2014-11-28 Bericht AG Diakonie RLP Trägerkonferenz … · Diakonie, als auch den...

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in Rheinland- Pfalz Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz Geschäftsführung Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz zur Trägerkonferenz 1. Dezember 2014, Mainz Geschäftsstelle Große Bleiche 47 55116 Mainz Tel.: 06131-32741-20 www.diakonie-rlp.de

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in Rheinland-Pfalz

ArbeitsgemeinschaftDiakonie in Rheinland-Pfalz

Geschäftsführung

Bericht

der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in

Rheinland-Pfalz

zur

Trägerkonferenz

1. Dezember 2014, Mainz

Geschäftsstelle

Große Bleiche 47 55116 Mainz Tel.: 06131-32741-20

www.diakonie-rlp.de

Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz

zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

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I. Bericht des Sprechers der Geschäftsführung der A rbeitsgemeinschaft, Pfarrer Albrecht Bähr

1. Weltweite Entwicklungen

Als Angela Merkel am Tag der Deutschen Einheit ihre Rede mit dem Satz einläute-te: „Wir hatten im vergangenen Jahr noch keine Ahnung, was uns in diesem Jahr an politischen Veränderungen ins Haus steht“ – dachte ich mir: „Sie hat Recht!“

Jede weltpolitische Entwicklung wirkt sich bis in den kleinsten Winkel von Rhein-land-Pfalz aus und tangiert die Arbeit der Diakonie in vielfältiger Weise. Ob es die durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste Spardiskussion inkl. Schuldenbremse der Länder ist oder die große Herausforderung ankommende Flüchtlinge willkommen zu heißen. Wir spüren, dass auch wir eingewoben sind in die Entwicklungen der Welt.

Daraus leitet sich neben unseren fachlichen Schwerpunkten in der Mitarbeit, auch unsere anwaltschaftliche Verantwortung ab, die wir im Sinne der betroffenen Men-schen in Rheinland-Pfalz übernehmen.

2. Politische Entwicklung Land Rheinland-Pfalz

Wie Sie alle mitbekommen haben, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihr Kabinett grundlegend umgebildet, sich von den meisten MinisterInnen getrennt und durch Neubesetzungen versucht ein Signal zu setzen, dass sie als Ministerpräsidentin un-abhängig und mit eigenem Profil, die Rot/Grün geführte Landesregierung leiten und über die Legislaturperiode hinaus, auch weiterführen möchte.

Aus diakonie-politischer Sicht, sind die Besetzungen der neuen Ministerien zu be-grüßen. Wir erwarten von der neuen Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, dass sie ihre auf Bundesebene erworbene sozialpolitische Kompetenz nutzen wird, um sich schnell in die rheinland-pfälzische Sozialpolitik einzuarbeiten. Dies ist not-wendig, denn wichtige Entscheidungen mit ihr müssen zeitnah getroffen werden.

Dies gilt auch für die Besetzung im Bildungsministerium. Ministerin Vera Reiß ist der Diakonie sehr wohlgesonnen und wird in ihrer eher ruhigen und zielorientierten Art und Weise, wie auch Frau Ahnen das Haus geleitet hat, die Arbeit künftig prägen.

Mit der Ernennung von Doris Ahnen zur Finanzministerin kann man gut leben. Frau Ahnen gilt als eine sehr geerdete und gut kalkulierende Politikerin, die zumindest in ihrem bisherigen Ministerium ihre Ziele, sowohl was die Inhaltliche Umsetzung als auch die finanzielle Ausstattung betraf, erreicht hat.

Die Besetzung von Staatssekretärin Jacqueline Kraege als Bevollmächtige im Bund und in Europa, scheint mir ein geschickter Schachzug. Die Bedeutung der Bundes-politik für die föderale Entwicklung, wird in den nächsten Jahren entscheidend sein. Der Länderfinanzausgleich, das Bundesteilhabegesetz, die große Pflegereform, aber auch ein immer stärkeres Hineinregieren der europäischen Gemeinschaft in Vergabeverfahren vor Ort, benötigen eine starke und fachlich Kompetente Persön-lichkeit in Berlin und Brüssel. Dies wird durch Frau Kraege gewährleistet werden.

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Bei all den Umbesetzungen darf jedoch nicht vergessen werden, dass der ministeri-elle Apparat hinter den Ministerinnen und Ministern nicht ausgetauscht wurde und hier bemerken wir, neben eines spürbaren Personalmangels in den Ministerien, doch auch erhebliche fachliche Defizite, die oftmals zu sehr unbefriedigenden Er-gebnissen führen, die durch uns als Diakonische Träger, sowie auch durch die an-deren Wohlfahrtsverbände nicht akzeptiert werden können.

Die Gespräche mit den Fraktionen im Rheinland-Pfälzischen Landtag, sowie mit den politischen Spitzen, den Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, den Ministerinnen und Ministern, laufen gut und haben eine engmaschige Kontinuität, die für unsere Arbeit bedeutsam ist. Die Gespräche mit den Fraktionen sind von unterschiedlicher Qualität. Wir spüren, wie sehr die Opposition darauf bedacht ist, durch kompetente Vertreter ihrer Partei im sozialpolitischen Kontext mitzuwirken.

3. Kommunen

Wir alle sind auf ein gutes Miteinander mit den Städten und Kommunen in Rhein-land-Pfalz angewiesen. Seit nun fast zwei Jahren, stagniert der Dialog unter den Sozialpartnern aufgrund einer sich immer mehr zuspitzenden Problematik, mit wel-chen Finanzen die Kommunen künftig durch das Land ausgestattet werden. Deutlich spüren wir, dass die klammen Kassen der Kommunen - in Zusammenhang mit der Schuldenbremse und dem großen Einfluss der ADD -, die politisch Verantwortlichen vor Ort fast handlungsunfähig machen.

4. Vertretung der Evangelischen Kirchen und Diakon ischen Werke

Im Berichtszeitraum konnten wir durch die Erweiterung unserer Referentenstellen weiterhin die Arbeit der Diakonie in Rheinland-Pfalz profiliert stärken. Herr Uli Sextro, landesweiter Referent für Migration und Flüchtlingsfragen, erweitert aktuell unser Team. Ein unschätzbar guter Mitarbeiter, aufgrund seiner hohen Kom-petenz und der notwendigen Einmischungsbereitschaft, insbesondere wegen der derzeit großen Herausforderung in der Flüchtlingspolitik im Land Rheinland-Pfalz. Für Frau Solveigh Schneider, stationäre/teilstationäre Altenhilfe, hat jetzt Frau Meike Sandstede, als landesweite Referentin und auch mit Dienstsitz in Mainz, die Arbeit begonnen. Auch sie hat sich unter den Trägern bereits einen sehr guten Namen gemacht und konnte reibungslos an die Arbeit von Frau Solveigh Schneider anknüp-fen.

Des Weiteren haben wir im Rahmen der Gefährdeten- und Wohnungslosenhilfe, Herrn Burkhard Löwe verpflichtet, sodass wir auch im Bereich der sozialen Arbeit uns noch besser aufstellen konnten.

Das Miteinander zwischen Kirchenrat Dr. Thomas Posern und dem Sprecher der Diakonie, als auch den Mitgeschäftsführern, Jens Rautenberg und Dr. Heiko Kunst, läuft tadellos. Wir ergänzen uns und nehmen gemeinsam die sozialpolitische Aufga-be in Rheinland-Pfalz wahr.

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Was die Verwaltungskapazität betrifft, als auch die Möglichkeit, eine fundierte Öf-fentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, stoßen wir allerdings zurzeit an Grenzen. Hier sind wir derzeit auf der Suche nach einer angemessenen Lösung.

6. Große Themenkomplexe in diesem Jahr

6.1 Aufgrund der Schuldenbremse in der rheinland-pfälzischen Verfassung werden alle Leistungen, die nicht zu Pflichtleistungen des Landes zählen, seitens des Landes zur Disposition gestellt.

So sehr verständlich Einsparungen im Land sind, kann es unsererseits aber nicht angehen, dass die Grundprinzipien des partnerschaftlichen Miteinanders nicht mehr geachtet werden.

Kürzungen im laufenden Haushalt sind für die Planungssicherheit inakzeptabel. Wir wissen um den geringen Spielraum, den die Ministerien im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen haben. Aber es kann nicht angehen, dass den Schwachen in unserer Gesellschaft Leistungen entzogen werden, die ihnen die Teilhabe am ge-sellschaftlichen Leben faktisch fast unmöglich machen.

Die Kürzungen im Bereich der Schwangeren-/Schwangerenkonfliktberatung, die Streichung von Geldern in den Familienbildungsstätten, die Stornierung der Unter-stützung bei Mutter-Kind-Kuren, sind nur Bespiele, bei denen zwar geringe Summen eingespart werden können, die jedoch fatale Auswirkungen für die Betroffenen ha-ben. Wir vermissen ein Gesamtkonzept des Landes, wie und unter welchen Prämis-sen Einsparungen getätigt werden. Es gibt aus unserer Sicht noch keinen ausrei-chenden und nachhaltigen Dialog der Ministerien untereinander. Hier werden Ver-antwortung teilweise nur zwischen den Ministerien herum geschoben, echte tragba-re, für die Betroffenen zumutbare Lösungen jedoch vermissen wir bislang.

6.2 Flüchtlingspolitik

Die größte Herausforderung, der sich das Land, als auch wir als Diakonische Trä-ger, zu stellen haben, ist die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Krisengebieten der Welt.

Die Landesregierung ist in der Frage, wie wir in den Grundsätzen mit Flüchtlingen umzugehen haben, vorbildlich. Dennoch fehlt es an notwendigen Geldern zur Be-gleitung der oftmals traumatisierten Flüchtlingen. Die grundsätzliche Pflicht zur Auf-nahme der Flüchtlinge, darf nicht außer Acht lassen, dass die bei uns ankommen-den Migrantinnen und Migranten, dringend Unterstützungsbedarf in allen Bereichen brauchen und das diese Beratungsleistungen, die als freiwillige Leistungen definiert werden, eigentlich ein „Muss“ sind, damit Integration gelinget und den Menschen nachhaltig geholfen werden kann.

Wir sind froh, dass wir mit Herrn Sextro und den Migrationsreferentinnen und Migra-tionsreferenten der Diakonischen Werke sowie mit den Kirchen im Land RLP – stell-vertretend sei hier Thomas Posern genannt – sehr kompetente Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben.

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6.3 Bundesteilhabegesetz/Eingliederungshilfe

Es klingt wie eine jährlich wiederkehrende Litanei, die Zukunftssicherung der Ein-gliederungshilfe in Rheinland-Pfalz. Zurzeit schielen alle auf den Bund, in der Hoff-nung, dass das Bundesteilhabegesetz die nötigen 5 Milliarden noch in dieser Legis-laturperiode zur Verfügung stellt, um die Kommunen vor Ort zu entlasten und der politischen Prämisse „Ambulant vor Stationär“ Rechnung zu tragen.

Neben Absichtserklärungen auf Bundesseite und dem klaren Votum von Bundesfi-nanzminister Schäuble, zunächst nur eine Milliarde in dieser Legislaturperiode zur Verfügung zu stellen, tut sich nichts. Dies lähmt auch die Gespräche auf Landes-ebene und zwingt uns, vor Ort individuelle Lösungen mit den Kommunen zu suchen.

Dies gelingt in vielen Fällen, jedoch kann es nicht sein – auch dies ein sich immer wiederholender Satz –, dass die Finanzkraft der Kommunen entscheidend ist, wie Teilhabe der Menschen mit Behinderungen vor Ort gelingt.

Wir vermissen die notwendige Steuerungsfunktion des Landes und den Willen der Kommunen, sich mit dem Land und uns (auch der LIGA RLP) auf tragbare und vor allem für uns finanzierbare Modelle zu einigen.

6.4 Armuts- und Reichtumsbericht

Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat ihren Teil zum Armuts- und Reichtumsbe-richt der Landesregierung geschrieben. Er wird im nächsten Jahr veröffentlicht wer-den. Es bleibt weiterhin bei allen Bemühungen, die die Landesregierung unternimmt, eine große Herausforderung der gesellschaftlichen Gruppen, die Armut in unserem Land nicht weiter zu verfestigen und auszubauen. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch in RLP. Vor uns steht die weitere große Frage, wie wir künftig, mit der jetzt schon erkennbaren Altersarmut im Rahmen des demo-grafischen Wandels menschenwürdig und sozialverträglich umgehen können.

6.5 Demografische Entwicklung

Demografie ist eines der großen Themen der Landesregierung, die Frage der Da-seinsvor- und Fürsorge in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine große Her-ausforderung für die Zukunft.

Auf einem Demografiekongress in der vorletzten Woche versuchte das Land nun al-le Akteure mit ins Boot zu nehmen, um gemeinsam deutlich zu machen, dass das Thema Demografie in der Gesellschaft angekommen ist und die Bewältigung des Themas federführend durch das Land in Griff genommen wird.

Bei einem Gespräch der Caritasvorstände und Diakonievorstände mit dem Innenmi-nisterium, ist uns jedoch deutlich geworden, dass hier, wie auch bei vielen anderen Themen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Ministerien nicht so funktioniert, wie es sein müsste, um ein wirklich gutes Gesamt-Konzept im Rahmen der demo-grafischen Perspektive entwickeln zu können.

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Dennoch beteiligen wir uns selbstverständlich auch zukünftig insbesondere an den Fragen der Daseinsvorsorge und der sozialräumlichen Präsenz der Diakonie in Rheinland-Pfalz.

