2548 Vorharz 21 19 · = 262,80 € - 293,70 € Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und...

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der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden 10. Jahrgang · Nummer 5 Donnerstag, den 23. Mai 2019 AMTSBLATT Schwanebeck Groß Quenstedt Wegeleben Harsleben Ditfurt Selke-Aue Hedersleben „Karpfenteich im Teichwall Wegeleben“

Transcript of 2548 Vorharz 21 19 · = 262,80 € - 293,70 € Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und...

  • der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden

    10. Jahrgang · Nummer 5Donnerstag, den 23. Mai 2019

    AMTSBLATTSchwanebeckGroßQuenstedt

    Wegeleben

    Harsleben

    Ditfurt

    Selke-Aue

    Hedersleben

    „Karpfenteich im Teichwall Wegeleben“

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 2 | Nr. 5/2019

    Information für die Bürger zur Regenwasserbeseitigung

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz,

    zunächst möchte ich auch im Namen aller gewählter Vertreter des Rates deutlich sagen, dass uns Entscheidungen, die mit Abgaben der Bürger an das Gemeinwesen zusammenhängen, meist monatelang in den Dis-kussionen beschäftigen! Denn wir alle und das betrifft auch jeden von uns, sind ebenfalls Bürger dieser Gemeinde und somit auch am Ende betroffen.Die Verbandsgemeinde Vorharz hat - im Gegensatz zu den anderen Ge-meinden des Landkreises Harz - bislang keine Gebühren und Beiträge für die schadlose Beseitigung von Regenwasser und für den Bau und die Werterhaltung der Regenentwässerungsanlagen erhoben. Dies wur-de uns in der Vergangenheit häufig von unserer Aufsichtsbehörde, dem Landkreis Harz, vorgehalten, wenn es darum ging, einen Haushaltsaus-gleich zu erreichen bzw. Investitionen in die Infrastruktur auf den Weg zu bringen. Hier erging jedes Mal der Hinweis, dass wir unsere gesetzli-chen Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen. Der Verbandsgemein-derat hatte mich im April 2014 bereits aufgefordert, hiergegen in Wider-spruch zu gehen, was ich auch getan habe! Im Juni 2017 wurde unser Widerspruch abgewiesen und die Anordnung erteilt, nunmehr eine ent-sprechende Abgaben- und Gebührensatzung zum Niederschlagswasser zu erlassen.Da seit der Gebietsreform, die per Gesetz erlassen wurde, die Aufga-ben der Verwaltung nicht unerheblich sind, Personal oft alters- oder krankheitsbedingt ausfällt, wurde gemeinsam mit dem Rat entschieden, Verhandlungen mit dem Trink- und Abwasserverband Vorharz aufzu-nehmen. Diese Verfahrensweise ist landesweit durchaus üblich und es gibt nur wenige Ausnahmen, die dies anders handhaben. Trotzdem wird in jedem Fall eine Gebühr für den Bürger fällig! In unserem Landkreis gibt es neben dem TAZV Vorharz noch den Zweckverband Ostharz in Quedlinburg und den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode mit Sitz in Silstedt für den Bereich Wernigerode. Auch diese Verbände erheben seit Jahren Gebühren und Beiträge für die Niederschlagswas-serbeseitigung. Die Stadt Halberstadt hat diese Aufgabe ihrer Abwas-sergesellschaft übertragen, die ebenfalls Gebühren von ihren Bürgern erhebt. Zum besseren Verständnis ist unten ein Vergleich angegeben.Der Zeitraum bis zu einer eventuellen Übergabe an den Verband wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis zu diesem Zeit-punkt muss ab dem Jahr 2019 die Gebühr durch die Verbandsgemeinde als Aufgabenträger für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden.Sie werden sich erinnern, dass wir bereits vor längerer Zeit eine Selbst-auskunft an alle Haushalte versandt haben, die Aufschluss über den Grad der versiegelten Flächen eines jeden Grundstückes geben sollte bzw. Nachweise erbracht werden sollten, ob das Wasser schadlos auf dem Grundstück verbracht werden kann. Soweit uns diese Selbstaus-künfte zugesandt und diese auf Plausibilität geprüft wurden, werden wir dies bei der Gebührenerhebung berücksichtigen. Liegt keine Selbstaus-kunft vor, so kann man an Hand der Luftbildaufnahmen eine erste Ein-schätzung vornehmen, die stichprobenartig kontrolliert wird.Die Verbandsgemeinde Vorharz besteht aus 13 Ortschaften und hat Re-genentwässerungsanlagen unterschiedlichsten Alters und Zustand. Das hier eine ordentliche Wartung und Instandhaltung erforderlich ist, wird gerade in jüngster Zeit deutlich. So musste der Hauptausschuss der Ver-bandsgemeinde in seiner letzten Sitzung am 29.04.2019 eine Entschei-dung treffen, die nicht im normalen Haushalt geplant war. In einer Ort-

    schaft ist ein Schacht eingebrochen und bei näherer Betrachtung wurde festgestellt, dass auf einer bestimmten Länge der Kanal völlig eingebro-chen ist. Hier ist ein sofortiges Handeln erforderlich, damit die Anlie-ger nicht Schaden nehmen. Bei einer regelmäßigen Gebührenerhebung wäre das Geld zweckgebunden vorhanden, nunmehr muss jedoch aus dem laufenden Haushalt Abhilfe geschaffen werden und geplante Maß-nahmen müssen verschoben werden, denn es gilt der Grundsatz: Man kann den Euro nur einmal ausgeben!Dies alles vorangestellt macht deutlich, dass die Gebührenerhebung er-forderlich ist. Natürlich geht es am Ende immer um die Höhe solcher Gebühren!Nach einer ersten Kalkulation wurde festgestellt, dass eine dauernde Erhebung durch die Verbandsgemeinde eine höhere Gebühr nach sich ziehen würde, als dies beim Trink- und Abwasserzweckverband der Fall wäre. Warum? Es müsste zusätzliches Personal eingestellt wer-den, Technik müsste angeschafft werden usw. Dies alles ist bei den Verbänden bereits vorhanden und so haben wir mit dem Ziel der Auf-gabenübertragung an den Verband erreicht, dass deren Gebühren aus der Satzung von der Kommunalaufsicht akzeptiert werden. Dies sind eben die Jahresgebühr in Höhe von 55,00 € je Grundstück + 0,43 €/m² versiegelter Fläche. Die Grundgebühr wird unabhängig von der Größe des Grundstückes erhoben. Hinzu kommt die versiegelte Fläche, von der das Niederschlagswasser in die entsprechenden Abwasseranlagen oder über die an Straßen befindlichen Gossen, entwässert wird. Gibt es keine Entwässerung in solche Anlagen, aber eine nachweisbare schad-lose Verbringung auf dem eigenen Grundstück, wird auch keine Gebühr fällig!Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Tiefbauabteilung im Bauamt während der Sprechzeiten zur Verfügung. Sie können aber auch eine entsprechende E-Mail an [email protected] schreiben. Wir werden uns bemühen, diese zeitnah und zufriedenstel-lend zu beantworten.Sollten Sie noch keine Selbstauskunft zu Ihrem Grundstück abgegeben haben, können Sie das gerne noch bis zum 30.06.2019 tun. Auch hier werden Ihnen von den Mitarbeitern des Bauamtes gerne Hinweise ge-geben bzw. ein Formblatt zugesandt.Abschließend sei mir erlaubt, Ihnen mitzuteilen, dass Sie als Bürger der Verbandsgemeinde Vorharz keine Anliegerbeiträge für Regenwasseran-lagen, die der Grundstücksentwässerung dienen, gezahlt haben und dies auch nicht rückwirkend von Ihnen verlangt wird. Ebenfalls werden wir nicht rückwirkend Gebühren erheben, sondern erst ab dem Jahr 2019! Selbstverständlich zahlen auch die Kommunen für die öffentlichen Flä-chen, von denen Regenwasser in die entsprechenden Anlagen geleitet wird. Das gilt auch für die Verbandsgemeinde als Träger der Grund-schulen und der Feuerwehren sowie der acht kommunalen Kinderein-richtungen und dem kommunalen Hort. Wer hier etwas Gegenteiliges behauptet, hat sich nicht richtig informiert, kann dies aber gerne per-sönlich nachholen.Sprechen Sie auch die gewählten Mitglieder des Verbandsgemeindera-tes aus Ihren Orten an, diese können Ihnen natürlich auch Fragen be-antworten.

