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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN Stand 05/2017 1 ANMELDUNG Vereint unter dem Dach The smarter E Europe trifft sich die weltweite Energiebranche vom 20.–22. Juni 2018 auf dem Messegelände München. The smarter E verbindet Themen und Veranstaltungen für die neue Energiewelt: von der Erzeugung erneuerbarer Energien, über deren Verteilung, Speicherung und Verbrauch. Wenn Sie an mehreren Messen mit je einer Standfläche teilnehmen wollen, nutzen Sie bitte für jede Messe jeweils ein eigenes Formular. Bitte die Anmeldung vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen, Zutreffendes ankreuzen, rechtsverbindlich unterschreiben und per Fax, Post oder Mail an die Solar Promotion GmbH senden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare bear- beitet werden können. Mit diesem Formular kann nur die Standfläche auf der oben gewählten Messe gebucht werden. Der Aussteller wird mit diesen Angaben, nach der Zulassung durch die Veranstalter, Vertragspartner im Rahmen der oben gewählten Messe. Firmenname und Adressangaben werden in die Ausstellerlistung (der gewählten Messe und der The smarter E Europe) übernommen und in Besuchergutscheine gedruckt (nur Firma). Kreuzt der Aussteller außerdem Produktgruppen der parallel stattfindenden Messen in der Nomen- klatur an (siehe Seite 4), wird er zusätzlich in diese Ausstellerliste(n) übernommen. Der hier genannte Aussteller ist Leistungsempfänger und bestimmt damit die umsatzsteuerliche Handhabung. Unabhängig von einer hiervon abweichenden Rechnungsadresse erfolgt die Besteuerung der berechneten Leistungen aufgrund des genannten Ausstellers. 1 Angaben zum Unternehmen a) Aussteller Firma Adresse PLZ Ort Land Tel. (Zentrale) Fax (Zentrale) Webseite E-Mail (zentral) A. Geschäftsführung/Inhaber Frau Herr Vorname Nachname E-Mail B. Marketingleitung Frau Herr Vorname Nachname E-Mail C. Leitung PR Frau Herr Vorname Nachname E-Mail USt.ID Nr. (Europa inkl. Deutschland) Intersolar Europe, die weltweit führende Fachmesse für die Solarwirtschaft ees Europe, Europas größte Fachmesse für Batterien und Energiespeichersysteme Power2Drive Europe, die Fachmesse für Ladeinfrastruktur und Elektromobilität EM-Power Europe, die Fachmesse für intelligente Energienutzung in Industrie und Gebäuden BITTE MELDEN SIE SICH ZU EINER DER FOLGENDEN MESSEN AN:

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 05/2017 1

ANMELDUNG

Vereint unter dem Dach The smarter E Europe trifft sich die weltweite Energiebranche vom 20.–22. Juni 2018 auf dem Messegelände München. The smarter E verbindet Themen und Veranstaltungen für die neue Energiewelt: von der Erzeugung erneuerbarer Energien, über deren Verteilung, Speicherung und Verbrauch.

Wenn Sie an mehreren Messen mit je einer Standfläche teilnehmen wollen, nutzen Sie bitte für jede Messe jeweils ein eigenes Formular. Bitte die Anmeldung vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen, Zutreffendes ankreuzen, rechtsverbindlich unterschreiben und per Fax, Post oder Mail an die Solar Promotion GmbH senden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare bear-beitet werden können. Mit diesem Formular kann nur die Standfläche auf der oben gewählten Messe gebucht werden.

Der Aussteller wird mit diesen Angaben, nach der Zulassung durch die Veranstalter, Vertragspartner im Rahmen der oben gewählten Messe. Firmenname und Adressangaben werden in die Ausstellerlistung (der gewählten Messe und der The smarter E Europe) übernommen und in Besuchergutscheine gedruckt (nur Firma). Kreuzt der Aussteller außerdem Produktgruppen der parallel stattfindenden Messen in der Nomen-klatur an (siehe Seite 4), wird er zusätzlich in diese Ausstellerliste(n) übernommen. Der hier genannte Aussteller ist Leistungsempfänger und bestimmt damit die umsatzsteuerliche Handhabung. Unabhängig von einer hiervon abweichenden Rechnungsadresse erfolgt die Besteuerung der berechneten Leistungen aufgrund des genannten Ausstellers.

1 Angaben zum Unternehmen

a) Aussteller

Firma

Adresse

PLZ Ort

Land

Tel. (Zentrale) Fax (Zentrale)

Webseite E-Mail (zentral)

A. Geschäftsführung/Inhaber Frau Herr Vorname Nachname

E-Mail

B. Marketingleitung Frau Herr Vorname Nachname

E-Mail

C. Leitung PR Frau Herr Vorname Nachname

E-Mail

USt.ID Nr. (Europa inkl. Deutschland)

Intersolar Europe, die weltweit führende Fachmesse für die Solarwirtschaft

ees Europe, Europas größte Fachmesse für Batterien und Energiespeichersysteme

Power2Drive Europe, die Fachmesse für Ladeinfrastruktur und Elektromobilität

EM-Power Europe, die Fachmesse für intelligente Energienutzung in Industrie und Gebäuden

BITTE MELDEN SIE SICH ZU EINER DER FOLGENDEN MESSEN AN:

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Stand 05/2017 2

Wichtiger Hinweis: Der Aussteller bevollmächtigt den hier genannten Ansprechpartner, alle Erklärungen im Zusammenhang mit der The smarter E Europe 2018 abzugeben und entgegenzunehmen (z.B. Standplatzierung, Ausstellerinformationsmailings, Bestellung von Ausstellerausweisen und Werbeunterlagen etc.). Der Aussteller trägt die Verantwortung, Änderungen des Ansprechpartners an die Veranstalter der The smarter E Europe 2018 schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung der Veranstalter der The smarter E Europe 2018 für Fehler im Zusammenhang mit einer fehlenden oder verzögerten Kenntnisnahme durch den Vertragspartner scheidet in jedem Fall aus.

Vertragspartner im Rahmen der The smarter E Europe 2018 bleibt der unter 1a) angegebene Aussteller. Er haftet ggfs. neben dem Rechnungsadressa-ten für sämtliche Forderungen. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift ist nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Veranstalter und nur bis zur Rechnungsstellung möglich. Nach Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 150€ je Änderung und je Rechnung erhoben.

Die Korrespondenz zur The smarter E Europe 2018 erfolgt zu großen Teilen über die E-Mail Adresse des hier genannten Ansprechpartners.

b) Ansprechpartner/Korrespondenzadresse wie unter 1a) angegeben A. B. C.

Firma

Adresse

PLZ Ort

Land

Tel. (Zentrale) Fax (Zentrale)

Webseite

Ansprechpartner Frau Herr Vorname Nachname

E-Mail

Funktion im Unternehmen

Tel. direkt Fax direkt

c) Rechnungsanschrift wie unter 1a) angegeben

Firma

Adresse

Land

PLZ Ort

Tel. (zentral) Fax (zentral)

Webseite

Rechnung zu Händen von Frau Herr Vorname Nachname

2 Bevorzugter Standtyp und gewünschte StandgrößeWir bemühen uns, Ihre Wünsche bei der Standart und Standgröße zu berücksichtigen, können dies aber nicht zusichern. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standart und einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Die Buchung der Standgröße ist für den Aussteller bindend; für nachträg-liche Verkleinerungen gelten die Rücktrittsbedingungen.

Halle¹ (Nur ganze Meter buchbar)

1-seitig offen (Reihe) 2-seitig (Ecke) Wir planen einen 3-seitig (Kopf) 4-seitig (Block) zweistöckigen Stand

Bemerkungen

Front m

x =

Tiefe m Standgröße m²

1 Die Mietpreise entnehmen Sie bitte Seite 3 und die Rücktrittskonditionen ab Seite 7. Mit diesem Formular buchen Sie ausschließlich die Standfläche auf einer The smarter E Europe 2018 Messe. Standbauangebote finden Sie auf Seite 9 dieses Formulars. Die Kosten für Ihre Messebeteiligung können Sie hier kalkulieren: www.TheSmarterE-budgetplaner.de

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StandzuteilungAllgemeiner Platzierungsbeginn für die The smarter E Europe Messen 2018 ist der 3. Juli 2017.

Die Standzuteilung erfolgt nach gründlicher Prüfung aller Angaben und Wünsche. Abweichungen der zugewiesenen Platzierung gegen-über diesen Wünschen ergeben sich aus dem vorliegenden Gesamt-bedarf sowie den tatsächlich vorhandenen Umsetzungsmöglichkeiten und berechtigen nicht zu einer Stornierung.

Mieten und KostenFlächenmiete je m² Vorjahresaussteller¹ Mitglied² Regulärer PreisReihenstand 207€ 209€ 219€

Eckstand 220€ 223€ 233€

Kopfstand 229€ 232€ 242€

Blockstand 238€ 241€ 251€

ÖffnungszeitenDie Öffnungszeiten der The smarter E Europe Messen 2018 sind wie folgt:20. Juni 2018, 9–18 Uhr21. Juni 2018, 9–18 Uhr22. Juni 2018, 9–17 Uhr

Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung personell ausreichend besetzt zu halten. Bei Nichtbeachtung erheben die Veranstalter eine Vertrags-strafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche, mindestens je-doch 500€, und behalten sich einen Ausschluss des Ausstellers für zukünftige Teilnahmen vor.

Auf- und AbbautermineBeginn des Aufbaus: Freitag 15. Juni 2018, 7 UhrBeendigung des Aufbaus: Dienstag 19. Juni 2018, 18 UhrDie Ausstellungshallen sind während der Aufbauzeit, ausgenommen am letzten Aufbautag, von 7–22 Uhr geöffnet. Stände, mit deren Auf-bau bis 19. Juni 2018, 15 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und dekoriert, sofern nicht ander-weitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Aus-steller nicht geltend gemacht werden, sämtliche Zahlungsverpflich-tungen aus dem Standmietvertrag bleiben bestehen.

Zusätzliche AufbautageZusätzliche Aufbautage sind nicht in allen Hallen möglich und in je-dem Fall kostenpflichtig.

AbbauBeginn des Abbaus: Freitag 22. Juni 2018, 18 UhrBeendigung des Abbaus: Montag 25. Juni 2018, 18 UhrDer Abbau ist in dieser Zeit durchgängig möglich.Die Stände und Flächen sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzu-geben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller.

1 Vorjahresaussteller: Aussteller einer der The Smarter E Europe Messen im Jahr 2017, die sich bis 31. Juli 2017 anmelden.2 Mitglieder-Preis: Mitglieder des Membership Programms, die an einer der The Smarter E Europe Messen 2017 oder

innerhalb der letzten 12 Monate nach Anmeldungseingang an mindestens einer weiteren Veranstaltung (Intersolar India, Intersolar South America, Intersolar Middle East oder Intersolar and ees North America) teilgenommen haben. Bitte beachten Sie, dass ein rückwirkender Rabatt nicht möglich ist.

Bei Aufbau von doppelstöckigen Ständen wird ein Aufschlag in Höhe von 50% der überbauten Standfläche berechnet. Die Mindeststand-grösse beträgt 9 m².

Zusatzkosten für AUMA, Müllentsorgung und den Katalog sind auf Seite 6 (Ziff. 3) in den Ausstellungsbedingungen aufgeführt. Die Ge-währung des Preises für Vorjahresaussteller ist an die Einhaltung der Zahlungsbedingungen gebunden. Sollte ein Zahlungsverzug laut Zah-lungsbedingungen entstehen, verfällt dieser Preis. Mit der ersten Mah-nung wird der reguläre Standmietenpreis bzw. Mitgliedspreis fällig.

VeranstaltungsortMesse MünchenMessegelände81823 München

3 Produktportfolio/Dienstleistungsangebot des Unternehmens, geplante Exponate bzw. ThemenDiese Angaben sind nur für den internen Gebrauch der Veranstalter und für Ihre Platzierung erforderlich. Es erfolgt keine Veröffentlichung.

Unser Unternehmen ist: Hersteller Zulieferer Händler Dienstleister Projekt-Entwickler/EPC Forschung

Zulassung, ExponateDie Veranstalter entscheiden nach pflichtbewusstem Ermessen über die Zulassung als Aussteller. Sie sind berechtigt, Anträge auf Zulassung unter Berücksichtigung der von ihnen für die Veranstaltung bereitgestellten Flächenkapazitäten und der von ihnen zu bestimmenden Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung abzulehnen. Der Aussteller verpflichtet sich, die Veranstalter mit der Anmeldung über sein Unternehmen und die von ihm auszustellenden Themen und Produkte ausreichend zu informieren. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt aufgrund dieser Informationen. Plant der Aussteller, mehrere Themen und Produkte auf seinem Stand auszustellen, so muss er den prozentualen Anteil der einzelnen Themen und Produkte angeben. Nur die angemeldeten und zugelassenen Themen und Produkte dürfen ausgestellt werden. Entspricht die geplante oder tatsächliche Präsentation auf der Veranstaltung nicht den im Vorfeld getätigten Angaben und passt der Aussteller seine Präsentation nicht innerhalb einer an-gemessenen, von den Veranstaltern gesetzten Frist den Angaben in der Anmeldung an, so sind die Veranstalter berechtigt, den Aussteller von der Teilnahme auszuschließen und Materialien und Exponate auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. Die Veranstalter behalten sich vor, bei Verschulden des Ausstellers eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche zu erheben und den Aussteller von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. Weitergehende Ansprüche der Veranstalter bleiben unberührt.

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

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4 Für die von uns ausgestellten Exponate und Dienstleistungsangebote buchen wir folgende Produktgruppen zur Veröffentlichung im Ausstellerverzeichnis (bitte ankreuzen). Fünf Produktgruppen sind kostenfrei im Ausstellerverzeichnis-Pflichteintrag enthalten, jede weitere wird mit 100€ in Rechnung gestellt. Sie dürfen aus dem gesamten Produktportfolio der The smarter E Europe Messen wählen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Produktgruppen-Schwerpunkt dem der angemeldeten Messe entspricht. Gegebenenfalls behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Ihr Unternehmen einer anderen Messe zuzuordnen.

INTERSOLAR EUROPE

PhotovoltaikSolarzellen und Module

Solarzellen Kristalline PV Module

Dünnschichtmodule

Systemtechnik

Wechselrichter

PV Monitoring, Mess- und Regelungstechnik

Gebäudeintegration (BIPV)

Inselsysteme, Offgrid-Systeme

Solare Kleingeräte

IKT, Software für PV

Bauteile (Kabel, Steckverbindungen, Anschlussdosen etc.)

Montagesysteme, Installationshilfen

Nachführsysteme

Produktionstechnik

Automatisierungstechnik

Überwachungs- und Messtechnik

Materialen und Zubehör

Anlagen zur Herstellung von Ingots, Wafer, Rohmaterial- Polysilizium, UMG, etc.

Anlagen zur Herstellung von Solar-zellen, Modulen, Dünnschicht

Solarthermie Kollektoren, Schwimmbadabsorber

Gebäudeintegration (Fassaden etc.)

Prozesswärme

Klimatisierung und Kühlung

Produktionstechnik, Materialien und Zubehör

Solarkraftwerke PV Anlagen für Wohngebäude

PV Dachanlagen für gewerbliche und industrielle Anwendungen

PV Freiflächenanlagen

Betrieb und Wartung von Solarstromanlagen (O&M)

Solarthermische Kraftwerke

EPC Contracting/Projektentwick-lung für Solarkraftwerke

Betriebsführung für Mittel- und Niederspannungsnetze (Störungsbeseitigung, Instandhaltung)

Transformatoren, Umspannstationen, Ortsnetzstationen

Messdienstleistungen, Messstellenbetrieb

Stromhandel- und Vermarktung

Netzsystemdienstleistungen (Frequenzhaltung/Bereitstellung Regelleistung, Spannungshaltung, Netzengpassmanagement)

Lastmanagement, Demand-Response

Virtuelle Kraftwerke/Verbundkraftwerke

Wetterprognosen und Leistungs-/Ertragsprognosen von EE-Anlagen

Produkte und Services für Smart Grids

Produkte und Services für Micro Grids

Sonstiges

Ingenieurdienstleistungen/Entwicklungen

Beratung

Forschung und Entwicklung

Test- und Prüfinstitute

Zertifizierung

Staatliche Initiativen und Behörden

Fachmedien, Verlage

Aus- und Weiterbildung, Schulung

Finanzdienstleistungen, Förderung

Verbände/Vereine

Sonstige Erneuerbare Energien (Kleinwindkraftanlagen, Hydro, etc.)

EM-POWER EUROPE

Dezentrale & Erneuerbare Eigenversorgung Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Mini-BHKW (kleiner 50 kWel)

Groß-Blockheizkraftwerke (ab 50 kWel)

Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK)

Biomasse

Biomasse-Heizsysteme (z.B. Pellet-, Hackschnitzel-Heizsysteme)

Auf Biomasse basierte KWK (Holz-vergasung, Stirling-Motor, Dampf)

Power-to-Heat & Umwandlung

Wärmepumpen (Luft, Direktverdamp-fung, Grund-/Abwasser, Prozesswärme)

Oberflächennahe Geothermie

Elektrische Direktheizsysteme

Hybrid- und Mischsysteme

System- und Anlagentechnik Wärmespeicher/Speichertechnik/ -systeme (thermisch)

Wärme-/Kälteübertragungssysteme

Effiziente Pumpen/Verteilungssysteme

Generatoren und Notstrom-Systeme

Kompressoren und Druckluft

Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik

Sonstige Effizienztechnologien (z.B. LED)

Regelungstechnische Energieverbrauchsoptimierung

Energiemanagement, -monitoring, -controlling für Industrie & Gebäude

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik) für Industrie & Gebäude

Smart Sub-Metering

Gebäudeautomation & Sensorik (Smart Home/Building)

Intelligente Fabrik

Software für Energiemanagement Systeme Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Gebäudeleittechnik (GLT)

Computer-Aided-Facility- Management (CAFM)

Sonstige IT, Kommunikations- und Organisationssoftware

Energiedienstleistungen Energie-Contracting

Demand-Response-Management

Energieeinkauf und Vertragsmanagement

Auditierung und Compliance

EES EUROPE

Energiespeichertechnologien Lithium-basierte Batterien

Blei-basierte Batterien

Redox Flow Batterien

Andere Batterietechnologien

Recycling/Second Use

Brennstoffzellen

(Ultra)Kondensatoren

Power-to-Gas (Wasserstoff, Elektrolyse, Methanisierung, Infrastruktur etc.)

Sonstige Energiespeichertechnologien

Komponenten und Ausrüstung für Energiespeichersysteme

Batteriemanagementsysteme

Leistungselektronik für Speichersysteme

Batterietesting, Inspektions-systeme, Sicherheit

Kühlung/Temperatur management

Batterieproduktionstechnik/ Maschinen- und Anlagenbau

Materialien

Herstellung von Batteriezellen

Batterie-Modulherstellung und Systemmontage/Assembling

Integration/Automatisierungstechnik

Energiespeichersysteme Stationäre Anwendungen für Wohngebäude

Stationäre gewerbliche und industrielle Anwendungen

Stationäre Anwendungen für Ener-gieversorger und Netzbetreiber

Mobiler Einsatz mit niedrigen Leistungen (Smart Phones, Laptops, Tablets etc.)

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

EPC Contracting/Projektentwick-lung für Energiespeichersysteme

IKT, Software für Energiespeichersysteme

POWER2DRIVE EUROPE

Antriebsbatterien Für PKW

Für Leichtfahrzeuge

Für Nutzfahrzeuge

Für Flurförderfahrzeuge

Für Schienenfahrzeuge

Für Wasserfahrzeuge

Ladeinfrastruktur/Ladestationen Strom-Tankstellen (Wallboxen, Ladesäulen) bis 22 kWel Schnellladestationen >22kWel Induktive Ladesysteme

Wasserstoff-Tankstellen

Steckersysteme, Ladekabel

Vehicle-to-Grid

Bezahlsysteme, IKT, Software

EPC Contracting/Projektentwick-lung für Ladeinfrastruktur

E-Fahrzeuge PKW

Leichtfahrzeuge

Nutzfahrzeuge

Motorräder

Boote, Helikopter, Flugzeuge

Sonstiges Materialien für E-Fahrzeuge

Antrieb(sstrang)

Fahrzeugkomponenten

Mobilitätsdienstleistungen

Netzinfrastruktur und Lösungen für die Integration Erneuerbarer Energien Andere

MESSEÜBERGREIFENDE PRODUKTGRUPPEN

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5 Bitte unterschreiben und per Fax an +49 7231 58598-28, oder per E-Mail an [email protected] senden

Vertragspartner und VeranstalterVertragspartner der Aussteller in Bezug auf die Ausstellungsfläche: FWTM GmbH & Co. KG im Namen und für Rechnung der Messe Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg (USt-ID: DE 195919755).

Die Veranstalter haben das Recht, alle Rechte und Pflichten, die aus der vorliegenden Anmeldung erwachsen, auf einen oder mehrere von den Veranstaltern bestimmten Dritten zu übertragen. Mit Zusendung dieses Anmeldeformulars werden die Ausstellungsbedingungen, die Allge-meinen Teilnahmebedingungen und die Technischen Richtlinien für das Messegelände München in ihrer jeweils aktuellen Version ausdrücklich anerkannt.

Nur vollständig ausgefüllte und händisch unterschriebene Anmeldeformulare können bearbeitet werden.

Ort, Datum

Firmenstempel des Ausstellers, rechtsverbindliche Unterschrift für den Aussteller

Name/Funktion des Unterzeichners beim ausstellenden Unternehmen in Druckbuchstaben

VeranstalterSolar Promotion GmbHKiehnlestrasse 1675172 PforzheimTel.: +49 7231 58598-0Fax: +49 7231 [email protected]

www.TheSmarterE.de

Eingetragen beim Amtsgericht Mannheimunter HRB 50 5055Geschäftsführung: Markus Elsässer und Dr. Florian Wessendorf

Mitgliedschaften

Zertifizierungen

FWTMFreiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KGMesse Freiburg, Europaplatz 179108 Freiburg i. Br.Tel.: +49 761 3881-3700Fax: +49 761 [email protected]

Eingetragen beim Registergericht Freiburgunter HRA 4323Geschäftsführung: Dr. Bernd Dallmann und Daniel Strowitzki

Mitveranstalter der EM-Power Europe:Messe München GmbHMessegelände81823 München, DeutschlandTel.: +49 89 949-20720Fax: +49 89 [email protected]

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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN1. Anmeldung und ZulassungDer Vertrag über die Anmietung der Standfläche und die Teilnahme des Ausstel-lers an der jeweiligen Messe bzw. Ausstellung kommt mit der Zulassung durch die FWTM oder die damit beauftragte Solar Promotion GmbH zustande. Die FWTM wird sich darum bemühen, bei der Standzuteilung die Wünsche des Ausstellers zu berücksichtigen. Falls aus Gründen der Hallenaufplanung (u. a. bedingt durch die Branchengliederung, unabhängig von der Reihenfolge des Eingangs der An-meldung) erforderlich, kann sie von der gewünschten Art, Größe und Lage der Ausstellungsfläche abweichen, bestimmte Ausstellungsgegenstände von der Zu-lassung ausschließen und die Zulassung mit Auflagen verbinden. Vorbehalte, Be-dingungen und besondere Wünsche des Ausstellers (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss, Standaufbau und Standgestaltung) werden nur verbind-lich, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde. Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der FWTM z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben oder die bei früheren Intersolar und ees Veranstaltungen gegen die Benutzungsordnung für das Münchener Mes-segelände oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Die FWTM ist berechtigt, vom Vertrag zu-rückzutreten oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Zulassung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Ausstellers erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen auf Seiten des Ausstellers später entfallen.