6.6 MehrWertSchöpfung – Studie der LIGA

In Zusammenarbeit mit Prof. Sell haben die Wohlfahrtsverbände eine Sozialstudie zum Thema MehrWertSchöpfung der sozialen Arbeit in Rheinland-Pfalz veröffent-licht. Mit 11% (145.000) aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Rhein-land-Pfalz bilden wir eine ganz wichtige Säule im wirtschaftlichen Leben unseres Bundeslandes. Ebenso wurde ermittelt, dass jeder investierte Euro durch Land und Kommune zu 72% wieder in die Kassen des Landes und vor allem in die Sozialver-sicherungssysteme zurückfließt. Leider und da liegt auch wieder mal der „schwarze Peter“ bei den Kommunen, sind es zu Gunsten der Kommunen nur ca. 9 Cent, die dort wieder ankommen.

6.7 LIGA-Vorsitz

Ab dem Jahr 2015 werde ich für zwei Jahre als Sprecher der Diakonie in Rheinland-Pfalz, auch den LIGA-Vorsitz der Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz überneh-men. Dies wird für uns als Diakonie eine spannende und herausfordernde Zeit wer-den, auf die ich mich sehr freue.

Für uns in der Diakonie ist dies eine große Chance, uns als Wohlfahrtsverband und als interessanter, verlässlicher, aber auch engagierter Sozialpartner zu profilieren und damit auch Gehör zu verschaffen.

Wir wollen uns dieser Aufgabe beherzt, selbstbewusst und mit den uns zur Verfü-gung stehenden Kräften stellen und freuen uns auf die Chance, hier auch im Sinne der Anwaltschaft für die Schwachen tätig zu werden.

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II. Bericht aus der Arbeit der Diakonischen Arbeitsgeme inschaften und ihrer Fachgruppen sowie der landesweiten und koord inierenden Referentinnen und Referenten

AG 01 Voll- und teilstationäre diakonische Einricht ungen der Altenhilfe

Meike Sandstede, landesweite Referentin

Arbeitsbeginn, Engagement, Vorgehensweise

Am 01. Mai 2014 habe ich meine Tätigkeit als landesweite Referentin für diakonische teil- und vollstationäre Altenhilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz begonnen. Ich habe damit die Nachfol-ge von Frau Schneider und Frau Menn angetreten. Die Pflege als praktische und politische Auf-gabe liegt mir besonders am Herzen und ich möchte sie insbesondere im Sinne aller diakoni-schen Träger teil- und vollstationärer Altenhilfeeinrichtungen weiter voran bringen. Konkret be-deutet dies, die Interessen und Anliegen der Träger in den entsprechenden Gremien der Bun-des- und Landesebene sowie der Pflegegesellschaft RLP zu vertreten. Darüber hinaus wenden sich die Träger und Einrichtungen jederzeit mit Fachfragen an mich. Hierbei unterstütze ich u.a. bei Qualitätsthemen, konzeptionellen Fragen und bei der Umsetzung bzgl. Verträgen und Ver-einbarungen auf Landesebene – gerne auch vor Ort. Damit diese Vorhaben gelingen, ist mir ein intensiver und guter Austausch mit den diakonischen Trägern sehr wichtig. So habe ich bereits viele Träger persönlich kennen gelernt und werde dies weiter fortführen.

Pflegestärkungsgesetz I

Zum 01.01.2015 tritt das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein Ge-setz, das die Leistungen für die Pflegebedürftigen verbessern soll. Somit verwundert es nicht, dass die Änderungen vorwiegend den ambulanten Bereich stärken – hier kommen Verbesse-rungen für die Pflegebedürftigen eher bei den Einrichtungen an. Für den stationären Bereich sind insbesondere folgende Leistungsverbesserungen erwähnenswert:

• Der Personenkreis, der Betreuung durch zusätzliche Kräfte (sog. 87b-Kräfte) erhält – das waren bisher Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – wird auf alle BewohnerIn-nen ausgeweitet. Ferner wird die Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20 verbessert. Grund-sätzlich bedeutet dies eine Verbesserung, der schleichende Prozess der Ausgliederung der Bereiche Soziale Betreuung, Alltagsstrukturierung, Kommunikation und Beziehungsgestal-tung aus dem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Pflegefachkräfte wird damit aber fortge-setzt. Das wird Auswirkungen haben auf die Motivation einen Pflegeberuf zu ergreifen und auf die Verweildauer im Beruf.

• Die Tagespflege bildet nun eine eigene Leistung. Komplizierte Verrechnungen mit dem Pfle-gegeld/ Pflegesachleistung entfallen. Wahrscheinlich wird die Nachfrage nach teilstationären Angeboten steigen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, welches in naher Zukunft beschlossen werden soll, geht es um die lang ersehnte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der erstmalig den systematischen Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen pflegebedürftiger Menschen bis zu deren Lebensende zu richten. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ferner ist es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem immer mas-

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siver werdenden Fachkräftemangel, unabdingbar, die Finanzierung der Pflegeversicherung im Sinne einer tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung zu modifizieren sowie für eine ausrei-chende und verlässliche Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und Dienste zu sorgen.

Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege 2020 des MSAGD

Das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege - 2020“ ist ein Projekt des MSAGD, welches „durch innovative Ansätze, neue Maßnahmen und sektorenübergreifende Konzepte eine gute flächendeckende gesundheitliche Versorgung sichergestellt werden soll“ – so die Pressemittei-lung des Herrn Minister Schweitzer vom 06.03.2014. Die guten Ideen und Ansätze des MSAGD werden begrüßt, die zunächst eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege vermu-ten lassen. In die seit mehr als zwei Jahren andauernde Vorbereitung des Projekts waren Ärzte und Krankenhäuser aktiv eingebunden, nicht jedoch die Pflege. Das irritiert, weist das Ministeri-um doch auf seiner Interseite explizit darauf hin, dass das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ bewusst auf Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen und der Pflege angelegt ist. Erneut wurde somit in der Pflegepolitik über die Pflege entschieden, statt mir ihr gemeinsam zu gestalten. Die drei zentralen Handlungsfelder des Zukunftsprogramms (Fachkräftesicherung, Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle im ländlichen Raum, Tele-medizin) konkretisieren sich in einer Fülle von Einzelprojekten. Nur ein geringer Teil dieser Ein-zelprojekte nehmen die Pflege in den Blick und diese haben inhaltlich nicht Priorität bezogen auf die wirklichen Anliegen des pflegerischen Berufsfeldes. Viel Geld dagegen fließt in den medizi-nischen Bereich, um sogenannte VERAHS (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) aus-zubilden, die organisatorisch bei den Hausärzten verortet sind und für diese tätig werden. Hier-bei geht es um die Übertragung ausgewählter ärztlicher Leistungen. Damit werden Doppelstruk-turen zu Lasten bereits flächendeckend bestehender ambulanter Strukturen durch die ambulan-ten Pflegedienste etabliert. Bei entsprechender personeller Ausstattung und Vergütung haben die ambulanten Pflegedienste die Kompetenz, die Leistungen der zukünftigen VERAHS in der Fläche anzubieten. Dies wäre ein Zeichen des Landes gewesen, der Pflege – wie vielfach ange-kündigt – mehr Kompetenz und Wertschätzung entgegen zu bringen. Eine angemessene Refi-nanzierung der pflegerischen Leistungen in Verbindung mit mehr Kompetenzen für Pflegende führen zu der sozialen und gesellschaftlichen Anerkennung, die dieser Berufsgruppe zusteht. Die pflegerischen Tätigkeiten können dann mit der nötigen Ruhe und Besonnenheit durchgeführt werden und die Attraktivität des Pflegeberufs wird nachhaltig gesteigert. Erst dann werden sich wieder mehr junge Menschen für diese Beruf entscheiden und die ausgebildeten Pflegefachkräf-te werden wieder länger ihren Beruf ausüben. In Folge werden einige Projekte ihre Notwendig-keit verlieren, andere wirkliche Aussicht auf Erfolg haben.

Pflegekammer RLP

Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen hat Rheinland-Pfalz im Jahre 2012 den Weg zu einer Landespflegekammer bereitet. Nach dem positiven Votum der Pflegekräfte zur Errichtung einer Pflegekammer im März 2013 hat Minister Alexander Schweitzer die Gründungskonferenz (GK) initiiert. Sie dient zur Intensivierung des fachpolitischen Dialogs. Mit Inkrafttreten des neuen Heilberufsgesetzes Anfang 2015 bestellt der Minister/ die Ministerin des MSAGD auf Vorschlag der Berufsverbände und Gewerkschaften 9 bis 13 Mitglieder des Gründungsausschusses. In diesem Zusammenhang wurde ich vom Dachverband der Pflegeorganisationen (DPO) auf die Vorschlagsliste zur Besetzung des Gründungsausschusses als stellvertretendes Mitglied des Gründungsausschusses gesetzt. Dieser führt die Registrierung der beruflich Pflegenden durch

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und bereitet die erste Vertreterversammlung vor (Kammerwahl). Anfang 2016 wird die erste deutsche Landespflegekammer ihre Arbeit aufnehmen.

Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

Auf Grundlage des vom BMG in Auftrag gegebenen Projekts „Praktische Anwendung des Struk-turmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“, kann der Dokumentationsaufwand erheblich reduziert werden, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken auf-zuwerfen. Beim neuen Modell der Pflegedokumentation geht es nicht um die Einführung eines "neuen Formulars", sondern um ein grundlegend verändertes Verständnis bei der inhaltlichen Ausrichtung der Pflegedokumentation (Paradigmenwechsel), aus der sich viele Veränderungen für Art und Umfang der Pflegedokumentation ergeben. Hierzu bedarf es jedoch der politischen Begleitung und einer zentralen Steuerung des Vorhabens auf Bundes- und Landesebene. Dies-bezüglich werden die Details aktuell erarbeitet. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis nach der Implementierungsphase zeigt – insbesondere mit Blick auf die Prüfpraxis des MDK RLP.

Generalistische Pflegeausbildung

Die kirchlichen Verbände sprechen sich für eine Neukonzeption der Pflegeausbildung im Sinne einer umfassenden Generalistik mit gesundheits-, kranken- und sozialpflegerischen Ausbil-dungselementen aus. Sie muss sich an den strukturellen Veränderungen im Pflegebereich aus-richten und ein gesundheits- und ressourcenorientiertes Pflegeverständnis fördern. Die Ausbil-dung muss einen direkten beruflichen Einstieg in alle Tätigkeitsfelder des Gesundheits- und Pflegewesens ermöglichen. Parallel ist eine grundständige akademische Qualifizierung in Form eines dualen Studiums vorzusehen. Zur Vorbereitung einer diakonischen Positionierung zum zukünftigen Referentenentwurf eines Pflegeberufegesetzes, das für Anfang nächsten Jahres erwartet wird, wird die Bundesebene unter Beteiligung der Verbände auf Landesebene in Kürze vorhandene diakonische Positionierungen zu den einzelnen gesetzlichen Regelungsbedarfen konkretisieren. Ein wichtiger Aspekt in einem Pflegeberufegesetz ist auch die Ermöglichung der selbständigen Ausübung von heilkundlichen Aufgaben durch Pflegefachpersonen. Der Unterver-sorgung durch Ärztemangel in ländlichen Regionen könnte so begegnet werden.

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AG 02: Behindertenhilfe und Psychiatrie

Ruth Lehmann, landesweite Referentin

Verhandlungen zu Leistungs-, Qualitäts-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen (ambulan-te Fachleistung) nach § 75 ff SGB XII

Durch die Zuweisungen C1 und C2 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden seit 01.01.2014 alle ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe zu 50 % vom Land mitfinanziert. Damit entfiel die besondere Finanzierungsgrundlage bei ambulanten Leistungen der Modell-kommunen nach § 14a AGSGB XII und es wird über die Laufzeit bis Ende 2014 hinaus keine Verlängerung geben. Ebenso entfiel das Persönliche Budget nach Maß. Dies hat u.a. den Weg für Verhandlungen über den bisher politisch gesetzten gedeckelten Preis der ambulanten Fach-leistungsstunde geöffnet und in mittlerweile vielen Kommunen sind Verhandlungen zu Leis-tungs-, Qualitäts-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen (ambulante Fachleistung) nach § 75 ff SGB XII aufgenommen und teilweise abgeschlossen. Es ist zu beobachten, dass sich die Kom-munen zwar nicht auf gemeinsame landesweite Verhandlungen verständigen konnten, sich aber eng über ihr jeweiliges Vorgehen abstimmen. Zunehmend mehr Kommunen beauftragen exter-ne Unternehmen mit den Verhandlungen. Auch auf Seiten der Leistungserbringer wird daher die Notwendigkeit gesehen, sich externe juristische Unterstützung einzukaufen, da einzelne Leis-tungsträger nicht als Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe auftreten. Eine enge Ab-stimmung zwischen den Leistungserbringern und ihren Landesverbänden ist daher sehr wichtig.

Wir begleiten die Entwicklungen der Verhandlungen in Rheinland- Pfalz, sowohl als AG Diakoni-sche Behindertenhilfe und Psychiatrie, als auch im Liga Landesforum der Leistungserbringer teilweise auch vor Ort, um zu vergleichbaren Vereinbarungen und Vergütungen zu kommen.