    Ute PesseltVerbandsgemeindebürgermeisterin

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  • 5/2019 | 3 Verbandsgemeinde Vorharz

    Gegenüberstellung der Gebühren von einzelnen Nachbarverbänden

    Rechenbeispiel bei einem Grundstück mit einer befestigten Fläche von 300 m²

    Zweckverband Ostharz/ Quedlinburg

    TAZV/ VerbandsgemeindeVorharz

    Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode/Silstedt

    Einmaliger Beitrag Grundstücksanschluss wird gemäß Satzung erhoben / wird gemäß Satzung erhobenGrundgebühr / 55,- € /Gebühr zur Entsorgung des Niederschlagswassers

    0,75 €/m² - 0,78 m² 0,43 €/m² 0,876 €/m² Bereich Holtemme0,979 €/m² Bereich Bode

    jährlich 300 m²x 0,75 bis 0,78 €= 225,00 € - 234,00 €

    300 m²x 0,43 €+ 55,00 e= 184,00 €

    300 m²x 0,876 € bis 0,979 €= 262,80 € - 293,70 €

    Öffentliche Bekanntmachung

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Verbandsgemeinde Vorharz 2019

    1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vorharz für das Haushaltsjahr 2019

    Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsgemeinde Vorharz die folgende, vom Rat in der Sitzung am 04.03.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Verbandsgemeinde Vorharz voraussichtlich anfallen-den Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein-zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird1. im Ergebnisplan mit dema) Gesamtbetrag der Erträge auf 10.438.100 Eurob) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.320.800 Euro2. im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufen-

    der Verwaltungstätigkeit auf 9.937.300 Eurob) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen-

    der Verwaltungstätigkeit auf 9.528.900 Euroc) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der In-

    vestitionstätigkeit auf 6.130.200 Eurod) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der In-

    vestitionstätigkeit auf 6.967.500 Euroe) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Fi-

    nanzierungstätigkeit auf 0 Eurof) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Fi-

    nanzierungstätigkeit auf 101.000 Eurofestgesetzt.

    § 2

    Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 3

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Ver-pflichtungsermächtigungen), wird auf 1.068.000 Euro festgesetzt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.987.400 Euro fest-gesetzt.

    § 5

    Die Verbandsgemeinde Vorharz erhebt zur Deckung ihrer Aufwendun-gen eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden in Höhe von

    49,5 % auf die Steuerkraftmesszahl der Kommune und49,5 % auf die Allgemeinen Zuweisungen.

    Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Investitionen und Investi-tionsförderungsmaßnahmen erhebt die Verbandsgemeinde Vorharz eine

    Umlage in Höhe von80 % der durch das FAG LSA festgelegten Investitionspau-schale der Mitgliedsgemeinden.

    Des Weiteren erhebt die Verbandsgemeinde Vorharz für die Erfüllung der Aufgabe Bauhof eine gesonderte Umlage in Höhe von 81,33 € pro Einwohner für die entstehenden Aufwendungen sowie 5,86 € pro Ein-wohner für investive Auszahlungen von der Stadt Schwanebeck und der Gemeinde Groß Quenstedt.

    § 6

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 10.000 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereit-gestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind ge-genseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlun-gen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

    (Unterschrift Verbandsgemeindebürgermeisterin)

    2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen An-lagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 24.05.2019 bis 07.06.2019 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwane-beck, Zimmer 34 öffentlich aus.Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforder-lich. Der Landkreis Harz, Kommunalaufsicht bestätigte am 10.04.2019 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 – 21 die Rechtmäßigkeit der Haus-haltssatzung 2019 der Verbandsgemeinde Vorharz.

    (Unterschrift Verbandsgemeindebürgermeisterin)

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 4 | Nr. 5/2019

    Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

    (Unterschrift Bürgermeister)

    2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen An-lagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 24.05.2019 bis 07.06.2019 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwane-beck, Zimmer 34 öffentlich aus.Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch den Land-kreis Harz, Kommunalaufsicht am 28.03.2019 unter dem Aktenzei-chen 15 12 00 – 03 in Höhe von 1.483.000 € unter folgenden Auflagen erteilt worden:1. Die Gemeinde Ditfurt hat bis zum 311.07.2019 ein Haushaltskon-

    solidierungskonzept gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA zu beschlie-ßen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

    2. Ein Teilbetrag der Genehmigung des Liquiditätskredites wird i.H.v. 300.000 Euro wird zweckgebunden zur Zwischen- bzw. Vorfinanzierung der investitionsmaßnahmen „Sanierung Turnhal-le“, „Friedhofskapelle“ und „Fahrstuhl Heimatmuseum“ befristet bis zum Eingang der Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt ge-nehmigt.Die Gemeinde hat über den Stand der Investitionen und über die Rückführung der Mittel 1/2 jährlich zu berichten.

    (Unterschrift Bürgermeister)

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    der Stadt Wegeleben 20191. Haushaltssatzung der Stadt Wegeleben

    für das Haushaltsjahr 2019Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der gültigen Fassung, hat die Stadt Wege-leben die folgende, vom Rat in der Sitzung am 29.01.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Wegeleben voraussichtlich anfallenden Erträ-ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

    1. im Ergebnisplan mit dema) Gesamtbetrag der Erträge auf 2.569.800 Eurob) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.035.400 Euro

    2. im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.371.000 Eurob) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.785.500 Euroc) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 169.500 Eurod) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 343.300 Euro

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    der Gemeinde Ditfurt 2019

    1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ditfurt für das Haushaltsjahr 2019

    Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Ge-meinde Ditfurt die folgende, vom Rat in der Sitzung am 21.02.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Ditfurt voraussichtlich anfallenden Erträ-ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

    1. im Ergebnisplan mit dema) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.517.300 Eurob) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.510.900 Euro

    2. im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.344.100 Eurob) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.306.500 Euroc) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 550.600 Eurod) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 522.900 Euroe) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    der Finanzierungstätigkeit auf 0 Eurof) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    der Finanzierungstätigkeit auf 43.300 Eurofestgesetzt.

    § 2

    Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 3

    Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.483.400 Euro fest-gesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebesatz-satzung vom 07.11.2017, vom Gemeinderat beschlossen am 02.11.2017 und in Kraft getreten am 01.01.2018, festgesetzt.

    § 6

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbin-dung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehrein-zahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehraus-zahlungen im Budget herangezogen werden.Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einsei-tig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziel-len Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig geneh-migt.

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  • 5/2019 | 5 Verbandsgemeinde Vorharz

    1. „Nebenanlage der Landesstraße 24“ unter der Auflage, dassa. mit der nächsten Haushaltssatzung bzw. Nachtragssatzung eine

    entsprechende Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen ist;b. mögliche Fördermittel als Einzahlung im Haushalt vorzuse-

    hen sind;c. die Maßnahme auf die Haushaltsjahre, in denen voraussicht-

    liche Auszahlungen fällig werden, aufzuteilen ist;d. der Ausbau der Nebenanlagen sich auf das erforderliche Maß

    zu beschränken hat unde. in den Jahren, in denen vermutlich Kreditaufnahmen erfor-

    derlich werden, die Stadt auf alle nicht unabweisbaren Inves-titionen zu verzichten hat;

    und2. „Straßenbeleuchtung“ unter der Auflage, dass

    a. die entsprechend rechtlich möglichen Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.