2. Flächenmiete, ZahlungsbedingungenDie Flächenmietpreise entnehmen Sie bitte Seite 3 des Anmeldeformulars. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, die Bodenfläche grundsätzlich recht-eckig, ohne Berücksichtigung von Vorsprüngen, Trägern, Installationsanschlüssen u.ä. berechnet. Die Standmiete wird in Rechnung gestellt, sobald die Standzuteilung erfolgt ist und damit die genaue Standgröße feststeht und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Veranstalter behalten sich vor, bereits unmittelbar nach der Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Standmiete nach dem in der Anmeldung an-gegebenen Standtyp und Standgröße in Rechnung zu stellen. Für den Ausgleich von Rechnungen mittels Kreditkarte wird ein Aufschlag von 6% des Rechnungsbetrags erhoben. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift ist nur nach schrift-licher Benach richtigung des Veranstalters und bis zur Rechnungsstellung möglich. Nach Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 150€ je Änderung und Rechnung erhoben. Die Bezahlung der Standmiete (sowie ggf. des Entgeltes für die Zulassung von Unterausstellern) ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungs-fläche. Die FWTM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten ist, die FWTM ihm eine Nach-frist von 5 Tagen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.Zur Sicherung ihrer aus dem Mietverhältnis resultierenden Forderungen behält sich die FWTM die Geltendmachung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts vor. Kommt ein Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die FWTM die Ausstellungsgegenstände und die Standeinrichtung zurückbehalten und sie auf Kosten des Ausstellers öffentlich versteigern lassen oder freihändig verkaufen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Pfandverwertung sind – soweit gesetzlich zulässig – abbedungen. Der Aussteller hat der FWTM jederzeit über die Eigentumsverhältnisse an auszustellenden oder ausgestellten Gegenständen Aus-kunft zu geben. Eine Haftung für Schäden an zurückbehaltenem Ausstellungsgut und zurückbehaltener Standeinrichtung wird von der FWTM nicht übernommen, es sei denn, dass der FWTM Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.Die FWTM ist berechtigt, bei den Ausstellern, die bei der FWTM Serviceleistungen bestellt haben, die geschuldeten Serviceleistungen einschließlich der Listung von Ausstellerdaten in Medien solange zu verweigern, bis der Aussteller seine finan-ziellen Verpflichtungen gegenüber der FWTM insbesondere auch aus früheren Veranstaltungen erfüllt hat.

3. Nebenkosten

3.1 Auma-GebührFür den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden als AUMA-Beitrag je m² Standfläche 0,60€ berechnet. Die Beiträge werden getrennt in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens.

3.2 AusstellerverzeichnisFür die Veranstaltungen der The smarter E Europe wird ein offizieller Messekatalog erstellt, in dem sämtliche Aussteller mit der in der Anmeldung angegeben Bezeich-nung in das alphabetische Ausstellerverzeichnis aufgenommen werden, sofern die Anmeldung bis 13.04.2018 erfolgt ist. Abweichende Angaben bedürfen der Zustim-mung der FWTM. Die Kosten für den Pflichteintrag betragen 150€, unabhängig von der Aufnahme in den gedruckten Messekatalog. Weitere Eintragungs- und Werbe-möglichkeiten werden den Ausstellern gesondert angeboten und auf der Webseite

www.theSmarterE.de und den Webseiten der einzelnen Messen ersichtlich sein. Die in der Anmeldung unter „Produktgruppen“ gemachten Angaben dienen der Veröffentlichung im Ausstellerverzeichnis. Bis zu fünf Kategorien sind im Aussteller-verzeichnis-Pflichteintrag enthalten, jede weitere wird mit 100€ berechnet.

3.3 Müllentsorgung Für die Kosten der Müllentsorgung während der Veranstaltung wird eine Pau-schale von 1,80€ je m² Standfläche berechnet. Der Aussteller wird während der Ausstellung gebeten, seinen Müll getrennt nach Sorten zu sammeln und täglich nach Ausstellungsende in die Gänge zu stellen. Der Aussteller ist für die fach-gerechte Entsorgung des angefallenen Abfalls während des Auf- und Abbaus selbst verantwortlich. Die Entsorgung von Verpackungs- und Standbaumateria-lien sowie Bodenbelägen ist gesondert zu beauftragen und geht zu Lasten des Ausstellers.

3.4 Technische LeistungenDie Kosten für die auf Antrag des Ausstellers hergestellten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen (Gas, Wasser, Strom, Sanitär- und Telekommu-nikationsanschlüsse etc.) werden dem Aussteller auf Wunsch vorher bekannt-gegeben und direkt zwischen dem Aussteller und dem Versorger abgerechnet. Anträge für solche Anschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FWTM eingehen. Bei Elektro- und Wasserinstallationen, Deckenabhängungen, Sicherheitsdienst, Reinigungspersonal sowie dem Einsatz von Arbeitsgeräten (Kräne, Gabelstapler, Arbeitsbühnen) dürfen nur die von der FWTM bezeichneten Servicepartner be-auftragt werden. Für Serviceleistungen der Messe München GmbH (MMG), z. B. Elektro-, Wasser- und Telefonanschlüsse, die der Aussteller auf seinem Stand nach vorheriger rechtzeitiger Bestellung bis zu den in den Bestellformularen genann-ten Terminen in Anspruch nehmen kann, erhebt die MMG unabhängig von dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer Bestellung eine pauschale Vorauszahlung in Höhe von 20€ pro Quadratmeter zuzüglich Umsatzsteuer. Die Serviceleistungs-vorauszahlung wird in der Regel ca. 8 Wochen vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Technische Leistungen, die die MMG erbringt, werden direkt von der MMG gegenüber dem Aussteller abgerechnet und müssen auch gegenüber der MMG storniert werden.

Die Bestellformulare für technische Leistungen und zusätzliche Services sind ab Januar 2018 online abrufbar unter www.TheSmarterE.de Für Aussteller

4. Aussteller-Ausweise und Aussteller-Cockpit Für die Durchführungszeit der jeweiligen Messe erhalten die Aussteller kostenlos eine angemessene Anzahl von Ausstellerausweisen. Ausstellerausweise werden nach Bezahlung der Standmiete und des Entgelts für die Zulassung etwaiger Unteraussteller ausgegeben und müssen vom Aussteller aktiv bestellt werden. Ausstellerausweise sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte abgegeben werden, z. B. an Personen oder Unternehmen, die auf dem Messegelände ohne entsprechende Zulassung der FWTM Waren feilbieten oder Dienstleistungen er-bringen wollen. Ausstellerausweise und zusätzliche Angebote der The smarter E Europe und der ein-zelnen Veranstaltungen können über das Aussteller-Cockpit gebucht werden. Die Zu-gangsdaten hierfür erhält der in der Anmeldung unter 1 b) genannte Ansprechpartner.

5. Standbelegung und Standnutzung

5.1 Standzuteilung und HallenplanungDie FWTM darf auch noch nachträglich Änderungen in der Platzzuteilung vorneh-men, insbesondere die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe ändern, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ord-nung oder deshalb erforderlich ist, weil die jeweilige Messe überzeichnet ist und weitere Aussteller zur Messe zugelassen werden müssen oder weil Änderungen in den Platzzuteilungen für eine effizientere Auslastung der für die Messe benötigten Räumlichkeiten und Flächen erforderlich sind. Solche nachträglichen Änderungen dürfen jedoch den dem Aussteller zumutbaren Umfang nicht überschreiten. So-weit sich aus nachträglichen Änderungen eine verringerte Standmiete ergibt, ist der Unterschiedsbetrag an den Aussteller zu erstatten. Weitere Ansprüche gegen die FWTM sind ausgeschlossen. Werden Lage, Art, Maße oder Größe der vom Ausstel-ler gemieteten Ausstellungsfläche nachträglich in einem dem Aussteller nicht mehr zumutbaren Umfang geändert, so ist der Aussteller berechtigt, innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der schriftlichen Mitteilung der FWTM oder der damit beauftragten Solar Promotion GmbH vom Vertrag zurückzutreten. Die FWTM ist berechtigt, die Belegung der übrigen, insbesondere auch der be-nachbarten Stände, die Lage der Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu ändern und sonstige zumutbare Veränderungen vorzunehmen. Ansprüche gegen die FWTM können hieraus nicht abgeleitet werden.

5.2 Standgestaltung, Doppelstöckige StändeDie Ausstattung der Stände ist Sache der Aussteller. Bei der Gestaltung der Aus-stellungsstände sind Standabgrenzungswände zu den Nachbarständen sowie Bodenbelag zwingend vorgeschrieben. Standaufbauten über 3m bedürfen ei-ner gesonderten Genehmigung der FWTM. An der Standgrenze zum Nachbarn darf eine Bauhöhe von 6m nicht überschritten werden. Sämtliche Rückwände

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Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen An-sprüchen gegen die FWTM.

8. Rücktritt/VertragsaufhebungJede Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt durch den Aussteller ist nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Besteht kein solcher Grund, ist die FWTM berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anmeldung auf Wunsch des Ausstellers zu stornieren. Die FWTM kann ihr Einverständnis davon abhängig ma-chen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall entfällt der Anspruch der FWTM auf die Standmiete. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die FWTM berechtigt, im Interesse des Ge-samtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Fall hat der Aussteller kei-nen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die FWTM ist wahlweise berech-tigt, eine pauschale Entschädigung (Stornopauschale) zu verlangen. Die Höhe der Stornopauschale hängt davon ab, wann der FWTM die (schriftliche) Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen:

Zeitpunkt des Zugangs Höhe der Stornopauschale in % bezogender Mitteilung des auf die Entgelte und die Vergütungen, die derAusstellers bei der FWTM FWTM bei Vertragsdurchführung zustünden

Bis einschl. 15. Dezember 2017 10% Nach dem 15. Dezember 2017 25% Nach dem 23. Februar 2018 50% Nach dem 20. April 2018 100%

Weist der Aussteller nach, dass der FWTM kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die Stornopauschale, hat er nur den entspre-chend geminderten Ersatz zu leisten. Zusätzlich zu der Stornopauschale hat der Aussteller die auf seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu ersetzen. Etwa entstehende Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers. Die FWTM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller eine sich aus diesem Vertrag ergebende Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechts-güter und Interessen der FWTM verletzt und der FWTM ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. In diesen Fällen ist die FWTM neben dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller die vereinbarte Standmiete als pauschalen Scha-densersatz zu verlangen. Das Recht der FWTM, einen weiter gehenden Schadens-ersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes fordern, wenn er nachweist, dass der FWTM nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Höhere Gewalt, VeranstaltungsabsageIst die FWTM infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Ausfall der Stromversorgung) genötigt, einen oder mehrere Ausstel-lungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Ver-anstaltungen von The smarter E Europe zu verschieben oder zu verkürzen, so erwach-sen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gegen die FWTM. Wenn die FWTM die Veranstaltungen absagt, weil sie die Veranstaltungen wegen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Umstände, die die FWTM nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann, oder weil der FWTM die Durchführung der Veranstaltungen unzumutbar geworden ist, dann haftet die FWTM nicht für Schäden und Nachteile, die sich für den Aussteller aus der Absage der Veranstaltungen ergeben.

10. Gastronomische Versorgung, Abgabe von Getränken oder SpeisenDie gastronomische Versorgung innerhalb des Messegeländes einschließlich Bier- und Getränkelieferungen erfolgt ausschließlich durch die vertraglich gebundenen Unternehmen. Die Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt sowie der Ausschank alkoholhaltiger Getränke bedarf einer besonderen Genehmigung der FWTM sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung, die der Aussteller beim Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstraße 19, 80313 München, beantragen muss. Das gleiche gilt für die – auch unentgeltliche – Ab-gabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben), wenn diese dem Aus-steller durch professionelle Caterer geliefert werden. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 18 Uhr einzustellen.

11. Werbeaktivitäten und Veranstaltungen der AusstellerWerbeaktivitäten sind auf den eigenen Messestand des Ausstellers beschränkt. Promotionsaktionen in den Gängen und auf Allgemeinflächen sind untersagt. Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskartenabhängige Gewinn-spiele sind nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften des UWG, zulässig. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist der Aussteller verpflichtet, die Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie – wenn die Aktionen trotz Abmahnung seitens der Veranstalter fortgesetzt wer-

über 2,50m sind zum Nachbarn hin sauber und neutral zu halten. Nach einem Abstand von 2m zu den Standnachbarn darf bis auf 7,50m Höhe gebaut werden. Die Bauhöhe von 7,50m ist nicht an allen Standorten möglich. An einer Gangsei-te müssen mindestens 30% der Front offen gestaltet sein, nach maximal 6 m muss ein mindestens 2 m breiter Durchgang vorhanden sein. Bebauungen bzw. Einrichtungen sind innerhalb der Standgrenzen so einzuordnen, dass Nachbar-aussteller nicht beeinträchtigt werden. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vor-behalten. Jegliche Sonderaufbauten sind der Messeleitung mindestens 3 Monate vor Messebeginn einzureichen.Doppelstöckige Ausstellungsstände bedürfen der vorherigen Zustimmung der FWTM sowie ggf. der Genehmigung der zuständigen Behörden. Bei Aufbau von doppelstöckigen Ständen wird ein Aufschlag in Höhe von 50% der überbauten Standfläche berechnet.

5.3 Standbetreuung, Auf- und AbbauWährend der gesamten Dauer der jeweiligen Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten müssen alle Stände ordnungsgemäß ausgestattet und mit fach-kundigem Personal besetzt sein. Der Abtransport von Messegut und der Abbau von Ständen vor Schluss der Messe ist unzulässig; bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist die FWTM berechtigt, vom Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der Standmiete, mindestens jedoch 500€, zu verlangen. Die FWTM ist berechtigt, Aussteller, die während der täglichen Messeöffnungszeiten die Stände nicht besetzt halten, ein nicht zugelas-senes Angebot zeigen oder die Stände frühzeitig verlassen oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Beteiligung an zukünftigen The smarter E-Veranstaltungen auszuschließen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags sowie der Geltendmachung sämtlicher der FWTM da-durch entstehenden Schäden bleibt unberührt.

5.4 Standnutzung außerhalb der ÖffnungszeitenDie Nutzung des Messestands außerhalb der Messeöffnungszeiten (z.B. für Be-sprechungen, Standpartys) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die FWTM und muss der FWTM mindestens sechs Wochen vor der Veran-staltung schriftlich avisiert werden. Die Kosten für eine hierfür notwendige zu-sätzliche Hallenbewachung hängen von Standgröße und anwesender Personen-zahl ab und müssen vom Aussteller getragen werden. Die Nutzung des Standes ist bis maximal 22 Uhr möglich.

5.5 Beeinträchtigung der StandnutzungKann der Aussteller seine Standfläche nicht nutzen oder ist er in der Nutzung seines Standes beeinträchtigt, weil er gegen gesetzliche oder behördliche Vor-schriften oder gegen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen oder der Tech-nischen Richtlinien verstoßen hat, ist er dennoch verpflichtet, die Standmiete in voller Höhe zu entrichten und der FWTM alle durch das Verhalten des Ausstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden zu ersetzen; ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht steht dem Aussteller nicht zu, es sei denn, dass sich ein solches Recht zwingend aus dem Gesetz ergibt.

6. Unteraussteller und Gemeinschaftsstände Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teil-weise unterzuvermieten oder sonst Dritten zu überlassen oder zu tauschen. Hat der Aussteller den Wunsch, einen Unteraussteller zu beteiligen, muss dies über das entsprechende Formular auf www.TheSmarterE.de angemeldet werden. Wird die Beteiligung eines Unterausstellers genehmigt, so fällt eine Unteraussteller- Gebühr in Höhe von 160€ an. Unteraussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptmieter) mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Dazu gehö-ren auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften. Beim Aussteller, der selbst Hersteller ist, zählt als zusätzlich vertretenes Unternehmen jedes weitere Unter-nehmen, dessen Waren oder Leistungen durch den Aussteller angeboten werden. Zeigt ein Aussteller, der eine Vertriebsgesellschaft ist, über Produkte eines Her-stellers hinaus zusätzliche Waren und Leistungen anderer Unternehmen, zählen diese als zusätzlich vertretene Unternehmen. Zusatzleistungen und Leistungen für Unteraussteller können ausschließlich durch den Hauptaussteller gebucht wer-den und werden auch nur über den Hauptaussteller abgerechnet. Ein Vertrag zwischen der FWTM und dem Unteraussteller kommt nicht zustande. Der Haupt-aussteller ist verantwortlich für die rechtzeitige Information seiner Unteraussteller über entsprechende Buchungsmöglichkeiten. Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass seine Unteraussteller und die von ihm zusätzlich vertretenen Unternehmen die Teilnahmebedingungen, die Technischen Richtlinien sowie die Anordnungen der Messeleitung beachten. Für ein Verschulden seiner Unteraussteller und der zusätzlich vertretenen Unternehmen haftet der Aussteller wie für eigenes Ver-schulden. Die gemeinsame Anmietung eines Gemeinschaftsstands durch mehrere Aussteller ist nicht möglich.

7. Anzeige von MängelnReklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der FWTM unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass die FWTM etwaige Mängel abstellen kann. Spätere

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chen Entscheidung nachgewiesen, dass ein Aussteller durch die veröffentlichten Ausstel lerinformationen (Ziff. 14.1), ausgestellten Gegenstände, durch Druck-schriften, Werbeaufschriften oder in anderer Weise die gewerblichen Schutz-rechte eines anderen Ausstellers verletzt, so ist die FWTM berechtigt, aber nicht verpflichtet, die eine Schutzrechtsverletzung darstellenden Ausstellungsgüter, Ausstellerinformationen, Druckschriften und Werbemittel vorübergehend oder endgültig zu entfernen und ggf. bis zum Ende der Messeveranstaltungen in Ver-wahrung zu nehmen, den Stand des Verletzers zu schließen und/oder ihn selbst sowie sein Personal vom Messegelände zu verweisen. Sie ist ferner berechtigt, den Verletzer von künftigen Messeveranstaltungen auszuschließen. Erweisen sich solche Maßnahmen als unberechtigt, so können gleichwohl gegen die FWTM keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

14.3 Freistellung, SchadensersatzanspruchDer Aussteller wird darüber hinaus die FWTM in Fällen von Ziff. 14.1 und 14.2 auf erstes Anfordern verteidigen, entschädigen oder von jeglichen Schäden, die sich aus Verletzung von Rechten Dritter ergeben und gegen FWTM geltend ge-macht werden, freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlos-sen, wenn der Aussteller nachweist, dass er die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat.

15. Haftung, VersicherungDie FWTM haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertrags-pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihr weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet sie allerdings nur für den typi-scherweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. In allen übrigen Fällen haftet die FWTM, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Scha-densersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, wobei auch der An- und Ab-transport des Ausstellungsgutes eingeschlossen werden kann, und einer Haft-pflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden wird von der Ausstellungs-leitung empfohlen.

16. HausordnungEs gilt die Haus- und Benutzungsordnung der Messe München GmbH (MMG) für das Messegelände, die dem Aussteller mit den Technischen Unterlagen zu-geht. Das Übernachten in den Hallen ist untersagt. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für weltanschauliche, politische oder sonstige veranstaltungsfremde Zwecke zu miss-brauchen.

17. Verjährung, AusschlussfristAlle Ansprüche des Ausstellers gegen die FWTM aus der Standvermietung und aus allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren in-nerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Davon ausgenommen sind Ansprüche we-gen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund groben Verschuldens der FWTM; die Verjährung solcher Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beanstandungen von Rechnungen müssen inner-halb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrem Zugang schriftlich geltend gemacht werden.

18. DatenschutzSoweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Einklang mit den hierfür geltenden gesetzlichen Regeln, insbesondere zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn der Betroffene hierzu ausdrücklich eingewilligt hat oder die Weitergabe durch eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgesehen ist.

19. Sonstige BestimmungenAlle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die FWTM. Dieser Vertrag un-terliegt deutschem Recht. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien für das Messe gelände München. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusam-menhang mit diesem Vertrag ist Freiburg/Br. Der Aussteller kann daneben – nach Wahl der FWTM – auch an seinem Sitz verklagt werden. Sollten die Teilnahme-bedingungen oder die Technischen Richtlinien teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen so-wie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

den – eine Vertragsstrafe an die Veranstalter zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt zwischen 100 und 2.000€ pro Messetag, an dem die Aktion stattfand; sie ist vom Veranstalter nach billigem Ermessen in diesem Rahmen festzusetzen und kann von dem zuständigen Gericht auf seine Billigkeit hin geprüft werden. Weitergehende Ansprüche der FWTM bleiben unberührt. Veranstaltungen außerhalb des Messege-ländes sind während der Öffnungszeiten der Messen untersagt, wenn diese dazu führen, dass Teilnehmer dieser Veranstaltung vom Besuch der Veranstaltungen der The smarter E Europe abgehalten werden. Dies gilt unter anderem für Empfänge, Einladungen, Betriebs- und sonstige Besichtigungen. In Zweifelsfällen wird sich der Aussteller vorab mit der FWTM abstimmen. Kommt die FWTM zu dem Ergebnis, dass eine Veranstaltung im oben genannten Sinne vorliegt, wird der Aussteller von der Veranstaltung absehen. Verstößt der Aussteller gegen vorstehende Verpflich-tungen, stehen der FWTM nach eigener Wahl folgende Ansprüche zu: Sofortige Standschließung und/oder Hausverbot und/oder Ausschluss des Ausstellers von der nächsten The smarter E Europe. Die Geltendmachung der Ansprüche entbindet den Aussteller nicht von den Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag.

12. Werbeaktivitäten der VeranstalterDer Aussteller stimmt mit der Messeteilnahme der Verwendung von durch den Ver-anstalter bzw. in dessen Auftrag aufgenommen Fotos von seinem Messestand oder den ausgestellten Exponaten einschließlich der darauf abgebildeten Marken und sonstigen Unternehmenskennzeichen durch die Veranstaltungen von The smarter E Europe in deren Werbe- und Kommunikationsmitteln zu. Die Veranstalter der The smarter E Europe – FWTM und Solar Promotion GmbH – sind – jeweils einzeln – berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Ausstellers im Zusammenhang mit der Aussteller- und Besucherwerbung für die Veranstaltungen von The smarter E Europe in beliebiger Form (Broschüren, Messekatalog, Anzeigen, Plakate, Internet etc.) zu verwenden. Der Aussteller wird zu diesem Zweck eine Datei mit Firmen-schriftzug und Logo in elektronischer Form zur Verfügung stellen.

13. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und ZeichnenFilmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnah-men sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personen gestattet, die hierfür von der FWTM zugelassen sind und einen von der FWTM ausgestellten gültigen Aus-weis besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. Bei Zuwiderhand-lung kann die FWTM unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausga-be des Aufnahmematerials verlangen. Standaufnahmen, die außerhalb der tägli-chen Öffnungszeiten gemacht werden sollen und eine besondere Ausleuchtung erfordern, bedürfen der Zustimmung der FWTM. Zu derartigen Aufnahmen ist die Einschaltung der Ringleitung und damit die Anwesenheit des Hallenelektrikers erforderlich. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers, soweit sie nicht vom Fotografen übernommen werden. Die FWTM ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Wer-bezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

14. Rechte Dritter

14.1 Online-Veröffentlichungen des AusstellersDie FWTM kann den Ausstellern die Berechtigung erteilen, auf den Internetseiten der The smarter E Europe Veranstaltungen Informationen zum Abruf durch Besu-cher bereitzustellen, insbesondere zu Ausstellerprofil, Produktinformationen und Stellenangeboten (insgesamt „Ausstellerinformationen“). Der Aussteller ist für die-se Informationen nach den allgemeinen Gesetzen selbst verantwortlich. Er stellt ins-besondere vor der Veröffentlichung sicher, dass er über alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) und die veröffentlichten Informationen wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Die erteilte Zugangsberechtigung ist nicht über-tragbar und muss gemäß dem Stand der Technik gegen Verlust, unberechtigten Zu-griff oder unberechtigte Weitergabe geschützt werden. Der Aussteller wird FWTM unverzüglich nach Kenntniserlangung über Verlust, etwaigen unberechtigten Zu-griff oder unberechtigte Weitergabe informieren.Die FWTM ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ausstellerinformationen vor der Bereitstellung zum Abruf zu überprüfen. Werden aufgrund oder im Zusam-menhang mit Ausstellerinformationen Rechte Dritter verletzt und wird FWTM (a) von Dritten auf die Rechtsverletzung hingewiesen oder (b) machen Dritte ent-sprechende Ansprüche gegenüber FWTM geltend, so wird FWTM den Ausstel-ler hiervon nach Erhalt des Hinweisschreibens bzw. der Anspruchsmeldung des Dritten unverzüglich unterrichten. Der Aussteller wird die Ausstellerinformationen unverzüglich so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstoßen oder die Ausstellerinformationen in anderer Weise rechtsfehlerfrei stellen. FWTM ist berechtigt, bis dahin die Veröffentlichung der betroffenen Ausstellerinformati-onen vorübergehend auszusetzen.