Teilhabeplanung in Rheinland- Pfalz

Die gemeinsam zwischen dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD), den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Verbände der Freien Wohl-fahrtspflege vereinbarte Teilhabeplanung (Instrument und Verfahren) wurde einseitig vom Land überarbeitet und soll in Modellkommunen in 2015 erprobt werden. Die Liga hat in einer Stellung-nahme und in Gesprächen mit dem MSAGD auf die inhaltlichen Unzulänglichkeiten des Instru-mentes hingewiesen und dringend eine Überarbeitung vor einer Erprobung gefordert. Dem soll nun noch in einer gemeinsamen Sitzung unter Einbeziehung der fünf Modellkommunen (Rhein-Lahn Kreis, LK Bad Kreuznach, Stadt Frankenthal, Stadt Ludwigshafen, Stadt Neustadt) im De-zember 2014 Rechnung getragen werden. Das bisherige Verfahren der Teilhabekonferenzen soll zugunsten von Fallkonferenzen aufgegeben werden. Zukünftig soll neben dem Leistungsbe-rechtigten nur noch ein, durch den Leistungsträger ausgewählter Leistungserbringer, vertreten sein. Das bisher partizipatorische transparente Verfahren wird verlassen und damit die Möglich-keit, Angebote im Diskurs aller Beteiligten individuell auf den Bedarf des Leistungsberechtigten ausgerichtet, zu erarbeiten. Die Weiterentwicklung der Teilhabeplanung, insbesondere die Aus-richtung an der ICF, wird grundsätzlich begrüßt. Das vorgelegte Instrument entspricht dem aber nicht. Auch der Zeitpunkt ist verwunderlich, da es im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zu einer bundesweit einheitlichen Teilhabeplanung kommen soll.

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Diskrepanz von Anspruch und Wirklichkeit in der Beh indertenpolitik in Rheinland- Pfalz

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland- Pfalz hat dem damaligen StM Alexander Schweitzer ein Papier zu o. g. Thema vorgelegt. Es werden darin zentrale Bereiche, wie Woh-nen und Versorgung mit den Stichworten Ambulantisierung/ Regionalisierung der Behinderten-hilfe, „Wohnen wo ich will“, Dezentralisierung stationärer Einrichtungen; Individuelle und Regio-nale Teilhabeplanung; Pflege versus Eingliederungshilfe; Teilhabe am Arbeitsleben; Bildung u.a. beschrieben und die Diskrepanz im politischen Anspruch der Landesregierung und der Lebens-realität von Menschen mit Behinderungen gegenübergestellt.

Das Papier hat für große Aufregung gesorgt und die Liga ist der Bitte des Ministers nachge-kommen, das Papier vorerst nicht zu veröffentlichen, sondern die Kommunikation zu verbessern und wichtige Themen in regelmäßigen zweimonatlichen sogenannten „Frühstücksgesprächen“ der Spitze des Ministeriums mit den Spitzen der Verbände der Liga einzubringen. Ebenso wur-den zweimonatliche Gespräche auf der Arbeitsebene zwischen der Abteilungsleitung Soziales und den Fachreferenten der Liga zur Bearbeitung der Themen aus dem Papier eingeführt. Diese Gespräche haben den Austausch verstärkt und eine erste bessere Zusammenarbeit ist feststell-bar. Die angesprochenen Themen bleiben aber weiterhin nicht gelöst.

Ausschreibung Integrationsfachdienste Vermittlung, Berufsbegleitung und Übergang Schule/ Beruf

Bereits bei der Ausschreibung der Bereiche Vermittlung und Berufsbegleitung 2013 kamen Trä-ger der freien Wohlfahrtspflege nicht zum Zug gegen finanziell günstigere Gebote privat-wirtschaftlicher Träger. Dies stand konträr zu den Aussagen des Sozialministeriums, dass der Qualität eine höhere Gewichtung zum Preis gegeben würde. Der größte Anbieter im Bereich IFD Berufsbegleitung, die Evangelische Heimstiftung Pfalz, die diese Arbeit vor knapp 30 Jahren in Rheinland- Pfalz aufgebaut hat, wurde in diesem Kernbereich nicht berücksichtigt. Der Zuschlag ging an zwei Bildungsträger ohne Erfahrungen in diesem Arbeitsfeld mit negativen Auswirkun-gen auf die Qualität der Leistungen für den Menschen mit Behinderung und die Nachhaltigkeit sozialer Arbeit. Der Gang vor die Vergabekammer eines Trägers hatte u.a. zum Ergebnis, dass die Ausschreibung des Bereichs Vermittlung durch das Land nicht rechtens war, da für diesen Bereich keine originäre Zuständigkeit besteht, die bei der Arbeitsagentur liegt. Dies führt in Zu-kunft dazu, dass das Land den Bereich Vermittlung nicht mehr vorhalten wird.

Trotz intensiver Bemühungen der Liga konnte die weitere Ausschreibung des Bereichs Über-gang Schule/ Beruf nicht verhindert werden. Auch hier kamen erfahrene Anbieter aufgrund preisgünstigerer Angebote kleiner Vereine nicht mehr zum Zug. Hier stellt sich auch innerhalb der Spitzenverbände der Liga das Problem großer Unterschiede der Mitgliedschaft in den Ver-bänden und die Konkurrenz zwischen den Leistungserbringern verschiebt und verstärkt sich.

Die neuen EU- Richtlinien von Ausschreibungsverfahren im Bereich sozialer Leistungen und Dienste werden nach Einschätzung der zuständigen Juristen des Landes und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die sich dazu ausgetauscht haben, tangieren die Ausschreibung von IFD- Leistungen in Rheinland- Pfalz und sollten sie aufheben. Die Umsetzung des Ministerrats-beschluss der EU vom 18.03.2014 in deutsches Recht muss bis April 2016 umgesetzt sein. Bis dahin laufen noch die Verträge im Bereich Berufsbegleitung, die danach wieder verhandelt wer-den müssen.

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Ausblick:

Folgende Themen und Aktionen werden 2015 Priorität haben:

- Schnittstelle Eingliederungshilfe/ Pflege Sich der demografischen Entwicklung von zunehmend mehr älteren Menschen mit Be-hinderung und zunehmendem Bedarf an Pflege stellen und das Recht auf lebenslange Eingliederungshilfe einfordern.

- Rahmenrichtlinien zur Tagesstruktur älterer Mensche n mit Behinderung Das MSAG hatte dazu eine Studie erstellen lassen und in einer gemeinsamen Arbeits-gruppe des MSAGD, des Landesamtes, der Kommunalen Spitzenverbände, der Selbst-hilfe, der Liga und des bpa sollen Rahmenrichtlinien für Rheinland- Pfalz erarbeitet wer-den.

- Bundesteilhabegesetz Enge Begleitung des Diskussionsprozesses auf Landes- und Bundesebene.

- Aktionstag für die Rechte von Menschen mit Behinder ung am 5. Mai 2015 auf der Landesgartenschau in Landau Beteiligung der diakonischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in Rheinland- Pfalz an dem bundesweiten Aktionstag.

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Fachgruppe Suchtkrankenhilfe

Achim Hoffmann, koordinierender Referent

Rahmenvereinbarung HaLT

Riskanter Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ein Problem. Die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die mit Alkoholintoxikation in Krankenhäusern behandelt werden mussten, ist weiter gestiegen. Prävention und Frühintervention sind daher wichtige Ansatzpunk-te von primärpräventiven Aktivitäten verschiedenster gesellschaftlicher Akteure. Mit dem Projekt „HaLT – Hart am Limit“ wurde ein wirksamer Ansatz entwickelt, der darauf abzielt, Kindern und Jugendlichen die mit Rauschtrinken auffällig werden, zu helfen. Darüber hinaus wird die Präven-tionsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im kommunalen Setting gestärkt und eine er-höhte Sensibilität bei Kindern und Jugendlichen und der Öffentlichkeit zu den Folgen übermäßi-gen Alkoholgenusses geschaffen.

Seit Jahren fordern wir auch für Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Finanzierung von HaLT-Arbeit (d. h. insbesondere Klinikbesuche bei Kindern und Jugendliche, die wegen einer Vergif-tung im Krankenhaus behandelt werden, Elterngespräche und Gruppenangebote).

Mit den Krankenkassen konnte das Ministerium in diesem Jahr eine Vereinbarung für die Finan-zierung von HaLT verabschieden – anerkannte HaLT Standorte können nun auch in Rheinland-Pfalz abrechnen (Brückengespräch 55 € – Risiko-Check 35 € – Elterngespräch 55 € - Zielver-einbarung 25 €). Der erste HaLT-Standort konnte sich bereits bei der Diakonie in Ludwigshafen etablieren.

TAWO

Die Schnittstellenproblematik zwischen Suchtkrankenhilfe und Wohnungslosenhilfe wurde von uns in den vergangenen Jahren immer wieder problematisiert.

Die Fachhochschule Koblenz führte nun eine Studie zur Verbesserung der Kooperation von Wohnungslosenhilfe und Suchtkrankenhilfe durch: „Verbesserung der Teilhabe von Wohnungs-losen in Rheinland-Pfalz durch professionelle Vermittlung und Koordination der Hilfeangebote von Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe (TAWO)“.

Im Mittelpunkt steht eine Befragung der Einrichtungsträger und der Fachkräfte der Wohnungslo-senhilfe in Rheinland-Pfalz zu den Kooperationsformen sowie zu den Einzelhilfe bezogenen Methoden mit Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe. Auf der Grundlage der Befragung soll der Status Quo bei der Arbeit mit suchtkranken, -gefährdeten Wohnungslosen erhoben werden und das methodische Handeln im Bereich der Beratung, Behandlung, Integration (aber auch der Prävention) sowie der Kooperationsformen mit den anderen Beteiligten (Schuldnerberatung, Psychiatrie, Gesundheitswesen allgemein...). Auf dieser Grundlage sollen Ansätze guter Praxis in der Arbeit identifiziert werden, bei denen es sich sowohl um besonders erfolgreiche als auch um besonders kooperative Maßnahmen und Aktivitäten handelt, um daraus ein Konzept für eine regelhaft verbesserte Kooperation abzuleiten.

Mit den Ergebnissen der „TAWO-Studie“ und „Seewolf-Studie (München) soll im Raum Koblenz eine Modellregion eingerichtet werden um beispielhaft die Schnittstellenprobleme zu reduzieren.

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Stichprobe Crystal Meth

Crystal ist wegen seiner ausgesprochen hohen Giftigkeit für die Nervenzellen vermutlich die gefährlichste unter den aktivierenden illegalen Drogen – außerdem macht sie schnell abhängig. Wenn Crystal mit anderen Drogen konsumiert wird, zum Beispiel, um wieder „runter“ zu kom-men, dann ist dies mit hoher Wahrscheinlich eine besonders riskante Belastung für den Orga-nismus.

Häufiger Konsum von Crystal führt zu massiven Schlaf- und Kreislaufstörungen. Magenschmer-zen und sogar Magendurchbruch sind ebenso möglich wie Zahnausfall, Paranoia, Entzündun-gen der Haut („Speedpickel“) und Organblutungen. Der chronische Konsum kann außerdem Hirnblutungen und Schlaganfälle mit plötzlichen Lähmungen verursachen.

Aussagekräftige Zahlen über die Verbreitung von Crystal in Deutschland gibt es noch nicht. In den repräsentativen Untersuchungen zum Drogenkonsum in Deutschland wird nicht speziell nach Crystal gefragt, da es bislang keine verbreitete illegale Substanz in Deutschland war.

Durch eine Stichprobenbefragung im Monat November 2013, bei Kliniken und Suchtberatungs-stellen in Rheinland-Pfalz, wurden Hinweise zum Gebrauch von Crystal in Erfahrung gebracht: 27,50 % der Neuaufnahmen von Fachkliniken (Rückmeldung 4 Kliniken mit bundesweiter Bele-gung) bestätigten den Gebrauch von Crystal und 3 % der Neuzugänge von Beratungsstellen (Rückmeldung 16 Beratungsstellen). Die Umfrage wird gerade in diesem Monat (November 2014) wiederholt.

Fachtag Sucht und Psychiatrie

Viele Menschen mit psychischer Erkrankung haben zusätzlich eine Suchtproblematik und min-destens ebenso viele Menschen mit einer Suchterkrankung haben psychische Probleme. Ein Fachtag zu der Problematik wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich mit folgenden Fra-gestellungen durchgeführt: Werden die derzeitigen Hilfeangebote diesen Menschen mit ihren Bedarfen gerecht? Wo und wie ist ein besseres Zusammenwirken beider Hilfesysteme und ihrer Teilbereiche möglich?

Ein weiterer Fachtag zum Vergleich von Finanzierungssystemen (Psychiatrie und Suchtkran-kenhilfe) in europäischen Nachbarländern ist gerade in Vorbereitung – in Anknüpfung an die Sozialwirtschaftsstudie der Liga RLP "MehrWertSchöpfung“ (Prof. Sell).

Glücksspielberatung

In Rheinland-Pfalz wurden vor 5 Jahren Stellen für „Glücksspielsuchtprävention und Be-ratung Spielsüchtiger“ – landesweit gibt es mittlerweile 19. Die Finanzierung erfolgt mit 90 Prozent (Fachpersonalkosten) über den Landesglücksspielstaatsvertrag. Die Fachstellen verfügen auch über die Insolvenzanerkennung – für GlücksspielerInnen, die meist hoch verschuldet sind, kann so ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Die Fachkräfte erhielten für den Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung eine spezielle Qualifizierung, die vom Ministerium finanziert wurde.

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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie problematisiert die Inso.beratung wegen der ungenügenden Kompetenz der Fachkräfte – MitarbeiterInnen, die ihre Arbeit neu aufnehmen, sollen nun eine umfangreiche Nachqualifizierung im Bereich der Schuldner- und Inso.beratung absolvieren. Die Abstimmung zwischen Ministerium und Landesamt war in dieser Angelegenheit ungenügend.

In Gesprächen mit dem Landesamt und Ministerium wurden von uns die Vorgehensweise des Landesamtes und die ungenügende Abstimmung zwischen den beiden Behörden problemati-siert. Es ist nun für die Glücksspielstellen möglich die Inso.anerkennung abzugeben, wenn der Träger über eine eigene Schuldnerberatungsstelle verfügt an die Klienten aus der Glücksspiel-beratung ohne größere Wartezeiten vermittelt werden können. Ansonsten ist eine umfangreiche Zusatzqualifikation der Fachkräfte erforderlich um weiterhin Inso.beratung ausüben zu können. Eine Liste über geeignete Ausbildungsstätten werden die Träger in nächster Zeit erhalten.