    Im Übrigen wurde die Kreditgenehmigung versagt.Der Stadtrat ist mit Beschluss Nr. LP VI 2019-0333 der kommunalauf-sichtlichen Verfügung des Landkreises Harz beigetreten.Die nach § 110 Abs. 2 des KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 06.03.2019 unter dem Akten-zeichen 15 12 00 – 19 unter der nachfolgenden Auflage erteilt worden:

    1. Die Stadt hat bis zum 28.06.2019 ein Haushaltskonsolidierungs-konzept gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    der Gemeinde Hedersleben 20191. Haushaltssatzungder Gemeinde Hedersleben

    für das Haushaltsjahr 2019Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeinde Hedersleben die folgende, vom Rat in der Sitzung am 13.03.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Hedersleben voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah-lungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird1. im Ergebnisplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.309.300 Eurob) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.414.700 Euro

    2. im Finanzplan mit dema) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.202.700 Eurob) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.247.100 Euroc) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 489.400 Eurod) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    der Investitionstätigkeit auf 474.700 Euroe) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

    der Finanzierungstätigkeit auf 0 Eurof) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

    der Finanzierungstätigkeit auf 21.300 Eurofestgesetzt.

    e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 173.800 Euro

    f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 219.000 Euro

    festgesetzt.

    § 2

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 143.000 Euro festgesetzt.

    § 3

    Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 2.000.000 Euro fest-gesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt fest-gesetzt:1. Grundsteuer1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

    (Grundsteuer A) auf 400 v.H.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.2. Gewerbesteuer auf 350 v.H.

    § 6

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereit-gestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind ge-genseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlun-gen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

    2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen An-lagen liegt nach § 102 Abs.2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 24.05.2019 bis 07.06.2019 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.Die nach § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch den Land-kreis Harz, Kommunalaufsicht am 06.03.2019 unter dem Aktenzei-chen 15 12 00 – 19 in Höhe von 143.000 € zweckgebunden für die nachfolgenden Maßnahmen erteilt worden:

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 6 | Nr. 5/2019

    Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    der Gemeinde Harsleben 2019

    1. Haushaltssatzung der Gemeinde Harsleben für das Haushaltsjahr 2019

    Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) hat die Gemeinde Harsleben die folgende, vom Rat in der Sitzung am 28.01.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Harsleben voraussichtlich anfallenden Er-träge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlun-gen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird1. im Ergebnisplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Erträge auf 2.284.700 Euro

    b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.587.000 Euro2. im Finanzplan mit dem

    a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.090.800 Euro

    b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.328.500 Euro

    c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 285.900 Euro

    d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 403.200 Euro

    e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 117.300 Euro

    f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 132.600 Euro

    festgesetzt.

    § 2

    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 37.300 Euro festgesetzt.

    § 3

    Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 930.000 Euro festgesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt fest-gesetzt:1. Grundsteuer1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

    (Grundsteuer A) auf 400 v.H.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.2. Gewerbesteuer auf 360 v.H.

    § 6

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereit-gestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind ge-genseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlun-gen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.

    § 2

    Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 3

    Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 240.500 Euro fest-gesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt fest-gesetzt:1. Grundsteuer1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

    (Grundsteuer A) auf 320 v.H.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.2. Gewerbesteuer auf 350 v.H.

    § 6

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereit-gestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind ge-genseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlun-gen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

    Hedersleben, den 30. April 2019

    (Unterschrift Bürgermeisterin)

    2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen An-lagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 24.05.2019 bis 07.06.2019 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwane-beck, Zimmer 34 öffentlich aus.Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforder-lich. Der Landkreis Harz, Kommunalaufsicht bestätigte am 18.04.2019 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 – 09 die Rechtmäßigkeit der Haus-haltssatzung 2019 der Gemeinde Hedersleben.

    Hedersleben, den 30. April 2019

    (Unterschrift Bürgermeisterin)

    P1 P1

  • 5/2019 | 7 Verbandsgemeinde Vorharz

    Die Auslegung erfolgte nach den Vorschriften des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.05.2018 bis einschließlich 18.05.2018.Im Ergebnis der Auslegung und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der geänderte Entwurf (Stand 20.02.2018) er-neut geändert und mit Beschluss am 30.07.2018 vom Gemeinderat der Gemeinde Harsleben gebilligt und zur Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Auslegungszeit sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wurden auf 2 Wochen verkürzt und erfolgten somit vom 27.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018.Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 den erneuten geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ (Stand: 10.01.2019) und die ergänzte Begründung gebilligt und nochmals zur Auslegung beschlossen. Die Auslegung erfolgt nach den Vorschriften des § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.02.2019 bis einschließlich 29.03.2019.Im Ergebnis der Auslegung und nach Abwägung der eingegangenen Einwendungen wurde der geänderte Entwurf (Stand 10.01.2019) erneut geändert und mit Beschluss am 29.04.2019 vom Gemeinderat der Ge-meinde Harsleben gebilligt und zur Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Auslegungszeit sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wurden auf 2 Wochen verkürzt und erfolgten somit vom 03.06.2019 bis einschließlich 17.06.2019.Der erneute geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheimbau-gebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ (Stand: 18.04.2019) sowie die geänderte Begründung liegen nochmals zur Einsichtnahme und all-gemeinen Information in der Zeit vom

    3. Juni 2019 bis einschließlich 17. Juni 2019in der Verbandsgemeinde Vorharz, Rathaus Wegeleben, Sekretariat, Markt 7 in 38828 Wegeleben,zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus:

    Montag: 09.00 Uhr bis 11.30 UhrDienstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und

    14.00 Uhr bis 18.00 UhrDonnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und

    14.00 Uhr bis 16.00 UhrFreitag: 09.00 Uhr bis 11.30 UhrDie Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03 94 23/8 51-0) auch zu anderen Zeiten möglich.Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu dem erneuten geänderten Entwurf schriftlich oder während der Dienst-stunden zur Niederschrift vorgebracht werden.Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halber-städter Straße/Neue Siedlung“ unberücksichtigt bleiben.Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO un-zulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-den, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Ver-bandgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntma-chungen.html zugänglich.

    Gemeinde Harsleben, 29.04.2019

    BischoffBürgermeisterin

    Übersichtsplan siehe Seite 8

    Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

    Harsleben, den 30. April 2019

    2. Bekanntmachung der HaushaltssatzungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen An-lagen liegt nach § 102 Abs.2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 24.05.2019 bis 07.06.2019 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.Die nach § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-An-halt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 19.03.2019 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 – 07 in Höhe von 37.300 € unter der Bedingung erteilt worden, dass die für die Investition „LED-Umstellung“ die rechtlich möglichen Straßenausbaubeiträge erhoben werden.Im Übrigen wurde die Kreditgenehmigung versagt.Der Gemeinderat ist mit Beschluss Nr. LP VI 2019-0236 der kommu-nalaufsichtlichen Verfügung des Landkreises Harz beigetreten.

    Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-An-halt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 19.03.2019 unter dem Aktenzeichen 15 12 00 – 07 in Höhe von 930.000 € unter folgenden Auflagen erteilt worden:1. Die Gemeinde Harsleben hat bis zum 15.07.2019 ein Haushalts-

    konsolidierungskonzept gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA zu be-schließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

    2. Ein Teilbetrag obiger Genehmigung in Höhe von 80.000 Euro wird zweckgebunden zur Zwischen- bzw. Vorfinanzierung der Investi-tionsmaßnahme „LED-Umstellung“ befristet bis zum Eingang der Straßenausbaubeiträge genehmigt.

    Die Gemeinde hat über den Stand der Investitionen und über die Rück-führug der Mittel 1/2 jährlich zu berichten.Im Übrigen wurde die Genehmigung des Liquiditätskredites versagt.Der Gemeinderat ist mit Beschluss Nr. LP VI 2019-0236 der kommu-nalaufsichtlichen Verfügung des Landkreises Harz beigetreten.

