eu/ipg/.21

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größeren Änderungen Prüfungen der Bedienbarkeit (Usability-Tests) durchgeführt werden, in denen im Rahmen eines festgelegten Szenarios mit grundlegenden Aufgaben die Leistung und Genauigkeit der Plattform sowie die Erinnerungsrate an bestimmte Informationen und die emotionale Reaktion repräsentativer Nutzer (sowohl erfahrene als auch unerfahrene Teilnehmer am eTwinning) abgeprüft werden;

– die Erstellung eines Styleguides zur Nutzeroberfläche auf der Grundlage der Ergebnisse von Usability-Tests und Erhebungen, die der Auftragnehmer erfüllt, um so ein konsistentes Design und eine einheitliche Navigation über die gesamte Plattform hinweg sicherzustellen.

4. Zugänglichkeit

Die Plattform muss so geschaffen oder stufenweise angepasst werden, dass sie die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.025, Stufe AA, erfüllt. In begründeten Fällen, in denen diese Richtlinien aus technischen oder praktischen Gründen nicht eingehalten werden können, ist dies auf einer gesonderten Seite zur Zugänglichkeit zu erläutern.

5. Leistung

Die Technologien, die für Einrichtung, Verwaltung, Betrieb und Pflege der eTwinning-Plattform eingesetzt werden, müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, auf internationalen technischen Standards basieren, ein wachsendes Verkehrsvolumen bewältigen können, mögliche Erweiterungen, Weiterentwicklungen und die Integration neuer Technologien erlauben sowie an neue Anforderungen, die sich möglicherweise aus neuen technischen Entwicklungen oder aus Rückmeldungen der Nutzer ergeben, anpassbar sein. Insbesondere muss die Plattform die modernsten Werkzeuge zur Unterstützung von Gruppenarbeit einsetzen.

Die Plattform ist unter Verwendung standardkonformer Codes zu entwickeln, damit gewährleistet ist, dass sie auf den verschiedensten Plattformen und Geräten ausgeführt werden kann. Insbesondere muss sie eine vollständige Kompatibilität mit allen Webbrowsern aufweisen, die im europäischen Markt einen Marktanteil von mehr als 3 % haben, und zudem in angemessenem Maß mit allen größeren Browsern für mobile Geräte und für Nutzer mit Behinderungen kompatibel sein.

Angesichts der sehr großen und stetig wachsenden Zahl der Plattformnutzer sollten die Architektur und die Komponenten äußerst skalierbar sein. Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass die Plattform bei folgender Auslastung ohne Beeinträchtigung der Antwortzeiten und der Leistung funktioniert:

– 600 000 registrierte Nutzer;

– 30 000 gleichzeitig angemeldete Nutzer;

– 20 000 parallele Projekte (und somit auch aktiv genutzte TwinSpaces);

– 400 000 Besuche der TwinSpaces pro Tag;

– 100 000 Besuche der eTwinning-Plattform pro Tag (Portal und Arbeitsoberfläche);

25 http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/.22

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– eine deutliche Zunahme der Nutzerinteraktionen (interne Nachrichten, Beiträge in Foren, Mitgliederprofilen und Chat-Rooms);

– ein deutlicher Anstieg bei der Verfolgung und Verarbeitung von Daten mit Bezug auf Nutzeraktionen und das Nutzerverhalten, um so Profile der Nutzer zu erstellen und ihnen optimale Möglichkeiten zur Nutzung der Plattform zu bieten;

– ein reichhaltiges Angebot an Filterkriterien, mit denen bei nutzergenerierten Suchanfragen ein hoher Grad an Genauigkeit erreicht werden soll;

– ein hoher Grad an Detailliertheit und Genauigkeit der statistischen Daten und bei der Überwachung des Nutzerverhaltens auf der Plattform.

6. Datenverkehr

Der Bieter muss die Mittel und Parameter angeben, die er zum Messen des quantitativen Datenverkehrs auf der Plattform sowie in den verschiedenen Komponenten (einmalige Besucher (Unique Visitors), Besucher, demografische Angaben, Weiterempfehlungen (Referrals), Zeit pro Besuch usw.) einzusetzen gedenkt. Zudem muss er angeben, welche Maßnahmen er zur Förderung des Datenverkehrs zu ergreifen beabsichtigt (siehe Abschnitt E des vorliegenden Dokuments: Kommunikation und Werbung). Die EACEA behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass diese Informationen zum Datenverkehr für die Nutzer deutlich sichtbar gemacht werden.

7. Prototyperstellung und Tests

Die Entwicklung der Plattform und ihrer verschiedenen Funktionen sollte phasenweise und mit Hilfe von Prototypen und Wireframes auf der Grundlage von Anwendungsfällen und Nutzerszenarien erfolgen, die bei den Treffen zwischen Auftragnehmer und Lenkungsausschuss vor der Endabnahme erörtert werden.

Der Bieter muss klare Angaben zu den Programmen und Szenarien zum Testen der Bedienbarkeit, der Zugänglichkeit (einschließlich WAI-Stufe AA), der Sicherheit und der technischen Leistung (einschließlich Volumen, Kapazität und Antwortzeit für 30 000 gleichzeitige Nutzer) machen.

8. Mehrsprachigkeit und Übersetzung

Da das Ziel der Aktion eTwinning darin besteht, eine möglichst weite Verbreitung von Schulkooperationen zu fördern und damit die größtmögliche Zahl von Schulen und Lehrern zu erreichen, ist die durchgängige Mehrsprachigkeit ein wichtiges Merkmal der eTwinning-Plattform. Allgemeine Informationen sowie Informationen, die relativ selten geändert werden, beispielsweise Informationen zu den Navigationselementen, Artikel, Nachrichten, Leitlinien, Funktionsbeschreibungen, Kontexthilfe und Registrierungsformulare, sind in den folgenden Sprachen bereitzustellen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Spezifische Informationen sowie Informationen, die relativ häufig geändert werden, wie zum Beispiel nationale Nachrichten und ausführliche Informationen über einzelne Projekte, können in einer kleineren Zahl von Sprachen veröffentlicht

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werden. Dabei sollten jeweils die Sprachen verwendet werden, die von einem möglichst großen Anteil des spezifischen Zielpublikums der betreffenden Informationen verstanden werden. Die Veröffentlichung von Informationen im Portal in weniger Sprachen sollte die Ausnahme von der Regel der durchgängigen Mehrsprachigkeit darstellen. Die Gesamtzahl der ausgangssprachlichen Standardseiten (1500 Zeichen ohne Leerzeichen), die von der zentralen Koordinierungsstelle für das Portal und für Druckveröffentlichungen pro Jahr in diese Sprachen zu übersetzen sind, wird auf 500 geschätzt.

Soweit möglich, sollten nicht mehrere Sprachen auf einer Seite gemischt werden. Die auf der Plattform bereitgestellten Übersetzungen werden generell vom Auftragnehmer erstellt und, sofern erforderlich, vom Netz der nationalen Koordinierungsstellen überprüft. Dieses Netz könnte auch dazu aufgefordert werden, Beiträge zur Übersetzung und Lokalisierung von anderen Texten für die Plattform, zum Beispiel von Informationen zu ausgewählten Projekten, zu leisten. Die Bieter sollten erläutern, wie sie beabsichtigen, die effiziente und pünktliche Übersetzung zu organisieren und die sprachliche Qualität der auf der Plattform veröffentlichten Texte sicherzustellen. Das Angebot muss ein ausreichendes Budget für Übersetzungen beinhalten. Es müssen Vorkehrungen für eine steigende Zahl von Sprachversionen getroffen werden, für den Fall, dass sich weitere Länder an der Aktion eTwinning beteiligen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern, ist der Preis für zusätzliche Sprachen als Option im Formular für den Finanzplan gesondert anzugeben.

9. Registrierung, Datenbanken, Nutzerprofile

Die Plattform muss mehrsprachige relationale Datenbanken der registrierten Nutzer und Projekte sowie weiterer eTwinning-Aktivitäten von Nutzern umfassen, wie beispielsweise die Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Folgende Nutzerkategorien können sich auf der eTwinning-Plattform registrieren:

– Lehrer und andere schulische Mitarbeiter (Schulleiter, Bibliothekspersonal, Schulpsychologen usw.), die an einer Schule in einem der Länder tätig sind, die am Programm für lebenslanges Lernen oder am Programm „Erasmus für alle“ teilnehmen;

– Personen, die von den nationalen Koordinierungsstellen explizit als Berater zugelassen sind;

– Lehrerausbilder, die an einer Ausbildungseinrichtung für Lehrer tätig sind, die von den entsprechenden nationalen Koordinierungsstellen zugelassen ist (Zugangsbeschränkungen sind in Absprache mit dem Lenkungsausschuss festzulegen);

– auf temporärer Basis Lehramtsstudenten, die an einer Ausbildungseinrichtung für Lehrer eingeschrieben sind, die von den entsprechenden nationalen Koordinierungsstellen zugelassen ist (Zugangsbeschränkungen sind in Absprache mit dem Lenkungsausschuss festzulegen);

– jede andere Nutzerkategorie auf Antrag des Lenkungsausschusses.

Beim Anmelden an der Plattform muss jede Nutzerkategorie Zugriff auf eine angepasste Arbeitsoberfläche mit den entsprechenden Rechten und Einschränkungen haben, auf der zielgerichtete Informationen bereitgestellt werden. Das Angebot muss Angaben über die Vorkehrungen für die Online-Registrierung der Nutzer, die Festlegung unterschiedlicher

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Nutzerprofile (in Absprache mit dem Lenkungsausschuss) und ein angemessenes Sicherheitsniveau für die Nutzerdaten zur Verhinderung von Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung enthalten. Die Registrierung sollte für die Nutzer so einfach wie möglich gemacht werden und nur relevante Informationen erfordern.

Die Datenbank registrierter Nutzer muss die effektive Funktion der Partnersuchwerkzeuge ermöglichen und zielgerichtete und genaue Ergebnisse liefern. Sie sollte alle relevanten Informationen für diesen Zweck sowie für die allgemeine Berichterstattung über die Entwicklung des eTwinning enthalten. Insbesondere sollte sie Daten über die Schule, das Profil des registrierten Ansprechpartners, dessen Verfügbarkeit und die Präferenzen für ein eTwinning-Projekt sowie regionale Daten enthalten. Die Datenfelder sind mit dem Lenkungsausschuss zu vereinbaren, um die Konsistenz mit den Daten, die für andere Aktionen des Programms für lebenslanges Lernen oder des Programms „Erasmus für alle“ erforderlich sind, sowie die Verfügbarkeit aller Daten, die für die Überwachung und Berichterstattung erforderlich sind, sicherzustellen.

Die Datenbank registrierter Projekte muss eine schnelle Abfrage der Informationen erlauben, zum Beispiel zum Status, zur Dauer und zu den Themen der Projekte, zu den Partnern (sowohl zu Gründungspartnern als auch zu eingeladenen Partnern, einschließlich jener aus Ländern, die nicht von diesem Programm abgedeckt sind), zur Zahl der teilnehmenden Schüler, zu den verwendeten Kommunikationssprachen usw. Die Daten sind von den Lehrern zu einem angemessenen Zeitpunkt (bei Registrierung der Schule oder des Projekts, während des laufenden Projekts, bei Projektabschluss) einzugeben. Die Partner sollen in die Lage versetzt und ermutigt werden, ihre Daten zu aktualisieren.

10. Rechte des geistigen Eigentums

Der Auftragnehmer ergreift geeignete Maßnahmen, mit denen er sicherstellt, dass die Rechte des geistigen Eigentums von den Nutzern der Plattform angemessen berücksichtigt werden. Bei Links zu Bildungsmaterialien und software müssen im Portal deutliche Angaben zu den Autoren und ihren Rechte, den Status der Ressourcen und den Rechten und Pflichten der Nutzer gemacht werden. In diesem Zusammenhang sind die Bieter aufgefordert, auch Abschnitt 7 (Rechte des geistigen Eigentums) dieser Leistungsbeschreibung zu konsultieren.

Des Weiteren müssen sie den Nutzern Hilfe und Unterstützung bei der Einhaltung der Rechte des geistigen Eigentums bieten.

11. Privatsphäre und Datenschutz

Die EACEA unterliegt speziellen gesetzlichen Verpflichtungen betreffend die personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung. Diese Verpflichtungen sind in Verordnung (EG) Nr.   45/2001 26 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr beschrieben.

26 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:008:0001:0022:de:PDF.25

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Alle Daten, die die registrierten Nutzer betreffen, müssen sorgfältig geschützt werden und dürfen nur für die Zwecke des eTwinning verwendet werden. Ohne Zustimmung der betroffenen Person und die schriftliche Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen des öffentlichen Auftraggebers dürfen keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden.Der Auftragnehmer handelt ausschließlich auf Weisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Daten zum Nutzerverhalten in den verschiedenen Bereichen der eTwinning-Plattform dürfen nur von der zentralen Koordinierungsstelle, den nationalen Koordinierungsstellen, nationalen oder regionalen Schulbehörden und anderen Dritten, wie Forschungszentren und Hochschulen, zum Zweck der Forschung und Überwachung genutzt werden. Die Datennutzung durch die oben aufgeführten Personen und Einrichtungen muss dem für die Verarbeitung Verantwortlichen des öffentlichen Auftraggebers mitgeteilt werden; dieser behält sich das Recht vor, die Genehmigung für eine solche Nutzung zu verweigern.