Zusatzeinnahmen

Träger von Suchtberatungsstellen befinden sich auf Grund der niedrigen öffentlichen Förderung in erheblichen finanziellen Nöten – der Trägeranteil liegt bei den meisten Einrichtungen deutlich über 50 Prozent. Hinzu kommt, dass zusätzliche Einnahmen reglementiert sind.

Das Land erhöhte nun, auf Grund unserer anhaltenden Kritik und Schreiben an die zuständigen Ministerien, die Grenze der förderungsunschädlichen Einnahmen gering – von 10 auf 15 Prozent der anerkannten Personalkosten einer Beratungsstelle.

Gespräche mit Faktionen

Die Trägervertreter (Landesstelle) werden in nächster Zeit wieder Gespräche mit den gesund-heitspolitischen SprechernInnen der drei Landtagsfraktionen führen um über die Leistungen und Probleme der Suchtkrankenhilfe in RLP zu informieren.

Ausblick

Die spitzenverbandliche Arbeit in der Suchtkrankenhilfe Rheinland-Pfalz zeigt, dass trotz gerin-ger Mittel punktuell Angebotsverbesserungen möglich sind - Voraussetzung hierfür ist die Fo-kussierung von Problemen und deren Beschreibung bei den zuständigen Ministerien, der Politik und auch in der Öffentlichkeit. Beispiele hierfür sind in diesem Jahr das TaWO-Projekt, die HaLT-Vereinbarung und die Erhöhung der „10-Prozent-Grenze“.

Auf Grund der demographischen Entwicklung rückt das Thema Sucht und Alter immer mehr in den Vordergrund. Es genügt nicht, wenn das Land Arbeitsmaterialien (über die LZG) für die Mit-arbeiterInnen der Suchtbratungsstellen zur Verfügung stellt, es müssen auch zusätzliche Perso-nalressourcen geschaffen werden um die Arbeit zu bewältigen. Ein entsprechendes Modellpro-jekt an zwei oder drei Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz wäre da sicherlich hilfreich.

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Betreuungsvereine/Betreuungsarbeit Jürgen Etzel, koordinierender Referent

I. Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelege nheiten Rheinland-Pfalz

Herr Jürgen Etzel, der koordinierende Referent der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz ist Mitglied dieser LAG und hat an den diesjährigen Sitzungen teilgenommen. Nachfolger von Herrn Peter Gilmer

Die Abteilung 4 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hat für die Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörde, die im Referat 43 Kompetenz-zentrum Soziales angesiedelt ist, einen neuen Mitarbeiter und eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Herr Achim Rhein, zuvor bereits langjähriger Mitarbeiter des Landesamtes in verschiedenen Funktionen, übernimmt nun die Sachbearbeitung der überörtlichen Betreuungsbehörde und die Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz. Unterstützt wird Herr Rhein von Frau Vanessa Jungblut. Das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungs behörde

Am 01.07.2014 trat das Gesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen durch Änderungen im Verfah-rensrecht und Änderungen im Betreuungsbehördengesetz die Funktionen der Betreuungsbe-hörde sowohl im Vorfeld, als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden. Den Betroffenen sollen andere Hilfen, die der Bestellung eines Betreuers vorgehen und eine Betreuung vermei-den können, besser aufgezeigt und vermittelt werden und damit Eingriffe in das Selbstbestim-mungsrecht auf das Notwendige beschränkt werden. Mit dem neuen Betreuungsbehördengesetz gäbe es die Möglichkeit, dass die Betreuungsbehör-den die Vermittlung alternativer Hilfen an Betreuungsvereine delegieren. Eine Arbeitsgruppe der LAG wird sich damit im nächsten Jahr auseinandersetzen. Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Juni 2014 1. Die Justizministerinnen und Justizminister unterstützen das Gesetz zur Stärkung der Funktio-nen der Betreuungsbehörde als ersten Schritt in die richtige Richtung, um die Subsidiarität der rechtlichen Betreuung zu wahren und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen. 2. Der Reformprozess ist mit diesem Gesetz jedoch noch nicht abgeschlossen. Dies bringt auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zum Ausdruck. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention intendierte Stärkung des Selbstbestimmungsrechts hilfebedürftiger Erwachsener erfordert strukturelle Verbesserungen des Zugangs zu den sozialen Leistungssys-temen im Vorfeld der rechtlichen Betreuung. Die Justizministerinnen und Justizminister treten dafür ein, eine stärkere Verknüpfung der vorgelagerten Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten des Sozialrechts und der nachrangigen rechtlichen Betreuung zu schaffen. 3. Zur Erarbeitung konkreter Vorschläge, wie das sozialrechtliche Hilfespektrum und das Be-treuungsrecht besser zusammengeführt werden können, bitten die Justizministerinnen und Jus-tizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bun-

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desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einzurichten, an der auch Vertreter der Justiz- und Sozialressorts der Länder beteiligt werden. 4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, diesen Beschluss an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit der Bitte weiterzuleiten, die-sen Reformprozess aktiv zu unterstützen. 5. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorbereitete rechtstatsäch-liche Untersuchung zum Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde wird be-gleitend zu den weiteren Reformüberlegungen begrüßt. Die Justizministerinnen und Justizminis-ter bitten, die Landesjustizverwaltungen in die Begleitung der rechtstatsächlichen Untersuchung fachlich einzubinden. Die Finanzierung der Betreuungsvereine

Die Stundensätze für die Führung von Betreuungen wurden seit 2005 nicht mehr angehoben, die Personalkosten sind dagegen stark gestiegen. Vereinsbetreuer müssten zur Finanzierung ihres Vereines immer mehr Betreuungen übernehmen. Die Vergütungssätze müssten dringend erhöht und jährlich angepasst werden. Ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege für eine Geset-zesänderung im Betreuungswesen wurde am 16.06.2014 an die entsprechenden Bundesmini-sterien eingereicht und auch an die Länderministerien übersandt. In Rheinland-Pfalz wurden dazu zahlreiche Gespräche mit Bundes- und Landtagsabgeordneten geführt. Freistellung/Sonderurlaub für ehrenamtliche Betreue r

Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers kann in dessen Arbeitszeit fallen. Betreuungstätigkeit und arbeitsvertragliche Pflichten können dementsprechend kollidieren. Frag-lich ist, ob ein Arbeitnehmer/Beamter, der als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer Aufgaben wahrzunehmen hat, Freistellung von der Arbeit beanspruchen kann. Sowohl das Bundesland könnte, falls der Bund noch nicht aktiv wurde, ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Bei der nächsten LAG wird dies noch einmal ausführlich diskutiert. „Entmündigung“ von Betreuten gegenüber Ärzten

Betreuer führen eine Vielzahl von Betreuungsverfahren, in denen unter anderem der Aufgaben-kreis der Gesundheitsfürsorge oder Zustimmung zu Heilbehandlungsmaßnahmen vom Betreu-ungsgericht angeordnet wurde. Zwischen Ärzten und Betreuern kommt es bisweilen zum Dis-sens darüber, ob die betreute Person selbst in die Heilbehandlungsmaßnahme einwilligen kann oder aber an ihrer Stelle nur der Betreuer. Hierzu wird bei der nächsten LAG ein Gespräch mit einem Mitglied der Ärztekammer stattfinden. II. LIGA-Ausschuss Betreuungsangelegenheiten der Sp itzenverbände der freien Wohl-

fahrtspflege im Lande Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Heiko Kunst aus der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz und der koordinierende Referent nahmen an den diesjährigen Sitzungen teil.

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Ein wichtiges Gespräch mit Herrn Dr. Klaus Hartmann, Ministerium der Justiz und für Verbrau-cherschutz zu den folgenden Themen wurde geführt: • Umgang der Betreuungsgerichte mit ehrenamtlichen Betreuern • Einführung bzw. Transparenz von Fallzahlbegrenzung/Höchstgrenzen der Betreuungsfüh-

rung durch Berufsbetreuer? Bevorzugung von Berufsbetreuern durch die Gerichte? • Finanzierung der Betreuungsvereine in der Zukunft III. Veranstaltungen

• Die Jahrestagung des diakonischen Fachverbandes der Betreuungsvereine fand vom 24.-26. September 2014 in Dortmund statt. Thema war: „Kurs halten in Gefahr! Vormund-schafts- und Betreuungsvereine zwischen diakonischen Grundlagen, fachlichen Herausfor-derungen und wirtschaftlichen Zwängen.“

• Die Mitgliederversammlung des diakonischen Fachverbandes der Betreuungsvereine fand

mit Vorstandswahlen und einer Satzungsänderung im Rahmen der Jahrestagung statt. Herr Jürgen Etzel wurde wieder in den Vorstand gewählt.

• Ehrenamtstag des Regionalausschusses Südrhein des diakonischen Fachverbandes der

Betreuungsvereine Der RA Südrhein des hat dieses Jahr wieder die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreu-er zu einer Tagung nach Bad Kreuznach eingeladen. Thema der Tagung war: „Mein Wille geschehe – auch wenn es dir manchmal schwerfällt! Selbstbestimmung und Kommunikation auf Augenhöhe.“

• Landesehrenamtstag

Der diesjährige landesweite Ehrenamtstag von Rheinland-Pfalz unter Führung von Minister-präsidentin Malu Dreyer fand am 14. September in Worms statt. Auf dem „Markt der Mög-lichkeiten“ wurden unter anderem auch die Aktivitäten der Betreuungsvereine präsentiert. Eine Darstellung der diakonischen Arbeit erfolgte durch den Betreuungsverein im Diakoni-schen Werk Worms-Alzey e.V.

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AG 03: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Christiane Giersen, landesweite Referentin

Junge Flüchtlinge in RLP

Seit 2010 in Deutschland der Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention gefallen ist, ha-ben junge Flüchtlinge hier die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen auch. Ab diesem Zeitpunkt ist deshalb eine Unterbringung in allgemeinen Flüchtlingsunterkünften un-ter dem Gesichtspunkten des Kindeswohls und des Kinderschutzes nicht mehr haltbar. Rhein-land-Pfalz hat sich damals als eines der ersten und derzeit immer noch wenigen Bundesländer daran gemacht, die Unterbringung aller jungen Flüchtlinge konzeptionell zu fassen und ange-messene Verfahren und Standards dafür zu entwickeln. Dies geschah von Anfang an unter Be-teiligung der Träger der Jugendhilfe, die ab diesem Zeitpunkt verstärkt zuständig wurden.

Dieses mehr oder weniger neue Arbeitsfeld für die freien Träger ist von Anfang an mit großen Herausforderungen belegt, da die Flüchtlingszahlen extrem schwankten, entsprechendes Per-sonal gefunden werden musste und die externen Ressourcen wie Schulen, Therapeuten, Sprachmittler und Rechtsberatung Mangelware sind.

Dies hat sich durch die derzeitige Weltlage noch verstärkt. Die Zahl der unbegleiteten jungen Flüchtlinge hat sich in diesem Jahr um ca. 125% gesteigert. In Folge dessen kommen alle Sys-teme immer stärker an ihre Grenzen, die Landesregierung plant als letztes Mittel ein „Jugendho-tel“, was immer das auch konzeptionell bedeutet. Hinzu kommt, dass manche örtliche Träger der Jugendhilfe eine eher ablehnende Haltung gegenüber jungen Flüchtlingen zeigen, da sie zwar von der Landesregierung die Kosten der Hilfen erstattet bekommen, nicht aber den Verwal-tungsaufwand. Kinder- und Jugendpsychiatrien sind in vielen Fällen mit den traumatischen Fol-gen einer Flucht überfordert und haben schon ohne die Flüchtlinge zu wenige Ressourcen. Das Bildungsministerium behauptet, es gäbe ein Konzept für Schulen, sodass sie angemessen un-terrichten könnten. Vor Ort werden jedoch andere Erfahrungen gemacht. Die Finanzierung einer rechtlichen Beratung im Asylverfahren war von Anfang an ein Problem, das nur über Spenden und Ehrenamt eher schlecht als recht gelöst werden kann.

Trotz aller Widrigkeiten erleben die Einrichtungen der Jugendhilfe die jungen Menschen als Be-reicherung. Sie entwickeln hohes Engagement für diese Jugendlichen und versuchen ihnen so viel als möglich für ihren weiteren Lebensweg mit zu geben. Sie stehen aber auch oft frustriert vor einem bürokratischen Verwaltungshandeln, das die Menschen aus dem Blick verliert.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass unbegleitete junge Flüchtlinge in Regel noch gut versorgt wer-den. Die Kinder und Jugendlichen, die zusammen mit Verwandten in den allgemeinen Unter-künften untergebracht sind, sind dagegen sehr wenig im Blick. Sie leben unter Umständen, die weder förderlich noch sicher sind. Sie sind zwar von Erwachsenen begleitet, diese sind aber in vielen Fällen selbst traumatisiert und/oder von der neuen Lebenslage überfordert. Diese jungen Flüchtlinge und ihre Familien müssen ebenso durch die Jugendhilfe Hilfs- und Begleitungsange-bote erhalten. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. Zunehmend machen ihnen Alltagsrassismen und Überforderung der Behörden das Leben schwer, drohende Abschiebung und/oder ungesi-cherte Aufenthaltsstatus bedeuten eine existentielle Bedrohung, auch für die Kinder und Ju-gendlichen.

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Es ist zu erwarten, dass sich in diesem Bereich in der nächsten Zeit einiges tut, da besonders stark betroffene Bundesländer die Frage der Verteilung stellen. Dies würde bei einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel bedeuten, dass RLP deutlich mehr UmF aufnehmen müsste.

Sparzwänge im MIFKJF

Die Einsparungen, die durch die Schuldenbremse im Ministerium stattfinden müssen, haben vielfältige Folgen.