    Harsleben, den 30. April 2019

    Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Harsleben

    Bebauungsplan „Eigenheimbaugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“

    Bekanntmachung des Billigungs- und Offenlagebeschlusses des erneuten geänderten Entwurfs (Stand: April 2019) und der er-neuten Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGBDer Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 12.03.2018 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Eigenheim-baugebiet Halberstädter Straße/Neue Siedlung“ (Stand: 20.02.2018) und die ergänzte Begründung gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 8 | Nr. 5/2019

    Mangelhafte HausnummerierungDie Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte haben ihre be-bauten Grundstücke mit den festgesetzten Hausnummern zu versehen, sie zu beschaffen, anzubringen, zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern. Diese Vorschrift dient zur Abwehr von Gefahren auf Straßen und ist gemäß § 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsge-meinde Vorharz vom 24.09.2018, geregelt.Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.Das Amt für Finanzen und Ordnung möchte aus gegebenem Anlass auf diese Regelung aufmerksam machen, da wiederholt festgestellt wer-den musste, dass Wohnhäuser und Grundstücke unzureichend bzw. gar nicht mit den entsprechenden Hausnummern versehen sind.Eine ordnungsgemäße und gut sichtbare Kennzeichnung der Grundstü-cke sollte für jeden Bürger selbstverständlich sein und dient letztend-lich dem eigenen Interesse.So sind z. B. Lieferdienste, Ver- und Entsorgungsunternehmen u. ä. bei der Ausführung ihrer täglichen Arbeit auf konkrete Anschriften und ei-ner ordnungsgemäßen Ausschilderung angewiesen.Besondere Bedeutung hat dieses für den Bereich des Rettungswesens. Eine unzureichende und mangelhafte Beschilderung kann fatale Folgen haben - im Notfall entscheiden oftmals nur Minuten über Leben und Tod.Es erfolgt daher der Appell an alle Grundstückseigentümer, die Haus-nummer an ihrem Wohnhaus bzw. Grundstück ordnungsgemäß und gut sichtbar anzubringen.

    Amt für Finanzen und OrdnungVerbandsgemeinde Vorharz________________________________________________________

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben- Flurbereinigungsbehörde -Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Bördegeplante Flurbereinigung „Klein Wanzleben Zuckerdorf“, Landkreis Börde, BK0022Az: 15.5-611B1.02/BK0022

    Wanzleben, 06.05.2019

    Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Aufklärungsveranstaltung

    In Teilen der Gemarkungen Wanzleben, Klein Wanzleben, Remkersle-ben, Seehausen, Oschersleben (Bode), Ampfurth, Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf und Schermcke sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Verbesserung der Agrarstruktur, der naturna-hen Entwicklung von Fließgewässern, dem Naturschutz und der Land-schaftspflege sowie dem Tourismus dienen. Damit verbunden ist die Anpassung des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes an die heuti-gen Erfordernisse und die Auflösung von Landnutzungskonflikten.Aus diesem Grund wird beabsichtigt, ein vereinfachtes Flurbereinigungs-verfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen.Die geplante Gebietsgrenze des Verfahrens ist aus der anliegenden vor-läufigen Gebietskarte ersichtlich. Vom Verfahren werden voraussicht-lich erfasst:

    Gemarkung FlurWanzleben 1 bis 4 und 14Klein Wanzleben 1 bis 4Remkersleben 1, 4, 8, 9 und 10Seehausen 5Oschersleben (Bode) 7 und 8Ampfurth 1 bis 6 und 9Groß Germersleben 1 und 2Klein Oschersleben 1, 2, 4, 5 und 8Peseckendorf 1 bis 6Schermcke 13

    Übersichtsplan

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik – Konversionsfläche

    der Gemeinde Harsleben; AufstellungsbeschlussDer Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner Sitzung am 29. April 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik – Konversionsfläche“ gemäß § 12 BauGB beschlossen.Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 31/3, 31/4, 31/5, 316/31 und 332/31 in der Flur 9 der Gemarkung Harsleben mit einer Gesamtgröße von ca. 7 ha.Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

    Übersichtsplan:Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflä-chenphotovoltaik – Konversionsfläche“ der Gemeinde Harsleben

    Hinweis:Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Ver-bandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntma-chungen.html zugänglich.

    Harsleben, 07.05.2019

    BischoffBürgermeisterin

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  • 5/2019 | 9 Verbandsgemeinde Vorharz

    Die gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG vor der Anordnung der Flurbereinigung durchzuführende Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grund-stückseigentümer über das geplante Flurbereinigungsverfahren ein-schließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten findet am

    Dienstag, dem 02.07.2019, um 18.00 Uhrim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Fors-ten Mitte,Außenstelle Wanzleben, SitzungssaalRitterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde

    statt.

    Es werden hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer, Erbbaube-rechtigten sowie Bewirtschafter und Pächter geladen.

    Im Auftrag

    Konstanze Cleve

    NachrufAm 13. April 2019 verstarb

    Kamerad Hermann Ohlendorf

    Der Verstorbene war 83 Jahre Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Rodersdorf/

    Verbandsgemeinde Vorharz.Er hat sich viele Jahre zum Schutz und Wohle

    der Allgemeinheit eingesetzt.

    Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren, sein Engagement, seinen Fleiß und Einsatz

    bleiben uns unvergessen.

    Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.

    Frau Ute Pesselt Jürgen Kamm Herbert StibaneBürgermeisterinVerbandsgemeinde Vorharz

    WehrleiterVerbandsgemeinde-wehrleitung

    OrtswehrleitungFeuerwehr Rodersdorf

    Wegeleben, im April 2019

    Zur Information als HinweisEs wird darauf hingewiesen, dass das Amtsblatt Nr. 03/2019 des Zweckverbandes Ostharz Wasserversorgung und Abwasserentsor-gung erschienen ist, wie der Zweckverband Ostharz, Lindenstraße 8b, 06484 Quedlinburg mit Schreiben vom 9. Mai 2019 mitgeteilt hat. Das Amtsblatt liegt während der Öffnungszeiten in den Verwal-tungsräumen der Verbandsgemeinde Vorharz öffentlich aus.

    Nächster Erscheinungstermin:Freitag, der 21. Juni 2019

    Nächster Redaktionsschluss:Donnerstag, der 6. Juni 2019

    P2 P4

  • Verbandsgemeinde Vorharz 10 | Nr. 5/2019

    in Schwanebeck am Sonntag, den 02. Juni,

    Beginn:10:00 Uhr, im Garten der Familie Thölert,

    Eingang Kreuzwinkel

    Lassen Sie sich beim Frühschoppen - für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt - musikalisch unterhalten vom:

    Männergesangverein Schwanebeck

    Shantychor Halberstatdt

    Männergesangvereine Dardesheim/Schöningen

    und den

    Schwanebeckern Musikanten

    Eine Spende ist willkommen.

    Der MGV Schwanebeck lädt ein zum 5. Musikalischen Frühschoppen

    Erfolgreicher Schulsanitätstag in KönnernVertreter/-innen der Grundschu-le „Dr.-Wiilhelm-Schmidt“ We-geleben/ Harsleben waren beim „Landesweiten Schulsanitäts-dienst“ – Tag am 4. Mai 2019 in Könnern unter dem Motto

    „Die Heldinnen vom Schulhof“ dabei.

    Heike StiemerRektorin GS „Dr.-Wilhelm-Schmidt“

    von links: Nina Umbach, Luca Lehmann, Lennox Erdmann, Lenya Stü-ber, Schulsozialarbeiterin Frau Weißenborn und Ragner Rose

    Einladung zum KinderfestHiermit laden wir alle Interessierten zu un-serem diesjährigen Familienfest anlässlich des Kindertages am

    Dienstag, dem 04.06.2019,in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr,in die Kita ein.Für das leibliche Wohl ist gesorgt.Lassen Sie sich überraschen, was Sie in diesem Jahr erwartet.Wir freuen uns auf Sie!

    Das Team der Kita „Knirpsenkiste“ Harsleben

    Nachwuchsspieler gesucht!

