2020 · KELL GmbH. KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH Am Westufer 3 04463 Großpösna...

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Die Nutzungspflicht. Die Entscheidung, ob die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle aus Haushalten über die Biotonne der Verwertung zugeführt oder wie bisher auf dem eigenen Grundstück kom- postiert werden sollen, trifft der Grundstückseigentümer bzw. Ver- mieter. Sofern sich Ihre Vermieter nicht von der Biotonne befreien lassen, sind sie zur Nutzung verpflichtet. Mieter 2020 EINFÜHRUNG DER BIOTONNE Vermieter Weitere Informationen. Weitere Informationen zur Einführung und Nutzung der Biotonne werden rechtzeitig bekanntgegeben. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter www.biolino.info. 2020 EINFÜHRUNG DER BIOTONNE Die Einführung. Der Landkreis Leipzig ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, die Biotonne flächendeckend einzuführen. Das wird in drei Etappen geschehen: März, Juni und September. Sie werden rechtzeitig darüber informiert wann die Ausstellung bei Ihnen vorgesehen ist. Die Befreiung. Von der zukünftigen Benutzungspflicht der Biotonne können Sie als Grundstückseigentümer auf Antrag befreit werden, wenn alle auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos vor Ort kompostiert und ver- wertet werden. Die sachgerechte Eigenverwertung, d. h. die Kompostierung der Bioabfälle ist möglich, wenn das Grundstück über eine unbebaute Mindestausbringfläche (einschließlich Rasen) von 50 m² je Einwohner verfügt. Das Antragsformular liegt dem offziellen Anschreiben zur Einführung der Biotonne bei, dass Sie rechtzeitig erhalten. Abfallberatung Tel.: 034299 7060 80 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen auf www.kell-gmbh.de Neuerungen ab 2019 Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig Der Kreistagsbeschluss zur Umstellung der Abfallwirtschafts- und Abfallgebühren- satzung ab 2019 ist gefasst. Dieser bringt wichtige Veränderungen für Mieter und Ver- mieter bzw. Grundstückseigentümer mit sich: Die Umstellung des Abfallgebührenmodells 2019 und die Einführung der kommunalen Biotonne 2020. Wir klären auf. Der eigene Kompost. Auch für Eigenkompostierer bietet die Biotonne einige Vorteile: In der Biotonne dürfen alle Küchen- und Gartenabfälle, sowie kompostierbare Materialien entsorgt werden. In ihr können auch Fleisch, Knochen, Essensreste, Zitrusfrüchte, samendes Unkraut und anderes entsorgt werden, die nicht auf einen ordentlichen Kompost gehören. Bisher wandern die biologischen Abfälle in der Restmülltonne und entwickeln, weil diese oft lange nicht geleert werden, ebenfalls ihr Eigenleben. Schon gewusst? Die Festgebühr. In der Festgebühr für die Biotonne sind 26 Entleerungen en- thalten. Sie kann also alle zwei Wochen abgeholt werden. Auch Biofilterdeckel sind möglich und bringen hygienisch weitere Ver- besserungen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Vermieter.

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Die Nutzungspflicht.Die Entscheidung, ob die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle aus Haushalten über die Biotonne der Verwertung zugeführt oder wie bisher auf dem eigenen Grundstück kom-postiert werden sollen, trifft der Grundstückseigentümer bzw. Ver- mieter. Sofern sich Ihre Vermieter nicht von der Biotonne befreien lassen, sind sie zur Nutzung verpflichtet.

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Weitere Informationen. Weitere Informationen zur Einführung und Nutzung der Biotonne werden rechtzeitig bekanntgegeben. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter www.biolino.info.

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Die Einführung.Der Landkreis Leipzig ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, die Biotonne flächendeckend einzuführen. Das wird in drei Etappen geschehen: März, Juni und September. Sie werden rechtzeitig darüber informiert wann die Ausstellung bei Ihnen vorgesehen ist.

Die Befreiung.Von der zukünftigen Benutzungspflicht der Biotonne können Sie als Grundstückseigentümer auf Antrag befreit werden, wenn alle auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos vor Ort kompostiert und ver-wertet werden. Die sachgerechte Eigenverwertung, d. h. die Kompostierung der Bioabfälle ist möglich, wenn das Grundstück über eine unbebaute Mindestausbringfläche (einschließlich Rasen) von 50 m² je Einwohner verfügt. Das Antragsformular liegt dem offziellen Anschreiben zur Einführung der Biotonne bei, dass Sie rechtzeitig erhalten.