14.2 Verhalten gegenüber anderen AusstellernDie FWTM erwartet von den Ausstellern, dass die gewerblichen Schutzrechte an-derer Aussteller beachtet werden. Wird der FWTM durch Vorlage einer gerichtli-

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Stand 06/2017 13

TECHNISCHE RICHTLINIEN – MESSE MÜNCHEN GMBH

INHALTSVERZEICHNIS

1. Vorbemerkungen1.1. Hausordnung1.2. Öffnungszeiten1.2.1. Auf-undAbbauzeiten1.2.2. Veranstaltungslaufzeit

2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen2.1. Verkehrsordnung2.2. Rettungswege2.2.1. Feuerwehrbewegungszonen,Hydranten2.2.2. Notausgänge,Notausstiege,Hallengänge2.3. Sicherheitseinrichtungen2.4. Standnummerierung2.5. Bewachung2.6. Notfallräumung

3. Technische Daten und Ausrüstung der Hallen und des Freigeländes3.1. Hallendaten3.1.1. Allgemeinbeleuchtung,Stromart,Spannung3.1.2. Druckluft-,Elektro-,Gas-undWasserversorgung3.1.3. Kommunikationseinrichtungen3.1.4. Sprinkleranlagen3.1.5. Heizung,Lüftung3.1.6. Störungen3.2. Freigelände3.3. Durchfahrtshöhen

4. Standbaubestimmungen4.1. Standsicherheit4.2. Standbaugenehmigung4.2.1. PrüfungundFreigabegenehmigungspflichtigerBauten4.2.2. FahrzeugeundContainer4.2.3. BeseitigungnichtvorschriftsgemäßerStandbauten4.2.4. Haftungsumfang4.3. Bauhöhen4.4. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen4.4.1. Brandschutz4.4.1.1. Standbau-undDekorationsmaterialien4.4.1.2. AusstellungvonKraftfahrzeugen4.4.1.3. ExplosionsgefährlicheStoffe,Munition4.4.1.4. Pyrotechnik4.4.1.5. Ballone4.4.1.6. Flugobjekte4.4.1.7. Nebelmaschine4.4.1.8. Aschenbehälter,Aschenbecher4.4.1.9. Abfall-,Wertstoff-,Reststoffbehälter4.4.1.10.Spritzpistolen,Nitrolacke,Reinigungsmittel,Lösungsmittel4.4.1.11.TrennschleifarbeitenundalleArbeitenmitoffenerFlamme4.4.1.12.Leergut/LagerungvonMaterialien4.4.1.13.Feuerlöscher4.4.2. Standüberdachung4.4.3. GlasundAcrylglas4.4.4. Aufenthaltsräume4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen4.5.1. Ausgänge,Rettungswege4.5.2. Türen4.6. Podeste, Leitern, Treppen, Stege4.7. Standgestaltung4.7.1. Erscheinungsbild4.7.2. PrüfungderMietfläche4.7.3. EingriffindieBausubstanz4.7.4. Hallenböden4.7.5. AbhängungenvonderHallendecke4.7.5.1. BereitstellungvonBefestigungspunkten4.7.5.2. AnbringungvonGegenständenandenBefestigungspunkten4.7.6. Standbegrenzungswände4.7.7. Werbemittel/Präsentationen4.7.8. Barrierefreiheit4.8. Freigelände4.8.1. PrüfungderMietfläche4.8.2. Aufbau4.8.3. Abbau4.8.4. TransportvonRaupenfahrzeugen4.8.5. SonstigeRegelungenimFreigelände

4.9. Zweigeschossige Bauweise4.9.1. Bauanfrage4.9.2. AuflagenzurStandflächenüberbauung, HöhederStandinnenräume,Mindestabstände4.9.3. Nutzlasten/Lastannahmen4.9.4. Rettungswege/Treppen4.9.5. Baumaterialien4.9.6. Obergeschoss

5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung5.1. Allgemeine Vorschriften5.1.1. Schäden5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln5.3. Elektroinstallation5.3.1. Anschlüsse5.3.2. Standinstallation5.3.3. Montage-undBetriebsvorschriften5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung5.4. Wasser- und Abwasserinstallation5.4.1. Anschlüsse5.4.2. Standinstallation5.5. Druckluftinstallation5.5.1. Anschlüsse5.5.2. Standinstallation5.6. Gasinstallation5.6.1. Anschlüsse5.6.2. Standinstallation5.7. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen5.8. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen5.8.1. Maschinengeräusche5.8.2. Produktsicherheit5.8.2.1. Schutzvorrichtungen5.8.2.2. Prüfverfahren5.8.2.3. Betriebsverbot5.8.3. Druckbehälter5.8.3.1. Abnahmebescheinigung5.8.3.2. Prüfung5.8.3.3. Mietgeräte5.8.3.4. Überwachung5.8.4. AbgaseundDämpfe5.8.5. Abgasanlagen5.9. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten5.9.1. Druckgas5.9.2. Flüssiggas5.9.3. BrennbareFlüssigkeiten5.10. Gefahrstoffe5.11. Versammlungsräume/Szenenflächen5.12. Strahlenschutz5.12.1. RadioaktiveStoffe5.12.2. RöntgenanlagenundStörstrahler5.12.3. Laseranlagen5.13. Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Felder5.14. Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, Warensendungen5.15. Musikalische Wiedergaben5.16. Getränkeschankanlagen5.17. Lebensmittelüberwachung5.18. Belästigungen durch Ausstellungsgut

6. Umweltschutz6.1. Abfallwirtschaft6.1.1. Abfallentsorgung6.1.2. GefährlicheAbfälle6.1.3. MitgebrachteAbfälle6.1.4. Entgelte6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz6.2.1. Öl-,Fettabscheider6.2.2. Reinigung/Reinigungsmittel6.3. Umweltschäden

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 14

1. VorbemerkungenDieMesseMünchenGmbHhatfürdiestattfindendenMessenundsonstigenVeranstaltungenRichtlinienerlassen,mitdemZiel,allenAusstellern/VeranstalternoptimaleGelegenheitzugeben,ihreExponatedarzustellenundihreBesucherundInteressentenanzusprechen.Die Technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil der Verträge, die die Messe MünchenGmbHmitihrenAusstellern,Veranstaltern,Servicefirmen,StandbaufirmenundDienstleisternschließt.DieseAussteller,Veranstalter,ServicefirmenundDienstleisterstehendafürein,dasssichalleihreVertragspartner,dieaufdemMessegeländetätigsindodersichdortaufhalten,andieseTechnischenRichtlinienhalten.DieMesseMünchenGmbHkannvonjedem,deraufdemMessegeländetätigistodersichdortaufhält,dieEinhaltungderTechnischenRichtlinienverlangen.BeiMessen,AusstellungenundsonstigenVeranstaltungen,dieeinandererVeran-stalteralsdieMesseMünchenGmbHausrichtet, istnebenderMesseMünchenGmbHderVeranstalterberechtigtundverpflichtet,vonseinenKundenundderenVertragspartnerndieEinhaltungderTechnischenRichtlinienzuverlangen.Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unsererAusstellerundBesuchereinHöchstmaßanSicherheitbeidertechnischenundgestalterischenAusrüstungderVeranstaltungbietensollen.Mit den zuständigen Bauaufsichtsämtern der Landeshauptstadt München als örtliche Ord-nungsbehördenfürMesseaufbauundMesseabnahmesinddieBrandschutz-,Bauordnungs-undsonstigenSicherheitsbestimmungenabgestimmt.DieMesseMünchenGmbHbehältsichvor,dieEinhaltungdieserBestimmungenzuprüfenundbeieinemVerstoßgegendieBestimmungendiegeeignetenMaßnahmenzuergreifen.DiegesetzlichenBestimmungeninderjeweilsgültigenFassungsindzubeachten.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,zurSicherheitundzumStandbauAnordnungenzutreffen,dieüberdieindenTechnischenRichtlinienenthaltenenBestimmungenhinausgehen.Die Bestellformulare für Ausstellerservices werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt; diesesind auszufüllen und spätestens bis zu den in den Bestellformularen für AusstellerservicesangegebenenTerminenzurückzusenden.InAbhängigkeitvonderVeranstaltungskonzeptionbestehtauchdieMöglichkeit,elektronischeBestellungenüberdasimInternetbereitgestellteOnline-Bestellsystemzutätigen.BestellungenbedürfenderAnnahme.DieAnnahmekannauchstillschweigend–durchEr-bringungderbestelltenLeistung–erklärtwerden.AufdieAnnahmederBestellungbestehtkeinAnspruch,soweit sichnichteinsolcherausdemGesetzergibt.DieAnnahmederBe-stellung kann insbesondere gegenüberAusstellern /Veranstaltern verweigertwerden, dieihrefinanziellenVerpflichtungengegenüberderMesseMünchenGmbHz.B.aus früherenVeranstaltungennichterfüllthaben.AußerdembehältsichdieMesseMünchenGmbHvor,beiverspäteteingesandtenBestellungeneinenPreisaufschlagentsprechendderAngabenindenBestellformularenfürAusstellerservicesaufdieEntgeltezuerheben.NachderStandzuteilungwerdendieAusstellerdurchRundschreibenüberweitereEinzelhei-tenderVorbereitungundDurchführungderMesseunterrichtet.DieseTechnischenRichtliniensindmitdenMessegesellschaftenDeutscheMesseAGHannoverKoelnmesseGmbHLandesmesseStuttgartGmbHLeipzigerMesseGmbHMesseBerlinGmbHMesseDüsseldorfGmbHMesseFrankfurtVenueGmbHMesseMünchenGmbHMesseNürnbergGmbHbesprochenundineineinheitlichesGliederungsschemagefasst.ImÜbrigenbehält sichdieMesseMünchenGmbHÄnderungen vor.DerdeutscheText istverbindlich.

1.1. HausordnungDasMessegeländeisteinPrivatgelände.EigentümeristdieMesseMünchenGmbH,AmMes-sesee2,81829München,Tel.+4989949-01.SieübtnebendemjeweiligenVeranstalterdasHausrechtaus.DieHaus-undBenutzungsordnunggiltfürallePersonen,diedasPrivatgeländederMesseMünchenGmbHbetretenoderbefahren.SieistandenZugängenzumMessege-ländesichtbarangebracht.

1.2. Öffnungszeiten1.2.1. Auf- und AbbauzeitenWährend der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im FreigeländegrundsätzlichinderZeitvon08:00bis22:00Uhrgearbeitetwerden,soweitnichtmessespe-zifischandereZeitenfestgelegtwerden.AmletztenAufbautagistderkonstruktiveStandbaubis18:00Uhrabzuschließen.Angrenzen-deGangflächensindamletztenAufbautagab18:00Uhrfreizuhalten.AusGründenderallgemeinenSicherheitimMessegeländebleibendieHallenunddasMesse-geländeinsgesamtaußerhalbdieserZeitenverschlossen.EineVerlängerungistnurinAusnah-mefällenmitschriftlicherErlaubnisderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,zulässig.BiszumEndederfürjedeVeranstaltungbekanntgegebenenAb-bauzeit(sieheBesondereTeilnahmebedingungen(B)und„WichtigeInformationen“)hatderAusstellersämtlichesStandbaumaterial,sämtlicheAusstellungsstückeund-gegenständeundauchseingesamtessonstigesAusstellungsgutrückstandsloszuentfernenunddenursprüng-lichenZustandderAusstellungsflächewiederherzustellen.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,abernichtverpflichtet,Ausstellungsgut,dassichnachSchlussderAbbauzeitnochaufdenStändenbefindet,aufKostenundGefahrdesAus-stellersvomMessespediteurabtransportierenundeinlagernzulassenoderaufseineKostenzuentsorgen.

1.2.2. VeranstaltungslaufzeitWährendderVeranstaltungslaufzeitwerdendieHalleneineStundevorMessebeginngeöffnetund eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Die Messe München GmbH behält sichSonderregelungenvor.Aussteller,dieinbegründetenEinzelfällenüberdiesenZeitpunkthin-ausaufihremStandtätigseinmüssen,bedürfeneinerbesonderenschriftlichenErlaubnisderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice.

2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen2.1. VerkehrsordnungDasBefahrendesMessegeländesmitFahrzeugenallerArtgeschiehtaufeigeneGefahrundistnurmitentsprechenderErlaubnis,gültigerEinfahrtsgenehmigungodergültigemParkaus-weisgestattet.WährendderVeranstaltung ist dasBefahrendesMessegeländes sowiedasAbstellen von Fahrzeugen im Messegelände grundsätzlich untersagt. Die Messe MünchenGmbHkannhiervonAusnahmenmachenundentsprechendePark-oderEinfahrtserlaubnisseerteilen.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,dieErteilungvonPark-oderEinfahrtser-laubnissenvonderZahlungeinesEntgeltesabhängigzumachen.DiePark-oderEinfahrtserlaubnisistdeutlichsichtbarhinterderWindschutzscheibedesent-sprechendenFahrzeugesanzubringen.DieRegelungen,diesichausdenPark-oderEinfahrt-serlaubnissenergeben, sindstrikteinzuhalten.Park-oderEinfahrtserlaubnisse sindaufAn-forderungdeszurVerkehrsordnungundVerkehrslenkungeingeteiltenPersonalsderMesseMünchenGmbHoderdes Bewachungspersonals jederzeit zurückzugeben.Die Park-bzw.EinfahrtserlaubnisgiltnurfürdasFahrzeug,fürdassieausgestelltist.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,fürdieEinfahrtinsMessegeländeeineKautionzuerhebenunddiemaximaleAufenthaltszeitzubefristen.BeiÜberschreitungderfestgesetztenAufenthaltszeit verfällt diehinterlegteKaution.DieseRegelunggiltwährendderAuf-undAbbauzeitsowieindenFällen,indenendieMesseMünchenGmbHdasBefahrendesMesse-geländeswährendderVeranstaltungszeitgestattet.

Im gesamten Messegelände sowie auf den messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestim-mungenderStraßenverkehrsordnung(StVO)sinngemäß.Die imMessegeländezugelasseneHöchstgeschwindigkeitbeträgt20km/h.IndenHallendarfstetsnurSchrittgeschwindigkeitgefahrenwerden;dieseRegelunggiltwährendderVeranstaltungenauchfürdasübrigeMes-segelände.DasBefahrenderHallenistnurzumBe-undEntladengestattet(HalleC6:keineZufahrt,sofernsichdiemobilenTrennwändeaußerhalbderParkpositionbefinden).Vorhan-deneVersorgungsanschlüsseundsonstigetech.Infrastrukturdürfenhierbeinichtbeschädigtwerden.DiefestgelegteBelastbarkeitderHallenbödensowiedieHöheundBreitederToresindzubeachten.WährenddesBe-undEntladensistderMotorabzustellen.DasAbstellenvonFahrzeugenindenHallenistgrundsätzlichverboten.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,aussachlichgerechtfertigtenGründendasBefahrenderHallenzuunter-sagen.AufFußgänger istgrößtmöglicheRücksicht zunehmen.GesperrteWegeundGrünflächendürfennichtbefahrenwerden.WohnmobileundWohnwagendürfenzumZweckederÜbernachtungnichtinsMessegeländeverbrachtwerden.Flächen,dievonderMesseMünchenGmbHveranstaltungsbezogenalsCampingplatzausgewiesenwerden,sindvondieserRegelungausgenommen.ImgesamtenMessegeländebestehtaußeraufdengesondertausgewiesenenFlächenabso-lutesHalteverbot.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,indenHalteverbots-zonenoderinsonstigerWeisewiderrechtlichabgestellteFahrzeuge,Auflieger,Container,Be-hälterundsonstigesVoll-/LeergutjederArtaufKostenundGefahrdesVerursachers,Haltersbzw.Besitzerszuentfernen.ErgänzendgeltendieBestimmungenundEinfahrtsregelungenderzurjeweiligenVeranstaltunggültigenBestellformularefürAusstellerservices(„WichtigeHinweise“)sowiederAusstellerinformationVerkehr,dierechtzeitigvorVeranstaltungsbeginnversandtwird.Verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln der Messe München GmbH einschließlichderAnweisungendesOrdnungspersonalssindunbedingtzubeachten.DieMesseMünchenGmbH behält sich insbesondere vor, den Zugang der Aussteller bzw. ihrer Standbau- undsonstigenVertragsfirmenzudeneinzelnenStändenzuregeln.BeiMessenundAusstellungenwirdempfohlen,diegesamteAufbauzeitzunutzen,daerfah-rungsgemäßandenletztenbeidenAufbautagendasMessegeländeüberfülltist.AnsprüchegegendieMesseMünchenGmbHbestehennicht,wenneswegenÜberfüllungdesMessege-ländesoderinfolgevonAnordnungenderMesseMünchenGmbHzurRegelungdesVerkehrsaufdemMessegeländebzw.desZugangszudenStändenzuVerzögerungenfürdenAusstel-ler,seineStandbau-odersonstigenVertragsfirmenkommensollte.

2.2. Rettungswege2.2.1. Feuerwehrbewegungszonen, HydrantenDie gekennzeichneten Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswege und Sicherheitszonenmüssenständig freigehaltenwerden.Siedürfen insbesondereauchwährendderAuf-undAbbauzeitennichtdurchabgestellteoderparkendeKraftfahrzeugeoderdurchdieLagerungvonAusstellungsgut,Bau-,Verpackungsmaterialo.ä.eingeengtwerden.FahrzeugeundGegenstände,dieaufFeuerwehrbewegungszonen,RettungswegenoderSi-cherheitszonenabgestelltsind,könnenkostenpflichtigentferntwerden.Fürdabeiauftreten-deSachschädenhaftetdieMesseMünchenGmbHnurbeiVorsatzundgroberFahrlässigkeit.Hydranten indenHallenund imFreigeländedürfennichtverbaut,unkenntlichoderunzu-gänglichgemachtwerden.

2.2.2. Notausgänge, Notausstiege, HallengängeSämtliche indenHallenplänen festgelegtenAusgängeundGängederHallensind invollerBreitefreizuhalten.SiedienenimNotfallalsRettungswegeunddürfendeshalbnichtdurchabgestellte oder hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Die Türen im Zuge vonRettungswegenmüssenvoninnenleichtinvollerBreitegeöffnetwerdenkönnen.DieAus-gangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut,versperrt, verhängtoder in sonstigerWeiseunkenntlich oderunzugänglichgemachtwer-den.Informationsstände,TischeundsonstigesMobiliardürfennurineinemausreichendenSicherheitsabstandvonZu-undAusgängenbzw.Treppenraumzugängenaufgestelltwerden.DiefestgelegtenHallengängedürfennichtüberbautoderinwelcherWeiseauchimmerbe-einträchtigtwerden.Diesgiltauchdann,wenndieMesseMünchenGmbHdemAusstellergestattethat,zueinemHallenganggehörigeFlächeninseineStandgestaltungeinzubeziehen.SolcheFlächensindoptischsozugestalten,dasssiealszueinemHallenganggehörigeFlächenerkennbarsind.Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standflä-che angelieferte Exponate dürfen in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengangabgestelltwerden,wennhierdurchdieausSicherheitsgründengefordertenGangbreitennichtunterschrittenundlogistischeBelangeausreichendberücksichtigtwerden.Dieswirdalserfülltangesehen,wennentlangderStandgrenzezumHallengangeinStreifenmiteinerBreitevonmaximal0,90mzumAbstellengenutztwird.AufdenHauptgängen(Ver-bindungsgangzweiergegenüberliegenderHallentore)istzwingendeinDurchgangineinerMindestbreitevon2m(roteBodenmarkierung)freizuhalten.FlächenvorNotausgängenunddieKreuzungsbereichederHallengängemüssenjederzeitinvollerBreitefreigehaltenwerden.DieHallengängedürfennichtzurErrichtungvonMontageplätzenoderzurAufstellungvonMaschinen(z.B.Holzbearbeitungsmaschinen,Werkbänke)genutztwerden.DarüberhinauskanndieMesseMünchenGmbHauslogistischenGründendiesofortigeRäumungdesHal-lengangsverlangen.

2.3. SicherheitseinrichtungenSprinkleranlagen,Feuermelder,Notrufsäulen,Feuerlöscheinrichtungen,Rauchmelder,Schließ-vorrichtungenderHallentoreundandereSicherheitseinrichtungen,derenHinweiszeichenso-wiediegrünenNotausgangskennzeichenmüssenjederzeitzugänglichundsichtbarsein;siedürfennichtzugestelltoderzugebautwerden.

2.4. StandnummerierungAlle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet, die nicht ohnevorherigeZustimmungdesVeranstaltersentferntwerdendürfen.

2.5. BewachungDieMesseMünchenGmbHbzw.dervonihrfürdasMessegeländezugelasseneSicherheits-undOrdnungsdienstsorgtfürWachenandenTorenundindenHallen.DieMesseMünchenGmbHübernimmtkeineGewährfüreinelückenloseBewachungundKontrolledesMessege-ländes.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,diezurKontrolleundBewachungerforder-lichenMaßnahmendurchzuführen.DieBewachungdesStandes,desAusstellungsgutsunddersonstigenaufdemStandbefindli-chenGegenständeistnichtAufgabederMesseMünchenGmbH.EineBewachungdesStan-des muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen nur durchdenvonderMesseMünchenGmbHfürdasMessegeländezugelasseneSicherheits-undOrd-nungsdienst gestelltwerden.DieAusstellerwerdenausdrücklichdaraufhingewiesen, dasswährendderAuf-undAbbauzeitenerhöhteRisikenfürdasAusstellungsgutunddiesonstigenvondenAusstellerneingebrachtenGegenständebestehen.Wertvollebzw.leichtbeweglicheGegenständesolltennachtsstetsunterVerschlussgenommenwerden.

2.6. NotfallräumungAusSicherheitsgründen,insbesondereaufgrundbehördlicherAnordnungen,kanndieSchlie-ßungvonRäumen,Gebäuden,Hallenund/oderAusstellungsbereichenimFreienundderenRäumungvonderMesseMünchenGmbHangeordnetwerden.DerAusstellerhatseineMit-arbeiterüberdiesesVerfahren zu informieren. Erhat, soweitdurchGesetz vorgeschriebenodervonderBehördebzw.derMesseMünchenGmbHangeordnet,eigeneRäumungsplänezu erstellenundbekannt zumachen. Er trägt dafür Sorge, dass imEreignisfall sein Standgeräumtwird.

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Stand 06/2017 15

4. Standbaubestimmungen4.1. StandsicherheitAusstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind sostandsicherzuerrichten,dassdieöffentlicheSicherheitundOrdnung, insbesondereLebenund Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Standsicherheit muss für jeden Bauzustand(Aufbau,Änderung,Abbau)gewährleistetsein.FürdiestatischeSicherheitderStände istderAusstellerverantwortlichundgegebenenfallsnachweispflichtig.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,Standbauten,Exponate,Werbeträgeretc. aufKostendesAusstellers auf ihre Stand-undVerkehrssicherheit zuüberprüfenodervonSachverständigenüberprüfenzu lassen,sofernbegründeteZweifelanderStand-oderVerkehrssicherheitbestehen,auchwennzuvoreineGenehmigungerteiltwordenist.StehendebaulicheElementebzw.Sonderkonstruktionen(z.B.freistehendeWände,hoheEx-ponate,hohedekorativeElemente),dieumkippenkönnen,müssenmindestensfürfolgendehorizontalwirkendeErsatzflächenlastqhbemessenwerden:qh1=0,125kN/m²bis4mHöheabOberkanteFußboden;qh2=0,063kN/m²füralleFlächenüber4mHöheabOberkanteFußboden.Bezugsfläche istdabeidie jeweiligeAnsichtsfläche.DiedazuerstelltenNachweise sindaufVerlangenderMesseMünchenGmbHvorzulegen.Standaufbauten im Freigelände sind für die entsprechenden Wind- und gegebenenfallsSchneelastenzubemessen.LastannahmenfürPodestesiehePunkt4.6.,fürzweigeschossigeStändesiehePunkt4.9.3.DieSicherungvonStandbautendurchAbhängungenvonderHallendeckeistnichtzulässig(ZurAnbringungvonGegenständenanBefestigungspunktensiehePunkt4.7.5.2.).