    Der SV Meteor Wegeleben sucht für seine Fußballabteilung Kinder der Jahrgänge 2007 bis 2014, die Lust auf Bewegung und sportli-chen Wettstreit haben!Wir stehen gern mit allen Informationen zur Verfügung!

    Erreichen kann man uns unter folgenden Telefonnummern:

    Heimo-Jens Roop -Nachwuchsleiter

    0177 5104023 oder 039423 6286

    Marcus Winkler -D-Junioren-Trainer

    0152 33741342

    Dirk Pötzl -Kassenwart

    0170 3077959

    Wir freuen uns über euer Interesse!Nicht nur rüberschielen, selber Fußball spielen!

    Verbandsgemeinde Vorharz

    Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.

    - Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben

    - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt

    - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

    Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste.

    Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiter-gehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausge-schlossen.

    IMP

    RES

    SUM

    P3 P2

  • 5/2019 | 11 Verbandsgemeinde Vorharz

    Mitteilungen der Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V.

    Traditionell sind im Frühjahr die Meisterschaften auf Kreisebene und der Harzpokal als Wettbe-werbe für die Schützen fest ein-geplant. Unsere beiden Mann-schaften im Harzpokal haben im großen Starterfeld den 5. und den 8. Platz belegt. Die Leistungs-dichte dort war sehr hoch.Unsere vier Pistolenschützen wa-ren wieder sehr erfolgreich bei den Kreismeisterschaften, sechs

    1. Plätze, drei 2. und drei 3. Plätze konnten sie in den verschiedenen Disziplinen und Altersklassen belegen. Allen unser herzlicher Glückwunsch.Unser Volks- und Schützenfest ist vom 14. bis 16. Juni 2019.Unsere Internetseite: www.sb-harsleben.de ist jetzt wieder aktuell und dort können weitere Informati-onen (Arbeitseinsatz), Jahrespläne und Bilder abgerufen werden.

    Termine:

    24.05.2019 19:30 Uhr Vorstandssitzung25.05.2019 Königsscheibe annageln bei unseren Schützenkö-

    niginnen Nadine und Mara HoffmannTermin ist auf Sonnabend gelegt; Treffpunkt ist im Westentor 17.30 Uhr

    25. - 26.05.2019 Kreismeisterschaften Kleinkaliber in Halberstadt25.05.2019 Abschlussfeier Harzpokal07.06.2019 Mitgliederversammlung zum Schützenfest14. - 16. Juni 2019 Unser Volks- und Schützenfest

    Der VorstandAuf dem Foto sind die Könige von 2018 zu sehen: Nadine + Mara Hoff-mann, Lisa Becksmann, Lukas Heydasdt und Enrico Weidner.

    Osterfeuer 2019 auf der Burg in Hausneindorf

    Das war ein toller Anblick

    Als die Kameraden der Freiwil-ligen Feuerwehr das diesjährige

    Osterfeuer entzündeten, strahlte die Sonne in den Burghof und mit

    dem Feuer um die Wette! Viele Besucher hielten sich im Freien auf und erfüllten den Burghof mit Leben!Von unseren kleinen Gästen wur-de zuvor die Ostereierkullerbahn mit Begeisterung angenommen. In der österlich geschmückten Festhalle konnten sich die Be-sucher stärken - neben unseren bewährten Fischbrötchen, Würst-chen und Pommes gab es passend zum Fest Ei-Schnittchen und Ei-erkuchen!Das „kühle Blonde“ stand bei diesem Wetter hoch im Kurs und auch Stephans Cocktails waren gefragt. Es wurde getanzt, ge-lacht, geredet bis in die späte Nacht hinein …

    Es ist ein schönes Zeichen für die aktiven Mitstreiter des Hei-matvereins, wenn unsere Veran-staltungen so gut angenommen werden - vielen Dank an unsere Gäste. Und natürlich ein großes Dankeschön an alle Mitwirken-den vor und hinter den Kulissen für ihren Einsatz.Fotos können auf unserer Face-book-Seite und weitere Informati-onen auf unserer Homepagewww.heimatverein-hausneindorf.eu angesehen werden.

    Der Heimatverein Hausneindorf e. V.

    100 Stück für nur:

    76,16 EUR inkl. MwSt.LINUS WITTICH Medien KG

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    P3 P2

  • Verbandsgemeinde Vorharz 12 | Nr. 5/2019

    21. Ortsmeisterschaft in DitfurtTraditionell führte der Kegelver-ein „Geele Kaugel“ Ditfurt An-fang Mai die Ortsmeisterschaft der Freizeitsportler durch. In diesem Jahr war es mittlerwei-le die 21. Auflage. Leider waren krankheits- und urlaubsbedingt ei-nige Mannschaften nicht am Start, so auch der Titelverteidiger vom letzten Jahr (Fußball Alte Her-ren). Trotzdem herrschte eine gute Stimmung und die Mannschaften unterstützten lautstark ihre Starter.In der Einzelwertung der Damen kam es sogar zum Stechen um die Bronzemedaille. Hier siegte Ste-fanie Bartels vor Katja Ziemann und Jeanette Becker-Kulling. Bei den Herren siegte Alexander Blath vor Joachim Multhaupt und Volker Guse. In der Mannschafts-

    wertung siegte der „Billardclub“ vor der Feuerwehr und dem „Breitensport“.Zur Siegerehrung gab es noch eine kleine Überraschung. Die erst kürzlich neu gegründete Schalmei-enkapelle hatte auf der Kegelbahn ihren ersten öffentlichen Auftritt. Mit einem großen Applaus für die Kapelle und die Sieger wurde die Meisterschaft beendet.Der Vorstand des Kegelvereins bedankt sich bei allen Sponsoren, Gästen und Mitgliedern für den reibungslosen Ablauf der Meis-terschaft.

    Werner Lambert1. VorsitzenderKegelverein „Geele Kaugel“ Ditfurt e. V.

    Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ditfurt stellt sich vor!365 Tage im Jahr einsatzbereit - ehrenamtlich, das ganze Jahr, das ist unsere Freiwillige Feuerwehr Ditfurt!Neben Brandbekämpfung wird die Freiwillige Feuerwehr jedoch ver-stärkt auch zu technischen Hilfeleistungen herangezogen (Verkehrsun-fall, Keller auspumpen usw.), das bedeutet, die Aufgaben werden immer vielfältiger und umfangreicher.Damit auch in Zukunft die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gesichert werden kann, hat auch die Jugendarbeit eine hohe Priorität.Alles in allem, der „Aufgabenberg“, der sich vor den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden aufbaut, wird immer größer, anspruchs-voller und zeitintensiver.Es ist Zeit zu handeln, sie bei ihrer notwendigen und sehr wichtigen Tätigkeit zu unterstützen!Aus diesem Grunde wurde am 14. Juni 2017 der Förderverein der Frei-willigen Feuerwehr Ditfurt gegründet, um die im Feuerwehrdienst akti-ver Kameradinnen und Kameraden zu entlasten!1. Der Förderverein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirt-

    schaftlichen Zwecke. Ziel ist die Förderung der Feuerwehrarbeit der Ortsfeuerwehr Ditfurt.

    2. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die aus-schließlich der Ortsfeuerwehr Ditfurt zur Verfügung gestellt werden.

    3. Der Verein kann Spendenquittungen ausstellen und kann im Rah-men der finanziellen Vereinsförderungen Anträge an die Kommune stellen.

    (Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine kommunale Einrichtung ohne eigene Rechts-persönlichkeit!)

    4. Der Verein unterstützt die örtliche Jugendarbeit der Feuerwehr, auch die Seniorenbetreuung.

    5. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist unabhängig vom aktiven Mitwirken in der örtlichen Feuerwehr. Mitglied können sowohl die aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr als auch jeder Bürger werden.

    6. Die Mitgliedschaft der Bürger zeigt die Verbundenheit zu ihrer örtli-chen Feuerwehr und trägt auch zur Sicherung des Feuerwehrstand-ortes Ditfurt bei.

