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Thema - Handout
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Die neue TRGS 528 – bisher überschaubare 29, jetzt 71 Seiten –
und was ist da alles neu?
Vortrag DVS-Fortbildung
Steinmüller-Ausbildungszentrum Gummersbach
07.11.2019 17:00 Uhr
Initiative des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)
Novellierung der TRGS 528 2
Gründe für die Neufassung• Implementierung des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes• Anregungen aus der Praxis aufnehmen• aktuelle Forschungsergebnisse aufnehmen• aktuelle Messergebnisse einfließen lassen
Ziel der TRGS• Hilfestellung geben bei der Umsetzung der Forderungen der
Gefahrstoffverordnung
(nächste Sitzung: 19.20.11.2019 - hoffentlich Verabschiedung der TRGS)
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Wer arbeitet an der TRGS 528?
Novellierung der TRGS 528 3
• Arbeitgeber• Arbeitnehmer• Länder• Unfallversicherungsträger (BG, IFA, IPA)• Sachverständige und Anwender• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)• Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS)• Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)• Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)• Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM)• Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Wer ist betroffen?
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• ca. 400.000 Schweißer in Deutschland
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Anwendungsbereichschweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können.
1. Schweißen,2. thermisches Schneiden und Ausfugen,3. thermisches Spritzen,4. Löten,5. Flammrichten,6. additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern.
Zu den Verfahrensbezeichnungen im Einzelnen siehe Anlage 1.
Novellierung der TRGS 528 6
Gefährdungsbeurteilung- wird natürlich auch in der TRGS 528 gefordert- am Anfang steht die Informationsermittlung- TRGS 528 nennt konkret, bei welchen schweißtechnischen Arbeiten mit der
Entstehung welcher Gefahrstoffe zu rechnen ist, z.B.
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Bei der Gefährdungsbeurteilung sind zu berücksichtigen:
• werkstoffspezifische Faktoren
• verfahrensspezifische Faktoren
• arbeitsplatzspezifische Faktoren
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Abbildung 1 Entwurf TRGS 528 neu
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Entsprechend ihrer Wirkungen werden Gefahrstoffe eingeteilt in:
- atemweg- und lungenbelastende Stoffe, z.B. Eisenoxide, Aluminiumoxid
- toxische oder toxisch-irritative Stoffe, z.B. Fluoride, Manganoxide, Zinkoxid, Kupferoxid, Aldehyde (beim Löten mit kolophoniumhaltigenFlussmitteln)
- krebserzeugende Stoffe z.B. Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxid
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Tabelle 1
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Fußnoten 1 - 5 zu Tabelle 1
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Novellierung der TRGS 528 13
Grenzwerte
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Stoff Grenzwerte
Allgemeiner Staubgrenzwert AGW 1,25 mg/m3 (A) AGW 10 mg/m3 (E)
Krebserzeugende Arsenverbindungen TK 8,3 µg/m³ (E) AK 0,8 µg/m³ (E)
Cadmium und krebserzeugende Cadmiumverbindungen TK 1,0 µg/m³ (E) AK 0,16 µg/m³ (A)
Chrom(VI)-Verbindungen BM 1,0 µg/m³ (E)
Cobalt und anorganische Cobaltverbindungen TK 5,0 µg/m³ (A) AK 0,5 µg/m³ (A)
Nickel (-Metall, Pulver, Staub) AGW 6,0 µg/m³ (A) AGW 30 µg/m³ (E)
Krebserzeugende Nickelverbindungen TK 6,0 µg/m³ (A) AK 6,0 µg/m³ (A)
Mangan und seine anorganischen Verbindungen AGW 0,2 mg/m3 (E) AGW 0,02 mg/m3 (A)
Stickstoff(II)-oxid (gasförmig) AGW 2,5 mg/m3 (= 2 ppm)
Stickstoff(VI)-oxid (gasförmig) AGW 0,95 mg/m3 (= 0,5 ppm)
Fluoride AGW 1 mg/m3 (E)
Kohlenmonoxid (gasförmig) AGW 35 mg/m3 (= 30 ppm)
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Emissionen
(verfahrens-spezifisch)
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Verfahren (beispielhafte Aufzählung)
Emissionsrate1 (mg/s)
Emissionsgruppe
UP2 < 1 niedrig
Gasschweißen (Autogenverfahren)
< 1 niedrig
WIG3 < 1 niedrig
Laserstrahlschweißen ohne Zusatzwerkstoff
1 bis 2 mittel
MIG/MAG (energiearmes Schutzgasschweißen)
1 bis 4 mittel bis hoch
Laserstrahlschweißen mit Zusatzwerkstoff
2 bis 5 hoch
MIG (Massivdraht, Nickel, Nickelbasislegierungen)
2 bis 6 hoch
MIG (Aluminiumwerkstoffe) 0,8 bis 29 niedrig bis sehr hoch
MAG (Massivdraht) 2 bis 12 hoch
LBH 2 bis 22 hoch
MAG (Fülldraht-Schweißen mit Schutzgas)
6 bis > 25 hoch bis sehr hoch
MAG (Fülldraht-Schweißen ohne Schutzgas)
> 25 sehr hoch
Weichlöten < 1 niedrig
Hartlöten 1 bis 4 mittel bis hoch
MIG-Löten 1 bis 9 mittel bis hoch Autogenes Brennschneiden > 25 sehr hoch
Lichtbogenspritzen > 25 sehr hoch
Schutzmaßnahmen
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4.2 Substitution (Vermeiden, Vermindern)
4.3 Lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen
a) Schutz des Schweißers sicherstellen
b) Ausbreitung über den Arbeitsbereich hinaus verhindern
c) Nicht schweißende Kollegen schützen
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ÜbersichtSchutzmaßnahmen(siehe Anlage 2)
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(arbeitsplatzspezifisch …)
(„Entscheidungshilfen für die Auswahl von
Schutzmaßnahmen“)
Absaugung im Entstehungsbereich
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• Bevor die Emissionen in den
Atembereich des Schweißers gelangen
• Volumenströme müssen bekannt sein
• Hinweis auf Ausbildung und Motivation
des Schweißers
• …….