� Ca. 95% des Haushaltes des MIFKJF sind gebunden. Spielräume sind verschwindend gering. Weiterentwicklung und Qualität stagnieren, da die Diskussion über Finanzen Ressourcen bindet. Dies betrifft sowohl die Landes- als auch die kommunale Ebene.

� Insgesamt Steigung der Unsicherheit für Träger, da das Land ohne Vorlaufzeiten mitten im laufenden Haushaltsjahr Mittel kürzt.

� Streichung kleiner Beträge mit großen Folgen. Z.B. ungesicherte Betreuung in Ferien-maßnahmen, Zuschüsse für Familienbildung etc.

� „Alternativlosigkeit“ ersetzt sinnhaftes, konzeptionelles Denken

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AG 04: Arbeit, soziale Sicherung, Migration und Arm utsbekämpfung

Fachgruppe Arbeitsmarktpolitik

Burkhard Löwe, koordinierender Referent

1. Rahmenbedingungen

„Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit stagniert auf hohem Niveau, auch im europäischen Vergleich“.

Die statistisch ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen liegen auf relativ moderatem Niveau – in RLP zurzeit bei etwas mehr als 5%, das sind ca. 110.00 Betroffene. Hinzu kommen allerdings noch etwa 30.000 Menschen, die sich in arbeitsmarktpoliti-schen Maßnahmen befinden, vorübergehend krank gemeldet sind oder aus anderem Grund für die offizielle Arbeitslosenstatistik nicht mitgezählt werden, obwohl sie im ei-gentlichen Sinne erwerbslos sind und staatliche Hilfen zu ihrer Existenzsicherung benö-tigen.

Mittlerweile gelten auch in RLP nahezu 70% aller Arbeitslosen als Langzeitarbeitslos. Die arbeitsmarktbezogenen Integrationschancen sind für die Betroffenen sehr gering. Falls ein Einmünden in den Arbeitsmarkt gelingt, geschieht dies meist in unsichere und schlecht bezahlte Jobs. Und sie sind die Ersten, die von Entlassungen betroffenen sind. Somit ein Teufelskreislauf, der Armut verfestigt: wer einmal ins „Hartz IV“ – System rutscht, hat wenig Chancen, dort wieder heraus zu kommen. So erklärt sich auch das Phänomen, dass trotz Absinken der Arbeitslosenquote seit 2005 die relative Armut im gleichen Zeitraum angestiegen ist. Es fehlen schlichtweg Arbeitsplätze, die von ihrem Anforderungsprofil her Menschen mit geringem (Aus-) Bildungsstand bzw. Leistungsniveau gerecht werden.

Demgegenüber waren die bereitgestellten Finanzen für staatliche Hilfen des Bundes zur Überwindung der Langzeitarbeitslosigkeit auch im vergangenen Jahr rückläufig. Hinzu kommt, dass Mittel, die den Jobcentern für arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaß-nahmen zur Verfügung stehen, in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter gesteckt wer-den. In RLP beträgt diese Umschichtung im Schnitt etwa 20%, Spitzen liegen bei über 50%.

Neben der BA und den Job-Centern werden arbeitsmarktpolitische Hilfen auch seitens der Landesregierung angeboten. Diese werden über den Europäischen Sozialfonds und Landesmittel finanziert und ergänzen die Angebote der Arbeitsagenturen / Job-Center für bestimmte Zielgruppen des Arbeitsmarktes. Schwerpunktbereiche bilden dabei ins-besondere Jugendliche im Übergang Schule-Beruf, Langzeitarbeitslose und Migranten. Aber auch hier sind die zur Verfügung stehenden Mittel rückläufig, an eine Kompensati-on weggebrochener Bundesmittel ist gar nicht zu denken.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Thema Arbeitslosigkeit bzw. Langzeitarbeitslosig-keit in der Wahrnehmung der Tagespolitik zunehmend marginalisiert wird. Betroffenheit ist zwar vorhanden, die Bereitschaft, entschieden neue Konzepte zu entwickeln und ent-sprechende Mittel bereitzustellen, um den Betroffenen zu helfen, hat stark abgenom-men.

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Das nun angekündigte Bundesprogramm, dessen Konzept etwas über 40.000 Langzeit-arbeitslose ab 2015 wieder zu einem Job verhelfen soll, ist zwar ein Anfang, jedoch viel zu kurz gegriffen und wird auch dem Bedarf der Betroffenen kaum gerecht.

Die Auswirkungen der Sparmaßnahmen machen sich bei den arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen, die die Integrationsmaßnahmen für die Betroffenen durchführen, stark bemerkbar. Etliche gute Projekte mussten eingestellt und erfahrenes Personal konnte nicht mehr weiter beschäftigt werden. Krisenmanagement ist zur Beschreibung der inne-ren Situation der meisten Einrichtung die treffende Bezeichnung. Diese Entwicklung trifft auch auf die arbeitsmarktpolitisch tätigen Einrichtungen der Dia-konischen Werke bzw. Evangelischen Träger in RLP zu.

Dabei erleben die Einrichtungen eine stark zunehmende Diskrepanz zwischen dem Be-darf, mit dem sie vor Ort konfrontiert werden, und den Möglichkeiten, die sie den von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen bieten können.

2. Verbandliche Tätigkeiten

Bei den verbandlichen Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Diakonischen Werke in RLP bildeten die Themen „Langzeitarbeitslosigkeit“ und der Übergang in die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds in RLP die Schwerpunkte des ver-gangenen Jahres. Dabei arbeitet das arbeitsmarktpolitische Referat der Arbeitsgemeinschaft Diakonie eng vernetzt mit anderen Wohlfahrtsverbänden in der LIGA, der lag-arbeit und der Ökumeni-schen AG zusammen. Gemeinsam mit diesen fordert auch die Diakonie RLP einen öffentlich geförderten Be-schäftigungsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen: lieber Arbeit als Arbeitslosigkeit finanzieren ist hier das Motto. Um Menschen in ihrer andauernden Arbeitslosigkeit Per-spektiven anbieten zu können, wäre die flächendeckende Einrichtung von öffentlich ge-förderter Beschäftigung dringend notwendig. Allerdings gehen wir dabei von einem Be-darf von mind. 450.000 Stellen aus (weshalb das von Frau Nahles angekündigte Pro-gramm absolut nicht ausreichend ist). Die Zusammenarbeit von EKIR, Diakonie, dem Bistum Trier und Caritas im Rahmen einer Ökumenischen AG zielt ebenfalls auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für langzeitarbeitslose Menschen ab. Aus diesem Kreis gingen verschiedene Botschaf-ten an die Berliner Politik – auch mit Unterstützung von Präses Rekowski und Bischof Ackermann. Bei obigen Aktivitäten ist allerdings die Bundesregierung der Adressat, weshalb die Ein-flussmöglichkeiten nur indirekt gegeben sind, sei es über gezielte Anschreiben an Mit-glieder des Bundestages und das BMAS oder über Gespräche mit dem MSAGD, wel-ches über den Bundesrat auf die Regierungsgeschäfte in Berlin Einfluss ausüben kann.

Auf Landesebene stand im vergangenen Jahr die Gestaltung des Operationellen Pro-gramms des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz im Zentrum des Handelns. Mit der neuen Förderperiode ab 2014 (Umsetzung ab 2015) wurden neue Rahmenbe-dingungen seitens der EU vorgegeben. Diese mussten mit dem arbeitsmarktpolitischen Bedarf in RLP und in Abgrenzung zu ESF-Bundesprogrammen abgestimmt werden. Hier ist es gelungen, gemeinsam mit der LIGA-RLP und der lag-arbeit einige Verbesse-rungen im Hinblick auf Durchführungsdetails zu erreichen. Diese haben unmittelbar po-sitiven Einfluss auf die Durchführung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rah-

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men des ESF und helfen den Einrichtungen und damit den von Arbeitslosigkeit betroffe-nen oder bedrohten Menschen. Um dieses zu erreichen war (und ist) auch ein enger Dialog mit den Einrichtungen Grundvoraussetzung. Dieser wird regelmäßigen Treffen zwischen den Einrichtungslei-tungen und dem arbeitsmarktpolitischen Referat der AG Diakonie RLP gewährleistet.

Zu erwähnen ist noch die Mitwirkung an einem Projekt der Diakonie Deutschland mit dem Titel „Menschenwürdiges Existenzminimum und soziale Teilhabe“ (im SGB II). Dieses Projekt hat zum Ziel, mittels Analyse von „10 Jahren Hartz IV“ Vorschläge zu erarbeiten, wie die im SGB II verortete Grundsicherung reformiert werden müsste.

3. Herausforderung für die Zukunft

Die Verbesserung der schlimmen Situation der meisten Langzeitarbeitslosen wird auch weiter im Focus der AG Diakonie in RLP stehen.

Dabei geht es um verschiedene Ansätze:

- Forderung nach flächendeckender öffentlich geförderter Beschäftigung in ausrei-chendem Maße, Einflussnahme auf Politik und Verwaltungen;

- Mitarbeit bei der Planung und Durchführung einer landesweiten Veranstaltung sei-tens der LIGA-RLP zum Thema „abschlussbezogene und modulare Nach- bzw. An-passungsqualifizierung“, auch unter Einbezug des Ressorts „Migration“;

- genaues Beobachten der Auswirkungen veränderter Bedingungen beim ESF auf die Projekte und Einrichtungen;

- grundsätzliche Veränderung des SGB II, damit die Menschen, die die Hilfen der Grundsicherung benötigen, diese auch frei von sozialer Diskriminierung und finanzi-ellen Sanktionen in Anspruch nehmen können; Eingliederungsleistungen, die den Betroffenen wirkliche Perspektiven eröffnen. Tagesstrukturierende und sozial ein-bindende Beschäftigung muss gesellschaftlich gestaltet werden, wenn die „Markt-kräfte“ diesen Menschen keine Arbeitsplätze mehr bieten;

- die Entwicklungen in den Bereichen Mindestlohn, demografische Entwicklung und Fachkräftebedarf werden beobachtet und spielen ebenfalls eine wichtige Rolle unse-res zukünftigen Engagements.

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Fachgruppe Gefährdetenhilfe/Wohnungslosenhilfe

Burkhard Löwe, koordinierender Referent

1. Rahmenbedingungen

Die Wohnungslosenhilfe liegt in der Zuständigkeit der örtlichen und der überörtlichen Sozialhilfeträger (Kommune und Land). Laut der Stichtagserhebung der LIGA-RLP vom 06. Juni 2014 befanden sich an diesem Tage 1068 hilfesuchende Menschen in 65 Einrichtungen. Da es sich allerdings um eine Stichtagserhebung handelt, sagt diese Zahl zwar aus, wie viele Menschen die verschie-denen Hilfsangebote an diesem Tage in RLP nutzten, sie weist aber nicht aus, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind – die Zahl wird sicherlich höher sein. In die Erhebung einbezogen waren die in Rheinland-Pfalz bei den Wohlfahrtsverbänden und Initiativen bekannten Einrichtungen und Dienste, die in ambulanter wie stationärer Form Hilfen für wohnungslose Menschen anbieten. Dazu zählen Übernachtungs- und Resozialisierungseinrichtungen, Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, offene Treffs, am-bulant betreute Wohngruppen/Betreutes Wohnen, Streetwork und sonstige ambulante Angebote wie z. B. medizinische Versorgung. Die flächenmäßige Verteilung der Hilfsangebote ist in RLP sehr unterschiedlich. Laut Erhebung gibt es etliche „weiße Flecken“, dort befinden sich keine Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Meist sind dies die ländlichen Gebiete: Eifel, Hunsrück und südli-che Pfalz. Welche Hilfen dort den von Wohnungsnot Betroffenen angeboten werden, ist unklar. Seit Jahren schon stagniert die Anzahl der Hilfeeinrichtungen der WLH in RLP. Dabei ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf höher ist. Die unterschiedlichen amtlichen Zuständigkeiten – je nach Fallkonstellation der Hilfesu-chenden – reichen von der Kommune über die Jobcenter bis hin zum Land, dem SGB II, SGB VIII und SGB XII. Für die Finanzierung ihrer Arbeit müssen sich die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zwischen diesen verschiedenen Zuständigkeiten zurechtfinden und je nach Fall ent-scheiden, wer für die Finanzierung ihrer dargebrachten Hilfen zuständig ist.

Seit Jahren schon verhandelt die Wohnungslosenhilfe mit dem Land als überörtlich zu-ständigem Träger um die Zukunft der Wohnungslosenhilfe. Dabei geht es um Themen wie vereinfachte Zuständigkeit (für alle Leistungen der Einrichtungen übernimmt das Land die Verantwortung), flächendeckenden Ausbau der Hilfen für Wohnungslose, ein-heitliche Rahmenbedingungen für alle Angebote in ganz RLP und eine amtliche Woh-nungsnotfallstatistik, die den tatsächlichen Bedarf für die Wohnungslosenhilfe in allen Regionen von RLP aufzeigt.

Im September nun haben Verhandlungen zwischen der LIGA-RLP und Landesvertretern begonnen, um einen Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII für Rheinland-Pfalz zu gestal-ten und in 2015 abzuschließen. Zwingend notwendig wäre hierbei auch der Einbezug und die Mitwirkung der Kommu-nen, vertreten durch ihre Spitzenverbände.

Leider hat der Städte- und Landkreistag RLP seine Beteiligung am Rahmenvertrag ab-gelehnt.