Auf den Registrierungsseiten muss deutlich eine Datenschutzerklärung angezeigt werden, die die Nutzer, die sich registrieren, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre damit zusammenhängenden Rechte informiert. Insbesondere muss die Datenschutzerklärung angeben, welche personenbezogenen Informationen erfasst werden, für welchen Zweck und durch welche technischen Mittel, wer Zugriff auf die erfassten Informationen hat und an wen sie weitergegeben werden, wie die Daten geschützt und gesichert werden, wie ihre personenbezogenen Daten überprüft, geändert oder gelöscht werden können und wie lange die Daten gespeichert werden. Der Inhalt der Datenschutzerklärung muss vom öffentlichen Auftraggeber genehmigt werden.

Der Bieter muss die Maßnahmen angeben, die er zu ergreifen beabsichtigt, um unangemessenes Verhalten auf der Plattform, wie eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, das Einstellen unangemessener oder unangebrachter Kommentare, Spamming oder die Nutzung der Plattform für kommerzielle Zwecke, zu verhindern. Den Nutzern sind hierfür einfache und leistungsstarke Werkzeuge für die Berichterstattung zur Verfügung zu stellen, und es sind Vorgehensweisen für wirksame und schnelle Reaktionen einzuführen.

Wenn personenbezogene Daten in automatisierter Form verarbeitet werden, muss der Bieter angemessene Maßnahmen angeben, die er in Bezug auf die Risiken umsetzen will, um insbesondere:

a) zu verhindern, dass Unbefugte Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden;

b)zu verhindern, dass Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können;

c) zu verhindern, dass Daten unbefugt eingegeben oder dass gespeicherte personenbezogene Daten unbefugt weitergegeben, verändert oder gelöscht werden;

d)zu verhindern, dass Unbefugte mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung auf Datenverarbeitungssysteme zugreifen;

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e) zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können;

f) zu erfassen, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit an wen übermittelt worden sind;

g)zu gewährleisten, dass es auch nachträglich möglich ist, zu prüfen, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit und durch wen verarbeitet wurden;

h)zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag Dritter verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des auftraggebenden Organs oder der auftraggebenden Einrichtung verarbeitet werden können;

i) zu gewährleisten, dass während der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert oder gelöscht werden können;

j) seine Organisationsstruktur in einer Weise zu gestalten, die den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.

12. Helpdesk

Die zentrale Koordinierungsstelle muss einen technischen Helpdesk-Dienst für Nutzer bereitstellen. Standardanfragen von Schulen und nationalen Koordinierungsstellen sind innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Komplexere Fragen sind innerhalb einer Woche zu beantworten.

13. Plattformaktualisierungen und erweiterungen

Die Plattform und ihre verschiedenen Komponenten müssen laufend auf Fehler geprüft werden. An der Hardware, Software, Informationsarchitektur sowie an den Nutzeroberflächen müssen gemäß der Entwicklung der entsprechenden Technologie Anpassungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus kann der eTwinning-Lenkungsausschuss während der gesamten maximalen Gesamtdauer des Vertrags neue oder geänderte Funktionen anfordern. Diese größeren Änderungen würden dann im Rahmen weiterer Aufträge abgedeckt, die im Zuge eines Verhandlungsverfahrens an den Auftragnehmer vergeben werden.

14. Qualitätssicherung und kontrolle

Das Angebot muss Angaben zu den Qualitätsstandards, die der Bieter einhalten muss, sowie zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, Ressourcen und Indikatoren zur Überwachung und zur Verbesserung der Qualität des Portals enthalten. Insbesondere sind die Vorkehrungen zur Gewährleistung der Bedienbarkeit, Zugänglichkeit, Funktion der Suchmaschine und Integrität der Links sowie zur Überwachung des Datenverkehrs und der Nutzerzufriedenheit klar zu erläutern.

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Es sind ebenfalls Vorkehrungen dafür zu treffen, Rückmeldungen der Nutzer proaktiv einzuholen und umzusetzen, um technische Fehler zu berichtigen und die Website entsprechend den Nutzererwartungen zu optimieren.

15. Komponenten der Plattform

Die eTwinning-Plattform muss mindestens die folgenden Komponenten umfassen:

– ein öffentliches Portal;

– eine Arbeitsoberfläche für registrierte Nutzer, einschließlich einer speziellen Umgebung für Lehrerausbilder und Lehramtsstudenten sowie Bereichen für die Zusammenarbeit und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrern;

– Bereiche für die private Zusammenarbeit von Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Lehrer, die an Projekten beteiligt sind;

– Arbeitsoberflächen für die nationalen Koordinierungsstellen;

– eine Arbeitsoberfläche für den Lenkungsausschuss.

Die Plattform muss hochgradig integriert sein und eine einfache Navigation bieten. Registrierte Nutzer sollen in der Lage sein, durch die Anmeldung per Single-Sign-on oder Reduced-Sign-on auf die verschiedenen Teile der Plattform zuzugreifen. Die grafische Benutzeroberfläche und die Navigation sind über die gesamte Plattform hinweg einheitlich zu gestalten.

Der Bieter muss eine Übersicht über die allgemeine Struktur und die Funktionen der eTwinning-Plattform sowie ihre verschiedenen Bestandteile beifügen.

16. Öffentliches Portal

Hauptzweck des öffentlichen Portals ist es, eindeutig aufzuzeigen, an wen eTwinning sich richtet und was diese Aktion ihrem Zielpublikum bietet, Zugang zum Formular für die Online-Registrierung zu ermöglichen und bewährte eTwinning-Praktiken bekannt zu machen. Das Portal muss alle relevanten Funktionen beinhalten, darunter:

– allgemeine Informationen über eTwinning (Gründe für die Teilnahme und Vorgehensweise für die Registrierung, allgemeine Tipps für die erfolgreiche Teilnahme, Informationen zu Preisen und Qualitätssiegeln, Kontaktstellen für Unterstützung auf nationaler Ebene usw.);

– Zugang zum Registrierungsformular für Lehrer und andere Nutzer, die an einer Teilnahme am eTwinning interessiert sind, sowie ein Anmeldebereich, über den registrierte Nutzer ihren Profilen entsprechend auf die ihnen zugänglichen Bereiche der Plattform zugreifen können;

– ein Bereich mit Nachrichten;

– Interviews mit Lehrern und anderen Interessengruppen im Zusammenhang mit eTwinning;

– eine Galerie erfolgreicher und inspirierender eTwinning-Projekte;

– eine leicht durchsuchbare Galerie mit Projektideen, vorbereiteten Projektkits und Projektmodulen auf der Grundlage erfolgreicher Projekte;

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– Zugriff auf private Kooperationsarbeitsräume von eTwinning-Projekten, deren Partner beschlossen haben, die Projekte teilweise zu veröffentlichen;

– Zugriff auf öffentliche Schulprofile;

– Zugriff auf elektronische Versionen von Druckveröffentlichungen zum Thema eTwinning;

– weitere Informationen, die das Verständnis der Aktion eTwinning und die Teilnahme der größtmöglichen Zahl von Schulen fördern;

– beschränkten Zugriff auf eine dynamische und leicht durchsuchbare Datenbank registrierter Schulen und Projekte;

– Zugriff auf einen Bereich, der Lehrern in Europa Informationen zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Schulen in anderen Teilen der Welt bietet;

– Zugang zum Portal zur Schulbildung (siehe Punkt 3.3.3.2. B).

Der Bieter kann bei Bedarf weitere Elemente vorschlagen, die er für geeignet hält. Der Auftragnehmer muss in Absprache mit dem eTwinning-Lenkungsausschuss entscheiden, ob bestimmte in der obigen Liste aufgeführte oder im Angebot vorgeschlagene Elemente nur für registrierte Nutzer relevant sind und daher eher auf die Arbeitsoberfläche für diese Nutzer verschoben werden sollten (siehe Abschnitt unten).

Die Bieter sollten die dynamische Natur der Informationen berücksichtigen, da sich das eTwinning in einem Entwicklungsprozess von seiner gegenwärtigen Form hin zu komplexeren Anwendungen und Verwendungsformen befindet. Informationen und Nachrichten müssen daher durchsuchbar sein und fortlaufend und dynamisch aktualisiert werden;

Das öffentliche Portal ist in den folgenden Sprachen bereitzustellen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

17. Arbeitsoberfläche für registrierte Nutzer

Die Arbeitsoberfläche für registrierte Nutzer ist eine soziale Webumgebung, die Lehrern und anderen Nutzern, die sich auf der eTwinning-Plattform registrieren können, die Möglichkeit bietet, eigene Profile anzulegen und zu verwalten, nach Partnern zu suchen, miteinander zu kommunizieren, sich an Foren und Wissensgemeinschaften zu beteiligen, Aktivitäten zur beruflichen Weiterentwicklung zu nutzen, ihre Projekte zu verwalten und Bildungsressourcen auszutauschen.

Zudem sind auf dieser Arbeitsoberfläche Informationen bereitzustellen, die sich insbesondere an die registrierten Nutzer richten, wie Leitlinien und Lernprogramme zur Verwendung der eTwinning-Werkzeuge, die Bekanntmachung von Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, landesspezifische Nachrichten der nationalen Koordinierungsstellen usw.

Die Suche nach Partnern sollte mit Hilfe einer leistungsstarken und benutzerfreundlichen Suchmaschine erleichtert werden, die es den registrierten Nutzern ermöglicht, kombinierte Suchen auf Grundlage der in den Nutzerprofilen hinterlegten Daten durchzuführen.

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In diesem Bereich sind zudem Kommunikationswerkzeuge bereitzustellen, die es Lehrern ermöglichen, miteinander zu kommunizieren, berufsbezogen zu diskutieren und ihre Projekte zu planen.

Für die einfache Suche in den auf der Arbeitsoberfläche für registrierte Nutzer verfügbaren Foren sollte eine leistungsstarke Suchmaschine bereitgestellt werden.

Die Arbeitsoberfläche sollte einen speziellen Bereich beinhalten, der der beruflichen Weiterentwicklung der Nutzer des eTwinning gewidmet ist. Zudem sollte Zugriff auf die Registrierungsformulare für Projekte gewährt werden.

Die Arbeitsoberfläche sollte an die unterschiedlichen Nutzerkategorien (Lehrer und anderes Lehrpersonal, Lehrerausbilder, Berater usw.) angepasst sein und ihnen eine benutzerdefinierte Sicht mit Zugriff auf verschiedene Funktionen bieten, die sich aus den jeweiligen Rechten und Beschränkungen ergeben, die in Absprache mit dem Lenkungsausschuss festgelegt wurden.

18. Kooperationsplattform für Projektpartner ( TwinSpace )

Der TwinSpace ist als eine sichere private Plattform für die Kommunikation und Zusammenarbeit der Projektpartner auszurichten. Die Plattform ist passwortgeschützt, und der Zugang ist auf die Teilnehmer (Lehrer und Schüler oder Lehrerausbilder und Lehramtsstudenten) des entsprechenden registrierten Projekts beschränkt. Soweit möglich sollten Lehrer und andere registrierte Nutzer über Single-Sign-on auf TwinSpace und die Arbeitsoberfläche zugreifen können.

Der TwinSpace ist in den folgenden Sprachen bereitzustellen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Der Bereich soll intuitiv und sowohl für Lehrer als auch für Schüler ansprechend gestaltet sein, um nach Möglichkeit möglich den Überblick über eTwinning-Projekte zu behalten, die mit Hilfe alternativer Werkzeuge außerhalb der eTwinning-Plattform umgesetzt worden sind.

Der TwinSpace sollte mindestens die folgenden Standardkomponenten umfassen: Nachrichtenfunktion (E-Mail, Termin und Kontaktverwaltung), Werkzeuge für Team-Zusammenarbeit und Echtzeitzusammenarbeit (z. B. Instant Messaging und Webkonferenzen), Dateiaustausch (File-Sharing), Podcasting und Web-Publishing-Werkzeuge, einschließlich Blogs und Wikis.

Der Bieter hat zu prüfen, inwieweit es möglich ist, verschiedene, an die unterschiedlichen Nutzerarten (erfahrene und unerfahrene Lehrer, Schulprojekte im Primar und Sekundarbereich, Projekte zwischen Ausbildungseinrichtungen für Lehrer usw.) angepasste Versionen des TwinSpace bereitzustellen.

Der TwinSpace sollte in Bezug auf die Entwicklungen im IKT-Bereich sowohl bei Softwareaktualisierungen als auch bei neuen Funktionen, die sich zum Standard entwickeln (siehe Punkt 13 oben, Plattformaktualisierungen und erweiterungen), auf dem neuesten Stand

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gehalten werden. Der Bieter ist daher gehalten, die Integration verbreiteter kostenloser oder proprietärer Software in die Plattform in Erwägung zu ziehen.

Der TwinSpace muss eine ausreichende Kapazität zum Hochladen von Texten, Audiodateien, Bildern und Videos bieten und gleichzeitig eine normale Leistung sicherstellen.