AbfallberatungTel.: 034299 7060 80

E-Mail: [email protected] Informationen auf www.kell-gmbh.de

Neuerungen ab 2019 Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig

Der Kreistagsbeschluss zur Umstellung der Abfallwirtschafts- und Abfallgebühren-satzung ab 2019 ist gefasst. Dieser bringt wichtige Veränderungen für Mieter und Ver- mieter bzw. Grundstückseigentümer mit sich: Die Umstellung des Abfallgebührenmodells 2019 und die Einführung der kommunalen Biotonne 2020.

Wir klären auf.

Der eigene Kompost.Auch für Eigenkompostierer bietet die Biotonne einige Vorteile: In der Biotonne dürfen alle Küchen- und Gartenabfälle, sowie kompostierbare Materialien entsorgt werden. In ihr können auch Fleisch, Knochen, Essensreste, Zitrusfrüchte, samendes Unkraut und anderes entsorgt werden, die nicht auf einen ordentlichen Kompost gehören. Bisher wandern die biologischen Abfälle in der Restmülltonne und entwickeln, weil diese oft lange nicht geleert werden, ebenfalls ihr Eigenleben.

S c h o n g e w u s s t ?

Die Festgebühr.In der Festgebühr für die Biotonne sind 26 Entleerungen en-thalten. Sie kann also alle zwei Wochen abgeholt werden. Auch Biofilterdeckel sind möglich und bringen hygienisch weitere Ver-besserungen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Vermieter.

KELL GmbH.KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbHAm Westufer 304463 Großpösna OT Störmthal

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Der Gebührenschuldner.Ab 2019 ist der Grundstückseigentümer Gebührenschuldner der Festgebühren und der Gebühren für die Vorhaltung und Nutzung des Behältersystems. Die Kosten der Abfallentsorgung bezahlen Sie nun an Ihren Vermieter bzw. Grundstückseigentümer.

Der Gebührenbescheid.Im Januar wird Ihnen letztmalig Ihr Gebührenbescheid, die Jahre-sendabrechnung 2018, zugestellt.

Das neue Sperrmüllsystem.Anlieferung: Ab 2019 können Sie pro Anlieferung bis zu 2 m³ Sper-rmüll kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgeben. Darüberhinaus kostet es 25,00 Euro je Anlieferung. Bis 5 m³ Sperrmüll können mit einem Mal abgegeben werden.Abholung: Die lose Abholung kostet wie bisher 20,00 Euro je Abruf und ist bis 500 kg beschränkt. Die Sperrmüllcontainerstellung kostet 226,98 Euro. Ab 200 kg werden 0,18 Euro/kg fällig.

Die Festgebühr.Als Bemessungsgrundlage für die Festgebühr gilt die Anzahl der zum 1. Januar jeden Jahres auf dem Grundstück gemelde-ten Personen beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Das Behältersystem.Die Grundstückseigentümer sind zukünftig verpflichtet die er-forderlichen Abfallbehälter auf dem Grundstück vorzuhalten und den Mietern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Restabfallfallbehälter wurden bisher überwiegend von den Mietern angefordert und genutzt. Ist dies der Fall überneh-men Sie ab dem 01.01.2019 dieses Behältersystem. Eine Veränderung dieses Systems ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Ein-führung der Biotonne im Jahr 2020 können Sie dann auch die Anzahl der Restabfallbehälter reduzieren. Wenn Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

Gebührenbescheid.Der Gebührenbescheid enthält, wie bisher, die Festgebühr, die Gebühren für die Behältermiete sowie die durchge-führten Entleerungen pro Behälter. Bei Grundstücken mit mehreren Hausnummern wird für jede Hausnummer ein separater Gebührenbescheid erstellt. Einen Musterbescheid finden Sie unter: www.kell-gmbh.de.

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Der Gebührenschuldner.Bisher ist der Haushalt Gebührenschuldner für alle Abfallge-bühren. Ab 2019 wird das der Grundstückseigentümer sein.

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G E B Ü H R E N M O D E L L

Das Behältersystem.Die bis zum 31.12.2018 vom Mieter vorgehaltene Restabfall- behälter werden am 01.01.2019 vom Vermieter übernommen und dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle Abfallbe-hälter verbleiben damit zukünftig auch beim Auszug eines Mieters auf dem Grundstück. Bei Neubezug benutzen Sie bitte das auf dem Grundstück bereitgestellte Behältersystem sofern Ihnen Ihr Vermieter keinen Abfallbehälter zuweist.

I H R A N S P R E C H P A R T N E R

Abfallwirtschaft Tel.: 034299 7060 43

E-Mail: [email protected] Informationen auf www.kell-gmbh.de

Kontakt.Telefon:In 2018: 034299 7060 43, ab 2019: Wenden Sie sich bitte an den Gebührensachbearbeiter Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Website.Fax:034299 8744 40E-Mail:[email protected]:www.kell-gmbh.de

Geschäftsführung.Dipl.-Kaufmann Jens AdamJens Meissner