4.2. StandbaugenehmigungAusgehenddavon,dassdieTechnischenRichtlinienbeiderGestaltungundAusführungdesStandeseingehaltenwerden,istesbeieingeschossigenStandbautenindenHallen,soweitsieeineGrundflächevonnichtmehrals100m²habenundnichthöhersindals3m,nichterfor-derlich,ZeichnungenzurGenehmigungeinzureichen.AufWunschbietetdieMesseMünchenGmbHdemAussteller an,die (in zweifacherAusführung) eingereichtenStandbaupläne zuprüfen.AlleanderenStandbauten(insbesondereStändeabeinerGrundflächevonmehrals100m²odereinerHöhevonmehrals3m,mehrgeschossigeStände(siehePunkt4.9.),mobileStände,StändemitBrücken,Treppen,Kragdächern,Galerien,geneigteWändeetc.)undBautenimFreigelände(siehePunkt4.8.)sindgenehmigungspflichtig.ZurFreigabesindvermaßteGrundriss-,Ansichts-undSchnittzeichnungenbeiderHauptab-teilungTechnischerAusstellerserviceeinzureichen.Flucht-undRettungswegesind ineinemgesondertenPlandarzustellen.Sofern200odermehrSitzplätzevorgesehensind,sindineinemgesondertenPlan(Bestuh-lungsplanMaßstab1:200),derin3-facherAusfertigungbeiderMesseMünchenGmbHein-zureichenist,dieGesamtzahlderSitzplätzesowiedieRettungswegedarzustellen,wobeidieBreitederRettungswegenachdergrößtmöglichenAnzahlderPersonenzubemessenist,diesichindemRaumaufhaltenkönnen(sieheauchPunkt5.11.).EineAusfertigungdesfürdiejeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jeden Ver-sammlungsraumsgutsichtbaranzubringen.

4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger BautenJederVeranstalter,Aussteller,Mieter,ServicepartnerodersonstigerDienstleisteristverpflichtetzuprüfen,obvonihmgeplanteprovisorischeEin-oderAufbauten,gleichobindenHallenoderimFreigelände,einerGenehmigungbedürfen.InZweifelsfällenwendenSiesichbitteandieHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbH.

Standflächen in den Hallen:VermaßteStandplänefüreingeschossigeStandbautenabeinerGrundflächevonmehrals100m²bzw.abeinerHöhevonmehrals3mmüssenspätestenszumindenBestellformularenfürAusstellerservicesgenanntenTerminderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHin2-facherAusfertigung(GrundrissundAnsichtsskizzenmindestensimMaßstab1:100) zurGenehmigungvorgelegtwerden.SoferneineGenehmigungerteiltwird,gehteinExemplarmitdemGenehmigungsvermerkderMesseMünchenGmbHversehenandenAussteller/Messebauerzurück.DamitistdieBaufreigabeerteilt.ZweigeschossigeStandbautenmüssenspätestenszumindenBestellformularenfürAusstel-lerservicesgenanntenTerminmitdemVordruck„AnmeldungvonbesonderenStandkonst-ruktionen“beiderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHbeantragtwerden.DerVordruck ist indeutscherSpracheausgefülltzusammenmitden imVordruckgefordertenUnterlagen,dieebenfallsindeutscherSpracheerstelltseinmüssen,indengefordertenAusfertigungenbeiderMesseMünchenGmbHeinzureichen.SoferneineGenehmigungerteiltwird,istderStandbauerstdannfreigegeben,wenndasGenehmigungs-schreibenandenAussteller/Messebaueraus-gehändigtunddiestatischenUnterlagenandenAussteller/Messebauerzurückgegebenwordensind.

Standflächen im Freigelände:EingeschossigeStandbautenimFreigeländeabeinerGrundflächevonmehrals50m²bzw.abeinerHöhevonmehrals5mmüssenspätestenszumindenBestellformularenfürAussteller-servicesgenanntenTerminderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMün-chenGmbHin2-facherAusfertigung(GrundrissundAnsichtsskizzenmindestensimMaßstab1:100)zurGenehmigungvorgelegtwerden.SoferneineGenehmigungerteiltwird,gehteinExemplarmitdemGenehmigungsvermerkderMesseMünchenGmbHversehenandenAus-steller/Messebauerzurück.DamitistdieBaufreigabeerteilt.MehrgeschossigeStandbauten,Sonderkonstruktionen, Räumemit Bestuhlung für 200odermehr Personen, abgedunkelteRäume für Projektions- / Filmvorführungen müssen spätestens zum in den Bestellformula-renfürAusstellerservicesgenanntenTerminmitdemVordruck„AnmeldungvonbesonderenStandkonstruktionen“beiderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMün-chenGmbHbeantragtwerden.DerVordruckistindeutscherSpracheausgefülltzusammenmitdenimVordruckgefordertenUnterlagen,dieebenfallsindeutscherSpracheerstelltseinmüssen, in den geforderten Ausfertigungen bei der Messe München GmbH einzureichen.Sofern eine Genehmigung erteilt wird, ist der Standbau erst dann freigegeben, wenn dasGenehmigungsschreiben an den Aussteller / Messebauer ausgehändigt und die statischenUnterlagenandenAussteller/Messebauerzurückgegebenwordensind.DasAufstellenfliegenderBauten,dienachArt.72BayBOeinerAusführungsgenehmigungbedürfen, ist der LandeshauptstadtMünchen–Referat für StadtplanungundBauordnung–HauptabteilungIV–Lokalbaukommission–unterVorlagedesPrüfbuchesundunterEinhal-tungdergesetzlichenFristenanzuzeigen.Postanschrift:LandeshauptstadtMünchenReferatfürStadtplanungundBauordnungHauptabteilungIV–LokalbaukommissionBlumenstraße28b80331Münchenwww.muenchen.deDieKostendes Standbaugenehmigungsverfahrens (sieheRückseitedesVordrucks„Anmel-dungvonbesonderenStandkonstruktionen“)werdendemAusstellerinRechnunggestellt.

4.2.2. Fahrzeuge und ContainerFahrzeuge und Container sind als Ausstellungsgegenstände in den Hallen genehmigungs-pflichtig(siehePunkt4.4.1.2.und4.4.2.KraftfahrzeugeimFreigeländesiehePunkt4.8.4.).FürBeschädigungen derStraßendeckenundderHallenbödendurchFahrzeugeundCont-ainerhaftetderAusstellerinvollemUmfang.

3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes3.1. HallendatenDieHallenbesitzeneineBruttoausstellungsflächevonjeweils:A1–A6,B1–B6ca.11.000m²C1–C6 ca.10.000m²B0 ca.3.500m²

Hallentormaße Die Hallen sind (ausgenommen die Halle B0) befahrbar und verfügen hierfür über jeweilsmindestens6ToremitdenAbmessungen4,50mx4,50m.DieHalleB0verfügtübereinTormitdenAbmessungen12,50x4m.

Höhen der HallenAlleHallen(ausgenommendieHalleB0imICMunddienördlicheStirnseitederHallenC1–C6)sindstützenfrei.SämtlicheHallensindmiteinerSprinkleranlageausgestattet.DielichteHöhederHallenlängswandzwischendenEinfahrtstorenbeträgtca.5,70m(Aus-nahmeB6-Hochhalleca.7,80m).Die lichte Höhe im Hallenseitenbereich beträgt ca. 10,75 m (Ausnahme B6-Hochhalle ca.15,25 m). Die Hallenhöhe im Mittelbereich beträgt ca. 11,50 m (Ausnahme B6-Hochhalleca.16m).DielichteHöhederHalleB0beträgtimHallenrandbereichca.4mundimHallen-mittelbereichca.4,20m.DielichteHöhedernördlichenStirnseitederHallenC1–C6beträgtca.4,50m.AbhängepunktesindinallenHallenvorhanden.DiemaximaleBelastungproAbhängepunktbeträgt100kg(1kN)lotrecht.

Belastbarkeit der HallenbödenDerHallenbodenbestehtausGussasphalt.DiemaximalzulässigeFlächenlastinallenHallenbeträgt5 t/m² (50kN/m²).EineLkw-Belastungbis60 t (600kN) ist zulässig.DiezulässigeStaplerbelastungbeträgt14t(140kN).DiezulässigePunktlastaufeinerGrundflächevon30cmx30cm(Abstandca.1,50m)beträgt5t(50kN;Bodenpressung500kN/m²).DiePunktlastgiltjedochnichtfürdieSpartenkanalabdeckung.DerBodenderHalleB0bestehtausParkett.DiemaximalzulässigeBodenbelastungmussimEinzelfallgeprüftwerden.FürdieAngaben zuden Eingangsbauwerken (Bodenbelastungmax. 1 t/m² (10 kN/m²) imErdgeschoss)kontaktierenSiebittedieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice.

3.1.1. Allgemeinbeleuchtung, Stromart, SpannungFürdieallgemeineBeleuchtungderHallensorgtdieMesseMünchenGmbH.DieallgemeinekünstlicheBeleuchtungindenHallenzurMesselaufzeitbeträgtca.50Lux/m²(Messung:1müberdemHallenfußboden).InjederHallegibtesTages-undKunstlicht.VorhandeneStromartundSpannungaufdemMessegelände:Netzart:TN-S-SystemWechselstrom230Volt(±10%)/50HzDrehstrom3x400Volt(±10%)/50Hz

3.1.2. Druckluft-, Elektro-, Gas- und WasserversorgungDieDruckluft-,Elektro-,Gas-undWasserversorgungderStändeerfolgtindenHallenausdenVersorgungskanälenimHallenbodenimAbstandvonca.5m(bzw.ca.4,50mfürdieHallenC1–C6undca.4,85mfürdieHalleB0);inderHalleB0bestehtkeineMöglichkeitderGas-versorgung.MaßederSpartenkanalabdeckungca.43cmx43cm,(BreitedesSpartenkanalsca.35cm).DieHalleC1verfügtzusätzlichüberzweiSpartenkanäle inHallenlängsrichtung.Elektrover-sorgung200W/m²WasseranschlussmitDN25/min.3,5barAbflussDN100AnschlussfürSprinklerDN50,Anschlüsse in jedemzweitenKanalvorhandenDruckluftan-schlussDN50/min.10bar,Anschluss in jedemzweitenKanalvorhandenGasanschlussDN25/20mbar

3.1.3. KommunikationseinrichtungenDieVersorgungderStändemitTelefon-,Telefax-,Daten-undAntennenanschlüssenerfolgtindenHallenausBodenanschlusspunkten.AnschlusstechnikRJ45bzw.E2000beiLichtwel-lenleiter-Anschlüssen.

3.1.4. SprinkleranlagenDie Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Jeder zweite Spartenkanal ist mit einerSprinklergrundleitung zur Standversorgung versehen. (Hinsichtlich Sprinkleranlagen beiStandabdeckungensiehePunkt4.4.2.bzw.4.9.2.)

3.1.5. Heizung, LüftungFürdieallgemeineBeheizungundBelüftungderHallensorgtdieMesseMünchenGmbH.AlleHallensindteilklimatisiert.

3.1.6. StörungenBeiStörungendertechnischenVersorgung(z.B.Elektro,Wasser,Druckluft,Heizung,Lüftung,Kommunikationusw.) istunverzüglichdieHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHzuinformieren.DieMesseMünchenGmbHübernimmtkeineHaftung für Schäden,diedaraus entstehen,dassbeiLeistungsschwankungenoderhöhererGewaltStörungenauftretenoderaufAnord-nungderBehörden bzw.derStrom-,Wasser-oderEnergielieferantendieLieferungunter-brochenwird.

3.2. FreigeländeFreigeländeMitteca.65.000m².FreigeländeSüdca.150.000m².BodenbelagderAusstellungsfläche:Schotterrasen(begrüntesHumus-Schottergemisch,parti-ellmitSplittanteil)Straßenbelag:AsphaltBreitederFahrstraßen:8mbzw.12mZulässigeBodenbelastung:50t/m²(500kN/m²)ausgenommenderBereichderGleistrasse,fürdendiezulässigeBodenbelastunggeringerist;DetailssindbeiderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,zuerfragen.Beleuchtung:30Lux/m²FreigeländeNordca.115.000m²ZulässigeBodenbelastung:20t/m²(200kN/m²)DieVersorgungderStändemitStrom-,Wasser/AbwasseranschlüssenerfolgtimFreigeländeausBodenanschlusspunkten.Wasser:max.DN40/min.3,5barAbwasser:max.DN100Elektroversorgung:50W/m²DieVersorgungderStändemitTelefon,Telefax,Daten-undAntennenanschlüssenerfolgtimFreigeländeausBodenanschlusspunkten.AnschlusstechnikRJ45bzw.E2000beiLichtwel-lenleiter-Anschlüssen.

3.3. DurchfahrtshöhenDieDurchfahrtshöhederTorezudenBeschickungshöfenbeträgtca.5m.DerVerbindungs-tunnelOsthateineDurchfahrtshöhevon4,30mundderVerbindungstunnelWesteineDurch-fahrtshöhevon4,50m.

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 16

4.4.1.7. NebelmaschinenDerEinsatzvonNebelmaschinenistmitderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHabzustimmen.

4.4.1.8. Aschenbehälter, AschenbecherSofernfürdenAusstellungsstandoderTeiledesselbenkeinausdrücklichesRauchverbotan-geordnetist,mussfürdieBereitstellungeinerausreichendenZahlvonAschenbechernoderAschenbehältern aus nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung innichtbrennbare,dichtschließendeBehälterSorgegetragenwerden.

4.4.1.9. Abfall-, Wertstoff-, ReststoffbehälterIndenStändendürfenkeineAbfall-,Wertstoff-undReststoffbehälterausbrennbarenMa-terialien aufgestellt werden. In den Ständen anfallende Abfall-, Wert- und Reststoffe sindregelmäßig,spätestensamAbendeinesjedenVeranstaltungstagesingeeigneteBehältnisseeinzufüllen,diedemAusstelleraufAnfragevonderMesseMünchenGmbHgegenEntgeltzurVerfügunggestelltwerden,undzurEntsorgungandiezumGanggelegeneStandgrenzezustellen.LeichtbrennbareWerkstoffewieHobelspäne,Holzreste,Sägemehlunddgl.sindinverschlossenenBehälternunterzubringenundtäglich,beigrößererAnhäufungauchmehr-malstäglich,zuentfernen.DieausgegebenenAbfall-,Wert-undReststoffbeutelwerdenamAbendeinesjedenVeran-staltungstagesvonderReinigungsfirmaentfernt.WeitergehendeInformationenzurAbfallentsorgungsieheauchPunkt6.„Umweltschutz“so-wieindenBestellformularenfürAusstellerservices,Vordruck„Abfallentsorgung“.

4.4.1.10. Spritzpistolen, LösungsmittelDerGebrauchvonSpritzpistolensowiedieVerwendunglösungsmittelhaltigerStoffeundFar-benistverboten.

4.1.11. Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener FlammeSchweiß-,Schneid-,Löt-,Auftau-undTrennschleifarbeitenmüssenvorArbeitsbeginnange-zeigtundschriftlichbeiderjeweilszuständigenHalleninspektionderMesseMünchenGmbHbeantragtwerden.DabeiistdieUmgebunggegenmöglichenFunkenflugzuschützen.FugenundRitzensindmitgeeigneten,nichtbrennbarenStoffenabzudichten.ImStandistfürdieArbeitengeeignetesLöschmittelnachDIN14406bzw.EN3bereitzuhalten.OffenesFeuerundbrandgefährlicheHandlungenwährendderVeranstaltungensindgrund-sätzlichuntersagt.EineAusnahmebewilligung,diemitdemVordruck„Anmeldungfürvor-beugendenBrandschutz“ zubeantragen ist, kann vonderBranddirektionMünchenerteiltwerden.AufdieErteilungderAusnahmebewilligungbestehtkeinAnspruch.

4.4.1.12. Leergut / Lagerung von MaterialienDie Lagerung von Leergut jeglicher Art innerhalb und außerhalb des Standes in der Halleistverboten.AnfallendesLeergutistunverzüglichzuentfernen.DieMesseMünchenGmbHist berechtigt, widerrechtlich gelagertes Leergut auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zuentfernen.DieLeergutlagerungaufdemMessegeländekannüberdievonderMesseMünchenGmbHvertraglichverpflichtetenSpediteureerfolgen.DieserServiceistkostenpflichtig.

4.4.1.13. FeuerlöscherEssindgrundsätzlichfürdenEinsatzzweckgeeigneteLöschmittelzuverwenden.WeitereIn-formationen sind dem Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“ zuentnehmen.

4.4.2. StandüberdachungDieHallenderMesseMünchensindmiteinerautomatischenFeuerlöschanlageausgestattet,derenWirkungdurchStandabdeckungennichtbeeinträchtigtwerdendarf.Standabdeckun-genjederArtsindunabhängigvonihrerGrößebeiderMesseMünchenGmbH,Hauptabtei-lungTechnischerAusstellerservice,schriftlichanzumelden(sieheVordruck„AnmeldungfürvorbeugendenBrandschutz“indenTechnischenBestellformularen).AlleStandabdeckungenbedürfendervorherigenschriftlichenGenehmigungderHauptabteilungTechnischerAusstel-lerservicederMesseMünchenGmbH.

Hallen A1–A6, B1–B6, C1–C6:Standabdeckungen sind mindestens schwer entflammbar (gem. DIN 4102 bzw. DIN EN13501-1)auszuführen(derPrüfbescheidistvorzulegenbzw.amStandbereitzuhalten)undabeinerzusammenhängendüberdecktenFlächevonmehrals30m²miteinerSprinkleranlagezuversehen.IndiesemFallistfürjedeangefangenen12m²überdeckterFlächeeinSprinklerkopfvorzuse-hen;vonderStandabdeckungüberspannteRäume/KabinensindindenSprinklerschutzmiteinzubeziehen.AufdieSprinkleranlagefürStandabdeckungenvonmehrals30m²kannunterfolgendenVoraussetzungenundnachZustimmungderBranddirektionMünchenverzichtetwerden

Metallrasteroder MetallgitterdeckenBeiderAbdeckunghandeltes sichumeineRaster-oderMetallgitterdecke,umGitterrosteoderLochblecheu.Ä.NachderPlanungs-undEinbaurichtliniederVdSSchadenverhütungGmbHmussdioffeneFlächedergesamtenDeckenkonstruktion,einschließlichLampenfassun-genetc.,mindestens70%betragen.DerÖffnungsgradderKonstruktionmussnachgewiesenwerden

Textile DeckenbespannungenDie Abdeckung ist von der VdS Schadenverhütung GmbH zum horizontalen Einbau unterSprinklerebenenzugelassen(WeitmaschigesGitternetzbzw.StoffmiteingewebtemSchmelz-faden).DieschriftlicheZustimmungderVdSSchadenverhütungGmbHistderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,vorzulegen;dieEinbauvorschriftenderVdSSchadenverhütungGmbHsindzubeachten.ZuAbdeckungenimObergeschossvonzweigeschossigenStändensiehePunkt4.9.6

Halle B0 und Eingänge Nord, Ost, West und Nordwest:Es dürfen nur VdS-geprüfte sprinklertaugliche Gitternetz-Materialien verwendet werden.HorizontaleAbdeckungenindenEingangsbauwerkenbreiterals1msindgrundsätzlichmitder Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, abzustimmen.WeitergehendeInformationenüberzugelasseneMaterialienzurStandabdeckungundderenBezugsquellenentnehmenSiebittedem„MerkblattzumEinbausprinklertauglicherStoffe“.

4.4.3. Glas und AcrylglasEsdarfnur fürden jeweiligenEinsatzzweckgeeignetesSicherheitsglas verwendetwerden.FürKonstruktionenausGlasdarfnurSicherheitsglasverwandtwerden.BittefordernSiebeiBedarfunserMerkblatt„GlasundAcrylglasimStandbauinnerhalbvonMessehallen“beiderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,anodernutzenSiedenDownload-ServiceaufderHomepagederMesseMünchenGmbH.KantenvonGlasscheibenmüssensobearbeitetodergeschütztsein,dasseineVerletzungsge-fahrausgeschlossenist.GanzglasbauteilesindinAugenhöhezumarkieren.

4.4.4. Aufenthaltsräume / Gefangene RäumeAufindenHallengelegenenStändenmüssenabgetrennteAufenthaltsräumeeineSichtver-bindung in Fluchtrichtung zumnächstgelegenen Flucht- undRettungsweghaben.Aufent-haltsräume,dieausschließlichübereinenabgetrenntenRaumbetretenoderverlassenwer-denkönnen(gefangeneRäume),sindaufindenHallengelegenenStändenunzulässig.AlleMaßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und

FahrbareAusstellungsstände (ShowTrucks,Omnibusse,Traileretc.) sind,wennsieeinezu-sammenhängendeFlächevonmehrals30m²bilden,miteinerSprinkleranlagezuversehen.Zu einer solchen zusammenhängenden Fläche gehören auch die zwischen zwei fahrbarenAusstellungsständenbefindlichenFlächen,esseidenn,dieAbständezwischendenbeidenfahrbarenAusstellungsständensindsogroß,dassdieinderHalleinstalliertenSprinklerinihrerWirkungnichtbeeinträchtigtsind.

4.2.3. Änderung nicht vorschriftsgemäßer BauteileStandbauten,dienichtgenehmigtsind,denTechnischenRichtlinienoderdenGesetzennichtentsprechen,müssenaufVerlangenderMesseMünchenGmbHgeändertoderbeseitigtwer-den.BeinichtfristgerechterAusführungistdieMesseMünchenGmbHberechtigtaufKostenundGefahrdesAusstellers selbstÄnderungen vorzunehmenoder, soweitdies erforderlich seinsollte,dieStandbautenzubeseitigen.

4.2.4. HaftungsumfangSofernderAusstellerbzw.dervonihmbeauftragteStandbauerdievorstehendenStandbaubestimmungennichteinhält,hafteterfürsämtlicheSchäden,dieausderVerletzungderStand-baubestimmungenresultieren.Ferner hat der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer die Messe MünchenGmbHvonsämtlichenAnsprüchenDritterfreizustellen,dieaufgrundderVerletzungdervor-stehendenStandbaubestimmungengeltendgemachtwerden.

4.3. BauhöhenDieNormalhöhefürStandbautenundWerbekörperbeträgt3m.DieAufbauhöheistveranstaltungsspezifischfestgelegtundkannentwederdenBesonderenTeilnahmebedingungen(B)oderden„WichtigenHinweisen“indenjeweilsgültigenBestell-formularenfürAusstellerservicesentnommenoderbeimzuständigentechnischenVeranstal-tungsteamerfragtwerden.Die vonderMesseMünchenGmbH festgelegteHöhenbegren-zungdarfbeimStandaufbaunurmitvorherigerschriftlicherZustimmungderMesseMünchenGmbHüberschrittenwerden.ExponateunterliegendieserBeschränkunggrundsätzlichnicht,sindaberderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,imVorfeldanzuzeigen.