19. Arbeitsoberfläche für nationale Koordinierungsstellen

Die spezifische Arbeitsoberfläche für die nationalen Koordinierungsstellen sollte Funktionen für zwei Arten von Aufgaben unterstützen:

– Verwaltung des eTwinning auf nationaler Ebene: einfacher Abruf von Daten zu registrierten Schulen und Partnerschaften in dem betreffenden Land; Annahme, Kommentierung oder Ablehnung von Partnerschaftsregistrierungen; Überwachung des Fortschritts von Projekten; Bewertung von Beiträgen für das Qualitätssiegel und Wettbewerbe sowie andere nützliche Funktionen für die tägliche Arbeit der Mitarbeiter der nationalen Koordinierungsstellen;

– tägliche Berichterstattung der nationalen Koordinierungsstellen über ihre Arbeit und die Entwicklung des eTwinning in ihren Ländern. Für die nationalen Koordinierungsstellen sollten Werkzeuge für die aktuelle Berichterstattung über Veranstaltungen, Schulungsmaßnahmen und Workshops auf nationaler Ebene (einschließlich der Zahl der Teilnehmer), Werbeaktivitäten, Veröffentlichungen, Aktivitäten der „eTwinning-Botschafter“, Kontakte mit nationalen und regionalen Behörden, Medienberichterstattung über eTwinning usw. bereitgestellt werden.

20. Arbeitsoberfläche für den Lenkungsausschuss

Die Arbeitsoberfläche für den Lenkungsausschuss ist ein Bereich mit eingeschränktem Zugang, auf den ausschließlich die Mitglieder des Lenkungsausschusses (EACEA und Europäische Kommission) sowie die zentrale Koordinierungsstelle zugreifen können, um zu Überwachungszwecken statistische Daten in Bezug auf die Teilnahme und die Aktivitäten der Nutzer der eTwinning-Plattform sowie zu den von den nationalen Koordinierungsstellen auf den jeweiligen Arbeitsoberflächen gemeldeten Aktivitäten abzurufen.

C) Community Management

Ziel des eTwinning ist es, durch die gemeinsame Nutzung von Ideen, Kenntnissen, Erfahrungen, Wissen und Ressourcen die Vernetzung europäischer Schulen zu erleichtern und die berufliche Weiterentwicklung von Lehrern und anderen schulischen Interessengruppen zu fördern. Die in dieser Rubrik aufgeführten Dienstleistungen sollen zum Erreichen dieser Ziele beitragen, indem sie Möglichkeiten zur Interaktion schaffen und die aktive und wirksame Teilnahme der eTwinning-Nutzer an Diskussionen, Foren und Wissensgemeinschaften fördern.

Angesichts der steigenden Zahl solcher Foren und Gemeinschaften (aktuell: „Lehrerzimmer“, „eTwinning-Gruppen“ und „Lernveranstaltungen“ im eTwinning-Portal27) und unter Berücksichtigung der mehrsprachigen Ausrichtung des eTwinning wird von der zentralen 27 http://www.etwinning.net/de/pub/index.htm.

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Koordinierungsstelle nicht erwartet, dass sie all diese Angebote direkt moderiert; vielmehr überwacht sie die Foren und Diskussionsrunden und schafft und unterstützt ein Netzwerk von Moderatoren, Tutoren und Online-Führungskräften, um so eine Kultur der Online-Zusammenarbeit zwischen den eTwinning-Nutzern zu fördern.

Insbesondere muss die zentrale Koordinierungsstelle:

– einen Plan für die Beteiligung der Gemeinschaft erarbeiten, die Moderationspolitik für die eTwinning-Plattform festlegen und deren Umsetzung überwachen;

– geeignete Werkzeuge für die Beteiligung der Gemeinschaft und die Interaktion zwischen den Nutzern der eTwinning-Plattform bereitstellen;

– bewährte Praktiken ermitteln und verbreiten, die sich aus dem Community Management und der Online-Moderation ergeben;

– Lernveranstaltungen und Kurse organisieren und autodidaktische Lehrmittel zur Online-Moderation (Facilitation) und zur Netiquette erarbeiten;

– die Online-Moderation in Fächer einbinden, die in den Schulungskursen für die eTwinning-Botschafter abgedeckt werden;

– wirksame Verfahren und Werkzeuge einführen, um die Nutzer vor Spam und unangemessenem Nutzerverhalten zu schützen;

– wirksame Mechanismen zur Förderung der Peer-Moderation einführen, einschließlich der Möglichkeit für Nutzer, unangemessenes Verhalten und unangemessene Vorgehensweisen anzuzeigen und der zentralen Koordinierungsstelle zu melden, damit diese schnell und wirksam reagieren kann;

– Anreize schaffen, um die aktive und maßgebliche Teilnahme der Nutzer an Wissensgemeinschaften und Foren zu fördern;

– kontextbezogene Informationen zur Online-Moderation und zur Netiquette auf der eTwinning-Plattform bereitstellen;

– die aktive Teilnahme der Mitarbeiter der nationalen Koordinierungsstellen, der eTwinning-Botschafter und der Online-Führungskräfte an der Moderation der Foren und Wissensgemeinschaften fördern und unterstützen;

– die Foren direkt moderieren, an denen sie in hohem Maße beteiligt ist (beispielsweise das Forum zu den von der zentralen Koordinierungsstelle bereitgestellten Dienstleistungen oder zur Verwendung der eTwinning-Werkzeuge).

D) Berufliche Weiterentwicklung von Lehrern

Die zentrale Koordinierungsstelle ist dazu angehalten, zur beruflichen Weiterentwicklung der eTwinning-Nutzer beizutragen und die hierfür erforderlichen Schulungen durchzuführen, damit das Potenzial der Schulzusammenarbeit in Europa und der IKT zum Zwecke pädagogischer Innovation vollständig genutzt werden kann. Dieser Teil der Dienstleistungen ist in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen zu erbringen, die den registrierten eTwining-Nutzern außerdem Online wie auch Präsenzmöglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung anbieten. Die zentrale Koordinierungsstelle steht den nationalen

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Koordinierungsstellen dabei beratend zur Seite, erarbeitet spezielle Schulungsmaterialien und -ressourcen, die von den nationalen Koordinierungsstellen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst und entsprechend genutzt werden können, und ermittelt und sammelt Informationen, pädagogische Materialien und Ideen von entsprechenden Schulungsmaßnahmen für Lehrer, die auf nationaler Ebene durchgeführt wurden, passt diese an und stellt sie dem gesamten Unterstützungsnetz zur Verfügung.

Die zentrale Koordinierungsstelle muss alle Schulungsmaßnahmen für Lehrer überwachen und bewerten und mit Hilfe ihres pädagogischen Teams und in Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen Vorschläge vorlegen, wie dieser Bereich weiterentwickelt werden sollte.

Die zentrale Koordinierungsstelle sollte danach streben, den registrierten eTwinning-Nutzern auf faire Weise Möglichkeiten für ihre berufliche Weiterentwicklung zu bieten. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er ein Verzeichnis der Teilnehmer an Lernveranstaltungen, Workshops für die berufliche Weiterentwicklung und Online-Konferenzen und Kursen erstellt.

Die von der zentralen Koordinierungsstelle angebotenen Schulungsmaßnahmen sollten Bereiche wie die folgenden abdecken:

– innovative und kollaborative Lehransätze;

– Internationalisierung von Schulstrategien;

– fächerbezogene Zusammenarbeit von Schulen;

– lehrplanübergreifende Zusammenarbeit an den einzelnen Schulen;

– pädagogische Nutzung von Informations und Kommunikationstechnologien;

– Online-Zusammenarbeit und Moderation;

– spezifische Schulungen für eTwinning-Botschafter;

– Einsatz von Werkzeugen, die im eTwinning-Portal bereitgestellt werden;

– Sensibilisierung für das Internet (Internetsicherheit, Netiquette und Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums);

– andere Fragen, die für die Umsetzung von eTwinning-Projekten oder für die erfolgreiche Teilnahme an anderen Aktivitäten für Schulen im Rahmen des Programms „Erasmus für alle“ relevant sind (z. B. interkulturelle Kommunikation, projektbasierte Pädagogik, Projektplanung und verwaltung).

Im Angebot müssen mindestens die folgenden fünf Aktivitäten für die berufliche Weiterentwicklung vorgesehen sein:

1. Lernveranstaltungen2. Online-Vorlesungen3. Online-Kurse4. Autodidaktische Lehrmittel5. Workshops für die berufliche Weiterentwicklung

1. Lernveranstaltungen 33

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Die zentrale Koordinierungsstelle führt kurze, intensive Online-Veranstaltungen oder Webinare durch, die von Bildungsexperten geleitet werden und einen Einblick in ein bestimmtes Thema bieten; des Weiteren werden im Rahmen solcher Veranstaltungen Ideen entwickelt, die Interaktion zwischen den Teilnehmern gefördert und Kompetenzen weiterentwickelt. Gegenwärtig besteht jede Lernveranstaltung aus einer Phase von vier bis fünf Tagen, an denen aktiv diskutiert und Inhalte erarbeitet werden, gefolgt von vier bis fünf Tagen der Reflexion und der Eigenarbeit. Die Materialien werden multimedial präsentiert, darunter Audio und Videodateien, Podcasts und Dokumente in Textform. Die Veranstaltungen umfassen sowohl synchrone als auch asynchrone Interaktionen. Es wird eine Reihe von Aktivitäten vorgeschlagen, die von den Teilnehmern durchgeführt werden sollen; die Ergebnisse werden erörtert oder online bereitgestellt. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl beläuft sich auf ca. 100. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die als Nachweis für die Durchführung einer ausreichenden Zahl von vorgeschlagenen Aufgaben dient. Dem Bieter steht es frei, ein alternatives Format für diese Lernveranstaltungen vorzuschlagen, das er als erfolgversprechender erachtet. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern, sollte sich ein solches alternatives Format an dem oben beschriebenen Format orientieren und eine vergleichbare Wirkung zeigen. Die Lernveranstaltungen sollten in den Sprachen angeboten werden, die in der eTwinning-Gemeinschaft am weitesten verbreitet sind.

Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle bestehen in der Organisation von Lernveranstaltungen im Rahmen des Programms, dem Engagieren von Sachverständigen und Moderatoren (je nach Zahl der Teilnehmer; ein Sachverständiger und ein unterstützender Moderator je Lernveranstaltung), der Schulung und Unterstützung dieser Sachverständigen und Moderatoren bei der Verwendung der relevanten Werkzeuge, der Verwaltung im Zusammenhang mit der Registrierung der Teilnehmer, der Festlegung von Kriterien für die Zulassung der Teilnehmer, der Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses, der Einholung von Rückmeldungen und der Ausstellung der Bescheinigungen.

Im finanziellen Angebot ist der Preis für diese Dienstleistungen in Form von Paketen von zehn Lernveranstaltungen im gegenwärtigen Format oder als äquivalente Anzahl von Lernveranstaltungen im vorgeschlagenen alternativen Format anzugeben. Der Lenkungsausschuss entscheidet über die Anzahl der Pakete, die in jeden Jahresvertrag aufgenommen werden. Für das Jahr 2013 sind zwischen einem und drei Paketen vorgesehen.

2. Online-Vorlesungen

Die zentrale Koordinierungsstelle organisiert Online-Vorlesungen in den Sprachen, die in der Gemeinschaft der eTwinning-Nutzer am weitesten verbreitet sind; behandelt werden dabei Themen in Bezug auf das eTwinning, die Zusammenarbeit von europäischen Schulen im Allgemeinen sowie Aspekte der Schulpolitik. Die Online-Vorlesungen werden von einem oder mehreren Sachverständigen abgehalten und bieten den Teilnehmern in größtmöglichem Umfang Möglichkeit zur Interaktion.

Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle bestehen in der Organisation des Programms der Online-Vorlesungen, dem Engagieren der Sachverständigen sowie deren Schulung und Unterstützung bei der Verwendung der relevanten Werkzeuge, der Verwaltung im Zusammenhang mit der Registrierung der Teilnehmer und der Einholung von Rückmeldungen.

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Die Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen obliegt ebenfalls der zentralen Koordinierungsstelle.

Im finanziellen Angebot ist der Preis für diese Dienstleistungen in Form von Paketen von fünf Online-Vorlesungen anzugeben. Der Lenkungsausschuss entscheidet über die Anzahl der Pakete, die in jeden Jahresvertrag aufgenommen werden. Für das Jahr 2013 sind zwischen einem und zwei Paketen vorgesehen.

3. Online-Kurse

Die zentrale Koordinierungsstelle organisiert Online-Schulungskurse für bestimmte Nutzerkategorien (z. B. eTwinning-Botschafter, Online-Moderatoren und Tutoren, Neueinsteiger) und zu Themen, die für die Zusammenarbeit von Schulen in Europa relevant sind, und führt diese auch durch. Die Webumgebung für diese Online-Kurse sollte Möglichkeiten für die synchrone und für die asynchrone Kommunikation bieten.

Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle bestehen in der Organisation der Online-Kurse im Rahmen des Programms, dem Engagieren der Tutoren sowie deren Schulung und Unterstützung bei der Verwendung der relevanten Werkzeuge, der Verwaltung im Zusammenhang mit der Registrierung der Teilnehmer, der Festlegung von Kriterien für die Zulassung der Teilnehmer, der Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses, der Einholung von Rückmeldungen und der Ausstellung der Bescheinigungen.

Als Anhaltspunkt: Online-Kurse (oder Kursmodule) dauern in der Regel sechs Wochen. Im Angebot sind die Stückkosten für die Ausarbeitung und die Durchführung eines Online-Kurses anzugeben. Für das Jahr 2013 ist ein Online-Kurs vorgesehen. Für die Folgejahre entscheidet der Lenkungsausschuss über die Zahl der jährlich anzubietenden Online-Kurse oder Module.

4. Autodidaktische Lehrmittel

Der Bereich für die berufliche Weiterentwicklung auf der Arbeitsoberfläche sollte einen gut strukturierten und leicht durchsuchbaren Unterbereich beinhalten, in dem autodidaktische Ressourcen für Lehrer und andere Nutzer von eTwinning bereitgestellt werden, beispielsweise Präsentationen, Leitlinien, Lernprogramme, Videos und Podcasts. Dieser Bereich kann zudem durch Ressourcen von eTwinning-Wissensgemeinschaften und von nationalen Koordinierungsstellen ergänzt werden sowie durch Ressourcen, die im Rahmen weiterer Dienstleistungen für die berufliche Weiterentwicklung generiert wurden, wie Lernveranstaltungen, Online-Vorlesungen und Kurse und andere Aktionen und Projekte im Rahmen der Programme für lebenslanges Lernen und „Erasmus für alle“.

Die diesbezüglichen Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle bestehen im Ermitteln, Zusammenstellen und bei Bedarf auch im Formatieren und Bearbeiten der entsprechenden Ressourcen. Hierzu ist eine enge und proaktive Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren (nationale Koordinierungsstellen, Lehrer in Wissensgemeinschaften, EACEA, Partner in großen Projekten, die im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen und des Programms „Erasmus für alle“ durchgeführt werden usw.) erforderlich. Die Bieter müssen ihren Ansatz zur Präsentation und/oder zur Nutzung der autodidaktischen Lehrmittel für registrierte eTwinning-Nutzer erläutern.

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5. Workshops für die berufliche Weiterentwicklung

Die zentrale Koordinierungsstelle organisiert thematische Präsenzworkshops, die sich an die verschiedenen Kategorien von Lehrern und anderen Nutzern von eTwinning richten und die wiederum in verschiedenen europäischen Ländern stattfinden. In diesen Workshops kommen 25 Lehrer aus dem Gastgeberland über zwei volle Tage (oder über einen äquivalenten Zeitraum) mit 75 Lehrern aus anderen Ländern zusammen.

Sie sind gemeinsam mit der entsprechenden nationalen Koordinierungsstelle zu organisieren, die die Rolle des Gastgebers übernimmt. Die Auswahl der Workshopteilnehmer wird durch die jeweiligen nationalen Koordinierungsstellen getroffen, die auch die Reise und Aufenthaltskosten tragen. Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle umfassen die Ausarbeitung der Workshops gemeinsam mit den nationalen Koordinierungsstellen, die Anpassung an die entsprechenden Zielgruppen (Schulleiter, Fachlehrer für naturwissenschaftliche Fächer, Mathematik, Geografie oder Sprachen usw.) und die Bereitstellung der Schulungsleiter.

Für das erste Jahr sind fünf Workshops vorgesehen; diese Zahl wird entsprechend der Entwicklung der Aktion eTwinning jeweils zu Beginn des folgenden Jahres angepasst (bis zu zwölf Workshops pro Jahr). Die Zusammenlegung von zwei oder mehreren Workshops zu einer längeren Veranstaltung, beispielsweise in Form einer thematischen Konferenz oder eines längeren Workshops während der Schulferien (eTwinning-Sommerakademie) kann ebenfalls erwogen werden. Der Lenkungsausschuss kann auch entscheiden, die Präsenzworkshops für die berufliche Weiterentwicklung einzustellen.

Der Bieter muss die Stückkosten der Workshops im Finanzplan angeben.

E) Kommunikation und Werbung

Da das Hauptziel der Aktion eTwinning darin besteht, eine möglichst weite Verbreitung von Schulkooperationen in Europa zu fördern, ist die Teilnahme einer möglichst großen Zahl von Schulen von entscheidender Wichtigkeit für den Erfolg, ebenso wie eine ausgeglichene Verteilung der Schulen und Projekte hinsichtlich geografischer Abdeckung, Schulformen, Altersstufen, Themen und der in den Projekten verwendeten Kommunikationssprachen. Die zentrale Koordinierungsstelle muss eine dynamische und gezielte Kommunikationsstrategie zur Bekanntmachung des eTwinning auf europäischer Ebene und zur Koordination der Maßnahmen der nationalen Koordinierungsstellen in diesem Bereich entwickeln.

Der Auftragnehmer ist gehalten, verschiedene Werbemaßnahmen für die Aktion eTwinning durchzuführen. Die Bieter müssen einen Entwurf für einen Kommunikationsaktionsplan mit einer Beschreibung der Maßnahmen, Zielgruppen und Informationsstellen vorlegen. Der Kommunikationsaktionsplan des erfolgreichen Bieters muss vom Lenkungsausschuss genehmigt werden und im Einklang mit der Kommunikationsstrategie der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission stehen.

Die Werbemaßnahmen sollten das eTwinning deutlich als eine Aktion des Programms für lebenslanges Lernen oder des Programms „Erasmus für alle“ kennzeichnen. Auf allen eTwinning-Webseiten und Veröffentlichungen muss das entsprechenden Programmlogo, das auf

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der Website für Grafikstandards (Graphic Identity) der GD   Bildung und Kultur 28 verfügbar ist, gut sichtbar abgebildet sein.

Die zentrale Koordinierungsstelle muss ihre Werbeaktivitäten mit den nationalen Koordinierungsstellen abstimmen. Sie ist aufgefordert, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Kommunikation und Werbung mit den nationalen Koordinierungsstellen zu leiten. Neben den Online-Kommunikationsmaßnahmen durch das eTwinning-Portal und die Verknüpfung mit anderen relevanten Websites umfasst die Kommunikationsstrategie die folgenden Elemente:

- 1. Kommunikationskampagnen

- 2. Druckveröffentlichungen

- 3. Werbevideos

- 4. Wettbewerbe

- 5. eTwinning-Jahreskonferenz

- 6. Netzwerkbildung und Medienbeziehungen

Die Bieter können gerne weitere Kommunikationsaktivitäten vorschlagen, beispielsweise Online-Veranstaltungen, Messen für die Partnersuche sowie weitere Aktivitäten, die sie für die erfolgreiche Förderung und Bekanntmachung von eTwinning als notwendig oder hilfreich erachten. Um den Vergleich der Angebote zu erleichtern, sollten diese zusätzlichen Dienste im Formular für den Finanzplan gegebenenfalls klar getrennt aufgeführt werden.

1. Kommunikationskampagnen

Jedes Jahr muss die zentrale Koordinierungsstelle für die ersten Monate des Schuljahres eine Sensibilisierungskampagne („Kampagne zum Schulbeginn“) erarbeiten, koordinieren und durchführen.

Die Hauptziele der Sensibilisierungskampagne zu Beginn des Schuljahres sind es, die Aufmerksamkeit von Lehrern, Schülern und anderen Interessengruppen im Bereich der Schulbildung auf den pädagogischen Nutzen der Zusammenarbeit von europäischen Schulen zu lenken, die Registrierung von Lehrern an Schulen und Projekten im eTwinning anzuregen und die Beteiligung der eTwinning-Gemeinschaft zu stärken. Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle umfassen die Organisation und Moderation der Kampagnenmaßnahmen auf europäischer Ebene, die Koordination nationaler Maßnahmen und die Erstellung spezieller Kampagnen-Webseiten. Die Kampagne könnte kurze Aktivitäten, die es Lehrern und Schülern ermöglichen, Kontakt miteinander aufzunehmen und Aktivitäten im Rahmen der europäischen Schulkooperation auszuprobieren, sowie einen Wettbewerb umfassen.

Als optionale Dienstleistung, die vom Lenkungsausschuss angefordert werden könnte, sollte das Angebot eine zusätzliche thematische Kampagne beinhalten, die gesondert auszuweisen ist. Das Thema der Kampagne könnte im Zusammenhang mit dem Thema des Europäischen Jahres oder mit einem vorrangigen politischen Bereich stehen, zu dem das eTwinning einen Beitrag leisten kann, wie die Vermeidung von Schulabbrüchen, die Förderung von Lese, Rechtschreib und Rechenkenntnissen, die Bildung im Bereich Naturwissenschaften, die Förderung eines gesunden Lebensstils, nachhaltige Entwicklung usw. Die Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle

28 http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/publ/graphics/identity_en.htm.37

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umfassen die Organisation und Moderation der Kampagnenmaßnahmen auf europäischer Ebene, die Koordination nationaler Maßnahmen und die Erstellung spezieller Kampagnen-Webseiten.

2. Druckveröffentlichungen

Um die Zahl der eTwinning-Teilnehmer zu erhöhen, bewährte Praktiken, die sich aus eTwinning-Projekten ergeben, zu präsentieren und den öffentlichen Bekanntheitsgrad der Aktion bei allen Akteuren im Bereich der Schulbildung zu erhöhen, muss die zentrale Koordinierungsstelle ergänzend zu den online bereitgestellten Informationen eine Reihe von Veröffentlichungen produzieren.

Im Laufe der maximalen Gesamtdauer des Vertrags müssen mindestens die folgenden Veröffentlichungen herausgegeben werden:

– jährlich: eine an Lehrer gerichtete Veröffentlichung mit einer Auswahl von herausragenden eTwinning-Projekten aus dem vergangenen Schuljahr und/oder weiteren Inhalten, die den Lehrern Anregungen für ihre Aktivitäten im Rahmen der europäischen Schulkooperation bieten und das Bewusstsein für den Nutzen und die Möglichkeiten des eTwinning und weiterer Maßnahmen für Schulen im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen oder des Programms „Erasmus für alle“ steigern können. Je nach den vom Lenkungsausschuss für das folgende Jahr getroffenen Entscheidungen könnte sich die Veröffentlichung auf bestimmte Themen konzentrieren; die Hauptfunktion ist auch dabei die Verbreitung bewährter eTwinning-Praktiken. Die Rolle der zentralen Koordinierungsstelle umfasst die Redaktion, die Übersetzung in alle Sprachen, die grafische Gestaltung und das Layout, den Druck und die Verteilung einer angemessenen Zahl von Exemplaren in ganz Europa. Der Plan für die Verbreitung von Veröffentlichungen ist in Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen zu erarbeiten. Zur Orientierung sollte das Angebot eine 60-seitige Veröffentlichung in 25 Sprachen mit insgesamt 40 000 Exemplaren ausweisen. Die Stückkosten für den Nachdruck jährlich erscheinender vergriffener Veröffentlichungen sind gesondert auszuweisen. Der Lenkungsausschuss kann mit dem Auftragnehmer vereinbaren, solche Veröffentlichungen durch finanziell gleichwertige Leistungen zu ersetzen, beispielsweise mehrere kürzere Veröffentlichungen anstelle einer längeren, die Anpassung der Auflage oder der Verfügbarkeit in weniger oder mehr Sprachen. Der Lenkungsausschuss kann in Absprache mit dem Auftragnehmer festlegen, dass diese Leistung im ersten Vertragsjahr nicht erforderlich ist;

– jährlich: mindestens eine Veröffentlichung über den pädagogischen Nutzen der europäischen Schulkooperation und des eTwinning, die an politische Entscheidungsträger, Schulbehörden, Schulleiter und andere Interessengruppen im Bildungswesen gerichtet ist. Diese Veröffentlichungen müssen in den sechs am weitesten verbreiteten europäischen Sprachen gedruckt werden, um die größtmögliche Zahl von Interessenten zu erreichen und gleichzeitig die Kosten auf einem vertretbaren Niveau zu halten (z. B. auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Spanisch). Die Rolle der zentralen Koordinierungsstelle umfasst die Redaktion, die Übersetzung in alle erforderlichen Sprachen, die grafische Gestaltung und das Layout, den Druck und die Verteilung einer angemessenen Zahl von Exemplaren in ganz Europa. Zur Orientierung sollte das Angebot eine 60-seitige Veröffentlichung in sechs Sprachen mit insgesamt 2000 Exemplaren ausweisen. Die Stückkosten für den Nachdruck jährlich erscheinender vergriffener

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Veröffentlichungen sind gesondert auszuweisen. Finanziell gleichwertige Alternativen können mit dem Lenkungsausschuss vereinbart werden;

– Werbefaltblätter: sind als zusätzliche Dienstleistung, die vom Lenkungsausschuss angefordert werden könnte, gesondert auszuweisen. Die von der zentralen Koordinierungsstelle zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Redaktion, die Übersetzung in alle erforderlichen Sprachen, die grafische Gestaltung und das Layout, den Druck und die Verteilung einer angemessenen Zahl von Exemplaren in ganz Europa. Zur Orientierung sollte das Angebot ein A4-Faltblatt in sechs Sprachen mit insgesamt 12 000 Exemplaren ausweisen und zusätzlich den Preis für eine Auflage von 500 Exemplaren in einer weiteren Sprache angeben. Finanziell gleichwertige Alternativen können mit dem Lenkungsausschuss vereinbart werden. Die Stückkosten für den Nachdruck sind ebenfalls gesondert auszuweisen;

– Poster: sind als zusätzliche Dienstleistung, die vom Lenkungsausschuss angefordert werden könnte, gesondert auszuweisen. Im Angebot sind die Kosten für die Erstellung, den Druck und die Verteilung von insgesamt 20 000 Exemplaren eines Posters in 25 Sprachen sowie der Preis für eine Auflage von zusätzlich 500 Exemplaren in einer weiteren Sprache anzugeben. Die Stückkosten für den Nachdruck sind ebenfalls gesondert auszuweisen.