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2. Verbandliche Tätigkeiten

Das Referat Wohnungslosenhilfe der AG Diakonie RLP arbeitet eng vernetzt mit den Einrichtungen der Diakonischen Werke bzw. Evangelischen Kirchenkreise zusammen. Es werden regelmäßige Treffen mit den Einrichtungsleitenden organisiert und umge-setzt. Nach außen hin arbeitet das Referat eng mit den anderen Wohlfahrtsverbänden der LI-GA-RLP im Fachausschuss Wohnungslosenhilfe zusammen. Hierbei ging es im vergangenen Jahr um folgende Themenfelder: - Zukunft der Wohnungslosenhilfe allgemein - Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII für die Hilfen nach § 67 SGB XII - Brutto-Netto-Prinzip - Einführung einer amtlichen Wohnungsnotfallstatistik - Begleitung einer Studie der Hochschule Koblenz zum Themenfeld Suchtproblematik

und Wohnungslosenhilfe, wobei sich die Thematik auf Grund der Erkenntnisse der Studie verlagert hat zum Themenfeld „Schnittstellenprobleme – Vernetzung“.

Leider gibt es in den entsprechenden Sitzungen mit den Landesvertretern zu obigen Themen so gut wie keine Entwicklung. Die Situation der Einrichtungen der WLH in RLP hat sich im Vergleich zu den vorigen Jahren nicht verbessert. Weder konnte das Land für „Hilfe aus einer Hand“, noch zu einer amtlichen Wohnungsnotfallstatistik gewonnen werden. Das Problem des Brutto-Netto-Prinzips bleibt bestehen, damit bleibt auch ein jährliches Minus der Einrichtungen durch Zahlungsausfälle bestehen. Im September haben nun endlich (nach 18 Jahren Ringen darum) Verhandlungen zwi-schen Landesregierung und der LIGA begonnen, um einen Rahmenvertrag für die Woh-nungslosenhilfe in RLP anzuschließen. Das größte Handicap bei den Verhandlungen ist die Abwesenheit der Kommunen. Ein großer Teil der WLH – alle ambulanten Hilfen – fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Ein Rahmenvertrag, der diese Hilfen ausklammert, macht aus Sicht der Wohlfahrt wenig Sinn – es sei denn, das Land würde auch die Zuständigkeit für die ambulanten Hilfen übernehmen, was von dort aber klar abgelehnt wird.

3. Herausforderung für die Zukunft

Zunächst stehen die bereits begonnenen Verhandlungen für einen Rahmenvertrag der Wohnungslosenhilfe in RLP an. Die Chancen, dass ein gemeinsames Vertragswerk zwi-schen Liga und Landesregierung zustande kommt, sind zurzeit offen. Die Diakonie RLP wird keinem Vertrag zustimmen, der eine Verschlechterung der Situa-tion der Wohnungslosenhilfe in RLP bedeuten würde. Darin sind sich die Vertreter der Diakonie mit den anderen Vertretern der Wohlfahrtsverbände in der LIGA-RLP einig.

Das Problem des Brutto-Netto-Prinzips wird uns auch weiterhin beschäftigen. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die verhindert, dass den Einrichtungen der WLH Verlus-te entstehen, die sie nicht zu verantworten haben (ein diakonischer Träger beziffert den jährlichen Verlust auf weit über 10.000 Euro allein für seine Einrichtung).

Wir treten für eine qualitative Entwicklung im Bereich der stationären Unterbringung ein. Das Festschreiben dezentralen Wohnens als ein Element der stationären Leistung wird angestrebt, auch im Sinne der Inklusion.

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Das Thema „weiße Flecken“ im Bereich der WLH, also die Gebiete zu erschließen, in denen es noch keine Einrichtungen der WLH gibt, wird ebenfalls bearbeitet, wie auch die Einführung einer amtlichen Wohnungsnotfallstatistik durch die Landesregierung.

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Fachgruppe Schuldner- und Insolvenzberatung

Tanja Gambino, koordinierende Referentin

Die Referentinnen der Fachgruppe der drei Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz haben sich im Berichtszeitraum insgesamt viermal getroffen. Neben kleineren Themenkreisen, wie zum Beispiel dem Austausch zur alljährlichen Fachtagung der Schuldnerberatung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und den Erkenntnissen aus der Sozialwirtschaftsstudie „MehrWertSchöpfung“ von Prof. Sell, waren folgende Themen für den Berichtszeitraum prägend: Novellierung der Insolvenzordnung Ab dem 01.07.2014 sind die wichtigen bzw. grundlegenden Teile des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in Kraft getreten. Zur Schulung der MitarbeiterInnen hat das Schuldnerfachberatungszentrum in Mainz zwei Fach-tage durchgeführt, die von unseren Mitarbeitenden gut besucht waren. Derzeit ist die Arbeit mit dem Gesetz unproblematisch. Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung Im Haushalt des Landes für 2014/2015 hat das zuständige Ministerium ca. 10% mehr Förderung für die Beratungsstellen eingestellt. Seit Beginn der Förderung wurde diese nicht erhöht. Ein Entwurf zu neuen Förderrichtlinien wurde durch das Ministerium vorgelegt und die LIGA Fachgruppe, in der auch die Referenten der drei Diakonischen Werke Mitglied sind, haben zu-nächst Anmerkungen dazu verfassen können. Bis auf einen Punkt wurden sie in die neue Ver-ordnung übernommen. Als zweiten Schritt hat die Fachgruppe dann zur vorgelegten Verordnung eine Stellungnahme verfasst. Die Förderrichtlinien beschreiben unter anderem, welche Qualifikation und Berufserfahrung ein/eine Berater/in haben muss, um in den anerkannten Stellen arbeiten zu dürfen. Das Land RLP hat diese Vorgaben sehr eng gefasst, um gewerbliche Schuldnerberatung zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Dies schützt die Klientel vor weiterer finanzieller Ausbeutung. Stellt jedoch die anerkannten Beratungsstellen und ihre Träger vor die Herausforderung solches Per-sonal zu finden. Statistik In den letzten Monaten wurde begonnen in Zusammenarbeit mit dem Schuldnerfachberatungs-zentrum und der LIGA Fachgruppe die Statistik zu vereinfachen bzw. zu überarbeiten. Anforderungen und Herausforderungen für die Zukunft

Für die Fachgruppe wird die künftige Herausforderung in Zusammenhang mit den verschiede-nen Finanzierungen der Arbeitsgebiete liegen. So muss sie darauf hinarbeiten, dass die erstma-lige Erhöhung der Förderung in den kommenden Jahren kein Einzelfall bleibt. Erwartet werden außerdem Auseinandersetzungen mit neuen Gesetzen. Außerdem muss beo-bachtet werden, wie sich die Neuerungen im Insolvenzrecht auswirken.

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Fachgruppe Migrations- und Flüchtlingsarbeit

Uli Sextro, landesweiter Referent

Allgemeine Rahmenbedingungen:

Derzeit sind etwa 52 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht. Das ist der höchste Stand an Flüchtlingen seit dem zweiten Weltkrieg. Die Menschen fliehen aus Syrien, dem Irak, Eritrea, Somalia oder Afghanistan, aber auch aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina.

Die meisten dieser Schutzsuchenden können nur innerhalb des Landes oder in die angrenzen-den Regionen fliehen. Die meisten Flüchtlinge aus Syrien befinden sind aktuell in der Türkei, in Jordanien oder im Libanon. Diese Länder wurden nicht gefragt, ob sie die Flüchtlinge aufneh-men wollen oder nicht. Ob ihrer geographischen Lage hatten sie gar keine Wahl.

Wenn sie die Mittel und Möglichkeiten haben, machen sich aber auch viele auf den beschwerli-chen und gefährlichen Weg nach Europa. Sie schließen sich Schleppern an, bezahlen viel Geld und werden dann – vielfach unter menschenunwürdigen und lebensbedrohlichen Bedingungen – nach Europa geschleust. Viele bezahlen diese Flucht mit dem Tod. Allein dieses Jahr sind über 3.000 Menschen beim Versuch, das Mittelmehr zu überqueren, ertrunken.

Kommen sie an Land, ist die Flucht aber nicht zu Ende, befinden sie sich nicht in Sicherheit. Die Situation in Italien, aber auch in anderen Grenzstaaten wie Bulgarien, Rumänien oder Spanien ist für Flüchtlinge sehr schlimm. Sie werden nicht versorgt, es findet vielfach kein vernünftiges Asylverfahren statt, sie sind obdachlos und oft rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen ausgesetzt. Eine echte Perspektive fehlt, so dass sie sich weiter auf den Weg machen in andere Länder, von denen sie ausgehen, dass sie dort eine bessere Chance, bessere Möglichkeiten haben.

Seit 2011 steigt die Zahl der Asylsuchenden in Europa und damit in Deutschland wieder signifi-kant an (2011 war der Sturz Gaddafis … ein Schelm, wer Böses dabei denkt!). Die Mauern der Festung Europa wurden wieder etwas durchlässiger, was keiner wirklich ernst nahm.

Deutschland wird dieses Jahr geschätzte 200.000 Asylsuchende aufnehmen. Das sind die meis-ten unter den EU Staaten. Viele sprechen schon von einer Flüchtlingswelle oder Flut … wenn man aber z.B. bedenkt, dass der Libanon mit einer Bevölkerung von etwa 4,4 Mio. Menschen gut 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, müsste Deutschland, im relativen Vergleich, 20 Mio. Flüchtlinge aufnehmen. Man sollte deswegen bei uns, wenn überhaupt, nur von einem Rinnsal sprechen!

Die Asylsuchenden werden in Deutschland nach dem sog. Königsteiner Schlüssel verteilt. Diese Verteilung richtet sich nach Größe, Bevölkerung und Wirtschaftskraft der Bundesländer. Nach Rheinland-Pfalz kommen danach 4,8 % der in Deutschland aufgenommen Asylsuchenden, das werden im Jahr 2014 etwa 10.000 Personen sein.

Derzeit gibt es nur eine AfA in Trier, mit einer Außenstelle in Ingelheim. Ingelheim soll ab nächs-tes Jahr eine eigene AfA mit eigenem BAMF werden. Zudem ist in absehbarer Zeit die Eröffnung einer dritten Außenstelle in Hermeskeil geplant.

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Situation in Rheinland-Pfalz:

Rheinland-Pfalz war, wie alle Bundesländer, nicht bzw. nur sehr unzureichend auf die steigen-den Zahlen von Asylsuchenden vorbereitet. Das BAMF kommt mit der Registrierung nicht mehr nach, die AfA platzen Kapazitätsmäßig aus allen Nähten, es wird in Containern untergebracht. Aber auch die Kommunen kommen an den Rand ihrer Belastbarkeit und bringen die Menschen da unter, wo Platz ist, ohne zu berücksichtigen, ob es dort z.B. auch eine Infrastruktur gibt mit Schulen, Ärzten usw. Manche Menschen „fliehen“ nach dem Transfer aus den AfAs wieder zu-rück, weil sie in ländlichen Gegenden untergebracht wurden, in Dörfern mit 50 oder 90 Einwoh-nern, ohne Bus, Einkaufsmöglichkeiten oder ähnliches. Andere „fliehen“, weil die Unterkunft ver-dreckt und verfallen ist, weil sie Schimmel in den Zimmern haben und keine funktionierende Toi-lette.

Viele Kommunen bringen Flüchtlinge in großen Sammelunterkünften unter, wie z.B. die Stadt Mainz, mit allen Problemen, die sich daran anschließen. Aber wo soll man die Menschen auch unterbringen, wenn das Gut Wohnraum so knapp ist wie in der Landeshauptstadt.

Auch die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände sind von der Situation überrascht worden. Sie sehen sich gestiegener Hilfsanfragen gegenüber, wobei die Beratungsdienste noch auf dem personellen Stand von vor einigen Jahren sind, als im Jahr knapp 20.000 Asylsuchende kamen. Originäre Flüchtlingsberatungsstellen wurden im Laufe der Zeit vielfach abgebaut. Man brauchte sie nicht mehr und sie waren fast ausschließlich Eigenmittelfinanziert, das Rächt sich jetzt!

Andererseits ist die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung enorm groß. Überall bilden sich (wieder) ehrenamtliche Arbeitskreise und Gruppen, die Flüchtlinge unterstützen wollen. Um diese Men-schen in ihrem Engagement zu unterstützen bedarf es einer hauptamtlichen Begleitung, die in den meisten Regionen nicht gewährleiste werden kann, da die Kolleginnen und Kollegen in den Beratungsstellen schon jetzt weit über das zu ertragende Maß mit der Beratung der Einzelfälle überlastet sind.

Wie aber Abhilfe schaffen, wenn die öffentliche Hand sind zur Schuldenbremse verpflichtet hat und die Kirchen und Verbände Einsparungen in erheblicher Höhe durchsetzten müssen?

Eine signifikante Verbesserung der Situation von Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz kann nur durch eine massive Mittelerhöhung erfolgen. Es geht im Grunde nicht mehr darum, ob zusätzli-ches Geld ausgegeben werden soll, sondern wie viel. Es sollte in Rheinland-Pfalz nicht so lange zugewartet werden, bis etwas wie in NRW bekannt wird, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es nicht auch hier schon zu Übergriffen gekommen ist. Nach den Vorfällen hat NRW z.B. die Mittel für die Beratung und psychosoziale Betreuung von 3,5 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro verdoppelt.

Problemlagen:

• Unterbringung: Die Unterbringung in RLP ist völlig heterogen und wird den Kommunen und Städten überlassen. Das Land gibt keine verbindlichen Standards vor, das sie diese dann auch bezahlen müssten. So kommt es immer wieder menschenunwürdigen Unterbringungen im Land, ohne das etwas dagegen unternommen werden kann. Hier muss das Land in die Pflicht genommen werden, damit die Menschen überall im Land vernünftig untergebracht werden.

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Zudem muss eine Diskussion um bezahlbaren Wohnraum in den Städten und Kommu-nen geführt werden. Nicht nur Flüchtlinge leiden unter der Tatsache, dass sie sich keine Wohnung leisten können, sondern auch andere Gruppen der Gesellschaft. Diese Dis-kussion darf also nicht nur aus dem Blickwinkel der Asylsuchende geführt werden, wenn man eine Neiddebatte verhindern will.