4.4. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen4.4.1. Brandschutz4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien (Ausschmückungen)Leichtentflammbare,brennendabtropfende,abschmelzende,toxischeGaseoderstarkrauch-bildende Materialiendürfennicht verwendetwerden.DieVerwendung imBrandfall starkrußenderKunststoffe(z.B.Polystyrol,PU-Schäume,Styroporusw.)istnichtzulässig.DerNach-weisderSchwerentflammbarkeitimeingebautenZustandistzuerbringen.Ausschmückungen müssen gemäß §33 der Versammlungsstättenverordnung mindestensschwerentflammbarnachDIN4102oderDINEN13501-1ausgeführtsein.DieMesseMün-chenGmbHkanndienachträglicheHerstellungderSchwerentflammbarkeitvonAusschmü-ckungennurdannzulassen,wenndies inAbsprachemitderBranddirektionMünchenmiteinemgeeignetenundzugelassenenFlammschutzmittelsowieunterBeachtungderVerarbei-tungshinweisegeschieht.DieZustimmungderMesseMünchenGmbHkanninsbesonderevondenzuberücksichtigendenBrandlastenabhängiggemachtwerden.EinPrüfzeugnisüberdieBaustoffklassedeseingesetztenMaterialskanngefordertwerden.Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,50 m vom Fußboden entfernt sein.BrennbaresMaterialmussvonZündquellen,wieScheinwerfernoderHeizstrahlern,soweitentferntsein,dassdasMaterialdurchdiesenichtentzündetwerdenkann.AntragendeKonstruktionsteilekönnenimEinzelfallausGründenderSicherheitbesondereAnforderungengestelltwerden(z.B.nichtbrennbar).Standfußbodenbelägemüssenfugen-dichtverlegtsein.DerEinsatzvonKabelbindernzurBefestigungstatischbeanspruchterTeileistnichtgestattet.BäumeundPflanzendürfenzuAusschmückungennurverwendetwerden,wennsie frischgeschnittenwordensind. (DieBlätterbzw.Nadelnmüssengrünundsaftigsein.)WennwährendderDauerderAusstellungfestgestelltwird,dassBäumeundPflanzenaustrocknenunddadurchleichterentflammbarwerden,sosindsiezuentfernen.Bäumemüs-senbisetwa50cmüberdemBodenastfreisein.Torfiststetsfeuchtzuhalten(Entzündungs-gefahrdurchRauchzeug!).Bambus,Ried,Heu,Stroh,Rindenmulch,TorfoderähnlicheMaterialiengenügeninderRegelnichtdenvorgenanntenAnforderungenundsindgrundsätzlichverboten.Ausnahmenbedür-fendervorherigenGenehmigungderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbH.Abfällesindgrundsätzlichumgehendzuentfernenundzuentsorgenbzw.ingeeignetenBehälternzusammelnundderfachgerechtenEntsorgungzuzuführen.

4.4.1.2. Ausstellung von KraftfahrzeugenIndenHallendürfenKraftfahrzeugegrundsätzlichwederinBetriebgenommennochabge-stelltwerden.EineAusnahmebewilligung,diemitdemVordruck„Anmeldungfürvorbeugen-denBrandschutz“zubeantragenist,kannvonderBranddirektionMünchenerteiltwerden.AufdieErteilungderAusnahmebewilligungbestehtkeinAnspruch.InAusstellungshallen ist der Tankinhalt der Fahrzeuge aufdas für das Ein- undAusfahrennotwendige Maßzu reduzieren (dieReserveleuchtederTankanzeigemussaktiv sein).DerTreibstofftankistabzuschließen;aufVerlangenderMesseMünchenGmbHistauchdieBat-terieabzuklemmen.VerbrennungsmotorendürfenindenHallenundineigenenBautenderAussteller nicht in Betrieb vorgeführt werden. Bei Vorführungen im Freien müssen sie mitAuspufftöpfenversehensein.KraftstoffedürfennichtamStandgelagertwerden.BeiFahr-zeugenmitGasantriebenbzw. Energiegewinnungmit Brennstoffzellen ist auchPunkt5.9.zubeachten.FahrbareAusstellungsstände(ShowTrucks,Omnibusse,Traileretc.)sind,wennsieeinezusammenhängendeFlächevonmehrals30m²bilden,miteinerSprinkleranlagezuversehen. Zu einer solchen zusammenhängenden Fläche gehören auch die zwischen zweifahrbarenAusstellungsständenbefindlichenFlächen,esseidenn,dieAbständezwischendenbeidenfahrbarenAusstellungsständensindsogroß,dassdieinderHalleinstalliertenSprinklerinihrerWirkungnichtbeeinträchtigtsind.

4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe, MunitionExplosionsgefährliche Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes und Munition im Sinne desWaffengesetzesdürfenaufMessenundAusstellungennichtausgestelltwerden.

4.4.1.4. PyrotechnikDerUmgangmitPyrotechnikistgenehmigungspflichtigundmitderMesseMünchenGmbHabzustimmen. Eine Genehmigung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugendenBrandschutz“zubeantragenist,kannvondenzuständigenSicherheitsbehördenerteiltwer-den.AufdieErteilungderGenehmigungbestehtkeinAnspruch.

4.4.1.5. BalloneDieVerwendungvonBallonenist indenHallenundimFreigeländegrundsätzlichnichtge-stattet.AusnahmenbedürfendervorherigenschriftlichenGenehmigungderHauptabteilungTechnischer Ausstellerservice der Messe München GmbH. Sofern die Genehmigung erteiltwird,dürfendieBallonenurmitnichtbrennbarenundungiftigenGasenbefülltwerden.DieBallonemüssensichinnerhalbderStandgrenzenbefinden;diemaximaleStandbauhöheundHöhefürWerbematerialienisteinzuhalten.

4.4.1.6. FlugobjekteDieVerwendungvonFlugobjektenistindenHallenundimFreigeländegrundsätzlichnichtge-stattet.AusnahmenbedürfendervorherigenschriftlichenGenehmigungderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbH.

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Stand 06/2017 17

4.7.4. HallenbödenTeppicheundandereFußbodenbelägesindunfallsicherzuverlegenunddürfennichtüberdieMiet-flächehinausragen.EsdarfzumFixierennurKlebebandverwendetwerden,dasrückstandsfreizuentfernenist.AnsonstendarfderHallenfußbodenwederbeklebtnochbestrichenwerden.Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl,Fette,FarbenundÄhnlichesmüssensofortvomFußbodenentferntwerden.Versorgungskanäle sind in Hallenquerrichtung im Achsmaßabstand von ca. 5 m (C-Hallenca.4,50m,B0ca.4,85m)zwischendenPortalabschnittenvorhanden.DieHalleC1verfügtnebendenSpartenkanälen inHallenquerrichtungzusätzlichnochüber zwei Spartenkanälein Hallenlängsrichtung. Die Nutzung der Spartenkanäle ist ausschließlich den zuständigenServicepartnernderMesseMünchenGmbHvorbehalten.

4.7.5. Abhängungen von der HallendeckeAbhängungensindnurandendafürvorgesehenentechnischenEinrichtungenmöglichundnachDGUVVorschrift17auszuführen.

4.7.5.1. Bereitstellung von BefestigungspunktenAbhängungen von der Hallendecke und die Bereitstellung von Befestigungspunktenwerden aus-schließlich von der Messe München GmbH ausgeführt. Änderungen dieserAbhängekonstruktionendürfennurvonderMesseMünchenGmbHdurchgeführtwerden.DieMesseMünchenGmbHwirdhierzuFachfirmenalsSubunternehmerheranziehen.DemAusstellerwird,sofernesdiebaulichenVoraussetzungenzulassen,einBefestigungspunktan der gewünschten Position in dem Luftraum oberhalb der Standfläche zur Verfügunggestellt. Der Bestellung (Vordrucke „Abhängungen / Rigging“ in den Bestellformularenfür Ausstellerservices) sind Pläne beizufügen, aus denen die gewünschte Platzierung derBefestigungspunkte einschließlich der Höhenangabe ersichtlich ist. Die abzuhängendeKonstruktion darf sich nur im Luftraum oberhalb der Standfläche befinden. Bau- undWerbehöhensindzubeachten.DieMesseMünchenGmbHprüftanhanddereingereichtenUnterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte. Jeder vorgeseheneAbhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrechtbelastetwerden.DiemaximaleFlächenlastbeträgt5kg/m²(HallenC5/C6:20kg/m²)Stand-fläche. Für jeden Abhängepunkt ist die Belastung einzeln anzugeben und gegebenenfallsnachzu-weisen.AbhängungenfürgrößereLastennuraufAnfrage.

4.7.5.2. Anbringung von Gegenständen an den BefestigungspunktenDieabzuhängendenGegenstände(Beleuchtungsträger,Scheinwerferetc.)andenbestelltenBefesti-gungspunktendürfennurvonausstellereigenenFachkräftenodervonzugelassenenFachfirmenunterBeachtungderinDeutschlandbzw.derEUgeltendenVorschriftennachdemStandderTechnikangebrachtwerden.Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigenSicherheits- bestimmungen sowie im Besonderen die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze derPrävention),DGUVVorschrift17,DGUVVorschrift54,dieBGI810-3undgegebenenfallsdieVersammlungsstättenver-ordnung(VStättV)zubeachten.SeilverbindungenzurLastaufnahmemüssenderDIN56-921-11entsprechen;Drahtseilklemmendürfennichtverwendetwerden.Weitergehende Informationen über zugelassene Befestigungsmaterialien entnehmen Siebitte den Bestellformularen für Ausstellerservices (siehe „Merkblatt Abhängungen von derHallendecke“)odernutzenSiedenDownload-ServiceaufderHomepagederMesseMünchenGmbH.Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestimmungen zu beachten.Grundsätzlichnichtzulässigsind:

AbhängungenvonStandbauteilensowieExponaten AbsicherungenvonStandbauteilenoderExponaten(Standbauteilebzw.Exponatemüssen

selbstständigsicherstehen) abgehängteKonstruktionenmiteinerstarrenbzw.kraftschlüssigenVerbindungzum

HallenbodenAusnahmenbedürfendervorherigenschriftlichenZustimmungderMesse MünchenGmbH. DasAnbringenderabzuhängendenGegenständesowiedieBereitstellungundBefestigung vonLichttechnik-Komplettsystemenetc.kannauchbeiderMesseMünchenGmbHbestellt werden

4.7.6. StandbegrenzungswändeTrennwändekönnenüberdieBestellformularefürAusstellerservicesbestelltwerden.DieTrennwändeundStützendürfenvomAusstellerwederverändertnochverarbeitetwerden.DerAusstellerhaftet imFalleeinesVerstoßesfüralledadurchentstehendenPersonen-undSachschäden.

4.7.7. Werbemittel / PräsentationenStand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebeneBauhöhenichtüberschreiten.BeiWerbeträgernisteinAbstandvon2mzumNachbarstandeinzuhalten,esseidenn,dassdieWerbunginkeinerWeiseaufdenNachbarstandhinaus-gerichtetistAlle Arten von Vorführungen und Präsentationen sowie alle Formen optischer, sich bewe-genderoderakustischerWerbungbedürfendervorherigenschriftlichenGenehmigungderMesseMünchenGmbH.SiedürfenandereVeranstaltungsteilnehmernichtbelästigen,keineBesucheransammlungenhervorrufen,diezuStauungenaufdenGängenführen,unddiemes-seeigenenAusrufanlagenindenHallennichtübertönen.DieLautstärkedarf70dB(A)anderStandgrenzenichtüberschreiten.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,trotzvorhererteilterGenehmigungdiejenigenVor-führungeneinzuschränkenoderzuuntersagen,dieLärm,optischeBelästigungen,Schmutz,Staub,ErschütterungenodersonstigeEmissionenverursachenoderaussonstigenGründenzueinererheblichenBeeinträchtigungderVeranstaltungodervonVeranstaltungsteilnehmernführen.Blinkende,sichdrehendeodersichschnellbewegendeWerbeträgersowieLaufschriftenanderStandgrenzesindnichtgestattet.VorbehaltlichabweichenderRegelungenindenAllgemeinenTeilnahmebedingungenA„Wer-bung“ ist die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln nur auf dereigenenStandflächezulässig.DieMesseMünchenGmbHbehältsichjedochfürbesondereFälleweitereEinschränkungenvor.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,denStandzubetreten,umdieEinhaltungdervorstehendenRegelungenzuprüfen.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,Werbung,diegegendievorgenanntenRegelungenverstößt, zu entfernen, abzudeckenoder anderweitig aufKostenundGefahr desAusstel-lerszuunterbinden.WirdeineMesse,AusstellungodersonstigeVeranstaltungnichtvonderMesseMünchenGmbHdurchgeführt,istderjeweiligeVeranstalterberechtigt,dievorstehendbeschriebenenRechtederMesseMünchenGmbHwahrzunehmen.

4.7.8. BarrierefreiheitBeiderGestaltungderStändesollaufBarrierefreiheitgeachtetwerden.StändeundderenEinrichtungensolltenauchfürmobilitätseingeschränktePersonenohnefremdeHilfezugäng-lichundnutzbarsein.4.8. Freigelände4.8.1. Prüfung der MietflächeDieMietflächewirdvonderMesseMünchenGmbHaufdemBodendesFreigeländeseinge-messenundandenEckenmarkiert.JederAusstelleristverpflichtet,sichnachderStandzuteilungüberLageundMaßetwaigerEin-bauten,insbesondereVersorgungsleitungen,Fundamente,Gleise,Verteilerkästenusw.selbstzuinformierenundgegebenenfallsdenStandbauerzuunterrichten.

RettungswegoderdessenErreichbarkeitbeeinträchtigen,sindunzulässig.Eventuellzusätzlichnotwendigwerdendesicherheits-bzw.brandschutztechnischeForderungenbleibenderMes-seMünchenGmbHbiszurbrandschutztechnischenBegehungvorbehalten.Haben Standbauten im Freigelände Aufenthaltsräume, die keine Sichtverbindung in Fluch-trichtungzumnächstgelegenenFlucht-undRettungsweghaben,oderRäume,dieausschließ-lich über einen anderen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (ge-fangeneRäume),istinjedemdieserRäumeeinunmittelbarinsFreieführenderNotausstieg(Fensteröffnungmindestens60cmx100cm,Brüstungshöhemaximal110cm,unvergittertundohneHilfsmittelvoninnenzuöffnen)vorzusehen.SinddieAufenthaltsräume,diekeineSichtverbindung in FluchtrichtungzumnächstgelegenenRettungsweghaben,oderdiege-fangenenRäumenichtebenerdig,istvonjedemdieserRäumestatteinesinsFreieführendenNotausstiegseineinsFreieführendeTreppevorzusehen.GefangeneRäumedürfenkeineAuf-enthaltsräumesein.AndernfallsdürfengefangeneRäumevonderjeweiligenNutzungseinheitnurdurchGlaswän-deabgetrenntwerden,sodassoptischeinRaumerhaltenbleibt.

4.5. Ausgänge, Rettungswege, Türen4.5.1. Ausgänge, RettungswegeFürStändemiteinerGrundflächevonmehrals100m²,einerFluchtwegslängevonmehrals10modereinerStandaufplanung,beiderderAusgang/FluchtwegnichtvonjedemPunktaussichtbarist,geltenfolgendeMindestanforderungen:DieStändemüssenmindestenszweivoneinandergetrennteundmöglichstweitvoneinanderentfernteAusgänge/Fluchtwegehaben.StändemiteinerGrundflächevonbiszu100m²benötigeneinenAusgangmiteinerlichtenBreitevonmindestens0,90m.StändemiteinerGrundflächevonmehrals100m²benötigenzweiAusgängemiteinerlichtenBreitevonjeweils0,90m.StändemiteinerGrundflächevonmehrals200m²benötigenzweiAusgängemiteinerlichtenBreitevonjeweils1,20m.BeiStändenmiteinerGrundflächevonmehrals400m² schreibtdieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,imEinklangmitdenbestehendengesetzlichenundbehördlichenVorgabendieAnzahlderAusgängeundderenjeweiligelichteBreitevor.Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sicht-verbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Auf-enthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassenwerdenkönnen(gefangeneRäume),sindaufindenHallengelegenenStändenunzulässig.AlleMaßnahmen,dieSichtverbindung in FluchtrichtungzumnächstgelegenenFlucht-undRettungswegoderdessenErreichbarkeitbeeinträchtigen,sindunzulässig.Eventuellzusätzlichnotwendigwerdendesicherheits-bzw.brandschutztechnischeForderungenbleibenderMes-seMünchenGmbHbiszurAbnahmevorbehalten(siehePunkt4.4.4.).BeträgtinnerhalbeinesStandesdiemaximaleFluchtwegslängezueinemHallengangmehrals10m,soisteinzweiterAusgangund/odereinmindestens2mbreiterGanginnerhalbdesStandesvorzusehen,derzueinemHallengangführt.DieFluchtwegesindnachISO7010,BGVA8bzw.ASRA1.3zukennzeichnen.

4.5.2. TürenDieVerwendungvonPendeltüren,Drehtüren,Codiertüren,Schiebetüren,Hebetüren sowiesonstigerVorrichtungen,diealsZugangssperrenwirkenkönnen,istinRettungswegennichtzulässig.

4.6. Podeste, Leitern, Treppen, StegeAllgemeinbegehbareFlächen,dieunmittelbaranFlächenangrenzen,diemehrals0,20mtieferliegen,sindmitBrüstungenzuumwehren.Diesemüssenmindestens1mhochsein.EsmüssenmindestenseinObergurt,einMittelgurtundeinUntergurtvorhandensein.FüreinPodestabeinerBauhöhevon0,50m istein statischerNachweiszuerbringen.DiePodestflächemussjenachNutzunggemäßDINEN1991-1-1(2010)inVerbindungmitDINEN1991-1-1/NA(2010)Tabelle6.1DEgemäßKategorieC1bzw.C3ausgelegtwerden.DiesentsprichteinerNutzlast vonqk=3kN/m² fürCafésundEmpfangsräume, fürFlächenmitgroßenMenschenansammlungengelten5kN/m².EinstufigbegehbarePodestedürfenhöchstens0,20mhochsein.Leitern,TreppenundStegemüssendenUnfallverhütungsvorschriftenentsprechen.

4.7. Standgestaltung4.7.1. ErscheinungsbildDieAusstattungundGestaltungdesStandesundderdazunotwendigeAufbauistSachedesAusstellers.DerAussteller hat jedochdabei denCharakterunddas Erscheinungsbild einerjedenMesseundAusstellungzuberücksichtigen.DieMesseMünchenGmbHistbefugt,imZusammenhangdamitÄnderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Sie behält sichaußerdemvor,beieinzelnenMesseveranstaltungendenRahmenaufbau indenBesonderenTeilnahmebedingungen(B)vorzuschreiben.Produkte,dieinausbeuterischerKinderarbeitimSinnederILO-Konvention182hergestelltwurden,dürfennichtzurGestaltungundAusstat-tungdesStandesverwandtwerden.Wände,dieandenBesuchergängengelegensind,sinddurchdenEinbauvonVitrinen,Ni-schen,Displaysu.Ä.aufzulockernNameundSitzdesAusstellersmüssendeutlichsichtbaramStandangebrachtsein.DiedenNachbar-ständenzugewandtenStandseitensindoberhalbeinerBauhöhevon2,50mneutral,weiß,sauberundfreivonInstallationsmaterialzuhalten.

4.7.2. Prüfung der MietflächeDieMietflächewirdvonderMesseMünchenGmbHaufdemHallenbodeneingemessenundandenEckenmarkiert.JederAussteller istverpflichtet,sichnachderStandzuteilungüberLageundMaßetwaigerEinbauten,insbesondereFeuermelder,VerlaufderVersorgungskanäle,Lüftungssystemeusw.selbstzuin-formierenundgegebenenfallsdenStandbauerzuunterrichten.DieGrenzenderMietflächesindunbedingteinzuhalten(sieheauchPunkt4.7.4.Hallenböden).

4.7.3. Eingriff in die BausubstanzHallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder aufandere Art verändert werden (z. B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen,TapezierenundBeklebenistnichtgestattet.DurchStandaufbautenundExponatedürfenkeineHallenteileundtechnischeEinrichtungenbelastetwerden, die dafür nicht bestimmt sind.Hallensäulen /Hallenstützen können aberinnerhalbderStand-flächeohneBeschädigungderselbenimRahmenderzulässigenBauhöheumbautwerden.Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durchStemm-,Fundamentierungs-oderähnlicheArbeitenbeschädigtwerden.DasEinbringenvonBolzenundVerankerungenfürStandbautenistnichtgestattet.Die Befestigung von Exponaten durch Bodenverankerungen ist nur in begründetenAusnahmefällenundnurmitvorherigerschriftlicherGenehmigungderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,möglich.HierzusindspätestenszweiWochenvor Aufbaubeginn die be-nötigten Bodenverankerungen bei der Messe München GmbH,HauptabteilungTechnischerAussteller-service, schriftlich anzumelden.DerAnmeldung sindmaßstäblichePlänemitAngabederLage,VerankerungsartundBohrungsdurchmessersowieAnzahlderVerankerungenbeizufügen.DieAn-zahlderVerankerungenistaufdieunbedingtnotwendigeMengezubegrenzen. EinAnspruchaufdasEinbringenunddieNutzungvonBodenverankerungenbestehtnicht.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,die zur Ver ankerung zu verwendenden Materialien vorzuschreiben. Bei Verwendung vonnichtgenehmigtenMaterialienund /oderbeiEinbringungvonBodenverankerungenohneschriftlicheGenehmigungderMesseMünchenGmbHwirdeineReparaturkostenpauschalevon90,00EUR/Bohrlochzzgl.MwSt. erhoben. Fürweitere InformationenwendenSie sichbitteandieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice.

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 18

4.9.2. Auflagen zur Standflächenüberbauung, Höhe der Standinnenräume, MindestabständeDie lichteHöhevon Innenräumenbei zweigeschossigerBauweisemuss sowohl imErd-alsauchimObergeschossmindestens2,40mbetragen.IstdieüberbauteFlächegrößerals30m²,soisteineSprinkleranlagenachVDS-Richtlinienzuinstallieren.Fürjedeangefangenen12m²überbauterbzw.abgedeckterFlächeisteinSprink-lerkopf vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutzmiteinzubeziehen.DerMindestabstandfürTreppen,offeneKabinen,Terrassen/Bewirtungs-flächenbeträgtzurStandgrenzedesNachbarstandes3m.IsteineUnterschreitungdesAb-standeszumNachbarstanderforderlich,soisteinSichtschutzzumNachbarnimbetroffenenBereichvonmindestens2mHöhezuerrichten.

4.9.3. Nutzlasten / LastannahmenFürdieGeschossdeckeeineszweigeschossigenMessestandesinnerhalbeinerMessehallesindnachDINEN1991-1-1(2010)inVerbindungmitDINEN1991-1-1/NA(2010)Tabelle6.1DEals Nutzlasten anzusetzen: Bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d. h.MöblierungmitTischenundStühleninfreierAnordnungoderinBesprechungskabinen,mussdieGeschossdeckefüreineNutzlastvon3,0kN/m²ausgelegtwerden (KategorieC1).EineuneingeschränkteNutzungalsAusstellungs-undVerkaufsraum,alsVersammlungsraumohneodermitdichterBestuhlungerfordertdieAuslegungderGeschossdeckefüreineNutzlastvon5,0kN/m²(KategorieC3).ZurErzielungeinerausreichendenLängs-Quer-StabilitätisteineHo-rizontallastvonH=P/20(P=Nutzlast)anzusetzen.DieNutzungistjeweilsdeutlicherkennbarindiePläne,diezurGenehmigungeingereichtwerden,einzutragen.Treppenmüssen immerfüreineNutzlastvon5,0kN/m²ausgelegtwerden.FürBrüstungenundGeländersind1kN/minHolmhöheanzusetzen.Esistnachzuweisen,dassdieBoden-pressungderStützendiezulässigeBodenpressungderHallenfußbödennichtüberschreitet,siehePunkt3.1.Hallendaten.