3. Werbevideos

Die zentrale Koordinierungsstelle muss jedes Jahr Werbevideos von hoher Qualität produzieren. Die Videos sollten mit Untertiteln in allen Sprachen versehen sein. Themen könnten beispielsweise preisgekrönte Projekte oder Projekte sein, die den pädagogischen Nutzen der Beteiligung von Lehrern und Schülern an eTwinning-Aktivitäten verdeutlichen. Der Auftragnehmer sollte aktiv nach Möglichkeiten suchen, die Verbreitung der Videos über die eTwinning-Plattform sowie durch andere geeignete Medien und Websites zu optimieren.

Als Anhaltspunkt: Die jedes Jahr produzierten Videos sollten (ohne Abspann) höchstens 30 Minuten dauern.

4.   Wettbewerbe

Der Auftragnehmer organisiert und veranstaltet einen oder mehrere jährliche europäische Wettbewerbe, die darauf ausgelegt sind, die besten eTwinning-Projekte auszuzeichnen und ihre öffentliche Wahrnehmung zu steigern. Preise sollten in mindestens sechs Projektkategorien vergeben werden, gegliedert nach Alter der Schüler und Thematik, sowie im Bereich der beruflichen Bildung. Der Bieter kann weitere Preise zur Auszeichnung hervorragender Projekte vorschlagen. Externe Sponsoren für spezielle Projektkategorien können herangezogen werden; diese sind jedoch zuvor vom Lenkungsausschuss zu genehmigen. Die Preise könnten darin bestehen, einigen Gewinnern (Lehrern und Schülern) die Möglichkeit zu geben, an einem attraktiven Standort persönlich zusammenzukommen und gemeinsam an Lern und Freizeitaktivitäten teilzunehmen (vgl. aktuelles „eTwinning-Camp“29). Der für ein eTwinning-Camp ausgeschriebene Preis sollte auch die Reise und Aufenthaltskosten für 100 Preisträger für die Dauer von fünf Tagen beinhalten. Ein Paket für weitere Teilnehmer ist als zusätzliche Dienstleistung anzugeben, die nicht Teil der finanziellen Bewertung der Angebote ist. Den 29 http://old-conference.etwinning.net/web/etwinning-camp-2010/home.

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Bietern steht es frei, weitere Preise vorzuschlagen, die sie als angemessen erachten. Für Vorschulkinder und sehr junge Schüler der Primarstufe sollten spezielle Preise ausgeschrieben werden. Im Rahmen des aktuellen Vertrags erhalten die Zweitplatzierten die Gelegenheit, an Workshops für die berufliche Weiterentwicklung teilzunehmen; der Bieter kann jedoch auch ähnliche oder alternative Preise vorschlagen. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem jährlichen Wettbewerb und den Preisen sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Die Siegerprojekte werden vom pädagogischen Team der zentralen Koordinierungsstelle (siehe 3.3.3.1.F) und/oder von einer externen Jury gemeinsam mit den nationalen Koordinierungsstellen und dem Lenkungsausschuss ausgewählt. Die Gesamtheit oder ein Teil der Preise ist an die eTwinning-Jahreskonferenz (siehe unten) zu vergeben.

5. eTwinning-Jahreskonferenz

Die zentrale Koordinierungsstelle organisiert eine insgesamt zweitägige eTwinning-Jahreskonferenz mit Preisverleihung. An dieser Veranstaltung nehmen mindestens 400 Personen teil, darunter von den nationalen Koordinierungsstellen ausgewählte Lehrer, Vertreter der nationalen Koordinierungsstellen, die Finalisten des eTwinning-Jahreswettbewerbs und andere Interessengruppen im Bereich der Schulbildung. Auf der Konferenz haben die nationalen Koordinierungsstellen und die Wettbewerbsfinalisten die Gelegenheit, die Ergebnisse von eTwinning-Projekten zu präsentieren, und Lehrer können an Workshops teilnehmen, Kontakte knüpfen und neue Projektpartnerschaften bilden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Gesamtorganisation und koordination, die Erstellung der Tagesordnung, die Anmietung der Veranstaltungsräumlichkeiten, das Honorar für die Vortragenden und die Reise und Aufenthaltskosten für die Finalisten und insgesamt 40 Gäste als weitere relevante Teilnehmer (z. B. Vertreter von Lehrergewerkschaften oder vereinigungen, Journalisten und andere Multiplikatoren). Die nationalen Koordinierungsstellen übernehmen die Reise und Aufenthaltskosten der teilnehmenden Lehrer.

Der Lenkungsausschuss kann in Absprache mit dem Auftragnehmer festlegen, dass diese Leistung im ersten Vertragsjahr nicht erforderlich ist.

6.   Netzwerkbildung und Medienbeziehungen

Die zentrale Koordinierungsstelle sollte eine angemessene Netzwerkbildung zwischen der Aktion eTwinning und anderen geeigneten Initiativen und Programmen betreiben und fördern, um von bewährten Praktiken, die in anderen Kontexten entwickelt wurden, zu profitieren. Sie sollte sich außerdem bemühen, ein gutes Arbeitsverhältnis mit europäischen Schulbehörden und Meinungsbildnern an Schulen sowie mit den entsprechenden Medien und anderen Multiplikatoren zu pflegen.

Das Angebot muss die Kosten für die Sitzungen mit Multiplikatoren und eTwinning-Partnern beinhalten.

Die zentrale Koordinierungsstelle sollte zudem bemüht sein, ein gutes Verhältnis zu den entsprechenden Medien aufzubauen. Insbesondere sollte sie Pressemitteilungen über eTwinning-Veranstaltungen und Neuigkeiten herausgeben, die für die Medien von Interesse sein könnten.

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Das Angebot sollte Möglichkeiten nennen, wie sichergestellt werden kann, dass eTwinning auf einschlägigen Veranstaltungen, insbesondere Ausstellungen und Konferenzen im Bereich der Schulbildung, deutlich sichtbar repräsentiert ist.

F)   Allgemeine Überwachung und pädagogische Lenkung von eTwinning

Die zentrale Koordinierungsstelle sollte in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsstellen alle Informationen im Zusammenhang mit eTwinning-Projekten analysieren und sichten, um bewährte Praktiken, die berufliche Weiterentwicklung der Lehrer und pädagogische Verbesserungen zu ermitteln und zu fördern. Sie sollte auch die EACEA und die Europäische Kommission dabei unterstützen, den Erfolg des eTwinning zu überwachen und zu bewerten, indem sie qualitative und quantitative Daten zur Teilnahme der Nutzer an den verschiedenen eTwinning-Aktivitäten erstellt.

Das Angebot sollte Vorschläge enthalten, wie der direkte Nutzen des eTwinning und die aus seiner Umsetzung entstehenden Entwicklungen zu verfolgen sind, sowie einen Satz an Parametern zur Überwachung und Bewertung. Ferner sind im Angebot Indikatoren aufzuführen, die Aufschluss über die Nutzung der von der zentralen Koordinierungsstelle geleisteten Unterstützungsdienste geben. Darüber hinaus ist eine Methodik festzulegen, bei der die Datenerfassung mit möglichst wenig Aufwand für die Nutzer erfolgt.

Die zentrale Koordinierungsstelle erstellt mindestens alle drei Monate kommentierte Statistiken und stellt auf Anfrage des Lenkungsausschusses alle erforderlichen Informationen für einen Bericht an den Ausschuss des Programms für lebenslanges Lernen oder des Programms „Erasmus für alle“ bereit.

Die Überwachungs, Bewertungs und Konzeptionsaufgaben der zentralen Koordinierungsstelle werden unter aktiver Beteiligung eines multinationalen Teams von Sachverständigen für Schulentwicklung und Schulkooperationsprojekte (im Folgenden: „pädagogisches Team“) durchgeführt. Dieses Team besteht aus festen Mitarbeitern des Auftragnehmers sowie gegebenenfalls externen Beratern. Die Hauptaufgaben dieses Teams beinhalten:

– die Analyse der Praktiken von Lehrern in europäischen Schulprojekten;

– die Ermittlung des Bedarfs von Lehrern an beruflicher Weiterentwicklung;

– die Überwachung der von den nationalen Koordinierungsstellen durchgeführten Schulungsmaßnahmen für Lehrer und die Ermittlung der besten Praktiken in diesem Bereich;

– gegebenenfalls die Beratung der nationalen Koordinierungsstellen im Bereich Lehrerschulungen;

– die Beteiligung an der Konzeption und der Durchführung von Workshops für die berufliche Weiterentwicklung sowie von Lernveranstaltungen, Online-Vorlesungen und Online-Kursen;

– die Produktion und/oder Ermittlung von autodidaktischen Lehrmitteln, die den eTwinning-Nutzern im Bereich zur beruflichen Weiterentwicklung auf ihrer Arbeitsoberfläche bereitgestellt werden;

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– die Beteiligung an der Erarbeitung und der Veranstaltung von Workshops auf der Jahreskonferenz und im eTwinning-Camp;

– die Erarbeitung von Online-Schulungsmodulen und Projektkits auf der Grundlage bekannter bewährter Praktiken;

– die Erstellung pädagogischer Leitlinien für Lehrer;

– die Förderung und Moderation von Gemeinschaften von eTwinning-Teilnehmern;

– die Auswahl von Projekten zu bewährten Praktiken für die Präsentation auf der eTwinning-Plattform;

– die Festsetzung der Auszeichnungskriterien für die europäischen eTwinning-Preise;

– die Auswahl der Siegerprojekte des eTwinning-Wettbewerbs anhand einer von den nationalen Koordinierungsstellen erstellten Auswahlliste;

– die Festsetzung der Kriterien für die Verleihung des Qualitätssiegels;

– die Erarbeitung pädagogischer Aktivitäten für die Werbekampagnen;

– die Unterstützung für nationale Koordinierungsstellen und Lehrer bei pädagogischen Fragen (Helpdesk-Funktion);

– die Beteiligung an der Erstellung von Veröffentlichungen;

– die Analyse externer bewährter Praktiken, die für eTwinning relevant sind, und die Zusammenarbeit mit den Förderern von anderen Projekten, die mit eTwinning verknüpft werden könnten (insbesondere Projekte, die von anderen Aktionen im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen oder des Programms „Erasmus für alle“ finanziert werden).

3.3.3.2. Unterstützung von EU-Maßnahmen für Schulen

Der folgende Abschnitt befasst sich mit einer Reihe von Dienstleistungen, die dazu dienen, die Transparenz zu erhöhen und die EU-Politik und die Programme für Schulen zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat die notwendigen Informationen sowie Werkzeuge für die Partnersuche und die Abstimmung zwischen den Partnern bereitzustellen, um so die Beteiligung der verschiedenen potenziellen Begünstigten (Schulen, Lehrer, regionale Behörden, Ausbildungseinrichtungen für Lehrer, Lehramtsstudenten, Schulsachverständige, politische Entscheidungsträger usw.) an den diversen Aktionen zur Schulbildung im Rahmen des künftigen Programms „Erasmus für alle“ zu erleichtern. Der genaue Charakter der in diesem Abschnitt behandelten Dienstleistungen hängt von der endgültigen Programmgestaltung ab.

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Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Aufgaben, die die Mindestanforderungen darstellen, die im Rahmen des Vertrags erfüllt werden müssen:

A)   Verbindung mit Interessengruppen

Der Auftragnehmer muss hinsichtlich der Erbringung der in diesem Abschnitt beschriebenen Dienstleistungen einen proaktiven Ansatz verfolgen. Hierzu ist insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit der EACEA und der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission erforderlich; darüber hinaus muss auch mit anderen relevanten Interessengruppen, wie den nationalen Agenturen, die für das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Erasmus für alle“ zuständig sind, sowie den an multilateralen, von der EU finanzierten Projekten beteiligten Partnern, ein entsprechendes Arbeitsverhältnis geschaffen werden.