    365 Tage im Jahr ist die Freiwillige Feuerwehr Ditfurt für uns im Ort da und einsatzbereit für alle Notlagen. Das ist für uns bisher eine Selbstverständ-lichkeit. Sorgt dafür, dass es auch in Zukunft eine Selbstverständlichkeit bleiben kann, werdet Mitglied in unserem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ditfurt und unterstützt dadurch unsere örtliche Feuerwehr!Der monatliche Beitrag beträgt 2,- Euro, die viel bewirken können!Kontoverbindung: IBAN DE02 8105 2000 0901 0589 47Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

    Matthias HellmannBürgermeister Gemeinde DitfurtHeinz-Peter HebeckerMichael Wölfer

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  • 5/2019 | 13 Verbandsgemeinde Vorharz

    4. Sommerfest der „Dicken Bäuche e. V.“ Hedersleben

    29. Juni 2019 ab 09:30 Uhr

    Fußballturnier mit Siegerehrung und PokalKinderfußball der G-Jugend Hausneindorf

    Hederslebener SportakrobatenJugendfeuerwehr Hedersleben/Hausneindorf zeigen ihr Können

    GlücksradBastelstraße für die Kinder mit:Kinderschminken und Hüpfburg

    Torwandschießen mit Siegerehrung und Pokalab 19:00 Uhr Tanz in den Abend mit Überraschung

    30. Juni 2019 ab 09:30 Uhr

    Frühschoppen mit SchlachteplatteGlücksrad

    Bastelstraße für die Kinder mit:Kinderschminken und Hüpfburg

    Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt!Musikalische Unterhaltung ganztägig mit DJ Bobby

    Die Schützenkorporation zu Ditfurt e. V. 1799 gratuliert

    Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert seinen Schützenschwestern und -brüdern, die im Monat Juni 2019 Geburtstag haben,

    herzlichst zu ihrem Feiertag.Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute,

    Gesundheit und Wohlergehen.

    Aus dem Schützenverein:Am Sonnabend, dem 20.04.2019, fand unter reger Beteiligung und unter Mitwirkung der Schalmai-enkapelle das Osterschießen 2019 mit einem abschließendem Oster-feuer statt.

    Sieger und Platzierte waren:

    1. Platzund Sieger

    Axel BecherSchützenkorporation

    2. Platz Jeanette BeckerSchalmaienkapelleundHeidemarie SchierhornSchützenkorporation

    3. Platz Rolf-Uwe SchröderSchützenkorporation

    Der Vorstand der Schützenkorpo-ration Ditfurt bedankt sich bei al-len Teilnehmern, Platzierten und dem Sieger zur Teilnahme und den guten Schießergebnissen.

    Am 27.04.2019 nahm im Auf-trage der Schützenkorporation Ditfurt eine Abordnung an dem 61. Deutschen Schützentag in Wernigerode teil (siehe Bild).Am Donnerstag, dem 30.05.2019, zu Himmelfahrt, findet das jährliche Ausschießen des Vogelkönigs mit anschließen-der Himmelfahrtsfeier im Schieß-stand statt.Der Vorstand lädt alle Schüt-zenschwestern und -brüder herzlichst ein!Der Schießmeister erinnert an das Schießtraining, das jeden Freitag in der Zeit von 18 bis 20 Uhr statt-findet.In Vorbereitung der anstehenden Schießwettbewerbe hoffen wir auf rege Beteiligung.

    1. Schützenmeister O. RospleschSchießmeister A. Becker

    Heimatverein Ditfurt e. V.

    Veranstaltungsplan Mai - August 2019

    Datum Uhrzeit Veranstaltungen23.05.19 15.00 Wei spreeken platt30.05.19 10.00 Himmelfahrt mit Ausfahrt und Treff in „Ott`s

    Garten“ intern03.06.19 19.30 Frauenabend04.06.19 19.15 Skatabend08.06. –10.06.19

    Flohmarkt

    13.06.19 19.30 Herr Prof. Adolf NeubauerVortrag: „Bedeutende Erfindungen u. Innova-tionen der Region Magdeburg - vom Beginn bis zur Gegenwart“

    15.06.19 10.00 Dampfmaschinenmodelle zum Oldtimertref-fen in Schwanebeck

    17.06.19 19.30 Männerrunde18.06.19 19.30 Skatabend20.06.19 15.00 Wei spreeken platt21.06.19 19.30 Kegeln intern22.06.19 Zinngießen in Wernigerode

    Kirchengemeinde St. Johannis02.07.19 19.15 Skatabend16.07.19 19.15 Skatabend25.07.19 15.00 Wei spreeken platt30.07.19 19.15 Skatabend05.08.19 19.30 Frauenabend12.08.19 19.30 Männerrunde13.08.19 19.15 Skatabend27.08.19 19.15 Skatabend29.08.19 15.00 Wei spreeken platt

    Veränderungen und Ergänzungen sind möglich und werden rechtzeitig

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 14 | Nr. 5/2019

    Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt

    Mai/Juni 2019

    Gottesdienste:30.05.201914.00 Uhr Feldgottesdienst auf dem Königsstein bei Westerhausen09.06.201914.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst zu Pfingstsonntag in der Bo-

    nifatiuskirche22.06.20199.00 Uhr Gottesdienst in der BonifatiuskircheVeranstaltungen:Frauenhilfe: Dienstag, den 11. Juni 2019, um 14.00 Uhr in der Win-

    terkircheChorprobe: dienstags um 19.30 Uhr in der WinterkircheKinderkirche: Die Kindernachmittage zum Spielen, Basteln, Backen

    und vieles mehr mit Juliane, Uta, Lola und Katja fin-den 14-täglich jeden 1. und 3. Dienstag im Monat in der Winterkirche und Pfarrgarten statt.

    Die Kirchengemeinde lädt am Freitag, dem 21. Juni 2019, um 18.30 Uhr zu einen Mitsommerabend in den Pfarrgarten ein.Der Gemeindekirchenrat lädt Jung und Alt unserer Gemeinde zu einer Mitsommerfeier bei Musik, guter Verpflegung, guten Gesprächen, Ge-sängen zu einem geselligen Abend ein. Für Unterhaltung sorgen die bewährten Teams aus dem letzten Jahr.Lassen Sie sich begeistern, kommen Sie und bringen Sie gute Laune mit, so wird es ebenso ein erfolgreicher Abend wie im Jahr 2018 zum Abschluss des Monats Mai.Kommen Sie und lassen Sie uns einen vergnüglichen Abend genießen!

    Kirchennachrichten

    Konzert in der Ditfurter BonifatiuskircheAm Mittwoch, dem 29. Mai 2019, um 19.30 Uhr erklingen in der Ditfurter Bonifatiuskirche „Gondene Stimmen aus Bulgarien“ im KonzertDie Künstler Dilian Kushev - Bariton und Andrey Angelov - Klavier bilden die Gruppe „Sacralissimo“ und wollen uns mit Opernarien, sakralen Liedern und belebten Melodien aus aller Welt begeistern.Auf dem Programm stehen unter anderem:„Ave maria“, „Ich bete an die Macht der Liebe“, „Agnus dei“, „Hal-lelujah“, „Schwarze Augen“, „Santa Lucia“, „O, sole mio“, aber auch Opernarien aus „La Traviata“, „Don Giovanni“ oder „Ein Maskenball“.Bulgarische Volkslieder sind ebenso zu hören, wie auch Werke für Klavier von Beethoven, Chopin und Liszt.Der ganze Kirchenraum wird durchdrungen vom leidenschaftlichen Klang der bulgarischen Opernsänger. Jeder hat ein Fach studiert und jeder ist ein gefragter Solist für große Rollen auf der Opern-bühne der Welt und bei namhaften Chören.Sakrale Gesänge, Opernarien oder folkloristisch geprägte Stücke begeistern das Publikum überall, wo „Sacralissimo“ auftritt.Lassen Sie sich von den Künstlern in die vorsommerliche Zeit füh-ren und besuchen Sie das Konzert in der Bonifatiuskirche.Der EINTRITT ist frei!Am AUSGANG wird um eine angemessene Spende für die Künst-ler gebeten!