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Übersicht Absaugung und Hallenlüftung
Hinweis: dieses Bild dient der Übersicht möglicher lüftungstechnischer Maßnahmen und ist nicht in der TRGS 528 enthalten
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Auswahl der Erfassungsart aus Anlage 2
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Auswahl der Erfassungsart
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Auswahl der Erfassungsart
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Auswahl der Schweißrauchabscheider
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bis hin zu empfohlenen Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Maßnahmenhierarchie STOP für die jeweilige Sparte …
2 Automobilbau – Karosserierohbau3 Anlagen-, Behälter- und Rohrleitungsbau4 Stahlbau5 Metallbau6 Handwerklicher Nutzfahrzeugbau mit Instandsetzung7 Additive Fertigung
sehr praxisnah und anwenderfreundlich!
Einsatz von PSA
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PSA als Dauerlösung wird akzeptiert, weil die Raumlüftung dem Schweißer selbst nicht hilft.
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Luftrückführung
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• Bei krebserzeugenden Stoffen generell verboten
• Wenn Umluftbetrieb sein muss, z.B. bei mobilen Arbeitsplätzen, nur behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte Geräte der Schweißrauchabscheideklasse W3 nach DIN EN ISO 15012 Teil 13 verwenden (auch bei radioaktiven Stoffen im Schweißrauch, z.B. Thoriumdioxid)
• Filtertürme sind zur Erfassung dieser Gefahrstoffe generell ungeeignet,
• Außenluftanteil >200 m³/h pro Schweißer (wegen gasförmiger Gefahrstoffe beim E-
Schweißen!)
• Bei Autogenverfahren muss aufgrund der NOx-Emissionen eine gesonderte
Gefährdungsbeurteilung bezgl. der Außenluft durchgeführt werden
• ……
Luftrückführung
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Luftrückführung
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Luftrückführung
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Organisatorische Maßnahmen
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• Wirksamkeitsprüfung bei Inbetriebnahme
• Jährliche Wiederholungsprüfung
• Expositionsbegrenzung durch zeitliche Beschränkung
• Hygiene! Regelmäßige Reinigung belasteter Bereiche
• ……
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Arbeitsmedizinische Prävention
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• Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung
• allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
• arbeitsmedizinische Vorsorge
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arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
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(…) den Beschäftigten in einer für den Laien verständlichen Beschreibung die möglichen gesundheitlichen Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung, einschließlich Sofortmaßnahmen und besonderer Maßnahmen der Ersten Hilfe, zu erläutern (…).
• Krankheitsbilder • Zusammenhang mit Tätigkeit• arbeitsmedizinische Vorsorge• weitere
Präventionsmaßnahmen
• Aufnahmewege• Hauptkomponenten der
Schweißrauche• Einfluss des Rauchens• Vorerkrankungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
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Pflichtvorsorge wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird bei Tätigkeiten mit einem krebserzeugenden Gefahrstoff oder
einer krebserzeugenden Tätigkeit bei Schweißrauchexposition >3 mg/m³
Angebotsvorsorge wenn Gefahrstoffe vorhanden, aber der AGW eingehalten wird als nachgehende Vorsorge
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Fazit:
Die Novellierung der TRGS 528 ist nicht nur „mehr Papier“, sondern tatsächlich
- an den Stand der Technik und der Vorschriften angepasst
- klarar als zuvor
- praxisnäher als zuvor
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Ende
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