B)   EU-Portal zur Schulbildung

Der Auftragnehmer konzipiert, entwickelt, verwaltet und betreibt ein EU-Portal zur Schulbildung. Dieses Portal dient als zentraler, benutzerfreundlicher Einstiegspunkt zu Informationen für Schulen und alle anderen Interessierten im schulischen Bereich. Insbesondere ist über kommentierte Links Zugang zu folgenden Quellen zu gewähren:

– Neuigkeiten zur europäischen Schulpolitik und zu Maßnahmen für Schulen;

– Informationen zum Programm „Erasmus für alle“30, wie eine Beschreibung der für Schulen relevanten Maßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, eine kalendarische Übersicht über die entsprechenden Fristen usw.

– einschlägige Dokumente zur Schulpolitik;

– Informationsquellen zu Schulsystemen, wie Eurydice31, Eurypedia32;

– weiterführende Links zu Veröffentlichungen, die von besonderer Bedeutung sind, wie den Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa33;

– von der Europäischen Kommission erstellte Ressourcen für Schulen, wie Die EU für Lehrer/innen34 und Kinderecke35 sowie weitere Quellen;

30 Ab dem Jahr 2014 vorbehaltlich der endgültigen Annahme des Programms.

31 http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/index_de.php.

32 https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php?title=Home.

33 http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/key_data_series/134EN.pdf.

34 http://europa.eu/teachers-corner/index_de.htm.

35 http://europa.eu/kids-corner/index_de.htm.43

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– bestehende oder neu eingerichtete Datenbanken, Produktverzeichnisse und Galerien mit bewährten Praktiken aus EU-finanzierten Projekten, wie EVE36, European Shared Treasure37, Comenius-Landkarte38 sowie weitere künftige Informationsquellen.

Das Portal sollte auch einen Nachrichtenbereich beinhalten, in dem zeitnah über die europäische Schulpolitik und über Maßnahmen für Schulen informiert wird; ein Bereich sollte der Ankündigung von Veranstaltungen zur Schulbildung vorbehalten sein und in einem weiteren Bereich sollten bewährte Praktiken zur Verfügung gestellt werden können, die sich aus den Programmen für lebenslanges Lernen und „Erasmus für alle“ ergeben.

Allgemeine und technische BestimmungenFür das EU-Portal zur Schulbildung gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen bezüglich Hosting, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit, Messung des Datenverkehrs, Plattformaktualisierungen und erweiterungen sowie Prototyperstellung und Tests wie für die eTwinning-Plattform (siehe Abschnitt 3.3.3.1.B, eTwinning-Plattform) .

Der Grad der Überwachung sowie Informationen zur Häufigkeit der Datensicherung, zur Wiederherstellungszeit nach einem Systemausfall, zur Antwortzeit sowie zur Verfügbarkeit sind in einem vom Bieter vorzulegenden Entwurf für eine Dienstgütevereinbarung festzulegen, auf den in Abschnitt 4.3.1 auf Seite 56 dieser Ausschreibung Bezug genommen wird.

Der Bieter muss klare Angaben zu den Programmen und Szenarien machen, die er zum Testen der Bedienbarkeit, der Zugänglichkeit und der technischen Leistung des EU-Portals zur Schulbildung vorgesehen hat.

Spezifische Kosten für das Hosting des Portals sind im Formular für den Finanzplan im Anhang gesondert auszuweisen.

1.   Informationsarchitektur 2. Sprachversionen und Übersetzungen3.   Erstellung von Inhalten 4.   Nachrichtenbereich 5.   Ermittlung, Auswahl und Präsentation von bewährten Praktiken bei den EU-Maßnahmen für Schulen6.   Werbung

1.   Informationsarchitektur

Angesichts der unterschiedlichen Zielgruppen und Quellen für das EU-Portal zur Schulbildung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Inhalte gut strukturiert sind und kohärent präsentiert werden, damit die unterschiedlichen Nutzerkategorien diese verstehen und sich darin leicht zurechtfinden. Darüber hinaus sollte die Navigation durch den Einsatz einer effizienten Suchmaschine erleichtert werden. Der Bieter sollte einen Vorschlag für eine 36 http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/eve/index_de.htm.

37 http://www.europeansharedtreasure.eu/index.php?id_language=DE.

38 http://www.comeniusmaps.eu/de/pub/index.htm.44

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Informationsarchitektur und für die einzelnen Komponenten des Portals sowie für Wireframes für die verschiedenen vorgeschlagenen Bereiche beifügen.

2.   Sprachversionen und Übersetzungen

Das Portal ist mehrsprachig auszulegen. Die Navigations sowie die statistischen Elemente sind in den folgenden Sprachen bereitzustellen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Außerdem müssen Vorkehrungen für eine steigende Zahl von Sprachversionen getroffen werden, für den Fall, dass weitere Länder der Europäischen Union beitreten.

Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern, ist der Preis für zusätzliche Sprachen als Option im Formular für den Finanzplan gesondert anzugeben. Bei der finanziellen Bewertung der Angebote werden diese Angaben nicht berücksichtigt.

Bei offiziellen Dokumenten und Webseiten sollten Verknüpfungen zu allen vorhandenen Sprachfassungen angegeben werden.

Dynamische Information wie Nachrichten, Interviews und Beispiele für bewährte Praktiken können in einer kleineren Zahl von Sprachen veröffentlicht werden: Französisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch und Polnisch. Die Seiten sollten über ein eingebettetes Widget verfügen, das die maschinelle Übersetzung in weitere Sprachen ermöglicht.

Die Gesamtzahl der ausgangssprachlichen Seiten (1500 Zeichen ohne Leerzeichen), die vom Auftragnehmer für das EU-Portal zur Schulbildung pro Jahr in diese Sprachen zu übersetzen sind, wird auf 100 geschätzt.

3.   Erstellung von Inhalten

Der Erfolg des EU-Portals hängt in hohem Maße von der Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Prägnanz der bereitgestellten Inhalte ab. Redaktionelle Tätigkeiten bilden einen wichtigen Teil der Aufgaben des Auftragnehmers. In enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessengruppen (EACEA, Dienststellen der Europäischen Kommission, für die Umsetzung des Programms auf Landesebene zuständige nationale Agenturen, nationale Koordinierungsstellen für das eTwinning) muss der Auftragnehmer proaktiv nach relevanten Informationen suchen, einschließlich der von der EACEA und der Europäischen Kommission bereitzustellenden Informationen).

4.   Nachrichtenbereich

Das Portal sollte einen Bereich umfassen, in dem Nachrichten zur europäischen Schulpolitik und zu den Maßnahmen für Schulen bereitgestellt werden. Diese Nachrichten können beispielsweise die Veröffentlichung wichtiger politischer Dokumente und Berichte betreffen. Die Auswahl der Nachrichten, die im Portal veröffentlicht werden, erfolgt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Quellen und in Absprache mit dem für den Vertrag zuständigen Mitarbeiter der

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EACEA. Als Anhaltspunkt: Im Portal sollten pro Monat mindestens drei neue Nachrichten veröffentlicht werden.

5.   Ermittlung, Auswahl und Präsentation von bewährten Praktiken bei den EU-Maßnahmen für Schulen

Diese Aufgaben bilden einen wesentlichen Teil der zu erbringenden Dienstleistungen. In enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Dienststellen der Europäischen Kommission, der EACEA, den für das Programm „Erasmus für alle“ zuständigen nationalen Agenturen und den nationalen Koordinierungsstellen für das eTwinning muss der Auftragnehmer bewährte Praktiken ermitteln, die im Rahmen des Programms erarbeitet werden. Diese Praktiken müssen anschließend aufbereitet und im Portal ansprechend präsentiert werden, so dass die weitere Verbreitung dieser bewährten Praktiken erleichtert wird, beispielsweise in Form von Interviews, Videos, Projektideen und Projektkits oder über andere, vom Auftragnehmer vorzuschlagende Medien. Als Anhaltspunkt: Der Auftragnehmer sollte pro Monat mindestens ein Beispiel für bewährte Praktiken veröffentlichen. Alte Veröffentlichungen, die jedoch auch weiterhin relevant sind, sollten in einem Archiv zugänglich gemacht werden.

Den Bietern steht es frei, eigene Vorschläge und Methoden für eine erfolgreiche Verbreitung bewährter Praktiken zu unterbreiten.

6.   Werbung

Der Erfolg des Portals hängt auch von der Fähigkeit ab, eine große Zahl von Nutzern für dieses Angebot zu interessieren. Der Auftragnehmer ist daher gehalten, verschiedene Werbemaßnahmen durchzuführen, damit das potenzielle breite Zielpublikum des Portals gezielt erreicht werden kann; darüber hinaus muss er Maßnahmen zur Überwachung und Auswertung einer stärkeren Portalnutzung umsetzen. Diese Aktivitäten müssen darauf abzielen, den Ruf des Portals als zuverlässige und maßgebliche Quelle für Informationen zur Schulbildung in Europa zu festigen.

Die Werbestrategie sollte sowohl Online als auch Offline-Maßnahmen umfassen, wie: – Suchmaschinenoptimierung;

– Erhaltung der Nützlichkeit, Interaktivität und Aktualität des Portals durch die laufende Erzeugung von Inhalten, einschließlich Nachrichten, bewährter Praktiken, aktualisierter Links und Newsletter;

– Bekanntmachung von Veranstaltungen und Fristen;

– Ermutigung der Nutzer, Portalinformationen an ihre persönlichen Netzwerke zu übertragen;

– Erreichen einer angemessenen Präsenz auf Konferenzen und Veranstaltungen (z. B. durch die Verteilung von Werbefaltblättern);

– Maximierung der Webpräsenz des Portals durch Verknüpfungen zu anderen relevanten Websites (Websites von Schulen auf regionaler und nationaler Ebene, Websites von Bildungsministerien, nationale Agenturen für „Erasmus für alle“, nationale Koordinierungsstellen für das eTwinning, Lehrervereinigungen usw.).

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Im Angebot sind die konkreten Maßnahmen anzugeben, die der Bieter zur Bekanntmachung des Portals zu ergreifen beabsichtigt. Der Auftragnehmer legt spätestens neun Monate nach Vertragsunterzeichnung einen detaillierten Kommunikationsplan zur Genehmigung durch den Lenkungsausschuss vor.

C)   Bereich zur Zusammenarbeit von politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen

Über das Portal zur Schulbildung ist der Zugang zu passwortgeschützten Bereichen zu gewähren, die speziell für die Online-Zusammenarbeit der verschiedenen, von der Europäischen Kommission eingerichteten und geförderten Politik und Forschungsgruppen auf dem Gebiet der Schulbildung, einschließlich der Partner in großen multilateralen Projekten, konzipiert wurden. Diese Umgebungen sollten benutzerfreundlich sein, eine einfache Navigation erlauben und aktuelle Werkzeuge für die Zusammenarbeit bieten. Für eine einfachere Nutzung muss eine Kontexthilfe verfügbar sein.

Es sollten mindestens die folgenden Funktionen verfügbar sein: Hochladen von Dateien, Nachrichtenfunktion, Konferenzen, Message-Boards, Dateiaustausch (File-Sharing), Dateiarchive und ein Kalender.

Den Moderatoren von Gruppen in diesen Kollaborationsbereichen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Bereiche im Ganzen oder Teile hiervon für Mitglieder anderer Gruppen, eTwinning-Nutzer oder der breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die politischen Entscheidungsträger mit der Lehrergemeinschaft interagieren können.

Das Angebot sollte einen Vorschlag für die allgemeine Struktur und die Funktionen des Kollaborationsbereichs für politische Entscheidungsträger beinhalten.

3.4. Anforderungen

3.4.1. Personal

Nach Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers sind für eine zufriedenstellende Erfüllung der Aufgaben zwischen 1800 und 2400 Personentage erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass für diese Gesamtannahme für jeden der nachstehend aufgeführten Hauptsachverständigen ein Vollzeitäquivalent bereitgestellt werden muss. Der Bieter kann eine Zuweisung der Ressourcen vorschlagen, die seiner Ansicht nach für die Erzielung der angestrebten Ergebnisse am besten geeignet ist. Das vom Bieter vorgeschlagene Team muss über die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachen für die vertragsbezogene Kommunikation mit der EACEA werden Englisch und/oder Französisch sein.

Hauptsachverständige

Alle Sachverständigen, die bei der Ausführung des Auftrags eine maßgebliche Rolle spielen, werden als Hauptsachverständige bezeichnet. Die Hauptsachverständigen für diesen Auftrag müssen den untenstehenden Anforderungsprofilen genügen. Dabei müssen diese Profile nicht notwendigerweise von je einer einzelnen Person erfüllt werden. Ein und derselbe

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Sachverständige kann im Rahmen des Auftrags mehrere Funktionen wahrnehmen, wenn er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Gleichermaßen kann eine Funktion auch auf zwei oder mehr Sachverständige aufgeteilt werden, wenn dies nach Auffassung des Bieters am effektivsten ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Hauptsachverständigen können von einer beliebigen Zahl von Sachverständigen unterstützt werden; diese Zahl richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers in Bezug auf das erforderliche Personal für die Abdeckung aller relevanten Themen und aller an diesem Auftrag beteiligten Länder. Das vom Bieter vorgeschlagene Team muss über sämtliche nachstehend aufgeführten Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:

Hauptsachverständiger 1: Leiter des Projektteams

Der Leiter des Projektteams stellt in enger Zusammenarbeit mit der EACEA und dem Lenkungsausschuss die allgemeine Koordination des Projekts sicher. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung des eTwinning-Unterstützungsnetzes, leitet das an der Vertragserfüllung beteiligte Team, ist für die allgemeine Organisation, die Nachverfolgung und die Qualitätssicherung zuständig und unterstützt und überwacht die Auftragnehmer.