    Die GKR-Wahl findet in Ditfurt am 6. Oktober 2019 statt und es wird wie bei der letzten GKR-Wahl 2013 die Möglichkeit der Briefwahl ge-ben. Informieren Sie sich und beteiligen Sie sich aktiv.

    Öffnungszeiten des Gemeindebüros:dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr, Pfarrstr. 9,Tel. 03946 3617, Fax: 03946 9887640

    In dringenden Fällen: Pfr. M. Gentz, 03946 2545, oderH.-J. Gröpke, 03946 4450

    Hans-Jürgen GröpkeGKR-Vorsitzender

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    Familienfahrradtour

    am 19.05., 9:30 Uhr Treffpunkt Harsleben

    Schützenplatz

    Die Interessengemeinschaft lädt alle Fahrradfreunde zur gemeinsamen Radtour nach Langenstein ein.

    Unser diesjähriger Weg führt uns vorbei an der Ypsilanti Quelle,über die Meding Schanze und das Landhaus geht es zu den

    Höhlenwohnungen in Langenstein.Nach einer Stärkung mit Würstchen und Getränken fahren wir über den ehemaligen Flugplatz Halberstadt wieder zurück nach

    Harsleben.Um Spenden für die Interessengemeinschaft Harsleben zur

    Unterstützung der Plattspreker der Grundschule Harsleben und für die Höhlenwohnungsführung durch den Langensteiner

    Höhlenverein wird gebeten.

    Kiesseen sind keine Badegewässer!!!Wir sehen uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass das Baden sowie andere wassersportliche Aktivitäten im

    Kiessandtagebau DitfurtVERBOTEN

    sind.Das Gewässer ist Eigentum der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH.Das Betreten des Betriebsgeländes ist untersagt.Bei Zuwiderhandlungen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

    Mitteldeutsche Baustoffe GmbH06193 Petersberg OT Sennewitz, im April 2019

    Thomas JungGeschäftsführer

    Ich wünsche allen Einwohnern der Stadt Wege-leben und der Ortsteile Adersleben, Deesdorf und Rodersdorf, gesunde

    und erholsame Pfingstfeiertage.Den Herren schönes Wetter und viel Spaß beim

    Ausflug zu Christi Himmelfahrt gleichzeitig der sogenannte (Vatertag) am 30. Mai 2019.

    ZimmerBürgermeister

    Stadt Wegeleben

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  • 5/2019 | 15 Verbandsgemeinde Vorharz

    NachrufIn stiller Trauer nehmen wir Abschied vom Wegelebener Ehrenbürger, Heimatforscher und Ortschronisten

    Franz Grohmann.

    Sein Lebenswerk war die Erforschung der Wegelebener Geschich-te. Als Pädagoge war es Franz Grohmann wichtig, seine Erkennt-nisse weiterzugeben und für jedermann zugänglich zu machen. So wurden 1995 das Buch „Wegeleben: Geschichten und Gesichter einer alten Stadt“ sowie 1996 zwei Broschüren „Wanderungen im tausendjährigen Wegeleben nach Adersleben und Deesdorf“ veröf-fentlicht. 2014 schrieb er ein „Regionalgeschichtliches Lesebuch für Wegeleben und Umgebung“ und 2017 über „Die Entwicklung des Schulwesens in Wegeleben und Adersleben“. Als Mitglied des Kultur- und Heimatvereins „Zum Eulenturm“ e. V. lud Franz Grohmann zu Vorträgen ein und organisierte Stadtführungen.Seit Beginn seiner heimatgeschichtlichen Tätigkeit befasste er sich auch mit dem Leben und Wirken des Heißdampfpioniers Dr. Wil-helm Schmidt. Über diesen berühmten Sohn unserer Stadt veröf-fentlichte er Aufsätze, Zeitungsartikel und eine Broschüren-Reihe.Zu den unbekannteren Seiten von Franz Grohmann gehörten das Verfassen von Gedichten, das Schreiben eines Laienspiels sowie das Zeichnen von Wegelebener Ansichten.Er war als Ortschronist jederzeit Ansprechpartner für Familienfor-scher, geschichtsinteressierte Bürgen sowie die Stadtverwaltung.Dem Heimatforscher Franz Grohmann ist es zu verdanken, dass seit 1985 in Wegeleben eine kontinuierliche und systematische Chronik-Arbeit stattfindet. In Anerkennung seiner Verdienste wur-de er 1997 mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt ge-ehrte.Franz Grohmann wird uns Mitgliedern der Arbeitsgruppe Chro-nik mit seiner Fachkenntnis und Hilfsbereitschaft sehr fehlen. Wir werden sein Andenken stets in Ehren bewahren.

    AG Chronik Wegeleben

    Neue Bäume für die Ditfurter Breite StraßeNachdem in den letzten Jahren viel alter Baumbestand aus dem Ditfurter Ortsbild entfernt werden musste, ist nun frisch angepflanzt worden. Die Allianz Generalver-tretung Andreas Bollmann konnte in Gemeinschaft mit der Allianz Umweltstiftung „Blauer Adler“ 2.100,- Euro für dieses Projekt zur Verfügung stellen.Durch das Garten- und Land-schaftsbauunternehmen Horen-burg wurden 10 Wildbirnen ange-pflanzt, welche die in der Breiten Straße bereits bestehende Neube-pflanzung vervollständigen. Die Bäume sind kleinwüchsig und durch ihre Eigenschaft als Tief-wurzler, unbedenklich für angren-zende Gebäude. „Es ist schön, dass nach den letzten Fällungen der altersschwachen Baumbestän-de hier neue junge Bäume und da-mit frisches Grün in den Ditfurter

    Ortskern einziehen.“ so Bürger-meister Matthias Hellmann.Die Aktion „Blauer Adler“ ist ein Bestandteil der 1990 gegründeten Allianz Umweltstiftung, die ei-nen eigenständigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Umwelt und der Förderung der Harmonie zwischen Mensch und Natur leis-tet. Über diese Initiative können Allianz Vertreter vor Ort kleine regionale Projekte für die Men-schen in der Nachbarschaft rea-lisieren.Vielen Dank an Herrn Andreas Bollmann, Allianz Generalvertre-tung!

    Matthias HellmannBürgermeister Gemeinde Ditfurt

    Neue Bäume auf dem Kuhley in WegelebenDie Nachpflanzung für die zwei gefällten Kastanienbäume auf dem Kuhley Wegeleben ist er-folgt. Die Fräsarbeiten der noch vorhanden Wurzelstöcke der

    Kastanien werden noch erfolgen.

    ZimmerBürgermeisterStadt Wegeleben

    Erste Vorbereitungen für den Weihnachtsmarkt

    in WegelebenKürzlich haben die Bauhofmitarbeiter von der Wegeleberin Frau Manjet 4 gro-ße Holzfiguren, wie im Bild ansatzwei-se zu erkennen, und einen übergroßen Rodelschlitten abgeholt, die der Bür-germeister für die Stadt Wegeleben ge-schenkt bekommen hat. Diese Teile sind für die Dekoration des jährlich stattfin-denden Weihnachtsmarkt gedacht.Frau Wloch, Jugendbetreuerin der Stadt Wegeleben, wird mit den Kindern diese Figuren farblich etwas überarbeiten, damit sie zum Weihnachtsmarkt erfreuen können.Der Bürgermeister bedankt sich nochmals bei Frau Manjet für das Geschenk.