4.9.4. Rettungswege / TreppenZweigeschossige Stände bis 100 m² überbauter Fläche benötigen nur eine Treppe, derenAuslaufaußerhalbderÜberbauungendenmuss.DiemaximaleFluchtweglängevomOber-geschossbiszumErreicheneinesHallenhauptgangesimErdgeschossdarf25mnichtüber-schreiten.StändemiteinerGrundflächevonbiszu100m²benötigeneinenAusgangmiteinerlichtenBreitevonmindestens0,90m.StändemiteinerGrundflächevonmehrals100m²benötigenzweiAusgängemiteinerlichtenBreitevonjeweils0,90m.StändemiteinerGrundflächevonmehrals200m²benötigenzweiAusgängemiteinerlichtenBreitevonjeweils1,20m.BeiStändenmiteinerGrundflächevonmehrals400m² schreibtdieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,imEinklangmitdenbestehendengesetzlichenundbehördlichenVorgabendieAnzahlderAusgängeundderenjeweiligelichteBreitevor.Wendel-bzw.SpindeltreppensindinRettungswegennichtzulässig.DieSteigungshöhederTreppenstufedarfnichtmehrals0,19m,dieAuftrittstiefenichtwenigerals0,26mbetragen.DieBreitederRettungswege(Ausgänge,Treppen,Gänge)sindnachdergrößtmöglichenAn-zahlvonPersonenzubemessen,dieimEreignisfallaufdieRettungswegeangewiesensind.TreppenbenötigeneinelichteMindestbreitevon1m.IstdieObergeschossflächegrößerals100m²,sindmindestenszweientgegengesetztange-ordneteTreppenerforderlich.DieHälftedieserTreppendarfnurinnichtüberbauteBereicheauslaufen.BeimehrgeschossigenStandbautenimFreigeländemussjedeNutzungseinheitinjedemGeschossübermindestens zwei voneinanderunabhängigeRettungswege verfügen.VonjederStellemusseinAusganginsFreieinhöchstens30mEntfernungerreichbarsein.FürjedesGeschossistzudemmindestenseinAusganginsFreiesoanzuordnenbzw.auszu-bilden,dassergefahrlosalsRettungswegbenutztwerdenkann(eigenerTreppenraumoderAußentreppe).AlleTreppenanlagensindnachDIN18065auszuführen. ImBereichvonundunterTreppenläufenohneSetzstufendürfenkeineLagerungenvorgenommenoderRegaleeingebautwerden.Handläufemüssengriffsicherseinundsindendlosauszuführen.AbeinerTreppenbreitevonmehrals1msindzweiHandläufeanzubringen

4.9.5. BaumaterialienBeizweigeschossigenStändensinddietragendenBauteile,DeckendesErdgeschossesundderFußbodendesObergeschossesausmindestensschwerentflammbaren(gem.DIN4102oderENDIN13501-1)Baustoffenzuerstellen.FürFußbodenbelagundWandverkleidungsinddieimMessebauüblichenBaustoffezugelas-sen.VerankerungenimHallenbodensindunzulässig.DieallgemeinenbaurechtlichenBestimmungensindeinzuhalten.Eventuellnotwendigwer-dendeweiteresicherheits-bzw.brandschutztechnischeForderungenbleibenbiszurAbnah-mevorbehalten.

4.9.6. ObergeschossAufindenHallengelegenenStändenmüssenabgetrennteAufenthaltsräumeeineSichtver-bindung in Fluchtrichtung zumnächstgelegenen Flucht- undRettungsweghaben.Aufent-haltsräume,dieausschließlichübereinenabgetrenntenRaumbetretenoderverlassenwer-denkönnen(gefangeneRäume),sindaufindenHallengelegenenStändenunzulässig.AlleMaßnahmen,welchedieSichtverbindunginFluchtrichtungzumnächstgelegenenFlucht-undRettungswegoderdessenErreichbarkeitbeeinträchtigen,sindunzulässig.Eventuellzusätzlichnotwendigwerdendesicherheits-bzw.brandschutztechnischeForderungenbleibenderMes-seMünchenGmbHbiszurAbnahmevorbehalten(siehePunkt4.4.4.).UmwehrungenmüssenmitFußleistenvonmindestens0,05mHöheversehenseinunddurchKnieleisten,Gitter,festeAusfüllungenoderaufanderegeeigneteWeisesoausgeführtsein,dasseinHindurchfallenvonPersonenverhindertwird.UmeinAbstellenvonGegenständen(z.B.Gläsern)unddieGefahrdesHerabfallensauszuschließen, sindHandläufebzw.obereBrüstungsabschlüsseentsprechend,z.B.rundoderhalbrund,auszuführen.BrüstungensindentsprechendPunkt4.6.undPunkt4.9.3.auszuführen.BeiAbdeckungenüberObergeschossflächenwendenSiesichbitteandieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice.

5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung5.1. Allgemeine VorschriftenDerAusstelleristfürdieBetriebssicherheitunddieEinhaltungderArbeitsschutz-undUnfall-verhütungsvorschriftenaufseinemStandverantwortlich.DieAuf-undAbbauarbeitendürfennurimRahmenderjeweilsgültigenarbeits-undgewerberechtlichenBestimmungendurch-geführtwerden.

5.1.1. SchädenJededurchAusstelleroderderenBeauftragte verursachteBeschädigung imMessegelände,seinenGebäudenoderEinrichtungenwirdnachBeendigungderVeranstaltungaufKostenderbetreffendenAusstellerdurchdieMesseMünchenGmbHbeseitigt.

5.2. Einsatz von ArbeitsmittelnBolzenschuss-undBolzenschubgerätekönnenimEinzelfallzugelassenwerden.DerEinsatzvonHolzbearbeitungsmaschinenohneSpäneabsaugungistnichtzulässig.DerEinsatzvonKränenundGabelstaplernistdenVertragsspediteurenderMesseMünchenGmbHvorbehalten.EsdürfennurArbeitsbühneneingesetztwerden,dievondenzuständigenServicepartnernderMesseMünchenGmbHzurVerfügunggestelltwerden.DieangemietetenHubarbeitsbühnendürfenausschließlich vonhierzubefähigtenPersonenüber18 Jahrenbedientwerden.DieBefähigungmussmindestensdemberufsgenossenschaftlichenGrundsatzDGUV-G308/008entsprechen.InbesonderenFällenhateineAbstimmungmitderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,zuerfolgen.

DieGrenzenderMietflächesindunbedingteinzuhalten.Esistsicherzustellen,dasskeinesichaufderMietflächebefindlichenGegenständeüberdieMietflächehinausragen.AusnahmenkanndieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,fürTurmdreh-kräneausSicherheitsgründenerteilen;siekanndieAusnahmegenehmigungdavonabhängigmachen,dasssämtlichebetroffenenAusstellerdarineingewilligthaben,dassderbetreffendeTurmdrehkran in ihren Stand hineinragt. Weigert sich ein Aussteller, diese Einwilligung zuerteilen,soistdieWeigerungunbeachtlich,wennesausSicherheitsgründenerforderlichist,dassderbetreffendeTurmdrehkraninseineMietflächehineinragt.

4.8.2. AufbauBaulicheAnlagenabeinerGrundflächevonmehrals50m²oderabeinerHöhevonmehrals5msowieSonderkonstruktionen(z.B.Werbetürme)dieimFreigeländeerrichtetwerdensollen,bedürfendervorherigenGenehmigungderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHundsindmitdementsprechendenVordruckindenBestellformularenfürAusstellerservicesunddendaringenanntenUnterlagenbeiderMesseMünchenGmbHspätestenssechsWochenvorMessebeginnanzumelden.FürVerankerungenvonZelten,Abspannungen,FahnenmastenundfürsonstigeArbeitenimBodendesFreigeländessindderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMün-chenGmbHgenaueLageplänezurschriftlichenGenehmigungeinzureichen.OhneschriftlicheGenehmigungistjedeArbeitimGeländebodenuntersagt.VorBeginnderArbeitenimGelän-debodenistdieHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHzubenachrichtigen.BeiderErrichtungvonAnlagen,insbesonderevonbaulichenAnlagen,sindsämtlicheöffent-lichrechtlichenVorschrifteneinzuhalten.EinzuhaltensindfernerdieeinschlägigenSicherheits-vorschriftendertechnischenÜberwachungsvereine.DasAufstellenfliegenderBauten,dienachArt.72BayBOeinerAusführungsgenehmigungbedürfen, ist der LandeshauptstadtMünchen–Referat für StadtplanungundBauordnung–HauptabteilungIV–Lokalbaukommission–unterVorlagedesPrüfbuchesundunterEinhal-tungdergesetzlichenFristenanzuzeigen.Postanschrift:LandeshauptstadtMünchenReferatfürStadtplanungundBauordnungHauptabteilungIV–LokalbaukommissionBlumenstraße28b80331Münchenwww.muenchen.deBeiallenAufbauarbeitenistaufvorhandeneVersorgungsleitungen,Fundamente,Verteilerkäs-tenusw.Rücksichtzunehmen.SoweitsolcheinnerhalbeinzelnerStandflächenliegen,müssensiejederzeitzugänglichsein.ArbeitenanGleisanlagen,dieimFreigeländeverlegtsind,sindnichtgestattet.Standbautendürfennichtnäherals0,50mzudenGrenzenderNachbarstän-degebautwerden,esseidenn,dassdieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,hierübereineschriftlicheAusnahmeerteilt.BittewendenSiesichbezüglichderPositionierungvonbaulichenAnlagen>75m²mindestenssechsWochenvorAufbaubeginnandieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice.GegebenenfallssindAbstimmungenmitNachbarständenzurEinhaltungderMindestabstän-de(10Meter)bzw.zusätzlichebaulicheMaßnahmen(z.B.Brandschutzwände)erforderlich.StraßendürfenmitAufbautenundsonstigenEinrichtungenauchwährenddesAuf-undAb-bauesnichtbelegtwerden, sie sindals Feuerwehrzufahrten indergesamtenBreite freizu-halten.AnjedemMessestandsindgeeigneteFeuerlöschernachDINEN3oderDIN14406inange-messenerAnzahlbereitzuhalten.SämtlichenotwendigenAusgängesindmitSchilderngemäßderUnfallverhütungsvorschriftASRA1.3bzw.DINENISO7010zukennzeichnen.

4.8.3. AbbauBiszumfestgesetztenAbbauterminsindsämtlicheAusstellungsflächenimursprünglichenZu-standderMesseMünchenGmbHzuübergeben.HierzusinddieFlächenzurRückgabebeiderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,zurPlatzabnahmean-zumelden.DiePlätzeimFreigeländesindzuplanierenunddiedurchErdarbeitenaufgelocker-tenFlächenmaschinellzuverdichten.AsphaltierteundbegrünteFlächenwerdenausschließ-lichvonderMesseMünchenGmbHaufKostendesbetreffendenAusstellersinstandgesetzt.BeiallenAbbauarbeitenistaufvorhandeneVersorgungsleitungen,Fundamente,Verteilerkäs-tenusw. Rücksicht zunehmen.ArbeitenanGleisen,die imFreigeländeverlegt sind, sindnichtgestattetAlle Einbauten wie Fundamente, eingerammte Pfähle, Versorgungsleitungen sind bis zumfestgesetztenAbbauterminzuentfernen,esseidenn,dassmitderMesseMünchenGmbHeineanderweitigeAbsprachegetroffenwordenistunddieseEinbautenmind.0,30munterGeländeniveaueingebautsind.IndiesenFällensindPläne,ausdenendiegenaueLageundGrößedieserEinbautenzuersehensind,beiderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHunverzüglicheinzureichen.SolltenbiszumfestgesetztenAbbautermindiegeschuldeten Instandsetzungsarbeitennichtausgeführt worden sein, ist die Messe München GmbH berechtigt, diese auf Kosten desAusstellersvorzunehmenbzw.vonDrittenvornehmenzulassen.

4.8.4 Transport von RaupenfahrzeugenNurRaupenfahrzeugemitglattenPlatten,dieauchfüröffentlicheVerkehrswegezugelassensind,dürfendieStraßendesMessegeländesbefahren.DerTransportvonRaupenfahrzeugenindieMessehallenistnurnachvorherigerRücksprachemitderHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHgestattet(sieheauchPunkt4.4.1.2.).FürBeschä-digungenderStraßendeckenundderHallenbödenhaftetderAusstellerinvollemUmfang.

4.8.5 Sonstige Regelungen im FreigeländeAussteller, deren Stände andie Einfriedung desMessegeländes grenzen, dürfenden ZaunnichtfürihreZweckeverwenden.Esistnichtgestattet,dieZaunaußenseitealsWerbeflächezubenutzen.DiesgiltauchfürdieAuf-undAbbauzeit.Bauelemente, Standbeschilderung und Fahnen müssen so angebracht sein, dass eine un-zumutbareBeeinträchtigunganderer, insbesondereandererAusstellerundBesucher,unter-bleibt.IrreführendeFirmenschildermüssenaufVerlangenderMesseleitungentferntwerden.ExponatemiteinerHöhevonmehrals30msindmitdementsprechendenVordruckindenBestellformularenfürAusstellerservicesbeiderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTech-nischerAusstellerservicespätestenszwölfWochenvorMessebeginnanzumelden.Turmdrehkrane usw. sind vorschriftsmäßig abzusichern. Das Anhängen von WerbeträgernodersonstigenLasten(ausgenommenFahnen)anKranen,ArbeitsbühnenundExponatenistausSicherheitsgründenverboten.DieVerwendungvonFlüssiggaszuHeizzweckenistnichtzulässig.GeeigneteÖlfeuerungenkönnenimEinvernehmenmitderBranddirektionverwendetwerden.ImÜbrigengeltendieallgemeinenRegelungenunddieRegelungenfürdenHallenbereich,soferndiesesinngemäßaufdasFreigeländeanwendbarsind,auchfürdasFreigelände.

4.9. Zweigeschossige Bauweise4.9.1. BauanfrageZweigeschossigeMesseständekönnennurnachvorherigerGenehmigungderBranddirektionMünchen,derzuständigenProjektleitungderMesseMünchenGmbHundderHauptabteilungTechnischerAusstellerserviceindenHallenA1–A6,B1–B6,C1–C6gebautwerden.DieGeneh-migungistauchabhängigvondervorgesehenenPositioninderHalleundderzugehörigenGrundfläche.MaßgeblichfüreineGenehmigungistauch,wiesichderzweigeschossigeStandaufdieGestaltungunddieÜbersichtlichkeitderHallesowieaufdieNachbarständeauswirkt.InderHalleB0(ICM– InternationalesCongressCenterMünchen) isteinezweigeschossigeBauweisenichtmöglich.

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 19

DieVerlegungderWasser-undAbwasserinstallationenerfolgtindenHallensoweitalsmöglichindenSpartenkanälen,unterUmständenjedochüberirdisch,wenndieLagedesAnschluss-punktesdieserfordert.ImFreigeländesindWasser-undAbwasserinstallationengrundsätzlichmöglich;dieLeitungsverlegungkannüberirdischaufdemBodenoderunterirdischerfolgen.InAusnahmefällenkannesbeiungünstigerLagevorkommen,dassderbestellteAnschlussnichtinstalliertwerdenkannbzw.mitMehrkostenzurechnenist.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,Wasser-undAbwasserleitungenund-anschlüsse,diebenachbartenStändendienen,durchdenStanddesAusstellerszuführen,esseidenn,dassderMesseMünchenGmbHderWasser-bzw.AbwasseranschlussdesbenachbartenStan-desohnedieVerlegungvonLeitungenundAnschlüssenaufdemStanddesAusstellerszugleichenodergeringerenKostenmöglichist.Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstän-deüberqueren,sobedarfdiesdervorherigenZustimmungderMesseMünchenGmbH.DieLeitungenmüssenverkehrssicherverlegtwerden.DieKostenhatderAusstellerzutragen.SoweitderWasserverbrauchnichtpauschalberechnetwird,wirdernachdemüberdenein-gebautenZählerermitteltenVerbrauchjem³zudenindenBestellformularenfürAussteller-servicesangegebenenPreisenberechnet.ChemischverunreinigteAbwässerdürfennichtindasKanalsystemeingeleitetwerden(sieheauchPunkt6.2.1.).DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,nachVeranstaltungsendedieWasserver-sorgungderAusstellerausSicherheitsgründeneinzustellen.

5.4.2. StandinstallationInnerhalb der Stände können Sanitärinstallationen (Wasser- und Abwasserinstallationen)von ausstellereigenen Fachkräftenoder von zugelassenen Fachfirmenentsprechendden inDeutschlandbzw.deninderEUgeltendenVorschriftensowiedemStandderTechnikentspre-chendausgeführtwerden.SanitärinstallationsarbeiteninnerhalbderStändekönnennachBestellungauchdurchdieMes-seMünchenGmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden.SoferndieSanitärinstallationsarbeiten innerhalbderStände,zudenenauchdieAnschlüssevonVerbrauchern(GerätenmitWasser-bzw.Abwasseranschlusswiez.B.Spülen)gehören,nicht durch die Messe München GmbH bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hatderAusstellerderMesse MünchenGmbHrechtzeitigvorBeginnderArbeiten, spätestens14TagevorAufbaubeginn,darüberzuinformieren,welcheFachfirmenbzw.FachkräftedieSanitärinstallationsarbeitendurchführenwerden. LiegenderMesseMünchenGmbHdieseInformationen nicht rechtzeitig vor, wird die Messe München GmbH die Verbraucher aufKostendesAusstellerszuden indenBestellformularen fürAusstellerservicesangegebenenPreisenanschließen.Anschlüsse,MaschinenundGeräte,dienichtzugelassensindoderdiedenBestimmungennichtentsprechenoderderenVerbrauchhöheristalsangemeldet,sindunzulässig.SiekönnenvonderMesseMünchenGmbHaufKostenundGefahrdesAusstellersvomStandentferntundinVerwahrunggenommenwerden.GeschirrspülmaschinenohneeingebauteAbwasserpumpewerdenbeizugeringemAblaufge-fälleausSicherheitsgründennichtandasWassernetzangeschlossenDer Anschluss von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf ist der Messe München GmbH,Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, anzuzeigen. Der Wasserverbrauch wird überZählerzudenindenBestellformularenfürAusstellerservicesangegebenenPreisenberechnet.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,dieNutzungvonKühlgerätenmitoffe-nemKühlkreislaufzuuntersagen.

5.5. Druckluftinstallation5.5.1. AnschlüsseDieVersorgungderAusstellungsständemitDruckluft ist indenHallenund imFreigeländemöglich.DieVersorgungerfolgtimAllgemeinenübereinenAnschlussaneineKompressor-station.DieMesseMünchenGmbHbehältsichvor,einenKompressorfürdieDruckluftversor-gungamStand,beispielsweisebeigeringemDruckluftbedarf,zuinstallieren.DieVerwendungeinesvomAusstellerzustellendenKompressorsistderHauptabteilungTechnischerAussteller-servicederMesseMünchenGmbHspätestensvierWochenvorAufbaubeginnderjeweiligenVeranstaltunganzuzeigen.DerAusstelleristnichtberechtigt,DruckluftfürseinenStandvonPersonenzubeziehen,dievonderMesseMünchenGmbHhierfürnichtermächtigtwordensind.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestattet,DruckluftvonbenachbartenStändenzubeziehen.DerAusstelleristfernernichtberechtigt,aufdemMessegeländeDrittemitAus-nahmeseinerMitausstellermitDruckluft,dieihmvonderMesseMünchenGmbHgeliefertwird,zuversorgen. Insbesondere istesdemAusstellernichtgestattet,benachbarteStändemitvonderMesseMünchenGmbHgelieferterDruckluftzuversorgen.Druckluftinstallationenvom Messedruckluftnetz bis zu den Ständen dürfen nur von der Messe München GmbHbzw.ihrenVertragsfirmendurchgeführtwerden.ZudenDruckluftinstallationengehörenderDrucklufthauptanschlussmitDruckluftleitungen.DerAusstellerhatdafürzusorgen,dassdieDruckluftinstallationsobemessenist,dasssämt-licheDruckluftverbraucheraufdemStandgleichzeitigbetriebenwerdenkönnen.StelltdieMesseMünchenGmbHfest,dassdievomAusstellerbestellteDruckluftinstallationdengleich-zeitigenBetriebsämtlicherDruckluftverbraucheraufdemStandnichtgewährleistet,soistdieMesseMünchenGmbHauchohneAuftragdesAusstellersberechtigt,dieDruckluftinstallationaufKostendesAusstellerszudenindenBestellformularenfürAusstellerservicesangegebenenPreisennachzurüsten.DieVerlegungerfolgt soweit alsmöglich indenSpartenkanälen,unterUmständen jedochüberirdisch,wenndieLagedesAnschlusspunktesdieserfordert.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,Druckluftleitungenund-anschlüsse,diebenachbar-tenStändendienen,durchdenStanddesAusstellerszuführen,esseidenn,dassderMesseMünchenGmbHderDruckluftanschlussdesbenachbartenStandesohnedieVerlegungvonLeitungenundAnschlüssenaufdemStanddesAusstellerszugleichenodergeringerenKostenmöglich ist.WünschtderAussteller dieVerlegung von Leitungen,dieVerkehrsgängeoderFremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Messe MünchenGmbH.DieLeitungenmüssenverkehrssicherverlegtwerden.DieKostenhatderAusstellerzutragen.DenBestellungen(Vordruck„Druckluft-undVakuumanschluss“indenBestellformularenfürAusstellerservices)istdieGrundrissskizzebeizufügen,ausderdiegewünschtePlatzierungderAnschlüsseersichtlichist.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,nachVeranstaltungsendedieDruckluft-versorgungderAusstellerausSicherheitsgründeneinzustellen.

5.5.2. StandinstallationInnerhalbderStändekönnenDruckluftinstallationenvonausstellereigenenFachkräftenodervonzugelassenenFachfirmenentsprechenddeninDeutschlandbzw.deninderEUgeltendenVorschriftensowiedemStandderTechnikentsprechendausgeführtwerden.Druckluftinstallationsarbeiten innerhalbderStändekönnennachBestellungauchdurchdieMesseMünchenGmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden.SoferndieDruckluftinstallationsarbeiteninnerhalbderStände,zudenenauchdieAnschlüssevonVerbrauchern(GerätenmitDruckluftanschluss)gehören,nichtdurchdieMesseMünchenGmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden,hatderAusstellerdieMesseMünchenGmbHrechtzeitigvorBeginnderArbeiten, spätestens14TagevorAufbaubeginn,darüberzuinformieren,welcheFachfirmenbzw.FachkräftedieDruckluftinstallationsarbeitendurch-führenwerden.LiegenderMesseMünchenGmbHdieseInformationennichtrechtzeitigvor,wirddieMesseMünchenGmbHdieVerbraucheraufKostendesMieterszudenzumVeran-staltungszeitpunktgültigenPreisenanschließen.Anschlüsse,MaschinenundGeräte,dienichtzugelassensindoderdiedenBestimmungennichtentsprechenoderderenVerbrauchhöheristalsangemeldet,sindunzulässig.SiekönnenvonderMesseMünchenGmbHaufKostenundGefahrdesAusstellersvomStandentferntundinVerwahrunggenommenwerden.