Er sollte über Erfahrung in der Verwaltung verschiedener Bereiche komplexer Projekte im schulischen Sektor verfügen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

– Hochschulabschluss;

– Team und Projektmanagementfähigkeiten, insbesondere bei der Organisation internationaler Projekte im Bereich der Schulbildung;

– gute Sprachkenntnisse sowie Kommunikations, konzeptionelle und zwischenmenschliche Fähigkeiten;

– gute Kenntnisse der EU-Politik und der EU-Maßnahmen im Bereich der Schulbildung.

Berufserfahrung

Mindestens sieben Jahre nachweisliche Erfahrung bei der Leitung großer, länderübergreifender Projekte im Bereich der Schulbildung.

Hauptsachverständiger 2: Pädagogischer Leiter

Der pädagogische Leiter beaufsichtigt das unter 3.3.3.1.F genannte pädagogische Team und koordiniert die pädagogischen Aufgaben im Rahmen des Vertrags; hierzu zählen auch die Ermittlung und die Auswahl bewährter Praktiken, die im EU-Portal zur Schulbildung und auf der eTwinning-Plattform präsentiert werden sollen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

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– Hochschulabschluss in Bildungswissenschaften oder Pädagogik oder alternativ ein Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang und mindestens 15 Jahre Erfahrung als Lehrer oder in der Schulverwaltung;

– Team und Projektmanagementfähigkeiten;

– gute Sprachkenntnisse sowie Kommunikations und zwischenmenschliche Fähigkeiten;

– ausgezeichnete Kenntnisse schulischer Angelegenheiten in Europa sowie der EU-Politik und der EU-Maßnahmen im Bereich der Schulbildung.

Berufserfahrung

Mindestens fünf Jahre nachweisliche Erfahrung bei der Leitung großer, internationaler Projekte im Bereich der Schulbildung. Direkte Arbeitserfahrung in einem schulischen Umfeld ist äußerst wünschenswert.

Hauptsachverständiger 3: Community-Manager

Der Community-Manager konzipiert die Online-Gemeinschaftsstrategie, setzt sie um und fördert zudem die Beteiligung und Interaktion beim Zielpublikum des Projekts. Darüber hinaus gestaltet er die Moderationspolitik mit, fasst die Rückmeldungen der Nutzer zusammen und beteiligt sich aktiv an der Moderation einschlägiger Foren, Blogs und Online-Veranstaltungen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

Social-Media-Experte mit Hochschulabschluss und ausgezeichneten Kommunikations und zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Außerdem Fähigkeit, andere Menschen zu ermutigen und zu motivieren und gute Kenntnisse im Bereich der Schulbildung in Europa.

Berufserfahrung

Mindestens drei Jahre nachweisliche Erfahrung in der Verwaltung von Online-Gemeinschaften. Direkte Arbeitserfahrung in einem schulischen Umfeld ist äußerst wünschenswert.

Hauptsachverständiger 4: Entwicklungs und Ausbildungsmanager

Der Entwicklungs und Ausbildungsmanager beteiligt sich an der Ermittlung des Bedarfs von Lehrern an beruflicher Weiterentwicklung, erarbeitet einen Schulungsplan, organisiert und verwaltet die verschiedenen Möglichkeiten für die Lehrerausbildung im Rahmen des Vertrags, wählt die Sachverständigen und Ausbilder aus und unterstützt sie und wertet den Erfolg der Maßnahmen sowie die Zufriedenheit der Teilnehmer aus.

Qualifikationen und Fähigkeiten

Hochschulabschluss sowie gute Sprachkenntnisse, Organisations, Kommunikations und zwischenmenschliche Fähigkeiten. Gute Kenntnisse im Bereich der sozialen Medien.

Berufserfahrung49

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Mindestens drei Jahre nachweisliche Erfahrung in einem der relevanten Bereiche (z. B. als Online-Trainer, Lehrerausbilder, Lehrer oder Verantwortlicher im Bereich der Bildung). Direkte Arbeitserfahrung in einem schulischen Umfeld ist äußerst wünschenswert.

Hauptsachverständiger 5: Web-Editor

Der Web-Editor ist für die Inhalte und die Umsetzung der redaktionellen Politik des eTwinning-Portals und des EU-Portals zur Schulbildung zuständig.

Qualifikationen und Fähigkeiten

Hochschulabschluss und hervorragende schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Der Web-Editor sollte im Verfassen von Texten für das Internet versiert sein und sich mit der Verwendung von webbasierten Content-Management-Systemen auskennen. Er verfügt über gute Kenntnisse im Bereich der Schulbildung in Europa.

Berufserfahrung

Mindestens fünf Jahre nachweisliche Erfahrung in einem der relevanten Bereiche (z. B. als Web-Editor, Journalist, Autor, Online-Trainer, Lehrerausbilder, Lehrer oder Verantwortlicher im Bereich der Bildung). Direkte Arbeitserfahrung in einem schulischen Umfeld ist äußerst wünschenswert.

Hauptsachverständiger 6: Web-Entwickler

Der Web-Entwickler ist verantwortlich für das Design, das Layout und die Programmierung der Websites, die Entwicklung von Web-Werkzeugen und die allgemeine Wartung, die Fehlersuche und beseitigung sowie die kontinuierliche Verbesserung der technischen Plattform bei einer nutzerorientierten Ausrichtung.

Qualifikationen und Fähigkeiten

Hochschulabschluss und ausgezeichnete Kenntnis der Technologien für Webplattformen (Hardware und Software). Solide Kenntnisse der Web-Usability und der Informationsarchitektur.

Berufserfahrung

Mindestens sieben Jahre nachweisliche Erfahrung in der IT-Entwicklung.

Sonstige Sachverständige

Zur Erfüllung des Vertrags sind in den folgenden Bereichen weitere Kompetenzen erforderlich: Pädagogik, Online-Kursmanagement, Unterrichtsgestaltung, Web-Entwicklung, Informationsarchitektur, Datenbankverwaltung, Grafikdesign, Nutzeroberflächen und Nutzererfahrungen, Suchmaschinenoptimierung, erfolgreiches Schreiben, Redaktion, Ausrichtung von Veranstaltungen, Übersetzung und Übersetzungsmanagement. Das Angebot muss daher ausreichende Ressourcen für die Entwicklung und Wartung im IT-Bereich sowie die Verwaltung der Datenbanken vorsehen.

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3.4.2. Vom Auftragnehmer bereitzustellende Ressourcen

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Sachverständigen über ausreichende Unterstützung und Ressourcen verfügen, insbesondere in Bezug auf Verwaltung, Sekretariat sowie Übersetzungs und Dolmetschleistungen, so dass sie sich vollständig auf ihre Aufgaben konzentrieren können.

3.5. Ort

Als Ort für die Erfüllung der Aufgaben sind vorbehaltlich der Genehmigung durch den Auftraggeber die Geschäftsräume des Auftragnehmers sowie alle weiteren Orte zu wählen, an denen die Hauptsachverständigen überwiegend tätig sind oder an denen kurzfristig Mittel bereitgestellt werden können.

3.6. Berichte

3.6.1. Bedingungen für Erstellung und Vorlage fachlicher Berichte

Alle Berichte sind der Agentur in englischer Sprache vorzulegen (zwei Exemplare in Papierform sowie zwei Exemplare in elektronischer Form). Die elektronischen Dateien müssen das Format Microsoft® Word für Windows haben.

3.6.2. Schlussbericht

Der Schlussbericht ist binnen 60 Tagen nach Abschluss der Aufgaben, die Gegenstand des Vertrags sind, vorzulegen.

Nach Eingang des Schlussberichts verfügt die Agentur über eine Frist von 90 Tagen, um diesen abzulehnen oder ihn zu billigen und die Restzahlung zu leisten. Äußert sich die Agentur innerhalb dieser festgelegten Frist nicht, so gilt der Bericht als gebilligt.

Der Auftragnehmer verfügt über eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen Schlussbericht vorzulegen, in dem die Anmerkungen der Agentur berücksichtigt wurden – entweder durch die genaue Übernahme der Änderungswünsche oder indem der Auftragnehmer ausführlich darlegt, warum dies nicht erfolgt ist. Falls die Agentur den Bericht nach wie vor nicht für akzeptabel hält, wird der Auftragnehmer erneut aufgefordert, den Bericht zu ändern, bis er nach Auffassung der Agentur zufriedenstellend ist.

Der Bericht enthält mindestens:

eine genaue und vollständige Beschreibung aller erbrachten Dienstleistungen sowie der in Erfüllung aller vertraglichen Bestimmungen erzielten Ergebnisse;

eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, einschließlich einer Beschreibung der aufgetretenen Probleme, der Lösungen sowie von wichtigen Empfehlungen;

alle Anhänge, die zur Rechtfertigung der erbrachten Dienstleistungen im Vergleich mit der im Vorfeld erstellten Übersicht und den von Vertrag abgedeckten Aufgaben erforderlich sind.

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3.7. Haushalt

Der maximale Finanzrahmen beläuft sich auf 2.000.000 EUR pro Jahr. Sollte der Vertrag verlängert werden, so beläuft sich der maximale Finanzrahmen pro Jahr für die ersten drei Verlängerungen auf 2.000.000 EUR. Für die möglichen folgenden vier Verlängerungen kann der maximalen Finanzrahmen auf 2.500.000 EUR pro Jahr erhöht werden.

4. BEWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG

Die Bewertung erfolgt anhand der Angaben, die der Bieter in seinem für die vorliegende Ausschreibung eingereichten Angebot gemacht hat.

Die Agentur behält sich das Recht vor, weitere Informationen aus öffentlichen oder spezialisierten Quellen hinzuzuziehen. Sämtliche Informationen werden vor dem Hintergrund der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung festgelegten Kriterien bewertet.

Die Bewertung wird, wie nachfolgend beschrieben, in mehreren Phasen durchgeführt. Nur die Bieter, die die Anforderungen einer Phase erfüllen, rücken in die nächste Bewertungsphase vor. Die letzte Phase beinhaltet die Erteilung des Zuschlags.

Das Bewertungsverfahren besteht aus den folgenden Phasen:

1. Ausschluss von Bietern

2. Auswahl von Bietern

3. Bewertung der Angebote Fachliche Bewertung anhand der Vergabekriterien Finanzielle Bewertung

4. Zuschlagserteilung

4.1. Ausschluss von Bietern

Der Zweck dieser Kriterien besteht darin, zu ermitteln, ob ein Bieter gemäß den Artikeln 93 und 94 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 in der geänderten Fassung) zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren berechtigt ist. Von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen werden Bieter,

(a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter gerichtlicher Zwangsverwaltung befinden, einen Vergleich mit Gläubigern geschlossen haben oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder gegen die diesbezügliche Verfahren laufen oder die sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;

(b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;

(c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;

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(d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind;

(e) die rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen illegalen, gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind;

(f) die gegenwärtig von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung betroffen sind (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 in der geänderten Fassung).

Von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens

sich in einem Interessenkonflikt befinden;

im Zuge der Mitteilung der vom Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben.

Die Bieter müssen bestätigen, dass die obengenannten Ausschlussgründe nicht auf sie zutreffen, indem sie das Formular in Anhang 4 (Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts) ausfüllen und unterzeichnen.

Bei gemeinsamen Angeboten (Bietergemeinschaften) muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Die Ausschlusskriterien gelten für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln sowie für die Bietergemeinschaft als Ganzes.

(1) Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss ferner nachweisen, dass die unter den vorstehenden Buchstaben a, b, d und e genannten Ausschlussgründe nicht auf ihn zutreffen. Diese Nachweise sind in einer der in den nachstehenden Ziffern 2, 3 und 4 beschriebenen Formen innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Mitteilung über das Ergebnis der Angebotsbewertung zu erbringen. Wenn die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb dieser Frist erbracht werden, kann der Auftraggeber den Vertrag auch an den nächstplatzierten Bieter vergeben.

(2) Als Nachweis für die unter den Buchstaben a, b und e beschriebenen Fälle ist ein Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs oder Herkunftslandes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Ist der Bieter eine juristische Person und lassen die Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, die Ausstellung solcher Urkunden für juristische Personen nicht zu, so sind diese für natürliche Personen, beispielsweise die Unternehmensleiter oder jede Person vorzulegen, die in Bezug auf den Bieter über eine Vertretungs, Entscheidungs oder Kontrollbefugnis verfügt.

(3) Als Nachweis für den unter Buchstabe d beschriebenen Fall sind aktuelle Bescheinigungen oder Schreiben der zuständigen Behörden des betreffenden Staates vorzulegen. Aus diesen Dokumenten muss hervorgehen, dass der Bieter sämtliche von ihm geschuldeten Steuern und

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Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Umsatzsteuer, der Einkommenssteuer (bei natürlichen Personen) oder der Gewerbesteuer (bei juristischen Personen) entrichtet hat.