    ZimmerBürgermeisterStadt Wegeleben

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 16 | Nr. 5/2019

    Ein besonderes Jubiläum85 Jahre sieht man der Seniorin Sigrid Schmidgunst wahrlich nicht an. Auf dieses ehrwürdige Jubiläum konnte die langjährige Leiterin der Seniorengruppe der Volkssolidarität im OT Deesdorf, und ehemalige Kindergärtnerin am 7. April 2019 zurück blicken.Auch der Bürgermeister Zimmer ist mit seiner Ehefrau der Einla-dung gefolgt, und hat sich in die Schar der Gratulanten neben den

    Kindern, Enkelkindern, Freunden und Bekannten, sowie Pfarrer Si-mon eingereiht. Mit den Geburts-tagsgästen wurden viele alte An-ekdoten zum Besten gegeben und aus der Vergangenheit erzählt.Wir wünschen ihr, dass sie noch viele Jahre im Kreise ihre Kinder das Leben genießen kann.

    ZimmerBürgermeister Stadt Wegeleben

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  • 5/2019 | 17 Verbandsgemeinde Vorharz

    Sportliche Aktivitäten zum 1. MaiAuch der 1. Mai war auf dem Sportplatz Wegeleben wieder eine gelungene Veranstaltung.Die Jugendbetreuerin der Stadt We-geleben, Frau Wloch war wieder voll mit den Kindern beschäftigt. Auch die Hüpfeburg war dicht um-lagert. Selbst der mobile Eismann kam auf seine Kosten, und die FF Wegeleben war mit ihren Fahrzeu-gen von den Kindern voll umlagert.

    Aber auch die einzelnen Fuß-ballmannschaften, welche vom organisierenden Sportverein SV Meteor Wegeleben, zum Turnier geladen waren, zeigten, wie viel Spaß man beim Sport miteinander haben kann.

    ZimmerBürgermeisterStadt Wegeleben

    Geselligkeit am Maifeuer in Wegeleben und Rodersdorf

    Das traditionelle Maifeuer auf dem Schützenhausvorplatz Wege-leben mit musikalischer Beglei-tung durch MTU war wieder ein Erfolg. Es waren einige Hundert Besucher mit ihren Kindern und Enkelkindern gekommen. Die Versorgung war vom Betreiber des Schützenhauses organisiert und unterstützte somit die Gesel-ligkeit am Feuer.

    Im OT Rodersdorf war die „Hexe“ mit den Kindern wieder voll beim Spielen und Getränke mischen in allen Farben beschäftigt.Der Spielmannszug Langenstein hat sich gegen 21.30 Uhr musika-lisch verabschiedet.So wurde der Mai 2019 begrüßt!

    ZimmerBürgermeister Stadt Wegeleben

    Unterstützung durch die Kameraden der FW WegelebenDie Gemeinde Selke-Aue bietet an!Die Gemeinde Selke-Aue bietet über die beauftragte Hausverwal-tung folgende Wohnung an, bei Interesse melden Sie sich in der Ver-waltung der Verbandsgemeinde oder direkt bei der Hausverwaltung:

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    Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich unter der Telefonnummer: 03941 5888160.

    Uwe FabianBürgermeister Gemeinde Selke-Aue

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  • Verbandsgemeinde Vorharz 18 | Nr. 5/2019

    Der Landkreis informiert

    Zweiter Rückkehrertag am 27. Dezember 2019 im Kulturbahnhof Halberstadt

    Aussteller können sich bis 4. Juli anmelden

    Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr wird es auch 2019 einen Rückkehrertag im Landkreis Harz geben. Alle, die über eine Rückkehr in den Land-kreis nachdenken oder keine lan-gen Pendelstrecken mehr in Kauf nehmen möchten, sollten sich den 27. Dezember 2019 vormerken.Neben einem umfangreichen Portfolio an Stellenangeboten und persönlichen Kontakten zu Perso-nalentscheidern erhalten Interes-sierte von 10 bis 13 Uhr bei der Veranstaltung im Kulturbahnhof in Halberstadt einen Überblick

    über die Themen Wohnen, Bil-dung, Kinderbetreuung und Frei-zeit in der Region.Dass der 27. Dezember ein gutes Datum ist, hat sich bereits im letz-ten Jahr gezeigt. „Dieser Tag wur-de bewusst gewählt, denn über Weihnachten sind viele der Weg-gezogenen bei den Eltern oder Verwandten“, erklärt Anja Ulrich von der Willkommensagentur Zuhause im Harz. „Ziel ist es, möglichst viele Rückkehrwillige, Pendler und Zuzugsinteressierte vom regionalen Wirtschafts- und Lebensstandort zu überzeugen.“

    Für die Aussteller bietet sich die Möglichkeit, ihre Angebote einer interessanten und vielverspre-chenden Zielgruppe zugänglich zu machen. „Nutzen Sie daher die Möglich-keit, Ihre Kommune, Ihr Unter-nehmen oder Ihren Verein auf dem Rückkehrertag „Zuhause im Harz‘ zu präsentieren und ge-winnen Sie auf diesem Weg neue Einwohner, Nachwuchs- und Fachkräfte“, appelliert Jenni-fer Heinrich, Fachdienstleitung Standortförderung, Tourismus und Kultur.

    Die Teilnahme für Besucher ist kostenfrei. Für Aussteller wird eine Standgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Weitere Informationen und das Anmeldeformular sind im Inter-net unter www.zuhause-im-harz.de eingestellt. Aussteller können sich bis zum 4. Juli 2019 anmelden.Banse

    Pressestelle des Landkreises Harz

    Bestehende Gefahr - Bodebrücke Rodersdorf!

    Es ist eine strafbare Handlung, verkehrsbehördlich angeordnete Absperrungen mit entsprechen-den Verbotsschild zum Schutz für Leib und Leben von Mensch und Tier zu entfernen, wie im OT Rodersdorf unlängst wieder ge-schehen.

    Als Alternative bleibt eigentlich nur, die noch vorhandene Brü-cke komplett zu entfernen oder einzelne verfaulte Bodenbeläge auszubauen.

    ZimmerBürgermeister Stadt Wegeleben

    Brunnen Gurk

    Lange gab es Probleme mit der Beleuchtung des mit einer Glas-platte abgedeckten ehemaligen Brunnenschachtes in der Bade-straße Wegeleben. Viele Ein-wohner, aber auch der unmittel-bar davor wohnende Anwohner Volker Gurk hat mehrfach den Bürgermeister angesprochen und den Vorschlag gemacht, die Stadt sollte die Glasplatte durch eine Metallplatte ersetzen, einen Ring zurück bauen, dann wird er auf eigene Kosten einen Brunnen da-rauf setzen, der lediglich als Zier-de dienen soll.

    Herr Volker Gurk hat nun auf ei-gene Kosten, da es mit der Haus-haltslage der Stadt Wegeleben nicht realisierbar war, den Brun-nen auf die auch von ihm ersetzte und bezahlte Stahlplatte gesetzt.Frisch gestrichen und mithilfe des Bauhofmitarbeiters, Herrn Zwin-gelberg, wurde die Pumpe nun aufgesetzt.Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Gurk für diese selbstlo-se Hilfe recht herzlich.

    Hans-Jürgen ZimmerBürgermeisterStadt Wegeleben

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  • 5/2019 | 19 Verbandsgemeinde Vorharz

    20 Jahre Dorfgemeinschaftshaus Deesdorf

    Zu einem „Tag der offenen Tür“laden Jugend- und Seniorenclub in Deesdorf am

    5. Juni 2019ein. In gemütlicher Atmosphäre möchten wir Einblicke in unsere Räume geben und über

    unsere Angebote für Jung und Alt informieren.Wir bieten an diesem Mittwochnachmittag

    ab 14:00 Uhr anregende Gespräche, Bastel- und Spielemöglichkeiten sowie ein kulinarisches Rundumverwöhnpaket

    mit Kaffee, Kuchen, Würstchen vom Grill und Erfrischungen.

    Alle Interessierte sind herzlich eingeladen!

    Sigrid Hartmann Bettina WlochSeniorenclub Deesdorf Jugendclub Deesdorf

    Gleich mitmachen. Veröffentlichen Sie kostenlos Artikel zu IhremVerein unter artikel.localbook.de

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