• Beratung: Die Beratungsstruktur in RLP muss im großen Stil auf- und ausgebaut werden. Es gibt viele „blinde Flecken“ im Land, in denen es gar keine Hilfsangebote gibt. Hier müssen die Verbände zusammen mit dem Land Konzepte entwickeln, um auf den gestiegenen Bedarf zu reagieren. Klar ist alle Beteiligten, dass die Zahl der hilfesuchenden Men-schen, die nach Rheinland-Pfalz kommen, auf absehbare Zeit nicht sinken wird. Hier müssen die Migrationsfachdienste personell aufgestockt werden. Aber auch Kirchen und Verbände müssen Stellen aus Eigenmitteln aufbauen und nicht abbauen, um z.B. Einsparungen durchzuführen. Ohne eine massive Aufstockung der Beratungsstrukturen wird das bisherige System kol-labieren, da die Kolleginnen und Kollegen vor Ort die Anfragen nicht mehr bewältigen können.

• Unterstützung von Ehrenamtlichen: Auch bedarf es einer erheblichen Anstrengung, diese Menschen inhaltlich fit zu machen und in ihrer Arbeit, die vielfach sehr belastend ist, zu begleiten und zu stützen. Das kann man „nicht einfach nebenbei“ machen. Dafür müssen Knowhow und Zeitkontingente zur Verfügung gestellt werden.

• Psychosoziale Beratung und Therapie: Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass bei den hier ankommenden Flücht-lingen etwa 30% psychisch belastet oder traumatisiert sind. Das sind in Rheinland-Pfalz, bei 10.000 Menschen in 2014, etwa 3.000 Personen. Fakt ist, dass es in RLP drei sog. Psychosoziale Zentren gibt, die völlig unterfinanziert sind, die seit Jahren um die Existenz kämpfen und die derzeit etwa 100 Personen be-handeln können, bei einer Wartezeit von gut einem Jahr. Hier ist eine massive Erhöhung der Kapazitäten von Nöten. Sowohl das Land als auch die Kirchen und Verbänden sind aufgerufen, hier Mittel bereit zu stellen, um die Versor-gung der Menschen mittel bis langfristig zu gewährleisten. Die Folgekosten bei einer flä-chendeckenden Nichtbehandlung von psychischen Erkrankungen dürften um mein er-hebliches höher sein, von der potentiellen Gefährdungslage von und durch diese Men-schen mal ganz abgesehen.

Die sind nur einige, ausgewählte Problemfelder. Die Liste könnte noch sehr viel länger werden.

Fakt ist, dass die unsere Gesellschaft vor einer großen Herausforderung steht, die zu uns flie-henden Menschen zu versorgen und ihnen gerecht zu werden. Dies bedarf – nicht nur – einer finanziellen Kraftanstrengung. Ein nur weiter so wird sich nicht mehr durchhalten lassen. Entwe-der wir beginnen jetzt etwas zu verändern und zu gestalten, oder aber wir machen weiter wie bisher und scheitern, mit allen Konsequenzen, die sich dann daraus ergeben werden.

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AG 05 Verband Ev. Krankenhäuser Rheinland-Pfalz/Saa rland

Rainer Dräger, landesweiter Referent

1. Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Rheinl and-Pfalz Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes Evangelischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz wurden durch einen Vertreter des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsfor-schung (RWI) die Ergebnisse des sog. „Krankenhaus-Rating-Reports“ vorgestellt. Danach hat sich die wirtschaftliche Lage der Häuser im Jahre 2012 verschlechtert. Der Anteil der de-fizitären Krankenhäuser steigt von Jahr zu Jahr; 34 % der Häuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland haben 2012 mit einem Verlust abgeschlossen. Die im Jahre 2013 beschlossenen Finanzhilfen für Krankenhäuser werden zwar zu einer Stabilisierung bis 2014 führen; auf mittlere Sicht bleibt die Lage aber angespannt, weil die Kosten stärker steigen als die Erlöse und zu wenig investiert wird. Die mangelnde Investitionskraft der Häuser ist zurückzuführen ist auf eine unzureichende In-vestitionsfinanzierung der Bundesländer. Nach der Zahlen des RWI sind 69 % der Kranken-häuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland nicht ausreichend investitionsfähig, um sub-stanzerhalt sicherzustellen. Den bundesweiten jährlichen Investitionsbedarf berechnet das RWI mit 5,4 Mrd. € - tatsach-lich geben die Bundesländer ab nur 2,7 Mrd. € an die Krankenhäuser. Zu ähnlichen Zahlen kommt die Vertreterin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums: das Ministerium selbst berechnet den landesweiten Investitionsbedarf auf 115 Mio. € - das jährliche Investiti-onsprogramm hat demgegenüber aber nur ein Volumen von 63 Mio. €. Die defizitäre Investitionsförderung zwingt zur Finanzierung von Investitionen aus „Eigenmit-teln“ (Überschüsse aus anderen diakonischen Arbeitsbereichen, Erträge aus wahlärztlichen Leistungen, Abbau von Stellen bzw. Nichtausschöpfen des Stellenplans, Ausgründungen etc.). Die AGAPLESION gAG gibt an, dass sie ihre Investitionen (immerhin 80 Mio. € im Jah-re 2013) zu 73 % aus Eigenmitteln finanzieren musste. Nach Einschätzung des Vertreters des RWI wäre eine wirtschaftliche Unterstützung der Krankenhäuser jetzt möglich (steigende Steuereinnahmen, hohe GKV-Finanzierungsreserve: 30,3 Mrd. €) und notwendig. Das RWI plädiert daher für die Einrichtung eines Investitions-fonds auf Bundesebene in einer Höhe von 300 Mio. €, der sich aus Mitteln der Krankenversi-cherungen oder aus Steuermitteln des Bundes speist.

2. Weiter fortschreitender Konzentrationsprozess im Krankenhausbereich Die wirtschaftliche Lage hat eine Reihe von Krankenhäusern dazu gezwungen, Teile ihres Versorgungsauftrages (z.B. der Betrieb einer geburtshilfliche Abteilung) zurückzugeben. Mit Neuerburg (östlich von Bitburg) wurde jetzt jedoch erstmals ein komplettes Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Der Prozess, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen, setzt sich fort. Jüngstes Beispiel aus dem evangelischen Bereich ist die Fusion des Stiftungsklinikums Mittelrhein mit dem Gemeinschaftsklinikums Koblenz-Mayen zum Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein. Das neugeschaffene Haus mit 5 Standorten hat insgesamt 1.250 Betten und mehr als 3.600 Mit-arbeitende. Das Klinikum Worms wird künftig mit dem Ev. Krankenhaus Hochstift Worms fusionieren. Das Kartellamt hat dem Zusammengehen beider Häuser zugestimmt. Insgesamt haben sich die Krankenhauskapazitäten auf Bundesebene kaum verändert. Pri-vate Krankenhäuser konnten ihren Marktanteil – gemessen an der Bettenzahl – leicht von

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16, 3% (2011) auf 16,8 % (2012) erhöhen. Der Marktanteil öffentlich-rechtlicher Kranken-häuser sank von 49,3 % auf 48,8 %, während der Anteil der freigemeinnützigen Häuser kon-stant bei 34,4 % blieb.

3. Drohender Fachkräftemangel bei Ärzten und Pflege nden Als Ergebnis des Landesprojektes „Branchenmonitoring und Gutachten für Gesundheits-fachberufe“ wurde u.a. festgestellt, dass es schon im Jahre 2010 einen Mangel an Fachkräf-ten im Krankenhausbereich in der Größenordnung von 1.520 Kräften gab. Ohne entspre-chende Gegenmaßnahmen würde sich dieser Mangel verstärken. Gegengesteuert werden soll mit einem Mix an Maßnahmen: Nachqualifizierung von Hilfskräften, Aufstockung der Ar-beitszeit, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf und Steigerung der Ausbil-dungsplatzkapazitäten. Mit allen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz wurden neue Soll-Zahlen für die Ausbildungsplätze ausgehandelt, die erheblich über dem jetzigen Ist liegen. Evangelischer Krankenhäuser haben noch weitere Schritte unternommen: die AGAPLESION gAG hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Universidad de Murcia zur Anwerbung von Fachkräften aus Spanien unterzeichnet. Die kreuznacher diakonie und das Ökumenische Verbundkrankenhaus Trier bieten beide mittlerweile ein duales Studium im Bereich der Pfle-ge an. Dabei kooperieren sie mit den Hochschulen in Ludwigshafen bzw. Trier.

4. Fortschreibung des Geriatriekonzeptes Das aktuelle Geriatriekonzept des Landes wurde erstmalig im Jahre 2009 vorgestellt. Es sieht eine gestufte Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten in Hauptfachabtei-lungen Geriatrie (einzurichten in den Oberzentren) und in Allgemeinkrankenhäusern mit be-sonderer geriatrischer Kompetenz und entsprechenden Versorgungsauftrag (für die Versor-gung der Fläche) vor. Aufbauend auf den bisherigen Strukturen sollten rd. 500 zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen werden. Die Umsetzung des Geriatriekonzeptes ist er-folgt; teilweise mussten schon – um dem entsprechenden Bedarf nachzukommen – Kapazi-täten aufgebaut werden, die über die ursprüngliche Planung hinausgehen. Das Gesundheitsministerium arbeitet zurzeit an der Fortentwicklung des Geriatriekonzeptes, welches in naher Zukunft vorgestellt werden soll. Stichworte sind dabei: ambulante Situation, Demenzkompetenz und Schaffung zusätzlicher Kapazitäten.

5. Einführung der Pflegekammer in Rheinland-Pfal z Die Mitgliederversammlung des Verbandes Evangelischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz/Saarland hatte sich im Jahre 2013 mit der Novellierung des Heilberufegesetz Rhein-land-Pfalz auseinandergesetzt. Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen die von der Lan-desregierung beabsichtigte Einführung einer Pflegekammer. Die Mitgliedskrankenhäuser un-terstützen die Pläne zur Verkammerung der Pflege. Die vom Gesundheitsministerium einbe-rufene sog. Gründungskonferenz hat im Jahre 2014 rund 100 Informationsveranstaltungen zum Thema Pflegekammer durchgeführt. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr die letzten parlamentarischen Hürden nehmen; bei der zweiten Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtages wurden neben Vertretern der Gründungskonferenz weitere pflegerelevanten Organisationen gehört, wie z.B. ver.di, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und der Dachverband der Pflegeorganisationen (DPO). Die Pflegekammer wird die sechste Heilberufekammer im Land, neben der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekenkammer, Psychothe-rapeutenkammer und Tierärztekammer. Mit rd. 35.000 bis 40.000 Pflichtmitgliedern wird sie die mitgliederstärkste Kammer in Rheinland-Pfalz werden (die Ärztekammer hat rd. 20.000 Mitglieder).

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AG 06 Sozialstationen Esther Wingerter, landesweite Referentin

Im Rückblick auf die vielfältigen Themen, welche die ambulante Pflege der Diakonie in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr zu bewältigen hatte, werden einige herausragen-de Schwerpunkte deutlich. Gremienarbeit als Interessenvertretung diakonischer Träger Die Interessenvertretung in den Gremien der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz nahm einen besonderen Platz ein. So wird beispielsweise mit den Krankenkassen seit gerau-mer Zeit ein neuer Rahmenvertrag nach § 132a SGB V für die ambulanten Dienste ver-handelt. Es konnte ab dem 01.04.2014 eine Gebührenerhöhung für den gesamten Be-reich der häuslichen Krankenpflege erzielt werden, ebenso wie der Abschluss einer Ver-einbarung für die bis dahin nicht abrechenbare Leistung der subcutanen Infusion. Bei den Verhandlungen zu Vergütungserhöhungen von Pflegeleistungen nach SGB XI stieß jedoch der große Verbund der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz in diesem Jahr erstmals deutlich an seine Grenzen. Die Entscheidung der Träger von Sozialstationen daraufhin erstmals separate Verbandsverhandlungen für Einrichtungen der Diakonie anzustreben, stellte sich als richtig heraus. Eine überdurchschnittliche Erhöhung der Vergütungen für ambulante Pflegeleistungen war das Ergebnis. Ähnlich verhielt es sich mit Verhandlungen für die Leistung „Häusliche Betreuung“ nach § 124 SGB XI. Selbst nach Monaten zähen Ringens zwischen PflegeGesellschaft und Pflegekassen war ein landesweiter Abschluss nicht zu erzielen. Daraufhin entschlossen sich die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften für Sozialstationen von Caritas und Diakonie, die Kostenträger erstmals gemeinsam zu Verhandlungen aufzufordern. Durch gemeinsames Auftreten, einheitliche Kalkulationsgrundlage sowie belegbare kirchliche Tarifstrukturen konnte auch für die Leistung „Häusliche Betreuung“ eine auskömmliche Vergütung für kirchliche Träger von Sozialstationen erzielt werden. Pflegestützpunkte / Zukunft der Beratungs- und Koor dinierungsstellen Das gesamte Jahr 2014 war überschattet von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zukunft der Beratungs- und Koordinierungsstellen (Bekos) in den Pflegestützpunkten in Rhein-land-Pfalz. Im Zuge der Novellierung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Wei-terentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur wurden zur Erhaltung der bewährten flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstruktur lange Zeit drei Alternativen „Vergaberecht“, „Zuwendungsrecht“ und „Kommunalisierung“ diskutiert. Dabei schien das Land zunächst die Übertragung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu favorisieren. Die Positionierung der Diakonie in Rheinland-Pfalz zu diesem geplanten Verfahren floss in diverse Schreiben der Pflege-Gesellschaft an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) ein, welche sich kritisch mit der geplanten Kommunalisierung auseinander-setzten. Für die Erhaltung der bisherigen Strukturen unter Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen wurde plädiert. Offiziell sollte daraufhin von Seiten des Landes das System, wie bisher, innerhalb des Zuwendungsrechts erhalten bleiben. In Gesprä-chen mit Mitarbeitenden des Ministeriums und aus Berichten der Bund-Länder-AG wur-den in der Folge jedoch erneut anderslautende Botschaften in Richtung Kommunalisie-