(4) Wird eine solche unter den Ziffern 2 oder 3 beschriebene Bescheinigung in den unter Buchstabe a, b, d oder e genannten Fällen von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der betreffende Auftragnehmer vor einer zuständigen Justiz oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs oder Herkunftslandes abgibt.

(5) Der Auftraggeber kann einen Bewerber oder Bieter von der Verpflichtung zur Vorlage der unter den Ziffern 1 bis 4 genannten Nachweise entbinden, wenn ein solcher Nachweis bereits im Rahmen eines anderen Vergabeverfahrens vorgelegt wurde, sofern die Ausstellung des Nachweises nicht länger als ein Jahr zurückliegt und der Nachweis nach wie vor gültig ist.

In diesem Fall versichert der Bewerber oder Bieter in einer ehrenwörtlichen Erklärung, dass er im Rahmen eines früheren Vergabeverfahrens bereits einen solchen Nachweis erbracht hat und dass dieser nach wie vor gültig ist.

Gegen Bieter, auf die einer der obengenannten Ausschlussgründe zutrifft, kann der Auftraggeber gemäß den Artikeln 93, 94 und 96 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 in der geänderten Fassung) und dem Artikel 134b der Durchführungsverordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 in der geänderten Fassung) verwaltungsrechtliche oder finanzielle Sanktionen verhängen.

4.2. Auswahl von Bietern

4.2.1. Berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Zweck der Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters müssen folgende Informationen vorgelegt werden:

Name des Rechtsträgers, der das Angebot einreicht;

Datum der Einrichtung des Rechtsträgers, der das Angebot einreicht;

Exemplar der Satzung der Gesellschaft;

Ausfertigung der Eintragung in das Handelsregister (sofern zutreffend);

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern zutreffend);

Aktivitäten des Rechtsträgers;

Zusammensetzung des Vorstands (sofern zutreffend);

von einer zuständigen Behörde im Land des Bieters ausgestellte Bescheinigung, die nicht älter als 90 Tage ist und aus der hervorgeht, dass dieser allen seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die erforderlichen Informationen vorlegen.

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4.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss nachweisen, dass er über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen verfügt, um die Aufgaben innerhalb des in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Zeitrahmens und gemäß den im Mustervertrag (Anhang 1) festgelegten Zahlungsbedingungen erfüllen zu können.

Zum Zweck der Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters müssen folgende Informationen vorgelegt werden:

die Bilanzen, einschließlich Gewinn und Verlustrechnung, mindestens der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;

eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für die Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erbracht werden sollen, in einem Zeitraum, der die letzten drei Geschäftsjahre nicht überschreitet.

Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die erforderlichen Informationen vorlegen.

4.2.3. Fachliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss folgende Kriterien erfüllen:

1. nachweisliche Erfahrung bei der Koordination, Verwaltung und Durchführung internationaler und mehrsprachiger Projekte im Bereich der Schulbildung;

2. nachweisliche Erfahrung (mindestens drei Jahre) bei der Erbringung pädagogischer Leistungen im Bereich der Schulbildung auf internationaler Ebene;

3. nachweisliche Erfahrung (mindestens drei Jahre) im Bereich Hosting von Internetdiensten sowie Entwicklung, Betrieb und Pflege von Portalen und Datenbanken im Bereich der Schulbildung. Der Bieter muss nachweisen, dass er bereits erfolgreich Projekte mit der Integration verschiedener Datenquellen, dem Hosting von Internetdiensten (gegebenenfalls über einen Hosting-Dienstanbieter) und groß angelegten öffentlichen Internetanwendungen abgeschlossen hat;

4. nachweisliche Erfahrung bei der Erbringung von Kommunikations und Werbedienstleistungen im Bereich der Schulbildung;

5. Verfügbarkeit der in Abschnitt 3.4.1 der vorliegenden Leistungsbeschreibung aufgeführten erforderlichen Sachverständigen;

6. Verfügbarkeit der für die Auftragserfüllung erforderlichen technischen Ausstattung;

7. Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems.Zum Zweck der Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters müssen folgende Informationen vorgelegt werden:

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die Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Lebensläufe) des Bieters und/oder der Führungskräfte des betreffenden Unternehmens sowie insbesondere der für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlichen Person(en);

eine Aufstellung der wichtigsten in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen unter Angabe von Auftragswert, Terminen und öffentlichen oder privaten Auftraggebern;

ein Tätigkeitsbericht über die letzten drei Jahre; eine Beschreibung der technischen Ausstattung, die vom Unternehmen für die Erbringung

der vertraglichen Leistungen eingesetzt wird; Angaben zum beteiligten Fachpersonal oder den Fachorganisationen, unabhängig davon,

ob sie direkt zum Unternehmen gehören, insbesondere zu denjenigen, die für die Qualitätskontrolle verantwortlich sind.

Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die erforderlichen Informationen vorlegen.

4.3. Bewertung der Angebote

Angebote werden anhand der nachstehend genannten Kriterien bewertet:

Bei der fachlichen und der finanziellen Bewertung werden jeweils maximal 100 Punkte vergeben. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

4.3.1. Fachliche Bewertung

Die fachliche Bewertung erfolgt anhand der folgenden beiden qualitativen Kriterien:

4.3.1.1. Allgemeine Qualität, Wirkung und Kreativität des Angebots und seine Relevanz für die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung festgelegten Ziele und Ergebnisse (60 Punkte):

a) Verständnis der Vertragsziele und der durchzuführenden Arbeiten (10 Punkte);

b) Kreativität und eigener Beitrag zum Erreichen der Vertragsziele (10 Punkte);

c) Relevanz und Qualität der vorgeschlagenen Methodik zur Bereitstellung der Dienstleistungen der zentralen Koordinierungsstelle für das eTwinning (20 Punkte);

d) Relevanz und Qualität der vorgeschlagenen Methodik zur Bereitstellung der Dienstleistungen zur Unterstützung der EU-Maßnahmen für Schulen (20 Punkte).

4.3.1.2. Die Qualität und Angemessenheit der vorgeschlagenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, einschließlich der Eignung der Mitarbeiter für die vorgesehenen Aufgaben (40 Punkte):

a) Qualität und Angemessenheit der technischen Infrastruktur für die Auftragserfüllung (20 Punkte);

b) Angemessenheit der Organisation des Teams, das die erforderlichen Aufgaben ausführt (20 Punkte).

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Das unter 4.3.1.1 genannte Kriterium wird auf Grundlage der folgenden Aspekte bewertet:

der Methodik, die der Bieter anwendet; diese legt fest, wie der Bieter die in Abschnitt 3 aufgeführten Ziele und Ergebnisse zu erreichen beabsichtigt und deckt u. a. folgende Aspekte ab: Verständnis des Zwecks und der Natur der zu erledigenden Aufgaben, Zeitplan, Organisation der Arbeit, Aufgabenverteilung unter den Mitarbeitern, vorläufige Bewertung wahrscheinlicher Schwierigkeiten und Ergebnisse;

eines vom Bieter zu erstellenden Strategiepapiers mit einer Darstellung des Konzepts des Bieters hinsichtlich Chancen und Herausforderungen des eTwinning und hinsichtlich der der Verbesserung und Erweiterung dieser Aktion;

eines vom Bieter zu erstellenden Strategiepapiers mit einer Darstellung des Konzepts des Bieters hinsichtlich der Unterstützung der EU-Politik und der EU-Maßnahmen für Schulen;

einer ausführlichen Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Webplattformen und ihrer geplanten Architektur, ergänzt durch ein Beispiel des vorgesehenen Designs;

einer Erläuterung, auf welche Weise die vorgesehenen Internetdienste für die Zielgruppen attraktiver gestaltet werden können und wie die Zahl der Besucher und ihre Wiederaufruf-Quote gesteigert werden kann;

der Methodik für die Erstellung und Verwaltung der Inhalte und für die Erfassung relevanter, korrekter und aktueller Informationen zur Veröffentlichung in den Portalen;

einer Beschreibung der vorgesehenen Ressourcen und Verfahren zur Gewährleistung der Mehrsprachigkeit und eines hohen redaktionellen und sprachlichen Qualitätsniveaus für das Portal;

eines Plans für die Kommunikations und Werbemaßnahmen, einschließlich einer Zusammenfassung der Werbemaßnahmen für das eTwinning und die EU-Maßnahmen für Schulen;

einer Erläuterung des Bieters, wie er beabsichtigt, das eTwinning-Unterstützungsnetz zu koordinieren;

einer Erläuterung des Bieters, wie er beabsichtigt, die Online-Gemeinschaften zu verwalten und Leistungen für die berufliche Weiterentwicklung von Lehrern anzubieten.

Das unter 4.3.1.2 genannte Kriterium wird auf Grundlage der folgenden Aspekte bewertet:

einer Beschreibung der technischen Infrastruktur, die der Bieter für das Projekt bereitstellen will;

einer Liste der Software, die der Bieter für das Projekt einsetzen will;

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eines Entwurfs der Dienstgütevereinbarung, in der der Bieter das Sicherheits und Verfügbarkeitsniveau der vorgesehenen Internetdienste angibt, die er gewährleisten will;

der Spezifikation der einzelnen Rollen der Mitarbeiter des Bieters.

Angebote, die bei den qualitativen Kriterien insgesamt weniger als 65 Punkte erhalten, werden abgelehnt.

Darüber hinaus werden alle Angebote abgelehnt, die bei einem der beiden qualitativen Kriterien weniger als 50 % der maximalen Punktzahl erreichen.

4.3.2. Finanzielle Bewertung

Die zur Teilnahme an der finanziellen Bewertung berechtigten Bieter erhalten Punkte auf Basis der untenstehenden Formel:

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte.

Für alle übrigen Angebote wird folgende Formel angewendet:(Preis des niedrigsten Angebots/Preis des betreffenden Angebots) x 100.

4.4. Zuschlagserteilung

Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist:

Dieses wird wie folgt ermittelt:

durch Multiplikation des Ergebnisses der fachlichen Bewertung (Anzahl der Punkte) mit 0,65;

durch Multiplikation des Ergebnisses der finanziellen Bewertung (Anzahl der Punkte) mit 0,35.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DES ZUSCHLAGS

1. Vertrag

Der Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrags geschlossen. Er beruht auf dem Mustervertrag im Anhang zu dieser Leistungsbeschreibung und wird durch das ausgewählte Angebot entsprechend angepasst und ergänzt, für das die allgemeinen Bedingungen des beigefügten Mustervertrags gelten. Der Vertrag wird von bevollmächtigten Vertretern der Agentur und des Bieters unterzeichnet.

Bei einer Bietergemeinschaft wird der Vertrag vom federführenden Unternehmen im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichnet. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Vollmacht ausstellen, in der es der Unterzeichnung des Vertrags durch das federführende Unternehmen zustimmt.

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2. Keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe

Die Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens verpflichtet die Agentur nicht zur Vergabe eines Auftrags.

Die Agentur ist an diese Ausschreibung in keiner Weise gebunden. Die vertragliche Verpflichtung der Agentur beginnt erst mit Unterzeichnung des Vertrags mit dem Bieter, der den Zuschlag erhalten hat.

Die Agentur kann bis zur Vertragsunterzeichnung auf die Auftragsvergabe verzichten oder das Vergabeverfahren annullieren, ohne dass die Bieter Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Eine entsprechende Entscheidung ist zu begründen und den Bietern mitzuteilen.

6. VERÖFFENTLICHUNG

Die Agentur behält sich die Rechte an den Berichten sowie an ihrer Vervielfältigung und Veröffentlichung vor. Jedes Dokument, das zur Gänze oder in Teilen auf den Arbeiten beruht, die zur Erfüllung des im Rahmen dieser Ausschreibung vergebenen Vertrags durchgeführt werden, darf nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis der Agentur veröffentlicht werden.

7. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Die Bieter sind gehalten, die Besonderen Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums (siehe Mustervertrag, Anhang 1), insbesondere die Artikel I.9, I.10 und II.10, aufmerksam zu lesen.

Wenn das Ergebnis für die Zwecke des Vertrags nicht vollständig erreicht werden soll, ist dies im Angebot eindeutig darzulegen. Dabei sind Informationen zum Umfang bereits bestehender Unterlagen, zu deren Quelle sowie zum Zeitpunkt und zur Art und Weise des Erwerbs der Rechte daran bereitzustellen.

8. PLAGIATE

Alle im Angebot genannten Zitate und Informationen aus Quellen, an denen Dritte Rechte geltend machen können, müssen unter Angabe der Quelle, des Datums und des Orts, des Urhebers, der Nummer, des vollständigen Titels und gegebenenfalls weiterer Hinweise deutlich gekennzeichnet werden.

9. ANHÄNGE (WERDEN GESONDERT BEREITGESTELLT)

Folgende Unterlagen sind als Anhänge Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung:

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Anhang 1: Mustervertrag (zur Information)

Anhang 2: Informationen zum Bieter/Unterauftragnehmer (eine Ausfertigung ist vom Bieter und ggf. von jedem der Unterauftragnehmer auszufüllen und zu unterzeichnen)

Anhang 3: Preis und Finanzplan (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen)

Anhang 4: Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts (vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen)

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