5.3. Elektroinstallation5.3.1. AnschlüsseElektroinstallationenvondenSpartenbiszudenStändendürfennurvonderMesseMünchenGmbHbzw.ihrenVertragsfirmendurchgeführtwerden.ZudenausschließlichvonderMesseMünchenGmbHbzw.ihrenVertragsfirmendurchzuführendenElektroinstallationengehörenderHauptanschlussmitElektroleitung,Hauptsicherungsowieggf.Hauptschalter/Stromzäh-ler.DieMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstellerservice,behältsichdasRechtvor,denElektroanschlussausSicherheitsgründenaufeinenGrundanschlussproStand-flächezubegrenzen.DieVerwendungvonGeneratorenaufdenStändenistohnevorherigeschriftlicheGenehmigungderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstel-lerservice,nichtgestattet.DerAusstelleristnichtberechtigt,denStromfürseinenStandvonPersonenzubeziehen,dievonderMesseMünchenGmbHhierfürnichtermächtigtwordensind.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestattet,StromvonbenachbartenStändenzubeziehen.DerAussteller ist fernernichtberechtigt,aufdemMessegeländeDrittemitAus-nahmeseinerMitausstellermitStromzuversorgen.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestattet,benachbarteStändemitStromzuversorgen.Den Bestellungen (Vordrucke unter „Elektroinstallation“ in den Bestellformularen für Aus-stellerservices) isteineGrundrissskizzebeizufügen,ausderdiegewünschtePlatzierungderAnschlüsseersichtlichist.DerAusstellerhatdafürzusorgen,dassdieElektroinstallationsobemessen ist,dasssämt-licheStromverbraucheraufdemStandgleichzeitigbetriebenwerdenkönnen. Istdasnichtder Fall, ist die Messe München GmbH auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, dieElektroinstallationaufKostendesAusstellerszudenindenBestellformularenfürAusstellerser-vicesangegebenenPreisensonachzurüsten,dasssämtlicheStromverbraucheraufdemStandgleichzeitigbetriebenwerdenkönnen.DieVerlegungderElektroinstallationenerfolgtsoweitalsmöglichindenSpartenkanälen;sieerfolgtüberFlur,wenndieLagedesAnschlusspunktesdieserfordert.DieMesseMünchenGmbHist berechtigt,Elektroleitungenund-anschlüsse,diebenachbartenStändendienen,durchdenStanddesAusstellerszuführen,esseidenn,dassderMesseMünchenGmbHderElektroanschlussdesbenachbartenStandesohnedieVerlegungvonLeitungenundAnschlüs-senaufdemStanddesAusstellerszugleichenodergeringerenKostenmöglichist.Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstän-deüberqueren,sobedarfdiesdervorherigenZustimmungderMesseMünchenGmbH.DieLeitungenmüssenverkehrssicherverlegtwerden.DieKostenhatderAusstellerzutragen.SoweitderStromverbrauchnichtpauschalberechnetwird,wirdernachdemüberdeneinge-bautenZählerermitteltenVerbrauchjekW/hzudenindenBestellformularenfürAussteller-servicesangegebenenPreisenberechnet.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,nachVeranstaltungsendedieStromver-sorgungderAusstellerausSicherheitsgründeneinzustellen.

5.3.2. StandinstallationInnerhalbderStändekönnenInstallationenvonausstellereigenenFachkräftenodervonzu-gelassenen Fachfirmen entsprechend den VDE-Vorschriften (Verband der Elektrotechnik,Elektronikund Informationstechnike.V.),denVdSRichtliniensowiedemStandderTechnikentsprechendausgeführtwerden.Elektroinstallationsarbeiten innerhalbderStändekönnennachBestellungauchdurchdieMesseMünchenGmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden.Anschlüsse,MaschinenundGeräte,dienichtzugelassensindoderdiedenBestimmungennichtentsprechenoderderenVerbrauchhöheristalsangemeldet,sindunzulässig.SiekönnenvonderMesseMünchenGmbHaufKostenundGefahrdesAusstellersvomStandentferntundinVerwahrunggenommenwerden.

5.3.3. Montage- und BetriebsvorschriftenDiegesamteelektrischeEinrichtungistnachdenneuestenSicherheitsvorschriftendesVerban-desderElektrotechnik(VDE)auszuführen.BesonderszubeachtensindVDE0100,0100-718,0128unddieIEC-Norm60364-7-711.DerAnteilvonhoch-oderniederfrequenten, indasNetzabgegebenenStörungendarfdieinVDE0160undVDE0838(EN50006)undEN61000-2-4angegebenWertenichtüber-schreiten.LeitfähigeBauteilesindindieMaßnahmenzumSchutzbeiindirektemBerührenmiteinzube-ziehen(Standerdung).Die im„MerkblattfürdieElektroinstallationinMesseständen“genanntenRegelungensindzubeachten.AlleElektroinstallationenderMesseständewerdenvoneinemSachverständigennachdenamMesseplatzMünchengeltendenBestimmungengeprüftundabgenommen.DieAbnahmewirddurchdieMesseMünchenGmbHveranlasst.

5.3.4. SicherheitsmaßnahmenZumbesonderenSchutzsindallewärmeabgebendenElektrogeräte(Kochplatten,Scheinwer-fer,Transformatorenusw.)aufnichtbrennbarer,wärmebeständigerundasbestfreierUnterlagezumontierenundwährenddesBetriebesausreichendzubeaufsichtigen.EntsprechendderWärmeentwicklungisteinausreichendgroßerAbstandzubrennbarenMa-terialiensicherzustellen,sodassdiesenichtentzündetwerdenkönnen.BeleuchtungskörperdürfennichtanbrennbarenDekorationeno.Ä.angebrachtwerden.

5.3.5. SicherheitsbeleuchtungStände, indenendurchdieBesonderheit ihrerBauweisedievorhandeneallgemeineSicher-heitsbeleuchtungnichtwirksamist,bedürfeneinerzusätzlicheneigenenSicherheitsbeleuch-tung.Diese istgemäßderderzeitanerkanntenRegelnderTechnikzuinstallieren.Sie istsoanzulegen,dasseinsicheresZurechtfindenbiszudenallgemeinenRettungswegengewähr-leistetist.

5.4. Wasser- und AbwasserinstallationAlleInstallationeninnerhalbderStändemüssendenjeweilsgültigenTrinkwasserbestimmun-genentsprechen,sodassdurchInstallationundBetriebeinesAnschlusseseineEinschränkungderTrinkwasserqualitätausgeschlossenist.DasWasserwirdvorEinspeisungindasHallennetzdurcheineWasserkonditionierungsanlage(Chlordioxid)geleitet.DasVerfahrenentsprichtderTrinkwasserverordnung.

5.4.1. AnschlüsseWasser-undAbwasserinstallationenvondenSpartenbiszudenStändendürfennurvonderMesseMünchenGmbHbzw.ihrenVertragsfirmendurchgeführtwerden.ZudenWasser-undAbwasserinstallationengehörenderWasserhauptanschluss(Be-undEntwässerungsanschluss)mit Zu- undAblaufrohren sowieggf. derWasserzähler.DerAussteller ist nicht berechtigt,WasserfürseinenStandvonPersonenzubeziehen,dievonderMesseMünchenGmbHhier-fürnichtermächtigtwordensind.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestattet,WasservonbenachbartenStändenzubeziehen.DerAusstelleristfernernichtberechtigt,aufdemMessegeländeDrittemitAusnahmeseinerMitausstellermitWasser,dasihmvonderMesseMünchenGmbHgeliefertwird,zuversorgen.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestat-tet,benachbarteStändemitvonderMesseMünchenGmbHgeliefertemWasserzuversorgen.DenBestellungen(Vordruckeunter„Sanitärinstallationen/Sprinkler/Druckluft“indenBe-stellformularenfürAusstellerservices)sindAnschlussplänebeizufügen,ausderdiegewünsch-tePlatzierungderAnschlüsseersichtlichist.DerAusstellerhatdafürzusorgen,dassdieWasser-undAbwasserinstallationsobemessenist,dasssämtlicheWasserverbraucheraufdemStandgleichzeitigbetriebenwerdenkönnen.StelltdieMesseMünchenGmbHfest,dassdievomAusstellerbestellteWasser-undAbwas-serinstallationdengleichzeitigenBetriebsämtlicherWasserverbraucheraufdemStandnichtgewährleistet,soistdieMesseMünchenGmbHauchohneAuftragdesAusstellersberechtigt,dieWasser-undAbwasserinstallationaufKostendesAusstellerszudenindenBestellformula-renfürAusstellerservicesangegebenenPreisennachzurüsten.

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20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 20

bewertungdurchgeführtwordensein,technischeUnterlagenfürdenNachweisderKonformi-täterstellt,eineEG-KonformitätserklärungausgestelltunddieCE-Kennzeichnungangebrachtsein.Betriebsanleitung,Sicherheitshinweiseetc.sindinderLandessprachedesNutzersbereitzuhaltenbzw.anzubringen.BeiVorführungensinddieerforderlichenVorkehrungenzumSchutzvonPersonendurchdasStandpersonalzutreffen.DasStandpersonalistauchfürdieGewährleistungdesAusschlussesvonunbefugtenSchalt-vorgängenverantwortlich.

5.8.2.1. SchutzvorrichtungenMaschinen-undApparateteiledürfennurmitallenSchutzvorrichtungen inBetriebgenom-menwerden.DienormalenSchutzvorrichtungenkönnendurcheinesichereAbdeckungausgeeignetemGlas/transparentemMaterialersetztwerden.WerdenGerätenichtinBetriebgenommen,könnendieSchutzvorrichtungenabgenommenwerden,umdemBesucherdieBauartundAusführungderabgedecktenTeileerkennbarzumachen.DieSchutzvorrichtungenmüssendannnebenderMaschinesichtbaraufgestelltbleiben.

5.8.2.2. PrüfverfahrenDieausgestelltentechnischenArbeitsmittelwerdenhinsichtlichihrerunfallschutz-undsicher-heitstechnischenAusführungvonderzuständigenAufsichtsbehörde–demGewerbeaufsicht-samt–gegebenenfallsgemeinsammitdenzuständigenberufsgenossenschaftlichenFachaus-schüssenbesichtigtundaufdieEinhaltungderSicherheitsanforderungenhinüberprüft.ZurÜberprüfungderCE-KennzeichnungdurchdasAmt istesgeboten,dieEG-Konformitätser-klärungaufdemMessestandzurEinsichtnahmebereitzuhalten. InZweifelsfällensollensichAusstellerfrühzeitigvorMessebeginnmitdemzuständigenAmtinVerbindungsetzen.

5.8.2.3. BetriebsverbotDarüberhinausistdieMesseMünchenGmbHberechtigt,jederzeitdenBetriebvonMaschi-nen,ApparatenundGerätenzuuntersagen,wennnachihrerEinschätzungdurchdenBetriebGefahrenfürPersonenundSachenzubefürchtensind.

5.8.3. Druckbehälter5.8.3.1. AbnahmebescheinigungDruckbehälterdürfenaufdemStandnurbetriebenwerden,wenndiegemäßBetriebssicher-heitsverordnung(BetrSichV)gefordertenPrüfungendurchgeführtwurden.Diedarüberaus-gestellten Prüfnachweise (Bescheinigungen bzw. Aufzeichnungen) sind am AusstellungsortbeimDruckbehälter aufzubewahrenundaufVerlangenderzuständigenAufsichtsbehördevorzulegen.

5.8.3.2. PrüfungErgänzendzurVorlageeinerBescheinigungüberdieBau-undWasserdruckprüfung(EG-Kon-formitätserklärungsowienotwendigeUnterlagenindeutscheroderenglischerSprache)musseineAbnahmevorOrterfolgen.BeiAnmeldungbisvierWochenvorMessebeginnkönnenprüfpflichtigeDruckbehälterbiseinenTagvorMesseeröffnungaufdemMessestandderAb-nahmeprüfungdurchdenTechnischenÜberwachungsvereinunterzogenwerden.AnfragensindandieHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHzurichten.EinefürdenDruckbehälterverantwortlichePersonmussamMessestandanwesendsein.

5.8.3.3. MietgeräteWerden Leihgeräte am Stand eingesetzt, so gelten die vorstehenden Regelungen entspre-chend.InsbesonderesinddieausgestelltenPrüfnachweise(5.8.3.1.)amAusstellungsortbeimDruckbehälteraufzubewahrenundaufVerlangenderzuständigenAufsichtsbehördevorzu-legen.

5.8.3.4. ÜberwachungDieerforderlichenAbnahmebescheinigungensindwährendderVeranstaltungfürdasGewer-beaufsichtsamtbereitzuhalten.

5.8.4. Abgase und DämpfeVon Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Ver-anstaltungsteilnehmerbelästigendeDämpfeundGasedürfennichtindieHalleneingeleitetwerden.SiemüssenüberentsprechendeRohrleitungennachVorgabendesBundesimmissi-onsschutzgesetzesinsFreieabgeführtwerden.

5.8.5. AbgasanlagenBrennbare,gesundheitsschädlicheoderdieVeranstaltungsteilnehmerbelästigenderDämpfeundGasemüssenübereineAbgasleitungabgeleitetwerden.DieAbzügedürfenausschließ-lichvonderMesseMünchenGmbHodereinervonihrbeauftragtenFirmamontiertwerden.DenBestellungen(Vordruck„Wrasen-undRauchgasabzügeHallen“indenBestellformularenfürAusstellerservicesbzw.aufAnfragebeiderHauptabteilungTechnischerAusstellerserviceder Messe München GmbH) ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschtePlatzierungderAbzügeersichtlichist.

5.9. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren FlüssigkeitenDieVerwendungvonDruckgasen,FlüssiggasenundbrennbarenFlüssigkeitenistgrundsätzlichuntersagt. EineAusnahmebewilligung,diemit demVordruck„Anmeldung für vorbeugen-denBrandschutz“zubeantragenist,kannvonderBranddirektionMünchenerteiltwerden.VoraussetzungfüreineAusnahmebewilligungderBranddirektionMünchenist,dassdiebe-antragteVerwendungvonDruckgasen,FlüssiggasenoderbrennbarenFlüssigkeitenfürdenBetrieboderdieVorführungvonExponatenerforderlichsind.AufdieErteilungderAusnah-mebewilligungbestehtkeinAnspruch.LeereBehälter,indenenDruckgase,FlüssiggaseoderbrennbareFlüssigkeitenenthaltenwaren,dürfennichtamStandundinderHalleaufbewahrtodergelagertwerden.FürGeräteundAnlagen,dienichtzurVorführungbetriebenwerden,sindnurLeerflaschenzulässig.Diesesindaugenscheinlichalssolchezukennzeichnen.EineVorratslagerunginderHalleistgrundsätzlichverboten.

5.9.1. DruckgasEntsprechenddenUnfallverhütungsvorschriftensindDruckgasflaschengegenStoß,Umfallen,Zugriff Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen.Druckgasflaschen sind stehend zulagern.

5.9.2. FlüssiggasUnterderVoraussetzung,dassfürdiePräsentationenvonExponatenkeineElektro-oderErd-gas-Anlagenbetriebenwerdenkönnen,kannunterfolgendenAuflageneinerFlüssiggas-An-lageimEinzelfallzugestimmtwerden.

DerAufstellungsortistmitderBranddirektionMünchenfestzulegen. DiemaximalzulässigeFlüssiggasmengeamStandbeträgt11kg. DieinBenutzungbefindlicheFlüssiggasflascheistgegendenZugriffUnbefugtersowie

gegenErwärmungdurchAufbewahrungineinemallseitsgeschlossenen,gekennzeich- netenBlechschrank(gelbesSchildmitschwarzem„G“)mitBodenlüftungzuschützen.

DGUVVorschrift79und„TechnischeRegelnFlüssiggas“TRF2012sindeinzuhalten, dieordnungsgemäßeBeschaffenheitunddieDichtigkeitistvoneinemSachkundigen zuprüfenundgem.BGVD34zubescheinigen.

SchläucheundLeitungenderFlüssiggasanlagesindsozuverlegen,dasssiezugentlastet undgegenmechanischeBelastunggeschütztsind.

DieVerwendungzuHeiz-undKochzweckenistnichtzulässig. AufdemMessestandisteinamtlichzugelassenerFeuerlöscherPG6nachDIN14406bzw.

DINEN3bereitzuhalten.

5.6. Gasinstallation5.6.1. AnschlüsseGasinstallationenvondenSpartenbiszudenStändendürfennurvonderMesseMünchenGmbH bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehörenderGashauptanschlussmitGasleitungenundKugelhahnabsperrungsowieggf.derGaszäh-ler.DerAussteller istnichtberechtigt,GasfürseinenStandvonPersonenzubeziehen,dievonderMesseMünchenGmbHhierfür nicht ermächtigtworden sind. Insbesondere ist esdemAusstellernichtgestattet,GasvonbenachbartenStändenzubeziehen.DerAusstelleristfernernichtberechtigt,aufdemMessegeländeDrittemitAusnahmeseinerMitausstellermitGas,dasihmvonderMesseMünchenGmbHgeliefertwird,zuversorgen.InsbesondereistesdemAusstellernichtgestattet,benachbarteStändemitvonderMesseMünchenGmbHgeliefertemGaszuversorgen.DenBestellungen(Vordruck„GasanschlussErdgas“ indenBestellformularenfürAussteller-services bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MesseMünchenGmbH)sindAnschlussplänebeizufügen,ausderdiegewünschtePlatzierungderAnschlüsseersichtlichist.DerAusstellerhatdafürzusorgen,dassdieGasinstallationsobe-messenist,dasssämtlicheGasverbraucheraufdemStandgleichzeitigbetriebenwerdenkön-nen.StelltdieMesseMünchenGmbHfest,dassdievomAusstellerbestellteGasinstallationdengleichzeitigenBetriebsämtlicherGasverbraucheraufdemStandnichtgewährleistet,soistdieMesseMünchenGmbHauchohneAuftragdesAusstellersberechtigt,dieGasinstallationaufKostendesAusstellerszudenindenBestellformularenfürAusstellerservicesangegebenenPreisennachzurüsten.DieVerlegungderGasinstallationenerfolgtindenHallensoweitalsmöglichindenSpartenka-nälen,unterUmständenjedochüberirdisch,wenndieLagedesAnschlusspunktesdieserfor-dert.InAbhängigkeitvonderPositionderStandflächekannesvorkommen,dassderbestellteAnschlussnichtinstalliertwerdenkannbzw.mitMehrkostenzurechnenist.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,Gasleitungenund-anschlüsse,diebenachbartenStänden dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MesseMünchenGmbHderGasanschlussdesbenachbartenStandesohnedieVerlegungvonLei-tungenundAnschlüssenaufdemStanddesAusstellerszugleichenodergeringerenKostenmöglichist.Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstän-deüberqueren,sobedarfdiesdervorherigenZustimmungderMesseMünchenGmbH.DieLeitungenmüssenverkehrssicherverlegtwerden.DieKostenhatderAusstellerzutragen.SoweitderGasverbrauchnichtpauschalberechnetwird,wirdernachdemüberdeneinge-bautenZählerermitteltenVerbrauchjem³zudenindenBestellformularenfürAusstellerser-vicesangegebenenPreisenberechnetDieVerwendungvonGaszuBeleuchtungs-/Heizungszwecken(z.B.Strahlungsheizgeräte)alseinElementderStandgestaltung istnicht statthaft. Exponate sindvondieserRegelunggrundsätzlichausgenommen.SämtlicheBrennermüssenmitKleinstellernoderautomatischenZündvorrichtungenausgestattetwerden.FürdieEinhaltungdereinschlägigenSicherheitsbestimmungen istderAussteller selbst ver-antwortlich.InsbesonderezubeachtensinddieVorschriftenvonDVWG,TÜV,BranddirektionMünchen,StadtwerkeMünchen.DieMesseMünchenGmbHbehältsichdasRechtvor,nachVeranstaltungsendedieGasversor-gungderAusstellerausSicherheitsgründeneinzustellen.

5.6.2. StandinstallationInnerhalbderStändekönnenGasinstallationenvonausstellereigenenFachkräftenodervonzugelassenen Fachfirmen entsprechendden inDeutschlandbzw. den in der EUgeltendenVorschriftensowiedemStandderTechnikentsprechendausgeführtwerden.GasinstallationsarbeiteninnerhalbderStändekönnennachBestellungauchdurchdieMesseMünchenGmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden.SoferndieGasinstallationsarbeiteninnerhalbderStände,zudenenauchdieAnschlüssevonVerbrauchern (Geräte mit Gasanschluss) gehören, nicht durch die Messe München GmbHbzw.ihreVertragsfirmenausgeführtwerden,hatderAusstellerderMesseMünchenGmbHrechtzeitigvorBeginnderArbeiten,spätestens14TagevorAufbaubeginn,darüberzuinfor-mieren,welcheFachfirmenbzw.FachkräftedieGasinstallationsarbeitendurchführenwerden.LiegenderMesseMünchenGmbHdieseInformationennichtrechtzeitigvor,wirddieMesseMünchenGmbHdieVerbraucheraufKostendesAusstellerszudenindenBestellformularenfürAusstellerservicesangegebenenPreisenanschließen.Anschlüsse,MaschinenundGeräte,dienichtzugelassensindoderdiedenBestimmungennichtentsprechenoderderenVerbrauchhöheristalsangemeldet,sindunzulässig.SiekönnenvonderMesseMünchenGmbHaufKostenundGefahrdesAusstellersvomStandentferntundinVerwahrunggenommenwerden.

5.7. Informations- und KommunikationsdienstleistungenSämtlichedrahtgebundenenAnschlüssefürInformations-undKommunikationsdienstleistun-genzumStandwerdenausschließlichvonderMesseMünchenGmbHzurVerfügunggestellt.DenBestellungen(Vordrucke„Informations-undTelekommunikationsleistungen“indenBe-stellformularenfürAusstellerservices)sindAnschlussplänebeizufügen,ausderdiegewünsch-tePlatzierungderAnschlüsseersichtlichist.

5.8. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen5.8.1. MaschinengeräuscheDerBetrieb lärmverursachenderMaschinenundGeräte bedarf der vorherigen schriftlichenGenehmigung der Messe München GmbH. Er darf andere Veranstaltungsteilnehmer nichtbelästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängenführen,unddiemesseeigenenAusrufanlagenindenHallennichtübertönen.Lärmverursa-chendeMaschinenundGerätedürfennurinkurzenIntervallenbetriebenwerdenundnursolangeundsohäufig,wieesderVorführzweckerfordert.DieLautstärkedarf70dB(A)anderStandgrenzenichtüberschreiten.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,trotzvorhererteilterGenehmigungdiejenigenVor-führungeneinzuschränkenoderzuuntersagen,dieLärmoderoptischeBelästigungverursa-chenoderaussonstigenGründenzueinererheblichenBeeinträchtigungderVeranstaltungbzw.vonVeranstaltungsteilnehmernführen.Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der Messe MünchenGmbHdurchgeführt,istderjeweiligeVeranstalterberechtigt,dievorstehendbeschriebenenRechtederMesseMünchenGmbHwahrzunehmen.

5.8.2. ProduktsicherheitDer Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet nur Produkte zu zeigen, die den europäischenAnforderungenandieBereitstellungaufdemMarkt(wiez.B.spezifischeEU-RichtlinienwieMaschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Medizinprodukterichtli-nie,PSA-Richtlinieetc.)undderdaraufberuhendennationalenGesetzgebung(wiez.B.demProduktsicherheitsgesetz–ProdSG)entsprechen.AbweichendhiervondürfenaufMessenundAusstellungenauchProdukteausgestelltwerden,derenÜbereinstimmungmitdengrundle-gendenSicherheitsanforderungennochnichthergestelltist.AllerdingsmussindiesemFallmiteinemamProduktangebrachtenSchilddaraufhingewiesenwerden,dasseineBereitstellungaufdemMarktinderEUundimEuropäischenWirtschaftraum(EWR)erstbeiEinhaltungallermaßgeblichenRechtsvorschriftenmöglichistoderdasProduktnurfürdenExportinNicht-EU-StaatenundNicht-EWR-Staatenvorgesehenist.DerAusstellerermächtigtdieMesseMünchenGmbH, inAbstimmungmitderzuständigenBehörde auch in seinem Namen öffentlich zu erklären, dass bei Exponaten, an denen dievorgeschriebeneCE-Kennzeichnungfehlt,dasKonformitätsbewertungsverfahrennochnichtabgeschlossenist,unddassdieseExponatenochnichtdenformalenundsicherheitstechni-schenAnforderungendereinschlägigenVorschriftenentsprechenundindenLändernderEUunddesEWRerstindenVerkehrgebrachtunderworbenwerdenkönnen,wenndieÜberein-stimmungmitdiesenVorschriftenhergestelltist.Produktedürfen(undmüssen)nurdannmiteinerCE-Kennzeichnungversehenwerden,wennsiespezifischenEU-Richtlinienunterliegen,dieeinesolcheCE-Kennzeichnungvorschreiben.FürdieseProduktemusseineKonformitäts-

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5.12.3. LaseranlagenDerBetriebvonLaseranlagenistgenehmigungspflichtigundmitderMesseMünchenGmbHabzustimmen.DerBetriebvonLaseranlagenistgem.DGUVVorschrift11beiderzuständigenBehördeanzuzeigen.DieAnzeigehatmitdemVordruck„AnmeldungvonLaser-undRöntge-neinrichtungen“indenBestellformularenfürAusstellerserviceszuerfolgen.DerBetriebvonLasernwirddurcheinenSachverständigenbegutachtet.DieLasereinrichtungdarfnurinBetriebgenommenwerden,wenndieAuflagendesSachverständigeneingehaltenwerden.