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rung formuliert. Sich widersprechende Aussagen und das Fehlen klarer Zusagen von Seiten der MSAGD führten zu großer Verunsicherung in den Pflegestützpunkten, bei den Trägern und Mitarbeitenden der Beratungs- und Koordinierungsstellen. Letzten Meldungen zufolge, plant das Land nunmehr die Stärkung der Rolle der Kommunen oh-ne die Bekos selbst direkt zu kommunalisieren. Das „Vergabeverfahren“ soll unter Be-rücksichtigung eines erweiterten Mitbewerberkreises rechtssicherer und transparenter gestaltet werden sowie für die Bekos veränderte Aufgaben und eine verbesserte Refi-nanzierung bringen. Das Land spricht sich dafür aus, nun sehr zeitnah (bis Ende Januar 2015) einen ersten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die o. g. Punkte zu erar-beiten. Projekt Gesundheit und Pflege 2020 Im medienwirksam präsentierten Projekt Gesundheit und Pflege 2020 des MSAGD wer-den sog. VERAHs (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) als wirksame Unter-stützung für die überlasteten Hausarztpraxen in ländlichen Regionen angepriesen. Die Diakonie in Rheinland-Pfalz steht, in Übereinstimmung mit der PflegeGesellschaft, die-ser Entwicklung äußerst kritisch gegenüber. Diese VERAHs sollen z.B. die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, Demenz und chronischen Wunden in der eigenen Häuslichkeit übernehmen. Medizinische Fachangestellte dürfen in ambulanten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bislang nicht einmal einfache Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erbringen, sollen nach einer kurzen Fortbildung zur "VERAH" nun jedoch Aufgaben der ärztlichen Versorgung übernehmen. Weiterhin ist zu erwarten, dass die ambulanten Pflegedienste dann vermehrt am Feierabend, Sonn- und Feiertagen gerufen werden. Diakoniestationen stellen eine flächendeckende Versorgung an sieben Tagen in der Woche sicher. Die Einführung der VERAHs führt zu Doppelstruk-turen, die auch unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels nicht zu rechtfertigen sind. Erstes Pflegestärkungsgesetz Zum 1. Januar 2015 wird das neue Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft treten. Es bringt eine Leistungsausweitung für pflegebedürftige Menschen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Dies ist sehr positiv zu bewerten. Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege können flexibler abgerufen und Tagespflege als eigenständige Leistung in Anspruch genommen werden. Auch der Ausbau bestehender Betreuungs-leistungen in der ambulanten Pflege und die Einführung von Entlastungsleistungen zu-gunsten Pflegebedürftiger und ihrer Angehören sind zu begrüßen. Die Umwidmung von 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets in niedrigschwellige Betreuungs- und Ent-lastungsangebote, welche im Wege der Kostenerstattung flexibel genutzt werden kön-nen, wird jedoch aus Sicht der Diakoniestationen als problematisch angesehen. Durch die Leistungserweiterung und Öffnung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlas-tungsleistungen, welche von neuen Anbietern haushaltsnaher Serviceleistungen und zum Beispiel Alltagshelfern erbracht werden dürfen, ist zu erwarten, dass diese Leistungen künftig nicht mehr als Sachleistung bei ambulanten Diensten abgerufen werden. Das veränderte Angebot wird eine Vielzahl prekärer Arbeitsverhältnisse außerhalb der Wohl-fahrtspflege schaffen. Diese und andere Fragestellungen zur Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes wurden anlässlich einer gut besuchten Fachtagung der Diakonie in Rheinland-Pfalz am

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6. November 2014 ausführlich diskutiert. Die Leitungsverantwortlichen aus den Diako-nie-/Sozialstationen erhielten umfangreiche Informationen zum neuen Gesetz von der Referentin der Bundesebene und nahmen engagiert die Möglichkeit wahr, alle Fragen rund um das Thema stellen zu können. Auf die Umsetzung der neuen Regelungen sind die Diakoniestationen gut vorbereitet. Ausblick Die Aufgabe, künftig immer mehr Pflegebedürftige bei enger Personaldecke zu versor-gen, wird zu lösen sein. Hinzu kommt, dass die Ansprüche der Leistungsempfänger steigen. Dazu bedarf es von Seiten der Pflege neuer Konzepte, bei denen die über-kommene scharfe Trennung von ambulant und stationär aufgehoben wird. Diese beiden Versorgungsarten als zwei völlig getrennte Welten zu betrachten geht an den Bedürfnis-sen der Zielgruppe vorbei. Auch verunsichern uneinheitliche und schwer zu vergleichen-de Angebote. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der künftigen Pflegebedürftigen gerecht zu werden und gleichzeitig dem steigenden Konkurrenzdruck auf dem Pflege-markt wirtschaftlich standzuhalten, bedarf es der Erweiterung des Angebotes diakoni-scher Pflegedienste und -einrichtungen. Ein individuell angepasster Dienstleistungsmix anstelle standardisierter Leistungskomplexe sowie gute Koordination eines bedarfsge-rechten Angebots führen zu größerer Angebotsvielfalt und somit zu „Pflege und Betreu-ung aus einer Hand“. Dabei stehen unserer Dienste vor großen Herausforderungen durch das Bekenntnis zum kirchlich-diakonischen Tarif. Um wirtschaftlich, fachlich und kirchlich auf dem Gesundheitsmarkt Erfolg haben zu können ist auch der engere Schul-terschluss mit Kirchengemeinden notwendig. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialstationen und die AG teilstationäre, stationäre Altenhilfe der Diakonie in Rheinland-Pfalz werden sich dieser Entwicklung stellen und in Zukunft noch enger zusammenarbeiten.

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AG 08: Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung

Tanja Gambino, koordinierende Referentin

Die Referentinnen der Fachgruppe Fachgruppe Schwangerenberatung/ Schwangerenkonfliktbe-ratung der drei Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz haben sich im Berichtszeitraum insge-samt viermal getroffen.

Neben der Weitergabe von Informationen zu den Fortbildungen für MitarbeiterInnen im Bereich der Schwangerenberatung, Gesetz zur vertraulichen Geburt, Sexualpädagogik und der Beratung im Kontext von Kinderwunsch waren im Berichtszeitraum folgende Punkte von Relevanz:

Vertrauliche Geburt

In den Berichtszeitraum fiel das ab 01.05.2014 in Kraft getretene „Gesetz zum Ausbau der Hilfe für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Hierin wird die Beratung zur Ver-traulichen Geburt in den anerkannten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktbera-tungsstellen, die Begleitung der Frauen in allen Schritten des Verfahrens bis hin zur Vermittlung eines für die Entbindung geeigneten Krankenhauses geregelt. Ein Ziel ist es, Frauen zu errei-chen, die derzeit vom regulären Hilfesysthem nicht erreicht werden. Ihnen soll ermöglicht wer-den ihr Kind medizinisch versorgt auf die Welt zu bringen. Außerdem ist im Gesetz geregelt, wie das Kind ab seinem 16. Lebensjahr an Informationen über seine/ihre Mutter gelangen kann. Babykörbe und Babyklappen sollen vorerst erhalten bleiben. Im Berichtszeitraum haben wir uns mit den vielfältigen Fragen rund um das Gesetz befasst. Da-zu wurde eine Arbeitsgruppe über das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, in der alle Verbände vertreten sind. Für die Diakonie ist Frau Gambino die Vertreterin. Ziel der Gruppe ist es, für alle am Verfahren Beteiligten eine Handreichung zu entwickeln.

Förderung der anerkannten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Rheinland-Pfalz

Schon im letzten Berichtszeitraum hat sich die Fachgruppe mit diesem Thema beschäftigt. Das Land Rheinland-Pfalz wollte aufgrund von Einsparvorgaben16 Vollzeitstellen in den Beratungs-stellen nicht mehr weiter bezuschussen.

Durch das Schwangerschaftskonflikgesetz ist vorgesehen, dass je 40.000 Einwohner eine Voll-zeitstelle Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung vorgehalten werden muss. Aufgrund historischer Gegebenheiten wird die Anzahl der vorzuhaltenden Stellen in Rheinland-Pfalz um 16 überschritten. Zu den Kürzungen hatten die drei Diakonischen Werke und die drei Landeskirchen in RLP eine mehrseitige Stellungnahme verfasst.

Seit Oktober 2014 haben die Verbände die endgültigen Bescheide über die Kürzungen erhalten. Wie viele Stellen genau im Land gestrichen wurden ist nicht klar. Sicher ist, dass es weniger als 16 Stellen sind. In den drei Diakonischen Werken in RLP ist einzig das Werk der Pfalz mit 3 x 0,25 Stellenanteilen betroffen. Dies betrifft die Stellen in Obermoschel, Rockenhausen und Bad Bergzabern.

Mit den Stellenkürzungen geht auch die Ausarbeitung einer neuen Landesverordnung einher. Zum ersten Entwurf hatte die Fachgruppe eine Stellungnahme verfasst.

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Anforderungen und Herausforderungen für die Zukunft

Für die Fachgruppe wird die künftige Herausforderung im Zusammenhang mit den verschiede-nen Finanzierungen der Arbeitsgebiete liegen. Dabei ist abzuwarten, wie sich die Stellenkürzun-gen in den verschiedenen Verbänden auf die noch vorhandenen Stellen auswirken.

Außerdem wird die Auseinandersetzung mit neuen Gesetzen das Jahr 2015 prägen. Dabei wird es darauf ankommen, wie - besonders auch „technisch“ - das Gesetz zur vertraulichen Geburt vor Ort mit den verschiedenen Akteuren umgesetzt werden kann.

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Übergreifende betriebswirtschaftliche Beratung

Peter Dexheimer, landesweiter Referent

Bereich Stationäre Pflege (SGB XI)

Vereinbarung einer kostenbezogenen Vergütungsanpassung für die Bereiche vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Teilstationäre Pflege um 3,13 % ab 01.04.2014 mit einer Laufzeit bis 30.09.2015.

Im Bereich der Teilstationären Pflege konnte eine pauschale Erhöhung der Fahrtkostenpauscha-le von 9,66 EUR auf 9,96 EUR vereinbart werden.

Der Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege und die Rahmenverein-barung gem. § 86 Abs. 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leis-tungen der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI wurden am 01.10.2014 mit bemerkenswerten Verbesserungen über die Schiedsstelle festgesetzt.

Besonders erwähnt seien hier:

• Zusätzliche Berücksichtigung von Kosten bzw. Stellen- und Stellenanteile im Bereich Qualitätsmanagement

• Zusätzliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Praxisanleitung in der Ausbil-dung von Altenpfleger/innen bzw. Altenpflegehelfer/innen

• Verbesserung der Personalanhaltswerte (Personalschlüssel) für den Bereich der Pflege mit der Möglichkeit diese ab dem 01.01.2016 umzusetzen

Aktuell finden Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI für die vollstationä-re Pflege statt. Folgende Kernforderungen der Verbände der Leistungserbringer bzw. der Pfle-geGesellschaft RLP wurden eingebracht:

Bereich SGB VIII – hier: stationäre Einrichtungen d er Hilfen zur Erziehung (Kinder- und Jugendhilfe)

Pauschale Anhebung der Entgelte ab 01.04.2014 um 2,62 % mit einer Laufzeit bis 30.06.2015

Bereich SGB XII

Vereinbarung einer pauschalen Anhebung der Vergütungen für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Werkstätten für behinderte Menschen und Förderkindergärten/integrative Kin-dertagesstätten um 2,78 % für den Vereinbarungszeitraum vom 01.04.2014 bis 31.07.2015. Die pauschale Anhebung wird jedoch erst ab dem 01.06.2014 wirksam.

Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz

zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

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Seite 39

Bereich SGB V – Stationäre Hospize

Gemeinsam mit der LAG Hospiz konnten wir eine landesweite Erhöhung der Vergütungen im Bereich der stationären Hospize um 3,13 v.H. zum 01.01.2015 mit einer Laufzeit von 12 Mona-ten erreichen. Auf Grund dieses Verhandlungsergebnisses erhöht sich der zuschussfähige Be-darfssatz von derzeit 262,47 EUR auf 270,69 EUR.

Anstehende trägerübergreifende Arbeitsschwerpunkte

Aktuell stehen die Umsetzung der Verbesserungen in der vollstationären Pflege durch den neu-en Rahmenvertrag und die Umsetzung der anstehenden Neuregelung und die damit verbunde-ne Ausweitung des § 87b SGB XI durch das sog. Pflegestärkungsgesetz I zum 01.01.2015 im Vordergrund.

Wie in den vergangenen Jahren werden wir sicherlich wieder über eine kostenbezogene Vergü-tungsanpassung im Bereich des SGB XI ab dem 01.10.2015 verhandeln.

Da im Hinblick auf die Finanzierung der Eingliederungshilfe kurzfristig sicherlich keine Neurege-lung – Stichwort: Bundesteilhabegesetz – zu erwarten ist, wird im Bereich des SGB XII über eine pauschale Anhebung nach dem 31.07.2015 verhandelt werden müssen.

Im Bereich der Wohnungslosenhilfe sind auf Landesebene Verhandlungen für einen Rahmen-vertrag nach § 79 SGB XII aufgenommen worden. Die betriebswirtschaftliche Begleitung des Verhandlungsprozesses erfolgt nach ligainterner Abstimmung durch den landesweiten Referen-ten Betriebswirtschaft der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz.

Schließlich wird im Frühjahr die Jugendhilfekommission wieder über eine mögliche pauschale Anhebung der Entgelte ab 01.07.2015 verhandelt werden.