5.13. Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und OberschwingungenDerBetriebvonHochfrequenzgeräten,FunkanlagenundElektromagnetischenFeldernistge-nehmigungspflichtigundmitderMesseMünchenGmbHabzustimmen.DerBetriebvonHochfrequenzgerätenundFunkanlagenistnurdanngestattet,wennsiedenBestimmungendesGesetzesüberFernmeldeanlagenBGBIIsowiedesGesetzesüberelektro-magnetischeVerträglichkeitvonGeräten(EMVG)entsprechen.EsdürfenPersonensuchanlagen,Mikroportanlagen,GegensprechanlagenundFernwirkfunk-anlagen nurmitGenehmigungderRegulierungsbehörde fürTelekommunikationundPost(RegTP)betriebenwerden.EineKopiederGenehmigungsunterlagenderRegulierungsbehör-deistderMesseMünchenGmbHrechtzeitigvorVeranstaltungsbeginnvorzulegen.DerBetriebvonHochfrequenzgerätenundFunkanlagenistfernernurdanngestattet,wennsienachweislicheinenausreichendgroßenFrequenzabstandzudenaufdemMessegeländebereits genutzten Frequenzen /Anwendungenaufweisen.DieserNachweis ist gegenüberderMesseMünchenGmbHzuerbringen.AngabenzudenaufdemMessegeländegenutztenFrequenzen/AnwendungensindüberdieHauptabteilungTechnischerAusstellerservicederMesseMünchenGmbHerhältlich.WerdenExponateausgestelltoderStanddekorationenbenutzt,beidenenelektrische,mag-netischeoderelektromagnetischeFelderzurAnwendungkommen,sosinddieFestlegungender26.VerordnungzurDurchführungdesBundesimmissionsschutzgesetzeseinzuhalten.DieElektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsstände sind so auszuführen, dassunzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versor-gungsnetzvermiedenwerden(sieheauchPunkt5.3.3.).

5.14. Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, WarensendungenDievonderMesseMünchenGmbHvertraglichverpflichtetenSpediteure,imFolgendenMes-sespediteuregenannt,übenimMessegeländedasalleinigeSpeditionsrechtaus.Diesbetrifftz.B.dasVerbringenvonExponaten,Standaufbautenusw.indenStandinkl.Gestellungeven-tuellerHilfs-undArbeitsgeräte (Gabelstapler,Krane,Arbeitsbühnen,etc.)sowieZollabferti-gungzurtemporärenbzw.definitivenEinfuhr.FürgenannteSpeditionsleistungeninnerhalbdesMessegeländesdürfennurdieMessespediteurebeauftragtwerden.InbesonderenFällenhateineAbstimmungmitderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechnischerAusstel-lerservice,zuerfolgen.EineHaftungderMesseMünchenGmbHfüralleRisiken,diesichausderTätigkeitderMes-sespediteureergebenkönnen,istausgeschlossen.DieLagerungvonLeergutjeglicherArtaufdenStändenistverboten.Der Aussteller ist nicht berechtigt, die Messe München GmbH als Empfänger von Waren-sendungen(Ausstellungsgut,Standbaumaterial, Informationsmaterialunddergleichen)odersonstigenSendungenzubezeichnen,dienichtfürdieMesseMünchenGmbH,sondernfürdenAusstelleroderDrittebestimmtsind.DieMesseMünchenGmbHistberechtigt,abernichtverpflichtet,aufKostenundGefahrdesAusstellersundgegenErstattungsämtlicherAufwen-dungendieseSendungenanzunehmenundzulagernoderdenzuständigenMessespediteurmitderLagerungsolcherSendungen,insbesonderemitderLagerungvonAusstellungs-undVerpackungsgutzubeauftragen.GegendieMesseMünchenGmbHkönnenkeineAnsprüchedarausabgeleitetwerden,dasssiederartigeSendungenohnePrüfungderOrdnungsmäßig-keitundVollständigkeitannimmt,Fracht-undSpeditionsrechnungennichtüberprüftoderdieWarenichtordnungsgemäßlagertoderverwahrt.

5.15. Musikalische WiedergabenFürmusikalischeWiedergabenallerArtistunterdenVoraussetzungendesUrheberrechtsge-setzesdieErlaubnisderGesellschaftfürmusikalischeAufführungs-undmechanischeVerviel-fältigungsrechteGEMAerforderlich.Kontakt:GEMA,[email protected],www.gema.deNichtangemeldeteMusikwiedergabenkönnenSchadenersatzansprüchederGEMAzurFolgehaben(§97Urheberrechtsgesetz).

5.16. GetränkeschankanlagenFürdieErrichtungunddenBetriebvonGetränkeschankanlagenaufdemStandsinddiege-setzlichen Bestimmungen, insbesondere die Technischen Regeln für Schankanlagen (TRSK)400Nr.3.3.1und3.3.2.unddieBetriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)zubeachten.WeitereInformationenkönnendemVordruck„AnmeldungvonSchankanlagen,AbgabevonSpeisenundGetränken“indenBestellformularenfürAusstellerservicesentnommenwerden.

5.17. LebensmittelüberwachungBeiderAbgabevonKostprobenzumVerzehranOrtundStelleunddemVerkaufvonSpeisenundGetränkenanOrtundStellesinddiegesetzlichenBestimmungenzubeachten,insbeson-deredieLebensmittelhygieneverordnung.BeigewerbsmäßigerHerstellungoderInverkehrbringungvonLebensmittelnhatderAusstellerdasInfektionsschutzgesetzzubeachten.EsistSachedesAusstellers,sichüberalleeinschlä-gigenVorschriften, auchdiederörtlichenSicherheitsbehörden, zuunterrichtenund sie zubeachten.Weitere InformationenkönnendemVordruck„Anmeldung vonSchankanlagen,AbgabevonSpeisenundGetränken“indenBestellformularenfürAusstellerservicesentnom-menwerden.

5.18. Belästigungen durch AusstellungsgutAusstellungsgut,dasdurchAussehen,Geruch,Geräusche,ErschütterungenoderähnlicheEi-genschafteneineerheblicheStörungdesVeranstaltungsbetriebshervorruft,insbesonderezueiner erheblichenGefährdungoderBeeinträchtigung vonVeranstaltungsteilnehmernodervon Gegenständen Dritter führt, ist auf Verlangen der Messe München GmbH sofort zuentfernen.DieseVerpflichtungdesAusstellersbestehtauchdann,wennerinderAnmeldungaufderartigeEigenschaftenhingewiesenhatundihmtrotzdemdieZulassungerteiltwurde.KommtderAusstellerseinerVerpflichtung,Ausstellungsgutzuentfernen,nichtunverzüglichnach,soistdieMesseMünchenGmbHberechtigt,diebeanstandetenAusstellungsgüteraufKostenundGefahrdesAusstellerszuentfernenoderdessenMessestandzuschließen,ohnedassdemAusstellerhierausAnsprüchegegendieMesseMünchenGmbHbzw.denjeweiligenVeranstaltererwachsen.DerAbbauzeitpunktfürdengeschlossenenStandwirdvonderMesseMünchenGmbHbestimmt.Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der Messe MünchenGmbHdurchgeführt,istderjeweiligeVeranstalterberechtigt,dievorstehendbeschriebenenRechtederMesseMünchenGmbHwahrzunehmen.

6. UmweltschutzDieMesseMünchenGmbHhatsichdemvorsorgendenSchutzderUmweltverpflichtet.DerAusstelleristverpflichtet,dafürzusorgen,dasssämtlichedenUmweltschutzbetreffen-denBestimmungenundVorgabenauchvonseinenAuftragnehmernverbindlicheingehaltenwerden.

JedesgasbetriebeneVerbrauchsgerätmussunmittelbaramGeräteinjederzeitgut erreichbaresAbsperrventilhaben.DasLagernvonFlüssiggasflascheninMessehallen istnichterlaubt.

5.9.3. Brennbare FlüssigkeitenDieGenehmigungzurVerwendungbrennbarerFlüssigkeitenkannnurfürdenBetrieboderdieVorführungvonExponatenerteiltwerden.WeitereInformationenkönnendemVordruck„AnmeldungfürvorbeugendenBrandschutz“indenBestellformularenfürAusstellerservicesentnommenwerden.Anlagen,diemitbrennbarenFlüssigkeitenbetriebenoder vorgeführtwerden,sindandenEinfüllstutzensowieandenStellen,andenenFlüssigkeitenaustretenkönnen,mitnichtbrennbarenAuffangbehälternzuversehen.DabeimEinfüllenderFlüssig-keiteneinbesonderesGefahrenmomenteintritt,isthiermitgrößterSorgfaltundVorsichtzuverfahren.BetriebswarmeGerätedürfennichtmitbrennbarenFlüssigkeitengefülltwerden.Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Explosions-gefahr sofort aus den Behältern zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen. Am EinsatzortherrschtabsolutesRauchverbot.FürentsprechendeBeschilderungistzusorgen.DerZugangdarfnurbefugtenPersonenermöglichtwerden.ImStandisteingeeigneterundzugelassenerFeuerlöschernachDIN14406bzw.EN3bereitzuhalten.

5.10. GefahrstoffeDerEinsatzunddieVerwendungasbesthaltigerBaustoffeoderasbesthaltigerErzeugnisseso-wieandererGefahrenstoffeistverboten.AufdasGesetzzumSchutzvorgefährlichenStoffen(Chemikaliengesetz)inderjeweilsgültigenFassunginVerbindungmitderChemikalien-Ver-botsverordnung (Chem.VerbotsV) sowiederGefahrenstoffverordnung (GefStoffV) inderjeweilsgültigenFassungwirdhingewiesen.

5.11. Versammlungsräume / SzenenflächenVorführungen und akustische Werbung bedürfen der vorherigen Zustimmung der MesseMünchenGmbHundhabensozuerfolgen,dassdiebenachbartenAusstellernichtgestörtwerden. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MesseMünchenGmbHistberechtigt,trotzvorhererteilterGenehmigungdiejenigenVorführungeneinzuschränkenoderzuuntersa-gen,dieLärmoderoptischeBelästigungverursachenoderaussonstigenGründenzueinerer-heblichenGefährdungoderBeeinträchtigungderVeranstaltungbzw.vonVeranstaltungsteil-nehmernführen.DiebehördlichenVorschriftensindzubeachten.OffenesFeuerundbrandgefährlicheHandlungensindunzulässigundbedürfenimEinzelfallderZustimmungderBranddirektion.ElektrischeSchaltanlagendürfenfürBesuchernichtzu-gänglichsein.Sofern200odermehrSitzplätzevorgesehensind,sindineinemgesondertenPlan(BestuhlungsplanMaßstab1:200),derin3-facherAusfertigungbeiderMesseMünchenGmbHeinzureichenist,dieGesamtzahlderSitzplätzesowiedieRettungswegedarzustellen,wobeidieBreitederRettungswegenachdergrößtmöglichenAnzahlderPersonenzubemes-senist,diesichindemRaumaufhaltenkönnen.EineAusfertigungdesfürdiejeweiligeNut-zunggenehmigtenPlansistinderNähedesHaupteingangseinesjedenVersammlungsraumsgut sichtbar anzubringen. Abgetrennte Versammlungsräume müssen eine Sichtverbindungin Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Versammlungs-räume,dieausschließlichübereinenanderenabgetrenntenRaumbetreten oderverlassenwerden können (gefangene Versammlungsräume), sind unzulässig. Alle Maßnahmen, dieSichtverbindunginFluchtrichtungzumnächstgelegenenFlucht-undRettungswegoderdes-senErreichbarkeitbeeinträchtigen,sindunzulässig.Eventuellzusätzlichnotwendigwerdendesicherheits-bzw.brandschutztechnischeForderungenbleibenderMesseMünchenGmbHbiszurAbnahmevorbehalten(siehePunkt4.4.4.).DieMesseMünchenGmbHbehältsichvor,ergänzendeAuflagenzuerstellen,sofernsichdieNotwendigkeitergibt.DiegültigeFassungderVersammlungsstättenverordnung(VStättV)(insbesonderedieBetriebs-vorschriftenimTeil4mit§§31mit43,sowie§10Abs.1,§14Abs.3und§19Abs.6)istein-zuhalten.DieBreitederRettungswegeinVersammlungsräumenistnachdergrößtmöglichenAnzahlderPersonenzubemessen,diesichindemRaumaufhaltenkönnen.DielichteBreiteeinesjedenTeilsvonRettungswegenmussfürdiedaraufangewiesenenPersonenmindestens1,20m je200Personenbetragen.Staffelungensindnur inSchrittenvon0,60mzulässig.DieerforderlichenRettungswegbreitensindbiszurVerkehrsflächerechnerischnachzuweisen.DieAusgängeinabgedunkeltenRäumensindausreichendzubeleuchten(BeschilderungnachDINENISO7010bzw.ASRA1.3).VorhängeimBereichderAusgängemüssenleichtgängigaufdievorgeschriebeneMindestausgangsbreitezuöffnensein,10cmüberdemBodenendenundschwerentflammbarsein.DieTeilungskantensindfarbigzukennzeichnen.DasVerschlie-ßen(Verschnüreno.Ä.)währendderBetriebszeitistunzulässig.DieAnmeldunghatmitdemVordruck„AnmeldungfürvorbeugendenBrandschutz“indenBestellformularenfürAusstel-lerserviceszuerfolgen.VersammlungsräumemüssenmindestenszweiAusgängeunmittelbarzudenGängenderHallenhaben.DieseAusgänge sind soweitwiemöglich voneinanderentferntanzuordnen.InReihenangeordneteSitzplätzemüssenunverrückbarbefestigtsein;werdennurvorüber-gehendStühleaufgestellt,sosindsieindeneinzelnenReihenfestmiteinanderzuverbinden.Sitzplätzemüssenmindestens0,50mbreitsein.ZwischendenSitzplatzreihenmusseinelichteDurchgangsbreitevonmindestens0,40mvorhandensein.SitzplätzemüsseninBlöckenvonhöchstens30Sitzplatzreihenangeordnetsein.HinterundzwischendenBlöckenmüssenGän-gemiteinerMindestbreitevon1,20mvorhandensein.SeitlicheinesGangsdürfenhöchstenszehn Sitzplätze angeordnet sein. Der Bestuhlungsplan muss alle Sitz- und Stehplätze aus-weisen.VonjedemTischplatzdarfderWegzueinemGangnichtlängerals10msein.DerAbstandvonTischzuTischsoll1,50mnichtunterschreiten.DiePlätzefürRollstuhlfahrersindbesonderszukennzeichnen.TüreninRettungswegeninVersammlungsräumenmüsseninFluchtrichtungaufschlagenunddürfenkeineSchwellenhaben.WährenddesAufenthaltsvonPersoneninVersammlungsräu-men,müssendieTürenderjeweiligenRettungswegejederzeitvoninnenleichtundinvollerBreitegeöffnetwerdenkönnen.BeiSzenenflächenimSinnedergültigenVersammlungsstät-tenverordnung(VStättV)istgegenüberderMesseMünchenGmbH,HauptabteilungTechni-scherAusstellerservice,einVerantwortlicherfürVeranstaltungstechnikbzw.eineFachkraftfürVeranstaltungstechnik(gem.§§39,40VStättV)namentlichzubenennen.

5.12. Strahlenschutz5.12.1. Radioaktive StoffeDerUmgangmitradioaktivenStoffenistgenehmigungspflichtigundmitderMesseMünchenGmbHabzustimmen.DieGenehmigung istnachderStrahlenschutzverordnungbeiderzu-ständigenBehördezubeantragenundmindestenssechsWochenvorMessebeginnderMesseMünchenGmbH vorzulegen. Soweit bereits eineGenehmigung vorhanden ist, ist nachzu-weisen,dassderbeabsichtigteUmgangmitradioaktivenStoffenaufdemMessegeländevondieserGenehmigungumfasstist.WeitereInformationenkönnendemVordruck„AnmeldungfürvorbeugendenBrandschutz“indenBestellformularenfürAusstellerservicesentnommenwerden.

5.12.2. Röntgenanlagen und StörstrahlerDer Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit derMesseMünchenGmbHabzustimmen.Es istdieVerordnungüberdenSchutzvorSchädendurchRöntgenstrahlenzubeachten.DerBetriebvonRöntgenanlagenundStörstrahlernistge-nehmigungs-oderanzeigepflichtiggemäߧ§3,4,5,8RöV.DiezuständigeBehördefürdenAusstellungsortMünchenistdasStaatlicheGewerbeaufsichtsamtMünchen,beidemdieAn-trägeoderAnzeigeneinzureichensind.DieAnzeigehatmitdemVordruck„AnmeldungvonLaser-undRöntgeneinrichtungen“indenBestellformularenfürAusstellerserviceszuerfolgen.

Page 22: 20.–22. UNI 2018, MESSE MÜNCHEN ANMELDUNG · Kreuzt der Aussteller außerdem Produktgruppen der parallel stattfindenden Messen in der Nomen-klatur an ... Bauteile (Kabel, Steckverbindungen,

20.–22. JUNI 2018, MESSE MÜNCHEN

Stand 06/2017 22

6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz6.2.1. Öl-, FettabscheiderDer Aussteller, der auf seinem Messestand öl- oder fetthaltige Speisen oder sonstige Waren in mehr als haushaltsüblichen Mengen herstellt, verarbeitet, vorführt oder verabreicht, hat vor der Entsorgung dieser Speisen und Waren die anfallenden Öle und Fette gesondert aufzufan-gen, sie getrennt von sonstigen Abfällen in geeignete Behältnisse, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, einzufüllen und an seiner Standgrenze zur Abholung durch die Messe München GmbH bereitzustellen.Der Aussteller, der auf seinem Messestand Spül- und sonstige Kücheneinrichtungen hat, die keine haushaltsüblichen Spül- bzw. Kücheneinrichtungen sind, hat die auf seinem Messestand anfallenden Abwässer über Fettabscheider abzuführen. Der Bestellvordruck für die Installation eines Fettabscheiders kann bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Aus-stellerservice, angefordert werden.

6.2.2. Reinigung / ReinigungsmittelDie Messe München GmbH sorgt für die Reinigung der Verkehrsflächen und der sonstigen Flä-chen auf dem Messegelände, soweit sie sie nicht Ausstellern oder sonstigen Dritten überlassen hat. Die Reinigung des Messestandes obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Messe- bzw. Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aussteller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, dürfen nur von der Messe München GmbH zugelassene Unternehmen damit be-auftragt werden. Von der Messe München GmbH nicht zugelassene Reinigungsunternehmen werden aus den Ausstellungsbereichen verwiesen.Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Flüssigkeiten, Substanzen oder sonstige Stoffe, die zur Reinigung des Standes bzw. zur Reini-gung, zum Betrieb und zum Unterhalt des Exponate unumgänglich notwendig sind, sind so fach- und sachgerecht einzusetzen, dass umweltschädigende Einwirkungen unterbleiben. Restbestände einschließlich verwendeter Hilfsmittel (z. B. getränkte Putzwolle) sind fachge-recht als Sonderabfälle zu entsorgen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungs-mittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden.

6.3. UmweltschädenUmweltschäden / Verunreinigungen (z. B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unver-züglich der Messe München GmbH zu melden.

Auf dem Messegelände sollen möglichst Materialien und Erzeugnisse eingesetzt werden, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder -verwert-barkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Materialien und Erzeugnissen zu weniger oder entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen bzw. aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt sind.Bei Bewirtungen sollte auf Einweggeschirr verzichtet werden. Getränke sollten soweit mög-lich in Mehrwegbehältnissen beschafft werden. Falls dennoch in Einzelfällen Einweggeschirr eingesetzt wird, dürfen nur Materialien verwendet werden, die grundwasserneutral verrotten oder in Müllheizkraftwerken ohne umweltschädliche Rückstände verbrannt werden können.

6.1. AbfallwirtschaftJeder Aussteller ist für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle verantwortlich, die bei ihm oder seinen Auftragnehmern (z. B. Standbauer, Caterer, etc.) auf dem Messegelände anfallen. Mit der Entsorgung von Abfällen auf dem Messegelände darf der Aussteller nur die Messe München GmbH beauftragen. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine Auftragnehmer mit der Entsorgung von Abfällen auf dem Messegelände ausschließlich die Messe München GmbH beauftragen. Die Messe München GmbH ist berechtigt, zur Entsor-gung der Abfälle auf dem Messegelände ihre Vertragspartner zu beauftragen.In jeder Phase der Veranstaltung, einschließlich der Auf- und Abbauzeit, ist darauf hinzu-wirken, dass nach Möglichkeit Abfälle vermieden werden. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.

6.1.1. AbfallentsorgungDer Aussteller teilt der Messe München GmbH im Zuge der Beauftragung rechtzeitig mit, ob er die während der Auf- und Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfal-lenden Abfälle von der Messe München GmbH als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach verschiedenen Wertstofffraktionen (z. B. Holz, Glas, Papier, Kartonagen, Kunst-stoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der Messe München GmbH entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verunreinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt wer-den. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert von der Messe München GmbH entsorgen zu lassen.Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der Messe München GmbH zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der Messe München GmbH wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe in Verbindung setzen.Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände recht-zeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der Messe München GmbH zur Ent-sorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.

6.1.2. Gefährliche AbfälleDer Aussteller ist verpflichtet, der Messe München GmbH Abfälle die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährdend, explosiv oder leicht entzündlich sind (z. B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Maschinenöle, Kühlmit-tel, Druckerfarben bzw. -tinten, Farben), rechtzeitig mit Angabe des Datensicherheitsblattes zu melden und von ihr entsorgen zu lassen.

6.1.3. Mitgebrachte AbfälleMaterialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.

6.1.4. EntgelteZur Entsorgung angemeldete Abfälle werden von der Messe München GmbH zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der Messe München GmbH entsorgt. Die Messe München GmbH behält sich vor, für die Entsorgung von Mischabfall ein höheres Entgelt zu verlangen als für die Entsorgung von vorsortierten, sortenreinen Wertstoffen.Die Messe München GmbH ist berechtigt, für vom Aussteller oder seinen Auftragnehmern verursachte Abfälle, die nicht bei der Messe München GmbH zur Entsorgung angemeldet worden sind, einen pauschalen Schadensersatz in doppelter Höhe des Entgeltes zu verlangen, das die Messe München GmbH für die Entsorgung der gleichen Menge Mischabfalls verlan-gen würde. Das Recht der Messe München GmbH, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Scha-densersatzes fordern, wenn er nachweist, dass der Messe München GmbH nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Als vom Aussteller oder seinen Auftraggebern verursachte Abfälle gelten alle Abfälle, die sich auf der Standfläche des Ausstellers befinden, es sei denn, der Aus-steller weist nach, dass sie nicht von ihm oder seinen Auftragnehmern verursacht worden sind.Alle Gegenstände, die sich auf der Standfläche des Ausstellers befinden, nachdem der Aus-steller erkennbar die Standfläche geräumt hat, werden als vom Aussteller oder seinen Auftrag-nehmern verursachte Abfälle, die nicht bei der Messe München GmbH zur Entsorgung ange-meldet worden sind, behandelt, es sei denn der Aussteller weist nach, dass diese Gegenstände während der gesamten Laufzeit einschließlich der Auf- und Abbauzeit der Veranstaltung weder in seinem Besitz noch im Besitz seiner Auftragnehmer waren.Der Aussteller hat die Möglichkeit, sich von der Messe München GmbH innerhalb der in den Teilnahmebedingungen festgelegten Abbauzeit in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr die ord-nungsgemäße Räumung seines Messestandes bestätigen zu lassen.